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ThemaDynamikseil und Feuerwehrsicherheitsgurt25 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorJose8f F8., Siebenaich / BW652129
Datum03.11.2010 11:139439 x gelesen
Hallo Formusgemeinde,
Ich suche Quellen in denen steht das die Feuerwehrleine nicht zum Abseilen sondern nur zum Halten ohne Fallhöhe geeignet ist wegen der geringen Dehnung. In irgendeiner FwDv wird doch darauf verwiesen oder?
Danke für eure Hilfe.


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)652133
Datum03.11.2010 11:237743 x gelesen
Hallo,
ey, aufbasse Alder! ;-)
Die Feuerwehrleine steht im Widerspruch zur Überschrift, da diese kein Dynamikseil sondern ein Statikseil ist!

Aber ich kann Dir eine Quelle für Deine Frage angeben, guckst Du FwDV 1, S. 122, Abschnitt 17.1

HTH, Grüßla
FP


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorMatt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg652134
Datum03.11.2010 11:247464 x gelesen
Geschrieben von Josef Fischerdas die Feuerwehrleine nicht zum Abseilen sondern nur zum Halten ohne Fallhöhe geeignet
Die Feuerwehrleine ist sehr wohl zum Abseilen geeignet. NICHT aber zur Absturzsicherung!!!

Geschrieben von Josef Fischerwegen der geringen Dehnung
da beim Abseilen und Halten keine dynamischen Kräfte auftreten ist es Wurscht, ob dein Seil 4% oder 12% Dehnung hat....
Zur Sinnhaftigkeit vom Selbstretten... also Abseilen mit der Feuerwehrleine gab es hier schon x Disskusionen "Selbstretten=Selbstbetrug!?"

Ist die GUV R 198 bekannt?

MfG Matthes


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AutorMatt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg652135
Datum03.11.2010 11:317318 x gelesen
Geschrieben von Matthes WilkeIst die GUV R 198 bekannt?

Da die Frage eher auf das Abseilen hinausging guck doch mal in die FwDv1 S.141 (Selbstretten)


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AutorJose8f F8., Siebenaich / BW652137
Datum03.11.2010 11:457297 x gelesen
Erstmal vielen dank für eure Hilfe. Hat jemand das noch speziell für Baden-Württemberg?


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP652189
Datum03.11.2010 13:237184 x gelesen
Wieso, hat BaWü andere Seile/Leinen/Feuerwehrangehörige?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorGerr8it 8L., Frankfurt / Hessen652191
Datum03.11.2010 13:247058 x gelesen
einfache Antwort: nein/nein/nein


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AutorPaul8 W.8, Breuberg / Hessen652226
Datum03.11.2010 16:516968 x gelesen
Moin,
die Feuerwehr-Leine kan sehrwohl zu Absturzsicherung verwendet werden!

Allerdings nur für die Sicherung durch Rückhalten!

Also um Abstand zur Absturzkante halten.

Grüße
Paul


Alles meine eigene, höchst persöhnliche Meinung!

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AutorMich8ael8 A.8, Würzburg / Unterfranken/Bayern652229
Datum03.11.2010 17:007013 x gelesen
Geschrieben von Paul Weberdie Feuerwehr-Leine kan sehrwohl zu Absturzsicherung verwendet werden!

Halten und Rückhalten sind keine Teilbereiche der "Absturzsicherung". Absturzsicherung darf nur mit speziellem Gerät durchgeführt werden., Hierzu gibt's auch extra Lehrgänge "Absturzsicherung"!


Es handelt sich um meine persönliche Meinung!

Operative Hektik ist kein Ersatz für geistige Windstille!

-- Viele Klettern so schnell, dass sie gar nicht merken, dass sie auf den falschen Berg gestiegen sind --

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AutorMark8us 8E., Weißenburg i. Bay. / Bayern652232
Datum03.11.2010 17:157056 x gelesen
Geschrieben von Michael AlbertHalten und Rückhalten sind keine Teilbereiche der "Absturzsicherung". Absturzsicherung darf nur mit speziellem Gerät durchgeführt werden., Hierzu gibt's auch extra Lehrgänge "Absturzsicherung"!

Also laut FwDV 1 Kapitel 17 ist Halten schon ein Teilbereich der Absturzsicherung.

Um nur mal die Überschriften zu zitieren:

Kapitel 17 Sichern im Absturzgefährdeten Bereichen
17.1 Halten
17.1.1 Halten mit der Feuerwehrleine
17.1.2 Selbstsciherung mit Feuerwehr-Haltegurt
17.2 Auffangen

Ab Kapitel 17.2 wird dann das Sichern mit dem Gerätesatz Absturzsicherung beschrieben

=> somit doch ein Teilbereich.
Bei der Feuerwehrleine und Haltegurt muss halt der freie Fall ausgeschlossen werden. Kann dies nicht ausgeschlossen werden muss der Gerätesatz Absturzsicherung verwendet werden. Aber ansonsten ist's ja auch eine Variante der Absturzsicherung.

Aber keine Angst, ich weiß worauf du hinaus wolltest.

mfg

Markus


Dies ist meine persönliche Meinung!!

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AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg652233
Datum03.11.2010 17:176918 x gelesen
Geschrieben von Michael AlbertHalten und Rückhalten sind keine Teilbereiche der "Absturzsicherung".

Sagt wer?
Steht wo?

Zitat aus der AGBF-Empfehlung:
Ausbildung für Arbeiten im absturzgefährdeten Bereich (keine spezielle Rettung)
Schwerpunkte der Ausbildung:
*Sichern im Absturzgefährdeten Bereich (Halten/Auffangen)


Zitat aus den EUSR Lernzielen:
Absturzsicherung
Thema 1.4.2 Materialkunde
*Feuerwehrleine und Feuerwehrhaltegur


Selbverständlich ist das (Rück-)Halten eine Art der Absturzsicherung.

Das spezielle Gerät (ich hoffe doch dass es inzwischen als normal angesehen wird) brauche ich, wenn ich einen Sturz ins Seil nicht ausschließen kann, also jemanden auffangen muss.

Will ich jemanden von der Absturzkante rückhalten kann das auch mit dem speziellen Geräten Feuerwehrleine und Haltegurt geschehen.


Grüße aus Mannem
Jochen

Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen652234
Datum03.11.2010 17:186744 x gelesen
Geschrieben von Michael AlbertHalten und Rückhalten sind keine Teilbereiche der "Absturzsicherung". Absturzsicherung darf nur mit speziellem Gerät durchgeführt werden., Hierzu gibt's auch extra Lehrgänge "Absturzsicherung"!

Diese Lehrgänge beinhalten aber auch die Technik Rückhalten, inklusive dem dafür einsetzbaren Material (z.B. Haltegurt möglich). Zumindest hier bei uns.


"Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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AutorMich8ael8 A.8, Würzburg / Unterfranken/Bayern652235
Datum03.11.2010 17:206794 x gelesen
Danke ;-)


Es handelt sich um meine persönliche Meinung!

Operative Hektik ist kein Ersatz für geistige Windstille!

-- Viele Klettern so schnell, dass sie gar nicht merken, dass sie auf den falschen Berg gestiegen sind --

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AutorAndr8eas8 H.8, Prümzurlay / Trier / Rheinland-Pfalz652239
Datum03.11.2010 17:387121 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWieso, hat BaWü andere Seile/Leinen/Feuerwehrangehörige?

In gewissem Sinne scheinbar schon, denn in BaWü gibt es ja - im Gegensatz zu z.B. RLP - eine Verlautbarung des IM das jeder FA mit TM Ausbildung und "regelmäßigem Training" den Gerätesatz AbstuSi benutzen darf. Andere Bundesländer hingegen sehen in dem "Teufelszeug Absturzsicherung" etwas das nur durch einen LFS Lehrgang vermittelt werden kann. Wie sich das mit der Definition einer Grundtätigkeit deckt ist mir zwar ein Rätsel, allerdings sind BaWÜ Feuerwehrangehörige da zur Zeit wohl wirklich was anderes...

Schönen Gruß
Andreas


"In der Informatik geht es genauso wenig um Computer wie in der Astronomie um Teleskope." -Edsger Wybe Dijkstra

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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW652240
Datum03.11.2010 17:486781 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Andreas Husch
Andere Bundesländer hingegen sehen in dem "Teufelszeug Absturzsicherung" etwas das nur durch einen LFS Lehrgang vermittelt werden kann.

Bist Du Dir da sicher? AbstuSi ist laut FwDV1 eine Grundtätigkeit.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas Becker

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AutorMatt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg652241
Datum03.11.2010 17:506897 x gelesen
Geschrieben von Andreas HuschAndere Bundesländer hingegen sehen in dem "Teufelszeug Absturzsicherung" etwas das nur durch einen LFS Lehrgang vermittelt werden kann

Bei uns (Brandenburg) wird Absturzsicherung auf Kreisebene gelehrt, was allerdings zumindest bei uns im Landkreis erst seit diesem Jahr passiert.


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AutorAndr8eas8 H.8, Prümzurlay / Trier / Rheinland-Pfalz652242
Datum03.11.2010 17:536826 x gelesen
Geschrieben von Andreas BeckerBist Du Dir da sicher? AbstuSi ist laut FwDV1 eine Grundtätigkeit.

Mir ist bekannt das es laut FwDV 1 eine Grundtätigkeit ist. Gerade deshalb ist die BaWü Regelung auch konsequent, die anderer Bundesländer hingegen nicht.

Schönen Gruß
Andreas


"In der Informatik geht es genauso wenig um Computer wie in der Astronomie um Teleskope." -Edsger Wybe Dijkstra

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP652244
Datum03.11.2010 18:006888 x gelesen
Das Problem ist, wie auch weiter oben angedeutet, dass Absturzsicherung nicht gleich Absturzsicherung ist.
Wenn man Halten mit Gurt/Leine schon als Absturzsicherung ansieht, haben das die Wehren schon seit zig Jahren gemacht, größtenteils ohne groß darüber nachzudenken dass es im Grunde Absturzsicherung ist.
Dann kamen die Gerätesätze Absturzsicherung im Sinne des Auffangens eines möglichen freien Falls, und dies wird von manchen als einzig wahre Absturzsicherung verkauft. Da dieser freie Fall in vielen Einsatzsituationen aber durch die reinen "Haltemaßnahmen" schon ausgeschlossen wurde und wird, geht man eben hin, und sagt dass diese "einzig wahre Absturzsicherung" als Sonderaufgabe mit erforderlichem Lehrgang angesehen wird (und damit auch tiefer gelehrt wird, als die üblichen Haltemaßnahmen).
Reicht m.E. nach auch aus.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW652251
Datum03.11.2010 18:326763 x gelesen
Klar ist das der Teil Absturzsicherung im Sinne von Auffangen eine gesonderte, intensive Ausbildung erfordert. Ich denke aber, es ist kann nicht schaden kann alle tauglichen FA auf Standort bzw Kreisebene darin auszubilden. Der Einsatz des Gerätesatzes AbstuSi kann schneller kommen als man denkt und dann ist ein möglichst großer Personenkreis, aus dem man sich "bedienen" kann, nur hilfreich.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas Becker

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP652271
Datum03.11.2010 20:556686 x gelesen
In RLP ist der Gerätesatz Absturzsicherung genau 1x pro Gemeinde/Verbandsgemeine vorgeschrieben, damit habe ich dann schon einen kleineren Kreis, der sich damit befasst (nämlich den Standort, wo der Satz stationiert ist). Und damit kann ich auch ganz gut leben, weil so häufig sind derartige Lagen nun wirklich nicht.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW652279
Datum03.11.2010 21:336651 x gelesen
Geschrieben von Sebastian Kruppweil so häufig sind derartige Lagen nun wirklich nicht

Naja z.B. Nachlöscharbeiten auf Dächern: siehe der Kollege in Nordhausen (aber jetzt wirds schon wieder OT), oder abdeckte Dächer bei Stürmen, Flachdächer vom Schnee freischaufeln wobei die Unwetter immer häufiger zu werden scheinen. Also mir fallen da schon ein paar ein.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas Becker

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP652281
Datum03.11.2010 21:586588 x gelesen
Tun wir mal so, als wenn das alles originäre Feuerwehrtätigkeiten wären: Was davon lässt sich alles mit herkömmlichen Haltemaßnahmen oder Arbeiten z.B. von DLK aus, von unten... erschlagen?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorPete8r L8., Losheim am See / Saarland652284
Datum03.11.2010 22:066602 x gelesen
Hallo Josef,
steht bei uns unter anderem nin der ASi-INFO FEUERWEHREN der Unfallkasse Saarland

http://www.uks.de/web/PDF/8_15_A_PSA_Einsatzgrenzen_Sicherung_Hoehen_Tiefen.pdf

Gruß Peter


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AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW652295
Datum03.11.2010 22:216621 x gelesen
In vielen solcher Fälle würde ich die Aufgabe Gefahrenabwehr durch die Feuerwehr eher verneinen, es wird aber trotzdem gemacht, warum auch immer. Wenn DLK verhanden / einsetzbar ist wirds meisten auch damit gemacht. Es gibt aber genug Fälle wo das nicht geht oder nicht zweckmäßig ist.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
Andreas Becker

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AutorEser8 R.8, Wertingen / Bayern652337
Datum04.11.2010 09:436709 x gelesen
Hallo Josef,


schau mal da rein

Absturzsicherung und Einfache Rettung aus Höhen und Tiefen

Steht alles drin was das gesamte Spektrum betrifft


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 03.11.2010 11:13 Jose7f F7., Siebenaich
 03.11.2010 11:23 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 03.11.2010 11:24 Matt7hes7 W.7, Hohenseefeld
 03.11.2010 11:31 Matt7hes7 W.7, Hohenseefeld
 03.11.2010 11:45 Jose7f F7., Siebenaich
 03.11.2010 13:23 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 03.11.2010 13:24 ., Frankfurt
 03.11.2010 17:38 ., Prümzurlay / Trier
 03.11.2010 17:48 ., Haan / Rhld
 03.11.2010 17:53 ., Prümzurlay / Trier
 03.11.2010 18:00 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 03.11.2010 18:32 ., Haan / Rhld
 03.11.2010 20:55 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 03.11.2010 21:33 ., Haan / Rhld
 03.11.2010 21:58 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 03.11.2010 22:21 ., Haan / Rhld
 03.11.2010 17:50 Matt7hes7 W.7, Hohenseefeld
 03.11.2010 16:51 Paul7 W.7, Breuberg
 03.11.2010 17:00 Mich7ael7 A.7, Würzburg
 03.11.2010 17:15 Mark7us 7E., Weißenburg i. Bay.
 03.11.2010 17:20 Mich7ael7 A.7, Würzburg
 03.11.2010 17:17 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
 03.11.2010 17:18 Alex7and7er 7W., Linden
 03.11.2010 22:06 Pete7r L7., Losheim am See
 04.11.2010 09:43 Eser7 R.7, Wertingen
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