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Themagewählte Gruppenführer in einigen Bundesländern34 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg664137
Datum25.01.2011 22:3022014 x gelesen
Hallo Forum 1

Das der eine oder andere manche unserer "Feuerwehrmodalitäten" in Brandenburg und Berlin belächelt ist mir natürlich klar.

Deshalb stelle ich mal die Frage an alle Nicht-Berlin- Brandenburger ohne die Suchfunktion genutzt zu haben:

Erklärt mir doch bitte bitte mal die Sache mit gewählten Gruppenführern, oder gewählten Zugführern (gibts letzteres auch?)

Also ich meine nicht in der Funktion des "Orts-TSA-Feuerwehr-Chefs"
(letztes war nicht abwertend gemeint)

mfg Mario


besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de oder unter www.feuerwehr-kleinmachnow.de

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AutorCars8ten8 K.8, Hambühren LK Celle / Niedersachsen664139
Datum25.01.2011 22:4418843 x gelesen
Moin Mario,

also grundsätzlich kann der OrtsBM/Wehrführer seine Zug- und Gruppenführer einsetzen. Das ist wohl in vielen, wenn nicht sogar den meisten Bundesländern die Regel. Vorher sollte die Mannschaft allerdings dazu gehört werden. Wenn die mit dem einen oder anderen überhaupt nicht einverstanden sind, ist der Wehrführer gut beraten seine Entscheidung zu überdenken. In manchen Wehren werden diese Funktionen von der Mannschaft in der Mitgliederversammlung gewählt. Das kann gut gehen und funktionieren, wenn die Mannschaft einen Riecher für die geeignesten und qualifiziertesten Leute hat. Das kann aber auch in die Hose gehen und spätestens dann könnte der Wehrführer nach geraumer Zeit zu unpopulären Maßnahmen gezwungen werden: Der unbürokratische Austausch von Führungskräften. Bei uns werden die Führungskräfte gewählt und zur Zeit passt die Auswahl sehr gut. Vielleicht ändert sich das bei uns eines Tages auch mal, jedoch besteht im Moment dazu kein Anlass dies zu tun.
Schau einfach mal nach, was in eurer Satzung bzw. im Brandschutzgesetz eures Bundeslandes dazu geschrieben steht.

Viele Grüße,

Carsten


Meine Meinung steht fest, bitte verwirren Sie mich nicht mit Tatsachen;-)

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern664148
Datum25.01.2011 22:5918461 x gelesen
Zumindest in meiner Gegend sieht es so aus, dass in den allermeisten Wehren keine festen Gruppen und Züge gebildet werden. Es gibt eine Anzahl X an ausgebildeten GF unf ZF und man einigt sich dann spontan/der Kommandant legt fest, wer wo was macht.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg664150
Datum25.01.2011 23:1018432 x gelesen
ich rede auch nicht von festen Gruppen und Zügen,
ich rede von einer großen , vielleicht meiner eignen FF vergleichbaren, feuerwehr.
Wir sind in Brandenburg, hier wird kein gruppenführer gewählt entweder man ist das Kraft seiner ausbildung oder eben nicht.

Die einzigen leute die hier gewählt sind, ist die Wehrführung
also meine zwei Stellvertreter und ich.

Und das laut BschG "eigentlich" nur von den Gruppenführern und höher.
Das "Eigentlich" deshalb weil ich bei der letzten "Wahl" allen, und nicht nur den Führungskräften die "Wahl" gelassen habe.

mfg Mario


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AutorMatt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg664151
Datum25.01.2011 23:1818275 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Mario GrocholskiUnd das laut BschG "eigentlich" nur von den Gruppenführern und höher. Wo hast du denn das her?

Geschrieben von Brandenburgisches Brandschutzgesetz(2) In amtsangehörigen Gemeinden und in Ortsteilen wird die Führung der örtlichen Feuerwehreinheit (Ortswehrführung) sowie ihre Stellvertretung nach Anhörung der Angehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit bestellt.

Also wird jeder angehört und letztendlich bestellt bzw. berufen.
Gleiches gilt für die Amts- oder Gemeindewehrführung nur das hier die OrtsWeFü und der KBM angehört werden.

MfG Matthes


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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg664153
Datum25.01.2011 23:2418179 x gelesen
in Punkto amtsangehörigen Gemeinden hast du recht.

Nur, wir sind amtsfrei


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AutorMari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg664154
Datum25.01.2011 23:2817959 x gelesen
Siehe Hier.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------
§ 28
Leitung der öffentlichen Feuerwehr

(1) Der Träger des örtlichen Brandschutzes bestellt

die Leitung der Berufsfeuerwehr und die Stellvertretung,
die Wehrführung der Freiwilligen Feuerwehr und ihre Stellvertretung nach Anhörung der Führungskräfte der Freiwilligen Feuerwehr und im Benehmen mit dem Kreisbrandmeister.
(2) In amtsangehörigen Gemeinden und in Ortsteilen wird die Führung der örtlichen Feuerwehreinheit (Ortswehrführung) sowie ihre Stellvertretung nach Anhörung der Angehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit bestellt.

-----------------------------------------------------------------------------------------------------------

Ich schrieb ja nicht umsonst "Wahl" oder "Gewählt" in Anführungszeichen weil ich genau diese Diskussion verhindern wollte.

mfg Mario


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AutorMatt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg664156
Datum25.01.2011 23:3617898 x gelesen
MMHHHH
mit der Leitung der Freiwilligen Feuerwehr ist in deinem Fall der Gemeindewehrführer/in gemeint. (wie ich vorhin bereits schrieb)
deswegen heißt es ja auch in
Geschrieben von (2)In amtsangehörigen Gemeinden und in Ortsteilen wird die Führung der örtlichen Feuerwehreinheit (Ortswehrführung) sowie ihre Stellvertretung nach Anhörung der Angehörigen der örtlichen Feuerwehreinheit bestellt.

damit sind die OT (d)einer Gemeinde gemeint.

MfG Matthes


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen664158
Datum25.01.2011 23:4217835 x gelesen
Geschrieben von Mario Grocholskiwir sind amtsfrei

uiuiui, was ist das denn schon wieder? Aber so ohne Aemter- das stelle ich mir interessant vor...


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorTorb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein664162
Datum26.01.2011 00:0018157 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Mario GrocholskiErklärt mir doch bitte bitte mal die Sache mit gewählten Gruppenführern, oder gewählten Zugführern (gibts letzteres auch?)
Was soll ich da erklären? Bei uns (SH) werden GF/WF und ggf. ZF von der Mannschaft gewählt. Diese haben dann für 6 Jahre die Funktion inne und danach werden sie wiedergewählt oder es kommt der nächste zum Zuge. Wenn sich die Mannschaft einig ist kann sie auch vorher einen GF abwählen.

Diese gewählten Gruppenführer gestalten mit dem Wehrführer die Ausbildung und führen die Wehr im Einsatz.

Ich finde es ein gutes Prinzip die Führungskraft, der ich mich anvertraue, selber zu wählen.


MkG Torben

Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg664163
Datum26.01.2011 00:2518189 x gelesen
Als Brandenburger steige ich immer noch nicht hinter das System.

Geschrieben von Torben BenthienDiese haben dann für 6 Jahre die Funktion inne und danach werden sie wiedergewählt oder es kommt der nächste zum Zuge.
Ihr habt also gewählte und ungewählte Gruppenführer. Das heißt dann auch alle haben die gleiche Ausbildung, aber nur die gewählten GF dürfen im Einsatz auch führen?

Geschrieben von Torben BenthienDiese gewählten Gruppenführer gestalten mit dem Wehrführer die Ausbildung und führen die Wehr im Einsatz.
Und die welche nicht gewählt wurden lehnen sich zurück und lassen sich bespassen die Sonne auf den Bauch scheinen. Und wenn ein GF in der Ausbildung die Kameraden mal etwas härter ran nimmt wird er beim nächsten Mal halt nicht mehr gewählt. Oder um es mal auf die Spitze zu treiben. Der GF bei dem in der Ausbildung Jux und Dollerei vorherrschen hat bei der nächsten Wahl die besseren Chancen. Ich kenn da einige GF/ZF/WF bei uns die bei so einer Wahl wohl nicht mal die 5%-Hürde schaffen würden, die ich mir aber jederzeit als Führungskräfte wünschen würde.

Gehen die bei der Wahl durchgefallenen dann in die Opposition? ;-)

Gruß Ralf


Eine Statistik ist für Beamte das Selbe,
wie für einen Betrunkenen die Straßenlaterne:
Sie dient ihm zum Festhalten, nicht zur Erleuchtung...

http://twitter.com/nomex64

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen664166
Datum26.01.2011 01:1618057 x gelesen
Moin

Geschrieben von Ralf HauptvogelIhr habt also gewählte und ungewählte Gruppenführer. Das heißt dann auch alle haben die gleiche Ausbildung, aber nur die gewählten GF dürfen im Einsatz auch führen?Nein, das heißt, dass du dir nur beim ungewählten GF sicher sein kannst, dass er auch die Ausbildung zum GF hat - weil er nur deshalb "GF" heißt.
Der gewählte GF kann auch schonmal nur Truppmann/Truppführer sein und heißt "GF", weil er eben zu einem solchen gewählt wurde (als Funktion, nicht Qualifikation) und seinen GF-Lehrgang noch zu absolvieren hat. Die genauen Regelungen dazu kenne ich nicht, unterscheiden sich sicher auch wieder zwischen den Ländern mit solchen Regelungen oder gar von Ort zu Ort.
Jedenfalls soll es Orte geben, an denen der frisch gebackene Wahl-GF mit Truppführerqualifikation kraft Gesetzes/Satzung dem altgedienten Zugführer ohne Wahl-Amt überstellt und damit Einsatzleiter ist, komme was da wolle.

Als Hesse ist mir das System auch unbekannt. Unterhalb der Wehrführung gibt es keine gewählten Strukturen. Es werden aber auch keine GF/ZF "eingesetzt" - wer vom Chief auf den Lehrgang angemeldet wird genießt wohl auch das nötige Vertrauen, sonst würde er das nicht tun. Und wenn sich jemand im Nachhinein als unmögliche Führungskraft rausstellt kann doch eben dieser Chief auch sagen "Du hälst dich fortan im Einsatz vom vorderen rechten Sitzplatz fern".

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg664167
Datum26.01.2011 02:1017793 x gelesen
Ebenfalls Moin,

Geschrieben von Sebastian WeißNein, das heißt, dass du dir nur beim ungewählten GF sicher sein kannst, dass er auch die Ausbildung zum GF hat - weil er nur deshalb "GF" heißt.
Geiler Umkehrschluss ;-)

Geschrieben von Sebastian WeißJedenfalls soll es Orte geben, an denen der frisch gebackene Wahl-GF mit Truppführerqualifikation kraft Gesetzes/Satzung dem altgedienten Zugführer ohne Wahl-Amt überstellt und damit Einsatzleiter ist, komme was da wolle.
Grrrr.....das wird ja immer verrückter, das kann ja schnell mal in die Hose gehen. Da möchte ich nicht ZF sein, Vor allem wenn ich noch weiß das der GF da nicht unbedingt eine GF-Ausbildung hat. Irgendwie stehe ich da in einem mächtigen Konflikt wenn der Mist baut. Ich weiß auch das es TF gibt, welche die Arbeit können, das muss aber nicht unbedingt sein. Selbst habe ich damals als TF auch schon EL gemacht, weil mein OWF(mit ZF) halt Maschi machen musste. Nur hatten wir Beide da ein Vertrauensverhältnis. Sprich er hat mir Tipps gegeben und ich habe mir Rat geholt. Und wenn ich Blödsinn gemacht hätte dann hätte es was auf die Nuss gegeben. Die dabei gemachten Erfahrungen waren natürlich Gold wert (nur nicht für den GF-Lehrgang ;-) ).

Geschrieben von Sebastian WeißUnterhalb der Wehrführung gibt es keine gewählten Strukturen. Es werden aber auch keine GF/ZF "eingesetzt" - wer vom Chief auf den Lehrgang angemeldet wird genießt wohl auch das nötige Vertrauen, sonst würde er das nicht tun. Und wenn sich jemand im Nachhinein als unmögliche Führungskraft rausstellt kann doch eben dieser Chief auch sagen "Du hälst dich fortan im Einsatz vom vorderen rechten Sitzplatz fern".
Genau so läufts bei uns auch, "..und das ist gut so".

Beste Grüße Ralf


Bewahre mich vor der Einbildung,bei jeder Gelegenheit und zu jedem Thema etwas sagen zu müssen.
Theresa von Avila, spanische Mystikerin und Heilige (1515-1582)

Das Gute an Feinden ist man weiß wo sie stehen, bei Freunden ist das anders. (Tom Clancy, Gnadenlos)

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AutorJens8 B.8, Ankum / Niedersachsen664169
Datum26.01.2011 07:0718069 x gelesen
Hallo,

bei uns in der Wehr ist es z.B. so, dass die GF/ZF auch gewählt werden. Es ist allerdings die Regel, dass die neu gewählten Gruppenführer erst einmal nur zusammen mit den ausgebildeten GF den Übungsdienst leiten. Auf Einsätzen fahren sie als ganz normale TF mit. Erst nach abgeschlossener Ausbildung als GF ist dann der Weg frei zum Platz vorne rechts.

Ich persönlich halte diese Regelung für gut. Zum einen ist man durch die Wahl durch die Mehrheit der Mannschaft akzeptiert, auf der anderen Seite hat man erst nach der Ausbildung zum GF die Verantwortung am Einsatzort.


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AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg664170
Datum26.01.2011 07:4617951 x gelesen
Ich kenne das in Baden Württemberg so, dass die Wehrführung (gilt analog auch für Abteilungen)
geeignete Leute auf die Lehrgänge schickt. Alle die die Ausbildung haben nehmen bei Einsätzen oder Übungen die Funtkion ein. Die GF die eine Übung Ausarbeiten wechseln sich das Jahr über ab.
bei größeren Abteilungen ist es Üblich Gruppeneinteilungen zu machen und Maschinisten und GF den Gruppen zuzuteilen. Im Einsatz der erste mit Lehrgang der kommt nimmt die Funktion war.

mfg Peter Lipp


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AutorTorb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein664173
Datum26.01.2011 08:2017893 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Ralf HauptvogelIhr habt also gewählte und ungewählte Gruppenführer.

Nö, wir haben nur gewählte Gruppenführer und Kameraden, die die Qualifikation zum GF haben.

Geschrieben von Ralf HauptvogelDas heißt dann auch alle haben die gleiche Ausbildung, aber nur die gewählten GF dürfen im Einsatz auch führen?

Nö nicht alle haben die gleiche Ausbildung. GF Ausbildung haben die gewählten Gruppenführer und weitere Führungskräfte sowie Kameraden die bestimmte Positionen bekleiden. (Ich z.B. bin Ausbilder auf Stadtebene und hab daher GF Qualifikation)

Ja richtig erstmal führen die gewählten Gruppenführer. Ist von denen keiner (mehr) verfügbar, aber jemand anderes mit GF Quali da, führt natürlich der.

Geschrieben von Ralf HauptvogelUnd die welche nicht gewählt wurden lehnen sich zurück und lassen sich bespassen die Sonne auf den Bauch scheinen.
Warum sollten sie? Gibt doch genug zu tun und auch ausreichend Möglichkeiten sich einzubringen. Warum sollte nicht ein Dr. med einen Unterricht zum Thema Verbrennung machen auch ohne GF zu sein oder ein Cand. jur. den Rechtskundeunterricht?

Geschrieben von Ralf HauptvogelUnd wenn ein GF in der Ausbildung die Kameraden mal etwas härter ran nimmt wird er beim nächsten Mal halt nicht mehr gewählt. Oder um es mal auf die Spitze zu treiben. Der GF bei dem in der Ausbildung Jux und Dollerei vorherrschen hat bei der nächsten Wahl die besseren Chancen.
So krass noch nicht erlebt. Das System setzt Verantwortungsbewusstsein auf beiden Seiten herraus. Ich habe es einmal mitbekommen (andere Wehr) das ein "Möchtegern-GF" große Wahlkampf Bierspendeaktionen gestartet hat. Das Bier hat wohl geschmeckt Stimmen hat er dennoch nur 5 erhalten.

Geschrieben von Ralf HauptvogelIch kenn da einige GF/ZF/WF bei uns die bei so einer Wahl wohl nicht mal die 5%-Hürde schaffen würden, die ich mir aber jederzeit als Führungskräfte wünschen würde.
Der Ton macht die Musik... Wenn ich gewählt bin, bin ich natürlich gezwungen Entscheidungen auch mal zu begründen, wenn man der Mannschaft erklärt warum XYZ so gemacht werden muss versteht das der Großteil in der Regel.

Geschrieben von Ralf HauptvogelGehen die bei der Wahl durchgefallenen dann in die Opposition? ;-)
Kommt leider teilweise vor, das unterlegene die Wehr schmollend verlassen, ja. Nur muss ich mir dann die Frage stellen war der wegen der Sache in der Wehr oder um sich zu profilieren.


MkG Torben

Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.

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AutorTorb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein664174
Datum26.01.2011 08:2717498 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Sebastian WeißDer gewählte GF kann auch schonmal nur Truppmann/Truppführer sein und heißt "GF", weil er eben zu einem solchen gewählt wurde (als Funktion, nicht Qualifikation) und seinen GF-Lehrgang noch zu absolvieren hat.
Ja kommt teilweise vor.

Geschrieben von Sebastian Weiß Die genauen Regelungen dazu kenne ich nicht, unterscheiden sich sicher auch wieder zwischen den Ländern mit solchen Regelungen oder gar von Ort zu Ort.
Hier in SH muss man nach min 2 Jahren die erforderliche Qualifikation erreicht haben. Bis dahin wird der Kamerad in der Regel nicht als Führungskraft im Einsatzdienst eingesetzt. (so kenne ich es zumindest aus den Wehren in denen ich Dienst tue)
Ich gebe zu das ich bei meinem GF Lehrgang Konstrukte gehört habe, bei denen sich die Nackenhaare aufstellen, liegt aber nicht grundsätzlich an dem Prinzip der Wahl.


Geschrieben von Sebastian WeißJedenfalls soll es Orte geben, an denen der frisch gebackene Wahl-GF mit Truppführerqualifikation kraft Gesetzes/Satzung dem altgedienten Zugführer ohne Wahl-Amt überstellt und damit Einsatzleiter ist, komme was da wolle.

s.o. So noch nicht erlebt oder gehört.


MkG Torben

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen664179
Datum26.01.2011 09:2417776 x gelesen
Geschrieben von Torben Benthien
Ja richtig erstmal führen die gewählten Gruppenführer. Ist von denen keiner (mehr) verfügbar, aber jemand anderes mit GF Quali da, führt natürlich der.
Weswegen werden die bevorzugt?! Sind die besser, nur weil die gewählt sind?

Geschrieben von Torben Benthien
Der Ton macht die Musik... Wenn ich gewählt bin, bin ich natürlich gezwungen Entscheidungen auch mal zu begründen, wenn man der Mannschaft erklärt warum XYZ so gemacht werden muss versteht das der Großteil in der Regel.
Zweifelsohne. Aber ob der GF nun gewählt ist oder nicht, verstehen heißt nicht gleichzeitig das auch zu wollen. Und schon hat der "qualifizierte", moderne GF doch wieder ein Problem in der Beliebtheitsskala, weil
- "haben wir schon immer so gemacht"
- "brauchen wir nicht"
- "wir sind durch nur eine Freiwillige Feuerwehr"
- ...


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

****************************************************************************
Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorTorb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein664182
Datum26.01.2011 09:4817917 x gelesen
Moin

Geschrieben von Lars TiedemannWeswegen werden die bevorzugt?! Sind die besser, nur weil die gewählt sind?

Weil sie die Funktion GF haben. Ich nur die Qualifikation. Die Mannschaft hat den gewählten Gruppenführern das Vertrauen ausgesprochen sie führen zu können. Ich habe nur eine Qualifikation aufgrund meiner Tätigkeit bekommen. Ist doch klar, das dann erstmal der GF wird, der auch den Rückhalt der Mannschaft hat. (Keine Angst es gibt keinen Stress wenn ich als GF fahre weil kein anderer da ist.)

Geschrieben von Lars TiedemannZweifelsohne. Aber ob der GF nun gewählt ist oder nicht, verstehen heißt nicht gleichzeitig das auch zu wollen. Und schon hat der "qualifizierte", moderne GF doch wieder ein Problem in der Beliebtheitsskala, weil
- "haben wir schon immer so gemacht"
- "brauchen wir nicht"
- "wir sind durch nur eine Freiwillige Feuerwehr"


Klar Führen bedeutet nicht einen Beliebtheitspreis gewinnen zu wollen. Ich habe es bisher immer so erlebt, das auch gewählte GFs durchaus in der Lage neue Ideen in Wehren zu tragen.

Es ist doch sehr selten so, das eine gesamte Wehr die oben angedeutete Verweigerungshaltung zeigt, das sind doch meist Einzelnde.

Nebenbei: was ist den bei euch los wenn der WF keine Veränderungen will (war ja immer so) und nur GFs beruft, die seiner Meinung sind?

Hier kann die Mannschaft durch Wahlen quasi Neuerungen erzwingen (und ja das klappt ;) )


MkG Torben

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AutorJan 8M., Saarbrücken / Saarland664184
Datum26.01.2011 10:3917616 x gelesen
Hallo,

könnte einer der sich damit auskennt mal erklären was die Funktion/ Aufgaben eines gewählten GF ist, bzw wie die Struktur / Aufgaben Verteilung innerhalb der Löschgruppe (/ Löschbezirk / Wehr oder wie es auch immer heißen mag) dann aussieht.

Ich habe halt so meine Problemen das ganze Einzuordnen, was bei 16 unterschiedlichen Systemen und Bezeichnungen für eine Führungsstruktur einer Feuerwehr wohl verständlich ist.

Gruß Jan


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP664189
Datum26.01.2011 10:5417344 x gelesen
Geschrieben von Jan Mandernach Ich habe halt so meine Problemen das ganze Einzuordnen, was bei 16 unterschiedlichen Systemen und Bezeichnungen für eine Führungsstruktur einer Feuerwehr wohl verständlich ist.Es sind mehr wie 16, da es in diesen 16 noch verschiedene kommunale Strukturen geben kann, die sich auf die Feuerwehrstruktur auswirkt.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen664191
Datum26.01.2011 11:0317643 x gelesen
Geschrieben von Torben Benthien
Weil sie die Funktion GF haben.
Welche Funktion GF? Die "Verwaltungs-" oder die einsatzspezifische Funktion?

Geschrieben von Torben Benthien
Ich nur die Qualifikation.
Und da Du "nur" die Qualifikation GF hast, darfst Du auch die einsatzspezifische Funktion GF wahrnehmen.
Die FwDvn und der GMV machen da keinen Unterschied, ob Du nun auch als GF gewählt bist oder nicht.

Geschrieben von Torben Benthien
Nebenbei: was ist den bei euch los wenn der WF keine Veränderungen will (war ja immer so) und nur GFs beruft, die seiner Meinung sind?
Ich kann meine Feuerwehr von dieser Annahme ausnehmen, da unser OrtsBM sinnvollen Veränderungen durchaus offen gegenübersteht und nicht in der "War-schon-immer-so"-Welt lebt. Egal von wem die Veränderungsvorschläge kommen.

Geschrieben von Torben Benthien
GFs beruft, die seiner Meinung sind?
Das wären aber äußerst schlechte und auch für den Einsatz ungeeignete GFs, wenn die sich kein eigenes Bild/keine eigene Meinung bilden können.

Geschrieben von Torben Benthien
Hier kann die Mannschaft durch Wahlen quasi Neuerungen erzwingen (und ja das klappt ;) )
wenn alle an einem Strang ziehen, wird die Sache schon ihren Lauf nehmen...


Gruß
Lars

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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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AutorTorb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein664199
Datum26.01.2011 11:3417614 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Lars TiedemannWelche Funktion GF? Die "Verwaltungs-" oder die einsatzspezifische Funktion?

Beide ;) Sie kümmern sich um Ausbildung und haben zusätzlich Aufgaben mit denen die Wehrführung entlastet wird.

Geschrieben von Lars TiedemannUnd da Du "nur" die Qualifikation GF hast, darfst Du auch die einsatzspezifische Funktion GF wahrnehmen.
Die FwDvn und der GMV machen da keinen Unterschied, ob Du nun auch als GF gewählt bist oder nicht.

Korrekt, aber es ist hier üblich, das zunächst diejenigen die Einsatzfunktion GF übernehmen, die gewählt sind. Ist keiner da fahre ich auch als GF-null Problemo, kommt dann mit dem nächsten Auto ein gewählter GF nach bleibe ich dennoch GF der Gruppe mit der ich ausgerückt bin.

Der Grund ist einfach das den gewählten GFs das Vertrauen der Mannschaft nochmal explizit ausgesprochen wurde.

Geschrieben von Lars TiedemannIch kann meine Feuerwehr von dieser Annahme ausnehmen,
Freut mich, ist auch kein Generalverdacht gegen berufende Führungskräfte. Den gleichen Respekt dürfen aber gewählte bitte auch erwarten.

Geschrieben von Lars TiedemannDas wären aber äußerst schlechte und auch für den Einsatz ungeeignete GFs, wenn die sich kein eigenes Bild/keine eigene Meinung bilden können.
Genau. ebenso wie die Möchtegern-GFs die Wahlwerbung durch Alkohol betreiben.


MkG Torben

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AutorTorb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein664201
Datum26.01.2011 11:4417537 x gelesen
Moin,

ich kann berichten wie es in den Wehren funktioniert die ich kenne. Mag sein das es noch n+1 weitere Lösungen gibt.

Die gewählten Gruppenführer wirken in der Ausbildung der Wehr stärker mit als Andere. Sie stellen zusammen mit dem Wehrführer (ggf ZF) den DIenstplan auf und gestalten Dienste.

Meist haben sie zusätzliche administrative Aufgaben (Kleiderwart, Ansprechpartner für neue Mitglieder, etc.)


MkG Torben

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AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen664212
Datum26.01.2011 12:3317615 x gelesen
Geschrieben von Jan Mandernachkönnte einer der sich damit auskennt mal erklären was die Funktion/ Aufgaben eines gewählten GF ist, bzw wie die Struktur / Aufgaben Verteilung innerhalb der Löschgruppe (/ Löschbezirk / Wehr oder wie es auch immer heißen mag) dann aussieht.

Die Frage bringt mich gerade auf eine Idee. Wäre das ganze, etwas umfangreicher gefasst, nicht was für die FAQs? Also ich habe bei den Diskussionen immer das Problem, dass ich bei den Bezeichnungen anderer Bundesländer nie sicher bin, ob das jetzt der Führer einer Gruppe in einem Ortsteil, des Ortsteils, der Gesamt(/Samt/Verbands-)gemeinde ist, oder vielleicht doch im Landkreis was zu sagen hat.

Ich stelle mir da 16 kleine Organigramme mit den wichtigsten Funktionen vor, die ähnlich strukturiert sind, so dass man schnell einen Überblick bekommt.
Eine Alternative wäre es, die Aufgabe zu benennen und dann die Namen in den Bundesländern aufzulisten, z.B: so:

Führt die Feuerwehr auf Gesamtgemeinde-Ebene:
Hessen: Gemeinde/Stadtbrandinspektor
Niedersachsen: ...
usw...

Was haltet ihr davon?

Gruß,
Alex


"Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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AutorThor8ste8n B8., Schwetzingen / Baden-Würtemberg664218
Datum26.01.2011 12:4817428 x gelesen
Hallo zusammen:

Geschrieben von Peter LippIch kenne das in Baden Württemberg so, dass die Wehrführung (gilt analog auch für Abteilungen)
geeignete Leute auf die Lehrgänge schickt. Alle die die Ausbildung haben nehmen bei Einsätzen oder Übungen die Funtkion ein.


Geschrieben von FWG Ba-Wü
§ 8
(4) Die Unterführer (Zug- und Gruppenführer) bei den Einsatzabteilungen der Freiwilligen Feuerwehr werden durch den Abteilungskommandanten im Einvernehmen mit dem Feuerwehrkommandanten bestellt.


Nur mit dem Lehrgang ist es nicht getan. Der Unterführer muss bestellt werden. Diese Bestellung kann auch wiederrufen werden. Auf welcher Grundlage die Bestellung durchgeführt wird obliegt der örtlichen Satzung/ dem Kommandanten.
Es kann also in Ba-Wü durchaus ausgebildete GF/ ZF geben, die diese Funktion noch nicht bzw. nicht mehr wahrnehmen.

Gruß


Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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AutorRalf8 H.8, Drebkau / Brandenburg664226
Datum26.01.2011 13:1717628 x gelesen
Hallo,

wäre sicher nicht schlecht, scheitewrt aber daran das die komunalen Einteilungen und Bezeichnungen schon nicht kompatibel sind.
Geschrieben von Alexander WeißGesamtgemeindeSagt mir z.B. schon mal nicht viel. In BY gibt es z.B. die Bezeichnung Markt, davon gibt es hier in der nächsten Stadt zwei, Neu- und Altmarkt. Da ist das wohl die Bezeichnung für ein kommunales Konstrukt.

Gruß Ralf


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AutorKevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein664227
Datum26.01.2011 13:2317763 x gelesen
Moin,

zum einen möchte ich Torben beipflichten, dass - wie ich an anderer Stelle auch schonmal erwähnt habe - nicht alle gewählten GF nur aufgrund des großen gespendeten Bierfasses in ihre Position kommen, während alle ernannten nur nach rein fachlichen Gesichtspunkten ausgewählt wurden (und niemalsnicht nach dem Gusto des ernnennenden Wehrführers....). Das hat mit dem System an sich nicht viel zu tun.

Bezüglich gewählter GF und GF mit Qualifikation muss ich jedoch ergänzen, dass die von Troben beschriebene Verfahrensweise nicht SH-weit gilt. Ich kenne z. B. aus meinem Landkreis von einer Feuerwehr auch dieses Vorgehen, dass vorrangig gewählte GF führen. Aber auch dort wird das in letzter Zeit nicht mehr so durchggängig durchgeführt.

Als Gegenbeispiel kann ich z. B. meine Feuerwehr anbringen: Wir sind für die Ausbildungsdienste in mehrere Gruppen eingeteilt. Die gewählten Gruppenführer sind bei uns in je einer Gruppe für die Durchführung/Überwachung der Ausbildung verantwortlich. Zusätzlich wird für jede Gruppe ein Stellvertreter gewählt.

Im Einsatz ist die Wahlfunktion relativ egal (Ausnahme ist das WF=EL-Kraft-Gesetz-Konstrukt). Die Positionen auf den Fahrzeigen werden nach Qualifikation besetzt, ohne Berücksichtigung der (Ausbildungs-)Gruppenzugehörigkeit.

Gruppenführer im Einsatzfall kann auch jeder machen, der den Lehrgang hat. Egal ob gerade gewählter GF oder nicht. Da unser Kreis sehr restriktiv Führungslehrgänge vergibt, sind diese nicht-gewählten GF allerdings alles Funktionsträger (z. B. Jugendwart, Kreisausbilder) oder ehemalige Funktionsträger.

Gewählte GF oder Stellvertreter, die noch keinen Lehrgang absolviert haben, führen im Einsatz nicht.

Gruß

Kevin


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP664229
Datum26.01.2011 13:3717229 x gelesen
Geschrieben von Ralf Hauptvogelscheitewrt aber daran das die komunalen Einteilungen und Bezeichnungen schon nicht kompatibel sind.Da lassen sich aber schon Relationen herstellen, vgl. Wikipedia-Erläuterungen


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorTorb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein664231
Datum26.01.2011 13:5517314 x gelesen
Moin

Geschrieben von Kevin MüllerAls Gegenbeispiel kann ich z. B. meine Feuerwehr anbringen: Wir sind für die Ausbildungsdienste in mehrere Gruppen eingeteilt. Die gewählten Gruppenführer sind bei uns in je einer Gruppe für die Durchführung/Überwachung der Ausbildung verantwortlich. Zusätzlich wird für jede Gruppe ein Stellvertreter gewählt.

So ist Feuerwehrdeutschland. Unsere GH sind keine 5 km auseinander ich fahre bei Alarm durch deinen Einsatzbezirk zu meinem GH und trotzdem ist alles anders ;)


MkG Torben

Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel.

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AutorLinu8s D8., Thierstein / Bayern664239
Datum26.01.2011 16:2417301 x gelesen
Geschrieben von Ralf HauptvogelIn BY gibt es z.B. die Bezeichnung Markt, davon gibt es hier in der nächsten Stadt zwei, Neu- und Altmarkt. Da ist das wohl die Bezeichnung für ein kommunales Konstrukt.
Marktgemeinde
Wobei soweit ich weiß für gewöhnlich ein Markt immer eine eigenständige (Markt-)Gemeinde ist und das dann auch so auf dem Ortsschild steht. (z.B. Markt Thierstein). Wenn Ortsteile "-markt" im Namen tragen, hat das nur historische Gründe und heute keine Bedeutung mehr.


MfG (Mit fränkischen Grüßen)
Linus

(Ach ja: Wenn ich etwas schreibe, tue ich dies nach bestem Wissen und Gewissen - was nicht heißen soll, dass es auch wirklich richtig sein muss.)

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen664253
Datum26.01.2011 18:5317179 x gelesen
Geschrieben von Alexander WeißWas haltet ihr davon?

Finde ich gut. Habe ich vor Jahren schon mal probiert. Nur mußt du dann neben der Feuerwehrstruktur auch die Kommunalstruktur parallel darstellen. Da gibt es nämlich auch 16 Systeme (und weitere Unterlösungen) und die Begriffe sind nicht direkt vergleichbar.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorRalf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz664281
Datum26.01.2011 22:1717123 x gelesen
Geschrieben von Peter Lipp<
q>Ich kenne das in Baden Württemberg so, dass die Wehrführung (gilt analog auch für Abteilungen)
geeignete Leute auf die Lehrgänge schickt. Alle die die Ausbildung haben nehmen bei Einsätzen oder Übungen die Funtkion ein. Die GF die eine Übung Ausarbeiten wechseln sich das Jahr über ab.
bei größeren Abteilungen ist es Üblich Gruppeneinteilungen zu machen und Maschinisten und GF den Gruppen zuzuteilen. Im Einsatz der erste mit Lehrgang der kommt nimmt die Funktion war.

mfg Peter Lipp

Genauso keinne ich das auch, allerdings in Rheinland-Pfalz....


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!!

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AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen664367
Datum27.01.2011 17:0117051 x gelesen
Sicherlich ist das mit der ein oder anderen Schwierigkeit verbunden, aber ich denke es lässt sich darstellen.

(Land)-Kreise gibt es doch überall, oder irre ich mich? Das wäre eine Abgrenzung nach oben. Die Abgrenzung nach unten bildet eine Ansammlung von Häusern, die meist geographisch von der nächsten Ansammlung getrennt ist, einen eigenen Namen trägt und mit Ortsteil, Stadteil, Gemeindeteil oder ähnlichem bezeichnet wird. Das ist die Ebene, auf der es vermutlich in den weitesten Teilen Deutschlands früher jeweils eine FF gab.
Und die Zusammenschlüsse dieser Orstteile, wie auch immer sie heißen mögen, können dann in ihrer Ausprägung ja nicht allzu verschieden sein, oder?

Gruß,
Alex


"Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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 25.01.2011 22:30 Mari7o H7., FF Kleinmachnow - BF Berlin
 25.01.2011 22:44 Cars7ten7 K.7, Hambühren LK Celle
 25.01.2011 22:59 ., Thierstein
 25.01.2011 23:10 Mari7o H7., FF Kleinmachnow - BF Berlin
 25.01.2011 23:18 Matt7hes7 W.7, Hohenseefeld
 25.01.2011 23:24 Mari7o H7., FF Kleinmachnow - BF Berlin
 25.01.2011 23:28 Mari7o H7., FF Kleinmachnow - BF Berlin
 25.01.2011 23:36 Matt7hes7 W.7, Hohenseefeld
 25.01.2011 23:42 Lüde7r P7., Kelkheim
 26.01.2011 00:00 ., Kiel
 26.01.2011 00:25 Ralf7 H.7, Drebkau
 26.01.2011 01:16 Seba7sti7an 7W., Linden
 26.01.2011 02:10 Ralf7 H.7, Drebkau
 26.01.2011 08:27 ., Kiel
 26.01.2011 08:20 ., Kiel
 26.01.2011 09:24 Lars7 T.7, Oerel
 26.01.2011 09:48 ., Kiel
 26.01.2011 10:39 Jan 7M., Saarbrücken
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 26.01.2011 12:33 Alex7and7er 7W., Linden
 26.01.2011 13:17 Ralf7 H.7, Drebkau
 26.01.2011 13:37 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 26.01.2011 16:24 ., Thierstein
 27.01.2011 17:01 Alex7and7er 7W., Linden
 26.01.2011 18:53 ., Bad Hersfeld
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