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Thema | Fehlarme durch ILS | 87 Beträge | |||
Rubrik | Einsatz | ||||
Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 649664 | |||
Datum | 19.10.2010 10:51 | 35349 x gelesen | |||
Hallo Forum, vor einigen Monaten ging bei uns die ILS (Regensburg) in Betrieb. Heute stand darüber in der Zeitung, dass sich die Fehlalarme häufen. Grund hierfür sind viele kleine Feuer, die beim Verbrennen von Gartenabfällen entstehen. Hier werden die Rauchsäulen gesichtet und die ILS wird verständigt und dann geht´s los mit "Hurra" in die Wildnis und es ist nur ein kleines Kartoffelfeuer. Das Abbrennen dieser Feuer ist in bestimmten Zeiträumen gestattet. Früher wurde da bei der Gemeinde oder der Feuerwehr/ Polizei (wer halt immer auch alarmierte) angerufen, dass man ein Feuer abbrennt und gut war´s. Jetzt nimmt die ILS solche Anrufe nicht mehr entgegen (auch von Gemeindeverwaltungen, in denen das Abbrennen genehmigt wird). Dadurch entstehen viele Fehlalarme, zu denen, je nach Alarmstichwort, viele Feuerwehren gerufen werden. Dass das nicht nur in unserer ILS so gehandhabt wird, sondern auch in einer anderen, weiss ich aus berufener Quelle. Lt. Zeitungsbericht arbeiten die ILS Regensburg und die Feuerwehrführung an einer Änderung. Nun möchte ich fragen, wie die Alarmierung bei solchen Kleinbränden bei euch, egal ob in Bayern oder einem anderen Bundesland, gehandhabt wird? Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 649668 | |||
Datum | 19.10.2010 11:02 | 31504 x gelesen | |||
Die Situation in RLP hab ich hier mal beschrieben, inwiefern sich das im Zuge des Umstiegs auf die Erstalarmierung per ILS ändert, weiß ich nicht. Vielleicht können die anderen RLPler, die schon einer ILS angeschlossen sind, da was zu sagen. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 649669 | |||
Datum | 19.10.2010 11:06 | 30958 x gelesen | |||
In meiner Gegend gibt es Gartenabfallcontainer, die 1-2mal pro Woche geöffnet werden, wo jeder seine Gartenabfälle hinbringen kann, sodass das Problem vieler solcher Kleinbrände nicht entsteht. Dürfte jedenfalls auch ökologisch gesehen besser sein. (Ich weiß schon, dass sich das nicht direkt auf deine Frage bezieht, aber es ist auch eine Lösung des Problems.) MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Alles was ich schreibe, schreibe ich nach bestem Wissen und Gewissen - was ja nicht heißen muss, dass es auch wirklich richtig ist.) | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 649672 | |||
Datum | 19.10.2010 11:16 | 30913 x gelesen | |||
Wenn unklar ist, ob es sich um ein "Gartenfeuer" o.ä. handelt wird die zuständige Wehr gemäß AAO (Rauchentwicklung) alarmiert. Das bedeutet im Normalfall 1 oder 2 Fahrzeuge. Eventuell fragt die Leitstelle beim Vorliegen einer Genehmigung beim Anrufer nach, ob es sich um das entsprechende Feuer handeln könnte. Das weiß ich aber nicht. Wir haben in Sachsen-Anhalt seit >15 Jahren eine ILS in jedem Landkreis. Bisher (19 Jahre Einsatzdienst) konnte ich für mich keine extrem hohe Zahl derartiger Fehlalarme erkennen. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Helm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern | 649674 | |||
Datum | 19.10.2010 11:25 | 30886 x gelesen | |||
Hallo, eigentlich sollte sich das in Grenzen halten (siehe Link). Wie in anderen Beiträgen schon steht, reicht es bei leichter Rauchentwicklung primär ein (in Zahlen: 1) wasserführendes Fahrzeug zum Erkundenlos zuschicken: weil: - Abbrennen bei erhöhter Brandfahr ist eh nicht zu lässig, daher in diesem Fall kein Fehlalarm - Bei starker (belästigender) Rauchentwicklung ist das Abbrennen untersagt, daher in diesem Fall kein Fehlalarm http://www.abfallratgeber-bayern.de/ MkG Helmut | |||||
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Autor | Holg8er 8M., Maintal / Hessen | 649677 | |||
Datum | 19.10.2010 11:35 | 30680 x gelesen | |||
Bei uns in Hessen (zumindestens in meinem Kreis) werden die Feuer beim Fachdienst Brandschutz angemeldet. Dieser Faxt die Anmeldung an Leitstelle und den jeweiligen Stadtteil. Wenn ein Feuer gemeldet wird schaut die Leitstelle nach und alarmiert nur wenn keine Anmeldung vorliegt. (Sind nach Städten sortiert in einem Ordner abgeheftet) Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die einer Feuerwehr. Besucht uns doch mal: Feuerwehr Stadt Maintal Rechnergestützte Einsatzverwaltung für BOS | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 649678 | |||
Datum | 19.10.2010 11:35 | 30725 x gelesen | |||
Geschrieben von Helmut Rebling(...) reicht es bei leichter Rauchentwicklung primär ein (in Zahlen: 1) wasserführendes Fahrzeug (...) Das geht ja nicht, wie wir alle in anderen Threads gelernt haben. Wenn man mal einen Einsatz hat möchte man dann doch mit allem Verfügbaren vorfahren - wäre ja doof wenn man einen Heimschicken müßte. MkG Marc | |||||
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Autor | Flor8ian8 P.8, Breitscheid / Rheinland-Pfalz | 649679 | |||
Datum | 19.10.2010 11:36 | 31116 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppVielleicht können die anderen RLPler, die schon einer ILS angeschlossen sind, da was zu sagen. Wir sind seit 2008 an die RLS Montabaur angeschlossen und in der Zeit gab es einige Vorfälle, aber nichts dramatisches. Es wurde eigentlich immer die kleinste Alarmstufe für Feuer ausgelöst, eine vorherige Rückfrage bei irgendwelchen Stellen gab es meines Wissens nach nicht. Alarmstichwort war meist "unkklare Rauchentwicklung bei Ort XY". Da fuhr die örtliche Einheit erst mal alleine hin und gut. Ausnahme war dieser Einsatz, da wurde dann aufgrund der Meldung was mehr aufgefahren, letztendlich war es aber auch nur Verbrennung von Gartenabfällen Das ist meine persönliche Meinung, nicht die meiner Feuerwehr Gruß Florian www.ff-breitscheid.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 649680 | |||
Datum | 19.10.2010 11:38 | 30604 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDas geht ja nicht, wie wir alle in anderen Threads gelernt haben. Wenn man mal einen Einsatz hat möchte man dann doch mit allem Verfügbaren vorfahren - wäre ja doof wenn man einen Heimschicken müßte. Wobei wasserführende TSA mir bisher unbekannt sind,-) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 649683 | |||
Datum | 19.10.2010 11:54 | 30507 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastner
Die Sache ist doch die: Selbst wenn eine Anmeldung vorliegt, kann der Disponent doch gar nicht feststellen, ob es das angemeldete Feuer oder irgendwas anderes ist. Bei uns heißt das Stichwort "Verdächtiger Rauch" und es wird die zustänige Einheit (sofern es das da gibt) mit Teilalarm alarmiert. Da wird dann meist mit ein bis zwei Fahrzeugen ausgerückt und gut ist. Zur Osterzeit kommt diese Art der alarmierung etwas häufiger vor, grundsätzlich ist es aber ein seltener Einsatzrgund und fast immer handelt es sich um eine verbotene Verbrennung. Besonder clever sind aber die Leute, die im Winter um 5:30 Uhr am Morgen direkt neben einer dicht befahrenen Bundesstraße einen drei Meter hohen Holzhaufen anstecken und sich dann wundern, warum die FF auf der Matte steht... Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 649684 | |||
Datum | 19.10.2010 11:57 | 30474 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyDas geht ja nicht, wie wir alle in anderen Threads gelernt haben. Wenn man mal einen Einsatz hat möchte man dann doch mit allem Verfügbaren vorfahren - wäre ja doof wenn man einen Heimschicken mü Hallo, das ist, mit Verlaub gesagt, ein großer Blödsinn. Warum muss man denn alles, was hier gesagt wird, ins Lächerliche ziehen. Auch hier bei uns wird eine gute Arbeit im Feuerwehrdienst geleistet wie im Rest der Republik. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 649686 | |||
Datum | 19.10.2010 12:03 | 30524 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerWarum muss man denn alles, was hier gesagt wird, ins Lächerliche ziehen. Wieso lächerlich? Die von mir wiedergegebene Ansicht haben hier in den letzten Wochen mehrere FA geäußert - und die waren übrigens nicht alle aus Bayern. Geschrieben von Anton Kastner Auch hier bei uns wird eine gute Arbeit im Feuerwehrdienst geleistet wie im Rest der Republik. Hab ich irgendwo das Gegenteil behauptet? MkG Marc | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 649687 | |||
Datum | 19.10.2010 12:04 | 30570 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningDie Sache ist doch die: Selbst wenn eine Anmeldung vorliegt, kann der Disponent doch gar nicht feststellen, ob es das angemeldete Feuer oder irgendwas anderes ist. Hallo, Fährt da ein wasserführendes Fahrzeug zur Erkundung oder wird da erst mit MZF oder KdoW geschickt? Evtl. müssten bei uns die Stichworte ergänz oder überarbeitet werden, denn "verdächtiger Rauch" taucht bei uns nicht auf in der Alarmierungsbekanntmachung. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 649688 | |||
Datum | 19.10.2010 12:07 | 30484 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyHab ich irgendwo das Gegenteil behauptet? Nein, aber die Art der Antwort impliziert das. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 649689 | |||
Datum | 19.10.2010 12:07 | 30517 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerJetzt nimmt die ILS solche Anrufe nicht mehr entgegen (auch von Gemeindeverwaltungen, in denen das Abbrennen genehmigt wird). Na, das macht die Sache doch einfach. Wenn die Leitstelle diese Info von der jeweils zuständigen örtlichen Gefahrenabwehrbehörde nicht haben will, dann muß sie halt auch die daraus entstehenden Folgen tragen. D.h. die Gemeinde schickt die "Rechnung" an den Träger der Leitstelle. MkG Marc | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 649690 | |||
Datum | 19.10.2010 12:08 | 30461 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastner
Bei uns fährt das LF und ggfs. die DLK. Da man von einem Feuer ausgehen muss, halte ich ein "fahrt mal kucken mit dem KdoW" für fahrlässig. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Thom8as 8W., Norden / Niedersachsen | 649691 | |||
Datum | 19.10.2010 12:09 | 30434 x gelesen | |||
Brenntag - Ärgernis für die Feuerwehr MfG Thomas ------------------------------------------------------------------------ Leichtsinn ist kein Mut und Vorsicht keine Feigheit! Auf das wir immer schön heile wieder nach Hause kommen! --------------------------------------------------------------------------- Ganz wichtig, man muß es ja erwähnen, dies ist nicht Meinung meiner Dienstherren von Feuerwehr und Landkreis oder gar die Meinung von Nachbars Katze, nur meine Meinung. Meine Homepage ICQ-Nummer: 436-445-709 | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 649692 | |||
Datum | 19.10.2010 12:11 | 30340 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey
Das ist - mit Verlaub - Blödsinn. Ich halte eine Alarmierung sogar dann für gerechtfertigt, wenn eine Anmeldung vorliegt. Denn wie unterscheidet der Disponent, ob es sich auch um das angemeldete Feuer handelt? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 649694 | |||
Datum | 19.10.2010 12:11 | 30244 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc DickeyNa, das macht die Sache doch einfach. Wenn die Leitstelle diese Info von der jeweils zuständigen örtlichen Gefahrenabwehrbehörde nicht haben will, dann muß sie halt auch die daraus entstehenden Folgen tragen. D.h. die Gemeinde schickt die "Rechnung" an den Träger der Leitstelle.Und der Träger der Leitstelle finanziert sich durch Umlagen der zugehörigen Gemeinden... Solange Menschen noch die anatomischen Voraussetzungen fürs Sprechen haben, ist diese Lösung irgendwie blöd. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Math8ias8 S.8, Niederau / Sachsen | 649696 | |||
Datum | 19.10.2010 12:17 | 30282 x gelesen | |||
Volle Zustimmung. In den allermeisten Fällen ist es unmöglich die Meldung einer genehmigten Verbrennung zuzuordnen. "Was brennt denn da?" -> "Weiß nicht." "Sehen sie da jemanden am Feuer?" -> "Nein" "Gehen / Fahren sie mal näher ran!" -> "Fragen sie nicht soviel, ich hab den Notruf gewählt, da muss doch jetzt mal die F kommen, wie ist ihr Name, unterlassene Hilfeleistung, Anwalt, Zeitung, blablabla…" Die Lösung hier im Kreis: das Verbrennen von Gartenabfällen ist generell verboten. Gruß Mathias | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 649697 | |||
Datum | 19.10.2010 12:18 | 30219 x gelesen | |||
Hallo, ich denke nicht das dies ein Problem ist das speziell die ILS betrifft. Wir hatte solche Alarme auch als die Leitstelle noch nur für den Landkreis Spremberg (350 km² u. 48.000 EW) zuständig war genauso wie wir sie heute mit der RLS (7.179 km² u. 662.000 EW) haben. Die Leitstellenmitarbeiter sind sich des Problem sehr wohl bewusst und fragen sehr gezielt nach. Die allermeisten Alarme sind daher auch keine Fehlalarme, da ja bei ausgerufener WbWst. oder Inversionswetterlage das Abbrennen bei uns grundsätzlich verboten ist. Wenn der Meldende nicht eindeutig angibt das es sich um das Abbrennen von Gartenabfällen handelt wird die Leitstelle mit "unklarer Rauchentwicklung" alarmieren müssen. Denn woher soll sie wissen das dort ein angemeldetes Feuer brennt und nicht bereits der daneben stehende Schuppen? Der Rauchwolke wird man in den wenigsten Fällen ansehen ob sie von einem Nutzfeuer oder bereits von einem Schadenfeuer stammt. Ohne belastbare Zahlen halte ich das Ganze mal wieder für ein schönes Beispiel wie man den bösen ILS den schwarzen Peter in die Schuhe schieben will. Fehlt nur noch das sich eine Bürgerinitiative bildet und gegen die ILS zu Felde zieht. ;-( Gruß Ralf PS: Wir sind auch schon zu Ostern rausgeflogen weil ein Bürger meinte einen Waldbrand zu sehen und sich auch vom Disponenten nicht davon überzeugen ließ, das da hinter den 5 Bäumen vielleicht nur das angemeldete Osterfeuer brennt. ;-) Irgendwas ist ja auch immer. http://twitter.com/nomex64 | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Regenstauf / Bayern | 649702 | |||
Datum | 19.10.2010 12:40 | 30234 x gelesen | |||
Servus Anton, Geschrieben von Anton Kastner Früher wurde da bei der Gemeinde oder der Feuerwehr/ Polizei (wer halt immer auch alarmierte) angerufen, dass man ein Feuer abbrennt und gut war´s. Jetzt nimmt die ILS solche Anrufe nicht mehr entgegen melden könnte man solche Feuer unter: http://www.feuerwehr-regensburg.de/leitstelle/kaeferholz.php Aber leider wird das oft von der Leitstelle nicht berücksichtigt. So wurden selbst zu einer angemeldeten Realbrandübung vor kurzem im Lkr. Regensburg 5 Feuerwehren alarmiert :-( Fw-Seitig kann ich nur empfehlen, in solchen Fällen kurz vorher bei der Leitstelle direkt anzurufen und denen auch einen Ansprechpartner an die Hand zu geben. Obs letztlich funktioniert oder nicht, sei dahin gestellt. Zumindest aber ist man dann nicht schuld an dem Fiasko. MkG, Stefan | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 649709 | |||
Datum | 19.10.2010 13:00 | 30257 x gelesen | |||
Unsere ILS wurde im März aufgeschalten. Und ja, es gibt mehr Einsätze für die einzelnen Feuerwehren. Aber nicht etwa wegen Fehlalarmen, sondern wegen Erneuerung der uralten Alarmpläne. Die ILS nimmt wie zuvor die FEZ angemeldete Nutzfeuer auf. Fehlalarme gibt es wegen diversen Daxenfeuern natürlich, aber das liegt nicht an der ILS, sondern an den Leuten, die das einfach nicht anmelden (wollen). | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 649725 | |||
Datum | 19.10.2010 14:36 | 30047 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan RücklAber leider wird das oft von der Leitstelle nicht berücksichtigt. So wurden selbst zu einer angemeldeten Realbrandübung vor kurzem im Lkr. Regensburg 5 Feuerwehren alarmiert So Real kann die Übung ja nicht gewesen sein, wenn die zuständige Leitstelle davon nix weiß. Geschrieben von Stefan Rückl Fw-Seitig kann ich nur empfehlen, in solchen Fällen kurz vorher bei der Leitstelle direkt anzurufen und denen auch einen Ansprechpartner an die Hand zu geben. Merkwürdig. Wenn wir zu einer Übung raus fahren, dann ist entweder die Leitstelle darüber informiert oder (wenn es eine Einsatzübung ist) sogar die Alarmierende Stelle. Ich kann da das Problem irgendwie nicht erkennen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Tim 8R., Hof / Bayern | 649728 | |||
Datum | 19.10.2010 14:53 | 30040 x gelesen | |||
Hallo, eine verdächtige Rauchentwicklung wäre laut ABek vermutlich eine "unklare Rauchentwicklung", zu finden unter dem Einsatzstichwort B 3. ABek Gruß Tim P.S.: Meine Meinung...is ja klar, oder? | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 649736 | |||
Datum | 19.10.2010 15:52 | 29937 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffWobei wasserführende TSA mir bisher unbekannt sind,-) Nunja. Heißt zwar nicht TSA aber irgendwie...: Link MfG (Mit fränkischen Grüßen) Linus (Ach ja: Alles was ich schreibe, schreibe ich nach bestem Wissen und Gewissen - was ja nicht heißen muss, dass es auch wirklich richtig ist.) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 649737 | |||
Datum | 19.10.2010 15:59 | 29937 x gelesen | |||
Ja, endlich wieder Zeit für meinen Lieblingslink! Dein verlinkter Tankanhänger ist doch Spielzeug, weder Funk, noch Lichtmast, noch Blaulicht! SO muss das aussehen! ;-) Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 649738 | |||
Datum | 19.10.2010 16:02 | 29789 x gelesen | |||
erinnert mich irgendwie an das :-) Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 649748 | |||
Datum | 19.10.2010 16:34 | 29779 x gelesen | |||
Geschrieben von Tim Raml
Stimmt. Kann man so machen. Wobei da bei uns nicht zwangsläufig ein ganzer Zug ausrückt, es sei denn die besonderen Umst#nde erfordern das. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Stef8an 8R., Regenstauf / Bayern | 649759 | |||
Datum | 19.10.2010 17:08 | 29832 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningSo Real kann die Übung ja nicht gewesen sein, wenn die zuständige Leitstelle davon nix weiß. die Leitstelle war nachweislich informiert worden. Nur wurde entweder intern diese Information nicht weitergegeben oder nicht beachtet. Wo genau das Problem letztlich lag, weiß ich nicht, aber ich bin mir sicher, dass sich die zuständigen Führungskräfte darum kümmern werden. Geschrieben von Stefan Brüning Merkwürdig. Wenn wir zu einer Übung raus fahren, dann ist entweder die Leitstelle darüber informiert oder (wenn es eine Einsatzübung ist) sogar die Alarmierende Stelle. Ich kann da das Problem irgendwie nicht erkennen. Achja?! Eure Leitstelle weiß also immer genau, was ihr macht, wenn ihr im Status 1 oder 6 seid? Bei uns gibts eine Vorgabe (Dienstanweisung), Übungen im Ortsbereich zur Entlastung der Leitstelle nicht zu melden. Btw, Leitstelle = alarmierende Stelle im Fall der besagten ILS. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 649760 | |||
Datum | 19.10.2010 17:12 | 29713 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Rückl
So sollte es sein. Besonders, wenn es sich um eine Übung handelt, während der man u.U. nicht sofort einsatzbereit ist. (Schläuche draußen?, PA im Einsatz?, Tank leer?) Bei einer entsprechenden Einsatzübung wird ggfs. auch in der Lst. ein Einsatz eröffnet und der ELW (bzw. ein Fahrzeug) ist durchgehend über Funk ansprechbar. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Chri8sti8an 8R., Kressberg / BW | 649763 | |||
Datum | 19.10.2010 17:31 | 29760 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningDenn wie unterscheidet der Disponent, ob es sich auch um das angemeldete Feuer handelt? Bei uns wird das so gehandhabt, das derjenige, der das Feuer abbrennt es bei der Leitstelle anmelden muss. Desweiteren muss er eine Telefonnummer angeben, unter welcher er erreichbar ist. Dadurch kann die ILS kurz nachfragen, ob sein Feuer noch brennt, bzw. ob in der Nähe noch eine Rauchentwicklung zu sehen ist. Meine ganz Persönliche Meinung MKG Christian | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Regenstauf / Bayern | 649764 | |||
Datum | 19.10.2010 17:43 | 29692 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningBesonders, wenn es sich um eine Übung handelt, während der man u.U. nicht sofort einsatzbereit ist. (Schläuche draußen?, PA im Einsatz?, Tank leer?) In dem Fall wäre bei uns das Fzg. im Status 6. Ohne weiteren Kommentar. Natürlich werden überörtliche Übungen (insb. mit mehreren beteiligten Feuerwehren) der Leitstelle mitgeteilt. Und hier ist auch im Vorfeld organisatorisch die Einsatzbereitschaft sicherzustellen. Aber sonst ists eher Aufgabe des ELR für adäquaten Ersatz zu sorgen (alarmierungstechnisch). Geschrieben von Stefan Brüning ELW (bzw. ein Fahrzeug) ist durchgehend über Funk ansprechbar Das meinte ich damit, dass man der Leitstelle einen Ansprechpartner zur Verfügung stellen sollte. Geschrieben von Stefan Brüning wird ggfs. auch in der Lst. ein Einsatz eröffnet Ist bei uns explizit nicht gewünscht, dass Übungen von der Leitstelle "verwaltet" werden. Das darf man dann später in der "Einsatznachbearbeitung" per Webtool schön brav selber einpflegen ;-) Kommt zwar schon auch vor, dass die Leitstelle zu Einsatzübungen alarmiert, aber öfter als einmal im Jahr kriegst das nicht durch, wenn überhaupt! War dagegen vor der ILS Gang und Gäbe, dass es über die Einsatzzentrale lief. Ist mit einer integrierten Leitstelle, die 3 große Landkreise plus das Stadtgebiet Regensburg abdeckt, eben nicht so leicht möglich. Bei Neumarkt weiß ichs grad nicht auswendig, aber Lkr. Regensburg und Cham dürften zusammen um die 350 Feuerwehren haben. Was meinst, was da los ist, wenn jeder die Übungen über die Leitstelle laufen lassen möchte? Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 649766 | |||
Datum | 19.10.2010 17:57 | 29730 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian ReuterBei uns wird das so gehandhabt, das derjenige, der das Feuer abbrennt es bei der Leitstelle anmelden muss. Desweiteren muss er eine Telefonnummer angeben, unter welcher er erreichbar ist. Dadurch kann die ILS kurz nachfragen, ob sein Feuer noch brennt, bzw. ob in der Nähe noch eine Rauchentwicklung zu sehen ist. Ich hoffe doch stark und gehe fest davon aus, dass der Disponent bei unklarer Rauchentwicklung zuerst mal alarmiert und die Feuerwehr schauen läßt. Gern kann er zeitgleich die ausrückende Feuerwehr über die Möglichkeit einer Verbrennung informieren. Nur bei dem Anmelder einer Verbrennung nachzufragen halte ich für völlig vermessen. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 649768 | |||
Datum | 19.10.2010 18:07 | 30210 x gelesen | |||
Nabend. Geschrieben von Stefan Rückl In dem Fall wäre bei uns das Fzg. im Status 6. Ohne weiteren Kommentar. MMh. Ein Fahrzeug ohne Kommentar außer Dienst zu nehmen finde ich realtiv unschön. Geschrieben von Stefan Rückl
Das bringt aber nur etwas, wenn die Leitstelle das auch weiss. Geschrieben von Stefan Rückl Ist bei uns explizit nicht gewünscht, dass Übungen von der Leitstelle "verwaltet" werden. OK. Wenn das bei Euch so ist. Halte ich für suboptimal. Geschrieben von Stefan Rückl Kommt zwar schon auch vor, dass die Leitstelle zu Einsatzübungen alarmiert, aber öfter als einmal im Jahr kriegst das nicht durch, wenn überhaupt! Fragt ihr die Leitstelle um Erlaubnis, eine Übung durchführen zu dürfen? Geschrieben von Stefan Rückl Ist mit einer integrierten Leitstelle, die 3 große Landkreise plus das Stadtgebiet Regensburg abdeckt, eben nicht so leicht möglich. Bei Neumarkt weiß ichs grad nicht auswendig, aber Lkr. Regensburg und Cham dürften zusammen um die 350 Feuerwehren haben. Was meinst, was da los ist, wenn jeder die Übungen über die Leitstelle laufen lassen möchte? Naja. Wenn die Leitstelle mit solchen Übungen überfordert ist, wie macht die das dann mit Einsätzen? Ich will Euch eure Arbeit auch nicht madig machen. Wenn das funktioniert, dann sei es so. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Chri8sti8an 8R., Kressberg / BW | 649770 | |||
Datum | 19.10.2010 18:07 | 29631 x gelesen | |||
Wie das jetzt alles genau abläuft weiß ich nicht. Hatten bisher noch nie den Fall, das zu einer Verbrennung die Feuerwehr alarmiert wurde. Da wir hier in einem sehr Ländlichen Gebiet leben, "ertränkt" der Bauer das Feuer, bevor er die 112 wählt....;-) Meine ganz Persönliche Meinung MKG Christian | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Weißwasser / Sachsen | 649772 | |||
Datum | 19.10.2010 18:13 | 29771 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Anton Kastner Das Abbrennen dieser Feuer ist in bestimmten Zeiträumen gestattet. Bei uns muss jedes Feuer angemeldet werden, außer einem "Kochfeuer". Hexenfeuer, Lagerfeuer und das verbrennen muss bei der zuständigen FW angemeldet werden. Bei hoher WBS ist eine zustimmung von einigen Faktoren abhängig. Ansonsten gibts schon mal nen Einsatz, der sich am Ende um ein eventuell nicht angemeldetes Lagerfeuer dreht, auch bei uns, was aber nicht extrem häufig ist und nicht als die "katastrophe" gesehn wird. Lieber einmal mehr zum "Fehlalarm" rausfahren, als dann mit mühe und Not ein größeres Schadfeuer bekämpfen zu müssen. Gruß Andreas Meine Beiträge sind meiner Meinung! Ich auch! :-) Hast Du im Leben tausend Treffer, man hört´s, man sieht´s, man geht vorbei. Doch lauthals brüllt der kleinste Kläffer, schießt Du ein einziges Mal vorbei. (Edmund Kreuzner) | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Weißwasser / Sachsen | 649773 | |||
Datum | 19.10.2010 18:16 | 29515 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Andreas Hanl und das verbrennen ... von pflanzlichen Abfällen .... So sollte der Satz im ganzen eigentlich lauten, aber da waren die Gedanken beeits weiter im Text .... Sorry ;-) Gruß Andreas Meine Beiträge sind meiner Meinung! Ich auch! :-) Hast Du im Leben tausend Treffer, man hört´s, man sieht´s, man geht vorbei. Doch lauthals brüllt der kleinste Kläffer, schießt Du ein einziges Mal vorbei. (Edmund Kreuzner) | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 649775 | |||
Datum | 19.10.2010 18:21 | 29518 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan Rückl Fw-Seitig kann ich nur empfehlen, in solchen Fällen kurz vorher bei der Leitstelle direkt anzurufen und denen auch einen Ansprechpartner an die Hand zu geben. Das machen wir grundsätzlich sogar schon bei größeren Übungen mit Nebelmaschine mit unserer LS Montabaur, und klappt super. Zum Thread: Ja, hat bei uns schon stark zugenommen, die Einsätze "Unklare Rauchentwicklung", die sich als Gartenfeuer rausstellt. Ich find es aber irgendwo auch nicht schlimm. Lieber einmal zu viel vie einmal zu spät alarmiert. Gruss Ralf Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 649776 | |||
Datum | 19.10.2010 18:23 | 29572 x gelesen | |||
Hallo Stafan, gehe bei der gemeinten Lst. ruhig von noch mehr ungewöhnlichen Dingen aus...... Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 649779 | |||
Datum | 19.10.2010 18:32 | 29618 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter Lieffertz
Kennst Du die näher? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 649781 | |||
Datum | 19.10.2010 18:34 | 29693 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian ReuterDa wir hier in einem sehr Ländlichen Gebiet leben, "ertränkt" der Bauer das Feuer, bevor er die 112 wählt....;-) Wenn bei uns sowas vorkommt, dann ist es selten der Bauer, der anruft. Meist sind es Autofahrer, die die Rauchsäule aus der Entfernung sehen. Genau das halte ich auch für das Problem. Da ist es gar nicht möglich, es von einem vielleicht angemeldeten Nutzfeuer zu unterscheiden. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 649782 | |||
Datum | 19.10.2010 18:36 | 29630 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Stefan Brüning Genau das halte ich auch für das Problem. Da ist es gar nicht möglich, es von einem vielleicht angemeldeten Nutzfeuer zu unterscheiden. Eben, und deshalb ist es kein Problem, sondern es wird alarmiert... Ob in der Nähe irgendwas angemeldet wurde oder nicht... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 649783 | |||
Datum | 19.10.2010 18:41 | 29565 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan RücklBei Neumarkt weiß ichs grad nicht auswendig, Servus Stefan, dann rechne noch 153 Feuerwehren dazu.:-) Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 649784 | |||
Datum | 19.10.2010 18:42 | 29514 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningKennst Du die näher? Ich wurde am vergangenen WE umfassend von einer der angeschlossenen Feuerwehren "unterwiesen" :-). Peter PS: Weiteres gern per PN. Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 649785 | |||
Datum | 19.10.2010 18:43 | 29583 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas HanlBei uns muss jedes Feuer angemeldet werden Hallo Andreas, das ist bei uns auch so. Aber was hilft das Anmelden, wenn´s nicht an der ILS ankommt? Das ist z.T. das Kreuz. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 649786 | |||
Datum | 19.10.2010 18:52 | 29541 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar Reimer
Macht bei uns im Jahr vermutlich nichtmal zwei oder drei Einsätze aus. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 649788 | |||
Datum | 19.10.2010 19:11 | 29463 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningMacht bei uns im Jahr vermutlich nichtmal zwei oder drei Einsätze aus. Da das Verbrennen von Gartenabfällen hier verboten ist, gibts das Problem nur zu Ostern, dann aber doch recht häufig. Auch wenn man vorher schon vermutet, um was es sich handelt, führt kein Weg dran vorbei... Statistisch gesehen sind diese Art Fehleinsätze aber wohl eher unbedeutend... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Weißwasser / Sachsen | 649791 | |||
Datum | 19.10.2010 19:30 | 29531 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Anton Kastner Aber was hilft das Anmelden, wenn´s nicht an der ILS ankommt? Das ist z.T. das Kreuz. Dann gilt es, dort anzusetzten und verbessern, sprich das eine "Feueranmeldung" weitergeleitet wird bzw. auch angenommen werden muss. Ansonsten wird man sich mit den Jahren auch an die zahlreichen Fehlalarme gewöhnen *duckundrenn* Gruß Andreas Meine Beiträge sind meiner Meinung! Ich auch! :-) Hast Du im Leben tausend Treffer, man hört´s, man sieht´s, man geht vorbei. Doch lauthals brüllt der kleinste Kläffer, schießt Du ein einziges Mal vorbei. (Edmund Kreuzner) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 649794 | |||
Datum | 19.10.2010 19:46 | 29569 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas HanlDann gilt es, dort anzusetzten und verbessern, sprich das eine "Feueranmeldung" weitergeleitet wird bzw. auch angenommen werden muss. Jetzt brech ich schon ne Lanze für die Disponenten....:-). Was soll der Jeweilige damit anfangen? Er bekommt nen Notruf und muss handeln. Wenn er nett ist, schaut er kurz nach und sieht da ein gemeldetes Feuer. Soll er sich jetzt drauf verlassen das es genau dieses Feuer ist oder sollte er besser doch die zuständige Feuerwehr zum Eruieren hinschicken? Nehmts mir nicht übel, auch ich würde Letzteres machen. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Math8ias8 S.8, Niederau / Sachsen | 649795 | |||
Datum | 19.10.2010 19:53 | 29449 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzWenn er nett ist, schaut er kurz nach und sieht da ein gemeldetes Feuer. wühlt sich unter Zeitdruck durch schuhkartonweise vorliegende Anmeldungen von irgendwelchen Feuern mit z.T. abenteuerlichen Orts- und Zeitangaben… Problem erkannt? Gruß Mathias | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Weißwasser / Sachsen | 649797 | |||
Datum | 19.10.2010 20:16 | 29479 x gelesen | |||
Hallo Peter, Geschrieben von Peter Lieffertz Nehmts mir nicht übel, auch ich würde Letzteres machen. nehm ich dir nich ;-) Ich würde ebenfalls zur kontrolle nen "Wagen" rausschicken. Sowas gibts ja des öfteren auch bei Meldungen über Firewatch. Soll da denn der "Beobachter" auch nur auf die Anmeldungen schauen, woher der Rauch sein könnte??? Aber wenn man im Groben weiß (Ortswehr), das es in dieser Zeit in diesem Gebiet ne anmeldung zu einem Lagerfeuer gibt, muss ja dann nicht Kreisalarm ausgelöst werden. ... hatten wir übrigens auch im Jahr 2008 .... gemeldet Feuerschein im Wald ... es war ein nicht angemeldetes, größeres Lagerfeuer, mehrere Fahrzeuge waren auf der Suche ... Wie ich schon schrieb, lieber einmal mehr, als dann auf Hast etliche Einheiten zu alarmieren. Gruß Andreas Meine Beiträge sind meiner Meinung! Ich auch! :-) Hast Du im Leben tausend Treffer, man hört´s, man sieht´s, man geht vorbei. Doch lauthals brüllt der kleinste Kläffer, schießt Du ein einziges Mal vorbei. (Edmund Kreuzner) | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 649803 | |||
Datum | 19.10.2010 20:28 | 29451 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias Schödelschaut er kurz nach Jetzt hast du mich komplett missverstanden..... Ich habe sogar bereits die Lösung beschrieben. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Math8ias8 S.8, Niederau / Sachsen | 649805 | |||
Datum | 19.10.2010 20:32 | 29489 x gelesen | |||
Ich habe dich völlig richtig verstanden und wollte dein Argument eigentlich verstärken. Selbstverständlich wird bei der kleinsten Unsicherheit alarmiert. Gruß Mathias | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 649807 | |||
Datum | 19.10.2010 20:34 | 29507 x gelesen | |||
Geschrieben von Mathias SchödelIch habe dich völlig richtig verstanden und wollte dein Argument eigentlich verstärken. Dann sind wir uns ja einig! Und so soll es gefälligst auch bleiben. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Regenstauf / Bayern | 649822 | |||
Datum | 19.10.2010 21:07 | 29597 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningNaja. Wenn die Leitstelle mit solchen Übungen überfordert ist, wie macht die das dann mit Einsätzen? Um ehrlich zu sein: versteht von uns auch keiner so richtig, aber ist nun mal so. Und ja, die sind bei Großschadenslagen recht schnell überlastet. Dafür gibts die Kreiseinsatzzentrale (KEZ), die dann ein gewisses Einsatzmittelkontingent zur freien Disposition zugeteilt bekommt. Geschrieben von Stefan Brüning Fragt ihr die Leitstelle um Erlaubnis, eine Übung durchführen zu dürfen? Nein, so wars nicht gemeint. Aber wenn die Leitstelle zu einer Einsatzübung alarmieren soll (und die sind die einzigen, die alarmieren dürfen - die NASt gibts nicht mehr), dann muss das natürlich mit denen abgestimmt sein. Und die stellen sich halt auch regelmäßig quer zwecks "Überlastung". Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 649826 | |||
Datum | 19.10.2010 21:17 | 29403 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Rückl
Wow. Wie kann man die Leute auch nur mit ihrer Arbeit belästigen. Unglaublich. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 649830 | |||
Datum | 19.10.2010 21:22 | 29367 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan RücklAber wenn die Leitstelle zu einer Einsatzübung alarmieren soll (und die sind die einzigen, die alarmieren dürfen - die NASt gibts nicht mehr), dann muss das natürlich mit denen abgestimmt sein. Und die stellen sich halt auch regelmäßig quer zwecks "Überlastung". Ich glaube meine "Einweisung" war tatsächlich allumfassend.... Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 649840 | |||
Datum | 19.10.2010 21:45 | 29570 x gelesen | |||
Geschrieben von Peter LieffertzEr bekommt nen Notruf und muss handeln. Wenn er nett ist, schaut er kurz nach und sieht da ein gemeldetes Feuer. Soll er sich jetzt drauf verlassen das es genau dieses Feuer ist oder sollte er besser doch die zuständige Feuerwehr zum Eruieren hinschicken? Ich auch. Woher soll denn der Disponent wissen, dass es sich genau um dieses angemeldete Feuer handelt und z.B. der Gärtner seinen Müll doch zur Grünschnittdeponie gefahren hat und jetzt das Nachbarhäuschen brennt!? Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Regenstauf / Bayern | 649848 | |||
Datum | 19.10.2010 22:02 | 29396 x gelesen | |||
Ich bin mir gerade nicht sicher, ob ich mich darüber freuen soll, das von ganz anderer Seite auch bestätigt zu bekommen ;-) Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 649851 | |||
Datum | 19.10.2010 22:09 | 29459 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan RücklIch bin mir gerade nicht sicher, ob ich mich darüber freuen soll, das von ganz anderer Seite auch bestätigt zu bekommen ;-) Theoretisch gewiss nicht. Nur gelang es, mir den Morgenkaffee zum Stocken zu bringen vor Fassungslosigkeit.... Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 649858 | |||
Datum | 19.10.2010 22:29 | 29424 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan RücklUnd ja, die sind bei Großschadenslagen recht schnell überlastet. das ist ein Problem von allen Flächenlagen - und da hilft nur - die Einrichtung von zusätzlichen (Not-)Annahmeplätzen in der Leitstelle sowie - die Besetzung von weiteren Arbeitsplätzen (die können auch woanders sein, wenns vernetzt funktioniert) zur Abarbeitung der Einsätze und - eine passende Fahrzeug- und ELR-Ausrüstung (FMS ist Mindeststandard!) - eine passende Führungsstruktur (vor Ort und in der Leitstelle, als FEL bzw. TEL) Geschrieben von Stefan Rückl Dafür gibts die Kreiseinsatzzentrale (KEZ), die dann ein gewisses Einsatzmittelkontingent zur freien Disposition zugeteilt bekommt. Das kann man machen, wenn die entweder wie früher als "Abschnittsführungsstellen" (das war mal Luftschutz...) bzw. TEL mit eigenen Kräften arbeiten. Das Problem ist, wenn die alle auf dem gleichen Kanal arbeiten, geht das schnell munter drunter und drüber und die Doku der Einsätze sowie der Gesamtübersicht ist im Zweifel eher nicht vorhanden als verwendbar... Geschrieben von Stefan Rückl Nein, so wars nicht gemeint. Aber wenn die Leitstelle zu einer Einsatzübung alarmieren soll (und die sind die einzigen, die alarmieren dürfen - die NASt gibts nicht mehr), dann muss das natürlich mit denen abgestimmt sein. Und die stellen sich halt auch regelmäßig quer zwecks "Überlastung". dann muss ggf. die Bemessung überprüft werden! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 649869 | |||
Datum | 19.10.2010 22:50 | 29513 x gelesen | |||
Geschrieben von Tim Ramleine verdächtige Rauchentwicklung wäre laut ABek vermutlich eine "unklare Rauchentwicklung", zu finden unter dem Einsatzstichwort B 3. Das wäre dann aber eher die unklare Rauchentwicklung in einem Gebäude... und da macht eine B3-Alarmierung Sinn. Bei uns wird unterteilt in "unklare Rauchentwicklung im Gebäude = B 3" und "Brand klein im Freien = B 1" unterschieden... dann fährt halt die zuständige Ortswehr, ggf. ergänzt um ein wasserführendes Fahrzeug, wenn sie selbst keines hat. Gruß Markus | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 649876 | |||
Datum | 19.10.2010 23:00 | 29438 x gelesen | |||
Geschrieben von Andreas HanlBei uns muss jedes Feuer angemeldet werden, außer einem "Kochfeuer". Gibt's dafür auch eine Rechtsgrundlage? Gruß Markus | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 649880 | |||
Datum | 19.10.2010 23:02 | 29348 x gelesen | |||
Hallo Anton, bin gerade nicht so ganz im Bilde: Geschrieben von Anton Kastner Geschrieben von Andreas Hanl Was wäre denn bei uns in Bayern die passende Rechtsgrundlage dafür? Da ist mir derzeit keine geläufig... Danke schon mal! Gruß Markus | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 649883 | |||
Datum | 19.10.2010 23:03 | 29447 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Reichart"" Ist das vielleicht komunal in einer Ordnungssatzung oder sowas geregelt? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 649886 | |||
Datum | 19.10.2010 23:08 | 29412 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningIst das vielleicht komunal in einer Ordnungssatzung oder sowas geregelt? Wäre durchaus möglich. Ich kenne aus diesem Frühjahr lediglich eine Bekanntmachung unseres Landratsamtes im Amtsblatt und der Tagespresse, in welcher die Landwirte etc. gebeten wurden ihre Feuerwehr anzumelden. Es erfolgt dann in der Regel aber immer noch eine Alarmierung, wenn ein Notruf in der ILS eingegangen ist. Allerdings eben nur nach B 1 (Ortsalarm, ein wasserführendes Fahrzeug) - und das ist aus meiner Sicht aus gut so. Gruß Markus | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 649900 | |||
Datum | 19.10.2010 23:43 | 29421 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastnerwenn´s nicht an der ILS ankommt? Das ist z.T. das Kreuz. Muss bein uns beim Ordnungsamt beantragt werden - einen Durchschlag fuers O-Amt, einen fuer den Buerger, einen Polizei und einen Leitstelle. Funzt natuerlich nur, wenn die Post das zeitlich von der Gemeinde zum Kreis schaffen kann. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 649921 | |||
Datum | 20.10.2010 07:32 | 29463 x gelesen | |||
Servus Markus, Geschrieben von Markus Reichart Was wäre denn bei uns in Bayern die passende Rechtsgrundlage dafür? das ist meines Wissens Sache der Gemeinde. Sowaeit ich weiß, muss bei uns in der Gemeinde jede offene Feuerstelle angemeldet werden. Dann gibt´s eine Genehmigung oder nicht. Für bestimmte Fälle gibt´s dann auch eine Dauergenehmigung. Meines Wissens ist das in anderen Kommunen auch so geregelt. Ob´s dann generell für ganz Bayern gilt kann und will ich auch gar nicht sagen. Da ist es mal passiert, dass es an einer solchen Stelle (offiziell) brannte. Der Kommandant der betreffenden Ortswehr sah das Feuer und rückte mit seiner Wehr (TSF) aus. Das gab´s dann ein großes "Remmi-Demmi" zwischen allen Beteiligten, in das noch der KBR und der Landrat auch hineingezogen wurden. Aus ging´s dann wie das berühmte "Hornberger Schießen". PS.: Wir rückten mit unseren wasserführenden Fahrzeugen nicht aus, weil wir nicht alarmiert wurden. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 649924 | |||
Datum | 20.10.2010 08:00 | 29492 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus ReichartWas wäre denn bei uns in Bayern die passende Rechtsgrundlage dafür? Da ist mir derzeit keine geläufig... §3 Absatz 2, § 23, § 24 § 25 VVB ( Verordnung über die Verhütung von Bränden) Grüssle Klaus Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 649934 | |||
Datum | 20.10.2010 09:17 | 29299 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Anton Kastner Sowaeit ich weiß, muss bei uns in der Gemeinde jede offene Feuerstelle angemeldet werden. Dann gibt´s eine Genehmigung oder nicht. ist bei uns auch so. Eine Kopie der Feuergenehmigung geht dann an den örtlichen Kommandanten und an die Polizei (alarmauslösende Stelle) Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Fürth / Hessen | 649936 | |||
Datum | 20.10.2010 09:38 | 29540 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten SchlotterEine Kopie der Feuergenehmigung geht dann an den örtlichen Kommandanten und an die Polizei (alarmauslösende Stelle) Und wie stellt die sicher, dass der Anrufer auch das angemeldete Feuer meldet und es nicht doch nebenan brennt!? Kann man doch nur dadurch sicherstellen, dass man die Fw alarmiert... Viele Grüße Christian Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr! besucht die Feuerwehr Steinbach "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann" (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 649938 | |||
Datum | 20.10.2010 09:55 | 29456 x gelesen | |||
In RLP schreibt die Abbrandgenehmigung bzw. die dazugehörige Landesverordnung Mindestabstände zu Gebäuden, Bepflanzung etc. vor. Wenn die eingehalten werden, ist der genehmigte Brand auch vom Nebenan gut zu unterscheiden. Außerdem wird die alarmauslösende Stelle auch beim kleinsten Zweifel Alarm auslösen, zur Not kann man den Anrufer einfach mal fragen ob da erkennbar Grünzeug brennt, oder irgendeine Wertsache. Offenbar klappt das mit diesen Genehmigungen doch irgendwie, ansonsten hätte unsere Einsatzstatistik sicher mehr als 50 Genehmigungskontrollfahrten pro Jahr mehr. Hat sie jedoch nicht. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 649940 | |||
Datum | 20.10.2010 10:26 | 29236 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FleschhutUnd wie stellt die sicher, dass der Anrufer auch das angemeldete Feuer meldet und es nicht doch nebenan brennt!? die Alarmieren bei Zweifel trotzdem. Aber falls bekannt, kann man die ausrückenden Kräfte ja auf eine evtl. vorhandene Genehmigung hinweisen... Geschrieben von Christian Fleschhut Kann man doch nur dadurch sicherstellen, dass man die Fw alarmiert... Ack. Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Regenstauf / Bayern | 649977 | |||
Datum | 20.10.2010 13:06 | 29223 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich CimolinoDas Problem ist, wenn die alle auf dem gleichen Kanal arbeiten, geht das schnell munter drunter und drüber und die Doku der Einsätze sowie der Gesamtübersicht ist im Zweifel eher nicht vorhanden als verwendbar... für solche Zwecke darf der K-Kanal als Fw-Ausweichkanal genutzt werden - und er wird auch tatsächlich genutzt (immerhin mal was :-)). Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 650048 | |||
Datum | 20.10.2010 18:20 | 29318 x gelesen | |||
Servus Klaus, herzlichen Dank für die Info! Gruß vom kalten See Markus | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 650049 | |||
Datum | 20.10.2010 18:21 | 29268 x gelesen | |||
gerne bei weiterem auch gerne per PN Ein kluger Mann,macht nicht alle Fehler selbst.Er gibt auch anderen eine Chance. W.C „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 650053 | |||
Datum | 20.10.2010 18:27 | 29252 x gelesen | |||
alles klar, DANKE schon mal im voraus! | |||||
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Autor | Andr8eas8 H.8, Weißwasser / Sachsen | 650055 | |||
Datum | 20.10.2010 18:27 | 29485 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Reichart Gibt's dafür auch eine Rechtsgrundlage? nu, gibts ... zum verbrennen von pflanzlichen Abfällen: Seit 2009 ist im Landkreis Görlitz laut Pflanzenabfallverordnung das Verbrennen von Gartenabfällen generell verboten. Auch im April und Oktober. Das heißt, es gibt keine Ausnahmegenehmigungen mehr.Vom Verbot nicht betroffen sind lediglich Traditionsfeuer. Das sind Oster- oder Hexenfeuer. ansonsten gibts noch ne Lagerfeuerlaubnis fürs Stadtgebiet ... Gruß Andreas Meine Beiträge sind meiner Meinung! Ich auch! :-) Hast Du im Leben tausend Treffer, man hört´s, man sieht´s, man geht vorbei. Doch lauthals brüllt der kleinste Kläffer, schießt Du ein einziges Mal vorbei. (Edmund Kreuzner) | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 650066 | |||
Datum | 20.10.2010 22:21 | 29203 x gelesen | |||
Geschrieben von Lüder PottFunzt natuerlich nur, wenn die Post das zeitlich von der Gemeinde zum Kreis schaffen kann. Aus Sicht der FW bringt die Anmeldung nichts, auch wenn sie die Leitstelle erreicht: Sie nutzt nur dem Betreiber des Nutzfeuers als Absicherung. Der Leitstelle bringt sie nichts, denn wenn auch nur der geringste Zweifel besteht, werden die zuständigen Kräfte alarmiert, weil der Leitstelle die Möglichkeit fehlt, zu klären, ob es sich bei dem Grund des Anrufs um das angemeldete Nutzfeuer handelt, oder doch um ein reales Schadenfeuer... Da kann man einwenden was man will... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Mari8o H8., FF Kleinmachnow - BF Berlin / Brandenburg | 650091 | |||
Datum | 21.10.2010 09:57 | 29364 x gelesen | |||
Ich möchte mal erzählen wie das in Berlin so läuft. Für Lagerfeuer in Kitas, Jugenherbergen, als Traditionsfeuer UND tätige Schornsteinfeger werden zeitnah Einsätze angelegt, mit dem Stichwort "SCHORNSTEINFEGER" oder "HINWEIS". Mir Rückrufnummer des Meldenden und Vermutlicher Endzeit der Veranstaltung. Wenn nun eine Einsatzmeldung kommt checkt das System nach Bestätigung der Einsatzadresse in einem vordefinierten Einsatzradius alle vorhandenen Einsätze (auch RD) ab und fragt den Disponenten ob es sich um eine Doppelmeldung handeln könnte. Dieser ruft nun ggf den Meldenden der Lagerfeuerveranstaltung oder den Schornsteinfeger und hält Rücksprache. Funktioniert super. Passiert Täglich, vor allem bei Schornsteinausbrennen mehrere Male so. Sonst würde gerade im Altstadtbereich innerhalb Berlins jeden Vormittag mehrmals zum Dachstuhlbrand alarmiert werden. Eine ggf vorliegende Abbrandgenehmigung wollen wir nicht sehen. Und natürlich werden die kleinen Feuerkorbbrände aus Kleingartenanlagen auch nicht gemeldet. dann fährt eben ein wasserführendes Auto zu F Klein, bei rauchentwicklung im Freien versteht sich. mfg MARIO besucht mich auch gern im Forum bei www.berliner-feuerwehr.de oder unter www.feuerwehr-kleinmachnow.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 650399 | |||
Datum | 23.10.2010 10:09 | 29298 x gelesen | |||
Hallo, wir sind seit einiger Zeit der ILS Allgäu angeschlossen. Man kann zwar die Feuer anmelden, da der Disponent aber am Telefon schlecht einschätzen kann was draußen los ist wird er immer bei einem Notruf eine Einheit losschicken, das ist dann ein klassischer B1 wie von MArkus beschrieben. Eine andere Wahl hat der Disponent auch gar nicht, er muß tätig werden und das ist auch gut so. Wir leben in einer Obstbaugegend, ich würde im Leben nicht auf die Idee "Kartoffelfeuer" zu machen oder Gartenabfälle zu verbrennen, die Landwirte verbrennen aber öfter mal Reisig. Auch wenn der Feuerbrand in einer Plantage ausgebrochen ist muß das betreffende Gehölz sofort möglichst an Ort und Stelle verbrannt werden, das kommt öfter mal vor, mir ist aber kein signifikanter Anstieg der Alarmierungen bekannt. Viele Grüße Christian TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern | 650400 | |||
Datum | 23.10.2010 10:10 | 29113 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan BrüningDas ist - mit Verlaub - Blödsinn. Ich halte eine Alarmierung sogar dann für gerechtfertigt, wenn eine Anmeldung vorliegt. Denn wie unterscheidet der Disponent, ob es sich auch um das angemeldete Feuer handelt? Richtig. Gruß CS TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT! TROLL COLLECT - Trolls im Forum | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 650419 | |||
Datum | 23.10.2010 11:56 | 29044 x gelesen | |||
Servus Christian, Geschrieben von Christian Schorer Wir leben in einer Obstbaugegend, weiß ich. War heuer zum ersten Mal im letzten Zipfel Bayerns am Bodensee. War schon nett. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Aloi8s W8., München / Bayern | 650748 | |||
Datum | 25.10.2010 13:37 | 28906 x gelesen | |||
Bei uns im Ort hatten wir Feuerwehrübung mit mehreren Wehren. Unser Übungsobjekt wurde mit einer Nebelmaschine eingenebelt. Pech, das wir neben der B20 das Übungsobjekt hatten. Durch die Anrufer, die auf der B20 und ungenaue angaben machten, alarmierte die ILS Regensburg andere Wehren. Nach erneutem Rückruf unseres KBI, wurden diese wieder zurückbeordert und wir konnten unser Übuingsobjekt löschenwir | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 650752 | |||
Datum | 25.10.2010 14:11 | 28840 x gelesen | |||
Hallo, und die örtliche PI, was hätte die gemacht, bei ungenauer Angabe des Anrufers? Nix? Na, dann Malzeit, wenn's dann doch was ernstes ist... Gruß, otti Ein Psychopath ist jemand, der gerade heraus gefunden hat was wirklich los ist... | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 650753 | |||
Datum | 25.10.2010 14:17 | 28817 x gelesen | |||
Geschrieben von Matthias Ottund die örtliche PI, was hätte die gemacht, bei ungenauer Angabe des Anrufers? Nix?Das gleiche, was eine Leitstelle gemacht hätte, bei ungenauer Angabe des Anrufers? Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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