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Thema | Kompetenzen im San-Dienst | 18 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Maxi8mil8ian8 H.8, Solms / Hessen | 657206 | |||
Datum | 06.12.2010 20:40 | 9766 x gelesen | |||
Hallo, ich habe mal eine Frage: Ich hatte heute eine Unterhaltung mit einer MHD Kollegin und dabei hat diese geäußert, dass sie im Notfall einen Stifneck nicht anlegen möchte (Gleiches gilt für Güdel, O², etc.) wegen was falsch machen und so und da sie dies ja nicht dürfte. Ich als nicht ES traue mir aber so etwas durchaus zu. Ich übe dies auch mit meinen Sanikollegen ständig. Was sagt ihr dazu? Es ist doch immer ein Spiel mit dem Feuer, wenn man hilft und Mist baut. Ist es sinnvoll, solche Maßnahmen nur den RD zu überlassen, wie es teilweise so beim MHD gehandhabt wird? Ist es nicht beim DRK oder JUH so, dass SanH diese Maßnahmen durchfüren dürfen? Kann mir jemand rechtlich etwas, wenn ich diese Maßnahmen durchführe und dem Patienten helfe und ihm nicht schade? LG Max | |||||
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Autor | Maxi8mil8ian8 H.8, Solms / Hessen | 657208 | |||
Datum | 06.12.2010 20:41 | 7647 x gelesen | |||
PS: Die Helferin ist ES | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 657211 | |||
Datum | 06.12.2010 20:48 | 7685 x gelesen | |||
Geschrieben von Maximilian HofmannHallo, ich habe mal eine Frage: Ich hatte heute eine Unterhaltung mit einer MHD Kollegin und dabei hat diese geäußert, dass sie im Notfall einen Stifneck nicht anlegen möchte (Gleiches gilt für Güdel, O², etc.) Ausbildungsmangel ? Das was ich als Einsatzkraft nicht sicher beherrsche nicht machen ist besser als übermütig falsche ggfs. schädigendes zu machen. Wobei ich bei O2 und Stifneck eher weniger ein Problem erkennen kann. Einsatzsanitäter = Sanhelfer dürften das auch bei allen HIOs in ihrer Ausbildung vermittelt bekommen. Geschrieben von Maximilian Hofmann Ist es sinnvoll, solche Maßnahmen nur den RD zu überlassen, Nein, das erwarte ich wenn entsprechendes Material (geht über DIN 13155 tw. hinaus) mitgeführt wird auch im Bedarf am Patienten zu sehen. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Maxi8mil8ian8 H.8, Solms / Hessen | 657212 | |||
Datum | 06.12.2010 20:53 | 7692 x gelesen | |||
Was mich wundert, dass angeblich ES keinen Güdel benutzen dürfen und der Stifneck zwar gezeigt wird, aber anscheinend nicht die Sicherheit herscht, diesen auch zu benutzen. Wie sieht das mit mir aus? Darf ich diese Materialien benutzen? | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 657214 | |||
Datum | 06.12.2010 20:57 | 7512 x gelesen | |||
Geschrieben von Maximilian HofmannDarf ich diese Materialien benutzen? Kannst du sie sicher anwenden? Wenn ja sehe ich keine Probleme. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 657215 | |||
Datum | 06.12.2010 20:57 | 7547 x gelesen | |||
Das was sicher beherrscht wird, und medizinisch angezeigt ist, ist auch anzuwenden. Geschrieben von Maximilian Hofmann Darf ich diese Materialien benutzen? Bist Du im Umgang geschult und Handlungssicher ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Maxi8mil8ian8 H.8, Solms / Hessen | 657217 | |||
Datum | 06.12.2010 21:00 | 7485 x gelesen | |||
Ich kann damit umgehn, bin aber nur SanH beim MHD (also 24 UE). Wir üben das aber in der HiOrg manchmal intern und im SSD öfters. D.h. ich traue mir zu, damit sicher umzugehn. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 657219 | |||
Datum | 06.12.2010 21:03 | 7476 x gelesen | |||
Geschrieben von Maximilian HofmannD.h. ich traue mir zu, damit sicher umzugehn. Wenn deine Ausbilder das auch so sehen, (Eigenbewertungen sind da schwierig) würde ich für den Einsatz plädieren. Frag doch mal nach einer entsprechenden Anweisung die das angeblich verbietet............. ggfs. sind da noch alte Aussagen im Hinterkopf des ein oder anderen........... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Maxi8mil8ian8 H.8, Solms / Hessen | 657220 | |||
Datum | 06.12.2010 21:06 | 7425 x gelesen | |||
Gut, wenn der MHD die Benutzung bei San-Diensten untersagt, ok, is halt eine Dienstanweisung. Aber wie sieht das im SSD aus? Da haben wir das Material aber keine Handlungsanweisung, darf ich das dort verwenden? | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 657223 | |||
Datum | 06.12.2010 21:12 | 7482 x gelesen | |||
Geschrieben von Maximilian HofmannGut, wenn der MHD die Benutzung bei San-Diensten untersagt, ok, is halt eine Dienstanweisung. Die MHD Verbände die ich kennengelernt habe hatten einen guten Ausbildungsstand und die Leute konnten das anwenden. Aber wie sieht das im SSD aus? Da haben wir das Material aber keine Handlungsanweisung, darf ich das dort verwenden? Wie geschrieben: Wenn du es anwenden kannst. Bei der JUH wird in keiner 24 stündigen Ausbildung Guedel und HWS Schiene ausgebildet. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Maxi8mil8ian8 H.8, Solms / Hessen | 657224 | |||
Datum | 06.12.2010 21:14 | 7490 x gelesen | |||
Mein Problem. Gelernt aber das ganze inoffiziell. Das ist mein Problem. | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 657227 | |||
Datum | 06.12.2010 21:19 | 7453 x gelesen | |||
Geschrieben von Maximilian HofmannGelernt aber das ganze inoffiziell. Wenn das Ausbildungsveranstaltungen des MHD oder des SSD waren ist das doch nicht inoffiziell sondern eine Weiterqualifizierung. Da offensichtlich Interesse vorhanden ist würde ich die nächste Ausbildungsstufe anstreben. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Maxi8mil8ian8 H.8, Solms / Hessen | 657228 | |||
Datum | 06.12.2010 21:20 | 7473 x gelesen | |||
Nächstes Problem, das geht erst in 2 Jahren. | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 657239 | |||
Datum | 06.12.2010 22:09 | 7333 x gelesen | |||
Nabend. Geschrieben von Maximilian Hofmann Gut, wenn der MHD die Benutzung bei San-Diensten untersagt, ok, is halt eine Dienstanweisung. Natürlich. Die Frage ist dann, was das für ein SAN-Dienst sein soll, wenn die Kräfte vor Ort sowieso nix machen dürfen. Geschrieben von Maximilian Hofmann Aber wie sieht das im SSD aus? Da haben wir das Material aber keine Handlungsanweisung, darf ich das dort verwenden? Auch für den SSD wird es doch wohl eine Ausbildung mit entsprechenden Anweisungen geben. Wenn nicht, dann wurde da was falsch gemacht. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 657241 | |||
Datum | 06.12.2010 22:09 | 7363 x gelesen | |||
Geschrieben von Maximilian HofmannText: Nächstes Problem, das geht erst in 2 Jahren. Warum? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Holg8er 8M., Maintal / Hessen | 657265 | |||
Datum | 07.12.2010 00:33 | 7277 x gelesen | |||
Vom Profil her würde ich sagen, es liegt am Alter. Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die einer Feuerwehr. Besucht uns doch mal: Feuerwehr Stadt Maintal Rechnergestützte Einsatzverwaltung für BOS | |||||
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Autor | Mich8ael8 S.8, Markgröningen / Baden-Württemberg | 657275 | |||
Datum | 07.12.2010 08:50 | 7187 x gelesen | |||
Hallo Maximilian, Güdel und Stifneck werden an der Prüfung zum ES bei uns abgefragt und praktisch abverlangt. Hier wird durch Übung im Kurs die Sichere Anwendung erreicht bzw. kann man dies mit den Kollegen nach dem Kurs auch noch etwas vertiefen. Larynxtubus dann wenn entsprechend geschult wurde um eine Sichere Anwendung zu gewährleisten. Hier wird viel Weiterbildung angeboten. Die Aussagen das sich ein ES etwas nicht "zutraut" kenne ich auch, jedoch kann man dies durch eine qualifizierte Fortbildung in aller Regel wieder "zurecht rücken". Die "rechtlichen" Fragen wurden hier ja schon beantwortet. Den ES kannst du bereits ab 16 machen. Im San-Dienst-Praktikum gibt es bei uns hier keine Probleme. Auf unserem KTW (drei-Mann-Ausbildungsfahrzeug mit Koffer) ist dies nur begrenzt möglich. Gruß Micha Meine Erfahrung und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Andr8eas8 S.8, Lampertheim-Hofheim / Hessen | 657276 | |||
Datum | 07.12.2010 08:55 | 7361 x gelesen | |||
Hallo Maximilian, wenn solche Themen wie Stifneck oder Guedeltubus und ähnliches im Rahmen der allgemeinen Übungsabende behandelt werden, halte ich solche Kenntnisse nicht für "inoffiziell" erworben. Im Gegenteil: Solange es keine regelmäßige Pflichtweiterbildung für Sanitäter gibt (wurde im DRK erst mit der Neuordnung der Sanitätsdienstausbildung eingeführt), halte ich es für äußerst bedenklich, die Kompetenz eines "Sanitäters" (SB) an der erworbenen Qualifikation festzumachen. In unserer Bereitschaft beispielsweise gibt es einen relativ großen Anteil an Helfern, die schon viele Jahre im DRK aktiv sind und deren Sanitätsausbildung entsprechend lange zurückliegt. Da wir aber auf Ortsebene eine rege Ausbildungs- und Übungstätigkeit etabliert haben, halte ich meine Kameraden trotz eines Sanitätskurses von vor 1990 (als die Cramerschiene noch das Nonplusultra der Notfallrettung war...) für durchaus geeignet, auch einem frischgebackenen San-Helfer noch den einen oder anderen Trick zu zeigen. Solange die Ausbildung im Rahmen der Bereitschaft / des OV (oder wie auch immer ihr bei den Maltesern eure Gliederung bezeichnet) absolviert und vor allem wiederholt wird, kann auch ein der Papierform nach "geringer Qualifizierter" durchaus mit entsprechender Kompetenz ausgestattet sein... | |||||
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