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Thema | Berufsfeuerwehr und sichtbare Tätowierungen | 29 Beträge | |||
Rubrik | Berufsfeuerwehr | ||||
Autor | Yann8ik 8P., Klb / Saarland | 660743 | |||
Datum | 02.01.2011 20:17 | 20427 x gelesen | |||
Hey Leute, ich bin ausgebildeter RA und habe vor mich demnächst bei mehreren Bf's zu bewerben. Jedoch habe ich auf dem rechten Unterarm chin.Zeichen tätowiert, hatte damit im Rettungsdienst keine Probleme.Jedoch weis ich nicht wie das bei der Berufsfeuerwehr aussieht,da man ja Beamter wird. Sind sie sichtbar grundsätzlich verboten oder regelt das jede Bf anders? Vielen Dank im Vorraus | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW | 660746 | |||
Datum | 02.01.2011 20:27 | 16806 x gelesen | |||
Hallo Yannik, mir wäre nicht bekannt, das es verboten ist. Ein sehr konservativer Dienstellenleiter könnte allerdings schon seine Probleme damit haben. Trag doch einfach die Unterarme bedeckt. Was man nicht sieht..... Aber: Gib doch bitte deinen richtigen Wohnort an. So wie jeder und wie es hier die Forenregeln vorsehen...... PS: Unser Chef hat damit keine Problem. Gruß Christian Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung! | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 660747 | |||
Datum | 02.01.2011 20:28 | 15186 x gelesen | |||
Geschrieben von Yannik PetryJedoch habe ich auf dem rechten Unterarm chin.Zeichen tätowiert, dann geht eine Bewerbung nur mit der deutschen Übersetzung auf der Stirn ;-) Nein, im Ernst, solange es nix nach moralischen Gesichtspunkten verwerfliches ist und nicht gerade das Gesicht betrifft, gibt es bei uns keine Probleme damit. | |||||
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Autor | Yann8ik 8P., Klb / Saarland | 660749 | |||
Datum | 02.01.2011 20:32 | 15194 x gelesen | |||
ok dachte nur, da ich davon noch nie was gelesen habe und es bei der Polizei verboten ist. danke | |||||
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Autor | Yann8ik 8P., Kleinblittersdorf / Saarland | 660750 | |||
Datum | 02.01.2011 20:35 | 15002 x gelesen | |||
achja daten sind jetzt richtig | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Coburg / Bayern | 660753 | |||
Datum | 02.01.2011 20:37 | 16229 x gelesen | |||
Hi Yannik, keine Probleme gemäß der Beamtengesetze. Das Tragen und die Erscheinung einer Uniform darf nicht beeinträchtigt werden. Das ist schon fast alles. Ist dies nicht gegeben, hast auch kein Problem mit dem Tattoo. Und natürlich muss das Tattoo mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung übereinstimmen. Du kannst ja sagen, dass es sich um die chinesischen Grundzeichen für "Einigkeit", "Recht" und "Freiheit" handelt. Damit entsprichst Du auch dem ersten Grundsatz der Berufsfeuerwehr: "Und Gott erhalte dem Beamten seine guten Ausreden!" Es ist also kein Ausschlussgrund. Viel Glück Tom | |||||
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Autor | Matt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg | 660755 | |||
Datum | 02.01.2011 20:38 | 14919 x gelesen | |||
Hallo, in Berlin ist es soweit ich weis bei Neueinstellungen unerwünscht ein sichtbares Tatoo zu beitzen. | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 660756 | |||
Datum | 02.01.2011 20:39 | 15546 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas SchmidtDu kannst ja sagen, dass es sich um die chinesischen Grundzeichen für "Einigkeit", "Recht" und "Freiheit" handelt. Damit entsprichst Du auch dem ersten Grundsatz der Berufsfeuerwehr Vorspiegelung falscher Tatsachen bei der Einstellung? Das kann auch zum Bumerang werden, auch nach der Verbeamtung, oder? Geschrieben von Thomas Schmidt Es ist also kein Ausschlussgrund. Einstellende Stelle befragen, ich kenne das nämlich auch anders. Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 660758 | |||
Datum | 02.01.2011 20:45 | 15335 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas SchmidtEs ist also kein Ausschlussgrund. Vllt. kein "offizieller", magst du beurteilen wollen was dem Gegenüber spätestens beim Gespräch durch den Kopf geht? Olf wird es vllt. noch bekannt vorkommen, hier in der Gegend gabs mal einen Amtsleiter der damit und mit recht kurzen Haaren ein Problem hatte. Und wie ich bereits damals hier geschrieben hatte, auf einer Wache meiner Ansicht nach von der Ansicht auch zurecht. Allerdings waren diese FA alle bereits Beamte ;-) Am einfachsten und sichersten wäre es für unseren jungen Aspiranten ja ganz sicher morgen den Hörer in die Hand zu nehmen und die betreffenden Fw. mal zu fragen. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Coburg / Bayern | 660760 | |||
Datum | 02.01.2011 20:53 | 15094 x gelesen | |||
Stimmt genau. Es ist kein offizieller Ausschlussgrund. Durchaus mag es aber möglich sein, dass der Beurteilende damit ein Problem hat, was er aber nicht sagen darf, weil es eben kein offizieller Aussclussgrund ist. Insofern wäre Fragen bei der zuständigen Stelle schon nicht schlecht, weckt aber auch vielleicht den Hund, der dann wieder genauer hinsieht oder markiert unseren Bewerber im Unterbewusstsein des Prüfers. Falls unser junger angehender Kollege damit aneckt, würde ich geflissentlich drüber hinweggehen und bemerken, dass ich mir das Tattoo auch weglasern würde, weil ich diesen Beruf unbedingt ausüben möchte. Ansonsten hätte ich gar nicht mehr an das Tattoo gedacht, weil ich es selbst schon "vergessen" hätte. Immer an den Grundsatz 1 der BF denken! :-) Greets Tom | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 660763 | |||
Datum | 02.01.2011 20:56 | 14902 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzOlf wird es vllt. noch bekannt vorkommen, hier in der Gegend gabs mal einen Amtsleiter der damit und mit recht kurzen Haaren ein Problem hatte. wo Du recht hast... Aber auch was das betrifft hat man in den letzten Jahren umgedacht, vor allem da es schwierig ist, Dienstanfänger zu finden, die wenigstens einigermaßen der deutschen Rechtschreibung mächtig sind. Mal ganz abgesehen von all den anderen körperlichen und geistigen Voraussetzungen. Bei uns ist im Moment weder ein kurzer Haarschnitt noch ein bunter Unterarm n Problem, den sieht man im Einsatz eh nur sehr selten. ;-) | |||||
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Autor | Yann8ik 8P., Kleinblittersdorf / Saarland | 660764 | |||
Datum | 02.01.2011 20:59 | 14999 x gelesen | |||
"Falls unser junger angehender Kollege damit aneckt, würde ich geflissentlich drüber hinweggehen und bemerken, dass ich mir das Tattoo auch weglasern würde, weil ich diesen Beruf unbedingt ausüben möchte." klar daran habe ich schon gedacht, werde das auch warscheinlich machen um sicher zu gehen...dauert nur seine Zeit | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 660765 | |||
Datum | 02.01.2011 21:02 | 15301 x gelesen | |||
Geschrieben von Yannik PetrySind sie sichtbar grundsätzlich verboten Nein. Und es darf (eigentlich) auch nicht nach Dingen gefragt werden, die man beim Gespräch nicht sieht. Führt dann später schon mal zu Überraschungen. Geschrieben von Yannik Petry regelt das jede Bf anders? Ja. Und vor allem redet sie nicht drüber, weil das offiziell kein Ablehnungsgrund ist. Du wirst es drauf an kommen lassen müssen. Weil es der Unterarm ist, würde ich sie aber auf jeden Fall beim Gespräch zeigen, denn die Dienstkleidung bedeckt die Unterarme nicht immer. Und die Sichtbarkeit im Dienst in eines der gängigen Kriterien, die nicht angewendet werden dürfen ;-) Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 660769 | |||
Datum | 02.01.2011 21:33 | 14987 x gelesen | |||
Sollte sich auch mittlerweile in unseren Hierachien rum gesprochen haben und mittlerweile keinen Einfluss mehr haben, zumindest haben sich bei uns "mehr als genug Tattoos " durch Leistung durchgesetzt. Der Halo-Effekt (engl. halo effect; hergeleitet vom Lichteffekt „Halo“, daher auch Hof-Effekt oder Halo-Hof-Effekt) ist ein Beurteilungsfehler bzw. Wahrnehmungseffekt. Der Terminus wurde im 19. Jahrhundert von Edward Lee Thorndike eingeführt. Einzelne Eigenschaften einer Person (z. B. Attraktivität, Behinderung, sozialer Status) erzeugen einen positiven oder negativen Eindruck, der die weitere Wahrnehmung der Person „überstrahlt“ und so den Gesamteindruck unverhältnismäßig beeinflusst. Ein typisches Beispiel für einen Halo-Effekt wäre, wenn eine Lehrerin die Leistungen eines gutaussehenden und freundlichen Schülers höher bewertet, als sie es objektiv im Vergleich mit anderen Schülern sind. Der Effekt tritt häufig dann auf, wenn sich der zu Beurteilende durch besonders hervorstechende, ausgeprägte Eigenschaften oder Verhaltensweisen auszeichnet. Der Einfluss des Halo-Effektes ist besonders stark, wenn der Beurteiler speziell auf eine Verhaltensweise oder ein Merkmal Wert legt und dieses entsprechend überbewertet.[1] Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 660771 | |||
Datum | 02.01.2011 21:35 | 15006 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Andreas Bräutigam Und vor allem redet sie nicht drüber, weil das offiziell kein Ablehnungsgrund ist. du meinst also, Vorschriften wie "Sichtbare Tätowierungen sind nicht zulässig. Tätowierungen müssen, falls vorhanden, von der Dienstkleidung verdeckt werden. sind unzulässig (und damit unwirksam)? Ich habe ja durchaus ein gewisses Verständnis für solche Regelungen. Immerhin wird ein Teil unserer Kundschaft (die älteren Semester sind da ja überdurchschnittlich vertreten...) noch mit der Vorstellung "tätowiert sind nur Seeleute und Kriminelle!" hektisch nach einem Schiff Ausschau halten... Wenn (offiziell oder inoffiziell) in der fraglichen Behörde so eine Meinung vertreten wird, müsste sich der OP mit dem Gedanken auseinander setzen, ob er wirklich auch im Sommer immer nur langärmlig bekleidet Dienst tun will. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 660784 | |||
Datum | 02.01.2011 23:00 | 14720 x gelesen | |||
Geschrieben von Olf RichterBei uns ist im Moment weder ein kurzer Haarschnitt noch ein bunter Unterarm n Problem, den sieht man im Einsatz eh nur sehr selten. ;-) Arbeitet ihr nicht im Rettungsdienst? Bei BF mit RD arbeitet man die meiste Zeit mit kurzen Ärmeln... ;-) Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 660786 | |||
Datum | 03.01.2011 00:06 | 14668 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerArbeitet ihr nicht im Rettungsdienst? Bei BF mit RD arbeitet man die meiste Zeit mit kurzen Ärmeln... ;-) ja, da hast Du recht, da man da aber in der Regel bis zu den Ellenbogen mit Blut besudelt ist, siehts auch keiner. ;-) Mal im Ernst, die Leute interessiert doch eigentlich nur das Ihnen geholfen wird, alles andere sind Äußerlichkeiten und nicht von Belang. | |||||
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Autor | Yann8ik 8P., Kleinblittersdorf / Saarland | 660791 | |||
Datum | 03.01.2011 03:35 | 14465 x gelesen | |||
Geschrieben von Olf Richter "Mal im Ernst, die Leute interessiert doch eigentlich nur das Ihnen geholfen wird, alles andere sind Äußerlichkeiten und nicht von Belang." Klar ich denke das der größte Teil unserer Gesellschaft so denkt, aber ich habe diesbezüglich noch nie etwas darüber gelesen ob es verdeckt werden muss oder nicht...da es eben bei der Polizei so ist. | |||||
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Autor | Yann8ik 8P., Kleinblittersdorf / Saarland | 660792 | |||
Datum | 03.01.2011 03:47 | 14380 x gelesen | |||
Vielen Dank Klaus Schiller für diesen tollen Beitrag. So ist es wohl wahr...dass man sich durch Leistung bewähren sollte! Und auch Danke an alle Anderen für die tollen Ratschläge. lg Yannik | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 660793 | |||
Datum | 03.01.2011 07:53 | 14456 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Kochdu meinst also, Vorschriften wie "Sichtbare Tätowierungen sind nicht zulässig. Tätowierungen müssen, falls vorhanden, von der Dienstkleidung verdeckt werden. sind unzulässig (und damit unwirksam)? Nein. Wo steht das? Hier ging es um Kriterien zur Bewerberauswahl. Geschrieben von Henning Koch Immerhin wird ein Teil unserer Kundschaft (die älteren Semester sind da ja überdurchschnittlich vertreten...) noch mit der Vorstellung "tätowiert sind nur Seeleute und Kriminelle!" hektisch nach einem Schiff Ausschau halten... Ich halte diesen Anteil allerdings inzwischen für ausreichend klein. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 660795 | |||
Datum | 03.01.2011 08:59 | 14294 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Bräutigam Geschrieben von Henning Koch OK, du meinst also: Ein Bewerber darf aufgrund einer Tätowierung keinen negativen Score bekommen. Wird er aber eingestellt, darf verlangt werden, dass die Tätowierung vollständig von der Dienstkleidung verdeckt wird? Nebenfrage: was ist im Tätowierungen an Stellen, die von der Dienstkleidun nicht bedeckt werden? (und wenn es nur L-O-V-E auf den Fingerknöcheln ist, aber es könnten ja auch furchteinflößende Dinge im Gesicht sein oder so) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Olf 8R., Hilbersdorf / Sachsen | 660799 | |||
Datum | 03.01.2011 09:19 | 14121 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochNebenfrage: was ist im Tätowierungen an Stellen, die von der Dienstkleidun nicht bedeckt werden? (und wenn es nur L-O-V-E auf den Fingerknöcheln ist, aber es könnten ja auch furchteinflößende Dinge im Gesicht sein oder so) Moin, kann es sein, dass Du mit Macht eine Situation konstruieren willst wo s dann doch nicht geht? Hier war die Frage nach einer Tätowierung am Unterarm! Sicher sind solche Dinge auf dem Fingerknöchel egal ein Kuckuck auf der Stirn geht eher nicht. Gruß Olf | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 660800 | |||
Datum | 03.01.2011 09:22 | 14056 x gelesen | |||
Tag, Geschrieben von Olf Richter Hier war die Frage nach einer Tätowierung am Unterarm! nein, das war die Frage des OP. Meine Frage war eine andere. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 660806 | |||
Datum | 03.01.2011 10:03 | 14205 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Kochaber es könnten ja auch furchteinflößende Dinge im Gesicht sein oder so) Spannend, wenn jemand nach dem Urlaub oder so plötzlich so auf der Wache erscheint. Hatten wir m.W. noch nicht. Darf auch gerne weiter so bleiben... Ein Grund zu dienstrechtlichen Konsequenzen ist das nach meiner ganz persönlichen Einschätzung wohl nicht. Ob man den Kollegen/die Kollegin dann aber noch in der Öffentlichkeit zeigen will, bleibt eine Einzelfallentscheidung. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 660809 | |||
Datum | 03.01.2011 10:11 | 14436 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Kochwas ist im Tätowierungen an Stellen, die von der Dienstkleidun nicht bedeckt werden? (und wenn es nur L-O-V-E auf den Fingerknöcheln ist, aber es könnten ja auch furchteinflößende Dinge im Gesicht sein oder so) der will doch nur spielen.... ;-) Lizardman "Echtes" Totenkopftatoo - kommt bestimmt gut im RD.... (beugt sich tief über den kurz in Ohnmacht gefallenen Patienten, setzt einen Schmerzreiz, der erwacht und der freundliche RD-Mitarbeiter sagt mit sonorer fester Stimme "kommen Sie mit") genagelt uvm... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 660817 | |||
Datum | 03.01.2011 11:19 | 14092 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Bräutigam Ein Grund zu dienstrechtlichen Konsequenzen ist das nach meiner ganz persönlichen Einschätzung wohl nicht. Ob man den Kollegen/die Kollegin dann aber noch in der Öffentlichkeit zeigen will, bleibt eine Einzelfallentscheidung. Ich war bisher davon ausgegangen, dass es zu den Dienstpflichten eines Feuerwehrbeamten gehört, sich selbst in einem öffentlichkeitstauglichen Zustand zu erhalten. Irre ich mich da? Gruß, Henning | |||||
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Autor | Gern8ot 8Z., Gratkorn / Steiermark | 660818 | |||
Datum | 03.01.2011 11:25 | 14012 x gelesen | |||
Dürfte in den USA auch ein Problem sein, nur die hätten eine Lösung (Verkleidung) dafür: Tattoo Cover Viel Erfolg bei deiner Bewerbung! LG Gernot | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 660820 | |||
Datum | 03.01.2011 11:41 | 13960 x gelesen | |||
oh, Yeah, Henning,back to the roots :-) Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 660821 | |||
Datum | 03.01.2011 11:42 | 14214 x gelesen | |||
Nö, grundsätzlich nicht. Aber was das im Detail ist, dürfte ein Stück weit Geschmacksache sein, und da wird es immer kompliziert. Aber es wird sicher Feuerwehren geben, die so etwas konkret geregelt haben, insofern wäre ein Verstoß gegen solche Regelungen dann eine Dienstpflichtverletzung, das stimmt. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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