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Thema | Dynamikseil und Feuerwehrsicherheitsgurt | 25 Beträge | |||
Rubrik | Feuerwehrtechnik | ||||
Autor | Jose8f F8., Siebenaich / BW | 652129 | |||
Datum | 03.11.2010 11:13 | 9439 x gelesen | |||
Hallo Formusgemeinde, Ich suche Quellen in denen steht das die Feuerwehrleine nicht zum Abseilen sondern nur zum Halten ohne Fallhöhe geeignet ist wegen der geringen Dehnung. In irgendeiner FwDv wird doch darauf verwiesen oder? Danke für eure Hilfe. | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 652133 | |||
Datum | 03.11.2010 11:23 | 7743 x gelesen | |||
Hallo, ey, aufbasse Alder! ;-) Die Feuerwehrleine steht im Widerspruch zur Überschrift, da diese kein Dynamikseil sondern ein Statikseil ist! Aber ich kann Dir eine Quelle für Deine Frage angeben, guckst Du FwDV 1, S. 122, Abschnitt 17.1 HTH, Grüßla FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Matt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg | 652134 | |||
Datum | 03.11.2010 11:24 | 7464 x gelesen | |||
Geschrieben von Josef Fischerdas die Feuerwehrleine nicht zum Abseilen sondern nur zum Halten ohne Fallhöhe geeignet Die Feuerwehrleine ist sehr wohl zum Abseilen geeignet. NICHT aber zur Absturzsicherung!!! Geschrieben von Josef Fischer wegen der geringen Dehnung da beim Abseilen und Halten keine dynamischen Kräfte auftreten ist es Wurscht, ob dein Seil 4% oder 12% Dehnung hat.... Zur Sinnhaftigkeit vom Selbstretten... also Abseilen mit der Feuerwehrleine gab es hier schon x Disskusionen "Selbstretten=Selbstbetrug!?" Ist die GUV R 198 bekannt? MfG Matthes | |||||
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Autor | Matt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg | 652135 | |||
Datum | 03.11.2010 11:31 | 7318 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthes WilkeIst die GUV R 198 bekannt? Da die Frage eher auf das Abseilen hinausging guck doch mal in die FwDv1 S.141 (Selbstretten) | |||||
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Autor | Jose8f F8., Siebenaich / BW | 652137 | |||
Datum | 03.11.2010 11:45 | 7297 x gelesen | |||
Erstmal vielen dank für eure Hilfe. Hat jemand das noch speziell für Baden-Württemberg? | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 652189 | |||
Datum | 03.11.2010 13:23 | 7184 x gelesen | |||
Wieso, hat BaWü andere Seile/Leinen/Feuerwehrangehörige? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Gerr8it 8L., Frankfurt / Hessen | 652191 | |||
Datum | 03.11.2010 13:24 | 7058 x gelesen | |||
einfache Antwort: nein/nein/nein | |||||
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Autor | Paul8 W.8, Breuberg / Hessen | 652226 | |||
Datum | 03.11.2010 16:51 | 6968 x gelesen | |||
Moin, die Feuerwehr-Leine kan sehrwohl zu Absturzsicherung verwendet werden! Allerdings nur für die Sicherung durch Rückhalten! Also um Abstand zur Absturzkante halten. Grüße Paul Alles meine eigene, höchst persöhnliche Meinung! | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Würzburg / Unterfranken/Bayern | 652229 | |||
Datum | 03.11.2010 17:00 | 7013 x gelesen | |||
Geschrieben von Paul Weberdie Feuerwehr-Leine kan sehrwohl zu Absturzsicherung verwendet werden! Halten und Rückhalten sind keine Teilbereiche der "Absturzsicherung". Absturzsicherung darf nur mit speziellem Gerät durchgeführt werden., Hierzu gibt's auch extra Lehrgänge "Absturzsicherung"! Es handelt sich um meine persönliche Meinung! Operative Hektik ist kein Ersatz für geistige Windstille! -- Viele Klettern so schnell, dass sie gar nicht merken, dass sie auf den falschen Berg gestiegen sind -- | |||||
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Autor | Mark8us 8E., Weißenburg i. Bay. / Bayern | 652232 | |||
Datum | 03.11.2010 17:15 | 7056 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael AlbertHalten und Rückhalten sind keine Teilbereiche der "Absturzsicherung". Absturzsicherung darf nur mit speziellem Gerät durchgeführt werden., Hierzu gibt's auch extra Lehrgänge "Absturzsicherung"! Also laut FwDV 1 Kapitel 17 ist Halten schon ein Teilbereich der Absturzsicherung. Um nur mal die Überschriften zu zitieren: Kapitel 17 Sichern im Absturzgefährdeten Bereichen 17.1 Halten 17.1.1 Halten mit der Feuerwehrleine 17.1.2 Selbstsciherung mit Feuerwehr-Haltegurt 17.2 Auffangen Ab Kapitel 17.2 wird dann das Sichern mit dem Gerätesatz Absturzsicherung beschrieben => somit doch ein Teilbereich. Bei der Feuerwehrleine und Haltegurt muss halt der freie Fall ausgeschlossen werden. Kann dies nicht ausgeschlossen werden muss der Gerätesatz Absturzsicherung verwendet werden. Aber ansonsten ist's ja auch eine Variante der Absturzsicherung. Aber keine Angst, ich weiß worauf du hinaus wolltest. mfg Markus Dies ist meine persönliche Meinung!! | |||||
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Autor | Joch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg | 652233 | |||
Datum | 03.11.2010 17:17 | 6918 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael AlbertHalten und Rückhalten sind keine Teilbereiche der "Absturzsicherung". Sagt wer? Steht wo? Zitat aus der AGBF-Empfehlung: Ausbildung für Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich (keine spezielle Rettung) Zitat aus den EUSR Lernzielen: Absturzsicherung Selbverständlich ist das (Rück-)Halten eine Art der Absturzsicherung. Das spezielle Gerät (ich hoffe doch dass es inzwischen als normal angesehen wird) brauche ich, wenn ich einen Sturz ins Seil nicht ausschließen kann, also jemanden auffangen muss. Will ich jemanden von der Absturzkante rückhalten kann das auch mit dem speziellen Geräten Feuerwehrleine und Haltegurt geschehen. Jochen Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8W., Linden / Hessen | 652234 | |||
Datum | 03.11.2010 17:18 | 6744 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael AlbertHalten und Rückhalten sind keine Teilbereiche der "Absturzsicherung". Absturzsicherung darf nur mit speziellem Gerät durchgeführt werden., Hierzu gibt's auch extra Lehrgänge "Absturzsicherung"! Diese Lehrgänge beinhalten aber auch die Technik Rückhalten, inklusive dem dafür einsetzbaren Material (z.B. Haltegurt möglich). Zumindest hier bei uns. "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth) | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Würzburg / Unterfranken/Bayern | 652235 | |||
Datum | 03.11.2010 17:20 | 6794 x gelesen | |||
Danke ;-) Es handelt sich um meine persönliche Meinung! Operative Hektik ist kein Ersatz für geistige Windstille! -- Viele Klettern so schnell, dass sie gar nicht merken, dass sie auf den falschen Berg gestiegen sind -- | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Prümzurlay / Trier / Rheinland-Pfalz | 652239 | |||
Datum | 03.11.2010 17:38 | 7121 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppWieso, hat BaWü andere Seile/Leinen/Feuerwehrangehörige? In gewissem Sinne scheinbar schon, denn in BaWü gibt es ja - im Gegensatz zu z.B. RLP - eine Verlautbarung des IM das jeder FA mit TM Ausbildung und "regelmäßigem Training" den Gerätesatz AbstuSi benutzen darf. Andere Bundesländer hingegen sehen in dem "Teufelszeug Absturzsicherung" etwas das nur durch einen LFS Lehrgang vermittelt werden kann. Wie sich das mit der Definition einer Grundtätigkeit deckt ist mir zwar ein Rätsel, allerdings sind BaWÜ Feuerwehrangehörige da zur Zeit wohl wirklich was anderes... Schönen Gruß Andreas "In der Informatik geht es genauso wenig um Computer wie in der Astronomie um Teleskope." -Edsger Wybe Dijkstra | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 652240 | |||
Datum | 03.11.2010 17:48 | 6781 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Husch Andere Bundesländer hingegen sehen in dem "Teufelszeug Absturzsicherung" etwas das nur durch einen LFS Lehrgang vermittelt werden kann. Bist Du Dir da sicher? AbstuSi ist laut FwDV1 eine Grundtätigkeit. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas Becker | |||||
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Autor | Matt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg | 652241 | |||
Datum | 03.11.2010 17:50 | 6897 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas HuschAndere Bundesländer hingegen sehen in dem "Teufelszeug Absturzsicherung" etwas das nur durch einen LFS Lehrgang vermittelt werden kann Bei uns (Brandenburg) wird Absturzsicherung auf Kreisebene gelehrt, was allerdings zumindest bei uns im Landkreis erst seit diesem Jahr passiert. | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Prümzurlay / Trier / Rheinland-Pfalz | 652242 | |||
Datum | 03.11.2010 17:53 | 6826 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas BeckerBist Du Dir da sicher? AbstuSi ist laut FwDV1 eine Grundtätigkeit. Mir ist bekannt das es laut FwDV 1 eine Grundtätigkeit ist. Gerade deshalb ist die BaWü Regelung auch konsequent, die anderer Bundesländer hingegen nicht. Schönen Gruß Andreas "In der Informatik geht es genauso wenig um Computer wie in der Astronomie um Teleskope." -Edsger Wybe Dijkstra | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 652244 | |||
Datum | 03.11.2010 18:00 | 6888 x gelesen | |||
Das Problem ist, wie auch weiter oben angedeutet, dass Absturzsicherung nicht gleich Absturzsicherung ist. Wenn man Halten mit Gurt/Leine schon als Absturzsicherung ansieht, haben das die Wehren schon seit zig Jahren gemacht, größtenteils ohne groß darüber nachzudenken dass es im Grunde Absturzsicherung ist. Dann kamen die Gerätesätze Absturzsicherung im Sinne des Auffangens eines möglichen freien Falls, und dies wird von manchen als einzig wahre Absturzsicherung verkauft. Da dieser freie Fall in vielen Einsatzsituationen aber durch die reinen "Haltemaßnahmen" schon ausgeschlossen wurde und wird, geht man eben hin, und sagt dass diese "einzig wahre Absturzsicherung" als Sonderaufgabe mit erforderlichem Lehrgang angesehen wird (und damit auch tiefer gelehrt wird, als die üblichen Haltemaßnahmen). Reicht m.E. nach auch aus. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 652251 | |||
Datum | 03.11.2010 18:32 | 6763 x gelesen | |||
Klar ist das der Teil Absturzsicherung im Sinne von Auffangen eine gesonderte, intensive Ausbildung erfordert. Ich denke aber, es ist kann nicht schaden kann alle tauglichen FA auf Standort bzw Kreisebene darin auszubilden. Der Einsatz des Gerätesatzes AbstuSi kann schneller kommen als man denkt und dann ist ein möglichst großer Personenkreis, aus dem man sich "bedienen" kann, nur hilfreich. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas Becker | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 652271 | |||
Datum | 03.11.2010 20:55 | 6686 x gelesen | |||
In RLP ist der Gerätesatz Absturzsicherung genau 1x pro Gemeinde/Verbandsgemeine vorgeschrieben, damit habe ich dann schon einen kleineren Kreis, der sich damit befasst (nämlich den Standort, wo der Satz stationiert ist). Und damit kann ich auch ganz gut leben, weil so häufig sind derartige Lagen nun wirklich nicht. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 652279 | |||
Datum | 03.11.2010 21:33 | 6651 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Kruppweil so häufig sind derartige Lagen nun wirklich nicht Naja z.B. Nachlöscharbeiten auf Dächern: siehe der Kollege in Nordhausen (aber jetzt wirds schon wieder OT), oder abdeckte Dächer bei Stürmen, Flachdächer vom Schnee freischaufeln wobei die Unwetter immer häufiger zu werden scheinen. Also mir fallen da schon ein paar ein. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas Becker | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 652281 | |||
Datum | 03.11.2010 21:58 | 6588 x gelesen | |||
Tun wir mal so, als wenn das alles originäre Feuerwehrtätigkeiten wären: Was davon lässt sich alles mit herkömmlichen Haltemaßnahmen oder Arbeiten z.B. von DLK aus, von unten... erschlagen? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Pete8r L8., Losheim am See / Saarland | 652284 | |||
Datum | 03.11.2010 22:06 | 6602 x gelesen | |||
Hallo Josef, steht bei uns unter anderem nin der ASi-INFO FEUERWEHREN der Unfallkasse Saarland http://www.uks.de/web/PDF/8_15_A_PSA_Einsatzgrenzen_Sicherung_Hoehen_Tiefen.pdf Gruß Peter | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW | 652295 | |||
Datum | 03.11.2010 22:21 | 6621 x gelesen | |||
In vielen solcher Fälle würde ich die Aufgabe Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr eher verneinen, es wird aber trotzdem gemacht, warum auch immer. Wenn DLK verhanden / einsetzbar ist wirds meisten auch damit gemacht. Es gibt aber genug Fälle wo das nicht geht oder nicht zweckmäßig ist. Mit kameradschaftlichen Grüßen Andreas Becker | |||||
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Autor | Eser8 R.8, Wertingen / Bayern | 652337 | |||
Datum | 04.11.2010 09:43 | 6709 x gelesen | |||
Hallo Josef, schau mal da rein Absturzsicherung und Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen Steht alles drin was das gesamte Spektrum betrifft | |||||
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