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ThemaElektrische Rollstühle: Ladestation im notwendigen Treppenhaus49 Beträge
Rubrikvorbeug. Brandschutz
 
AutorDirk8 G.8, Mettmann / NRW661940
Datum10.01.2011 10:3820084 x gelesen
Hallo Zusammen,
ich darf mich gerade mit folgendem Problem herumschlagen:
Wir haben ein "Service-Wohnen" (bedeutet viele ätere oder behinderte Bewohner in einem Gebäude, ähnlich wie eine Altenheim, nur ohne Pflege).
Eine Bewohnerin hat einen elektrischen Rollstuhl, der Nachts im Treppenhaus in einer kleinen Nische geladen werden soll.
Da es sich um einen Flucht- und Rettungsweg handelt (der einzige) bin ich der Meinung, dass keine brennbaren Gegenstände dort gelagert oder abgestellt werden dürfen.
Leider ist mein Geschäftsführer anderer Meinung. Er sieht da keine Bedenken, weil der Rolli nicht im Weg steht.
Welches Gesetz oder welche Vorschrift kann ich hier anwenden?
Vielen Dank im voraus
Grüße aus dem Rheinland
Dirk


Das ist MEINE Meinung und spiegelt nicht unbedingt die Meinung meiner Feuerwehr oder meines Arbeitgebers wieder.

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AutorKlau8s S8., München / Bayern661941
Datum10.01.2011 10:4716799 x gelesen
Gegenfrage: Wie würdest du bei einem Wohnhaus, mit Kinderwagen im Treppenhaus verfahren ?(Rettungswegbreite wird eingehalten)


Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C

„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern661942
Datum10.01.2011 11:0016431 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Dirk GillWelches Gesetz oder welche Vorschrift kann ich hier anwenden?
schau mal hier
Landesbauordnung §36,37


MkG Helmut

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AutorKlau8s S8., München / Bayern661945
Datum10.01.2011 11:1016314 x gelesen
Da wird er nicht weit kommen damit.


Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C

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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern661948
Datum10.01.2011 11:4316281 x gelesen
Hallo,
Er hat nach der Rechtsgrundlage gefragt und die hat er von mir erhalten.
---LBO NRW--- (9) In notwendigen Treppenräumen und in Räumen nach Absatz 5 Satz 2 müssen

1. Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Unterdecken und Einbauten aus nichtbrennbaren Baustoffen(Hervorhebung durch mich.)

kann gegen den Einbau eines Ladegerätes sprechen.


MkG Helmut

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AutorKlau8s S8., München / Bayern661949
Datum10.01.2011 12:0116210 x gelesen
muss nicht wenn es ein portables ist,aber man kann auch so:
man nehme:
Die gültige Rechtsgrundlage,die Risikoabwägung, GMV, Fingerspitzengefühl,wenn möglich langjährige Einsatzerfahrung und mische dieses zu einem für alle gültigen Befund.


Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C

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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern661950
Datum10.01.2011 12:0916193 x gelesen
Hallo,Geschrieben von Klaus SchillerDie gültige Rechtsgrundlage,die Risikoabwägung, GMV, Fingerspitzengefühl,wenn möglich langjährige Einsatzerfahrung und mische dieses zu einem für alle gültigen Befund.mehr als eine Idee und einen Hinweis auf mögliche Rechtsgrundlagen wird man hier kaum geben können. (War auch nicht meine Absicht.)
Die Beurteilung muß vor Ort mit wesentlich mehr Informationen durchgeführt werden.


MkG Helmut

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AutorKlau8s S8., München / Bayern661951
Datum10.01.2011 12:1316079 x gelesen
Yep und da haben wir hier nicht die ausreichenden Informationen,aber nur auf das gültige Baurecht(Gesetzesgrundlagen) zurückzugreifen,wie gefragt,scheint mir zu starr ausgelegt.


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AutorAndr8eas8 F.8, Gusterath / Rheinland-Pfalz661952
Datum10.01.2011 12:1516055 x gelesen
Hallo,

was man auch dabei in betracht ziehen muss ist die Installation der Elektroanlage.
Anforderungen hier zu macht die Muster-Leitungsanlagen-Richtlinie

Gruß Andreas


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AutorMax 8G., London / UK661953
Datum10.01.2011 12:1516136 x gelesen
Geschrieben von Klaus SchillerGMV, Fingerspitzengefühl

Das hilft dem Fragesteller aber wenig. Kinderwagen und Rollstuehle duerfen nach BGH-Auffassung in Treppenhauesern abgestellt werden (zugegebenermassen ist dort nicht explizit von elektrischen Rollstuehlen die Rede). Nun kenne ich den betreffenden Rollstuhl nicht (braucht er nur eine Steckdose oder auch ein Ladegeraet?) und habe persoenlich auch Bedenken eine solche Brandlast in ein Treppenraum zu stellen aber wenn die Frage lautet ob es eindeutige Vorschriften gibt die das verbieten, dann lautet die Antwort wohl: nein.


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AutorKlau8s S8., München / Bayern661954
Datum10.01.2011 12:1616026 x gelesen
Wiederum eine Vorortentscheidung, da lässt das Baurecht in den genannten § genügend Spielraum.


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AutorKlau8s S8., München / Bayern661956
Datum10.01.2011 12:2616059 x gelesen
Geschrieben von Max GrueningDas hilft dem Fragesteller aber wenig.
und wie das hilft 24/7 sogar.Das ganze Leben lang.


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AutorDirk8 G.8, Mettmann / NRW661964
Datum10.01.2011 13:2616487 x gelesen
Bei einem Wohnhaus würde ich die Sache nicht ganz so extrem sehen. Aber das "Service-Wohnen" ist leider kein normales Wohnhaus.
95% der Bewohner haben eine Beeinträchtigung der Bewegungsabläufe oder sitzen sogar im Rolli.
Leider ist das Treppenhaus unser einziger Flucht- und Rettungsweg.
Und den möchte ich Rauchfrei halten.
LG
Dirk


Das ist MEINE Meinung und spiegelt nicht unbedingt die Meinung meiner Feuerwehr oder meines Arbeitgebers wieder.

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AutorKlau8s S8., München / Bayern661965
Datum10.01.2011 13:3416317 x gelesen
Ja,dann koppel doch den Stromanschluß des Rollis an eine Rauchmeldersteuerung, das machen wir bei Flats im Treppenhaus die als Weg-und Hinweistafeln dienen und größer sind als Haushaltsübliche


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP661966
Datum10.01.2011 13:4016497 x gelesen
Geschrieben von Dirk GillBei einem Wohnhaus würde ich die Sache nicht ganz so extrem sehen. Aber das "Service-Wohnen" ist leider kein normales Wohnhaus.
95% der Bewohner haben eine Beeinträchtigung der Bewegungsabläufe oder sitzen sogar im Rolli.
Das macht die Sache natürlich schon kompliziert. Auf der einen Seite will man Rollstuhlfahrern ein angenehmes Wohnen/Leben ermöglichen, und dann verbietet man ihnen das Abstellen bzw. Laden des Rollstuhls? Das kann nicht klappen, da muss dann notfalls auch mal der VB etwas zurückstecken.
Wenn man nicht mit dem China-Import-Billigladegerät hantiert, das Ladegerät also alle entsprechenden Prüfungen/Zulassungen hat, dürfte da doch kein größeres Risiko von ausgehen?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorDirk8 G.8, Mettmann / NRW661967
Datum10.01.2011 13:5015997 x gelesen
Die LBO ist hilfreich, aber leider auch nicht das Gelbe vom Ei.

Geschrieben von Helmut Rebling(9) In notwendigen Treppenräumen und in Räumen nach Absatz 5 Satz 2 müssen

1. Bekleidungen, Putze, Dämmstoffe, Unterdecken und Einbauten aus nichtbrennbaren Baustoffen,

2. Bodenbeläge, ausgenommen Gleitschutzprofile, aus mindestens schwerentflammbaren Baustoffen

bestehen. Leitungsanlagen sind zulässig, wenn Bedenken wegen des Brandschutzes nicht bestehen.


Bis zum letzten Satz war die Sache klar.
Mit dem Zusatz ist die ganze Klarheit wieder aufgehoben ;-((
Gibt es sonst nichts, was etwas mehr Rechtssicherheit beinhaltet???
LG
Dirk


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AutorKlau8s S8., München / Bayern661972
Datum10.01.2011 13:5915892 x gelesen
Geschrieben von Dirk GillGibt es sonst nichts, was etwas mehr Rechtssicherheit beinhaltet???

Geschrieben von Dirk GillLeitungsanlagen sind zulässig, wenn Bedenken wegen des Brandschutzes nicht bestehen.

Na ich gehe da mal von aus, das du der "Bedenker" des Brandschutzes bist, da ist doch die Lage klar,auch wenn der 1te Rettungsweg bis auf einen Lader astrein sein sollte und ein 2ter Rettungsweg( nein keine 3-Teilige Schiebleiter) vorhanden ist.


Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C

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AutorDirk8 G.8, Mettmann / NRW661978
Datum10.01.2011 14:1316308 x gelesen
Natürlich wollen wir es den Bewohnern (Mietern) so angenehm wie möglich machen.
Bei den letzten Brandschauen dieses Gebäudeteiles gab es so gut wie keine Beanstandungen (ganz im Gegensatz zu den anderen Gebäuden). Diesen Zustand möchte ich gerne halten oder sogar noch verbessern. Da ich aus Erfahrung weiß, dass der Rolli nur der Anfang sein wird, bin ich so dahinter her.
Da bei Ladegeräten bzw. Akkus immer mit Erhitzung oder Bildung von Gasen zu rechnen ist, tu ich mir mit der Entscheidung so schwer. Natürlich ist die Gefahr fast vernachlässigbar, aber eben nur fast.

Habe gerade das Brandschutzkonzept geblättert:
Der Sachverständige sieht das Treppenhaus als notwendiges TH an und hat im BSK geschrieben, dass alle brennbaren Gegenstände und Einbauten aus dem TH entfernt werden müssen.
Ich hoffe, dass das meinem Chef jetzt als Begründung reicht.
Aber für zusätzliche Infos bin ich immer offen.
LG
Dirk


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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern661979
Datum10.01.2011 14:1915907 x gelesen
Hallo,

meine Interpretation:
Ein Ladegerät, das ständig im notwendigen Treppenraum vorgehalten wird, ist (ob mit oder ohne Stecker) eim weiteren Sinne ein Einbau.
Einbauten müssen mindestens schwerentflammbar sein.
Ist mMn für ein Elektrogerät erstmal nicht gegeben.

Kompromisidee:
Das Ladegerät (einschließlich Rollstuhlstellplatz) mit einer lokal automatischen Löscheinrichtung versehen und evtl. mit Vorhang Abtrennen.


MkG Helmut

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)661998
Datum10.01.2011 15:3616202 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Helmut Rebling meine Interpretation:
Ein Ladegerät, das ständig im notwendigen Treppenraum vorgehalten wird, ist (ob mit oder ohne Stecker) eim weiteren Sinne ein Einbau.

Richtig, Deine Intrpretation, nur wenig hilfreich für den Fragesteller. Wenn das Ding fest an der Wand verschraubt ist, dann vielleicht ja, sonst aber unsinnig.

Geschrieben von Helmut Rebling Einbauten müssen mindestens schwerentflammbar sein.
ist das auch Deine Interpretation oder wo hast denn den Käs her? SCNR!

Geschrieben von Helmut Rebling Kompromissidee:
Das Ladegerät (einschließlich Rollstuhlstellplatz) mit einer lokal automatischen Löscheinrichtung versehen und evtl. mit Vorhang abtrennen

Sorry, das ist etz aber der größte Käs seit der hanebüchenen Idee irgend eines Organisationsvorsitzenden vor kurzem, alle Altenheime vorläufig zu Sprinklern bevor eine flächendeckende Brandmeldeanlage eingebaut wird.
Brandschutz hat nicht nur immer mit Sicherheit zu tun, denn grad wenn auf GMV verwiesen wird soll auch die Wirtschaftlichkeit nicht außer Acht gelassen werden. Und das ist mit dieser Lösung der wirtschaftliche Supergau. Folgekosten ohne Ende und ohne Sinn. Warum nicht eine bauliche Abtrennung, die verursacht keine Folgekosten und ist weitaus sicherer als das Technikzeug.

Ach übrigens, für alle Reichsbedenkenträger: Schon mal einen Treppenraum (und nicht Treppenhaus, ihr Löschzugfahrenden Floriansjünger!!!) ohne Steckdosen gesehen? Die sind doch auch nicht zum Betrieb des Treppenraums zwingend erforderlich, oder? Und gesaugt werden darf im TR zukünftig auch nicht mehr (mit dem elektrischen Sauger)! Und um den Treppenraum wirklich brandlastfrei zu halten ist vor Betreten die Kleidung abzulegen.

Noch eine Anmerkung zu denen, die beim Treppenraum Wohngebäude weniger Probleme sehen:
haben die Wohngebäudebewohner weniger Recht auf den ersten Rettungsweg als die Pflegeheimbewohner? Das wäre ja kontraproduktiv zum sozialverträglichen Frühableben!
Genauso deppert der Gefährlichkeitsvergleich Elektrorollstuhl und Kinderwagen. Wo hat denn bitte der Kinderwagen eine Brandentstehungsgefahr?

Ich glaub manchmal, das hat schon seinen Sinn, dass viele meiner VB-Kollegen keine Feuerwehrler sind.

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW661999
Datum10.01.2011 15:4715944 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter LösslNoch eine Anmerkung zu denen, die beim Treppenraum Wohngebäude weniger Probleme sehen:
haben die Wohngebäudebewohner weniger Recht auf den ersten Rettungsweg als die Pflegeheimbewohner? Das wäre ja kontraproduktiv zum sozialverträglichen Frühableben!


Gut dass wir hier einen VB Fachmann haben, sonst hätte meine Holztreppe in meinem Holzhaus wohl der Brandgefahr geopfert werden müssen:-)

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorKlau8s S8., München / Bayern662000
Datum10.01.2011 15:4915881 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter LösslGenauso deppert der Gefährlichkeitsvergleich Elektrorollstuhl und Kinderwagen. Wo hat denn bitte der Kinderwagen eine Brandentstehungsgefahr?

Falls du deinen geschätzten Kollegen aus München damit meinst: Da geht es um die Begehbarkeit des Flucht und Rettungsweg zumindest steht es so im Eröffnungsbeitrag und wie hoch die Brandentstehungsgefahr eines Kinderwagens ist,können dir bestimmt einige aus St.Adelheim beantworten.:-)


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP662001
Datum10.01.2011 15:5115796 x gelesen
Geschrieben von Franz-Peter LösslGenauso deppert der Gefährlichkeitsvergleich Elektrorollstuhl und Kinderwagen. Wo hat denn bitte der Kinderwagen eine Brandentstehungsgefahr?
Mist, wieder einer der schneller beim Patentamt war.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen662002
Datum10.01.2011 15:5215787 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Franz-Peter Lössl
Schon mal einen Treppenraum (und nicht Treppenhaus, ihr Löschzugfahrenden Floriansjünger!!!) ohne Steckdosen gesehen? Die sind doch auch nicht zum Betrieb des Treppenraums zwingend erforderlich, oder? Und gesaugt werden darf im TR zukünftig auch nicht mehr (mit dem elektrischen Sauger)! Und um den Treppenraum wirklich brandlastfrei zu halten ist vor Betreten die Kleidung abzulegen.


Da ist schon noch ein kleiner Unterschied im Bedrohungspotential zwischen beaufsichtigter und unbeaufsichtigter Brandentstehungsphase...

Geschrieben von Franz-Peter Lössl
Genauso deppert der Gefährlichkeitsvergleich Elektrorollstuhl und Kinderwagen. Wo hat denn bitte der Kinderwagen eine Brandentstehungsgefahr?


Sind Kinderwägen nich eine der klassischen Zündelszenarien im Mietsblock , sei es nun mutwillig oder weil wem da die Kippe reinfällt?


Gruß,
Thorben


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP662003
Datum10.01.2011 15:5315761 x gelesen
Geschrieben von Klaus SchillerBrandentstehungsgefahr eines KinderwagensMitunter werden solche Kinderwagen ja auch von ziemlich heißen Fegern bewegt. So traurig das auch ist ;-)


Aus der Betriebsanleitung meines 2010 neu gekauften Toasters: "Dieses Gerät ist nicht für den Betrieb unter Wasser geeignet!"

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AutorKlau8s S8., München / Bayern662004
Datum10.01.2011 15:5515791 x gelesen
Ja, die nennt man aber Nanny's oder Babysitter oder Kindermädchen.:)


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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern662006
Datum10.01.2011 16:0515845 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Franz-Peter LösslGeschrieben von Helmut Rebling "Einbauten müssen mindestens schwerentflammbar sein. "
ist das auch Deine Interpretation oder wo hast denn den Käs her? SCNR!
LBO NRWGeschrieben von Franz-Peter LösslGeschrieben von Helmut Rebling "Kompromissidee:
Das Ladegerät (einschließlich Rollstuhlstellplatz) mit einer lokal automatischen Löscheinrichtung versehen und evtl. mit Vorhang abtrennen"
Sorry, das ist etz aber der größte Käs seit der hanebüchenen Idee irgend eines Organisationsvorsitzenden vor kurzem, alle Altenheime vorläufig zu Sprinklern bevor eine flächendeckende Brandmeldeanlage eingebaut wird.
Brandschutz hat nicht nur immer mit Sicherheit zu tun, denn grad wenn auf GMV verwiesen wird soll auch die Wirtschaftlichkeit nicht außer Acht gelassen werden. Und das ist mit dieser Lösung der wirtschaftliche Supergau. Folgekosten ohne Ende und ohne Sinn. Warum nicht eine bauliche Abtrennung, die verursacht keine Folgekosten und ist weitaus sicherer als das Technikzeug.

lokale automatische Löscheinrichtung: ab ca. 200,-€, Wartung pro Jahr 30,-€
bauliche Abtrennung: alleine eine rollstuhlgeeignete Tür: ab ca. 265,-€


MkG Helmut

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)662007
Datum10.01.2011 16:1515967 x gelesen
Hallo,
Guts neues Jahr, Kollege!


Geschrieben von meinem geschätzten Münchener Kollegen Falls du deinen geschätzten Kollegen aus München damit meinst:
Keinesfalls mit "deppert" ;-))

Die Begehbarkeit steht außer Frage!
Aber an der Brandentstehung bei Kinderwägen sind schließlich diejenigen schuld, die genau deshalb ihren Wohnsitz nach St.Adelheim verlegt haben, weil sie dem Brand durch technischen Defekt einer heißgelaufenen Kinderwagenachse etwas vorgreifen wollten. Und dieser Fall bleibt im Baurecht unberücksichtigt. Der Elektrorollstuhl braucht zur Brandentstehung nicht unbedingt einen menschlichen Nachhelfer ;-) der kann das auch alleine oder zusammen mit seinem Ladegerät!

Grüßla,
FP


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AutorKlau8s S8., München / Bayern662014
Datum10.01.2011 17:3615732 x gelesen
Jo da hast scho recht, ich würds wie schon geschrieben,allerhöchstens wie einen TFT bewerten ,da reichts wenn die Steckdose über Rauchmelder stromlos wird.Ist jetzt aber schlicht nur meine Meinung.
Übrigens dir auch ein guts Neues Jahr


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)662065
Datum10.01.2011 21:3015795 x gelesen
Hallo,
Hast du eine andere Ausgabe der LBO als ich? In meiner Ausgabe steht drin, dass die Einbauten nicht brennbar sein müssen. Also so wie z.B. Lichtschalter, Lampen oder Vorhänge. Oder sind das dann keine Einbauten?

Geschrieben von Helmut Rebling lokale automatische Löscheinrichtung: ab ca. 200,-€, Wartung pro Jahr 30,-€
Das ist aber IMHO eine Milchmädchenrechnung. Was ist denn das für eine Löschanlage? Wann löst die aus und wie? Und wieviel Rauch hab ich bis dahin dort, wo ich ihn nicht haben will? Ist diese Anlage wirksam und betriebssicher, und wer bescheinigt das? Ist leider auch in Bayern nix neues, dass die SPrüfV auch nach fast 10 Jahren Gültigkeit für "sog. Fachleute" Neuland ist.
Aufgrund der Beschreibungen zur Frage gehe ich von einem Sonderbau aus. Die Löschanlage kompensiert einen brandschutztechnischen Mangel, ist also baurechtlich erforderlich. Somit hab ich als Betreiber neben der Wartung auch die Sachverständigenprüfungen nach PrüfVO NRW zu bezahlen. Da wird's schon mehr. Und die Rauchentwichlung hab ich nach wie vor. Kommt dann die vorgeschlagene Vorhanglösung zum Tragen, dann liege ich doch deutlich über dem genannten Betrag.
Schutzzielorientiert ist das ganze nicht.



Grüßla, FP


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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg662101
Datum11.01.2011 08:2216161 x gelesen
Hallo zusammen!

Geschrieben von Sebastian KruppDas macht die Sache natürlich schon kompliziert. Auf der einen Seite will man Rollstuhlfahrern ein angenehmes Wohnen/Leben ermöglichen, und dann verbietet man ihnen das Abstellen bzw. Laden des Rollstuhls? Das kann nicht klappen, da muss dann notfalls auch mal der VB etwas zurückstecken.

Was spricht denn dagegen, wenn der Rollstuhl in der Wohnung "geparkt" wird über Nacht?

Ich sehe es da ähnlich wie Dirk, wenn man den Rollstuhl zulässt, ist das erst der Anfang und es wird dann immer mehr und es werden immer mehr Geräte dort installiert. Und dann kommt von Seiten des Betreibers natürlich ein "Der Rollstuhl von Frau Maier ist doch auch OK, warum dann nicht auch der von Frau Müller?"

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP662102
Datum11.01.2011 08:3015833 x gelesen
Geschrieben von Patrick Weegen Was spricht denn dagegen, wenn der Rollstuhl in der Wohnung "geparkt" wird über Nacht?Platz? Beförderungsmöglichkeit zur Wohnung? Was weiß ich?
Ich gehe mal davon aus, wenn der Rollstuhlbesitzer diese Möglichkeit hätte, würden wir hier nicht über diese Frage diskutieren.


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AutorManu8el 8S., Dortmund / NRW662110
Datum11.01.2011 09:2415770 x gelesen
Geschrieben von Dirk GillAber das "Service-Wohnen" ist leider kein normales Wohnhaus.

Ich sehe die Schwierigkeiten in einem Haus wo ein alleine gefähiger oder gar Leitersteigender Bewohner die absolute Ausnahme ist nur allzugut.
Allerdings ist die Frage ja mehr rechtlicher Natur:
"Service Wohnen" dürfte die LBO nicht kennen.
Ist es ein Alten- oder Behindertenwohnheim? Wenn das nicht der Fall ist, dann dürfte es nach LBO halt tatsächlich ein normales Wohnhaus sein.
Ob das Brandschutzmäßig sinnvoll ist oder nicht.
Wenn die rechtlichen Durchgriffsmöglichkeiten fehlen sollten, bleibt nur noch sensibilisierung und Koorperation mit dem Betreiber...


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW662125
Datum11.01.2011 11:0115768 x gelesen
Ein kleiner Tipp:
Es sieht ja so aus, als wenn es kaum zu verhindern ist. soweit so schlecht. Ich würde allerdings darauf bestehen das wenigstens:
Die Sicherung kleinstmöglich gewählt wird mit einem B1 oder B2 Automat.
Ein Personenschutzschalter eingebaut wird. (Im Prinzip ein FI Schalter mit 10mA Auslösestrom)
Das Ladegerät fest an die Wand geschraubt wird.
Ein Brandmelder (wie für die Rauchtüren) die Ladestation abschaltet.
Prüfung der Station alle 6 Monate und wöchentliche Sichtprüfung des Ladesteckers durch einen eingewiesenen Laien(sehr wichtig).

Damit solltest du das Ladegerät sauber abgesichert haben. Die Batterie wird nicht mehr geladen sobald es raucht, mechanische Beschädigungen sind weniger zu erwarten. Batterien brennen meistens für sich ab und Rauchen nur scheußlich.

Allerdings verstehe ich nicht wie jemand eine solche Wohnanlage ohne Rolliparkplatz bauen kann. Aber GMV und Architekten und Investoren.....

Noch ein Gedanke am Ende. Weise doch einfach auf die FINANZIELLEN Folgeschäden hin wenn die Kiste abbrennt. Treppenhausrenovierung, Unbewohnbarkeit usw.


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AutorMark8us 8M., Dillingen a. d. Donau / Bayern662130
Datum11.01.2011 11:3115741 x gelesen
Hallo,
mein erstes Post, also bitte verzeiht meine Fehler...

Ich möchte zu diesem Thema noch ein paar Gedanken in den Ring werfen:
Ich arbeite aktuell in einer Wohnstätte für Menschen mit Behinderung in Bayern. Von da her würde ich vorschlagen, evtl. mal Kontakt mit der zuständigen Behörde (in BY FQA - früher mal Heimaufsicht) aufzunehmen und nachfragen, welchen Status diese Einrichtung hat. Die sollten in der Thematik relativ fit sein und sagen können, welche gesetl. Regelungen außerhalb der klassischen Baugesetze zutreffen könnten,
Ich denke im speziellen an die ganze Heimgesetzgebung. Früher mal Bundesrecht, jetzt Landesrecht. In diesem Rahmen gab es einmal eine Heimmindestbauverordnung.
Des Weiteren wäre evtl. das Medizinproduktegesetz und die MPBV vielleicht hilfreich.
Auch gehe ich davon aus, dass der Betreiber alle Steckdosen und Geräte (auch die der Klienten/Kunden) nach BGV A3 testen lässt, so fern er Angestellte im Service, Pflege oder Betreuung der Kunden hat.

Just my 2 cents
Markus


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP662131
Datum11.01.2011 11:3515736 x gelesen
Geschrieben von Klaus Schillerda reichts wenn die Steckdose über Rauchmelder stromlos wird.
Geschrieben von Harald SchramkeIch würde allerdings darauf bestehen das wenigstens:
...
Ein Brandmelder (wie für die Rauchtüren) die Ladestation abschaltet.

Ich als Nicht-VBler wäre jetzt davon ausgegangen, dass es, wenn die Steckdose bzw. das Ladegerät soviel Rauch erzeugt, dass ein Rauchmelder anspringt, zu spät ist, um mit Abstellung des Stroms da noch wirkungsvoll eingreifen zu können?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW662137
Datum11.01.2011 12:3715741 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Kruppzu spät ist, um mit Abstellung des Stroms da noch wirkungsvoll eingreifen zu können?

Nö, da hast du noch Zeit. Wichtig ist, das die Stromzufuhr gekappt ist. Der Lichtbogen erlöscht und die Schaltung und vor allem das Gehäuse fängt nicht das Brennen an.

Als ebenfalls nicht VBler aber Elektriker mit jede Menge Erfahrungen


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AutorFlor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz662150
Datum11.01.2011 14:0815769 x gelesen
Geschrieben von Dirk GillHabe gerade das Brandschutzkonzept geblättert:
Der Sachverständige sieht das Treppenhaus als notwendiges TH an und hat im BSK geschrieben, dass alle brennbaren Gegenstände und Einbauten aus dem TH entfernt werden müssen.
Ich hoffe, dass das meinem Chef jetzt als Begründung reicht.
Aber für zusätzliche Infos bin ich immer offen.


Guck mal in eure Baugenehmigung, oftmals steht dann da drin ein Passus wie:
das Brandschutzkonzept des Sachverständigen XYZ ist Teil der Baugenehmigungen und die Auflagen darraus sind einzuhalten. (sinngemäß)

Das würde dann auch Rechtssicherheit in die Sache bringen denke ich


Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr

Gruß Florian

www.ff-breitscheid.de

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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)662153
Datum11.01.2011 14:5815649 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Dirk GillHabe gerade das Brandschutzkonzept geblättert:
Der Sachverständige sieht das Treppenhaus als notwendiges TH an und hat im BSK geschrieben, dass alle brennbaren Gegenstände und Einbauten aus dem TH entfernt werden müssen.

Damit hab ich gerechnet, deshalb Geschrieben von mir Schon mal einen Treppenraum (und nicht Treppenhaus, ihr Löschzugfahrenden Floriansjünger!!!) ohne Steckdosen (Lichtschalter, Lampen oder Vorhänge.) gesehen? Die sind doch auch nicht zum Betrieb des Treppenraums zwingend erforderlich, oder? Und gesaugt werden darf im TR zukünftig auch nicht mehr (mit dem elektrischen Sauger)! und Und um den Treppenraum wirklich brandlastfrei zu halten ist vor Betreten die Kleidung abzulegen.
Wär mal interessant, auf welcher Rechtsgrundlage der Sachverständige das Brandschutzkonzept erstellt hat und wie das der Betreiber so umsetzt. Für was die Leute nicht alles Geld zahlen ...

Grüßla,
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorMart8in 8D., Dinslaken / NRW662158
Datum11.01.2011 15:2615629 x gelesen
Hallo!

Selten so herzhaft gelacht. Volle Zustimmung dazu geb!


Zur Problemstellung:

Warum kein seperater Raum für die Rollis? Haben das jetzt in einem Mehrfamilienhaus ähnlich gelöst. Da haben zwei Rollstuhlfahrer vorm Haus ihre Holzkiste mit Steckdose bekommen und allen war geholfen....


Gruß


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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg662164
Datum11.01.2011 16:2415645 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppPlatz? Beförderungsmöglichkeit zur Wohnung? Was weiß ich?
Ich gehe mal davon aus, wenn der Rollstuhlbesitzer diese Möglichkeit hätte, würden wir hier nicht über diese Frage diskutieren.


Mir stellt sich dann aber noch ne ganz andere Frage. Wie kommt die Person denn aus dem Rollstuhl in die Wohnung. Entweder kann derjenige gar nicht laufen oder so gut wie nicht.
Im ersten Fall weiß ich nicht, wo derjenige bleibt, der normalerweise da drin sitzt. Also wird der Rollstuhl vermutlich von Pflegepersonal ins Treppenhaus gestellt. Somit ist die Wohnung unter Garantie groß genug um ihn dort ab zu stellen.
Im zweiten Fall wird wohl die räumliche Nähe zwischen Wohnung und "Rollstuhlparkplatz" gegeben sein. Dann sollte es in einem solchen Gebäude ja wohl auch Türen geben, die mit einem Rollstuhl durchfahren werden können und somit ist der Rollstuhl auch wieder in der Wohnung.
Und jetzt erzähl mir nicht, dass es in einer Wohnung nicht irgendeine Ecke gibt, wo der Rollstuhl über Nacht stehen kann zum laden.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP662168
Datum11.01.2011 17:4115558 x gelesen
Die Elektrorollstuhlfahrer, die ich kenne (gut, die beiden sind wohl nicht repräsentativ), nutzen den elektrischen außer Haus, und haben zur innerhäuslichen Fortbewegung noch einen normalen.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen662186
Datum11.01.2011 19:5415526 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Harald Schramke
Als ebenfalls nicht VBler aber Elektriker mit jede Menge Erfahrungen
Deine Erfahrungen in aller Ehren, aber:

Wichtig ist, das die Stromzufuhr gekappt ist. Der Lichtbogen erlöscht und die Schaltung und vor allem das Gehäuse fängt nicht das Brennen an.
funzt bei Akkugeräten leider nicht automatisch. Der "Lichtbogen" spielt in der Kleinspannung eh nicht die große Rolle. So kann man den Kurzschluß im Auto (wodurch dieses sehr wohl total ausbrennen kann) nicht (immer) durch abziehen des Zündschlüssels verhindern.
Und so kann das auch bei einem elektrischen Rollstuhl sein. Die Akkukapazität ist ja hier nicht gerade niedlich um einen bestimmten Aktionsradius zu gewährleisten?


mkg hwk

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW662216
Datum11.01.2011 22:3415529 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner KöglerDer "Lichtbogen" spielt in der Kleinspannung eh nicht die große Rolle.

Das ist ein Irrtum, in den Stromregionen in denen wir da Spielen, ist Spannung fast unwichtig, hauptsache sie ist da.


Geschrieben von Hanswerner Kögler...funzt bei Akkugeräten leider nicht automatisch.

Da hast du recht. Im Akku ist heutzutage eine Wahninnige Energie drin. Wer schon mal so einen LiPoAkku kurzgechlossen hat, der weis von einem ordentlichen Feuerwerk berichten. Die guten Akkus sollten aber auch dann nur "Heiß" werden. Bei Chinamodellen habe ich allerdings schon Stichflammen gesehen.

Bleiakkus Zerlegen sich bei einem Kurzschluss einfach. Danach nur gut lüften und die Säure wegputzen ;)

Die Akkus wirst du also niemals in den Griff bekommen, daher wünsche ich dem TE viel Glück beim abwenden dieser Nutzung. Ich halte sie einfach nur für gefährlich. Mit den Vorschlägen von mir wirst du nur einfache Kurzschlüsse im Ladegerät abfangen können und ein Abbrennen der Ladestecker verhindern. Mehr nicht.

Ich habe zur Zeit wieder eine Klasse mit zukünftigen "Elektrofachkräften". Wenn ich den Versuch durchführe, dann halte ich mit der Kamera drauf. Stecker rein - Brand ein, Stecker raus - Brand aus.


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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg662237
Datum12.01.2011 10:3115433 x gelesen
Hallo Sebastian!

Geschrieben von Sebastian KruppDie Elektrorollstuhlfahrer, die ich kenne (gut, die beiden sind wohl nicht repräsentativ), nutzen den elektrischen außer Haus, und haben zur innerhäuslichen Fortbewegung noch einen normalen.

OK, Argument!
Aber die elektrischen sind ja nun auch nicht soviel größer als die normalen. Und in dem Fall wäre es ja sicherlich auch zumutbar, wenn man die Rollis in einem separaten Raum abstellt, der dann mittels Brandtüren etc. gesichert werden kann.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen662306
Datum12.01.2011 20:4115492 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Harald Schramke
Das ist ein Irrtum, in den Stromregionen in denen wir da Spielen, ist Spannung fast unwichtig, hauptsache sie ist da.
Echt ;-)
In welchen "Regionen" spielen wir denn da?
Um ein "Strom"feuer zu entzünden braucht es Wärme. Also Leistung und diese ist: P = U^2 / R. Also die Spannung steht hier im Quadrat?
Wenn natürlich der Widerstand 0 ist hilft das natürlich nix, aber Supraleiter brennen nachweislich ja auch nicht.

Das Problem bei Akkus ist der hohe Kurzschlußstrom der die Leiter zum Glühen bringt und damit Feuer auslösen kann. Ja solche Isolierungen sind heute "feuersicher" oder selbstverlöschend gefordert, aber wenn die Stromwärme "nichtelektrische" Bau- (z.B.:Kunststoffelemente im KFZ) oder Nutzelemente (z.B.: Decken, Regenschutz usw. im Rollstuhl) in Brand gesetzt hat, hilft "Stromabschalten" nicht mehr...

Ich habe zur Zeit wieder eine Klasse mit zukünftigen "Elektrofachkräften". Wenn ich den Versuch durchführe, dann halte ich mit der Kamera drauf. Stecker rein - Brand ein, Stecker raus - Brand aus.
Na dann weiter so... :-(


mkg hwk

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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW662308
Datum12.01.2011 21:2215472 x gelesen
Naja, beim Ladegerät reden wir von 230V/ 16A. Bei einem Schluß bei dem die Sicherung gerade so nicht kommt ist das schon einordentlicher Lichtbogen.

Der Akku dagegen ist kaum zu Sichern. Aber bei Schlüssen durch Feuchtigkeit wird der hohe Strom die Schadstelle Trocknen. Bei Schlüssen durch Dreck ist der Strom so hoch (>100A), das der Lichbogen schlagartig alles wegbrutzelt. Bleiben wir bei Schlüssen durch Beschädigung insbesondere an den Steckern. Da muss man regelmäßig drauf schauen.


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen662388
Datum13.01.2011 18:5915306 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Harald Schramke
Naja, beim Ladegerät reden wir von 230V/ 16A. Bei einem Schluß bei dem die Sicherung gerade so nicht kommt ist das schon einordentlicher Lichtbogen.
Das gilt aber auch für Staubsauger, Mixer, Insektenvernichter, Rasierapparate, mein altes Röhrenradio, den Vibrator? äh nee usw....
Also was soll das bzgl. dem TO sagen?
Dagegen, das Steckdosen i.d.R. mit 16A abgesichert sind und damit dem Nennwert vieler Verbraucher deutlich überschreitet, hat der Gerätehersteller seine "Vorkehrungen" zu treffen.

Der Akku dagegen ist kaum zu Sichern.
Echt?

Aber bei Schlüssen durch Feuchtigkeit wird der hohe Strom die Schadstelle Trocknen.
Bei den hier besprochenen Akkus wird kaum Strom fließen, bestimmt kein hoher. Dazu wäre nämlich ein sehr kleiner Widerstand erforderlich (durch Wasser???). Die Gefahr ist hier die galvanische Zersetzung der Metalle und damit ggf. folgender leitfähiger Schichten auf "Isolatoren".

Bei Schlüssen durch Dreck ist der Strom so hoch (>100A), das der Lichbogen schlagartig alles wegbrutzelt.
Ich warte immer noch auf ein Beispiel: Akkuspannung, Widerstand (von "Dreck" ;-)), Strom, Lichtbogen (Überschlags-)weite?

Bleiben wir bei Schlüssen durch Beschädigung insbesondere an den Steckern. Da muss man regelmäßig drauf schauen.
Macht doch der Laie... (besonders, wenn sich diese im Inneren des Gerätes befinden)

Sag mal liest Du überhaupt, was ich schreibe?


mkg hwk

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AutorLutz8 R.8, Weener / Niedersachsen662516
Datum14.01.2011 14:5815449 x gelesen
Moin Dirk,

in deinem Landkreis wird es sowas wie einen Brandschutzprüfer geben. Gehe zu ihm und frage ihn, er wird dir genaue Antwort mit Rechtsgrundlage nennen können. Den frage ich auch immer wenn ich was nicht weis. Musst ja nicht sagen aus welchem Haus du kommst.

Soweit ich weis, dürfen allgemein in Treppenhäusern keine Brandlasten gelagert werden. Da ist der Zweck es Hauses erstmal nicht interessant, gilt also auch für Mietshäuser. Rechtsgrundlage kann ich dir aus dem Stehgreif nicht nennen, erst recht nicht für NRW.

Ich kann dir aber mit Sicherheit sagen, daß wir in unseren Treppenhäusern keine Brandlasten lagern, egal ob es nun erlaubt ist oder nicht. Stell dir vor du willst flüchten und der Fluchtweg brennt...

Gruß aus dem Rheiderland

Lutz


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 10.01.2011 10:38 Dirk7 G.7, Mettmann
 10.01.2011 10:47 ., München
 10.01.2011 13:26 Dirk7 G.7, Mettmann
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 10.01.2011 13:40 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 10.01.2011 14:13 Dirk7 G.7, Mettmann
 11.01.2011 14:08 Flor7ian7 P.7, Breitscheid
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