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Thema | Elektronische Führerscheinkontrolle | 29 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Flor8ian8 P.8, Wiesloch / Baden-Württemberg | 657748 | |||
Datum | 09.12.2010 22:13 | 16350 x gelesen | |||
Hallo zusammen, wir sind derzeit angehalten alle 6 Monate den Führerschein unserer Einsatzfahrer zu kontrollieren. Wer nutzt in seiner Feuerwehr dafür technische Lösungen wie diese: Elektronsche Führerscheinkontrolle Welche Erfahrungen gibt es hier? Wer hat sich hier in letzter Zeit mal eine Kostenübersicht geschaffen (Volumen: ~120 Fahrer an 4 Standorten). Informationen über Preise auch gerne per PM Danke und Gruß Florian | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 657752 | |||
Datum | 09.12.2010 22:46 | 13359 x gelesen | |||
Das wurde schon mal diskutiert. Ich würde es nicht machen, weil nicht Sicher genug. | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 657758 | |||
Datum | 09.12.2010 23:05 | 13344 x gelesen | |||
Wer hält euch an das alle 6 Monate zu machen? Das macht ja nicht einmal die Polizei in Baden - Württemberg. Eine jährliche Belehrung, dass Fahrverbote und Entziehungen zu melden sind (ohne Angabe von Verbots- oder Entziehungsgründen) ist m. E. ausreichend. Was soll damit bezweckt werden? Was ist, wenn ein Kamerad einen Tag nach der Kontrolle die Fahrerlaubnis entzogen bekommt? Von daher ist eine Verpflichtung via Unterschrift zur Meldung das er keinen Führerschein mehr hat (die Gründe warum sind egal) m. E. ausreichend. Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 657762 | |||
Datum | 09.12.2010 23:11 | 13332 x gelesen | |||
Nein, das ist nicht ausreichend. Du bist als AG verpflichtet dir den Führerschen regelmäßig zeigen zu lassen. Ob 14 Tage oder 6 Monate sind dir überlassen. Das muss eine Bewertung ergeben. Bei diesem System ist es allerdings so, das es nicht ausreichend Sicher ist und ausgetrickst werden kann. Daneben hast du dabei sofort den Betriebsrat am Kochen. | |||||
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Autor | Andr8eas8 L.8, Sindelfingen / B/W | 657763 | |||
Datum | 09.12.2010 23:12 | 13063 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferWer hält euch an das alle 6 Monate zu machen? Das macht ja nicht einmal die Polizei in Baden - Württemberg. Bei uns - RD in B/W, vierteljährliche Pflicht unaufgefordert vorzulegen. Bei Nichtbeachtung folgt zeitnahe Nachfrage. Wir können nicht alles, aber beim Rettungsdienst sind wir die Profis! Andreas Leutwein | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 657772 | |||
Datum | 10.12.2010 07:13 | 13085 x gelesen | |||
Info dazu des DFV mit Gerichtsurteilen Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 657773 | |||
Datum | 10.12.2010 07:48 | 13048 x gelesen | |||
Und wieviele der Fahrer haben überhaupt die Chipkarte und wieviele sind noch im Besitz des grauen oder pinkfarbenen Führerscheins Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Flor8ian8 P.8, Wiesloch / Baden-Württemberg | 657777 | |||
Datum | 10.12.2010 10:02 | 12906 x gelesen | |||
Hallo Gerrit, nach der Beschreibung ist das egal: das Label soll wohl auf allen Führerscheinen haften. Gruß Florian | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 657783 | |||
Datum | 10.12.2010 12:52 | 12643 x gelesen | |||
Stellt sich nur die Frage nach der rechtlichen Situation, darf ich Veränderungen an offiziellen Dokumenten vornehmen? Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber bei dem Universum bin ich mir noch nicht ganz sicher. Albert Einstein | |||||
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Autor | Lars8 J.8, Krefeld / NRW | 657784 | |||
Datum | 10.12.2010 13:30 | 13102 x gelesen | |||
Geschrieben von LapID-Homepage Darf man den Führerschein mit LapID bekleben? Funktioniert LapID auch mit dem grauen und dem rosa "Lappen"? | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 657846 | |||
Datum | 11.12.2010 17:24 | 12492 x gelesen | |||
Geschrieben von Harald SchramkeDu bist als AG verpflichtet dir den Führerschen regelmäßig zeigen zu lassen. Mich würde interessieren, auf welcher Grundlage das sein soll. Gruß Ulli Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schoppenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 657847 | |||
Datum | 11.12.2010 17:39 | 12569 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Ulrich Wolf Mich würde interessieren, auf welcher Grundlage das sein soll. StVG, § 21 Abs. 1 Nr. 2 Ich kenne eine junge Dame, die das ganz bitter erfahren musste. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 657848 | |||
Datum | 11.12.2010 17:42 | 12344 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Christi@n Pannier Ich kenne eine junge Dame, die das ganz bitter erfahren musste. Läßt sich das, anonymisiert, konkretisieren ? Insbesondere was das Strafmaß angeht... Weckt vielleicht ein paar auf. Gruß Andi | |||||
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Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional | 657849 | |||
Datum | 11.12.2010 17:57 | 12428 x gelesen | |||
Tach, Post! Geschrieben von Andreas Rometsch Läßt sich das, anonymisiert, konkretisieren ? Insbesondere was das Strafmaß angeht... Eine Mann ist als Auslieferungsfahrer eingestellt. Wegen Alkohol am Steuer wird ihm der Führerschein zeitweise entzogen. Aus Angst seinen Job zu verlieren meldet er dies nicht seinem Arbeitgeber und hofft, dass niemand etwas merkt. Dummerweise ist er ein paar Wochen später etwas zu schnell, wird von der Polizei angehalten und sein Fahren ohne gültige Fahrerlaubnis fällt auf. Fahrzeug war ein 3,5 to. Lieferwagen, groß mit Firmenwerbung beschriftet. In der Folge ermittelt die Polizei auch gegen den Arbeitgeber des Mannes (= Halter des Fahrzeugs). Es trifft eine junge Dame, Ende 20, aus der Firmenzentrale, mehr als 400 km von der betreffenden Niederlassung entfernt. Es trifft sie, weil in ihrer Stellenbeschreibung u.a. auch die Fuhrparkverwaltung erwähnt ist. Ihr wurde vorgeworfen, fahrlässig zugelassen zu haben, dass der Mann ohne gültige Fahrerlaubnis ein Firmenfahrzeug bewegt hat. Geldstrafe von mehreren hundert Euro. Passiert in 2009. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit) | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 657850 | |||
Datum | 11.12.2010 18:01 | 12388 x gelesen | |||
Hi, danke, ich hoffe das diese Begleitumstände ein paar aufwecken....Von wegen nicht zuständig und so. Gruß Andi | |||||
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Autor | Ulri8ch 8W., Bad Hersfeld / Hessen | 657852 | |||
Datum | 11.12.2010 18:10 | 12244 x gelesen | |||
Danke für die fixe Antwort.. Ulli Gesunder Menschenverstand kann fast jeden Grad von Bildung ersetzten, aber kein Grad von Bildung den gesunden Menschenverstand. (Arthur Schoppenhauer) - Meine Beiträge sind ausschließlich meine private Meinung und sind nur für dieses Forum bestimmt! | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 657866 | |||
Datum | 12.12.2010 08:25 | 12054 x gelesen | |||
Und bei der Geschichte ist nichts passiert ... aufgefallen nur durch nur eine normale Kontrolle ... Lass jetzt noch Dritte (verletzt, getötet) involviert sein ... da bleibt es strafrechtlich(z.B. § 222 StGB) und zivilrechtlich (Schmerzensgeld, Schadenersatz) nicht bei ein "paar Hundert" ... Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 657868 | |||
Datum | 12.12.2010 09:53 | 12034 x gelesen | |||
Ich denke aus der zivilrechtlichen Sache kommt der Disponent/ Arbeitgeber raus, sofern er nicht Grob fahrlässig gehandelt und einen ordentlichen Vertrag geschlossen hat. Lustiger sind dann aber die Diskussionen mit der Versicherung. | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 657869 | |||
Datum | 12.12.2010 10:11 | 12057 x gelesen | |||
Wie würdest du es denn nennen, wenn der Fahrzeughalter bzw. der entsprechend verantwortliche "Beauftragte" sich - trotz entsprechender gesetzlicher Forderungen - regelmäßig nicht von der Eignung des Fahrzeugführers überzeugen? Obwohl die Verantwortlichen wissen, das die kontrollieren müssen, haben sie es nicht getan, sprich, sie haben eine mögliche Schädigung billigend in Kauf genommen. Damit sind wir durchaus bereits im Bereich des Vorsatzes (dolus eventualis)! Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Dani8jel8 B.8, Bergheim / NRW | 657871 | |||
Datum | 12.12.2010 11:12 | 12078 x gelesen | |||
Hallo Florian, Bei mir im Unternehmen (chemische Industrie, über 2k MA an meinem Standort) benutzen wir genau das, von dir erwähnte, LapID system zur Führerscheinkontrolle. Der Grund für diesen "Aufwand" ist in der Diskussion zu diesem Beitrag bereits genannt worden. Im Rahmen der unternehmerischen Verpflichtungen ist eine Fuhrparkverantwortliche benannt worden, zu deren Aufgabe gemäß Stellenbeschreibung gehört eben diese Führerscheinkontrolle. Vor der Installation des Systems habe ich die Führerscheine meiner MA, im Rahmen meiner Tätigkeit bei der FW des Unternehmens, zweimal im Jahr "händisch" überprüft. Der gedanke hinter dem System ist m.E. Kein schlechter, aber die bereits genannte Kritik ist nicht unberechtigt: Das System stellt einen Istzustand zu einem bestimmten Zeitpunkt fest (bei uns mitterweile vierteljährlich). ereignisse zwischen den Fristen werden nicht erfasst. Einen Aufkleber auf das Dokument Führerschein zu kleben ist nicht so einfach, wie es von der Firma dargestellt wird. Ich habe zwar bisher bei Verkehrskontrollen keine ernsthaften Probleme gehabt, aber bei den Polizisten ist das System anscheinend nicht flächendeckend bekannt. Ich habe bisher gesagt bekommen, dass der Aufkleber an der falschen Stelle angebracht ist und das dieses System in NRW nur geduldet ist und in anderen Bundesländern nicht erlaubt ist. Vorteil des Systems sollte sein, dass an diversen Stellen im Bundesgebiet Kontrollautomaten aufgestellt sind, so dass eine Kontrolle für jeden zu jeder Zeit möglich ist. Ich habe aber bis jetzt ausser denen in unserem Betrieb keine Kontrollstellen gesehen. Afaik kosten die Aufkleber (RFID Chips) etwa 10-15 Euro je Stück je nach Abnahmemenge. Beim Versuch die Aufkleber abzuziehen und wo anders aufzukleben gehen die Chips kaputt und sind unbrauchbar. Das bedeutet allerdings auch, dass auf den flexibleren Papierführerscheinen die Chips potenziell schneller kaputt gehen. Selbst auf meiner Plastikkarte ist der Chip schon zweimal kaputt gegangen. Das geht dann relativ schnell ins Geld. Daher solltest Du m.E. das Kosten-Nutzen Verhältnis bei 120 Führerscheinen genau betrachten. Da ich nur Endanwender bin kann ich dir leider zu der Systemarchitektur, Datensicherheit und der wahrung von Persönlichkeitsrechten nichts sagen, ich hoffe dir aber mit meine persönlichen Erfahrungen weiter geholfen zu haben. Gruß aus Köln DB | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 657876 | |||
Datum | 12.12.2010 12:48 | 12078 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Udo Burkhard trotz entsprechender gesetzlicher Forderungen Du willst den hier angegebenen Absatz nicht ernsthaft als gesetzliche Forderung zur Kontrolle bezeichnen? Da steht nix von "Unternehmer muss sich regelmäßig Führerschein zeigen lassen". | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 657878 | |||
Datum | 12.12.2010 12:58 | 11936 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlDu willst den hier angegebenen Absatz nicht ernsthaft als gesetzliche Forderung zur Kontrolle bezeichnen? Da steht nix von "Unternehmer muss sich regelmäßig Führerschein zeigen lassen". Das steht da nicht. Aber er muß halt dafür sorge treffen, daß keiner ohne gültige Fahrerlaubnis fährt. Die einzig sinnvolle Maßnahme ist das regelmäßige überprüfen der Fahrerlaubnis des Mitarbeiters und zudem ihn regelmäßig darüber zu unterweisen, daß er jeglichen Entzug etc. zu melden hat. Zwar wird (so hoffe ich!) kein Gericht auf die lustige Idee kommen, daß man das täglich kontrollieren muß - wer jedoch nie oder in zu großen Abständen kontrolliert dürfte (wie bereits geschildert) Probleme kriegen können. Interessant in dem Kontext die Frage ob man bei fehlender Kontrolle strafrechtlich beim Halter oder dessen Beauftragten auch ein Begehen durch Unterlassen konstruieren könnte. Dies könnte in einem entsprechenden Schadensfall ganz böse wehtun. MkG Marc | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Reken / NRW | 657883 | |||
Datum | 12.12.2010 13:47 | 11964 x gelesen | |||
Moinmoin, Geschrieben von Thorben Gruhl Du willst den hier angegebenen Absatz nicht ernsthaft als gesetzliche Forderung zur Kontrolle bezeichnen? Da steht nix von "Unternehmer muss sich regelmäßig Führerschein zeigen lassen". ... gewisse Sachen brauchen nirgendwo stehen sondern die sagen einem der gesunde Menschenverstand. ... als Arbeitgeber oder Beauftragender habe ich einem Arbeitnehmer gegenüber eine Sorgfaltspflicht, will heißen so ab und zu muss ich ihn auch vor sich selber schützen ;-) - da gehört für mich auch die regelmässige (mindestens einmal jährliche) Kontrolle einer Fahrerlaubnis; das muss nicht elektronisch sein, das kann man auch kurz schriftlich mit einer Führerscheinkopie und zwei Unterschriften fest halten. ... ich hab's einmal erlebt das jemand lange Jahre ohne gültige Fahrerlaubnis bei mehreren Unternehmen als Kraftfahrer gefahren ist. Raus gekommen ist es als der Gute von einem Verkehrsteilnehmer wegen Nötigung angezeigt wurde. Er sollte dann zum Dorfsherrif kommen und seinen Führerschein vorzeigen. Immer wieder hat er sich drum herum gedrückt, seine Führerscheinnummer angegeben und meinte das reiche, ... ... bis es unserem Dorfsherrif zu bunt wurde und er zu meinem damaligen Chef gesagt hat "Der Jung hat keinen Führerschein, die Führerscheinnummer gibt es nicht. Wenn Du den morgen noch auf einen Lkw lässt hole ich ihn persönlich runter". Fazit: Der Jung hatte einen Führerschein (gekauft in einer Disco) und mein damaliger Chef hatte sich den auch zeigen lassen und kopiert; der war tatsächlich von einem echten nicht zu unterscheiden. Somit war mein damaliger Chef schon mal raus. Kurz nachdem der Kraftfahrer dann nach einigen Versuchen einen richtigen Führerschein erworben hat, ist er mit einem Lkw auf einen vor ihm fahrenden Lkw aufgefahren, Eigenschaden damals 35.000 DM, Fremdschaden 55.000 DM - ich mag mir nicht vorstelen wie das ausgegangen wäre wenn das ohne gültige Fahrerlaubnis passiert wäre. ... als Unternehmer unterstellen Sie Dir das Du es angeordnet hast wenn ein Fahrer - überladen fährt - ohne ordentliche Ladungssicherung fährt - zu lange fährt Wenn Du da nicht nachweisen kannst das Du in regelmässigen Unterweisungen und Belehrungen dieses Verhalten nicht tolerierst, dann sitzt Du immer mit im Boot. Wer also Verantwortung dafür trägt das irgendwer für ihn ein Fahrzeug im öffentlichen Straßenverkehr bewegt, der sollte auf kontrollieren das eine entsprechende Fahrerlaubnis vorhanden ist - im eigenen Interesse. Freundliche Grüße Ralf Röhling | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 657909 | |||
Datum | 12.12.2010 15:48 | 11805 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyZwar wird (so hoffe ich!) kein Gericht auf die lustige Idee kommen, daß man das täglich kontrollieren muß Mir ist ein HiOrg bekannt, bei der sich die RTW/KTW-Besatzung morgens gegenseitig den Führerschein zeigen muss und das im Fahrzeugprotokoll vermerkt wird. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 657914 | |||
Datum | 12.12.2010 15:58 | 11765 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf Röhling... bis es unserem Dorfsherrif zu bunt wurde und er zu meinem damaligen Chef gesagt hat "Der Jung hat keinen Führerschein, die Führerscheinnummer gibt es nicht. Wenn Du den morgen noch auf einen Lkw lässt hole ich ihn persönlich runter". Dann hat der Dorfsherrif allen beteiligten einen großen Gefallen getan - und ich bin mir grad nicht sicher, ob ich das gut finden soll. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 657916 | |||
Datum | 12.12.2010 16:07 | 11843 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningMir ist ein HiOrg bekannt, bei der sich die RTW/KTW-Besatzung morgens gegenseitig den Führerschein zeigen muss und das im Fahrzeugprotokoll vermerkt wird. Ist ein interessanter und zugleich praktikabler Ansatz. Würde mich als AG jedoch nicht davon abhalten dies ab und an persönlich oder durch eine beauftragte Leitungskraft nochmals kontrollieren zu lassen. MkG Marc | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 657917 | |||
Datum | 12.12.2010 16:28 | 11711 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningMir ist ein HiOrg bekannt, bei der sich die RTW/KTW-Besatzung morgens gegenseitig den Führerschein zeigen muss und das im Fahrzeugprotokoll vermerkt wird. Simpel, einfach und kostenlos und dabei hocheffektiv. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 657922 | |||
Datum | 12.12.2010 17:11 | 11752 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningMir ist ein HiOrg bekannt, bei der sich die RTW/KTW-Besatzung morgens gegenseitig den Führerschein zeigen muss und das im Fahrzeugprotokoll vermerkt wird. So ist es bei den Maltesern Bayern/Thüringen nach Aussage des Koll. Drescher geregelt. Fand und finde ich sehr gut. Bei Feuerwehrs währe ein kurzes zeigen aller 14-Tage am Dienstabend auch recht einfach zu händeln. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 657945 | |||
Datum | 12.12.2010 21:55 | 11862 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Thorben Gruhl Du willst den hier angegebenen Absatz nicht ernsthaft als gesetzliche Forderung zur Kontrolle bezeichnen? Da steht nix von "Unternehmer muss sich regelmäßig Führerschein zeigen lassen". Die Juristerei ist nunmal nicht ganz so einfach, als dass man immer sagen könnte: "wo steht das". Das steht oft ganz Wischi waschi im Gesetz und für den Laien nicht erkennbar, ergibt aber erst aus der dazugehörigen Rechtsprechung etc. Fakt ist, dass bei Fahren ohne Fahrerlaubnis eigentlich immer erstmal gegen den Halter ebenfalls eine Anzeige gefertigt wird. Und das dürfte für die Feuerwehr rein rechtlich der jeweilge Löschgruppenführer sein, dem letztlich die Halterpflichten obliegen. Ob das Verfahren eingestellt wird oder nicht ist dann etwas anderes - je nachdem kostet es zumindest mal ein paar hundert EUR Anwaltskosten, um da rauszukommen. Die Kontrolle der Fahrer im geschäftlichen Bereich durch die Fuhrparkverantwortlichen bzw. ab Dezember 2011 aufgrund einer Europarechtlichen Verordnung wird ganz massiv verschärft. Der dann eingeführte "Verkehrsleiter" muss dann in jedem Unternehmen installiert werden, die unter den gewerblichen Güterverkehr fallen und ist für die Überwachung der Fahrer verantwortlich. Und da gibt es eine sog. "Todesliste" für schwere Verstöße, die können dann zum Entzug der Lizenz zur Güterbeförderung führen, d.h. existenzgefährdend werden. Ist letztlich für die Feuerwehr nicht ganz so extrem, aber man sollte es zumindest immer wieder mal kontrollieren. Wir machen es im Rahmen der jährlichen Fahrerbelehrung (morgen wieder). Allerdings ist alle 6 Monate auch nicht ganz verkehrt. Im Bereich von Straftaten ist das ja im Regelfall die Untergrenze für die Sperrfrist nach der Entziehung der Fahrerlaubnis. Aber letztlich ist das wohl eher eine Vertrauensfrage zwischen Löschgruppenführung und dem einzelnen FA. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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