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ThemaKennzeichnungsaufkleber bei Helmen nach EN 443:20089 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorMarc8el 8L., Burgdorf/ Han / Niedersachsen660642
Datum02.01.2011 11:536848 x gelesen
Hallo Forum,

dürfen nach der EN 443:2008 Kennzeichnungsaufkleber (ovales Schild mit Wachnummer, GF-Streifen etc.) am Helm angebracht werden? Ganz streng genommen wurde das Klebematerial ja nicht mit dem Helm geprüft und zugelassen. Mich würde interessieren, ob es eine genaue Regelung gibt oder ob darüber "freundlich hinweggesehen" wird.

Grüße von
Marcel


47% aller deutschen Frauen würden gern mit einem Feuerwehrmann schlafen. (Quelle: Stern NEON Ausgabe April/07)

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen660660
Datum02.01.2011 13:084297 x gelesen
Geschrieben von Marcel LüdtkeMich würde interessieren, ob es eine genaue Regelung gibt oder ob darüber "freundlich hinweggesehen" wird.

Das letzte mal als ich das Thema ansprach galt das Zweitere...

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorRalp8h K8., Waldems / Hessen660662
Datum02.01.2011 13:214274 x gelesen
Hallo,

ich warte auf den Tag, das auch der Träger des Helms (oder anderer PSA) zertifiziert sein muss...

Gruß Ralph


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AutorMarc8el 8L., Burgdorf/ Han / Niedersachsen660742
Datum02.01.2011 20:153579 x gelesen
Najaaaaa, wird er ja im Laufe der Zeit durch die G26 ;)


47% aller deutschen Frauen würden gern mit einem Feuerwehrmann schlafen. (Quelle: Stern NEON Ausgabe April/07)

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional660744
Datum02.01.2011 20:223680 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Marcel Lüdtkedürfen nach der EN 443:2008 Kennzeichnungsaufkleber (ovales Schild mit Wachnummer, GF-Streifen etc.) am Helm angebracht werden?

Ja.

Geschrieben von Marcel LüdtkeGanz streng genommen wurde das Klebematerial ja nicht mit dem Helm geprüft und zugelassen.

Doch.

3.17
Zubehör
vom Hersteller zugelassene(s) Zusatzteil(e), das/die am Helm angebracht werden kann/können und dafür vorgesehen ist/sind, vom Benutzer abgenommen zu werden, aber dem Träger keine Schutzfunktion bietet(en)
ANMERKUNG Beispiele für Zubehör sind Lampenhalter, Kabelklammern, Abzeichen und Besatz.

(...)

4.1.4 Zusatzeinrichtungen und Zubehör
Falls der Hersteller der Helme Gegenstände nach 3.17, 3.18 und 3.19 zum Gebrauch mit dem Helm bereitstellt, muss auch der mit diesen Gegenständen ausgestattete Helm weiterhin die Anforderungen dieser Europäischen Norm erfüllen.



MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorThom8as 8S., Coburg / Bayern660748
Datum02.01.2011 20:293405 x gelesen
Es kommt ganz drauf an. Es muss gewährleistet werden, dass der Klebstoff des Aufklebers nicht mit dem Kunststoff des Helmes interagiert. Deswegen muss man bei selbst hergestellten Aufklebern, die nicht vom Hersteller des Helmes freigegeben sind, schon aufpassen.

Es stellt sich aber die Frage, ob bei einem Schadensfall der Zusammenhang zwischen Aufkleber und Molekularstruktur des Helmes tatsächlich noch prüfbar ist, gerade im Hinblick auf den ebenfalls zu prüfenden Vergleich der Helmversprödung durch UV-Licht. am gleichen Helm.

Greets

Tom


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AutorMarc8el 8L., Burgdorf/ Han / Niedersachsen660768
Datum02.01.2011 21:243425 x gelesen
Geschrieben von Christi@n Pannier3.17
Zubehör
vom Hersteller zugelassene(s) Zusatzteil(e), das/die am Helm angebracht werden kann/können und dafür vorgesehen ist/sind, vom Benutzer abgenommen zu werden, aber dem Träger keine Schutzfunktion bietet(en)
ANMERKUNG Beispiele für Zubehör sind Lampenhalter, Kabelklammern, Abzeichen und Besatz.

(...)

4.1.4 Zusatzeinrichtungen und Zubehör
Falls der Hersteller der Helme Gegenstände nach 3.17, 3.18 und 3.19 zum Gebrauch mit dem Helm bereitstellt, muss auch der mit diesen Gegenständen ausgestattete Helm weiterhin die Anforderungen dieser Europäischen Norm erfüllen.


Also muss die anzuklebende Wachnummer vom Hersteller freigegeben sein?


47% aller deutschen Frauen würden gern mit einem Feuerwehrmann schlafen. (Quelle: Stern NEON Ausgabe April/07)

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional660773
Datum02.01.2011 21:513377 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Marcel LüdtkeAlso muss die anzuklebende Wachnummer vom Hersteller freigegeben sein?

Du kannst da jede x-beliebige Nummer draufkleben. Deshalb gibts ja auch den Warnhinweis in den Herstellerinformationen.
Machst das halt auf eigenes Risiko.


MkG,
Christi@n

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AutorChri8sti8an 8R., Kelsterbach / Hessen660843
Datum03.01.2011 16:423013 x gelesen
Schick doch einfach mal eine E-Mail Richtung Hersteller des Helms, in der du fragst wie der Hersteller deine Aufkleber-Problematik sieht. Dann hat man auch was in der Hand um später weitere Entscheidungen treffen zu können.

Guß Christian


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

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 02.01.2011 11:53 Marc7el 7L., Burgdorf/ Han
 02.01.2011 13:08 ., Bad Hersfeld
 02.01.2011 13:21 Ralp7h K7., Waldems
 02.01.2011 20:15 Marc7el 7L., Burgdorf/ Han
 02.01.2011 20:22 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 02.01.2011 21:24 Marc7el 7L., Burgdorf/ Han
 02.01.2011 21:51 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 03.01.2011 16:42 Chri7sti7an 7R., Kelsterbach
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