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Thema | Freistellung scheitert an Abteilungsleitern | 4 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 665089 | |||
Datum | 31.01.2011 22:57 | 4356 x gelesen | |||
Gerade in der Tageszeitung gelesen: Laut [Wehrführer] würden zwar „die Firmenchefs stets ihre Bereitschaft zur Freistellung von Kameraden zum Dienst oder zu Lehrgängen betonen“, doch scheitere dies immer wieder an Abteilungsleitern. Sie ständen unter großem Leistungsdruck, „was im Endeffekt darauf hinausläuft, dass doch nicht so viele Kameraden vom Dienst befreit werden, wie dies eigentlich nötig wäre“. Leider definiert der Wehrführer nicht, was denn aus seiner Sicht nötig wäre. Jetzt trifft mich das Thema aus zweierlei Hinsicht: Einmal als ehemaliger Feuerwehrangehöriger, viel mehr aber als Abteilungleiter und da versuche ich mal mein Verhalten zu reflektieren, ob ich bei Statement auch gemeint bin?! Meine Aussagen in dem Zusammenhang zu meinen Mitarbeitern (nicht nur Feuerwehr, sondern sinngem. auch DRK, Fußballtrainer, Ferienfreizeitbetreuer und was es sonst noch so gibt): "Einsatz sind kein Problem, solange du da auch wirklich gebraucht wirst. Geplante Übungen liegen bitte in der Freizeit. Schichtzeitänderungen wegen Lehrgänge in der Woche sind drin, wenn du den Schichtwechsel mit den Kollegen selbst organisierst. Wochenweise Lehrgänge bis zu zwei Wochen im Jahr sind OK, wenn möglich bitte in die auftragsschwächere Zeit legen." Reicht das wohl, um den Ansprüchen des Wehführers zu genügen? Viele Grüße Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8P., Bonn / NRW | 665093 | |||
Datum | 31.01.2011 23:10 | 2555 x gelesen | |||
Moin, Adrian ! Geschrieben von Adrian Horbert "Einsatz sind kein Problem, solange du da auch wirklich gebraucht wirst. Woran machst Du das fest ? Ansonsten eine Aussage, in der ich mich auch als Arbeitnehmer wiederfinde. Nicht jeder qualmende Container erfordert unbedingt meine Anwesenheit. Hängt aber auch von der betroffenen Einheit ab. Geschrieben von Adrian Horbert Geplante Übungen liegen bitte in der Freizeit. Schichtzeitänderungen wegen Lehrgänge in der Woche sind drin, wenn du den Schichtwechsel mit den Kollegen selbst organisierst. Wochenweise Lehrgänge bis zu zwei Wochen im Jahr sind OK, wenn möglich bitte in die auftragsschwächere Zeit legen." Ansonsten halte ich diese Art und Weise, das zu handhaben, durchaus für gangbar. Es gibt nicht wenige Arbeitgeber/unmittelbare Vorgesetzte, denen dieser Kompromiß schon zu viel wäre. Jeck, loss Jeck elans... | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8M., Dassow / Mecklenburg Vorpommern | 665116 | |||
Datum | 01.02.2011 09:46 | 2354 x gelesen | |||
Geschrieben von Adrian Horbert Meine Aussagen in dem Zusammenhang zu meinen Mitarbeitern (nicht nur Feuerwehr, sondern sinngem. auch DRK, Fußballtrainer, Ferienfreizeitbetreuer und was es sonst noch so gibt): Hier Feuerwehr und Fussballverein in einen Topf zu werfen, halte ich für nicht ganz korrekt. Ich bin selber nebenbei noch bei einem Verein aktiv und habe aufgrund meiner Vereinstätigkeit noch nie um Freistellung oder ähnliches gebeten. Wenn ich etwas für die Feuerwehr tue, halte ich dies für selbstverständlich, da ich hier etwas für die Gesellschaft tue und nichts für mich persönlich. Der Arbeitgeber hat ja auch ein Interesse daran, das bei ihm privat oder geschäftlich im Ernstfall gut ausgebildete und auch zahlreiche Feuerwehrleute zur Verfügung stehen. Bei Einsätzen weiss man doch teilweise garnicht immer was los ist und bekommt man erst im Gerätehaus oder im Einsatzwagen mit. Natürlich sind Sie mit ihrer Einsicht schon weiter als viele andere Vorgesetzten. Und mit diesen Vorgaben lässt sich das Feuerwehrleben sicher schon machbar Ausrichten. Wenn man bedenkt das andere Arbeitgeber, in diesem Punkt völlig uneinsichtig sind. Verdient das hier schon einen Daumen hoch :-) | |||||
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Autor | Adri8an 8H., Lippstadt / NRW | 666686 | |||
Datum | 11.02.2011 22:13 | 1886 x gelesen | |||
Jetzt bildet sich auch noch ein Arbeitskreis, um die Abteilungsleiter zu maßregeln... Aktueller Zeitungsbericht: Die Arbeitgeber sind laut Feuerschutzhilfeleistungsgesetz (FSHG) zur Freistellung von Einsatzkräften verpflichtet, „aber die Wirklichkeit sieht anders aus“, heißt es in dem Papier des Arbeitskreises. Die Chefs erklärten ausdrücklich ihre Teilnahme, Abteilungsleiter oder direkte Vorgesetzte drohten hingegen mit Sanktionen. Dazu komme der Druck von Kollegen, die die Arbeit miterledigen müssten. Auch Beschäftigte im öffentlichen Dienst würden mit Verweis auf dünne Personaldecken nur widerwillig freigestellt. Also ich hab noch keinem gedroht, ich glaub, ich schreib mal nen Leserbrief... Ich kenn die Hälfte von euch nicht halb so gut wie ich es gerne möchte und ich mag weniger als die Hälfte von euch auch nur halb so gern wie ihr es verdient! (Bilbo Beutlin) | |||||
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