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ThemaGesamteinsatzleitung beim Verkehrsunfall??57 Beträge
RubrikEinsatz
Infos:
  • LFV-Info - 2010/63
  •  
    AutorMarc8 T.8, Brechtorf / Niedersachsen662397
    Datum13.01.2011 20:1518045 x gelesen
    Hallo zusammen,

    ich hatte vor kurzem eine kleine Diskussion, wer bei einem Verkehrsunfall mit bespielsweise eingeklemmter Person die Gesamteinsatzleitung übernimmt.

    Ist dies der Einsatzleiter Feuerwehr oder der Notarzt??

    Habe mich schon durch die FwDV's geklickt und auch im Brandschutzgesetz nichts gefunden.

    Vielleicht hat ja einer von euch eine Idee.

    Gruß

    Marc


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    AutorDani8el 8R., Lauterbach / Hessen662400
    Datum13.01.2011 20:2514518 x gelesen
    also in Hessen ists wohl, als Vertreter des Gemeindevorstandes (BM), die Feuerwehr:

    http://www.jurpc.de/hessenrecht/hessenrecht/31_oeffentliche_sicherheit/312-12-hbkg/paragraphen/para20.htm


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    Autorjürg8en 8s., Trier / RLP662421
    Datum13.01.2011 21:4014312 x gelesen
    Für RLP:
    wer bei einem Verkehrsunfall mit bespielsweise eingeklemmter Person die Gesamteinsatzleitung übernimmt.
    Ist dies der Einsatzleiter Feuerwehr oder der Notarzt?

    Bürgermeister oder ein Beauftragter

    LBKG RLP § 24

    NDS:
    weiterer Thread im Forum zum Thema


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    AutorMarc8 T.8, Brechtorf / Niedersachsen662423
    Datum13.01.2011 21:4813990 x gelesen
    Dankeschön, der Link hat mir weitergeholfen.


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    AutorAndr8eas8 F.8, Gusterath / Rheinland-Pfalz662453
    Datum14.01.2011 08:1013547 x gelesen
    Morgen,

    so einfach ist das nicht zu sagen denn der Bürgermeister hat zwar nach LBKG die Einsatzleitung, was ist aber wenn die anderen Einheiten nach anderen Rechtsvorschriften arbeiten z.B. Rettungsdienst RettDG oder die Polizei Polizei- und Ordnungsbehördengesetz (POG).

    Hierzu sagt das LBKG Paragraph 1 Abs. 2:
    Dieses Gesetz gilt nicht, soweit vorbeugende und abwehrende Maßnahmen nach Absatz 1 aufgrund anderer Rechtsvorschriften gewährleistet sind.

    weiter ist auch noch zB Paragraph 17 Abs Interessant:
    (2) Die Aufgaben der anderen Hilfsorganisationen bei der Mitwirkung in der allgemeinen Hilfe richten sich nach den jeweiligen organisationseigenen Regelungen.

    Alles nicht so einfach ich rate deshalb auf den gesunden Menschenverstand und die Fachkompetenz der anderen beteiligten, wenn ein Notarzt sagt es dauert noch bis geschnitten werden kann wird er das meistens besser wisser als Feuerwehrmann Heinz Lösch


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    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern662461
    Datum14.01.2011 08:4313268 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Andreas ForsterAlles nicht so einfach ich rate deshalb auf den gesunden Menschenverstand und die Fachkompetenz der anderen beteiligten, wenn ein Notarzt sagt es dauert noch bis geschnitten werden kann wird er das meistens besser wisser als Feuerwehrmann Heinz Lösch

    um das zu sagen muss er aber kein EL sein. Das kann er auch in seiner Funktion als AL Medizinische Rettung ;-)


    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


    --
    Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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    AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW662476
    Datum14.01.2011 10:3613013 x gelesen
    Geschrieben von Thorsten Schlotterum das zu sagen muss er aber kein EL sein. Das kann er auch in seiner Funktion als AL Medizinische Rettung ;-)

    Ob der Notarzt Abschnittsleiter medizinische Rettung ist oder eine Führungskraft des RD ist ja nicht eindeutig.

    IMHO ist es grundsätzlich problematisch, wenn eine Person ohne taktisch/operative Führungsausbildung nur aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation einen Abschnitt führen soll/darf/muss.


    Genauso übrigens bei einer größeren Lage:
    An einem Ort ist der LNA Abschnittsleiter medizinische Rettung, der OrgL ist dort lediglich sein Führungsassistent.
    Im gleichen Bundesland gibt es dann aber anderswo die Auffassung, dass der OrgL der Abschnittsleiter medizinische Rettung ist, während der LNA in der Abschnittsleitung oder in der Gesamt-Einsatzleitung Fachberater-Aufgaben sowie die medizinische Fachaufsicht durchführt.
    (Nachrichten per PN wie es bei euch mit welcher Begründung geregelt ist würden mich übrigens interessieren)


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    AutorFran8k E8., Viskafors / Västra Götaland662486
    Datum14.01.2011 12:0012592 x gelesen
    Geschrieben von Andreas Forsterwenn ein Notarzt sagt es dauert noch bis geschnitten werden kann wird er das meistens besser wisser als Feuerwehrmann Heinz Lösch

    völlig richtig. Der Notarzt ist der medizinisch Verantwortliche. D.h. er bestimmt auch, welche Möglichkeiten der Patientenbewegung beim retten bestehen oder wie viel Platz benötigt wird.

    Welche Geräte oder Methoden die Feuerwehr dabei anwendet, bleibt der Feuerwehr überlassen.
    So ist z.B. die Aussage "achsengerechte Rettung" nicht mit "Dach ab" gleichzusetzen. Wenn der Arzt meint "Dach ab" (warum auch immer), dann will er nach oben einen freien Zugangsweg haben (oder er sollte es wollen).
    Die Feuerwehr bestimmt aber weiterhin Mittel und Weg.


    Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern662488
    Datum14.01.2011 12:1312647 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Manuel SchmidtIMHO ist es grundsätzlich problematisch, wenn eine Person ohne taktisch/operative Führungsausbildung nur aufgrund ihrer fachlichen Qualifikation einen Abschnitt führen soll/darf/muss.
    darum führt der NA bei uns keinen Einsatz bzw. Abschnitt. Die meisten NA bei uns wollen dies auch nicht, weil sie sich auf ihren Patienten konzentrieren möchten. Die Koordination der Rettung beim "normalen VU" übernimmt bei uns der ersteintreffende RA (welcher mit einer blauen Führungsweste gekennzeichnet ist).
    Wie der Patient gerettet wird (Crash Rettung, schonend..) spricht der RA mit dem GF der ersten Einheit der FW ab, dazu brauch ich den Feuerwehr Einsatzleiter nicht zwingend, der führt den Gesamteinsatz.
    Der LNA kommt bei uns erst "bei größeren Baustellen" zum Einsatz. Einen Gesamteinsatzleiter gibt es bei uns in By. aber auch erst ab der Stufe des ÖEL (örtlicher Einsatzleiter) diesem sind dann alle Einheiten unterstellt.


    Gruß
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
    http://hvo-vilseck.de/index1.html
    http://www.kvamberg-sulzbach.brk.de/bereitschaft-sulzbach-rosenberg/rettungsdienst-1

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    AutorChri8sto8f S8., Vilseck / Bayern662489
    Datum14.01.2011 12:1712581 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Christof StroblDie Koordination der Rettung beim "normalen VU" übernimmt bei uns der ersteintreffende RA
    welcher sich selbstverständlich mit dem NA abspricht. Der NA entscheidet wie er den Patienten retten möchte, der RA kümmert sich um die Umsetzung und koordiniert zwischen FW und RD.


    Gruß
    Christof

    http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html
    http://hvo-vilseck.de/index1.html
    http://www.kvamberg-sulzbach.brk.de/bereitschaft-sulzbach-rosenberg/rettungsdienst-1

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen662492
    Datum14.01.2011 12:5812511 x gelesen
    Geschrieben von Christof Strobldarum führt der NA bei uns keinen Einsatz bzw. Abschnitt. Die meisten NA bei uns wollen dies auch nicht, weil sie sich auf ihren Patienten konzentrieren möchten. Die Koordination der Rettung beim "normalen VU" übernimmt bei uns der ersteintreffende RA (welcher mit einer blauen Führungsweste gekennzeichnet ist).
    Wie der Patient gerettet wird (Crash Rettung, schonend..) spricht der RA mit dem GF der ersten Einheit der FW ab, dazu brauch ich den Feuerwehr Einsatzleiter nicht zwingend, der führt den Gesamteinsatz.
    Hat einen gewissen Charme.


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW662517
    Datum14.01.2011 15:3013074 x gelesen
    Geschrieben von Marc ThurowIst dies der Einsatzleiter Feuerwehr oder der Notarzt??

    auch wenns überengagierte NA geben mag kann das aufgrund der Ausbildung nur einer sein: der EL der Fw (oder wenn der Bereich z.B. vom THW geführt sein sollte, dann einer davon, was durchaus möglich sein könnte, z.B. weil die im Rahmen einer "Autobahnwache" o.ä. schon vor Ort sind, oder es um einen Abschnitt mit schwerer Bergung geht, die die jeweilige Fw nicht leisten kann).

    Wobei ich mit dem Namen "Gesamteinsatzleiter" immer so meine Probleme haben, weil Einsatzleiter kanns nur einen geben, deswegen heißt der auch so... Der Rest leitet Abschnitte - oder oft auch gar nichts...

    Vgl.:
    http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/einsatz-_und_abschnittsleitung.html
    http://www.einsatzpraxis.org/de/home/buecher/technische_hilfeleistung_pkw.html

    Der NA hat im übrigen i.d.R. nur eine sehr rudimentäre taktische Ausbildung...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW662519
    Datum14.01.2011 15:3412731 x gelesen
    Technische Einsatzleitung bei der Feuerwehr
    Medizinische Einsatzleitung beim Notarzt
    Straf- und aalg. Gefahrenabwehrrechtlich bei der Polizei

    Einen Gesamteinsatzleiter gibt es nicht oder hast du schon einmal erlebt, dass ein Feuerwehrmann einem Polizeibeamten eine dienstliche Weisung erteilen kann oder der Notarzt dem Feuerwehrmann anordnet, dass er...

    Am besten ist, wenn die jeweiligen Häuptlinge sich zusammenfinden und entsprechend gemeinsam entscheiden. In einem Getriebe sind ja auch mehrere Zahnräder die nur zusammen Sinn machen und funktionieren.


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW662522
    Datum14.01.2011 15:4512834 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferEinen Gesamteinsatzleiter gibt es nicht oder hast du schon einmal erlebt, dass ein Feuerwehrmann einem Polizeibeamten eine dienstliche Weisung erteilen kann oder der Notarzt dem Feuerwehrmann anordnet, dass er...

    Ich erteile als EL der Fw der Polizei durchaus einen zu erfüllenden Auftrag, wenn ich anweise, eine Straße zu sperren - oder untersage diese ohne mein Einverständnis wieder zu öffnen, weil ich sonst meinen Auftrag nicht erfüllen kann...
    Den Grund das zu verweigern möchte ich gern sehen...


    Geschrieben von Jürgen RinghoferAm besten ist, wenn die jeweiligen Häuptlinge sich zusammenfinden und entsprechend gemeinsam entscheiden. In einem Getriebe sind ja auch mehrere Zahnräder die nur zusammen Sinn machen und funktionieren.

    Das ist blanke Theorie, weil die Polizei völlig anders führt und der NA den Patienten behandelt oder überflüssig ist...
    Sind mehrere (!) Ärzte im Spiel kommt ein LNA hinzu, der hat definierte Aufgaben, aber i.dR. NICHT die Einsatzleitung. Es gibt Szenarien, da ist die Einsatzleitung bei der Medizinerschaft, oder beim Umweltamt oder oder oder, da kann man dann aber lang drüber diskutieren, ob das dann überhaupt eine Fw-Lage ist, oder ob man da ggf. z.B. in Amtshilfe tätig wird...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW662523
    Datum14.01.2011 16:0212487 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoIch erteile als EL der Fw der Polizei durchaus einen zu erfüllenden Auftrag, wenn ich anweise, eine Straße zu sperren - oder untersage diese ohne mein Einverständnis wieder zu öffnen, weil ich sonst meinen Auftrag nicht erfüllen kann...
    Den Grund das zu verweigern möchte ich gern sehen...


    Das ist aber keine dienstliche Weisung!!!

    Geschrieben von Ulrich CimolinoDas ist blanke Theorie, weil die Polizei völlig anders führt und der NA den Patienten behandelt oder überflüssig ist...

    Komisch, dass man bei entsprechenden Großlagen aber sowas immer macht! Wie da geführt wird ist ja zweitrangig, wenn es vor Ort (egal ob Abschnitts- oder Einsatzleiter) funktioniert. Das sind mir die unterschiedlichen Führungssysteme eigentlich egal. Darüber hinaus ist der Platz des Polizeiführers nicht festgeschrieben. Das ist seine persönliche Entscheidung. Ich habe sehr viele erlebt, die auch vor Ort führen. Vieleicht nicht in NRW mit den ständigen Stäben! In anderen Ländern aber ja!


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW662525
    Datum14.01.2011 16:1512634 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferGeschrieben von Ulrich Cimolino"Ich erteile als EL der Fw der Polizei durchaus einen zu erfüllenden Auftrag, wenn ich anweise, eine Straße zu sperren - oder untersage diese ohne mein Einverständnis wieder zu öffnen, weil ich sonst meinen Auftrag nicht erfüllen kann...
    Den Grund das zu verweigern möchte ich gern sehen..."

    Das ist aber keine dienstliche Weisung!!!


    Möchtest Du eine Liste haben, wem ich formal keine "dienstlichen Weisungen" an Einsatzstellen erteilen kann, die aber lagebedingt trotzdem das machen, was ich lagegemäß anweise oder mir "erbete"?



    Geschrieben von Jürgen RinghoferDas sind mir die unterschiedlichen Führungssysteme eigentlich egal. Darüber hinaus ist der Platz des Polizeiführers nicht festgeschrieben.

    der Platz des Polizeiführers wird i.d.R. hinten sein... m.W. werden diese alle gleich - und in NRW ausgebildet...
    http://www.dhpol.de/de/index.php

    Natürlich glauben viele Polizisten (auch schon erlebt jeder für sich), dass sie jeweils der Führer der Polizei an einer Einsatzstelle sind. Das ist aber i.d.R. nicht der Polizeiführer - und gerade in größeren Lagen mit BAO wird m.W. in Deutschland gleich ausgebildet und gleich geführt...
    Bei kleineren Bereichen mit nur einem Streifenwagen gibts da noch wenig Probleme, weil das der ranghöhere Dienstgrad vermutlich das Kommando über die Polizei vor Ort hat, treffen viele dieser Autos mit Krädern und ggf. noch Autobahnpolizei o.ä. aufeinander wirds schnell spannend.
    Ein Verbindungsbeamter der Polizei im ELW ist da ganz hilfreich, aber er ist NICHT der Polizeiführer. Aber über ihn kann (i.d.R. nach "hinten") der Kontakt hergestellt werden...

    Es gibt allerdings auch (noch ? recht selten, aber doch) Polizisten mit Führungsausbildung (gerade auch aus Niedersachsen und gerade auch nach der Umorganisation der Fw dort), dass sie auch die Feuerwehr führen. Dem ist nicht so...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW662527
    Datum14.01.2011 16:3612430 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoMöchtest Du eine Liste haben, wem ich formal keine "dienstlichen Weisungen" an Einsatzstellen erteilen kann, die aber lagebedingt trotzdem das machen, was ich lagegemäß anweise oder mir "erbete"?

    erbete! Da haben wir es! Anweisen geht wohl in der Praxis aufgrund eines guten vor Ort Verhältnisses und das ist auch gut so.

    In Sachen Ort des Polizeiführers kann ich dir aus meiner einfachen Studienerfahrungen an der DHPol in Münster nur nochmals sagen, dass es hier keinen fest definierten Platz gibt und es aufgrund des förderalem Systems sehr wohl unterschiede in den Ländern gibt. Wie gesagt wird ein Polizeiführer in NRW bei entsprechenden Großlagen bei seinen ständigen Stäben (dafür beneide ich NRW sogar) sein. An der DHPol wird diesbezüglich nicht das einzig Wahre System vorgestellt und gelehrt, da es dieses nicht gibt. Dafür hat die PDV zuviele Landesteile (insb. in NRW)

    Kenne aber genug Polizeiführer die vor Ort führen! Mein letzter Einsatz war diesbezüglich eine Demo Rechts/Links am 1. Mai in Ulm, bei welchem der Polizeiführer vor Ort mobil unterwegs war und führte. Selbst in Berlin führen Abschnittsführer mit mehr als 2500 unterstellten Beamten vor Ort!


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP662528
    Datum14.01.2011 16:3612248 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinodie aber lagebedingt trotzdem das machen, was ich lagegemäß anweise oder mir "erbete"?Es macht den Feuerwehrhäuptling formal zum ("Gesamt"-)Einsatzleiter, weil die anderen Organisationen im Großen und Ganzen genau so handeln, wie er sich das vorstellt, die anderen dies aber aus anderen Gründen als rechtlich festgelegter Hierarchie tun?
    Da erscheint mir die Sichtweise der verschiedenen Organisations-Einsatzleiter, die sich absprechen, plausibler.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW662530
    Datum14.01.2011 16:4212256 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppEs macht den Feuerwehrhäuptling formal zum ("Gesamt"-)Einsatzleiter, weil die anderen Organisationen im Großen und Ganzen genau so handeln, wie er sich das vorstellt, die anderen dies aber aus anderen Gründen als rechtlich festgelegter Hierarchie tun?
    Da erscheint mir die Sichtweise der verschiedenen Organisations-Einsatzleiter, die sich absprechen, plausibler.


    Der Polizeibeamte wäre ja als Polizeiführer dumm, wenn er etwas anderes tun würde, als die Spezialstelle für Gefahrenabwehr bei Schadensfeuer und tech. Hilfeleistung empfehlen.

    Dennoch besteht keine Weisungsbefugnis! Wenn doch, dann würde mich die Rechtsgrundlage interessieren.


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen662532
    Datum14.01.2011 16:5212242 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferDennoch besteht keine Weisungsbefugnis! Wenn doch, dann würde mich die Rechtsgrundlage interessieren.


    HBKG § 42 könnte man so interpretieren...

    § 42
    Befugnisse der technischen Einsatzleitung
    (1) Die technische Einsatzleitung ist befugt, den Einsatz der Feuerwehren sowie aller Hilfskräfte
    zu regeln, erforderliche Einsatzmaßnahmen zu treffen und zusätzliche Einsatzmittel und Einsatzkräfte
    bei der zuständigen Behörde anzufordern.
    (2) Die technische Einsatzleitung ist befugt, die notwendigen Sicherungsmaßnahmen zu treffen,
    um an der Einsatzstelle ungehindert tätig sein zu können, soweit nicht entsprechende Maßnahmen
    von den Polizeidienststellen oder anderen Stellen getroffen werden. Werden Sicherungsmaßnahmen
    von den Polizeidienststellen oder anderen zuständigen Stellen angeordnet
    oder aufgehoben, so hat dies im Einvernehmen mit der technischen Einsatzleitung zu erfolgen.


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW662534
    Datum14.01.2011 16:5612169 x gelesen
    Die Polizei fällt nicht unter den Rechtsbegriff der Hilfskräfte! Steht in euren Erläuterungen und Kommentaren HBKG sogar explizit drin! Von daher ein klares nein zu deiner Interpretation


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen662535
    Datum14.01.2011 16:5712127 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferDie Polizei fällt nicht unter den Rechtsbegriff der Hilfskräfte! Steht in euren Erläuterungen und Kommentaren HBKG sogar explizit drin! Von daher ein klares nein zu deiner Interpretation

    Immerhin ist da aber zumindest mal davon die rede, dass Maßnahmen im Einvernehmen mit der EL getroffen werden müssen. Im Vergleich zu anderen BL schon ein Vorsprung...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW662536
    Datum14.01.2011 17:0012429 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppDa erscheint mir die Sichtweise der verschiedenen Organisations-Einsatzleiter, die sich absprechen, plausibler.

    Nochmal, der NA ist nicht Einsatzleiter RD! Noch nicht mal da, wo der RD nicht bei der Fw ist!

    Der Polizeiführer ist i.d.R. nicht vor Ort, sondern ganz woanders. Das kann bei vorgeplanten Lagen ggf. anders aussehen, ist aber keinesfalls so in Deutschland die Regel!


    Und ja, der dessen Weisungen, Botschaften oder Bitten umgesetzt werden ist der, der faktisch den Hut auf hat...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW662537
    Datum14.01.2011 17:0612237 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoDer Polizeiführer ist i.d.R. nicht vor Ort, sondern ganz woanders. Das kann bei vorgeplanten Lagen ggf. anders aussehen, ist aber keinesfalls so in Deutschland die Regel!

    In der Regel ist er schon vor Ort, da wie bei der Feuerwehr der erste eintreffende Beamte der Polizei die Einsatzleitung vor Ort übernimmt und "Einsatzleiter" ist. Das ist im alltäglichen Geschäft so der Fall. Da ändert auch die Einrichtung des Polizeiführers vom Dienst (PvD) nichts daran. Da muss man dann nochmal unterscheiden zw. PvD und Einsatzleiter/Polizeiführer.

    Gerade anders herum wird doch ein Schuh daraus!

    Bei planbaren Einsätzen ist er i. d. R. nicht vor Ort wobei das wie bereits geschrieben dem Polizeiführer freigestellt ist. Der Ort des Polizeiführers ist eben nicht festgeschrieben und er kann sich aufhalten wo er will. Bei planbaren Lagen wird er aber i. d. R. nicht vor Ort sein (da stimme ich dir zu). Die Lagen von Ulm oder Berlin sind aber nicht wegzureden und von daher eben auch Fakt.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP662538
    Datum14.01.2011 17:1112182 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino Nochmal, der NA ist nicht Einsatzleiter RD! Noch nicht mal da, wo der RD nicht bei der Fw ist!Ging es hier eben nicht noch um die Polizei?


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW662539
    Datum14.01.2011 17:1412128 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppNochmal, der NA ist nicht Einsatzleiter RD! Noch nicht mal da, wo der RD nicht bei der Fw ist!
    Ging es hier eben nicht noch um die Polizei?


    Er hat ja recht, dass der NA nicht Einsatzleiter sein kann. Aber bei Großlagen wird schon ein passender Vertreter für die gemeinsame Einsatzleitung zu finden sein. Ob das dann ein NA oder sonst noch wer ist, dürfte ja egal sein. Zumindest solange er die Legitimation seiner Organisation hat diese dort zu vertreten.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP662540
    Datum14.01.2011 17:1612163 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen Ringhofer Dennoch besteht keine Weisungsbefugnis! Wenn doch, dann würde mich die Rechtsgrundlage interessieren.In RLP zumindest interpretiere ich das LBKG genau gegensätzlich:

    § 25 LBGK RLP
    1) Der Einsatzleiter veranlasst nach pflichtgemäßem Ermessen die zur Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen. Hierbei sind die von den in ihrem Aufgabenbereich berührten Fachbehörden für erforderlich gehaltenen Maßnahmen zu berücksichtigen. Ist eine größere Anzahl Verletzter oder Erkrankter zu versorgen, hat der Einsatzleiter einen Leitenden Notarzt und einen Organisatorischen Leiter damit zu beauftragen, schnellstmöglich eine den notfallmedizinischen Grundsätzen entsprechende Versorgung zu veranlassen. Der Einsatzleiter führt die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durch, soweit diese nicht von der Polizei oder anderen zuständigen Stellen getroffen werden,
    ...
    2) Sicherheitsmaßnahmen der Polizei oder anderer zuständiger Stellen sollen im Einvernehmen mit dem Einsatzleiter angeordnet werden.


    Kommentar ist am Wochenende schlecht ;-), aber rein aus dem Gesetz lese ich heraus, dass es hier je nach Organisation verschiedene Einsatzleiter gibt, die sich abzusprechen haben.
    Wer das bei den anderen ist, ist mir daher erstmal egal, solange sich ein Ansprechpartner vor Ort erkennbar macht.


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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW662541
    Datum14.01.2011 17:2012099 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Krupp§ 25 LBGK RLP

    1) Der Einsatzleiter veranlasst nach pflichtgemäßem Ermessen die zur Gefahrenabwehr notwendigen Maßnahmen. Hierbei sind die von den in ihrem Aufgabenbereich berührten Fachbehörden für erforderlich gehaltenen Maßnahmen zu berücksichtigen. Ist eine größere Anzahl Verletzter oder Erkrankter zu versorgen, hat der Einsatzleiter einen Leitenden Notarzt und einen Organisatorischen Leiter damit zu beauftragen, schnellstmöglich eine den notfallmedizinischen Grundsätzen entsprechende Versorgung zu veranlassen. Der Einsatzleiter führt die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durch, soweit diese nicht von der Polizei oder anderen zuständigen Stellen getroffen werden,
    ...
    2) Sicherheitsmaßnahmen der Polizei oder anderer zuständiger Stellen sollen im Einvernehmen mit dem Einsatzleiter angeordnet werden.


    Sehr schön herausgearbeitet, dass man gemeinsam in eine Richtung gehen muss und dennoch gegenseitig keine Weisungsbefugnis hat. Die braucht es m. E. auch nicht wirklich! Das die jeweiligen Feuerwehrgesetze Rechtsgrundlagen der Gefahrenabwehr sind, bezieht sich diese Aussage aber auch nur auf den Bereich der Gefahrenabwehr. Die Strafverfolgung gem. der StPO ist da außen vor und muss nicht in Einvernehmen mit dem Einsatzleiter angeordnet werden.


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW662542
    Datum14.01.2011 17:2012298 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferIn der Regel ist er schon vor Ort, da wie bei der Feuerwehr der erste eintreffende Beamte der Polizei die Einsatzleitung vor Ort übernimmt und "Einsatzleiter" ist

    genau - und deshalb antworten Polizeibeamte auf die Frage wer die Leitung vor Ort habe, schon mal "jeder"...
    Je nach Polizeistruktur und Lage hast Du dann noch
    - Verkehrspolizei
    - Objektschutz
    - BePo
    - Kripo usw.
    vor Ort. Viel Spaß damit "den PEL" zu finden...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW662544
    Datum14.01.2011 17:2312359 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferSehr schön herausgearbeitet, dass man gemeinsam in eine Richtung gehen muss und dennoch gegenseitig keine Weisungsbefugnis hat. Die braucht es m. E. auch nicht wirklich!

    das ist leider für dynamische Lagen blanke Theorie bzw. Wunschdenken.

    Wenn es kritische Lagen gibt, z.B. Brand mit Ausbreitungsgefahr, Gefahrstoffaustritt usw. ist man gut beraten, nach Lageeinschätzung ggf. sehr schnell zu entscheiden.
    Und dann muss das ggf. schnell umgesetzt werden.

    Wenn die Lage vor Ort begrenzt ist, man sich in Ruhe absprechen kann, ist das eine ganz andere Baustelle...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW662545
    Datum14.01.2011 17:2612248 x gelesen
    Die Fehler der persönlichen Kompetenz einzelner ändert aber grundsätzlich nichts an der Sache. Das es immer alles gut und richtig verläuft ist leider auch bei uns ein Wunsch!

    Wenn verschiedene Einheiten der Polizei vor Ort sind ist die Zuständigkeit eben abzusprechen. Schlecht finde ich, dass wir immer noch nicht in der Lage sind den Einsatzleiter zu kennzeichnen. Da ist die Feuerwehr uns meilenweit voraus.


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW662546
    Datum14.01.2011 17:2712033 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinodas ist leider für dynamische Lagen blanke Theorie bzw. Wunschdenken.

    Wir können eben nur die theoretischen Grundlagen regeln! Die Praxis läuft i. d. R. ja von alleine.


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen662547
    Datum14.01.2011 17:4312348 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoNochmal, der NA ist nicht Einsatzleiter RD! Noch nicht mal da, wo der RD nicht bei der Fw ist!

    Das sieht - bezogen auf den LNA - das Rechtsamt einer großen kreisfreien Stadt in Westfalen übrigens ganz anders. Ich war auch überrascht.


    Gruß

    A.

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    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen662559
    Datum14.01.2011 21:0912097 x gelesen
    Geschrieben von Andreas Bräutigam
    Das sieht - bezogen auf den LNA - das Rechtsamt einer großen kreisfreien Stadt in Westfalen übrigens ganz anders. Ich war auch überrascht.


    Ebenso wurde mir das mal bei einer Fortbildung in einem nicht mehr existenten Landkreis in NRW erklärt. Der dortige MANV-Plan (ich weiß nicht, ob der noch in dieser Form gültig ist) sah in dieser Hinsicht auch anders aus, als ich es aus "heimischen" Gefilden kannte.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen662560
    Datum14.01.2011 21:1312137 x gelesen
    Geschrieben von Christof StroblWie der Patient gerettet wird (Crash Rettung, schonend..) spricht der RA mit dem GF der ersten Einheit der FW ab, dazu brauch ich den Feuerwehr Einsatzleiter nicht zwingend, der führt den Gesamteinsatz.

    Naja. In der Situation "Crashrettung" wird der Einsatz meistens nicht so weit forgeschritten sein, dass es so klare Führungsstrukturen mit Abschnitten und EL gibt. Da wird in der Praxis der GF der Einsatzleiter sein.

    Bei einem "einfachen" VU dürfte aus Feuerwehrsicht eine (erweitere) Gruppe (z.B. LF+RW o.ä.) auch meistens ausreichen.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    Autorjürg8en 8s., Trier / RLP662567
    Datum15.01.2011 09:3511774 x gelesen
    Auch nach ElGem-Lehrgang an der LFKS wurde klar angesagt, dass "die Feuewehr" die Einsatzleitung hat. Hier zumindest bei Einsätzen wie zB bei einem VU. Bei Anforderung der Feuerwehr zB bei einer Großdemo, wo sie zur Sicherung im Hintergrund auf Anforderung der POL steht aussieht mag anders sein.
    Bin nur fundierte Quellen am suchen... FiRi, DV100...


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP662568
    Datum15.01.2011 09:5011657 x gelesen
    Geschrieben von jürgen schmitzAuch nach ElGem-Lehrgang an der LFKS wurde klar angesagt, dass "die Feuewehr" die Einsatzleitung hat. GF-Lehrgang an selbiger Schule, Planspielübung, Azubi will Polizeistreife zum Absichern der E-Stelle befehlen, um seine Leute für den Rest frei zu haben. Aussage Lehrkraft: "Sie befehlen denen gar nix, sie bitten höchstens."

    Geschrieben von jürgen schmitzBin nur fundierte Quellen am suchenDito ;-)


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW662572
    Datum15.01.2011 10:5811731 x gelesen
    Geschrieben von jürgen schmitzAuch nach ElGem-Lehrgang an der LFKS wurde klar angesagt, dass "die Feuewehr" die Einsatzleitung hat. Hier zumindest bei Einsätzen wie zB bei einem VU. Bei Anforderung der Feuerwehr zB bei einer Großdemo, wo sie zur Sicherung im Hintergrund auf Anforderung der POL steht aussieht mag anders sein.

    Was falsch ist! Ein Schuh wird daraus, wenn die Herren der LFKS "Technische Einsatzleitung" sagen würden!


    Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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    Autorjürg8en 8s., Trier / RLP662573
    Datum15.01.2011 11:1411668 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen RinghoferWas falsch ist! Ein Schuh wird daraus, wenn die Herren der LFKS "Technische Einsatzleitung" sagen würden!
    Jein, nehmen wir als Beispiel den VU, da gibt es natürlich einen "EinsatzAbschlittsleiter" Rettungsdienst und auch einen Abschnittsleiter nennen wir es Auto und Verkehr oder Ordnung und Sicherheit. Daneben natürlich auch einen für die technische Rettung.
    Aber es gfibt eben nur einen Einsatzleiter. Und den stelt die Feuerwehr. So wurde es zumindest in der Vergangenheit gelehrt.


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    AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen662574
    Datum15.01.2011 11:2511712 x gelesen
    Geschrieben von Andreas ForsterAlles nicht so einfach ich rate deshalb auf den gesunden Menschenverstand und die Fachkompetenz der anderen beteiligten, wenn ein Notarzt sagt es dauert noch bis geschnitten werden kann wird er das meistens besser wisser als Feuerwehrmann Heinz Lösch

    Ja, aber die Bestimmung der Schnittstellen und die Durchführung der Arbeiten am Pkw sind auch nicht Sache des EL, der soll ja gesamtverantwortlich handeln und somit auch Absperrmassnahmen, Brandschutz usw. leiten.


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen662577
    Datum15.01.2011 13:4011610 x gelesen
    Hallo

    vllt. können wir uns ein bissl annähern.

    Der NA trägt die Verantwortung für den Patienten und die Fw. für die technische Rettung. Die Polizei wird an entsprechender Stelle auch gefordert, wenn ich ein Vollsperrung will, bekomme ich diese bitte.
    Gesamt-EL mag trotzdem der Fw-ler sein, wers braucht.....

    Ich hasse diese theoretischen Diskussionen, oder gibts noch jemanden der dem NA erklären mag was er macht(Nein, bitte keiner der Ärzte hier...).
    Dieses Szenario ist genau wie viele andere auch nur
    Zusammen händelbar.


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    Autorjürg8en 8s., Trier / RLP662578
    Datum15.01.2011 13:4711631 x gelesen
    Natürlich kann es nur zusammen händdelbar sein und niemand wird einem NA seine Fachkompetenz streitig machen wollen. Er hat natürlich (ggf mit dem LNA oder OrgLeiter) die Abschnittsleitung über den EInsatz. Aber dennoch kann es nur einen EL geben!
    Ob dieser nun in örtlichem Bereich der Bürgermeister (in Vertretung der Wehrleiter oder Einheitsführer der entsprechenden Wehr (nach Dienstanweisung der Gemeinde) oder in größeren Schadensfällen der KFI (als Vertreter des Landrates) ist. Der EL ist natürlich gut beraten sich seine Fachberater (und/oder Abschlittsleiter) mit ins Boot zu nehmen.
    Dies zumindest für RLP.


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen662579
    Datum15.01.2011 13:5711566 x gelesen
    Und genau hier frage ich mich dann ob der eigentlichen Frage....

    Natürlich ist und bleibt der EL der gleiche wie bei jedem Einsatz von uns auch.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen662582
    Datum15.01.2011 14:1911565 x gelesen
    Geschrieben von jürgen schmitzniemand wird einem NA seine Fachkompetenz streitig machen wollen.

    Wie auch, es sei denn der EL waere selbt als NA ausgebildet...

    Geschrieben von jürgen schmitzOb dieser nun in örtlichem Bereich der Bürgermeister (in Vertretung der Wehrleiter

    Eben... Wenn der Einsatz fuerchterlich schief geht, wird der verantwortliche Buergermeister sehr schnell sich an seinen verantwortlichen EL wenden.

    Und der kann eben nicht sich damit herausreden, dass der Abschnitt RD ja sich ja selbst fuehrt und er sich auch nicht darum gekuemmert hat, weil der RD ihn nichts angeht.
    Dem ist eben nicht so!

    Mir ist eine Lage bekannt beim das genauso abgelaufen ist. Der OLRD hatte seinen Bereich nicht im Griff, d.h. er hatte wenig Rueckmeldung und hat sich auch keine Lage besorgt. Folge war, dass die Fw Aufgaben des RD uebernehmen musste und dann ploetzlich quantitativ ueberfordert war. Alle Rueckmeldungen der GF / ZF an den EL konnten nicht bewirken, dass der EL den OLRD aktivieren konnte.

    Der EL kann sich hier nicht rausreden, dass die weisse Fraktion ihn nichts angeht. Der EL haette aktivieren oder ersetzen muessen. Der EL ist verantwortlich.


    Grüße

    Lüder Pott

    Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen662585
    Datum15.01.2011 15:0811494 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzDer NA trägt die Verantwortung für den Patienten und die Fw. für die technische Rettung. Die Polizei wird an entsprechender Stelle auch gefordert, wenn ich ein Vollsperrung will, bekomme ich diese bitte.

    ...was aber insbesondere im Bereich der Autobahn alles andere als selbstverständlich ist.

    Geschrieben von Peter LieffertzIch hasse diese theoretischen Diskussionen, oder gibts noch jemanden der dem NA erklären mag was er macht(Nein, bitte keiner der Ärzte hier...).

    Ich hätte da durchaus ein paar Geschichten zur Hand. Aber ich fürchte, die sind nichts für ein öffentliches Forum.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen662587
    Datum15.01.2011 15:0911561 x gelesen
    Geschrieben von Peter Lieffertz

    Natürlich ist und bleibt der EL der gleiche wie bei jedem Einsatz von uns auch.


    Erfahrungsgmäß kommt es gelegentlich vor, dass das manchen Beteiligten eben nicht so klar ist und das (wenn auch verständlich) der Tunnelblick auf den Patienten eben etwas ist, was in der spezifischen Einsatzsituation eben nicht angemessen ist.

    Alles schon erlebt.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen662589
    Datum15.01.2011 15:1311541 x gelesen
    Geschrieben von Lüder Pott
    Und der kann eben nicht sich damit herausreden, dass der Abschnitt RD ja sich ja selbst fuehrt und er sich auch nicht darum gekuemmert hat, weil der RD ihn nichts angeht.
    Dem ist eben nicht so!


    Das kommt daruf an, auf welcher Ebene der Fehler passiert ist: Organisatorisch -> EL oder fachlich -> NA bzw. RD-Personal.

    Geschrieben von Lüder PottMir ist eine Lage bekannt beim das genauso abgelaufen ist. Der OLRD hatte seinen Bereich nicht im Griff, d.h. er hatte wenig Rueckmeldung und hat sich auch keine Lage besorgt. Folge war, dass die Fw Aufgaben des RD uebernehmen musste und dann ploetzlich quantitativ ueberfordert war. Alle Rueckmeldungen der GF / ZF an den EL konnten nicht bewirken, dass der EL den OLRD aktivieren konnte.

    Tja. [ironie] Sowas ist doch total theoretisch und passiert in der Praxis nicht... [/ironie]



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP662590
    Datum15.01.2011 15:2011509 x gelesen
    Geschrieben von jürgen schmitzAber dennoch kann es nur einen EL geben!Gibt es, rein rechtlich, an einer Einsatzstelle überhaupt nur einen Einsatz? Oder laufen da nicht eher verschiedene Einsätze verschiedener Aufgabenträger nebeneinander ab?


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorRaim8on 8P., Stelle - Ashausen / Niedersachsen662598
    Datum15.01.2011 16:1411579 x gelesen
    Moin,
    mal ein Gedankenansatz von mir zum Thema:

    VUNF mit PKL und Austreten von Gefahrstoff auf BAB

    Wer trägt die Verantwortung für:

    1. Zustandsverschlechterung des eingeklemmten Patienten der Ateminsuffizient wird aber nicht assisiert beatmet oder intubiert wird, obwohl es möglich wäre.

    Wer trägt die Verantwortung ?
    Notarzt - FW - Pol ???

    2. Lebensgefahr für eingeklemmten Patienten, RD-Team am Patienten und FW-Kräfte im inneren Gefahrenbereich durch Explosion des Gefahrstoffes.

    Wer trägt die Verantwortung ?
    Notarzt - FW - Pol ???

    3. Von der FW wurde die Pol aufgefordert die BAB komplett zu sperren. Sperrung wird nicht oder nicht ausreichend durchgeführt und PKW rast in die Est.

    Wer trägt die Verantwortung ?
    Notarzt - FW - Pol ???

    Soll für alle drei Beispiele der (Gesamt)Einsatzleiter der FW haften ?


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Raimon

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    Autorjürg8en 8s., Trier / RLP662633
    Datum15.01.2011 20:5211515 x gelesen
    RLP
    LBKG RLP
    § 1
    Zweck und Anwendungsbereich
    (1) Zweck dieses Gesetzes ist die Gewährleistung vorbeugender und abwehrender Maßnahmen
    1.gegen Brandgefahren (Brandschutz),
    2.gegen andere Gefahren (allgemeine Hilfe) und
    3.gegen Gefahren größeren Umfanges (Katastrophenschutz).
    § 24
    Einsatzleitung
    (1) Die Einsatzleitung hat
    1. der Bürgermeister,
    2. der Landrat, wenn innerhalb eines Kreisgebietes mehrere Gemeinden betroffen sind und zur Gefahrenabwehr die Übernahme der Einsatzleitung durch den Landrat erforderlich ist oder bei Gefahren größeren Umfanges,
    3.der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion bei Gefahren im Sinne des § 6 Nr. 1,
    oder ein Beauftragter.

    Geschrieben von Raimon Peters1. Zustandsverschlechterung des eingeklemmten Patienten der Ateminsuffizient wird aber nicht assisiert beatmet oder intubiert wird, obwohl es möglich wäre.
    Wer trägt die Verantwortung ?
    Notarzt - FW - Pol ???

    Wenn der EL dies hätte erkennen könne oder gar erkannt hat hat zumindest Erklärungsnot. Sollte der zuständige AL (Rettung) offentsichtliche Fehler begangen hat ebenso.

    Geschrieben von Raimon Peters2. Lebensgefahr für eingeklemmten Patienten, RD-Team am Patienten und FW-Kräfte im inneren Gefahrenbereich durch Explosion des Gefahrstoffes.
    Wer trägt die Verantwortung ?
    Notarzt - FW - Pol ???

    Durch wessen Schuld? Verantwortung hat der El

    Geschrieben von Raimon Peters3. Von der FW wurde die Pol aufgefordert die BAB komplett zu sperren. Sperrung wird nicht oder nicht ausreichend durchgeführt und PKW rast in die Est.
    Wer trägt die Verantwortung ?
    Notarzt - FW - Pol ???


    Der, der unter Berücksichtigung anderer Gefahren die Anordung des EL nicht befolgte. Wobei ich mir in dem Fall nicht ganz sicher bin, da es sich bei der BAB um eine Einrichtung des Bundes handelt...


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern662675
    Datum16.01.2011 01:1711455 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Christof StroblDie Koordination der Rettung beim "normalen VU" übernimmt bei uns der ersteintreffende RA
    (welcher mit einer blauen Führungsweste gekennzeichnet ist).

    ist bei uns auch so, dass der ersteintreffende RA die Koordination des RD übernimmt, bis ein ggf. alarmierter ELRD an die EST kommt. Allerdings trägt der bei uns eine grüne Weste... und gibt die ggf. ab, wenn der ELRD an der EST angekommen ist.

    Geschrieben von Christof Strobl
    Wie der Patient gerettet wird (Crash Rettung, schonend..) spricht der RA mit dem GF der ersten Einheit der FW ab
    Naja, eigentlich mit dem GF der ersteintreffenden Einheit mit hydraulischem Rettungsgerät, der sollte eigentlich den Bereich/ Abschnitt um das Unfallfahrzeug übernehmen... weil er wahrscheinlich (ist spekulativ, dürfte aber in den meisten Fällen so richtig sein) mehr Ahnung von technischer Rettung haben dürfte.

    Geschrieben von Christof Strobl
    dazu brauch ich den Feuerwehr Einsatzleiter nicht zwingend, der führt den Gesamteinsatz.
    Jepp, der hat eigentlich was anderes zu tun... und wenn er seine Einsatzstelle ordentlich aufgeteilt hat, dann gibt's da auch einen passenden Ansprechpartner für den RA/ RD.

    Geschrieben von Christof Strobl
    Der LNA kommt bei uns erst "bei größeren Baustellen" zum Einsatz. Einen Gesamteinsatzleiter gibt es bei uns in By. aber auch erst ab der Stufe des ÖEL (örtlicher Einsatzleiter) diesem sind dann alle Einheiten unterstellt.
    Das sind dann die RICHTIG GROSSEN BAUSTELLEN :-))

    Gruß
    Markus


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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern662676
    Datum16.01.2011 01:2011341 x gelesen
    Hallo Peter,

    Geschrieben von Peter Lieffertz
    Hat einen gewissen Charme.
    funktioniert wirklich gut, wir gehen auch seit Jahren diesen Weg. Unsere Erfahrungen: stimmen FW und RD an der ESt ihre jeweiligen Maßnahmen ab, dann klappt das auch!

    Gruß
    Markus


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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen662687
    Datum16.01.2011 09:1811378 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppGibt es, rein rechtlich, an einer Einsatzstelle überhaupt nur einen Einsatz? Oder laufen da nicht eher verschiedene Einsätze verschiedener Aufgabenträger nebeneinander ab?

    So ist es. Und das Einzige, was weiterhilft, ist Reden. Fängt schon bei ner schlichten Ölspur an: In NRW haben wir da nun bis zu drei parallel originär Zuständige (Verursacher nach § 32 I StVO, Straßenbaulastträger nach § 9 StrWG NRW, Feuerwehr nach FSHG i.V.m. OVG-Urteil) für die Gefahrenabwehr (wobei der Verursacher natürlich im Regelfall keine Behörde ist).
    Die Polizei kommt im Rahmen der Eilzuständigkeit nach § 1 I Satz 3 PolG NRW ggf. noch oben drauf.


    Gruß

    A.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW662702
    Datum16.01.2011 12:0111369 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamSo ist es. Und das Einzige, was weiterhilft, ist Reden. Fängt schon bei ner schlichten Ölspur an: In NRW haben wir da nun bis zu drei parallel originär Zuständige (Verursacher nach § 32 I StVO, Straßenbaulastträger nach § 9 StrWG NRW, Feuerwehr nach FSHG i.V.m. OVG-Urteil) für die Gefahrenabwehr (wobei der Verursacher natürlich im Regelfall keine Behörde ist).
    Die Polizei kommt im Rahmen der Eilzuständigkeit nach § 1 I Satz 3 PolG NRW ggf. noch oben drauf.


    Formal ist es so. - Und trotzdem kann ich jedem "Dienstgradhöchsten" = EL der Fw, die da tätig wird nur raten, seine Rahmenbedingungen im "Gespräch" zu nennen, zu denen er tätig wird - oder die ggf. selbst zu schaffen.

    Sonst kippen da 2 Jungs von einem Fw-Auto Bindemittel auf die Autobahn und verlassen sich drauf, dass die andern schon dafür sorgen, dass
    - die Einsatzstelle abgesichert (oder die Straße gesperrt) wird
    - anschließend eine richtige Reinigung und die Freigabe durchgeführt wird...
    (kann bedeuten, dass nichts davon gemacht wird, es einen Folgeunfall gibt und die beiden Jungs die Arschkarte gezogen haben. Wetten?)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen662718
    Datum16.01.2011 12:3711393 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoFormal ist es so. - Und trotzdem kann ich jedem "Dienstgradhöchsten" = EL der Fw, die da tätig wird nur raten, seine Rahmenbedingungen im "Gespräch" zu nennen, zu denen er tätig wird - oder die ggf. selbst zu schaffen.

    Der Rat ist sicher angebracht.

    Ich frage mich allerdings gerade, was hier passieren würde, wenn dieser Satz in einem Polizeiforum (am besten aus Niedersachsen) auftauchen würde, mit "Pol" statt "Fw". ;-)


    Gruß

    A.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW662720
    Datum16.01.2011 12:4411430 x gelesen
    Geschrieben von Andreas BräutigamIch frage mich allerdings gerade, was hier passieren würde, wenn dieser Satz in einem Polizeiforum (am besten aus Niedersachsen) auftauchen würde, mit "Pol" statt "Fw". ;-)

    Wie man so aus der Szene der Fw und der Polizei hört, soll es Polizeiführer geben, die durchaus sehr offensiv vertreten, dass gerade in NS die Pólizei das Sagen habe und es vielen der Fw einfach an den nötigen Führungsqualitäten fehlen würde.

    Die Bundeswehr hat das in einigen Fällen noch viel drastischer erklärt und vollzogen! (Komisch, dass da kaum einer drüber spricht/schreibt!)

    DARAN ist aber die Fw bzw. ihr teilweise gelebtes Führungsunvermögen größerer Lagen selbst schuld.

    Wenn "wir" als FW so weitermachen, brauchen "wir" uns nicht wundern, wenn uns irgendwann auch ganz formal ganz jemand anders führt...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


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    Autorjürg8en 8s., Trier / RLP662721
    Datum16.01.2011 12:4511415 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoSonst kippen da 2 Jungs von einem Fw-Auto Bindemittel auf die Autobahn und verlassen sich drauf, dass die andern schon dafür sorgen, dass
    - die Einsatzstelle abgesichert (oder die Straße gesperrt) wird
    - anschließend eine richtige Reinigung und die Freigabe durchgeführt wird...
    (kann bedeuten, dass nichts davon gemacht wird, es einen Folgeunfall gibt und die beiden Jungs die Arschkarte gezogen haben. Wetten?)

    Dazu gibt es dann seit Jahren das schöne Übergabeprotokoll, welches vom zuständigen Straßenbaulastträger oder, wenn nicht erreichbar der POL unterschrieben werden muss. Die FF gibt keine Straße frei!


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     13.01.2011 20:15 Marc7 T.7, Brechtorf
     13.01.2011 20:25 Dani7el 7R., Lauterbach
     13.01.2011 21:40 jürg7en 7s., Trier
     13.01.2011 21:48 Marc7 T.7, Brechtorf
     14.01.2011 08:10 Andr7eas7 F.7, Gusterath
     14.01.2011 08:43 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
     14.01.2011 10:36 ., Dortmund
     14.01.2011 12:13 Chri7sto7f S7., Vilseck
     14.01.2011 12:17 Chri7sto7f S7., Vilseck
     14.01.2011 12:58 Pete7r L7., Frankenberg
     16.01.2011 01:20 Mark7us 7R., Höhenrain
     14.01.2011 21:13 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     16.01.2011 01:17 Mark7us 7R., Höhenrain
     14.01.2011 12:00 ., Viskafors
     15.01.2011 11:25 Dirk7 G.7, Edewecht
     15.01.2011 13:40 Pete7r L7., Frankenberg
     15.01.2011 13:47 jürg7en 7s., Trier
     15.01.2011 13:57 Pete7r L7., Frankenberg
     15.01.2011 15:09 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     15.01.2011 14:19 Lüde7r P7., Kelkheim
     15.01.2011 15:13 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     15.01.2011 15:20 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     15.01.2011 16:14 Raim7on 7P., Stelle - Ashausen
     15.01.2011 20:52 jürg7en 7s., Trier
     16.01.2011 09:18 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     16.01.2011 12:01 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     16.01.2011 12:37 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     16.01.2011 12:44 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     16.01.2011 12:45 jürg7en 7s., Trier
     15.01.2011 15:08 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     14.01.2011 15:30 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     14.01.2011 15:34 ., Kirchheim unter Teck
     14.01.2011 15:45 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     14.01.2011 16:02 ., Kirchheim unter Teck
     14.01.2011 16:15 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     14.01.2011 16:36 ., Kirchheim unter Teck
     14.01.2011 16:36 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     14.01.2011 16:42 ., Kirchheim unter Teck
     14.01.2011 16:52 Chri7sti7an 7F., Fürth
     14.01.2011 16:56 ., Kirchheim unter Teck
     14.01.2011 16:57 Chri7sti7an 7F., Fürth
     14.01.2011 17:16 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     14.01.2011 17:20 ., Kirchheim unter Teck
     14.01.2011 17:23 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     14.01.2011 17:27 ., Kirchheim unter Teck
     15.01.2011 09:35 jürg7en 7s., Trier
     15.01.2011 09:50 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     15.01.2011 10:58 ., Kirchheim unter Teck
     15.01.2011 11:14 jürg7en 7s., Trier
     14.01.2011 17:00 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     14.01.2011 17:06 ., Kirchheim unter Teck
     14.01.2011 17:20 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     14.01.2011 17:26 ., Kirchheim unter Teck
     14.01.2011 17:11 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     14.01.2011 17:14 ., Kirchheim unter Teck
     14.01.2011 17:43 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     14.01.2011 21:09 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
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