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ThemaEisrettungs/Kälteschutzanzüge16 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorWern8er 8S., Xanten / NRW657660
Datum09.12.2010 08:297620 x gelesen
Hallo,

wer hat Erfahrung mit Eisrettungs/Kälteschutzanzügen. Da wir in unserer Stadt recht viel Wasserflächen haben, überlegen wir die Beschaffung solcher Schutzkleidung. Neben der Eisrettung, ist der Einsatz auf dem Rhein mit dem MRB ein regelmäßiges Einsatzszenario.

Meine Fragen wären:

a) Gibt es gesetzliche Grundlagen für das Tragen der Anzüge? UVV usw.
b) Wie sieht es mit den Rüstzeiten aus?
c) Alternativ HupF + Schwimmweste ausreichend? Verantwortung des EL?

Da die Verantwortlichen hier wenig Motivation zeigen, wären Argumentationshilfen sehr wichtig.

Gruß
Werner

PS. Ist meiner erster Thread, also ein bisschen Nachsicht wenn es holpert. ;-))


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AutorTim 8R., Hof / Bayern657668
Datum09.12.2010 10:035452 x gelesen
Hallo Werner,

wir verfügen in der Wehr über einen Helly-Hansen-Überlebensanzug Etwas runterscrollen

Im Winter wird der Anzug bei Wasser- bzw. Eisrettungen vor der Abfahrt von einem Mitglied der Rüstwagenbesatzung (RW und Wasserrettungsfahrzeug fahren bei Wassernotfällen zuerst, auf dem RW ist das Schlauchboot in den Wintermonaten mit einem Eisschlitten ausgestattet) angelegt.
Meist übungsmäßig im Einsatz bringt er schon einiges, schützt eben vor Kälte ;). Aufpassen sollte man im Wasser. Das Schwimmen sollte man üben. Durch den Auftrieb erreicht man eine ungewöhnliche Lage und es gestaltet sich Ungeübten etwas schwierig.

Zu Deinen Fragen:
a) kann ich Dir leider nicht weiterhelfen
b) Anlegen dauert mit etwas Übung schätzungsweise 45-60 Sekunden. Im Sommer ist der Anzug auf dem RW im Geräteraum verladen, somit immer dabei.
c) Denke nicht das dies ausreichend ist. Die Kleidung läuft voll und der Körper kühlt so bedeutend schneller aus! Sicher kurzzeitig ausreichend, wenn man aus dem Boot fällt und gerettet wird, aber nicht wenn man geplant ins Wasser geht!

Gruß Tim


P.S.: Meine Meinung...is ja klar, oder?

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AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW657672
Datum09.12.2010 10:375308 x gelesen
Hallo,

die PSA muss gegen die bei der ausgeübten Tätigkeit drohenden Gefahren schützen, sofern ein technischer oder organisatorischer Schutz nicht möglich ist.

Für die Besatzung eines Motorbootes ist warme Bekleidung sicher eine gute Idee. Außerdem bitte auch an Mützen mit Ohrenschutz denken. Ein Helm hilft nicht!

Für einen, der geplant ins Wasser muss, solltet Ihr über spezielle PSA nachdenken. (Neoprenanzug, Überlebensanzug etc.) Was genau gebraucht wird, ist sicher von der jeweiligen Lage abhängig, insbsondere, wie lange er drin bleibt, und wieviele Personen den Anzug nutzen. Ein Neoprenanzug muss genau passen, ein Überlebensanzug ist etwas flexibler, wird aber auch in verschiedenen Größen gebraucht.

Wenn Ihr die Variante "Dicke Bekleidung (z.B. Hupf) + Rettungsweste" wählt, denkt bei der Weste bitte auf ausreichenden Auftrieb (min. 275er Klasse), da sonst aufgrund der in der Kleidung eingeschlossenen Luft eine ohnmachtssichere Lage nicht umgehend hergestellt werden kann (macht da auch ruhig mal einen Versuch im Schwimmbad!)


Für Eisrettungseinsätze würde ich immer einen Neoprenanzug empfehlen. Außerdem muss sichergestellt sein, dass der Retter sich danach sofort warm umziehen kann und direkt zu einer warmen Dusche gebracht wird.

Grüße aus Dormagen!


DLRG Ortsgruppe Dormagen e.V.
www.dlrg-dormagen.de

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AutorStep8han8 F.8, Lörrach / Ba-Wü657682
Datum09.12.2010 11:245186 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Werner Schneidera) Gibt es gesetzliche Grundlagen für das Tragen der Anzüge? UVV usw.
GUV-I 8675, PSA 32 (http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/inform/I_8675.pdf) könnte man als gesetzliche Grundlage bezeichnen...

Symbadische Grüße,
Stephan


»Bei der DLRG lernt man: "Gerät einer in Todesangst, laber nicht, hau ihm auf die Fresse! Nur so kannst du ihn vielleicht retten!"«
Aus: Dieter Bohlen, 'Nichts als die Wahrheit'.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW657686
Datum09.12.2010 11:285295 x gelesen
Geschrieben von Werner Schneidera) Gibt es gesetzliche Grundlagen für das Tragen der Anzüge? UVV usw.

UVV Feuerwehr § 12 (2)


Geschrieben von Werner Schneiderb) Wie sieht es mit den Rüstzeiten aus?

dauert natürlich...


Geschrieben von Werner Schneiderc) Alternativ HupF + Schwimmweste ausreichend? Verantwortung des EL?

Da wo der Kollege schnell gerettet werden kann (z.B. gesichertes Arbeiten am Ufer, oder auf einem Boot) kann man das m.E. so machen.

Für die direkten Helfer über dem Wasser/Eis sollten solche Anzüge eingesetzt werden. Es rettet ggf. deren Leben...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin657699
Datum09.12.2010 12:425166 x gelesen
Geschrieben von Stephan MöhrleGUV-I 8675, PSA 32 (http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/inform/I_8675.pdf) könnte man als gesetzliche Grundlage bezeichnen...

Kann man nicht! Maximal als Empfehlung, da es eine GUV-I ist und das I steht für Information. ;-)

Gruß
Sebastian


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AutorWern8er 8S., Xanten / NRW657700
Datum09.12.2010 13:005321 x gelesen
Ging ja flott mit den Antworten!

Wir nutzen ausschließlich Rettungswesten mit 275Nm, da liegt nicht das Problem.

Welche Hersteller sind den so im Gebrauch? Kenne HH, Viking.

Gruß
Werner


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW657706
Datum09.12.2010 13:445278 x gelesen
Geschrieben von Sebastian RakKann man nicht! Maximal als Empfehlung, da es eine GUV-I ist und das I steht für Information. ;-)

je nach Inhalt ggf. auch eine Techn. Regel!


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorStep8han8 F.8, Lörrach / Ba-Wü657709
Datum09.12.2010 14:465004 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Sebastian RakGeschrieben von Stephan Möhrle: "GUV-I 8675, PSA 32 (http://regelwerk.unfallkassen.de/regelwerk/data/regelwerk/inform/I_8675.pdf) könnte man als gesetzliche Grundlage bezeichnen..."
Kann man nicht! Maximal als Empfehlung, da es eine GUV-I ist und das I steht für Information. ;-)

Sicher ist das nur eine Information. Deswegen stand da auch "könnte". Sie fasst aber andere Regeln zusammen, anhand derer du eine Gefährungsbeurteilung machen *musst*, und gibt Beispiele, wie mögliche Ergebnisse einer solchen Gefährdungsbeurteilungspflicht aussehen können. Sie kann daher als Stand der Technik angesehen werden. Wenn deine Gefährdungsbeurteilung zu einem deutlich anderen Ergebnis kommt (z.B. Badehose statt Kälteschutzanzug), dann musst du das schon verdammt gut begründen können.

Symbadische Grüße,
Stephan


»Bei der DLRG lernt man: "Gerät einer in Todesangst, laber nicht, hau ihm auf die Fresse! Nur so kannst du ihn vielleicht retten!"«
Aus: Dieter Bohlen, 'Nichts als die Wahrheit'.

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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin657713
Datum09.12.2010 15:224895 x gelesen
Geschrieben von Stephan MöhrleSicher ist das nur eine Information. Deswegen stand da auch "könnte". Sie fasst aber andere Regeln zusammen, anhand derer du eine Gefährungsbeurteilung machen *musst*, und gibt Beispiele, wie mögliche Ergebnisse einer solchen Gefährdungsbeurteilungspflicht aussehen können. Sie kann daher als Stand der Technik angesehen werden. Wenn deine Gefährdungsbeurteilung zu einem deutlich anderen Ergebnis kommt (z.B. Badehose statt Kälteschutzanzug), dann musst du das schon verdammt gut begründen können.

Mir ist das bewußt. Gesetzliche Grundlage ist aber dennoch die GUV-R (Regel!). Mir ging es nur um die Genauigkeit, das sollte der TO bei der Argumentation schon beachten.

Gruß
Sebastian


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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin657714
Datum09.12.2010 15:244944 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino
je nach Inhalt ggf. auch eine Techn. Regel!


Warum nicht, stiftet aber in der Abgrenzung zur GUV-R, die Gesetzescharakter hat, Verwirrung.

Gruß
Sebastian


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional657722
Datum09.12.2010 15:544963 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sebastian RakWarum nicht, stiftet aber in der Abgrenzung zur GUV-R, die Gesetzescharakter hat, Verwirrung.

Eine BG- / GUV-Regel hat keinen Gesetzescharakter.
Regeln sind Zusammenstellungen bzw. Konkretisierungen von Inhalten der eigentlichen Vorschriften und dienen der Hilfestellung bei der Umsetzung der Vorschriften. Steht auch so jeweils in den Regeln.


MkG,
Christi@n

-------------------------------------------------
Fumus ignem

- This is my very own opinion... -

Gewinner.... (JuHu - endlich Freizeit)

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AutorSeba8sti8an 8R., Berlin / Berlin657723
Datum09.12.2010 15:554929 x gelesen
Hallo Christian!

Mea culpa.

Natürlich, Gesetzescharakter hat die GUV-V, mein Fehler.

Gruß
Sebastian


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AutorHara8ld 8S., Köln / NRW657730
Datum09.12.2010 16:324968 x gelesen
Mal etwas von dem ich Ahnung habe ;)

Die Kombination HUPF und Rettungsweste ist gelinde gesagt Mist. Wenn du auf das Wasser must hast du 3 Fälle:

Ins Boot: Übliche Kleidung gegen das Auskühlen und eine ausreichende Rettungsweste. Man sollte diese Kombination durchaus mal ausprobieren, sprich damit mal schwimmen gehen. Eine Eigenrettung halte ich durch die Stiefel und die Jacke für fast ausgeschlossen.

Als Rettungsschwimmer: So wenig wie irgend möglich. Maximal Neopren. Eine Unterhose ist aber auch schick. Das hört sich jetzt brutal an, aber als Retter willst du im Wasser arbeiten und da stört alles was flattert oder schwer ist.

Als Rettungsschwimmer im Eis: Neopren, Kälteschuzanzug.

Und am besten :
GAR NICHt INS WASSER MÜSSEN eine Wurfleine oder eine Stange ist immer die bessere Alternative.

Entschuldigt das schreien, aber es kommen einfach zu viele Retter genau deshalb um.


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AutorDirk8 J.8, EDM / AB657769
Datum10.12.2010 04:385009 x gelesen
Hallo Werner,

schau doch mal hier rein.

Wenn es um Eisrettung geht, geht kein Weg an einem Rettungsanzug vorbei. HupF und Schwimmweste sind kein sicherer Ersatz für einen solchen Anzug.

Was Rüstzeiten angeht, kann ein trainierter FA so einen Anzug in weniger als zwei Minuten anlegen, was auch wärend der Anfahrt erledigt werden kann.

Gruss,

Dirk


Never argue with an Idiot! They drag you down to their level, and then beat you with experience.
-unknown-

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AutorChri8sti8an 8T., Recklinghausen / NRW657778
Datum10.12.2010 10:305016 x gelesen
Hallo Werner,

wir nutzen bei uns nen HH Überlebensanzug. Nachteilig beim laufen auf dem Eis ist, das die Sohlen sehr rutschig sind. Dafür müsste man aber einfach nur diese Überziehschneeketten für die Stiefel kaufen.
Die Rüstzeit verkürzen wir, indem wir den Anzug schon auf der Anfahrt im LF möglichst anziehen, sollte er bei Ankunft an der Est. noch nicht angelegt sein, kann man ja für die Übergangszeit Versuche mit Leine, Rettungsring etc. starten.
Als Argumentationshilfe: Such die Überlebenszeiten von Menschen im kalten Wasser raus (evtl. bei der DgzRS anfragen?). Wenn ihr noch den Rhein dabei habt, kann es ja sein, das euer Helfer nicht sofort gerettet werden kann und erst mal eine Zeit lang im Wasser treibt.

Gruß
Christian


Und wie bei allen anderen auch: Alles meine private Meinung!

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 09.12.2010 08:29 Wern7er 7S., Xanten
 09.12.2010 10:03 Tim 7R., Hof
 09.12.2010 10:37 Cars7ten7 G.7, Dormagen
 09.12.2010 11:24 Step7han7 F.7, Lörrach
 09.12.2010 12:42 Seba7sti7an 7R., Berlin
 09.12.2010 13:44 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 09.12.2010 15:24 Seba7sti7an 7R., Berlin
 09.12.2010 15:54 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 09.12.2010 15:55 Seba7sti7an 7R., Berlin
 09.12.2010 14:46 Step7han7 F.7, Lörrach
 09.12.2010 15:22 Seba7sti7an 7R., Berlin
 09.12.2010 11:28 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 09.12.2010 13:00 Wern7er 7S., Xanten
 09.12.2010 16:32 Hara7ld 7S., Köln
 10.12.2010 10:30 Chri7sti7an 7T., Recklinghausen
 10.12.2010 04:38 Dirk7 J.7, EDM
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