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ThemaGefahr beseitigen vs. Absperren10 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorFlor8ian8 F.8, Kempten (Allgäu) / Bayern654092
Datum14.11.2010 19:317569 x gelesen
Liebes Forum,

eine Frage zu nicht zeitkritischen Einsätzen wie Ölspur, Baum auf Straße, herunterfallende Dachziegel, etc.

Wenn ich mich als Einsatzleiter entschließe nur abzusperren und die Gefahr nicht zu beseitigen:

a) was muss ich beim Absperren beachten (reicht Flatterband?)
b) wer ist für das Entfernen der Gefahr verantwortlich?
c) wer haftet wenn doch etwas passiert? (Kind fällt innerhalb der Absperrung Dachziegel auf Kopf?)

Hintergrund: Als Einsatzleiter möchte ich so wenig Einsatzkräfte wie möglich binden.


Danke für Euer Feedback und beste Grüße

Florian


Dies ist meine PERSÖNLICHE Meinung!

Hier gehts zu meinem Feuerwehr-Blog feuerwehrleben.de

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AutorJose8f M8., Dillingen / Saar / Saarland654094
Datum14.11.2010 20:145209 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Florian Fastnera) was muss ich beim Absperren beachten (reicht Flatterband?)

Kommt drauf an.
Bei einer Absturzgefahr ist es üblich die Absperung so vorzunehmen dass diese auch eine dagegenstolpernde Person aufhält.

Dann generell das Kinderproblem: Generell herrscht für Kinder in D Aufsichtspflicht nur für Kinder bis drei Jahre.
Danach musst Du davon ausgehen das Kinder (fast) überall hinkommen und auch keine Verbotsschilder lesen können.

Beispiel für so eine Aktion war ein tödlicher Unfall in Bawü, wo Kinder in das nur mit einfachen Geländer gesicherte Wasserrad geklettert sind und eines erfasst und getötet wurde. Die Gemeinde wurde da verknackt dass es kracht incl Strafen gegen zwei Funktionsträger persönlich.

Da bewegst Du Dich imo immer in einer Grauzone.

Geschrieben von Florian Fastnerb) wer ist für das Entfernen der Gefahr verantwortlich?

Eigentümer, Betreiber, Träger der Straßenverkehrslast- aber die Info über die Gefahr würde ich auch "rechtssicher" zustellen.

Geschrieben von Florian Fastnerc) wer haftet wenn doch etwas passiert? (Kind fällt innerhalb der Absperrung Dachziegel auf Kopf?)

Ab Übergabe Eigentümer / Betreiber, aber das kann auf etwas hinauslaufen wo sich die Gerichte jahrelang rumprügeln wenn die Feuerwehr Erstmaßnahmen getroffen hat.

Ich würde deshalb immer mit Zeugen formal übergeben und darauf aufmerksam machen, dass / wenn Restgefahren herrschen und dass man sich ab nun selber drum kümmern möge, da wir nur Erstmaßnahmen treffen und "nicht wirtschaftlich tätig werden" dürfen.


Gruß aus dem Saarland

Jo



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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW654096
Datum14.11.2010 20:184848 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleAb Übergabe Eigentümer / Betreiber, aber das kann auf etwas hinauslaufen wo sich die Gerichte jahrelang rumprügeln wenn die Feuerwehr Erstmaßnahmen getroffen hat.

Ich würde deshalb immer mit Zeugen formal übergeben und darauf aufmerksam machen, dass / wenn Restgefahren herrschen und dass man sich ab nun selber drum kümmern möge, da wir nur Erstmaßnahmen treffen und "nicht wirtschaftlich tätig werden" dürfen.


Sowie die entsprechenden Dokumentation

Rückmeldung ES an xy übergeben
Einsatzbereicht ES übergeben an xy


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg654105
Datum14.11.2010 21:514753 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Florian FastnerWenn ich mich als Einsatzleiter entschließe nur abzusperren und die Gefahr nicht zu beseitigen:

Prüfe zunächst, ob du zuständig bist, wenn nicht, alles gut.

Wenn die Beseitigung der Gefahr in den Zuständigkeitsbereich Feuerwehr gem. Brandschutz-/Hilfeleistungsgesetz fällt, wieviel Entscheidungsspielraum hast du, nicht tätig zu werden?


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW654114
Datum14.11.2010 23:054598 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole UngerGeschrieben von Florian Fastner"Wenn ich mich als Einsatzleiter entschließe nur abzusperren und die Gefahr nicht zu beseitigen:"

Prüfe zunächst, ob du zuständig bist, wenn nicht, alles gut.


Stimmt, wenn er als TF an der ES ist, sollte jemand anderes EL sein :)


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg654116
Datum15.11.2010 06:364506 x gelesen
Was die Absperrung selbst angeht, könnte ein Blick in die "Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen - RSA 95" sinnvoll sein.

Original käuflich z.B. über den Verkehrsblattverlag, einen guten und umfangreichen Überblick gibt es auf dieser Seite: klick.


Beste Grüße
Udo Burkhard
-----------------------------------
schau mal rein: www.helferportal.org

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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW654117
Datum15.11.2010 06:554553 x gelesen
Geschrieben von Jan Ole UngerPrüfe zunächst, ob du zuständig bist, wenn nicht, alles gut.

Würde ich so nicht so einfach sagen wollen, wenn du die verantwortlichen nicht greifen kannst und eine offensichtliche Gefahrenquelle da ist, bleibt die Verantwortung erst einmal an dir hängen.
Dann hast du das Obejkt so weit zu sichern wie es in deinen möglichen und materiellen Rahmen liegt. Ist dann aber auch, meines erachtens, ein kostenpflichtiger Einsatz!

Gruß
Sven


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AutorJan 8Ole8 U.8, Hamburg / Hamburg654120
Datum15.11.2010 10:014319 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Sven Hildebrandtund eine offensichtliche Gefahrenquelle da ist, bleibt die Verantwortung erst einmal an dir hängen.

Dann wärst du aber gem. Gesetz offenkundig zuständig;-)


Viele Grüße
Jan Ole

DREHLEITER.info - Ein Stück näher dran!

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AutorMaik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt654171
Datum15.11.2010 17:084119 x gelesen
Geschrieben von Florian Fastner
a) was muss ich beim Absperren beachten (reicht Flatterband?)

Kann man pauschal nicht sagen. Am Besten immer die Aufgabe an die POL / Straßenbaulastträger weitergeben, falls die greifbar sind.

Geschrieben von Florian Fastner b) wer ist für das Entfernen der Gefahr verantwortlich?
Grundsätzlich der Eigentümer der Straße/des Hauses/des Baumes bzw. der Verursacher der Gefahr (sog. Störer).
Bei einer gegenwärtigen Gefahr, bei der ein Schaden eintreten würde, wenn die Feuerwehr nicht unverzüglich handelt (Gefahr im Verzug) ist die Feuerwehr zuständig (Kompetenzverlagerung)

Geschrieben von Florian Fastner c) wer haftet wenn doch etwas passiert? (Kind fällt innerhalb der Absperrung Dachziegel auf Kopf?)
Da ist ggf. zu prüfen, ob die Aufsichtspflicht verletzt wurde.

Geschrieben von Florian FastnerÖlspur
Hier ist es bei den meisten Orten (zumindest in Sachsen-Anhalt) so, dass außerorts eine Firma mit dessen Beseitigung beauftragt wird. Grundsätzlich ist hier der Straßenbaulastträger verantwortlich, ist der nicht greifbar die Polizei. Nur wenn die nicht greifbar ist, dann die Feuerwehr, wobei die Gefahr ja ersteinmal beseitigt ist, wenn ich absprerre und die Ausbreitung verhindere (z.B. auch in dem ich das Leg abdichte).

Geschrieben von Florian Fastnerherunterfallende Dachziegel
Der Eigentümer des Hauses. Ausnahme Gefahr im Verzug (siehe oben).


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AutorSven8 H.8, Ibbenbüren / NRW654272
Datum16.11.2010 06:413868 x gelesen
Stimmt, nur übersehen dann einige die Gefahr und stürzen sich auf die Aussage von wegen muss der Hauseigentümer machen und so... ;-)
Gruß
Sven


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 14.11.2010 19:31 Flor7ian7 F.7, Kempten (Allgäu)
 14.11.2010 20:14 Jose7f M7., Dillingen / Saar
 14.11.2010 20:18 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 14.11.2010 21:51 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 14.11.2010 23:05 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 15.11.2010 06:55 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 15.11.2010 10:01 Jan 7Ole7 U.7, Hamburg
 16.11.2010 06:41 Sven7 H.7, Ibbenbüren
 15.11.2010 06:36 Udo 7B., Aichhalden
 15.11.2010 17:08 Maik7 Z.7, Naumburg
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