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ThemaGerichtsverfahren zu Nagelplatten-Bauten13 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
Infos:
  • VG Minden: Kontrolliertes Abbrennenlassen eines Supermarktes kein ordnungsgemäßer Brandschutz
  •  
    AutorMarc8us 8P., Rahden / NRW662294
    Datum12.01.2011 18:438592 x gelesen
    Eben habe ich ein interessantes Gerichtsverfahren gefunden: Klick mich


    ---
    Marcus Pansing

    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder!

    http://www.feuerwehr-rahden.de

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    AutorChri8sti8an 8B., Hansestadt Lüneburg / Deutschland662316
    Datum12.01.2011 22:395719 x gelesen
    Moin,

    das klingt wirklich sehr interessant. Gab es bereits ähnlich lautende Urteile?

    Leider ist mein Wissen auf dem Gebiet der Justiz nicht sonderlich gut. Hätte dieses Urteil - falls es rechtskräftig wird - bundesweite folgen oder nur im Distrikt des Gerichtes?

    Auf jeden Fall ist dies ein guter Rechtsspruch für die Feuerwehren.

    Grüße,
    Christian.


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    AutorSven8 T.8, Hamburg / Hamburg662318
    Datum12.01.2011 23:305506 x gelesen
    Moin!

    Geschrieben von Christian BraunHätte dieses Urteil - falls es rechtskräftig wird - bundesweite folgen oder nur im Distrikt des Gerichtes?

    Es wirkt nur zwischen den beiden Beteiligten, also dem Kreis und der Bauträgergesellschaft.

    Daher ist es erstmal nur ein "Fingerzeig" in eine Richtung, wie sich die Rechtsprechung entwickeln kann. Man müsste sich die Urteilsbegründung anschauen und prüfen, in wie weit hier der bloße Wortlaut von Gesetzen angewandt wurde und in wie weit eventuell Auslegung betrieben wurde. Bei reinem Wortlaut ist dich Chance groß, dass andere Gerichte ähnlich entscheiden. Auslegung ist da schon schwieriger einzuschätzen. Je "höher" das Gericht (OVG - Oberverwaltungsgericht, BVerwG - Bundesverwaltungsgericht), umso größer ist die Wahrscheinlichkeit, dass sich andere Gerichte den Aussagen anschließen.

    Etwas anders ist es bei Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichtes ... aber bis dahin ist es noch ein weiter Weg. ;-)

    Viele Grüße
    Sven


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    AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg662326
    Datum13.01.2011 08:305021 x gelesen
    Hallo zusammen,

    ja wenn das so ist:

    Geschrieben von Zeitungsbericht Mindener Tagblatt Die Klägerin vertrat die Auffassung, es genüge, wenn eine frühzeitige Branderkennung und schnelle Räumung des Gebäudes sichergestellt sei. Wenn das Schutzziel Menschenrettung erreicht sei, könne das Gebäude kontrolliert abbrennen, ohne dass ein Feuerwehreinsatz im Gebäudeinneren erfolgen müsse.


    dann brauchen wir das bei anderen Gebäuden ja auch nicht mehr. Jeder kauft sich ein paar Rauchmelder und Feuerwehrs sparen sich den ganzen Aufwand für den Innenangriff (Kleidung, Atemschutz, Schnellangriff usw.).

    Aber was passiert wenn einer oder mehrere aus welchen Gründen auch immer nicht mehr rechtzeitig raus kommen?

    Gruß vom See
    Jürgen


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    AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen662348
    Datum13.01.2011 12:414574 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen Graf
    Aber was passiert wenn einer oder mehrere aus welchen Gründen auch immer nicht mehr rechtzeitig raus kommen?
    Oder man sie nicht zeitig findet?! Oder sie (aufgrund von Zeugenaussagen) erst mal nur wo vermutet werden?

    Dann dürfte gem. Auffassung der Klägerin erst einmal "nur" das "Schutzziel der Menschenrettung" nicht erfüllt sein. Die Konsequenzen daraus kann sich ja nun jeder "schön" überlegen....


    Gruß
    Lars

    "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
    J. Dalhoff

    ****************************************************************************
    Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
    Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW662350
    Datum13.01.2011 13:094411 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen Grafdann brauchen wir das bei anderen Gebäuden ja auch nicht mehr.

    nicht ganz, andere Gebäude stürzen bei Brand nicht so schnell ein, da macht Innenangriff mehr Sinn weil man noch mehr retten kann.
    Bei Nagelplattengebäuden ist es oftmals so, dass der Totalverlust im Brandfall von den Eigentümern (Discounterketten) einkalkuliert ist, da der Neubau billiger ist als Sanierung, die Waren in den Regalen müssen sowieso entsorgt werden wenn sie mit Rauch in Verbindung gekommen sind.
    Vereinfacht gesagt: Bei Totalverlust den Schutt abtransportieren und ein neues Gebäude aufstellen (sind sowieso Fertigteile)ist weniger aufwendig als ein noch stehendes Gebäude zusätzlich erst noch abreißen zu müssen.


    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW662352
    Datum13.01.2011 13:164683 x gelesen
    Geschrieben von Christian BraunAuf jeden Fall ist dies ein guter Rechtsspruch für die Feuerwehren.

    Warum?

    Nagelplattenbildergebäude sind genau so gefährlich wie vorher, da ändert an den Naturgesetzen auch ein Gerichtsurteil nichts dran. Durch da Gerichtsurteil hat man jetzt mehr, ja nach vorhandenen brandschutzstechnischen Vorrichtungen (die man kennen muß => Kennzeichnung oder Einsatzplan), abzuwägende Varianten, wie sicher das jetzt noch ist, außerdem wurde vom Gericht quasi gesagt daß man jetzt trotzdem versuchen soll das Gebäude zu halten, was vom Besitzer ja oftmals nicht erwünscht ist (siehe meinen andere Beitrag von gerade).
    IMHO war es vor dem Gerichtsurteil besser, jetzt kommt man in Bedrängnis/Versuchung je nach Lage doch noch im IA was zu retten und gefährdet dadurch unnötig Einsatzkräfte


    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorDenn8is 8E., Menden / NW662353
    Datum13.01.2011 13:194509 x gelesen
    Geschrieben von Dennis EdnerNagelplattenbildergebäude

    Nagelplattenbindergebäude


    mit kameradschaftlichen Grüßen

    Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg662361
    Datum13.01.2011 14:084545 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Sven TönnemannMan müsste sich die Urteilsbegründung anschauen und prüfen, in wie weit hier der bloße Wortlaut von Gesetzen angewandt wurde und in wie weit eventuell Auslegung betrieben wurde.

    siehe hier: VG Minden: Kontrolliertes Abbrennenlassen eines Supermarktes kein ordnungsgemäßer Brandschutz


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)662362
    Datum13.01.2011 14:184482 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Dennis EdnerIMHO war es vor dem Gerichtsurteil besser, jetzt kommt man in Bedrängnis/Versuchung je nach Lage doch noch im IA was zu retten und gefährdet dadurch unnötig Einsatzkräfte
    Gesprochen wie ein wahres Wunderkind. Und mir aus der Seele. Wenn hier die ersten schon wieder das Generalisieren anfangen, dann dreht sich mir der Magen um. Das ist meiner äußerst bescheidenen und beschränkten Ansicht nach eine Einzellfallentscheidung, bei der es um die Duchsetzung irgendwelcher, nicht näher angegebener Genehmigungsauflagen geht.

    Da der verlinkt Zeitungsbericht eher reißerisch-nichtssagend und bezüglich der Fakten äußerst dürftig ist, wird schon hier auf dem Papier was vorgegaukelt.
    Da steht was von Statik drin. Ja und? Dass die Statik passen muss, ist unbestritten, sieht das Baurecht auch so vor. Völlig unabhängig von den baurechtlich eingeführten Vorgaben an den Feuerwiderstand mag sein, dass es sich hier bei der mit "allgemeinanerkannten Regeln der Technik" bezeichneten Formulierung um einen Hinweis auf die DIN 1055-100 handelt, die verlangt, dass das Tragwerk so ausgebildet sein muss, dass im Brandfall durch den Ausfall eines einzelnen Bauteils nicht das Gesamttragwerk versagt. Das muss es aber auch im nicht-Brandfall. Wenn man gegen diese Vorgabe als Bauherr mit der abbrennlass-Begründung vorgeht, dann hat das sicher keine Aussicht auf Erfolg.

    Man könnte meinen, dass hier die Bauaufsichtsbehörde und danach die Rechtssprecher entgegen gültigem Baurecht entschieden haben. Denn in der Regel wird an den Feuerwiderstand der Dächer im Gegensatz zu den tragenden und aussteifenden Teilen des Gebäudes keine Anforderung gestellt. Auch diejenigen, die wesentlich an der Baugesetzgebung beteiligt sind, sehen das mit dem Abbrennen lassen durchaus etwas differenzierter, hier dargelegt.

    Was ist denn dann mit dem typischen Bausparkasseneinheitshäuschen oder dem Doppelhaus, das braucht nämlich auch keinen Feuerwiderstand? (und nicht nur das Dach)
    Und was ist mit der Industriehalle mit Stahltragwerk, da hab ich < 1800m² auch nix!
    F30 bringt dann wirklich Sicherheit, wenn ich weiß, ab wann die Uhr tickt. Also mit BMA. Ansonsten ist auch F30 durchaus gefährlich. Weil was vielleicht stehen bleibt sind die Sparren, die Unterdeckenkonstruktion und die Bedachung an sich sicher nicht. Der Effekt wird wohl fast gleich bleiben, dass wild gewordene Innenangreifer verschüttet werden, vielleicht nur mit ein bissl Holz weniger. Das gefährdet dann dafür aber absturzgefährdend die Rettung-/ Bergungsarbeiten.

    Wäre schön, wenn man da nähere und vor allem verwertbare Informationen bekommen könnte, Urteilsbegründung oder so.

    Grüßla,
    FP


    Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

    Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

    Besucht uns unter:
    Feuerwehr Hilpoltstein
    Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
    LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
    Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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    AutorKlau8s S8., München / Bayern662363
    Datum13.01.2011 14:274384 x gelesen
    Geschrieben von Franz-Peter LösslWäre schön, wenn man da nähere und vor allem verwertbare Informationen bekommen könnte, Urteilsbegründung oder so.


    Hat Jürgen schon hier in seinem Beitrag verlinkt


    Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C

    „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
    Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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    AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)662369
    Datum13.01.2011 14:504440 x gelesen
    Hallo,
    ja, war parallel gemacht. Habs eben schon mit einem Schmunzeln übers ganze Gesicht überflogen und für gut befunden, eine Entscheidung im Sinne des gültiges Baurechts und der Absichten der FK Bauaufsicht (und natüüüürlich der AGBF, um hier mal etwas zu bauchpinseln ;-))
    Nagelplattenbinder bleibt Nagelplattenbinder, der Rest ist im Sinne des Grundsatzpapiers und wie schon geschrieben im Sinne der DIN 1055-100 als ETB.
    Viel BoHei um nichts.

    Grüßla,
    FP


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    AutorKlau8s S8., München / Bayern662371
    Datum13.01.2011 14:534331 x gelesen
    yep, hab mir gerade nochmal genüsslich unsere fachliche Festlegung von Hr.Messerer auf der Zunge zergehen lassen und pinsel mit :-)


    Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C

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     12.01.2011 18:43 Marc7us 7P., Rahden
     12.01.2011 22:39 Chri7sti7an 7B., Hansestadt Lüneburg
     12.01.2011 23:30 Sven7 T.7, Hamburg
     13.01.2011 14:08 Jürg7en 7M., Weinstadt
     13.01.2011 13:16 Denn7is 7E., Menden
     13.01.2011 13:19 Denn7is 7E., Menden
     13.01.2011 14:18 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
     13.01.2011 14:27 ., München
     13.01.2011 14:50 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
     13.01.2011 14:53 ., München
     13.01.2011 08:30 Jürg7en 7G., Gaienhofen
     13.01.2011 12:41 Lars7 T.7, Oerel
     13.01.2011 13:09 Denn7is 7E., Menden
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