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Thema | Gerichtsverfahren zu Nagelplatten-Bauten | 13 Beträge | |||
Rubrik | vorbeug. Brandschutz | ||||
Infos: | |||||
Autor | Marc8us 8P., Rahden / NRW | 662294 | |||
Datum | 12.01.2011 18:43 | 8592 x gelesen | |||
Eben habe ich ein interessantes Gerichtsverfahren gefunden: Klick mich --- Marcus Pansing Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder! http://www.feuerwehr-rahden.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8B., Hansestadt Lüneburg / Deutschland | 662316 | |||
Datum | 12.01.2011 22:39 | 5719 x gelesen | |||
Moin, das klingt wirklich sehr interessant. Gab es bereits ähnlich lautende Urteile? Leider ist mein Wissen auf dem Gebiet der Justiz nicht sonderlich gut. Hätte dieses Urteil - falls es rechtskräftig wird - bundesweite folgen oder nur im Distrikt des Gerichtes? Auf jeden Fall ist dies ein guter Rechtsspruch für die Feuerwehren. Grüße, Christian. | |||||
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Autor | Sven8 T.8, Hamburg / Hamburg | 662318 | |||
Datum | 12.01.2011 23:30 | 5506 x gelesen | |||
Moin! Geschrieben von Christian Braun Hätte dieses Urteil - falls es rechtskräftig wird - bundesweite folgen oder nur im Distrikt des Gerichtes? Es wirkt nur zwischen den beiden Beteiligten, also dem Kreis und der Bauträgergesellschaft. Daher ist es erstmal nur ein "Fingerzeig" in eine Richtung, wie sich die Rechtsprechung entwickeln kann. Man müsste sich die Urteilsbegründung anschauen und prüfen, in wie weit hier der bloße Wortlaut von Gesetzen angewandt wurde und in wie weit eventuell Auslegung betrieben wurde. Bei reinem Wortlaut ist dich Chance groß, dass andere Gerichte ähnlich entscheiden. Auslegung ist da schon schwieriger einzuschätzen. Je "höher" das Gericht (OVG - Oberverwaltungsgericht, BVerwG - Bundesverwaltungsgericht), umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich andere Gerichte den Aussagen anschließen. Etwas anders ist es bei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes ... aber bis dahin ist es noch ein weiter Weg. ;-) Viele Grüße Sven | |||||
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Autor | Jürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg | 662326 | |||
Datum | 13.01.2011 08:30 | 5021 x gelesen | |||
Hallo zusammen, ja wenn das so ist: Geschrieben von Zeitungsbericht Mindener Tagblatt Die Klägerin vertrat die Auffassung, es genüge, wenn eine frühzeitige Branderkennung und schnelle Räumung des Gebäudes sichergestellt sei. Wenn das Schutzziel Menschenrettung erreicht sei, könne das Gebäude kontrolliert abbrennen, ohne dass ein Feuerwehreinsatz im Gebäudeinneren erfolgen müsse. dann brauchen wir das bei anderen Gebäuden ja auch nicht mehr. Jeder kauft sich ein paar Rauchmelder und Feuerwehrs sparen sich den ganzen Aufwand für den Innenangriff (Kleidung, Atemschutz, Schnellangriff usw.). Aber was passiert wenn einer oder mehrere aus welchen Gründen auch immer nicht mehr rechtzeitig raus kommen? Gruß vom See Jürgen | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 662348 | |||
Datum | 13.01.2011 12:41 | 4574 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen GrafAber was passiert wenn einer oder mehrere aus welchen Gründen auch immer nicht mehr rechtzeitig raus kommen? Oder man sie nicht zeitig findet?! Oder sie (aufgrund von Zeugenaussagen) erst mal nur wo vermutet werden? Dann dürfte gem. Auffassung der Klägerin erst einmal "nur" das "Schutzziel der Menschenrettung" nicht erfüllt sein. Die Konsequenzen daraus kann sich ja nun jeder "schön" überlegen.... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 662350 | |||
Datum | 13.01.2011 13:09 | 4411 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen Grafdann brauchen wir das bei anderen Gebäuden ja auch nicht mehr. nicht ganz, andere Gebäude stürzen bei Brand nicht so schnell ein, da macht Innenangriff mehr Sinn weil man noch mehr retten kann. Bei Nagelplattengebäuden ist es oftmals so, dass der Totalverlust im Brandfall von den Eigentümern (Discounterketten) einkalkuliert ist, da der Neubau billiger ist als Sanierung, die Waren in den Regalen müssen sowieso entsorgt werden wenn sie mit Rauch in Verbindung gekommen sind. Vereinfacht gesagt: Bei Totalverlust den Schutt abtransportieren und ein neues Gebäude aufstellen (sind sowieso Fertigteile)ist weniger aufwendig als ein noch stehendes Gebäude zusätzlich erst noch abreißen zu müssen. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 662352 | |||
Datum | 13.01.2011 13:16 | 4683 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian BraunAuf jeden Fall ist dies ein guter Rechtsspruch für die Feuerwehren. Warum? Nagelplattenbildergebäude sind genau so gefährlich wie vorher, da ändert an den Naturgesetzen auch ein Gerichtsurteil nichts dran. Durch da Gerichtsurteil hat man jetzt mehr, ja nach vorhandenen brandschutzstechnischen Vorrichtungen (die man kennen muß => Kennzeichnung oder Einsatzplan), abzuwägende Varianten, wie sicher das jetzt noch ist, außerdem wurde vom Gericht quasi gesagt daß man jetzt trotzdem versuchen soll das Gebäude zu halten, was vom Besitzer ja oftmals nicht erwünscht ist (siehe meinen andere Beitrag von gerade). IMHO war es vor dem Gerichtsurteil besser, jetzt kommt man in Bedrängnis/Versuchung je nach Lage doch noch im IA was zu retten und gefährdet dadurch unnötig Einsatzkräfte mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 662353 | |||
Datum | 13.01.2011 13:19 | 4509 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerNagelplattenbildergebäude Nagelplattenbindergebäude mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 662361 | |||
Datum | 13.01.2011 14:08 | 4545 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sven Tönnemann Man müsste sich die Urteilsbegründung anschauen und prüfen, in wie weit hier der bloße Wortlaut von Gesetzen angewandt wurde und in wie weit eventuell Auslegung betrieben wurde. siehe hier: VG Minden: Kontrolliertes Abbrennenlassen eines Supermarktes kein ordnungsgemäßer Brandschutz MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 662362 | |||
Datum | 13.01.2011 14:18 | 4482 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Dennis Edner IMHO war es vor dem Gerichtsurteil besser, jetzt kommt man in Bedrängnis/Versuchung je nach Lage doch noch im IA was zu retten und gefährdet dadurch unnötig Einsatzkräfte Gesprochen wie ein wahres Wunderkind. Und mir aus der Seele. Wenn hier die ersten schon wieder das Generalisieren anfangen, dann dreht sich mir der Magen um. Das ist meiner äußerst bescheidenen und beschränkten Ansicht nach eine Einzellfallentscheidung, bei der es um die Duchsetzung irgendwelcher, nicht näher angegebener Genehmigungsauflagen geht. Da der verlinkt Zeitungsbericht eher reißerisch-nichtssagend und bezüglich der Fakten äußerst dürftig ist, wird schon hier auf dem Papier was vorgegaukelt. Da steht was von Statik drin. Ja und? Dass die Statik passen muss, ist unbestritten, sieht das Baurecht auch so vor. Völlig unabhängig von den baurechtlich eingeführten Vorgaben an den Feuerwiderstand mag sein, dass es sich hier bei der mit "allgemeinanerkannten Regeln der Technik" bezeichneten Formulierung um einen Hinweis auf die DIN 1055-100 handelt, die verlangt, dass das Tragwerk so ausgebildet sein muss, dass im Brandfall durch den Ausfall eines einzelnen Bauteils nicht das Gesamttragwerk versagt. Das muss es aber auch im nicht-Brandfall. Wenn man gegen diese Vorgabe als Bauherr mit der abbrennlass-Begründung vorgeht, dann hat das sicher keine Aussicht auf Erfolg. Man könnte meinen, dass hier die Bauaufsichtsbehörde und danach die Rechtssprecher entgegen gültigem Baurecht entschieden haben. Denn in der Regel wird an den Feuerwiderstand der Dächer im Gegensatz zu den tragenden und aussteifenden Teilen des Gebäudes keine Anforderung gestellt. Auch diejenigen, die wesentlich an der Baugesetzgebung beteiligt sind, sehen das mit dem Abbrennen lassen durchaus etwas differenzierter, hier dargelegt. Was ist denn dann mit dem typischen Bausparkasseneinheitshäuschen oder dem Doppelhaus, das braucht nämlich auch keinen Feuerwiderstand? (und nicht nur das Dach) Und was ist mit der Industriehalle mit Stahltragwerk, da hab ich < 1800m² auch nix! F30 bringt dann wirklich Sicherheit, wenn ich weiß, ab wann die Uhr tickt. Also mit BMA. Ansonsten ist auch F30 durchaus gefährlich. Weil was vielleicht stehen bleibt sind die Sparren, die Unterdeckenkonstruktion und die Bedachung an sich sicher nicht. Der Effekt wird wohl fast gleich bleiben, dass wild gewordene Innenangreifer verschüttet werden, vielleicht nur mit ein bissl Holz weniger. Das gefährdet dann dafür aber absturzgefährdend die Rettung-/ Bergungsarbeiten. Wäre schön, wenn man da nähere und vor allem verwertbare Informationen bekommen könnte, Urteilsbegründung oder so. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 662363 | |||
Datum | 13.01.2011 14:27 | 4384 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter LösslWäre schön, wenn man da nähere und vor allem verwertbare Informationen bekommen könnte, Urteilsbegründung oder so. Hat Jürgen schon hier in seinem Beitrag verlinkt Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 662369 | |||
Datum | 13.01.2011 14:50 | 4440 x gelesen | |||
Hallo, ja, war parallel gemacht. Habs eben schon mit einem Schmunzeln übers ganze Gesicht überflogen und für gut befunden, eine Entscheidung im Sinne des gültiges Baurechts und der Absichten der FK Bauaufsicht (und natüüüürlich der AGBF, um hier mal etwas zu bauchpinseln ;-)) Nagelplattenbinder bleibt Nagelplattenbinder, der Rest ist im Sinne des Grundsatzpapiers und wie schon geschrieben im Sinne der DIN 1055-100 als ETB. Viel BoHei um nichts. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 662371 | |||
Datum | 13.01.2011 14:53 | 4331 x gelesen | |||
yep, hab mir gerade nochmal genüsslich unsere fachliche Festlegung von Hr.Messerer auf der Zunge zergehen lassen und pinsel mit :-) Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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