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Thema | Einsatzkosten und Einsatzkräfte | 9 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 655910 | |||
Datum | 27.11.2010 19:11 | 5866 x gelesen | |||
Guten Abend Siehe: -> " Schiffseigner muss für Hilfseinsatz zahlen ". Interessant die Passage: "Durch ein Leck im Schiff waren im Herbst beim Verladen des Lösungsmittels Xylol nur wenige Liter der hochentzündlichen Chemikalie auf den Boden getropft. Dennoch rückten rund 200 Feuerwehrleute an - unverhältnismäßig, meinte der Schiffseigner. Aus Sicht des Gerichtes musste jedoch von einer Gefährdung des Flusses ausgegangen werden, weshalb das Großaufgebot gerechtfertigt gewesen sei. " Gibts ähnliche Fälle ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 655915 | |||
Datum | 27.11.2010 20:07 | 3631 x gelesen | |||
Bei Amts- oder Verwaltungsgericht und auf hoher See! Ein anderer Amtsrichter oder Verwaltungsrichter hätte vermutlich anders entschieden. Vgl. die Urteile zur Abrechnung von Ölspuren auf Straßen!!! Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., LK Augsburg / Bayern | 655916 | |||
Datum | 27.11.2010 20:27 | 3622 x gelesen | |||
Dieser Urteil verwundert mich sehr. Das würde ja heisen dass ich zu jedem THL Einsatz wo in der Nähe ein Fluss läuft. Mit allem anrücken darf was die Wehr hergibt. Noch dazu voll abgerechnert werden darf. Grund: Es könnte ja sein dass ein Gefahrstoff ins Wasser gelangen könnte. Finde das nicht gerechtfertigt. Hast du Minimax zuhaus bricht bei dir kein Feuer aus... ... doch Minimax ist ein großer Mist, wenn du nicht zuhause bist. | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 655917 | |||
Datum | 27.11.2010 20:32 | 3375 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HorandDieser Urteil verwundert mich sehr. Das würde ja heisen dass ich zu jedem THL Einsatz wo in der Nähe ein Fluss läuft. Mit allem anrücken darf was die Wehr hergibt. Noch dazu voll abgerechnert werden darf. Grund: Es könnte ja sein dass ein Gefahrstoff ins Wasser gelangen könnte. Nein, heißt es eben nicht. Es kommt auf die Umstände des Einzelfalles an... und auf die (individuelle) Bewertung des jeweiligen Richters. Daher: immer nach der umfassenden Erkundung abwägen, welche Maßnahmen man ergreift, welche Kräfte man tatsächlich benötigt, und ggf. die verantwortlichen (Fach-)Behörden (Landratsamt - Untere Wasserbehörde; Wasserwirtschaftsamt) mit einschalten. Dann ist man deutlich mehr auf der sicheren Seite. Geschrieben von Sascha Horand Finde das nicht gerechtfertigt Ich schon! Gruß Markus | |||||
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Autor | Sasc8ha 8H., LK Augsburg / Bayern | 655918 | |||
Datum | 27.11.2010 20:37 | 3274 x gelesen | |||
Meinst du die haben wirklich richtig erkundet? Denn nach denen aussage sind nur ein paar Liter auf festen Boden (zumindest nicht Wasser) getropft. So etwas kann ich auch mit 10 Mann erledigen. Aber hier gilt wohl wieder die alte Regel. Mann muss dabei gewesen sein um die genauen Umstände zu kennen. :-) Hast du Minimax zuhaus bricht bei dir kein Feuer aus... ... doch Minimax ist ein großer Mist, wenn du nicht zuhause bist. | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 655919 | |||
Datum | 27.11.2010 20:48 | 3244 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HorandMeinst du die haben wirklich richtig erkundet? Denn nach denen aussage sind nur ein paar Liter auf festen Boden (zumindest nicht Wasser) getropft. Du hast Dir das ja selbst beantwortet: Geschrieben von Sascha Horand Aber hier gilt wohl wieder die alte Regel. Mann muss dabei gewesen sein um die genauen Umstände zu kennen. :-) Im übrigen: Geschrieben von Sascha Horand So etwas kann ich auch mit 10 Mann erledigen. Kennst Du das? Geschrieben von Hommel Datenbank Merkblatt 208 Verhalten bei Freiwerden und Vermischen mit Luft: Entzündbare, gesundheitsschädliche Flüssigkeit. An warmen Tagen und bei Erwärmung der Flüssigkeit bilden sich gesundheitsschädliche und explosionsfähige Gemische mit Luft. Sie sind schwerer als Luft, kriechen am Boden entlang und können bei Zündung zurückschlagen. Entzündung durch heiße Oberflächen, Funken oder offene Flammen. Wirklich? 10 FM (SB) erscheinen mir ein wenig... wenig :-) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8M., Maintal / Hessen | 655921 | |||
Datum | 27.11.2010 20:58 | 3334 x gelesen | |||
Was eine AAO hergibt und was unterm Strich auf der Rechnung steht sind 2 paar Schuhe. MKG Christian ---- Es handelt sich um meine persönliche Meinung... http://www.feuerwehr-maintal.de Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. Oberverwaltungsgericht Münster 10A 363/86 11.12.1987 ---- | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 655934 | |||
Datum | 28.11.2010 12:14 | 3077 x gelesen | |||
Geschrieben von Sascha HorandDieser Urteil verwundert mich sehr. Das würde ja heisen dass ich zu jedem THL Einsatz wo in der Nähe ein Fluss läuft. Mit allem anrücken darf was die Wehr hergibt. Noch dazu voll abgerechnert werden darf. Grund: Es könnte ja sein dass ein Gefahrstoff ins Wasser gelangen könnte. Lies mal nach, was zum Gewässerschutz so an Grundsätzen und Gesetzen existiert... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 655956 | |||
Datum | 28.11.2010 18:13 | 2891 x gelesen | |||
Hallo Sascha, nachdem du am 15.11 diesen Beitrag verfasst hast habe ich dich gebeten deinen Wohnort einzutragen. Scheinbar hältst du dies nicht für nötig, wie deine Beiträge vom 19.11 21.11 und 27.11 beweisen. Du bist seit dem 12.11.2008 registriert und hast bereits 74 Beiträge verfasst. Ich gehe davon aus, dass du eigentlich wissen solltest, wie der Hase läuft. Ich habe dir jetzt eine Schreibsperre gesetzt, bitte trage deinen richtigen Wohnort ein und wende dich zum entsperren an Jürgen. Gruß, Markus Markus Weber Team www.FEUERWEHR.de | |||||
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