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Thema | Arbeitszeit bei einer Berufsfeuerwehr | 15 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Andr8eas8 B8., Frankfurt / Hessen | 662367 | |||
Datum | 13.01.2011 14:46 | 10713 x gelesen | |||
Hallo, mal eine Frage an die Experten hier im Forum. Eine grosse Berufsfeuerwehr ( nicht meine ) hat den Dienst seit 1.1.11 wie folgend umgestellt. Grunddienst: 24 Stunden Dienst / 48 Stunden frei Der 24 Stundendienst regelt sich folgendermaßen: Dienstbeginn 09:00 Werkstattdienst / Wacharbeiten Mittagspause 12:30 bis 13:00 Erneut Arbeitszeit bis 19:30 mit einer 15 minütigen Kaffepause. 19:30-06:30 Bereitschaftszeit 06:45 bis 08:45 Sportzeiten bzw. Arbeitsdienst ( je nach Wochentag ) 08:45 bis 09:00 Übergabezeit an aufziehende Dienstschicht. Kommt es in der abendlichen / nächtlichen Bereitschaftszeit zu Einsätzen / heranziehungen zu Arbeiten so wird erst ab 2 Stunden eine Rückvergütung morgens gewährt und dann auch nur für die Zeiten ÜBER 2 Stunden. Nach meiner Rechnung komme ich nun auf eine Arbeitszeit von 13,5 Stunden,wenn man für die Bereitschaftszeit die vollen 2 Stunden Einsatzheranziehung berechnet. Das ganze wird bei betreffender Feuerwehr auch Samstags und Sonntags durchgezogen, einzige Ausnahme sind Feiertage. Wie beurteilt ihr diesen Dienst? Rechtliche Bedenken? Arbeitszeitgesetz? mfg Bellinger | |||||
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Autor | Matt8hia8s G8., Rheda-Wiedenbrück / NRW | 662375 | |||
Datum | 13.01.2011 15:19 | 7779 x gelesen | |||
Hallo, nach meiner Rechnung hat diese BF eine tägliche Arbeitszeit von 11,5 Stunden. Die durchschnittliche tägliche Arbeitszeit innerhalb eines Kalenderjahres dürfte eigentlich noch darunter liegen, da ja an den Feiertagen kein Arbeitsdienst verrichtet wird. Pauschal 2 Stunden „Einsatzheranziehung“ mit in irgendwelche Berechnungen einfließen zu lassen ist falsch. Solange ich im Bereitschaftsdienst deutlich weniger als 50% Arbeitszeit habe (Einsätze) ist dieser auch als Bereitschaftsdienst zu werten. Meiner Meinung nach ist diese Dienstplan rechtens, da der Bereitschaftsdienst innerhalb eines 24 Stunden Zeitraumes überwiegt. Die AZVOFeu (NRW) ermöglicht es durchaus so viel Arbeitszeit zu leisten. | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Itzehoe / S-H | 662376 | |||
Datum | 13.01.2011 15:35 | 7592 x gelesen | |||
Hallo, welche Feuerwehr ist das? Ich würde gerne diese Sache verfolgen. Insbesondere wie es zur Zustimmung des PR kommen konnte. Ich bin kein Arbeitsrechtler, aber eine (Kern)Arbeitszeit von 11,5-13,5 Std??????? Dies ist nur für den Dienstherrn von Vorteil. Der EuGH hat nicht Umsonst etwas von Bereitschaftszeit=Arbeitszeit geschrieben. Der Krankenstand dieser Feuerwehr in 2 monaten ist bestimmt einen Blick wert. MFG | |||||
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Autor | Matt8hia8s G8., Rheda-Wiedenbrück / NRW | 662378 | |||
Datum | 13.01.2011 15:45 | 7296 x gelesen | |||
Haben die eine 54 oder eine 48 Stunden Woche? | |||||
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Autor | Andr8eas8 B8., Frankfurt / Hessen | 662380 | |||
Datum | 13.01.2011 16:07 | 7238 x gelesen | |||
Sorry Sorrry, musste erst meinen Freund der seit rund 20 Jahren bei betreffender Feuerwehr arbeitet anrufen um Infos zu gewinnen. der Dienst umfasst 56 Wochenstunden,daraus werden 8 Wochenstunden als dienstfreie Tage gutgeschrieben. Die Feuerwehr befindet sich NICHT in NRW. Die Feiertage einzurechnen finde ich schlichtweg falsch. Der Dienst beträgt in meinen Augen eine berechnete Zeit von 13,5 Stunden und 10,5 Stunden Bereitschaftsdienst. Ich versuche mir nur gerade vorzustellen wie soetwas in meiner Feuerwehr ausgehen würde. Wohl mit massivem Krankenstand und viel viel Ärger. Mfg Andreas B. | |||||
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Autor | Marc8o L8., Elsdorf / NRW | 662386 | |||
Datum | 13.01.2011 17:30 | 7059 x gelesen | |||
Wenn man die AZVO Feu genauer beleuchtet, so hat man in der 48 Std. Woche 29 Stunden Arbeits- und Ausbildungsdienst und 19 Std. Bereitschaftsdienst zu leisten. Bei 24 Std. Dienst in der 48 Stunden Woche würde das de facto bedeuten, dass der Anteil an Arbeits- und Ausbildungsdienst 14,5 Stunden betragen müsste, was aber aus Sicht des Arbeitsschutzes nicht möglich ist. Laut Arbeitszeitverordnung ist auch Arbeitsdienst an Wochenenden und Feiertagen zulässig. In der Woche, wo sich der Feiertag befindet, muss die Arbeitszeit dann allerdings um 1/5 reduziert werden. Somit ist aber wie bereits geschrieben Arbeitsdienst prinzipiell auch an Wochenenden und Feiertagen möglich. Versieht man seinen Dienst in der 54 Std. Woche, beträgt der Anteil des Arbeits- und Ausbildungsdienstes allerdings nur noch 23 Stunden. Man kann vom Ochsen nichts anderes erwarten als Rindfleisch! | |||||
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Autor | Bach8 R.8, Weitolshausen / Hessen | 662387 | |||
Datum | 13.01.2011 18:12 | 6867 x gelesen | |||
Wie verhält es sich mit den Regelungen des Grundgesetzes und der Landesverfassung, dass per Gesetz auch die Sonntage arbeitsfrei sind. Bei diesem Dienstplan aber auch an den Sonntagen planmäßig Arbeitsdienst angeordnet ist? Grµß Rüdiger | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 662389 | |||
Datum | 13.01.2011 19:06 | 7011 x gelesen | |||
Geschrieben von Dirk ScholzInsbesondere wie es zur Zustimmung des PR kommen konnte. Hallo, weil vielleicht die absolute Mehrheit der Kollegen unter allen Umständen den 24-Stunden-Dienst behalten will und die sich deshalb auf dieses Modell einlassen? Bevor Fragen kommen, es handelt sich nicht um die BF Stuttgart:-) Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Itzehoe / S-H | 662393 | |||
Datum | 13.01.2011 19:43 | 6934 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferweil vielleicht die absolute Mehrheit der Kollegen unter allen Umständen den 24-Stunden-Dienst behalten will und die sich deshalb auf dieses Modell einlassen? Schade das es immer nur die Wahl zwischen Pest und Colera geben soll. MfG | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Itzehoe / S-H | 662396 | |||
Datum | 13.01.2011 20:14 | 6698 x gelesen | |||
Mist, glatt das -h- nach dem C vergessen.......... | |||||
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Autor | Andr8eas8 B8., Frankfurt / Hessen | 662431 | |||
Datum | 13.01.2011 22:46 | 6696 x gelesen | |||
Der 24 Stundendienst wurde dort erst eingeführt. Vorher gab es Tag / nacht und an den Wochenenden 24er inkl. Montags. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 662438 | |||
Datum | 13.01.2011 23:40 | 6649 x gelesen | |||
Hallo Andreas, um diese Frage beantworten zu können müsste man in die entsprechende AZVOFeu des jeweiligen Landes sehen. Hier in NRW wäre so etwas theoretisch auch möglich. Hier dürfen innerhalb der 48h Woche 29h Arbeitsdienst und 19h Bereitschaft gemacht werden, in der 54h Woche (mit Opt Out etc.) 23?h Arbeitsdienst und 31h Bereitschaft. Bei uns an der Dienststelle ist (wochentags) morgens um 7h Dienstbeginn, 30Min. Frühstück, 45Min. mittag und 15 Min. Kaffeepause bis um 19:30h der Arbeitsdienst endet (54h Woche, Opt Out). An Wochenenden (Samstag und Sonntag weichen noch voneinander ab, Feiertage = Sonntage) sind die Arbeits/Bereitschaftszeiten anders geregelt. Wir schöpfen das Maximum an Arbeitszeit aus. Aber mehr Krankenscheine als andere haben wir dadurch nicht. Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Clau8dia8 C.8, Mönchengladbach / NRW | 662452 | |||
Datum | 14.01.2011 07:53 | 6683 x gelesen | |||
welche Feuerwehr ist das? Ich würde gerne diese Sache verfolgen. Insbesondere wie es zur Zustimmung des PR kommen konnte. Ich bin kein Arbeitsrechtler, aber eine (Kern)Arbeitszeit von 11,5-13,5 Std??????? Hallo, im 24 Std. Dienst ist eine Arbeitszeit von 13 Std. und 11 Std Bereitschaftszeit absolut zulässig und Konform mit den Arbeitszeitverordnungen. Bitte keine Panikmache, sonst denkt so mancher Arbeitgeber über den 12 Std. Dienst nach. Und der ist mit zulässigen 11 Std. Arbeitszeit wesentlich unatraktiver ! Mfg | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 662922 | |||
Datum | 17.01.2011 16:17 | 6369 x gelesen | |||
Moin, Bereitschaft mit anwesendheitspflicht muss zu 100% vergütet werden, das ist schon klar, oder ? Gruß Lutz | |||||
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Autor | Bern8d S8., Mainz-Kostheim / Hessen | 695374 | |||
Datum | 06.09.2011 23:12 | 5969 x gelesen | |||
Geschrieben von Claudia Christ
in NRW vielleicht. In Hessen wohl kaum,dort gibt es keine AZ feuerwehr. Ich gehe mal davon aus, es handelt sich um die BF Wiesbaden. Mfg. Bernd. | |||||
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