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Thema | Dienstanweisung/Handlungsanweisung für gemeindliche Mitarbeiter | 20 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Fran8k W8., Mömbris / Bayern | 659152 | |||
Datum | 22.12.2010 13:36 | 7738 x gelesen | |||
Hallo, in unserer Marktgemeinde rücken bereits seit vielen Jahren die meisten Mitarbeiter des Bauhofes und einige Mitarbeiter der gemeindlichen Verwaltung zu Feuerwehreinsätzen mit aus. Jetzt gibt es einige Nachfragen, ob dies auch in einer Dienstanweisung/Arbeitsanweisung geregelt werden kann (z. B. rücken die gemeindlichen Mitarbeiter auch nachts mit aus, bei welchen Alarmstichwörtern wird ausgerückt, wie oft wird geübt,?). Diese Fragen sollen jetzt mal geklärt und auch schriftlich festgehalten werden. Frage: Kennt jemand solche Dienst/Arbeitsanweisungen bzw. hat evtl. eine Gemeinde schon so etwas. Vielen Dank für alle Informationen. Freundlicher Gruß Frank Wissel | |||||
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Autor | Step8han8 H.8, Boxberg / Sachsen | 659156 | |||
Datum | 22.12.2010 14:18 | 4810 x gelesen | |||
Hallo! Also bei uns is das auch so, aber da sind alle die mit ausrücken doch sowieso in der Freiwilligen Feuerwehr und werden dadurch doch genauso ausgebildet wie alle anderen Feuerwehrleute? Oder nehmt ihr diese Mitarbeiter ohne Feuerwehrausbildung mit? Wie is das dann mit Versicherungsschutz und was sollen diese Kräfte dann an der Einsatzstelle für Aufgaben übernehmen??? Gruß Stephan | |||||
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Autor | Fran8k W8., Mömbris / Bayern | 659160 | |||
Datum | 22.12.2010 14:53 | 4558 x gelesen | |||
Hallo Stephan, die Leute, die mit ausrücken sind alle ausgebildet. Zum Teil kommen diese Mitarbeiter aber aus verschiedenen Feuerwehren der Marktgemeinde. Gruß Frank | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 659173 | |||
Datum | 22.12.2010 15:53 | 4370 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan HoffmannWie is das dann mit Versicherungsschutz und was sollen diese Kräfte dann an der Einsatzstelle für Aufgaben übernehmen??? Warum kommt eigentlich immer die Frage nach dem Versicherungsschutz? Jeder der bei einem Einsatz mitmacht ist erstmal versichert, sogar Oma Katrinchen mit 85 die zufällig anwesend ist und sich beim Basteln mit den Kindern der Brandopfer in den Finger schneidet, weil Sie vom EL gebeten wurde auf die Kinder aufzupassen. Gruß Thomas PS Es soll mehr als eine Gemeindeverwaltung geben, bei denen die Mitarbeiter mit der FF ausrücken. Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 659183 | |||
Datum | 22.12.2010 16:30 | 4261 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EWarum kommt eigentlich immer die Frage nach dem Versicherungsschutz? Warum sollte die Frage nicht kommen? Immerhin wird von deutschen Führungskräften ja immer wieder gerne darauf hingewiesen, dass der komplette Versicherungsschutz erlischt, wenn der böse Löschknecht nicht die Original-Unterhose der PSA aus der Kleiderkammer sondern eine andere höherwertige Unterhose mit allen erforderlichen Zertifikaten an hat. Und ich musste auch im ersten Moment überlegen, was da gemeint war. [ ] Mit freundlichen Grüßen / [ ] mit kameradschaftlichen Grüssen* Uwe S. *) Zutreffendes nach Wunsch ankreuzen | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 659184 | |||
Datum | 22.12.2010 16:33 | 4303 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank WisselJetzt gibt es einige Nachfragen, ob dies auch in einer Dienstanweisung/Arbeitsanweisung geregelt werden kann"Kann" ja, aber ein "Muss" ist das nicht. Wir haben einen internen Organisationsplan für unsere Bauhoftruppe (Beschreibung nicht ganz aktuell, mittlerweile 11 Leute). Was da drin steht, kann man aber ganz gut beschreiben als Zusammenfassung der eh gültigen Vorschriften für "normale" Feuerwehrangehörige. Geschrieben von Frank Wissel rücken die gemeindlichen Mitarbeiter auch nachts mit ausWenn ihr Wohnort = Arbeitsort ist, ja. Ansonsten gehören sie bei uns den Löschgruppen in den Orten an, wo sie wohnen, und verrichten entsprechend da ihren Dienst. Die Leute, die außerhalb der Gemeinde wohnen, machen am Arbeitsort die Ausbildungen mit (außerhalb der Arbeitszeit). Einsätze fahren sie nach Feierabend jedoch nicht (Anfahrt Wohnort => Gerätehaus wäre wg. Entfernung sinnlos). Geschrieben von Frank Wissel wie oft wird geübtNormaler Ausbildungsdienst in den "Heimateinheiten", zusätzlich pro Quartal während der Arbeitszeit 4h. Dazu zwischendurch Dinge, die auch bei der restlichen Wehr noch zusätzlich zum regulären Dienstplan kämen, die dann in der Arbeitszeit erledigt werden, wie z.B. Fahrerschulung bei neuen Kollegen, interner DLK-Lehrgang u.ä. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 659187 | |||
Datum | 22.12.2010 16:38 | 4191 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe StegemannImmerhin wird von deutschen Führungskräften ja immer wieder gerne darauf hingewiesen, dass der komplette Versicherungsschutz erlischt, wenn der böse Löschknecht nicht die Original-Unterhose der PSA aus der Kleiderkammer sondern eine andere höherwertige Unterhose mit allen erforderlichen Zertifikaten an hat. Tja ist halt nicht immer einfach, wenn man eine Posten übernimmt dem man nicht so richtig gewachsen ist. Vor allem wenn man nicht weiß wie man die Schadensmeldung richtig macht und die Unfallkasse plötzlich das Schadensbild nicht bezahlen will. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 659188 | |||
Datum | 22.12.2010 16:41 | 4132 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannTja ist halt nicht immer einfach, wenn man eine Posten übernimmt dem man nicht so richtig gewachsen ist.Ich frage mich bei der Vielzahl der Erwartungen an ehrenamtliche Führungskräfte mittlerweile, ob man dem allem überhaupt gewachsen sein kann. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 659192 | |||
Datum | 22.12.2010 16:57 | 4085 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppIch frage mich bei der Vielzahl der Erwartungen an ehrenamtliche Führungskräfte mittlerweile, ob man dem allem überhaupt gewachsen sein kann. Das ist ja nun speziell in diesem Punkt ("Versicherungsmythen") kein zeitliches Problem.... Wenn einer Führungskraft vom Vorgänger/Vorgesetzten also vernünftig erzählt wird wie was wo und wann zu laufen hat..., warum nicht?! Man muß ja auch nicht alles selbst machen, schließlich gibt´s ja auch diverses Fachpersonal. Und entsprechende Lehrgänge für Führungskräfte gibt´s immerhin auch... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 659196 | |||
Datum | 22.12.2010 17:07 | 4066 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars TiedemannMan muß ja auch nicht alles selbst machen, schließlich gibt´s ja auch diverses Fachpersonal.Eben, in jedem Rathaus sitzt einer, der sich mit zig Versicherungen herumschlägt, und wenn die Kommune auch nur eine Grundschule oder einen Kindergarten hat, macht der im Monat mehr Schadensmeldungen, als der Durchschnittsfeuerwehrhäuptling in 5 Jahren. Trotzdem wird anscheinend von letzterem verlangt, das zu können, da er sonst seinem Posten "nicht so richtig gewachsen ist." Irgendwas stimmt da nicht. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 659200 | |||
Datum | 22.12.2010 17:59 | 3962 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppTrotzdem wird anscheinend von letzterem verlangt, das zu können, da er sonst seinem Posten "nicht so richtig gewachsen ist." Irgendwas stimmt da nicht Ich habe nicht davon gesprochen dass das der Häuptling selbst mache muß, bei uns z. B. macht das der Sicherheitsbeauftragte. Aber die grundsätzlichen Dinge sollte man schon wissen. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 659231 | |||
Datum | 22.12.2010 19:32 | 3857 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppEben, in jedem Rathaus sitzt einer, der sich mit zig Versicherungen herumschlägt, und wenn die Kommune auch nur eine Grundschule oder einen Kindergarten hat, macht der im Monat mehr Schadensmeldungen, als der Durchschnittsfeuerwehrhäuptling in 5 Jahren. Damit hast du vollkommen recht. Nabend erst mal. Geschrieben von Sebastian Krupp Trotzdem wird anscheinend von letzterem verlangt, das zu können, da er sonst seinem Posten "nicht so richtig gewachsen ist." Irgendwas stimmt da nicht. Die Grundlagen die für eine Meldung sprechen, sollte er aber schon kennen.... Übrigens magst du an noch einer Stelle recht haben, ab einer gewissen Größe an Feuerwehr ist es tatsächlich schwierig eine adequate Führung hinzulegen. Wenn dann noch "hab ich mal gehört" und eine gewisse Ignoranz hinzukommt..... Wenn die Führung kein Team-Play ist, kannst du nur verlieren! Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Step8han8 H.8, Boxberg / Sachsen | 659265 | |||
Datum | 22.12.2010 20:51 | 3865 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannWarum kommt eigentlich immer die Frage nach dem Versicherungsschutz? Deshalb wollte ich ja wissen ob diese Leute auch Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr sind! Wenn nicht, steht jedenfalls (wenn ich mich richtig erinner) im Sächsischen BRKG etwas vom "Heranziehen von Personen". Dafür werden doch bestimmte Voraussetzungen verlangt. Ich bin jetzt nicht so ein Paragrafenexperte aber ich glaube mich zu erinnern daß eine davon war (berichtigt mich bitte wenn ich falsch liege) -Die Person muss für die Hilfeleistung geeignet sein oder die Hilfeleistung muss zumutbar sein Nun meine Frage: Erlischt der Versicherungsschutz wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind? Gruß Stephan | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 659266 | |||
Datum | 22.12.2010 20:53 | 3793 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan HoffmannErlischt der Versicherungsschutz wenn diese Voraussetzungen nicht gegeben sind? Welcher Versicherungsschutz eigentlich? Wenn dir Tätigkeit als Feuerwehrmann eine ausdrücklich gewollte (Egal ob per Dienstanweisung, mündliche Anweisung, implizite Vorraussetzung, Arbeitsvertrag) oder mindestens, ich sag mal "offensiv geduldete" Tätigkeit des Arbeitgebers ist, dürfte der Versicherungsschutz doch geklärt sein. | |||||
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Autor | Step8han8 H.8, Boxberg / Sachsen | 659271 | |||
Datum | 22.12.2010 21:14 | 3797 x gelesen | |||
Meinste ich bin wärend eines Einsatzes der in der Arbeitszeit läuft über den Arbeitgeber Versichert weil er der Tätigkeit bei der Feuerwehr zugestimmt hat? | |||||
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Autor | Dani8el 8B., Nörtershausen / RLP | 659282 | |||
Datum | 22.12.2010 21:43 | 3656 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Stephan Hoffmann Meinste ich bin wärend eines Einsatzes der in der Arbeitszeit läuft über den Arbeitgeber Versichert weil er der Tätigkeit bei der Feuerwehr zugestimmt hat? Nee, Du bist über die Unfallversicherung der Gemeinde versichert, weil du vom Einsatzleiter zum Dienst herangezogen wirst - und da ists auch völlig egal, ob Du geeignet bist oder nicht, die richtige Schutzkleidung trägst oder oder versichert bist Du trotzdem, es kann höchstens der Einsatzleiter nachher in Regress genommen werden. Eine genauere Erläuterung siehe hier: http://www.feuerwehr-forum.de/s.php?m=419982 Daniel | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 659322 | |||
Datum | 22.12.2010 23:12 | 3737 x gelesen | |||
Namd, Geschrieben von Stephan Hoffmann
Aus Sicht der Betroffenen - nein. Wie auch sonst unter halbwegs normalen Umständen nicht. Man sollte vielleicht nicht gerade beim Alarm eine Notiz "heute lass ich mir den Deckenbalken auf den Kopf fallen um der FUK das Geld abzuzocken" auf dem Kantinentisch hinterlassen. Ansonsten wird es mit dem Versicherungsschutz verlieren schon reichlich schwierig... Was unter Umständen passieren kann, ist dass die Unfallkasse bei einem (Mit)verursacher Regessforderungen stellt. In deinem Szenario gegen den EL, wenn er hätte erkennen müssen, dass die Personen offensichtlich ungeeignet für die Aufgabe sind. Also das Dreirad samt Kleinkind nicht gerade dem vorbeilaufenden Achtjährigen übergeben oder den Landschaftsgärtner beauftragen, die Spannungsfreiheit der Hochspannungsleitung festzustellen. Ist dann aber auch in solchen Fällen alles kein Problem der Herangezogenen sondern des anordnenden Entscheiders. Stichwort Auswahlverantwortung etc. Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Manu8el 8S., Dortmund / NRW | 659324 | |||
Datum | 22.12.2010 23:18 | 3679 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan HoffmannMeinste ich bin wärend eines Einsatzes der in der Arbeitszeit läuft über den Arbeitgeber Versichert weil er der Tätigkeit bei der Feuerwehr zugestimmt hat? Äh, nein. Wenn du, ohne bei der Feuerwehr zu sein und ohne im Einzelfall vom Einsatzleiter zur Hilfeleistung herangezogen worden zu sein bei einem Brand hilfst, weil dein Arbeitgeber das so von dir im Rahmen deiner vertraglichen Tätigkeit will. | |||||
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Autor | Step8han8 H.8, Boxberg/O.L. / Sachsen | 659338 | |||
Datum | 23.12.2010 00:56 | 3684 x gelesen | |||
Aha... Na supi, da kann ich jetzt in´s Bett gehen und sagen , ich hab heute wieder was gelernt ;-) Wie schön wäre doch eine Zeit in der man sich an einer Einsatzstelle nur darüber Gedanken machen muss wie man das Feuer löschen kann und man sich als Führungskraft nicht vor jeder Entscheidung fragt ob man dafür bestraft wird... Grüße aus der Oberlausitz | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 659372 | |||
Datum | 23.12.2010 10:04 | 3703 x gelesen | |||
Geschrieben von Stephan HoffmannWie schön wäre doch eine Zeit in der man sich an einer Einsatzstelle nur darüber Gedanken machen muss wie man das Feuer löschen kann und man sich als Führungskraft nicht vor jeder Entscheidung fragt ob man dafür bestraft wird...Als ob es soooooo schlimm wäre... Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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