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Thema | Böswillige Alarmierung | 9 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 648162 | |||
Datum | 07.10.2010 10:57 | 5553 x gelesen | |||
Hallo Kameraden wie schnell oder langsam wird bei euch z.B. eine böswillige Alarmierung verfolgt bzw. wie lang dauert es im Schnitt bis zur Aufklärung und ggf. Verurteilung? Hintergrund: Wir wurden am 01.01. diesen Jahres gegen 07:50 Uhr alarmiert weil bei Leitstelle per Handy Anruf eingegangen ist,Brandmeldung im Dorfgemeinschaftshaus,Meldende Person gab aber seinen Namen nicht an, Telefonnummer ist aber doch bei Leitstelle sichtbar und kann nachverfolgt werden. War m.E. kein dummer Jugenstreich denn von gewissen Alter an dürfte man wissen was man bewirkt wenn man Notruf wählt. Das Ganze ist dann auch offiziell mit Anzeige über Dienstweg Polizei gelaufen, leider bis heute keine Kenntnis was da rausgekommen ist. Danke schon mal für eure Antworten! mkG Lars | |||||
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Autor | Bern8har8d G8., München / Bayern | 648183 | |||
Datum | 07.10.2010 13:23 | 3559 x gelesen | |||
Auf welchem Wege glaubst (glaubt) Du (Ihr) etwas erfahren zu müssen? Meines Wissens ist erst eine Gerichtsverhandlung öffentlich, und wenn nach Jugendstrafrecht verhandelt wird, dann wirst Du wohl gar nichts erfahren. Es handelt sich hier ausschließlich um meine private Meinung. Sie kann durchaus von der meines Arbeitgebers, und/oder Vorgesetzten abweichen. Dies ist weder beabsichtigt, noch als beabsichtigt anzusehen. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 648186 | |||
Datum | 07.10.2010 13:56 | 3509 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Bernhard Glas Auf welchem Wege glaubst (glaubt) Du (Ihr) etwas erfahren zu müssen? Meines Wissens ist erst eine Gerichtsverhandlung öffentlich, und wenn nach Jugendstrafrecht verhandelt wird, dann wirst Du wohl gar nichts erfahren. Grundsätzlich Ack. Allerdings wird die Gebührenstelle auf Antrag Akteneinsicht bekommen, um den Einsatz abrechnen zu können. Die darf dann aber IMNSHO auch "innerhalb des Hauses" nichts weitererzählen. Letztlich muss man aber dem Beschuldigten die Tat auch nachweisen können (sowohl für die Bestrafung als auch für die Rechnung), und alleine der Besitz eines Mobiltelefons mit einer bestimmten Nummer begründet noch keine Haftung bzw. Strafbarkeit... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 648265 | |||
Datum | 08.10.2010 08:20 | 2823 x gelesen | |||
Ganz einfach, weil es die Kameraden interessiert ob entsprechende Person(en) zur Rechenschaft gezogen wird/werden. Wenn das nämlich Schule macht, dann wird m.E. bald niemand mehr vom Arbeitsplatz,Freizeit etc. den Weg zum Fw-haus nehmen, könnte ja ein Fehlalarm sein.... Ist denke ich nicht motivierend(grade dazu in kleinen oder kleineren Ortschaften) wenn z.B. 12 x im Jahr alarmiert wird,es sich herausstellt das davon 8x böswillig alarmiert wurde,weil evtl. jemand gern sehen will schnell wie die FA das Gerätehaus und in welcher Stärke verlassen können,dann besteht m.E. ganz schnell die Gefahr das der ein oder andere FA nicht mehr zum Gerätehaus kommt, weil mal wieder seine Zeit vertrödelt wurde. Bei Fehlalarm bzw. Meldungen von BMA sieht die Sache erstmal anders aus..sollte man sich schon vergewissern ob nicht doch irgendwas sein könnte. Gruß Lars | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 648267 | |||
Datum | 08.10.2010 08:27 | 2681 x gelesen | |||
Aber die Gebührenstelle darf doch weitergeben "Es wurde verfolgt" und "Rechnung gestellt/bezahlt". Das fällt doch nicht unter Datenschutz und ist doch motivierend. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 648293 | |||
Datum | 08.10.2010 10:46 | 2628 x gelesen | |||
Hallo Geschrieben von Harald Schramke Aber die Gebührenstelle darf doch weitergeben "Es wurde verfolgt" und "Rechnung gestellt/bezahlt". Das fällt doch nicht unter Datenschutz und ist doch motivierend. Ich vermute, dass das möglich wäre. Vielleicht sogar in Form einer kleinen Pressemeldung auch an die Öffentlichkeit. (Wenn es denn ein kleiner Ort war, hier in der großen Stadt interessiert sich die Presse für sowas bestimmt nicht...) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 648301 | |||
Datum | 08.10.2010 11:32 | 2705 x gelesen | |||
Meine Frage dazu: denkst du wirklich, dass viele sitzen bleiben wenn der Piepser geht? Hab ähnliche Stimmen bei uns gehört, hatten auch schon 3 mal einen Fehlalarm (durch die Leitstelle), aber ich kann mir nicht vorstellen das die Mehrzahl dann sagt "Ach ne wird schon nix sein"? MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 648302 | |||
Datum | 08.10.2010 11:36 | 2618 x gelesen | |||
Es geht dabei nicht nur um die Motivation der Einsatzkräfte, sondern auch deren Umfelds. Selbst bei dem idealistischsten Feuerwehrmenschen steht ein Arbeitgeber, Lebensabschnittsgefährte etc. dahinter, der auch Verständnis dafür haben muss. Und das kann so durch Fehlalarme (genau wie feuerwehrfremde Aufgaben, Kleinstkram etc.) leiden, dass der Feuerwehrmensch verständlicherweise ins Grübeln kommt, wenn ihn ein Alarm erreicht. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 648303 | |||
Datum | 08.10.2010 11:41 | 2721 x gelesen | |||
Jop, ich hab mich da jetzt eher auf die Freizeit bezogen:) MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
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