News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Thema | Gesamteinsatzleitung beim Verkehrsunfall?? | 57 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Marc8 T.8, Brechtorf / Niedersachsen | 662397 | |||
Datum | 13.01.2011 20:15 | 18069 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ich hatte vor kurzem eine kleine Diskussion, wer bei einem Verkehrsunfall mit bespielsweise eingeklemmter Person die Gesamteinsatzleitung übernimmt. Ist dies der Einsatzleiter Feuerwehr oder der Notarzt?? Habe mich schon durch die FwDV's geklickt und auch im Brandschutzgesetz nichts gefunden. Vielleicht hat ja einer von euch eine Idee. Gruß Marc | |||||
| |||||
Autor | Dani8el 8R., Lauterbach / Hessen | 662400 | |||
Datum | 13.01.2011 20:25 | 14544 x gelesen | |||
also in Hessen ists wohl, als Vertreter des Gemeindevorstandes (BM), die Feuerwehr: http://www.jurpc.de/hessenrecht/hessenrecht/31_oeffentliche_sicherheit/312-12-hbkg/paragraphen/para20.htm | |||||
| |||||
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 662421 | |||
Datum | 13.01.2011 21:40 | 14337 x gelesen | |||
Für RLP:wer bei einem Verkehrsunfall mit bespielsweise eingeklemmter Person die Gesamteinsatzleitung übernimmt. Bürgermeister oder ein Beauftragter LBKG RLP § 24 NDS: weiterer Thread im Forum zum Thema | |||||
| |||||
Autor | Marc8 T.8, Brechtorf / Niedersachsen | 662423 | |||
Datum | 13.01.2011 21:48 | 14014 x gelesen | |||
Dankeschön, der Link hat mir weitergeholfen. | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 F.8, Gusterath / Rheinland-Pfalz | 662453 | |||
Datum | 14.01.2011 08:10 | 13572 x gelesen | |||
Morgen, so einfach ist das nicht zu sagen denn der Bürgermeister hat zwar nach LBKG die Einsatzleitung, was ist aber wenn die anderen Einheiten nach anderen Rechtsvorschriften arbeiten z.B. Rettungsdienst RettDG oder die Polizei Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG). Hierzu sagt das LBKG Paragraph 1 Abs. 2: Dieses Gesetz gilt nicht, soweit vorbeugende und abwehrende Maßnahmen nach Absatz 1 aufgrund anderer Rechtsvorschriften gewährleistet sind. weiter ist auch noch zB Paragraph 17 Abs Interessant: (2) Die Aufgaben der anderen Hilfsorganisationen bei der Mitwirkung in der allgemeinen Hilfe richten sich nach den jeweiligen organisationseigenen Regelungen. Alles nicht so einfach ich rate deshalb auf den gesunden Menschenverstand und die Fachkompetenz der anderen beteiligten, wenn ein Notarzt sagt es dauert noch bis geschnitten werden kann wird er das meistens besser wisser als Feuerwehrmann Heinz Lösch | |||||
| |||||
Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 662461 | |||
Datum | 14.01.2011 08:43 | 13293 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Andreas Forster Alles nicht so einfach ich rate deshalb auf den gesunden Menschenverstand und die Fachkompetenz der anderen beteiligten, wenn ein Notarzt sagt es dauert noch bis geschnitten werden kann wird er das meistens besser wisser als Feuerwehrmann Heinz Lösch um das zu sagen muss er aber kein EL sein. Das kann er auch in seiner Funktion als AL Medizinische Rettung ;-) Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
| |||||
Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 662476 | |||
Datum | 14.01.2011 10:36 | 13038 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten Schlotterum das zu sagen muss er aber kein EL sein. Das kann er auch in seiner Funktion als AL Medizinische Rettung ;-) Ob der Notarzt Abschnittsleiter medizinische Rettung ist oder eine Führungskraft des RD ist ja nicht eindeutig. IMHO ist es grundsätzlich problematisch, wenn eine Person ohne taktisch/operative Führungsausbildung nur aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation einen Abschnitt führen soll/darf/muss. Genauso übrigens bei einer größeren Lage: An einem Ort ist der LNA Abschnittsleiter medizinische Rettung, der OrgL ist dort lediglich sein Führungsassistent. Im gleichen Bundesland gibt es dann aber anderswo die Auffassung, dass der OrgL der Abschnittsleiter medizinische Rettung ist, während der LNA in der Abschnittsleitung oder in der Gesamt-Einsatzleitung Fachberater-Aufgaben sowie die medizinische Fachaufsicht durchführt. (Nachrichten per PN wie es bei euch mit welcher Begründung geregelt ist würden mich übrigens interessieren) | |||||
| |||||
Autor | Fran8k E8., Viskafors / Västra Götaland | 662486 | |||
Datum | 14.01.2011 12:00 | 12615 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Forsterwenn ein Notarzt sagt es dauert noch bis geschnitten werden kann wird er das meistens besser wisser als Feuerwehrmann Heinz Lösch völlig richtig. Der Notarzt ist der medizinisch Verantwortliche. D.h. er bestimmt auch, welche Möglichkeiten der Patientenbewegung beim retten bestehen oder wie viel Platz benötigt wird. Welche Geräte oder Methoden die Feuerwehr dabei anwendet, bleibt der Feuerwehr überlassen. So ist z.B. die Aussage "achsengerechte Rettung" nicht mit "Dach ab" gleichzusetzen. Wenn der Arzt meint "Dach ab" (warum auch immer), dann will er nach oben einen freien Zugangsweg haben (oder er sollte es wollen). Die Feuerwehr bestimmt aber weiterhin Mittel und Weg. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven. | |||||
| |||||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 662488 | |||
Datum | 14.01.2011 12:13 | 12671 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Manuel Schmidt IMHO ist es grundsätzlich problematisch, wenn eine Person ohne taktisch/operative Führungsausbildung nur aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation einen Abschnitt führen soll/darf/muss. darum führt der NA bei uns keinen Einsatz bzw. Abschnitt. Die meisten NA bei uns wollen dies auch nicht, weil sie sich auf ihren Patienten konzentrieren möchten. Die Koordination der Rettung beim "normalen VU" übernimmt bei uns der ersteintreffende RA (welcher mit einer blauen Führungsweste gekennzeichnet ist). Wie der Patient gerettet wird (Crash Rettung, schonend..) spricht der RA mit dem GF der ersten Einheit der FW ab, dazu brauch ich den Feuerwehr Einsatzleiter nicht zwingend, der führt den Gesamteinsatz. Der LNA kommt bei uns erst "bei größeren Baustellen" zum Einsatz. Einen Gesamteinsatzleiter gibt es bei uns in By. aber auch erst ab der Stufe des ÖEL (örtlicher Einsatzleiter) diesem sind dann alle Einheiten unterstellt. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://www.kvamberg-sulzbach.brk.de/bereitschaft-sulzbach-rosenberg/rettungsdienst-1 | |||||
| |||||
Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 662489 | |||
Datum | 14.01.2011 12:17 | 12605 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christof Strobl Die Koordination der Rettung beim "normalen VU" übernimmt bei uns der ersteintreffende RA welcher sich selbstverständlich mit dem NA abspricht. Der NA entscheidet wie er den Patienten retten möchte, der RA kümmert sich um die Umsetzung und koordiniert zwischen FW und RD. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://www.kvamberg-sulzbach.brk.de/bereitschaft-sulzbach-rosenberg/rettungsdienst-1 | |||||
| |||||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 662492 | |||
Datum | 14.01.2011 12:58 | 12535 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof Strobldarum führt der NA bei uns keinen Einsatz bzw. Abschnitt. Die meisten NA bei uns wollen dies auch nicht, weil sie sich auf ihren Patienten konzentrieren möchten. Die Koordination der Rettung beim "normalen VU" übernimmt bei uns der ersteintreffende RA (welcher mit einer blauen Führungsweste gekennzeichnet ist). | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 662517 | |||
Datum | 14.01.2011 15:30 | 13098 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc ThurowIst dies der Einsatzleiter Feuerwehr oder der Notarzt?? auch wenns überengagierte NA geben mag kann das aufgrund der Ausbildung nur einer sein: der EL der Fw (oder wenn der Bereich z.B. vom THW geführt sein sollte, dann einer davon, was durchaus möglich sein könnte, z.B. weil die im Rahmen einer "Autobahnwache" o.ä. schon vor Ort sind, oder es um einen Abschnitt mit schwerer Bergung geht, die die jeweilige Fw nicht leisten kann). Wobei ich mit dem Namen "Gesamteinsatzleiter" immer so meine Probleme haben, weil Einsatzleiter kanns nur einen geben, deswegen heißt der auch so... Der Rest leitet Abschnitte - oder oft auch gar nichts... Vgl.: http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/einsatz-_und_abschnittsleitung.html http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/technische_hilfeleistung_pkw.html Der NA hat im übrigen i.d.R. nur eine sehr rudimentäre taktische Ausbildung... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 662519 | |||
Datum | 14.01.2011 15:34 | 12756 x gelesen | |||
Technische Einsatzleitung bei der Feuerwehr Medizinische Einsatzleitung beim Notarzt Straf- und aalg. Gefahrenabwehrrechtlich bei der Polizei Einen Gesamteinsatzleiter gibt es nicht oder hast du schon einmal erlebt, dass ein Feuerwehrmann einem Polizeibeamten eine dienstliche Weisung erteilen kann oder der Notarzt dem Feuerwehrmann anordnet, dass er... Am besten ist, wenn die jeweiligen Häuptlinge sich zusammenfinden und entsprechend gemeinsam entscheiden. In einem Getriebe sind ja auch mehrere Zahnräder die nur zusammen Sinn machen und funktionieren. Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 662522 | |||
Datum | 14.01.2011 15:45 | 12858 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferEinen Gesamteinsatzleiter gibt es nicht oder hast du schon einmal erlebt, dass ein Feuerwehrmann einem Polizeibeamten eine dienstliche Weisung erteilen kann oder der Notarzt dem Feuerwehrmann anordnet, dass er... Ich erteile als EL der Fw der Polizei durchaus einen zu erfüllenden Auftrag, wenn ich anweise, eine Straße zu sperren - oder untersage diese ohne mein Einverständnis wieder zu öffnen, weil ich sonst meinen Auftrag nicht erfüllen kann... Den Grund das zu verweigern möchte ich gern sehen... Geschrieben von Jürgen Ringhofer Am besten ist, wenn die jeweiligen Häuptlinge sich zusammenfinden und entsprechend gemeinsam entscheiden. In einem Getriebe sind ja auch mehrere Zahnräder die nur zusammen Sinn machen und funktionieren. Das ist blanke Theorie, weil die Polizei völlig anders führt und der NA den Patienten behandelt oder überflüssig ist... Sind mehrere (!) Ärzte im Spiel kommt ein LNA hinzu, der hat definierte Aufgaben, aber i.dR. NICHT die Einsatzleitung. Es gibt Szenarien, da ist die Einsatzleitung bei der Medizinerschaft, oder beim Umweltamt oder oder oder, da kann man dann aber lang drüber diskutieren, ob das dann überhaupt eine Fw-Lage ist, oder ob man da ggf. z.B. in Amtshilfe tätig wird... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 662523 | |||
Datum | 14.01.2011 16:02 | 12511 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoIch erteile als EL der Fw der Polizei durchaus einen zu erfüllenden Auftrag, wenn ich anweise, eine Straße zu sperren - oder untersage diese ohne mein Einverständnis wieder zu öffnen, weil ich sonst meinen Auftrag nicht erfüllen kann... Das ist aber keine dienstliche Weisung!!! Geschrieben von Ulrich Cimolino Das ist blanke Theorie, weil die Polizei völlig anders führt und der NA den Patienten behandelt oder überflüssig ist... Komisch, dass man bei entsprechenden Großlagen aber sowas immer macht! Wie da geführt wird ist ja zweitrangig, wenn es vor Ort (egal ob Abschnitts- oder Einsatzleiter) funktioniert. Das sind mir die unterschiedlichen Führungssysteme eigentlich egal. Darüber hinaus ist der Platz des Polizeiführers nicht festgeschrieben. Das ist seine persönliche Entscheidung. Ich habe sehr viele erlebt, die auch vor Ort führen. Vieleicht nicht in NRW mit den ständigen Stäben! In anderen Ländern aber ja! Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 662525 | |||
Datum | 14.01.2011 16:15 | 12657 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferGeschrieben von Ulrich Cimolino"Ich erteile als EL der Fw der Polizei durchaus einen zu erfüllenden Auftrag, wenn ich anweise, eine Straße zu sperren - oder untersage diese ohne mein Einverständnis wieder zu öffnen, weil ich sonst meinen Auftrag nicht erfüllen kann... Möchtest Du eine Liste haben, wem ich formal keine "dienstlichen Weisungen" an Einsatzstellen erteilen kann, die aber lagebedingt trotzdem das machen, was ich lagegemäß anweise oder mir "erbete"? Geschrieben von Jürgen Ringhofer Das sind mir die unterschiedlichen Führungssysteme eigentlich egal. Darüber hinaus ist der Platz des Polizeiführers nicht festgeschrieben. der Platz des Polizeiführers wird i.d.R. hinten sein... m.W. werden diese alle gleich - und in NRW ausgebildet... http://www.dhpol.de/de/index.php Natürlich glauben viele Polizisten (auch schon erlebt jeder für sich), dass sie jeweils der Führer der Polizei an einer Einsatzstelle sind. Das ist aber i.d.R. nicht der Polizeiführer - und gerade in größeren Lagen mit BAO wird m.W. in Deutschland gleich ausgebildet und gleich geführt... Bei kleineren Bereichen mit nur einem Streifenwagen gibts da noch wenig Probleme, weil das der ranghöhere Dienstgrad vermutlich das Kommando über die Polizei vor Ort hat, treffen viele dieser Autos mit Krädern und ggf. noch Autobahnpolizei o.ä. aufeinander wirds schnell spannend. Ein Verbindungsbeamter der Polizei im ELW ist da ganz hilfreich, aber er ist NICHT der Polizeiführer. Aber über ihn kann (i.d.R. nach "hinten") der Kontakt hergestellt werden... Es gibt allerdings auch (noch ? recht selten, aber doch) Polizisten mit Führungsausbildung (gerade auch aus Niedersachsen und gerade auch nach der Umorganisation der Fw dort), dass sie auch die Feuerwehr führen. Dem ist nicht so... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 662527 | |||
Datum | 14.01.2011 16:36 | 12453 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoMöchtest Du eine Liste haben, wem ich formal keine "dienstlichen Weisungen" an Einsatzstellen erteilen kann, die aber lagebedingt trotzdem das machen, was ich lagegemäß anweise oder mir "erbete"? erbete! Da haben wir es! Anweisen geht wohl in der Praxis aufgrund eines guten vor Ort Verhältnisses und das ist auch gut so. In Sachen Ort des Polizeiführers kann ich dir aus meiner einfachen Studienerfahrungen an der DHPol in Münster nur nochmals sagen, dass es hier keinen fest definierten Platz gibt und es aufgrund des förderalem Systems sehr wohl unterschiede in den Ländern gibt. Wie gesagt wird ein Polizeiführer in NRW bei entsprechenden Großlagen bei seinen ständigen Stäben (dafür beneide ich NRW sogar) sein. An der DHPol wird diesbezüglich nicht das einzig Wahre System vorgestellt und gelehrt, da es dieses nicht gibt. Dafür hat die PDV zuviele Landesteile (insb. in NRW) Kenne aber genug Polizeiführer die vor Ort führen! Mein letzter Einsatz war diesbezüglich eine Demo Rechts/Links am 1. Mai in Ulm, bei welchem der Polizeiführer vor Ort mobil unterwegs war und führte. Selbst in Berlin führen Abschnittsführer mit mehr als 2500 unterstellten Beamten vor Ort! Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 662528 | |||
Datum | 14.01.2011 16:36 | 12270 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinodie aber lagebedingt trotzdem das machen, was ich lagegemäß anweise oder mir "erbete"?Es macht den Feuerwehrhäuptling formal zum ("Gesamt"-)Einsatzleiter, weil die anderen Organisationen im Großen und Ganzen genau so handeln, wie er sich das vorstellt, die anderen dies aber aus anderen Gründen als rechtlich festgelegter Hierarchie tun? Da erscheint mir die Sichtweise der verschiedenen Organisations-Einsatzleiter, die sich absprechen, plausibler. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 662530 | |||
Datum | 14.01.2011 16:42 | 12281 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppEs macht den Feuerwehrhäuptling formal zum ("Gesamt"-)Einsatzleiter, weil die anderen Organisationen im Großen und Ganzen genau so handeln, wie er sich das vorstellt, die anderen dies aber aus anderen Gründen als rechtlich festgelegter Hierarchie tun? Der Polizeibeamte wäre ja als Polizeiführer dumm, wenn er etwas anderes tun würde, als die Spezialstelle für Gefahrenabwehr bei Schadensfeuer und tech. Hilfeleistung empfehlen. Dennoch besteht keine Weisungsbefugnis! Wenn doch, dann würde mich die Rechtsgrundlage interessieren. Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 662532 | |||
Datum | 14.01.2011 16:52 | 12266 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferDennoch besteht keine Weisungsbefugnis! Wenn doch, dann würde mich die Rechtsgrundlage interessieren. HBKG § 42 könnte man so interpretieren... § 42 Befugnisse der technischen Einsatzleitung (1) Die technische Einsatzleitung ist befugt, den Einsatz der Feuerwehren sowie aller Hilfskräfte zu regeln, erforderliche Einsatzmaßnahmen zu treffen und zusätzliche Einsatzmittel und Einsatzkräfte bei der zuständigen Behörde anzufordern. (2) Die technische Einsatzleitung ist befugt, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um an der Einsatzstelle ungehindert tätig sein zu können, soweit nicht entsprechende Maßnahmen von den Polizeidienststellen oder anderen Stellen getroffen werden. Werden Sicherungsmaßnahmen von den Polizeidienststellen oder anderen zuständigen Stellen angeordnet oder aufgehoben, so hat dies im Einvernehmen mit der technischen Einsatzleitung zu erfolgen. Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 662534 | |||
Datum | 14.01.2011 16:56 | 12193 x gelesen | |||
Die Polizei fällt nicht unter den Rechtsbegriff der Hilfskräfte! Steht in euren Erläuterungen und Kommentaren HBKG sogar explizit drin! Von daher ein klares nein zu deiner Interpretation Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
| |||||
Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 662535 | |||
Datum | 14.01.2011 16:57 | 12150 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferDie Polizei fällt nicht unter den Rechtsbegriff der Hilfskräfte! Steht in euren Erläuterungen und Kommentaren HBKG sogar explizit drin! Von daher ein klares nein zu deiner Interpretation Immerhin ist da aber zumindest mal davon die rede, dass Maßnahmen im Einvernehmen mit der EL getroffen werden müssen. Im Vergleich zu anderen BL schon ein Vorsprung... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 662536 | |||
Datum | 14.01.2011 17:00 | 12452 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppDa erscheint mir die Sichtweise der verschiedenen Organisations-Einsatzleiter, die sich absprechen, plausibler. Nochmal, der NA ist nicht Einsatzleiter RD! Noch nicht mal da, wo der RD nicht bei der Fw ist! Der Polizeiführer ist i.d.R. nicht vor Ort, sondern ganz woanders. Das kann bei vorgeplanten Lagen ggf. anders aussehen, ist aber keinesfalls so in Deutschland die Regel! Und ja, der dessen Weisungen, Botschaften oder Bitten umgesetzt werden ist der, der faktisch den Hut auf hat... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 662537 | |||
Datum | 14.01.2011 17:06 | 12260 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoDer Polizeiführer ist i.d.R. nicht vor Ort, sondern ganz woanders. Das kann bei vorgeplanten Lagen ggf. anders aussehen, ist aber keinesfalls so in Deutschland die Regel! In der Regel ist er schon vor Ort, da wie bei der Feuerwehr der erste eintreffende Beamte der Polizei die Einsatzleitung vor Ort übernimmt und "Einsatzleiter" ist. Das ist im alltäglichen Geschäft so der Fall. Da ändert auch die Einrichtung des Polizeiführers vom Dienst (PvD) nichts daran. Da muss man dann nochmal unterscheiden zw. PvD und Einsatzleiter/Polizeiführer. Gerade anders herum wird doch ein Schuh daraus! Bei planbaren Einsätzen ist er i. d. R. nicht vor Ort wobei das wie bereits geschrieben dem Polizeiführer freigestellt ist. Der Ort des Polizeiführers ist eben nicht festgeschrieben und er kann sich aufhalten wo er will. Bei planbaren Lagen wird er aber i. d. R. nicht vor Ort sein (da stimme ich dir zu). Die Lagen von Ulm oder Berlin sind aber nicht wegzureden und von daher eben auch Fakt. Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 662538 | |||
Datum | 14.01.2011 17:11 | 12204 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoNochmal, der NA ist nicht Einsatzleiter RD! Noch nicht mal da, wo der RD nicht bei der Fw ist!Ging es hier eben nicht noch um die Polizei? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 662539 | |||
Datum | 14.01.2011 17:14 | 12151 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppNochmal, der NA ist nicht Einsatzleiter RD! Noch nicht mal da, wo der RD nicht bei der Fw ist! Er hat ja recht, dass der NA nicht Einsatzleiter sein kann. Aber bei Großlagen wird schon ein passender Vertreter für die gemeinsame Einsatzleitung zu finden sein. Ob das dann ein NA oder sonst noch wer ist, dürfte ja egal sein. Zumindest solange er die Legitimation seiner Organisation hat diese dort zu vertreten. Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 662540 | |||
Datum | 14.01.2011 17:16 | 12188 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferDennoch besteht keine Weisungsbefugnis! Wenn doch, dann würde mich die Rechtsgrundlage interessieren.In RLP zumindest interpretiere ich das LBKG genau gegensätzlich: § 25 LBGK RLP 1) Der Einsatzleiter veranlasst nach pflichtgemäßem Ermessen die zur Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen. Hierbei sind die von den in ihrem Aufgabenbereich berührten Fachbehörden für erforderlich gehaltenen Maßnahmen zu berücksichtigen. Ist eine größere Anzahl Verletzter oder Erkrankter zu versorgen, hat der Einsatzleiter einen Leitenden Notarzt und einen Organisatorischen Leiter damit zu beauftragen, schnellstmöglich eine den notfallmedizinischen Grundsätzen entsprechende Versorgung zu veranlassen. Der Einsatzleiter führt die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durch, soweit diese nicht von der Polizei oder anderen zuständigen Stellen getroffen werden, Kommentar ist am Wochenende schlecht ;-), aber rein aus dem Gesetz lese ich heraus, dass es hier je nach Organisation verschiedene Einsatzleiter gibt, die sich abzusprechen haben. Wer das bei den anderen ist, ist mir daher erstmal egal, solange sich ein Ansprechpartner vor Ort erkennbar macht. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 662541 | |||
Datum | 14.01.2011 17:20 | 12124 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Krupp§ 25 LBGK RLP Sehr schön herausgearbeitet, dass man gemeinsam in eine Richtung gehen muss und dennoch gegenseitig keine Weisungsbefugnis hat. Die braucht es m. E. auch nicht wirklich! Das die jeweiligen Feuerwehrgesetze Rechtsgrundlagen der Gefahrenabwehr sind, bezieht sich diese Aussage aber auch nur auf den Bereich der Gefahrenabwehr. Die Strafverfolgung gem. der StPO ist da außen vor und muss nicht in Einvernehmen mit dem Einsatzleiter angeordnet werden. Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 662542 | |||
Datum | 14.01.2011 17:20 | 12320 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferIn der Regel ist er schon vor Ort, da wie bei der Feuerwehr der erste eintreffende Beamte der Polizei die Einsatzleitung vor Ort übernimmt und "Einsatzleiter" ist genau - und deshalb antworten Polizeibeamte auf die Frage wer die Leitung vor Ort habe, schon mal "jeder"... Je nach Polizeistruktur und Lage hast Du dann noch - Verkehrspolizei - Objektschutz - BePo - Kripo usw. vor Ort. Viel Spaß damit "den PEL" zu finden... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 662544 | |||
Datum | 14.01.2011 17:23 | 12383 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferSehr schön herausgearbeitet, dass man gemeinsam in eine Richtung gehen muss und dennoch gegenseitig keine Weisungsbefugnis hat. Die braucht es m. E. auch nicht wirklich! das ist leider für dynamische Lagen blanke Theorie bzw. Wunschdenken. Wenn es kritische Lagen gibt, z.B. Brand mit Ausbreitungsgefahr, Gefahrstoffaustritt usw. ist man gut beraten, nach Lageeinschätzung ggf. sehr schnell zu entscheiden. Und dann muss das ggf. schnell umgesetzt werden. Wenn die Lage vor Ort begrenzt ist, man sich in Ruhe absprechen kann, ist das eine ganz andere Baustelle... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 662545 | |||
Datum | 14.01.2011 17:26 | 12272 x gelesen | |||
Die Fehler der persönlichen Kompetenz einzelner ändert aber grundsätzlich nichts an der Sache. Das es immer alles gut und richtig verläuft ist leider auch bei uns ein Wunsch! Wenn verschiedene Einheiten der Polizei vor Ort sind ist die Zuständigkeit eben abzusprechen. Schlecht finde ich, dass wir immer noch nicht in der Lage sind den Einsatzleiter zu kennzeichnen. Da ist die Feuerwehr uns meilenweit voraus. Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 662546 | |||
Datum | 14.01.2011 17:27 | 12056 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas ist leider für dynamische Lagen blanke Theorie bzw. Wunschdenken. Wir können eben nur die theoretischen Grundlagen regeln! Die Praxis läuft i. d. R. ja von alleine. Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 662547 | |||
Datum | 14.01.2011 17:43 | 12371 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoNochmal, der NA ist nicht Einsatzleiter RD! Noch nicht mal da, wo der RD nicht bei der Fw ist! Das sieht - bezogen auf den LNA - das Rechtsamt einer großen kreisfreien Stadt in Westfalen übrigens ganz anders. Ich war auch überrascht. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 662559 | |||
Datum | 14.01.2011 21:09 | 12121 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas Bräutigam
Ebenso wurde mir das mal bei einer Fortbildung in einem nicht mehr existenten Landkreis in NRW erklärt. Der dortige MANV-Plan (ich weiß nicht, ob der noch in dieser Form gültig ist) sah in dieser Hinsicht auch anders aus, als ich es aus "heimischen" Gefilden kannte. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 662560 | |||
Datum | 14.01.2011 21:13 | 12163 x gelesen | |||
Geschrieben von Christof StroblWie der Patient gerettet wird (Crash Rettung, schonend..) spricht der RA mit dem GF der ersten Einheit der FW ab, dazu brauch ich den Feuerwehr Einsatzleiter nicht zwingend, der führt den Gesamteinsatz. Naja. In der Situation "Crashrettung" wird der Einsatz meistens nicht so weit forgeschritten sein, dass es so klare Führungsstrukturen mit Abschnitten und EL gibt. Da wird in der Praxis der GF der Einsatzleiter sein. Bei einem "einfachen" VU dürfte aus Feuerwehrsicht eine (erweitere) Gruppe (z.B. LF+RW o.ä.) auch meistens ausreichen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| |||||
| |||||
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 662567 | |||
Datum | 15.01.2011 09:35 | 11798 x gelesen | |||
Auch nach ElGem-Lehrgang an der LFKS wurde klar angesagt, dass "die Feuewehr" die Einsatzleitung hat. Hier zumindest bei Einsätzen wie zB bei einem VU. Bei Anforderung der Feuerwehr zB bei einer Großdemo, wo sie zur Sicherung im Hintergrund auf Anforderung der POL steht aussieht mag anders sein. Bin nur fundierte Quellen am suchen... FiRi, DV100... | |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 662568 | |||
Datum | 15.01.2011 09:50 | 11681 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitzAuch nach ElGem-Lehrgang an der LFKS wurde klar angesagt, dass "die Feuewehr" die Einsatzleitung hat.GF-Lehrgang an selbiger Schule, Planspielübung, Azubi will Polizeistreife zum Absichern der E-Stelle befehlen, um seine Leute für den Rest frei zu haben. Aussage Lehrkraft: "Sie befehlen denen gar nix, sie bitten höchstens." Geschrieben von jürgen schmitz Bin nur fundierte Quellen am suchenDito ;-) Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
| |||||
Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 662572 | |||
Datum | 15.01.2011 10:58 | 11754 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitzAuch nach ElGem-Lehrgang an der LFKS wurde klar angesagt, dass "die Feuewehr" die Einsatzleitung hat. Hier zumindest bei Einsätzen wie zB bei einem VU. Bei Anforderung der Feuerwehr zB bei einer Großdemo, wo sie zur Sicherung im Hintergrund auf Anforderung der POL steht aussieht mag anders sein. Was falsch ist! Ein Schuh wird daraus, wenn die Herren der LFKS "Technische Einsatzleitung" sagen würden! Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
| |||||
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 662573 | |||
Datum | 15.01.2011 11:14 | 11690 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferWas falsch ist! Ein Schuh wird daraus, wenn die Herren der LFKS "Technische Einsatzleitung" sagen würden! Jein, nehmen wir als Beispiel den VU, da gibt es natürlich einen " Aber es gfibt eben nur einen Einsatzleiter. Und den stelt die Feuerwehr. So wurde es zumindest in der Vergangenheit gelehrt. | |||||
| |||||
Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 662574 | |||
Datum | 15.01.2011 11:25 | 11734 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas ForsterAlles nicht so einfach ich rate deshalb auf den gesunden Menschenverstand und die Fachkompetenz der anderen beteiligten, wenn ein Notarzt sagt es dauert noch bis geschnitten werden kann wird er das meistens besser wisser als Feuerwehrmann Heinz Lösch Ja, aber die Bestimmung der Schnittstellen und die Durchführung der Arbeiten am Pkw sind auch nicht Sache des EL, der soll ja gesamtverantwortlich handeln und somit auch Absperrmassnahmen, Brandschutz usw. leiten. | |||||
| |||||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 662577 | |||
Datum | 15.01.2011 13:40 | 11633 x gelesen | |||
Hallo vllt. können wir uns ein bissl annähern. Der NA trägt die Verantwortung für den Patienten und die Fw. für die technische Rettung. Die Polizei wird an entsprechender Stelle auch gefordert, wenn ich ein Vollsperrung will, bekomme ich diese bitte. Gesamt-EL mag trotzdem der Fw-ler sein, wers braucht..... Ich hasse diese theoretischen Diskussionen, oder gibts noch jemanden der dem NA erklären mag was er macht(Nein, bitte keiner der Ärzte hier...). Dieses Szenario ist genau wie viele andere auch nur Zusammen händelbar. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
| |||||
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 662578 | |||
Datum | 15.01.2011 13:47 | 11653 x gelesen | |||
Natürlich kann es nur zusammen händdelbar sein und niemand wird einem NA seine Fachkompetenz streitig machen wollen. Er hat natürlich (ggf mit dem LNA oder OrgLeiter) die Abschnittsleitung über den EInsatz. Aber dennoch kann es nur einen EL geben! Ob dieser nun in örtlichem Bereich der Bürgermeister (in Vertretung der Wehrleiter oder Einheitsführer der entsprechenden Wehr (nach Dienstanweisung der Gemeinde) oder in größeren Schadensfällen der KFI (als Vertreter des Landrates) ist. Der EL ist natürlich gut beraten sich seine Fachberater (und/oder Abschlittsleiter) mit ins Boot zu nehmen. Dies zumindest für RLP. | |||||
| |||||
Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 662579 | |||
Datum | 15.01.2011 13:57 | 11589 x gelesen | |||
Und genau hier frage ich mich dann ob der eigentlichen Frage.... Natürlich ist und bleibt der EL der gleiche wie bei jedem Einsatz von uns auch. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
| |||||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 662582 | |||
Datum | 15.01.2011 14:19 | 11591 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitzniemand wird einem NA seine Fachkompetenz streitig machen wollen. Wie auch, es sei denn der EL waere selbt als NA ausgebildet... Geschrieben von jürgen schmitz Ob dieser nun in örtlichem Bereich der Bürgermeister (in Vertretung der Wehrleiter Eben... Wenn der Einsatz fuerchterlich schief geht, wird der verantwortliche Buergermeister sehr schnell sich an seinen verantwortlichen EL wenden. Und der kann eben nicht sich damit herausreden, dass der Abschnitt RD ja sich ja selbst fuehrt und er sich auch nicht darum gekuemmert hat, weil der RD ihn nichts angeht. Dem ist eben nicht so! Mir ist eine Lage bekannt beim das genauso abgelaufen ist. Der OLRD hatte seinen Bereich nicht im Griff, d.h. er hatte wenig Rueckmeldung und hat sich auch keine Lage besorgt. Folge war, dass die Fw Aufgaben des RD uebernehmen musste und dann ploetzlich quantitativ ueberfordert war. Alle Rueckmeldungen der GF / ZF an den EL konnten nicht bewirken, dass der EL den OLRD aktivieren konnte. Der EL kann sich hier nicht rausreden, dass die weisse Fraktion ihn nichts angeht. Der EL haette aktivieren oder ersetzen muessen. Der EL ist verantwortlich. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 662585 | |||
Datum | 15.01.2011 15:08 | 11518 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzDer NA trägt die Verantwortung für den Patienten und die Fw. für die technische Rettung. Die Polizei wird an entsprechender Stelle auch gefordert, wenn ich ein Vollsperrung will, bekomme ich diese bitte. ...was aber insbesondere im Bereich der Autobahn alles andere als selbstverständlich ist. Geschrieben von Peter Lieffertz Ich hasse diese theoretischen Diskussionen, oder gibts noch jemanden der dem NA erklären mag was er macht(Nein, bitte keiner der Ärzte hier...). Ich hätte da durchaus ein paar Geschichten zur Hand. Aber ich fürchte, die sind nichts für ein öffentliches Forum. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 662587 | |||
Datum | 15.01.2011 15:09 | 11585 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Lieffertz
Erfahrungsgmäß kommt es gelegentlich vor, dass das manchen Beteiligten eben nicht so klar ist und das (wenn auch verständlich) der Tunnelblick auf den Patienten eben etwas ist, was in der spezifischen Einsatzsituation eben nicht angemessen ist. Alles schon erlebt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| |||||
| |||||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 662589 | |||
Datum | 15.01.2011 15:13 | 11563 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder Pott
Das kommt daruf an, auf welcher Ebene der Fehler passiert ist: Organisatorisch -> EL oder fachlich -> NA bzw. RD-Personal. Geschrieben von Lüder Pott Mir ist eine Lage bekannt beim das genauso abgelaufen ist. Der OLRD hatte seinen Bereich nicht im Griff, d.h. er hatte wenig Rueckmeldung und hat sich auch keine Lage besorgt. Folge war, dass die Fw Aufgaben des RD uebernehmen musste und dann ploetzlich quantitativ ueberfordert war. Alle Rueckmeldungen der GF / ZF an den EL konnten nicht bewirken, dass der EL den OLRD aktivieren konnte. Tja. [ironie] Sowas ist doch total theoretisch und passiert in der Praxis nicht... [/ironie] Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
| |||||
| |||||
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 662590 | |||
Datum | 15.01.2011 15:20 | 11533 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitzAber dennoch kann es nur einen EL geben!Gibt es, rein rechtlich, an einer Einsatzstelle überhaupt nur einen Einsatz? Oder laufen da nicht eher verschiedene Einsätze verschiedener Aufgabenträger nebeneinander ab? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
| |||||
Autor | Raim8on 8P., Stelle - Ashausen / Niedersachsen | 662598 | |||
Datum | 15.01.2011 16:14 | 11602 x gelesen | |||
Moin, mal ein Gedankenansatz von mir zum Thema: VUNF mit PKL und Austreten von Gefahrstoff auf BAB Wer trägt die Verantwortung für: 1. Zustandsverschlechterung des eingeklemmten Patienten der Ateminsuffizient wird aber nicht assisiert beatmet oder intubiert wird, obwohl es möglich wäre. Wer trägt die Verantwortung ? Notarzt - FW - Pol ??? 2. Lebensgefahr für eingeklemmten Patienten, RD-Team am Patienten und FW-Kräfte im inneren Gefahrenbereich durch Explosion des Gefahrstoffes. Wer trägt die Verantwortung ? Notarzt - FW - Pol ??? 3. Von der FW wurde die Pol aufgefordert die BAB komplett zu sperren. Sperrung wird nicht oder nicht ausreichend durchgeführt und PKW rast in die Est. Wer trägt die Verantwortung ? Notarzt - FW - Pol ??? Soll für alle drei Beispiele der (Gesamt)Einsatzleiter der FW haften ? Mit kameradschaftlichen Grüßen Raimon | |||||
| |||||
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 662633 | |||
Datum | 15.01.2011 20:52 | 11538 x gelesen | |||
RLP LBKG RLP § 1 Zweck und Anwendungsbereich (1) Zweck dieses Gesetzes ist die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen 1.gegen Brandgefahren (Brandschutz), 2.gegen andere Gefahren (allgemeine Hilfe) und 3.gegen Gefahren größeren Umfanges (Katastrophenschutz). § 24 Einsatzleitung (1) Die Einsatzleitung hat 1. der Bürgermeister, 2. der Landrat, wenn innerhalb eines Kreisgebietes mehrere Gemeinden betroffen sind und zur Gefahrenabwehr die Übernahme der Einsatzleitung durch den Landrat erforderlich ist oder bei Gefahren größeren Umfanges, 3.der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bei Gefahren im Sinne des § 6 Nr. 1, oder ein Beauftragter. Geschrieben von Raimon Peters 1. Zustandsverschlechterung des eingeklemmten Patienten der Ateminsuffizient wird aber nicht assisiert beatmet oder intubiert wird, obwohl es möglich wäre. Wenn der EL dies hätte erkennen könne oder gar erkannt hat hat zumindest Erklärungsnot. Sollte der zuständige AL (Rettung) offentsichtliche Fehler begangen hat ebenso. Geschrieben von Raimon Peters 2. Lebensgefahr für eingeklemmten Patienten, RD-Team am Patienten und FW-Kräfte im inneren Gefahrenbereich durch Explosion des Gefahrstoffes. Durch wessen Schuld? Verantwortung hat der El Geschrieben von Raimon Peters 3. Von der FW wurde die Pol aufgefordert die BAB komplett zu sperren. Sperrung wird nicht oder nicht ausreichend durchgeführt und PKW rast in die Est. Der, der unter Berücksichtigung anderer Gefahren die Anordung des EL nicht befolgte. Wobei ich mir in dem Fall nicht ganz sicher bin, da es sich bei der BAB um eine Einrichtung des Bundes handelt... | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 662675 | |||
Datum | 16.01.2011 01:17 | 11480 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Christof Strobl Die Koordination der Rettung beim "normalen VU" übernimmt bei uns der ersteintreffende RA ist bei uns auch so, dass der ersteintreffende RA die Koordination des RD übernimmt, bis ein ggf. alarmierter ELRD an die EST kommt. Allerdings trägt der bei uns eine grüne Weste... und gibt die ggf. ab, wenn der ELRD an der EST angekommen ist. Geschrieben von Christof Strobl Wie der Patient gerettet wird (Crash Rettung, schonend..) spricht der RA mit dem GF der ersten Einheit der FW ab Naja, eigentlich mit dem GF der ersteintreffenden Einheit mit hydraulischem Rettungsgerät, der sollte eigentlich den Bereich/ Abschnitt um das Unfallfahrzeug übernehmen... weil er wahrscheinlich (ist spekulativ, dürfte aber in den meisten Fällen so richtig sein) mehr Ahnung von technischer Rettung haben dürfte. Geschrieben von Christof Strobl dazu brauch ich den Feuerwehr Einsatzleiter nicht zwingend, der führt den Gesamteinsatz. Jepp, der hat eigentlich was anderes zu tun... und wenn er seine Einsatzstelle ordentlich aufgeteilt hat, dann gibt's da auch einen passenden Ansprechpartner für den RA/ RD. Geschrieben von Christof Strobl Der LNA kommt bei uns erst "bei größeren Baustellen" zum Einsatz. Einen Gesamteinsatzleiter gibt es bei uns in By. aber auch erst ab der Stufe des ÖEL (örtlicher Einsatzleiter) diesem sind dann alle Einheiten unterstellt. Das sind dann die RICHTIG GROSSEN BAUSTELLEN :-)) Gruß Markus | |||||
| |||||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 662676 | |||
Datum | 16.01.2011 01:20 | 11364 x gelesen | |||
Hallo Peter, Geschrieben von Peter Lieffertz Hat einen gewissen Charme. funktioniert wirklich gut, wir gehen auch seit Jahren diesen Weg. Unsere Erfahrungen: stimmen FW und RD an der ESt ihre jeweiligen Maßnahmen ab, dann klappt das auch! Gruß Markus | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 662687 | |||
Datum | 16.01.2011 09:18 | 11402 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppGibt es, rein rechtlich, an einer Einsatzstelle überhaupt nur einen Einsatz? Oder laufen da nicht eher verschiedene Einsätze verschiedener Aufgabenträger nebeneinander ab? So ist es. Und das Einzige, was weiterhilft, ist Reden. Fängt schon bei ner schlichten Ölspur an: In NRW haben wir da nun bis zu drei parallel originär Zuständige (Verursacher nach § 32 I StVO, Straßenbaulastträger nach § 9 StrWG NRW, Feuerwehr nach FSHG i.V.m. OVG-Urteil) für die Gefahrenabwehr (wobei der Verursacher natürlich im Regelfall keine Behörde ist). Die Polizei kommt im Rahmen der Eilzuständigkeit nach § 1 I Satz 3 PolG NRW ggf. noch oben drauf. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 662702 | |||
Datum | 16.01.2011 12:01 | 11395 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamSo ist es. Und das Einzige, was weiterhilft, ist Reden. Fängt schon bei ner schlichten Ölspur an: In NRW haben wir da nun bis zu drei parallel originär Zuständige (Verursacher nach § 32 I StVO, Straßenbaulastträger nach § 9 StrWG NRW, Feuerwehr nach FSHG i.V.m. OVG-Urteil) für die Gefahrenabwehr (wobei der Verursacher natürlich im Regelfall keine Behörde ist). Formal ist es so. - Und trotzdem kann ich jedem "Dienstgradhöchsten" = EL der Fw, die da tätig wird nur raten, seine Rahmenbedingungen im "Gespräch" zu nennen, zu denen er tätig wird - oder die ggf. selbst zu schaffen. Sonst kippen da 2 Jungs von einem Fw-Auto Bindemittel auf die Autobahn und verlassen sich drauf, dass die andern schon dafür sorgen, dass - die Einsatzstelle abgesichert (oder die Straße gesperrt) wird - anschließend eine richtige Reinigung und die Freigabe durchgeführt wird... (kann bedeuten, dass nichts davon gemacht wird, es einen Folgeunfall gibt und die beiden Jungs die Arschkarte gezogen haben. Wetten?) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 662718 | |||
Datum | 16.01.2011 12:37 | 11420 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoFormal ist es so. - Und trotzdem kann ich jedem "Dienstgradhöchsten" = EL der Fw, die da tätig wird nur raten, seine Rahmenbedingungen im "Gespräch" zu nennen, zu denen er tätig wird - oder die ggf. selbst zu schaffen. Der Rat ist sicher angebracht. Ich frage mich allerdings gerade, was hier passieren würde, wenn dieser Satz in einem Polizeiforum (am besten aus Niedersachsen) auftauchen würde, mit "Pol" statt "Fw". ;-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
| |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 662720 | |||
Datum | 16.01.2011 12:44 | 11453 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BräutigamIch frage mich allerdings gerade, was hier passieren würde, wenn dieser Satz in einem Polizeiforum (am besten aus Niedersachsen) auftauchen würde, mit "Pol" statt "Fw". ;-) Wie man so aus der Szene der Fw und der Polizei hört, soll es Polizeiführer geben, die durchaus sehr offensiv vertreten, dass gerade in NS die Pólizei das Sagen habe und es vielen der Fw einfach an den nötigen Führungsqualitäten fehlen würde. Die Bundeswehr hat das in einigen Fällen noch viel drastischer erklärt und vollzogen! (Komisch, dass da kaum einer drüber spricht/schreibt!) DARAN ist aber die Fw bzw. ihr teilweise gelebtes Führungsunvermögen größerer Lagen selbst schuld. Wenn "wir" als FW so weitermachen, brauchen "wir" uns nicht wundern, wenn uns irgendwann auch ganz formal ganz jemand anders führt... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
| |||||
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 662721 | |||
Datum | 16.01.2011 12:45 | 11440 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoSonst kippen da 2 Jungs von einem Fw-Auto Bindemittel auf die Autobahn und verlassen sich drauf, dass die andern schon dafür sorgen, dass Dazu gibt es dann seit Jahren das schöne Übergabeprotokoll, welches vom zuständigen Straßenbaulastträger oder, wenn nicht erreichbar der POL unterschrieben werden muss. Die FF gibt keine Straße frei! | |||||
| |||||
|