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Thema | Magnet Kennleuchte mit Tonfolgeeinrichtung | 29 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Infos: | |||||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 646202 | |||
Datum | 24.09.2010 11:04 | 18523 x gelesen | |||
Hallo, interessante und kompakte Lösung für Fahrzeuge, die selten genutzt werden (s. auch FWM 8/10), aber weiß jemand, wie man das in Deutschland "richtig" nutzen kann? Ein Eintrag in die KFZ-Papiere ist ja kaum möglich, da kein Festeinbau... http://www.fedsigvama.de/mobile-systeme/lm500.html ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Joac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern | 646208 | |||
Datum | 24.09.2010 11:21 | 15537 x gelesen | |||
Naja ich denke der wirkliche Nutzen ist die Nutzung auf "Privat"-PKWs. Haben bei uns im Landkreis erst einige KBM erhalten. Allerdings haben die größtenteils die hier Drück mich Gibt es auch von vielen anderen Herstellern. uA hier Lag daran, dass einige KBM sich keine feste Lösung einbauen lassen wollten. Grund: Kabelverlegung, Aufwand, mögliche verbleibende "Schäden", die den Preis beim Wiederverkauf mindern. Die Geräte wurden so auch eingetragen. Inkl. Umschlüsselung auf SoKFZ (soweit ich weiß). Ich persönlich finde die Lösung gerade für die zerstörungsfreie Umrüstung gut. Alles meine private und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 646209 | |||
Datum | 24.09.2010 11:24 | 15171 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Ulrich Cimolino interessante und kompakte Lösung für Fahrzeuge, die selten genutzt werden (s. auch FWM 8/10), aber weiß jemand, wie man das in Deutschland "richtig" nutzen kann? Leider ist dort nicht angegeben, ob das Teil überhaupt (für Deutschland gültige) Bauartgenehmigungen hat. Geschrieben von Ulrich Cimolino Ein Eintrag in die KFZ-Papiere ist ja kaum möglich, da kein Festeinbau... Wenn es denn unbedingt in die Papiere soll: "WW.M.KENNLEUCHTEN-EINSATZHORN-KOMBINATION HERST.:FEDERAL SIGNAL, TYP:LM500,KENNZ.:KBA......;ANBAU GEM.MITZUF.BED.-ANL.***" Allerdings hätte ich (je nach Fahrzeug) etwas Bauchschmerzen mit der Bedienungseinrichtung. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 646211 | |||
Datum | 24.09.2010 11:27 | 15123 x gelesen | |||
hallo, Im Feuerwehr-Markt wird das Teil auch angeboten. Da sind auch Bilder dabei: ![]() MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 646213 | |||
Datum | 24.09.2010 11:33 | 15262 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochLeider ist dort nicht angegeben, ob das Teil überhaupt (für Deutschland gültige) Bauartgenehmigungen hat. Im FWM steht Die Sirene hätte eine Zulassung beim KBA Entspricht ECE-R 65 EMV-Nachweis liegt vor Allerdings ist nicht erwähnt, ob sie der DIN 14610 entspricht... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Eser8 R.8, Wertingen / Bayern | 646218 | |||
Datum | 24.09.2010 11:41 | 15371 x gelesen | |||
Hallo Joachim, Geschrieben von Joachim Gebhardt Haben bei uns im Landkreis erst einige KBM erhalten. Geschrieben von Joachim Gebhardt Die Geräte wurden so auch eingetragen. Inkl. Umschlüsselung auf SoKFZ (soweit ich weiß) Wie wurde das rechtlich Begründet ?? bzw. nach welcher Rechtslage eingetragen ?? http://www.lfv-bayern.de/cms/downloads/rechtsgrundlagen/Blaulicht_AH-StVO_Fassung-IC_Stand-13.06.2008.pdf Ich denke,dass ein KBM (Wir reden hier nur von Bayern) nicht als erster an der Einsatzstelle sein muß, auch die Einsatzleitung liegt erst einmal bei dem örtlich zuständigen Kdt. Und könnte dann evtl. durch den Federführenden Kdt. übernommen ( http://www.sfs-w.de/lehrmittel/_pdf/1001_bayfwg_avbayfwg.pdf § 18 bzw. § 16) werden, oder dann auch durch ein Mitglied der Kreisbrandinspektion. | |||||
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Autor | Joac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern | 646223 | |||
Datum | 24.09.2010 11:53 | 15119 x gelesen | |||
Soweit ich richtig informiert bin, konnten die KBM mit Sonderaufgaben, z.B. Atemschutz einen Antrag stellen an die Regierung, sowie KBM die Objekte mit einer "besonderen" Gefährdungslage in ihrem Gebiet haben. Unser KBM z.B. drei Altenheime mit beschützender Station und ein weiteres Stiftungsheim. Die ganze Genehmigung lief also über die Regierung und die haben auch sehr genau geprüft. Alles meine private und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Mich8ael8 G.8, Pinneberg / Schleswig-Holstein | 646226 | |||
Datum | 24.09.2010 12:04 | 15089 x gelesen | |||
Wäre auch mal interessant, ob da auch genug Ton rauskommt. Witzig sind immer die zivilen Polizeifahrzeuge, die man Dank der "Spielzeugsirene" erst bemerkt, wenn man sich schon fast die Hand geben kann. Alles meine Meinung! | |||||
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Autor | Eser8 R.8, Wertingen / Bayern | 646228 | |||
Datum | 24.09.2010 12:05 | 15172 x gelesen | |||
Hallo Joachim Geschrieben von Joachim Gebhardt konnten die KBM mit Sonderaufgaben, z.B. Atemschutz Wichtige Aufgabe. Der LKR Atemschutzbeauftragter wird zur Einsatzleitung benötigt, weil dass sonst keiner kann ??? Da hat er evtl. in seiner Ausbildung etwas falch gemacht oder alles richtig Geschrieben von Joachim Gebhardt KBM die Objekte mit einer "besonderen" Gefährdungslage in ihrem Gebiet haben Deswegen ist er immer noch nicht der Einsatzleiter (BayFwG) Geschrieben von Joachim Gebhardt Die ganze Genehmigung lief also über die Regierung und die haben auch sehr genau geprüft. Davon geh ich aus !!! Ist nur komisch, dass es ander Regierungen in Bayern anderst sehen ?? Mir wäre das ganze zu warm, weil die Rechtsgrundlage aus meiner Sicht schon sehr eindeutig ist. Aber: Ich freu mich für due Kollegen, dass Sie die Genehmigung von der Regierung bekommen haben. Bei uns gings nicht. Nichteinmal die im Voraus benannte EL vom LKR | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 646242 | |||
Datum | 24.09.2010 13:37 | 14867 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Gudjons Witzig sind immer die zivilen Polizeifahrzeuge, die man Dank der "Spielzeugsirene" erst bemerkt, wenn man sich schon fast die Hand geben kann. Die arbeiten auch i.d.r. mit verdeckt im Motorraum eingebauten Lautsprechern. Grüße, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Dirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen | 646265 | |||
Datum | 24.09.2010 14:44 | 14821 x gelesen | |||
Ausnahmegenehmigung der Straßenverkkehrsbehörde die mitzuführen ist. In Nds. ab Gemeindebrandmeister möglich. Häufig nutzen diese ihre privaten Pkw. Um an einer Einsatzstelle möglichst schnell erforderliche Massnahmen einleiten zu können (Nachalarmierung, usw.) macht dass dann schon manchmal Sinn. Wenn auch nicht für jeden Einsatz! Darüber hinaus auch als Absicherung des eigenen Fahrzeuges an einer Einsatzstelle sinnvoll!! | |||||
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Autor | Joac8him8 G.8, Streitberg/Franken / Bayern | 646347 | |||
Datum | 25.09.2010 02:11 | 14807 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Eser Rudi Wichtige Aufgabe. Der LKR Atemschutzbeauftragter wird zur Einsatzleitung benötigt, weil dass sonst keiner kann ??? Da hat er evtl. in seiner Ausbildung etwas falch gemacht oder alles richtig Hab mich leider geirrt, habe gerade im Anwendungshinweis des Innenministeriums von 2009 nachgeblättert. Da wurde die mögliche Zahl der zulässigen Privaten-SoSi-Einrichtungen erhöht. Von 1xx auf jetzt 500, die von den Regierungen verteilt werden dürfen. Und Fach-KBM sind bis auf den KBM-Gefahrgut generell ausgeschlossen. Klick mich Dort kann man unter Punkt 2.1.2 nachlesen: Berechtigt sind auch die Kreis- und Stadtbrandmeister (KBM/SBM). Die Zahl der möglichen Aner- kennungen ist bayernweit auf insgesamt 500 begrenzt. Dieses Kontingent verteilt sich auf die Regierungen wie folgt: ........ Diese Kontingente werden durch die Regierungen verwaltet; bereits in der Vergangenheit ausgesprochene Anerkennungen sind darauf anzurechnen. Die Regierungen vergeben im Rahmen dieser Kontingente die Anerkennungen für KBM/SBM, denen ein bestimmtes Gebiet zugewiesen ist (Gebiets-KBM/SBM) oder für Gefahrgut-KBM; beim Gefahrgut-KBM reicht es ausnahmsweise auch aus, wenn dieser gegenüber dem örtlich zuständigen Feuerwehrkommandanten regelmäßig nur beratend tätig wird. Sonstige Fach-KBM sind nicht "blau- lichtberechtigt". Die Vorauswahl der berechtigten Gebiets-KBM/SBM erfolgt durch die Kreisverwaltungsbehörden auf Grundlage der allgemeinen Anerkennungsvoraussetzungen und in Abhängigkeit von einem bedeutenden örtlichen Gefahrenpotenzial. Dies kann sich vorbehaltlich der besonderen Umstände ergeben aus: - Betreuung eines vorab zugewiesenen Verkehrswegeabschnitts (Autobahnen, Bundesstraßen, Bahnlinien, Bundeswasserstraßen), - Betreuung eines vorab zugewiesenen Krankenhauses oder Alten- oder Pflegeheimes, - Zuweisung eines Störfallbetriebs mit externem Notfallplan i.S.d. Art. 3a BayKSG (ohne eigene Werkfeuerwehr). Die Regierungen sammeln bei der erstmaligen Verteilung des o.g. Kontingents zunächst die Anträ- ge auf Anerkennung. Erst wenn alle Anträge vorliegen erfolgt die Auswahl der berechtigten Ge- biets-KBM/SBM. Anträge über die Kontingente hinaus sind ausnahmslos abzulehnen. Den Regierungen wird für diesen Fall empfohlen, die Auswahl der Berechtigten in der Reihenfolge der Dringlichkeit entsprechend dem Gefahrenpotenzial vorzunehmen. Warum man das so geändert hat und jetzt einigen KBM zusätzlich ein Blaulicht ermöglicht entzieht sich aber meiner Kenntnis. Alles meine private und persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 646351 | |||
Datum | 25.09.2010 08:59 | 14636 x gelesen | |||
Auch ne interessante Regelung. Wenn jetzt einer mehrere Störfallbetriebe, Krankenhäuser und Autobahnen betreut, aber sein Antrag zu spät kommt, hat er eben Pech gehabt. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 646356 | |||
Datum | 25.09.2010 10:10 | 14664 x gelesen | |||
wir haben die hier in einem unserer Funkdienstwägen ,wenn er dringend bei grösseren Lagen oder vorübergehend als Ersatz für anderes Fahrzeug benötigt wird und die Ersatzbeschaffung mehrere Stunden dauert.hier "NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher" „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 646357 | |||
Datum | 25.09.2010 10:23 | 14825 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus Schillerwir haben die hier in einem unserer Funkdienstwägen ,wenn er dringend bei grösseren Lagen oder vorübergehend als Ersatz für anderes Fahrzeug benötigt wird und die Ersatzbeschaffung mehrere Stunden dauert.hier sind die im Schein eingetragen, oder wird eine fahrzeugbezogene Ausnahmegenehmigung mitgeführt? ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 646358 | |||
Datum | 25.09.2010 10:30 | 14554 x gelesen | |||
du fragst mich was :-) ich schau mal Montag, was ich weiss, ist das sie im Kofferaum so liegt wie sie am ersten Tag reingelegt wurde also bisher nicht gebraucht worden,geb dir Montag kurz PN "NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher" „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 646359 | |||
Datum | 25.09.2010 10:32 | 14524 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinowird eine fahrzeugbezogene Ausnahmegenehmigung mitgeführt? ich denke dieses , weil sie nur in diesem Fahrzeug verlastet ist und auch bei Rep. oder Inspektion vom Pkw nicht in einen anderen selbigen verlastet wird. "NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher" „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Würzburg / Bayern | 646363 | |||
Datum | 25.09.2010 11:28 | 14465 x gelesen | |||
Bei uns im Lkr werden demnächst - aufgrund der Erhöhung des Kontingentes - mehrere (nicht alle) KBM mit dieser Kompaktanlage ausgerüstet. Die Blaulichtgenehmigung ist Personen- und Fahrzeugegebunden. Ein Eintrag in den Fz-Schein muss nicht erfolgen. Die Genehmigung bekommen nur die KBM, die in ihrem Einsatzbereich besondere Schutzobjekte haben (Krankenhaus, BAB, Seniorenwohnheim, Wasserstraße). Nochmal zum Einwand, das der KBM erstmal kein Einsatzleiter ist. Stimmt - aber ein Besonderer Führungsdienstgrad kann die Einsatzleitung an einer Einsatzstelle überehmen, genauso wie ein KBI oder der KBR, da sie eine Fach- und Rechtsaufsicht im Auftrag des Lkr ausüben. Da die meisten Bes. Führungsdienstgrade mit ihrem Privat-Pkw ausrücken und dies für andere Verkehrsteilnehmer nicht sofort erkennbar ist, hat der LFV Bayern diese Kontingenterhöhung auf 500 Blaulichtgenehmigungen für KBM durchgesetzt. Prima, wie ich finde, denn wer schonmal mit einem "Zivilfahrzeug" versucht hat beschleunigt zu einer Einsatzstelle zu fahren, der weiß, dass das nicht gerade einfach und ungefährlich ist. Die verbreiteten Dachaufsetzer "Feuerwehr im Einsatz" sind nahezu sinnlos, da sie nicht wahrgenommen werden. Die FedSig-Anlage LM500 habe ich auf der Interschutz in AUgenschein genommen. Die Lichtausbeute der LED's ist enorm. Das Tonsignal war in der Halle auch sehr laut. Wie die Warnehmung im Straßenverkehr ist kann ich nicht sagen. Ler eingebaute Lautsprecher hat 30 Watt und ca. 114 dba. Es handelt sich um meine persönliche Meinung ! -- Viele Klettern so schnell, dass sie gar nicht merken, dass sie auf den falschen Berg gestiegen sind -- | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Würzburg / Bayern | 646367 | |||
Datum | 25.09.2010 11:50 | 14482 x gelesen | |||
Nein - keine Eintragung im Schein, da nicht fest eingebaut. Die Blaulichtgenehmigung ist jedoch Personen- und Fahrzeugbezogen und ist im Fz. mitzuführen. Für den Versicherungsschutz empfiehlt es sich, seiner Kfz-Versicherung mitzuteilen, dass man das Fahrzeug auch als Einsatzfahrzeug mit Sonder- und Wegerechten einsetzt. Die Versicherung entscheidet dann, ob dieser Umstand mitversichert ist, oder ob die Versicherung angepasst werden muss (und evtl. zu einer Beitragserhöhung führt). Es handelt sich um meine persönliche Meinung ! -- Viele Klettern so schnell, dass sie gar nicht merken, dass sie auf den falschen Berg gestiegen sind -- | |||||
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Autor | Mich8ael8 A.8, Würzburg / Bayern | 646370 | |||
Datum | 25.09.2010 12:18 | 14350 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Michael Gudjons--- Wäre auch mal interessant, ob da auch genug Ton rauskommt Hier gibts ein kleines Vid zur LM500. Die Kennleuchte kann verschieden programmiert werden. Die bessere Lichtausbeute hat man, wenn alle LED's auf einmal im klassischen Doppelblitz aufleuchten. Im Vid ist die andere Variante gezeigt. Ist meiner Meinung nach nicht so effektiv.Klick mich Es handelt sich um meine persönliche Meinung ! -- Viele Klettern so schnell, dass sie gar nicht merken, dass sie auf den falschen Berg gestiegen sind -- | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 646371 | |||
Datum | 25.09.2010 12:30 | 14355 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppAuch ne interessante Regelung. Wenn jetzt einer mehrere Störfallbetriebe, Krankenhäuser und Autobahnen betreut, aber sein Antrag zu spät kommt, hat er eben Pech gehabt. Dann muss er sich halt ein Dienstfahrzeug nehmen bzw. zur Vefügung stellen lassen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 646384 | |||
Datum | 25.09.2010 16:11 | 14343 x gelesen | |||
Geschrieben von Eser RudiIch denke,dass ein KBM (Wir reden hier nur von Bayern) nicht als erster an der Einsatzstelle sein muß, auch die Einsatzleitung liegt erst einmal bei dem örtlich zuständigen Kdt. Mit der Argumentation bräuchte ja keine höhere Führungskraft in Deutschland (also alles was man so als B- bzw A-Dienst bzw. entsprechende örtl Bezeichnungen kennt) SoSi, denn dann kann das ja immer der örtl GF oder auch ZF (ich kenne mich in Bayern jetzt nicht so aus, denke aber mal das ein Kommandant von der Führungsstufe her dem entspricht?) erst mal so machen bis höhere irgendwann mal kommen. Bei größeren Lagen macht das sehr wohl Sinn, weil die Erstphase zB in Bezug auf Raumordnung entscheidend sein kann, außerdem entlastet die höhere Führungskraft den schon anwesenden, der sich dann um seine ursprüngliche Aufgabe kümmern kann während weitergehendes (zB Bereitstellungsräume, Behandlungsplätze, Nachalarmierungen, Versorgung ,...) durch die höhere Führungskraft "gemanagt" werden. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 646385 | |||
Datum | 25.09.2010 16:16 | 14161 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerBei größeren Lagen macht das sehr wohl Sinn, Ich kiente natürlich es macht Sinn wenn höhere Führungskräfte wie KBMs mit SoSi anfahren. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 646387 | |||
Datum | 25.09.2010 16:25 | 14278 x gelesen | |||
Wie ist denn da die Einsatzübernahme geregelt? Bei uns (RLP) hat die Sache maximal 4 Stufen. - Gruppenführer - Zugführer - Wehrleiter (Verbandsführer) - KFI KFI nur bei Alarmstufe 4 und 5. Allerdings muss ich passen ob der ein Blaulicht an seinem privaten Dienst- bzw- dienstlichem Privatfahrzeug hat. Fest montiert ist da nichts. Warum in Bayern da noch 2 Mann mehr Durcheinander machen dürfen erschließt sich mir nicht so ganz. ;-) Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 646388 | |||
Datum | 25.09.2010 16:37 | 14210 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael LinkenbachWie ist denn da die Einsatzübernahme geregelt? Bei uns (RLP) hat die Sache maximal 4 Stufen. War ja nur ein Beispiel mit dem KBM in Bayern. es ging ja allgemeine darum ob höhere Führungskräfte mit SoSi anfahren. mit kameradschaftlichen Grüßen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Ralf8 R.8, Kirchen / Rheinland-Pfalz | 646400 | |||
Datum | 25.09.2010 17:09 | 14181 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael LinkenbachKFI nur bei Alarmstufe 4 und 5. Allerdings muss ich passen ob der ein Blaulicht an seinem privaten Dienst- bzw- dienstlichem Privatfahrzeug hat. Fest montiert ist da nichts. Hallo Michael, KFI und Stellv. KFI haben ein Recht auf eigenes Blaulicht, jedenfalls bei uns im Kreis. Ist auch so umgesetzt. Gruss Ralf Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung wieder und nicht die meiner Feuerwehr !!!! | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 646421 | |||
Datum | 25.09.2010 20:11 | 14280 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Linkenbach Warum in Bayern da noch 2 Mann mehr Durcheinander machen dürfen erschließt sich mir nicht so ganz. ;-) wieso, das ist in Bayern ganz klar geregelt. Siehe im BayFwG Artikel 18 ganz klar geregelt. (1) 1Der Einsatzleiter hat den Einsatz der Feuerwehren und aller Hilfskräfte (Art. 24 Abs. 1) an der Schadensstelle zu leiten und, wenn notwendig, weitere Feuerwehren und Hilfskräfte anzufordern. 2Er lässt die Einsatz- und Hilfskräfte versorgen und ablösen. Wieso da jemend Durcheinander macht oder machen darf, verstehe ich wirklich nicht. Einsatzleiter ist generell der Ortsdkommandant, aber besondere Führungsdienstgrade stehen ihm bei seiner Tätigkeit bei und können die EL übernehmen. So ohne weiteres ablösen von der EL kommt eigentlich nicht in Frage. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 646458 | |||
Datum | 26.09.2010 10:19 | 14007 x gelesen | |||
Dito. Daneben gibt es aber auch WL mit eigenem Blaukrachauto. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Mich8ael8 L.8, Dausenau / RLP | 646498 | |||
Datum | 26.09.2010 13:14 | 14077 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerWieso da jemend Durcheinander macht oder machen darf, verstehe ich wirklich nicht. Das mit dem Durcheinander war auch nicht ernst gemeint. Alle Beiträge geben meine eigene Meinung wieder. Sollte sich jemand daran stören so stehe ich jederzeit für ein persönliches Gespräch zur Verfügung. | |||||
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