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Thema | Reifenalter, war: Probleme bei Neubereifung | 44 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 651352 | |||
Datum | 28.10.2010 23:02 | 14397 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffAuf welcher Grundlage ? Nachdenken über z.B. Beanspruchung? Standort? Belastung? = vermuteter Reifenzustand... Geschrieben von Michael Roleff lt. Reifenindustrie wird für Standfahrzeuge (=Einsatzfahrzeuge) ein Höchstalter von 10 Jahren empfohlen. Die Reifenindustrie schreibt auch noch ganz andere Dinge.... Und der Gesetzgeber hat dazu auch eigene Regelungen zumindest für bestimmte Bereiche, warum wohl? StVO § 18 (5) inkl. Ausn.VO ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 651353 | |||
Datum | 28.10.2010 23:08 | 11708 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolino= vermuteter Reifenzustand... Nach Erfahrung bei einigen Fahrsicherheitstrainigs scheint fuer die meisten FF- Fahrzeuge der Grenzbereich zwischen 6 und 8 Jahren zu liegen. Hier veraendert sich das Bremsverhalten und vor allem gut hoerbar das Bremsgerauesch am deutlichsten. Von daher ist 8 Jahre keine schlechte Groesse... Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 651354 | |||
Datum | 28.10.2010 23:10 | 11569 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder Pottder Grenzbereich zwischen 6 und 8 Jahren zu liegen. Hier veraendert sich das Bremsverhalten und vor allem gut hoerbar das Bremsgerauesch am deutlichsten. Von daher ist 8 Jahre keine schlechte Groesse... Seltsam der die "Aufsichtsbehörden" sehen das jedenfalls anders, bei einer Überprüfung durch den TÜD wurden nur Reifen > 10 Jahre bemängelt :( mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 651360 | |||
Datum | 28.10.2010 23:22 | 11518 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffSeltsam Also ich finde >Feststellungen< auf Grund des Alters grundsätzlich seltsam. oder anders; Wer über den Daumen peilt wird immer nur zufällig Recht haben. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Bern8ade8tte8 S.8, Marxheim / Bayern | 651361 | |||
Datum | 28.10.2010 23:22 | 11527 x gelesen | |||
Hallo Michael, nachdems uns Ende Juli auf einer Fahrtstrecke von insgesamt ca. 620 km den ersten nach ca. 175 km 7 Jahren jungen Reifen am MTW zerfetzt hat und der zweite nach weiteren ca. 175 km mehr gewalckt als gefahren ist finde ich die Regelung nicht ganz unübel. PS.: Am Sonntag nachmittag für einen Fiat Ducato einen zweiten Ersatzreifen zu bekommen, hat einiges an Zeit gekostet. Grüße Bernadette | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 651362 | |||
Datum | 28.10.2010 23:28 | 11446 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernadette Schedlnachdems uns Ende Juli auf einer Fahrtstrecke von insgesamt ca. 620 km den ersten nach ca. 175 km 7 Jahren jungen Reifen am MTW zerfetzt hat und der zweite nach weiteren ca. 175 km mehr gewalckt als gefahren ist finde ich die Regelung nicht ganz unübel. wg. zwei Platten auf einer Ferntour des KTP bin ich mit einer E-Klasse schon mal im Sommer mit Winterrreifen heimgekommen :( Würde das auch gerne umsetzten mit < 10 Jahren, nur ohne "handfeste Begründung" wird das schwierig umzusetzen......... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 651363 | |||
Datum | 28.10.2010 23:36 | 11524 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MiddekeAlso ich finde >Feststellungen< auf Grund des Alters grundsätzlich seltsam. Es gibt viele Fälle wo grundsätzlich nach Fristablauf getauscht wird, angefangen beim Ein-/Aus-Atemventil des Atemanschluss, über Hebekissen usw. Geschrieben von Thomas Middeke oder anders; Wer vorgegebene Fristen überschreitet hat sicher eher Probleme...... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 651370 | |||
Datum | 29.10.2010 07:48 | 11472 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoUnd der Gesetzgeber hat dazu auch eigene Regelungen ... Und die Gerichte wiederum haben so ganz eigene Auffassungen: "Neureifen" dürfen bis zu 5 Jahre alt sein. Amtsgericht Krefeld (AZ 82 c 460/002 vom 01. 12. 2003) und Amtsgericht Bochum (AZ 40 c 821/03 vom 09. 03. 2004) Ein zweieinhalb Jahre alter Reifen ist als nicht mehr neuwertig zu betrachten. AG Starnberg (Az. 6 C 1725/09 vom 16.12.2009) Alles nicht so einfach, oder? :) Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 651375 | |||
Datum | 29.10.2010 08:24 | 11493 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardAlles nicht so einfach, oder? :) Richtig, solange der TÜD des IdF in NRW auch die Fahrzeuge des KS prüft (neben dem Kraftfahrzeugtechnische Beamten der OFD) und beide nur Reifen > 10 alter bemängeln, wird es schwierig für "jüngere" Reifen Instandsetzungsaufträge zu bekommen. Wenn es bei der BA THW eine entsprechende Vorgabe geben würde, wäre das ein Ansatz um das begründen zu können. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 651377 | |||
Datum | 29.10.2010 08:27 | 11434 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardUnd die Gerichte wiederum haben so ganz eigene Auffassungen: 1. Gerichtlich von meinem alten Jura-Prof.: "Amtsgerichte entscheiden in erster Instanz schnell - in zweiter richtig".... 2. fachlich: Wenn die Reifen richtig gelagert werden (keine Sonneneinstrahlung, also relativ dunkel, keine großen Temperaturschwankungen, keine Schadstoffe, keine Belastung....) halten die deutlich länger als am Auto in der Garage ggf. mit Einstrahlung der Sonne direkt darauf unter Grenzlast (guckt Euch die Einsatzfahrzeuge doch mal genau an...) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 651378 | |||
Datum | 29.10.2010 08:27 | 11209 x gelesen | |||
Mahlzeit, Geschrieben von Michael Roleff Richtig, solange der TÜD des IdF in NRW auch die Fahrzeuge des KS prüft (neben dem Kraftfahrzeugtechnische Beamten der OFD) und beide nur Reifen > 10 alter bemängeln, wird es schwierig für "jüngere" Reifen Instandsetzungsaufträge zu bekommen. Ich weiss ja nicht, was und wie der TÜD prüft, aber so wirklich effektiv kann das nicht sein. Habe neulich mit Erschrecken noch einen >20 Jahre alten Reifen bei einem (kommunalen) Fw-Fahrzeug in NRW gesehen. Da braucht man wohl über 6 oder 8 Jahre nicht erst lange zu diskutieren... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 651380 | |||
Datum | 29.10.2010 08:31 | 11414 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoWenn die Reifen richtig gelagert werden (keine Sonneneinstrahlung, also relativ dunkel, keine großen Temperaturschwankungen, keine Schadstoffe, keine Belastung....) halten die deutlich länger als am Auto in der Garage ggf. mit Einstrahlung der Sonne direkt darauf unter Grenzlast (guckt Euch die Einsatzfahrzeuge doch mal genau an. Darum wurde mir von diversen aaS / Kfz.-Meistern und Reifenverkäufern gesagt, das ich mit den damals 20 Jahre alten Socken auf meinem Magirus hätte weiter fahren können ! Oder war die Qualität damals doch besser ? Übrigens Reifen ohne Rissbildung können bei der HU beliebig alt sein, alter der Reifen ist kein Mangel bei der HU....... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 651382 | |||
Datum | 29.10.2010 08:34 | 11378 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffDarum wurde mir von diversen aaS / Kfz.-Meistern und Reifenverkäufern gesagt, Nö - der Mut höher... Geschrieben von Michael Roleff Übrigens Reifen ohne Rissbildung können bei der HU beliebig alt sein, aber einer vor Gericht... Es gibt mind. ein Urteil gegen die Fw bzw. deren Führungskräfte genau deshalb - beim zweiten angestrengten Verfahren weiß ich den Stand nicht... Beide Fälle waren allerdings unfallbedingt. ICH geh für meinen Bereich das Risiko nicht ein. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 651383 | |||
Datum | 29.10.2010 08:34 | 11349 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochGeschrieben von Michael Roleff"Richtig, solange der TÜD des IdF in NRW auch die Fahrzeuge des KS prüft (neben dem Kraftfahrzeugtechnische Beamten der OFD) und beide nur Reifen > 10 alter bemängeln, wird es schwierig für "jüngere" Reifen Instandsetzungsaufträge zu bekommen." Bei meiner letzten Überprüfung im EA kam da unter anderem Defizite in der Wartung (AT Bremsflüssigkeit) raus........ Geschrieben von Henning Koch Habe neulich mit Erschrecken noch einen >20 Jahre alten Reifen bei einem (kommunalen) Fw-Fahrzeug in NRW gesehen. Vgl. meinen anderen Beitrag dazu. Geschrieben von Henning Koch Da braucht man wohl über 6 oder 8 Jahre nicht erst lange zu diskutieren... Wo kriege ich eine Begründung für < 10 Jahre her, die Wasserdicht ist ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 651386 | |||
Datum | 29.10.2010 08:37 | 11362 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Michael Roleff"Übrigens Reifen ohne Rissbildung können bei der HU beliebig alt sein, Solange man sich an die Vorgabe der Reifenindustrie hält, wo soll da das Problem sein ? Die Fahrzeuge werden regelmäßig in Werkstätten gewartet bzw. durchlaufen die HU....... Geschrieben von Ulrich Cimolino ICH geh für meinen Bereich das Risiko nicht ein. Dann gib mir mal eine Belastbare aussage die die Vorgabe der Reifenhersteller von 10 Jahren unterbietet. Ansonsten sind wir da einer Meinung. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 651388 | |||
Datum | 29.10.2010 08:40 | 11228 x gelesen | |||
Richtig. Deshalb plädiere ich ja auch für meinen Teil für eine mindestens jährliche Überprüfung der Einsatzfahrzeuge auf arbeitssicheren Zustand - da sollten Mängel an Reifen (z.B. Standplatte, Risse, ggf. Ablösungen) rechtzeitig auffallen. Über den Rest (regelmäßige Bewegung der Fahrzeuge auch über die obligatorischen 50 km im Monat hinaus, Abfahrtskontrollen, usw.) brauchen wir uns, glaube ich, nicht zu unterhalten. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 651389 | |||
Datum | 29.10.2010 08:46 | 11280 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardDeshalb plädiere ich ja auch für meinen Teil für eine mindestens jährliche Überprüfung der Einsatzfahrzeuge auf arbeitssicheren Zustand - da sollten Mängel an Reifen (z.B. Standplatte, Risse, ggf. Ablösungen) rechtzeitig auffallen. Wer führt die durch ? *g* Geschrieben von Udo Burkhard da sollten Mängel an Reifen (z.B. Standplatte, Risse, ggf. Ablösungen) rechtzeitig auffallen. Aus Erfahrung neigen Deinstfahrzeuge dazu Niederdruckreifen zu entwickeln........ Zuletzt bei einem 7.5 Tonner Reifendruck 1,5 bar :( Da leiden die Reifen deutlich mehr drunter. Geschrieben von Udo Burkhard Über den Rest (regelmäßige Bewegung der Fahrzeuge auch über die obligatorischen 50 km im Monat hinaus, Wir fahren da auch mal 300 km am WE mit dem ein oder anderen Fahrzeug, natürlich bei der LTS abgemeldet ect. Geschrieben von Udo Burkhard Abfahrtskontrollen, Das ist bei uns Bestandteil der Fahrerschulung. Trotzdem mache ich immer mal wieder Stichproben im EA und finde dann auch mal Schäden die noch nicht gemeldet sind :( mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 651390 | |||
Datum | 29.10.2010 09:05 | 11190 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffDann gib mir mal eine Belastbare aussage die die Vorgabe der Reifenhersteller von 10 Jahren unterbietet. Selbst diese 10 Jahre sind faktisch nur eine Empfehlung. Die Automobilclubs (alle gleich) empfehlen bei "Standfahrzeugen" den Tausch nach 8 Jahren. Rechtlich belastbare Aussagen wirst du nicht bekommen, von niemandem. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 651391 | |||
Datum | 29.10.2010 09:10 | 11215 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardÜber den Rest (regelmäßige Bewegung der Fahrzeuge auch über die obligatorischen 50 km im Monat hinaus, Abfahrtskontrollen, usw.) brauchen wir uns, glaube ich, nicht zu unterhalten. Wo steht eigentlich, dass ich die Fahrzeuge bewegen muß? Ich hatte mal den Wert 75km im Kopf kann das aber nirgends belegen. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 651396 | |||
Datum | 29.10.2010 09:44 | 11183 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffÜbrigens Reifen ohne Rissbildung können bei der HU beliebig alt sein, Das ist so definitiv falsch und nicht Allgemeingültig. Im übrigen gibt es Hersteller die eine Gebrauchsdauer empfehlen, sich daran dann nicht zu halten ist u.U. auch schon fahrlässig. Gruß Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 651398 | |||
Datum | 29.10.2010 09:49 | 11136 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian SchorerGeschrieben von Michael Roleff"Übrigens Reifen ohne Rissbildung können bei der HU beliebig alt sein, Wo kann ich das nachlesen, außer bei der 100km/H Zulassung ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 651401 | |||
Datum | 29.10.2010 09:59 | 11121 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffWo kann ich das nachlesen, außer bei der 100km/H Zulassung ? Hast du dir gerade selber beantwortet. Und nochmal: Denk an Herstellerempfehlungen, wenns dann vor Gericht geht und es diese Empfehlungen gibt wirds eng für denjenigen. Gruß CS *dereinFahrzeugmitca.40JahrealtenReifenzugelassenhat* TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 651404 | |||
Datum | 29.10.2010 10:09 | 11216 x gelesen | |||
Mahlzeit, Geschrieben von Ulrich Cimolino Geschrieben von Michael Roleff Vor Gericht wird dann festgestellt, dass der Fahrer für den verkehrssicheren Zustand verantwortlich war. Obwohl man den für die Technik zuständigen vorher nicht zwingen konnte, die Reifen zu erneuern... Es gibt mind. ein Urteil gegen die Fw bzw. deren Führungskräfte genau deshalb - beim zweiten angestrengten Verfahren weiß ich den Stand nicht... Beide Fälle waren allerdings unfallbedingt. Vermutlich meinst den den tödlichen MTW-Unfall auf der Autobahn, IIRC war das eine Feuerwehr im bergischen Land. Gibt es dazu zufällig irgendwas online nachzulesen? Ich hatte neulich gesucht und nicht gefunden. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 651405 | |||
Datum | 29.10.2010 10:17 | 11111 x gelesen | |||
Mahlzeit, Geschrieben von Christian Schorer Geschrieben von Michael Roleff Mutige Aussage. Auch bei Anhängern mit Tempo-100-Zulassung sind ältere Reifen kein HU-Mangel, es darf lediglich nicht mehr 100 gefahren werden. Ansonsten gibt es eine Richtlinie zur Beurteilung von Reifenschäden, die ebenfalls keine Altersgrenze festlegt. Ich behaupte deswegen, dass Michaels Aussage richtig und allgemeingültig ist und bin gespannt auf den Beleg für deine gegenteilige Behauptung! ;-) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 651409 | |||
Datum | 29.10.2010 10:43 | 11154 x gelesen | |||
Ich denke, der Knackpunkt an dieser Diskussion ist die Frage, ob letztendlich die Leitline 090 von 10/2007 "Personenkraftwagenreifen – Reifensicherheit und Reifenpflege" des wdk Wirtschaftsverband der deutschen Kautschukindustrie e.V. den Status "anerkannter Stand der Technik" hat oder bekommt. Das dürften am Ende die Gerichte Klären. Übrigens, die Leitline kostet 15 € netto und ist beim wdk in Frankfurt zu bekommen. Ich hab sie nicht vorliegen, war mir zu teuer. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 651412 | |||
Datum | 29.10.2010 10:57 | 11161 x gelesen | |||
Seht im "Bewirtschaftungsrundschreiben". Fahrstrecke 600 km / Jahr bzw. 50 km / Monat, Teilstrecken nicht unter 25 km. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 651413 | |||
Datum | 29.10.2010 11:03 | 11096 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Udo Burkhard Ich denke, der Knackpunkt an dieser Diskussion ist die Frage, Vorher wäre zu klären, was da überhaupt drin steht ;-) In der Richtlinie zur Durchführung der HU sind wdk-Leitlinien explizit als Grundlage für die Untersuchung genannt, insofern könnte ich mir durchaus vorstellen, dass die mal irgendwann relevant wird (aber noch ist sie ggf. zu neu dafür...). Allerdings dann vermutlich auch nur bei PKW (das lässt jedenfalls der Titel vermuten). Sollten hier aber Widersprüche zur bisherigen Regelung auftreten, ist im Zweifelsfall die Richtlinie zur Beurteilung von Reifenschäden an Luftreifen höher einzustufen, da diese vom Verkehrsministerium stammt. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 651414 | |||
Datum | 29.10.2010 11:06 | 11134 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochAuch bei Anhängern mit Tempo-100-Zulassung sind ältere Reifen kein HU-Mangel, es darf lediglich nicht mehr 100 gefahren werden. Und wie wird das dann bei der HU festgehalten? Ich kenne keinen 100kmh Anhänger der mit Reifen die älter als 6 Jahre waren durch die HU kam. Geschrieben von Henning Koch Ansonsten gibt es eine Richtlinie zur Beurteilung von Reifenschäden, die ebenfalls keine Altersgrenze festlegt. Und die Herstellerangaben zum Alter, und im Falle eines Unfalls dürften die recht interessant sein, gelle? Grüßle CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 651448 | |||
Datum | 29.10.2010 12:15 | 11179 x gelesen | |||
Geschrieben von Udo BurkhardSeht im "Bewirtschaftungsrundschreiben". Gibt es da eine Referenz zur UVV? Gruß thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 651451 | |||
Datum | 29.10.2010 12:29 | 11199 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffGeschrieben von Ulrich Cimolino"Geschrieben von Michael Roleff"Übrigens Reifen ohne Rissbildung können bei der HU beliebig alt sein, Die Empfehlungen der UK und des ADAC sind da Stand der Technik. Daran orientieren sich ggf. die Gerichte. So auch in den genannten Fällen. Geschrieben von Michael Roleff Geschrieben von Ulrich Cimolino"ICH geh für meinen Bereich das Risiko nicht ein." In den beklagten Fällen gings um über 10 Jahre.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 651452 | |||
Datum | 29.10.2010 12:31 | 11136 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Koch
hätte ich es hätte ich es genannt, aber Du vermutest richtig.... (ich kenn das nur aus Diskussionen innerhalb von AGBF-Kollegen) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 651457 | |||
Datum | 29.10.2010 12:46 | 11091 x gelesen | |||
Nicht das ich wüsste. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Lars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 651466 | |||
Datum | 29.10.2010 13:46 | 11220 x gelesen | |||
Hallo, da steht ganz genau drin: S. 2 "Aus technischen Gründen (zur Vermeidung von Standschäden) sind auch weiterhin für die Fahrzeuge jährliche Mindestfahrstrecken von 600 km pro Jahr erfoderlich. Sofern die erforderlichen Mindestfahrstrecken nicht bereits durch Fahrten für landes- oder organisationseigene Zwecke erreicht werden, sind die fehlenden Strecken durch die Trägerorganisation zu erbringen. Eine Ausgabenerstattung durch den Bund findet hierfür nicht mehr statt." Wie und wann ich fahre ist also demnach eigentlich egal. Grüße | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 651473 | |||
Datum | 29.10.2010 16:05 | 11048 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christian Schorer Geschrieben von Henning Koch Das wird als Hinweis vermerkt. Geschrieben von Christian Schorer Ich kenne keinen 100kmh Anhänger der mit Reifen die älter als 6 Jahre waren durch die HU kam. Ich schon ;-) Geschrieben von Christian Schorer Und die Herstellerangaben zum Alter, und im Falle eines Unfalls dürften die recht interessant sein, gelle? Vermutlich. Die Situation der Vorgaben für die amtliche Fahrzeugüberwachung ist insofern etwas unbefriedigend. Letztlich bleibt es beim Fahrer, die Benutzung des Fahrzeugs im Zweifelsfall zu verweigern. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 651474 | |||
Datum | 29.10.2010 16:25 | 11042 x gelesen | |||
Tach, Geschrieben von Henning Koch Letztlich bleibt es beim Fahrer, die Benutzung des Fahrzeugs im Zweifelsfall zu verweigern. Mhh...wenn es dem Fahrer dann soweit bekannt ist. Erst gestern auf einem Privatsender nettes Beispiel: Junges Mädel, so um die 18, noch in der Probezeit, leiht sich von einem Kumpel nichtsahnend seinen getunten Golf 3. Kommt geschickterweise in eine Kontrolle der grünen Zunft hinsichtlich eines Tuner-Treffens. War dann lustig, keine ABE für die Reifen, für den Auspuff, für das Lenkrad und der Kollege in Grün murmelte schon was von Punkten und Nachschulung. Und genauso bezweifel ich das ein vergleichbarer Jungspund bei FW oder HiOrg anfängt die DOT-Nummer der Reifen zu suchen. Gruß Andi | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 651475 | |||
Datum | 29.10.2010 16:44 | 10982 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Andreas Rometsch Geschrieben von Henning KochLetztlich bleibt es beim Fahrer, die Benutzung des Fahrzeugs im Zweifelsfall zu verweigern. Eine ordentliche Fahrausbildung ist dabei natürlich sehr hilfreich. Siehe Fw-Fahrgenehmigung... Geschrieben von Andreas Rometsch Erst gestern auf einem Privatsender nettes Beispiel: jepp, bei Fahren mit erloschener BE ist auch der Fahrer dran. Ich weiss schon genau, warum ich bestimmte Autos im Bekanntenkreis nie gefahren bin ;-) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 651476 | |||
Datum | 29.10.2010 16:53 | 11008 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Michael Roleff"Geschrieben von Ulrich Cimolino"ICH geh für meinen Bereich das Risiko nicht ein." Hier wurde aber schon darüber diskutiert, das 6 bzw. 8 Jahre zum Austausch führen....... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 651477 | |||
Datum | 29.10.2010 16:54 | 10946 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochVermutlich meinst den den tödlichen MTW-Unfall auf der Autobahn, IIRC war das eine Feuerwehr im bergischen Land. FW Leverkusen, JF verunglückte auf der Heimfahrt. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 651489 | |||
Datum | 29.10.2010 19:45 | 10979 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael Roleff
Genau das war doch mein Einwand! Bis jetzt ist alles nur "es wird gesagt" das Beste war nur eine Empfehlung der Reifenindustrie. In der Bedienungsanleitung für mein 115(?) Km/h schnelles, für 2 Personen Zugelassene ATV (LoF) steht geschrieben das wenn man unbedingt eine Straße queren muß dieses auf kürzester Strecke und nach Möglichkeit mit einem Sicherungsposten geschehen sollte. Auf dem Kotflügel ist Werksseitig ein dickes Schild genietet auf dem steht und als Piktogramm vermerkt ist das nur eine Person zulässig ist. Also was ich von Empfehlungen halte dürfte klar sein ..|.. Nicht das man mich falsch versteht! Ich habe kein Verständnis für überalterte Reifen, meine Privaten fliegen mit 4mm in die Tonne. Aber "hätte- wäre- wenns" bringen uns nicht wirklich weiter. Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Udo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg | 651495 | |||
Datum | 29.10.2010 21:18 | 11022 x gelesen | |||
Leider nein, da dies genauer an anderer (früherer) Stelle festgelegt ist. Bei Bedarf bitte selbst beim BBK anfragen. Beste Grüße Udo Burkhard ----------------------------------- schau mal rein: www.helferportal.org | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 651497 | |||
Datum | 29.10.2010 21:52 | 11063 x gelesen | |||
Hier zum Bsp.: BGV D29 Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | |||||
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Autor | Dirk8 W.8, Algermissen / Niedersachsen | 651498 | |||
Datum | 29.10.2010 22:14 | 10990 x gelesen | |||
Uups, aus der Übung! Bezog sich auf Michaels Beitrag als Hinweis, dass die min. jährliche Prüfung vorgeschrieben ist. Gruß, Dirk Alles meine persönliche Meinung usw.. Geh immer vom Schlimmsten aus, dann kannst du nur positiv überrascht werden! | |||||
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Autor | Lars8 W.8, Osnabrück / Niedersachsen | 651526 | |||
Datum | 30.10.2010 09:33 | 10878 x gelesen | |||
Hallo, ja das gabs mal (50 km pro Monat, egal was man sonst schon etwa im Vormonat gefahren ist) - bin mir aber recht sicher, dass das zusammen mit der Umgestaltung der Finanzbewirtung weggefallen ist, ebenso ja auch die einzelne Kostenerstattung für die Bewegungsfahrten. Habe in letzter Zeit nichts gegenteiliges gelesen oder gehört... jetzt muss man nur noch schauen, dass man auf 600 km im Jahr kommt. Grüße | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 651529 | |||
Datum | 30.10.2010 10:14 | 10973 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars Winterjetzt muss man nur noch schauen, dass man auf 600 km im Jahr kommt. Oder an anderen Standorten, Aufpassen, das man nicht zu viele KM fährt und das dann auch noch bezahlen darf... mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" | |||||
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