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Thema | 40 Euro Blaulichtsteuer | 34 Beträge | |||
Rubrik | Sonstiges | ||||
Autor | Andr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen | 645960 | |||
Datum | 22.09.2010 17:12 | 11991 x gelesen | |||
Bild-Artikel Sollte diese Idee wirklich eingeführt werden, dürfte es doch auch Auswirkungen auf den Feuerwehrberreich haben. Nach dem Motto : Oh , ein Unfall vor mir......schnell weg sonst muss ich zahlen (überspitzt) Das wird doch nur dazu führen das noch mehr Leute in einem Notfall nicht helfen(Hilfe holen) Oder sehe ich das falsch ? MfG Andreas | |||||
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Autor | Achi8m W8., Spahnharrenstätte / Niedersachsen | 645964 | |||
Datum | 22.09.2010 17:18 | 8587 x gelesen | |||
Also bei Unfällen wäre ich gegen diese Steuer, bei anderen Dingen, die man des öfteren mal bei Toto & Harry sieht, klar dafür^^ Ich hab auch gern bei nem Unfall die Polizei dabei, egal wieviel und was kaputt ist. Wenn ich dann sehe, wie sich Freund und Freundin im Suff streiten und die Polizei rufen, wäre sowas vllt angebracht. Zu was für einem Sch*** die Pol manchma ausrücken muss, is ja auch der Hammer. Dies ist meine persönliche Meinung! www.feuerwehr-spahnharrenstaette.de | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 645970 | |||
Datum | 22.09.2010 17:31 | 8330 x gelesen | |||
Hast du dafür auch eine Quelle? (Bild zählt nicht!) Grüße Jens | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Jardinghausen / Niedersachsen | 645972 | |||
Datum | 22.09.2010 17:38 | 8234 x gelesen | |||
Welt MoPo NDR Ja hab ich MfG Andreas | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 645974 | |||
Datum | 22.09.2010 17:48 | 8118 x gelesen | |||
Ich dachte das Sommerloch wär schon rum :-) Aber im Ernst, der Unfallverursacher muß doch jetzt meistens schon blechen. Weiter glaube ich nicht das dies am Meldeverhalten etwas ändert (Gebühr nur für Unfallaufnahme!=Versicherung) Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Jens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen | 645984 | |||
Datum | 22.09.2010 18:46 | 7914 x gelesen | |||
Danke ;-) Grüße Jens | |||||
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Autor | Nikl8as 8L., Kettig / RLP | 645995 | |||
Datum | 22.09.2010 19:21 | 7905 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Andreas Kramer--- Oder sehe ich das falsch ? Nein, sehe ich genauso Erst heute erlebt: bin an einer Unfallstelle vorbeigekommen, leichter Blechschaden, keine Personenschäden...Bagatellfall eigentlich. Aber es bestand uneinigkeit ob der Schuld..also Polizei dazu, dafür ist sie da! Und selbst da hatten die Teilnehmer schon Hemmungen, wie soll das dann erst werden, wenn man da dann noch für zahlen soll? | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 646003 | |||
Datum | 22.09.2010 20:43 | 7821 x gelesen | |||
Hier werden einige Dinge vermischt, welche geklärt werden sollten1 a. zahlt nicht derjenige der den Unfall meldet, sondern der, der den Unfall verursacht hat. b. zahlt man nur bei Unfällen mit Sachschäden c. hat man bislang nichts bezahlt. Die mögliche Verwarnung ist keine Gebühr der Polizei gewesen. Die ging vollständig zur zuständigen Bußgeldstelle der jeweiligen zuständigen Stelle. Das ist ein Buß- oder Ordnungswidrigkeitengeld gewesen und keine Zahlung für die Unfallaufnahme. Warum kommt man auf diese Idee? Ganz einfach! Für wen arbeitet den die Polizei bei diesen Sachschädensunfällen? Richtig! Für die Versicherungen und sonst eigentlich für niemanden. Von daher macht sich hier die Polizei zum Handlanger der Versicherungen und das kann ja wirklich nicht sein. Von daher sind die 40 EUR wohl ganz ok und der Unfallverursacher kann diese dann ja wieder gerne bei seiner Versicherung einfordern. Wo bekommt man den sonst heute noch bei der Verwaltung etwas umsonst? Auch richtig! Fast nirgends mehr und von daher eine tolle Idee die der Polizei entstehenden Kosten für An- und Abfahrt und für die Unfallaufnahme für die Versicherung zu entlohnen. Wenn ich da richtig rechnen würde, dann würden 40 EUR aber ganz klar nicht ausreichen. Ach ja! Das Ganze soll wirklich nur für Unfälle bei Sachschäden eingeführt werden und nicht bei anderen Dingen. Das bleibt kostenlos, da die Polizei ja durch Steuergelder finanziert wird. Es geht eben nur darum, dass man die massive Arbeit, welche im Endeffekt nur für die Versicherung nötig sind, auch diesen in Rechnung stellt. Ich finde es gut und hoffe, dass es bald bundesweit auf diese Art eingeführt wird. Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Andr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü | 646004 | |||
Datum | 22.09.2010 20:47 | 7624 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Ich finde es gut und hoffe, dass es bald bundesweit auf diese Art eingeführt wird. Wie es ja in einigen andern europäischen Ländern schon längers gang und gäbe ist..... Gruß Andi | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 646005 | |||
Datum | 22.09.2010 20:48 | 7680 x gelesen | |||
Ergänzend! Ist eben sowas wie KANN und PFLICHT Aufgabe bei der Feuerwehr und Sachschadensunfälle sind zum größten Teil auch ohne Polizei klärbar. Bin mir sicher, dass dann weniger die ohnehin überlasteten Polizeibeamten anfordern, wenn sie einen Kratzer an der Stoßstange feststellen. Wer es dennoch will, soll dafür eben zahlen. Im Gespräch ist übrigens auch die Kostenpflicht der Aufnahme von Wildunfällen mit Sachschaden. Da arbeitet man nämlich auch nur für die Versicherungen (Anfahren und Bescheinigung für Wildunfall ausstellen). Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Regenstauf / Bayern | 646026 | |||
Datum | 23.09.2010 01:09 | 7414 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen Ringhoferwenn sie einen Kratzer an der Stoßstange feststellen wäre das dann nicht der kostenfreie Fall "Unfallflucht"? Geschrieben von Jürgen Ringhofer Im Gespräch ist übrigens auch die Kostenpflicht der Aufnahme von Wildunfällen mit Sachschaden. Da arbeitet man nämlich auch nur für die Versicherungen (Anfahren und Bescheinigung für Wildunfall ausstellen). Das letzte mal musste ich 8 EUR für den Zettel zahlen. Und ja, bekommt man anstandslos von der Versicherung zurück. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 646035 | |||
Datum | 23.09.2010 08:29 | 7260 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Rücklwäre das dann nicht der kostenfreie Fall "Unfallflucht"? Du interpretierst, dass der Verursacher weg sei! Davon habe ich nichts geschrieben! Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 646037 | |||
Datum | 23.09.2010 08:54 | 7477 x gelesen | |||
Geschrieben von Niklas LemlerErst heute erlebt: bin an einer Unfallstelle vorbeigekommen, leichter Blechschaden, keine Personenschäden...Bagatellfall eigentlich. Aber es bestand uneinigkeit ob der Schuld..also Polizei dazu, dafür ist sie da! Und selbst da hatten die Teilnehmer schon Hemmungen, wie soll das dann erst werden, wenn man da dann noch für zahlen soll? Du schreibst es genau richtig! BAGATELLFALL! Wenn die Schuldfrage unklar ist, soll es im Anschluss ein Richter klären und die Polizei kann vorab die "Aufnahmegebühr" beiden in Rechnung stellen oder unter beiden aufteilen. Was macht den die Polizei bei solchen Unfällen? 1. Personalien austauschen. Das ist auch von jedem Autofahrer selbst möglich, indem er einen Unfallbogen von der Versicherung ausfüllt. Da ist alles drin enthalten. 2. Lichtbilder fertigen. Wenn überhaupt! Heute hat fast jeder ein Fotohandy oder kann sich für 5 Euro eine Wegwerfkamera ins Auto legen. 3. Befragen von Zeugen und Beteiligten. Kann jeder doch auch selbst machen. Erlebe das täglich, dass es gemacht wird. Bis die Polizei eintrifft sind da oftmals Leute da, die sofort losplappern, was passiert ist oder es werden von den Unfallbeteiligten Adressen ausgehändigt, dass diese Personen alles gesehen haben aber weiter mussten. Die kann die Versicherung dann ja auch anschreiben. Wenn es irgendwo Probleme gibt, kann man die Polizei ja anrufen, muss aber damit rechnen, dass es Gebührenpflichtig wird. Wie eben in allen anderen Bereichen der Verwaltung auch. (z. B. Beantragung von Ausweisen, Ausstellen von Genehmigungen u.s.w. Da kostet eben jeder Stempel und das schon seit Jahren). 40 EUR sind da m. E. noch billig. In Hamburg gibt es die zweigeteilte Laufbahn. Da kommen zwei Beamte im gehobenen Diensts mit einem teuren Streifenwagen angefahren und die kosten in der Zeit der Unfallaufnahme garantiert mehr wie 40 EUR. Ist eben nur ungewohnt, dass man zukünftig dafür zahlen soll. Wir lebe aber in einer modernen Dienstleistungsgesellschaft und niemand hat was zu verschenken. Natürlich werden auch weiterhin Straftaten umsonst aufgenommen werden. Hier besteht eine gesetzliche Pflicht für die Polizei und da zählt eben auch die fahrlässige Körperverletzung bei einem Verkehrsunfall dazu. Für mich ist diese Maßnahme schon seit Jahren überfällig. Ebenso fehlt meines Erachtens eine Polizeigebühr für verschiedene gewerbliche Großveranstaltungen (Fußballspiele, Volksfest u.s.w.) Da lehnt man sich auch bequem zurück und stellt nur minimal einen Sicherheitsdienst, weil man die Polizei ja "umsonst" haben kann. Was spricht dageben, wenn man bei einem Fußballticket 1 EUR für die Polizei abdrückt. Schalke kann für fast 37 Millionen Euro Spieler kaufen. Da wird wohl der EUR für die Sicherheit auch noch drin sein ;-) Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 646038 | |||
Datum | 23.09.2010 08:57 | 7171 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Ich finde es gut und hoffe, dass es bald bundesweit auf diese Art eingeführt wird. Dagegen, dass die Polizei für Dienstleistungen eine Gebühr verlangt, habe ich im Prinzip nichts. Bevor aber der "kleine Bürger" zur Kasse gebeten wird, sollte die Polizei (==> die Politik) mal eine Kostenpflicht für die riesigen Polizeieinsätze bei Großveranstaltungen wie Fußballspiele, Events, Konzerte etc. einführen. Dort sacken sich die Veranstalter die Taschen voll und der Staat kann die Veranstaltung auch noch kostenlos absichern. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung Gib jedem Tag die Chance, der beste Deines Lebens zu werden | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 646039 | |||
Datum | 23.09.2010 09:10 | 7253 x gelesen | |||
Hallo Jürgen, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" Makaber - aber treffend !! MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung Gib jedem Tag die Chance, der beste Deines Lebens zu werden | |||||
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Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 646040 | |||
Datum | 23.09.2010 09:20 | 7269 x gelesen | |||
Ich weiss, das Polizeieinsätze schon so oft bezahlt werden müssen. Bei einem VU ohne personenschaden, bzw. ohne dass die Polizei wirklich gebraucht wird, fallen 75€ an. So musste der Opa,der mir bei OBI ne Beule ins Auto gefahren hat die Polizei zahlen. | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 646049 | |||
Datum | 23.09.2010 10:00 | 7290 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix HoppeIch weiss, das Polizeieinsätze schon so oft bezahlt werden müssen. Bei einem VU ohne personenschaden, bzw. ohne dass die Polizei wirklich gebraucht wird, fallen 75€ an. Ich glaube, da verwechslest Du die Ahndung einer Verkehrsordnungswidrigkeit mit einer etwaigen Gebühr für das Tätigwerden der Polizei. Solange ich noch auf dem Fustw saß, habe ich bislang keinerlei zusätzliche Gebühr bei der VU-Aufnahme erhoben, sondern lediglich Verwarngelder ausgesprochen oder Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren im Bußgeldbereich eingeleitet. Und da hat sich in der vergangenen Jahren nichts dran geändert. Die einzigen Gebühren, die bislang bei uns im täglichen Dienst erhoben werden, beziehen sich standartmäßig auf z.B. -Schwertransportbegleitungen -Fehlalarme bei Alarmauslösungen -Kosten für alkoholisierte Personen die in pol. Gewahrsam genommen werden MfG Sven R. Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | |||||
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Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 646052 | |||
Datum | 23.09.2010 10:22 | 7189 x gelesen | |||
Also, der Typ musste 20€ verwarngeld für den von Ihmverursachten Parkplatzunfall bezahlen (laut Aussage der Polizei recht kulant, da sie auch mehr für einen Rückwärtzfahrunfall hätten nehmen können) und 75€ dafür, das sie kommen mussten. Eben so war es für einen Abgefshrenen aussenspiegel meiner mutter, da sollten beide beteiligten 37,50€ zahlen, da die Polizei nicht nötig gewasen wäre. Beide Fälle in Nds. (1x Winsen/Luhe und 1x Lüneburg). | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 646063 | |||
Datum | 23.09.2010 11:29 | 7201 x gelesen | |||
Sorry Felix, aber das kann ich kaum glauben bzw. nachvollzeihen. Die Rechtsgrundlage würde mich interessieren. MfG Sven R. Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | |||||
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Autor | Kevi8n M8., Kronshagen / Schleswig-Holstein | 646067 | |||
Datum | 23.09.2010 12:39 | 7029 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Jürgen Ringhofer--- In Hamburg gibt es die zweigeteilte Laufbahn. OT: Seit wann denn das? Ist mir bisher so nicht bekannt. | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 646072 | |||
Datum | 23.09.2010 13:16 | 6976 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferIn Hamburg gibt es die zweigeteilte Laufbahn. Nö! In Hamburg MfG Sven R. Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 646074 | |||
Datum | 23.09.2010 13:23 | 7011 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix HoppeAlso, der Typ musste 20€ verwarngeld für den von Ihmverursachten Parkplatzunfall bezahlen (laut Aussage der Polizei recht kulant, da sie auch mehr für einen Rückwärtzfahrunfall hätten nehmen können) und 75€ dafür, das sie kommen mussten. Ich habe mir nun einmal die Polizeigebührenordnung (Auslagen der Polizei) für Nds. angeschaut. Da ist in keinster Weise zu erkennen, warum in den von dir geschilderten Fällen eine zusätzliche Gebühr erhoben werden sollte. MfG Sven r. Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 646077 | |||
Datum | 23.09.2010 14:30 | 6847 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas Klee
Wieso makaber? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 646078 | |||
Datum | 23.09.2010 14:33 | 7029 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Reimer
Ich hatte mal mit einem KTW einen kleinen Rangierschaden an einem PKW verursacht. Da wir bei Dienstunfällen die Polizei rufen mussten, hat die auch den Unfall aufgenommen. Man sagte mir, dass man mir ein Verwarngeld auferlegen könnte, aber für so ein armes Schwein wie mich darauf verzichtet. ;-) Das läge im Ermessen des Beamten. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 646092 | |||
Datum | 23.09.2010 18:16 | 6804 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix HoppeIch weiss, das Polizeieinsätze schon so oft bezahlt werden müssen. Bei einem VU ohne personenschaden, bzw. ohne dass die Polizei wirklich gebraucht wird, fallen 75€ an. Nochmal! Das ist kein BEZAHLEN, das ist das Ordnungswidrigkeitengeld für das verursachen eines bestimmten Unfalls und das Geld geht an die Behörde und nicht zur Polizei! @all Auch wenn Hamburg noch die Dreiteilung hat ändert es nichts an der Aussage! ;-) Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 646093 | |||
Datum | 23.09.2010 18:23 | 6844 x gelesen | |||
Schön wie die Unfallverursacher die Dinge verdrehen! Dein Bekannter hat garantiert kein Geld für die Unfallaufnahme bezahlt und bei dem Spiegel ist auch nicht geteilt worden. Da hat man wohl unter Einfluss des Unfallgeschehens einiges durcheinander gebracht! Die Polizeibeamten haben im Bereich der Ordnungswidrigkeiten klar ein Opportunitätsprinzip und können ggf. auf Verwarnungen verzichten. Um hier aber Einheit zu erlagen ist der bundeseinheitliche Tatbestandskatalog eingeführt worden und eine Abweichung (z. B. nur eine mündliche Verwarnung) muss im Anschluss gut begründet werden. Ein Fall wo mann immer davon abweichen kann ist folgender: Unfallverursacher ruft an und teilt mit, dass er beim Ausparken einen anderen geschädigt hat. Für diese Ehrlichkeit den Fahrer auch noch strafen ist m. E. nicht ok und sollte immer mündlich verwarnt werden. Die Ehrlichkeit nicht abzuhauen gehört da belohnt und nicht bestraft ;-) Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 646094 | |||
Datum | 23.09.2010 18:36 | 6749 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferSchön wie die Unfallverursacher die Dinge verdrehen! Dein Bekannter hat garantiert kein Geld für die Unfallaufnahme bezahlt und bei dem Spiegel ist auch nicht geteilt worden. Da hat man wohl unter Einfluss des Unfallgeschehens einiges durcheinander gebracht! Ich nehme mal, die Antwort war nicht auf meinen Beitrag gedacht, oder? Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 646095 | |||
Datum | 23.09.2010 18:36 | 6768 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan Brüning
Nein! Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 646097 | |||
Datum | 23.09.2010 18:47 | 6750 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Für diese Ehrlichkeit den Fahrer auch noch strafen ist m. E. nicht ok und sollte immer mündlich verwarnt werden. Die Ehrlichkeit nicht abzuhauen gehört da belohnt und nicht bestraft ;-) Dieser Ansicht stimme ich voll zu. Da ist aber in Polizeikreisen noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten, zumindest in dem "Beritt", in dem ich mich so bewege. MfG, Thomas Klee Dies ist ausschließlich meine private Meinung Gib jedem Tag die Chance, der beste Deines Lebens zu werden | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 646099 | |||
Datum | 23.09.2010 18:52 | 6732 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas KleeDa ist aber in Polizeikreisen noch viel Überzeugungsarbeit zu leisten, zumindest in dem "Beritt", in dem ich mich so bewege. Das Opportunitätsprinzip ist eine Abwägungssache und auch ich kenne Kollegen die konsequent nach dem Bußgeldkatalog vorgehen. Da ist man immer auf der sicheren Seite, auch wenn man sich keine Freunde damit macht! Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 646106 | |||
Datum | 23.09.2010 20:11 | 6778 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen Ringhofer...und auch ich kenne Kollegen die konsequent nach dem Bußgeldkatalog vorgehen. Das kenne ich auch so. Geschrieben von Jürgen Ringhofer Da ist man immer auf der sicheren Seite, auch wenn man sich keine Freunde damit macht! Die Gründe dafür können allerdings vielfältig sein! MfG Sven R. Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 646107 | |||
Datum | 23.09.2010 20:14 | 6766 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven ReimerDie Gründe dafür können allerdings vielfältig sein! Unbestritten. Oftmals kann ich diese Kollegen sogar sehr sehr gut verstehen! Ist eben wie bei kleinen Kindern! Die Finger sollte man sich nur einmal verbrennen! Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!" | |||||
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Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 646134 | |||
Datum | 23.09.2010 22:30 | 6666 x gelesen | |||
Hi, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Sachschadensunfälle sind zum größten Teil auch ohne Polizei klärbar. nur dass der "größte Teil" eben einen kleineren Teil übrig hat, mit dem ich mich den ganzen Tag beschäftigt. Das sind die Fälle, in denen vor Ort alles klar ist bzw man überredet wird, nicht die Polizei zu rufen unter Versprechungen, alles sofort der Versicherung zu melden. Man schreibt keine Zeugen auf, macht keine Handy-Bilder, weil der Unfallgegner so nett ist. Und dann kommt das böse Erwachen, wenn die Versicherung auf dem vermeintlich vor Ort klaren Unfallschaden dann keinen Cent bezahlt weil 1. Der Gegner die Verursachung seiner Versicherung gegenüber abstreitet 2. oder der Unfallgegner den Schaden einfach seiner Versicherung nicht meldet. Und weil es keinen Polizeibericht gibt kriegt man die lapidare Antwort der Versicherung: "weisen Sie mal nach, dass das bei uns versicherte Fahrzeug überhaupt an dem Unfall beteiligt war" Herzlichen Glückwunsch. Es wird nirgendwo so viel gelogen wie bei Verkehrsunfällen. Deswegen hat irgendwann mal ein Richter in ein Urteil geschrieben, dass er die Unfallbeteiligten auch selber nicht anhören würde, da er in seiner langjährigen Richtertätigkeit noch nie erlebt hat, dass einer der Beteiligten seine Schuld zugegeben hätte. Daher - wer seine Chancen wahren will, sollte auf jeden Fall immer die Polizei rufen. Man arbeitet nämlich nicht für die Versicherungen sondern wahrt schlicht und einfach die Rechte des Geschädigten. Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | |||||
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Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 646167 | |||
Datum | 24.09.2010 07:54 | 6716 x gelesen | |||
Ich versuche mich noch mal schlau zu machen, danke für den dezenten Hinweis. | |||||
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