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ThemaMindestdurchfahrtsbreite von Straßen30 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorHolg8er 8G., Neuwied / Rheinland-Pfalz645140
Datum18.09.2010 17:0718186 x gelesen
Hallo zusammen,

habe ein aktuelles Problem in unserem Ort. Unser Fußballplatz liegt in einer engen Straße. Am Platz selber sind nur begrenzt Parkmöglichkeiten, also wird die Straße davor zum Parken genutzt. Leider ist es dann teilweise nicht mehr möglich, mit unserem Großfahrzeug diese Straße zu passieren. Jetzt habe ich mal in der StVO nachgesehen und habe nur den § 12 zum Thema gefunden, da steht nur was davon, dass das Halten an engen und unübersichtlichen Stellen unzulässig ist. Leider steht da nichts von einer Mindestdurchfahrbreite die eingehalten werden muss.
Weiß jemand, wo ich noch nachsehen kann? § 12 StVO Halten und Parken


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AutorKlau8s S8., München / Bayern645141
Datum18.09.2010 17:1413502 x gelesen
Paragraph 50 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz da ich vermute das du da herkommst laut Visitenkarte.


"NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher"

„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorHolg8er 8G., Neuwied / Rheinland-Pfalz645142
Datum18.09.2010 17:2113162 x gelesen
Der § 50 Landesbauordnung RLP trifft es glaube ich nicht ganz. Ich bräuchte irgendwas, wo eine konkrete Breite steht, oder das Großfahrzeuge der Feuerwehr trotzdem noch durch passen.


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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern645143
Datum18.09.2010 17:2212851 x gelesen
Es müssen 2,50m frei bleiben VwGH 2003/02/0240


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AutorKlau8s S8., München / Bayern645144
Datum18.09.2010 17:2313072 x gelesen
na meiner Meinung nach kann man mit desem Paragraphen aus der Strasse eine Feuerwehranfahrtszone für die Sportstätte machen und dementsprechend beschildern, das wäre eine Lösung ohne die STVO zu quälen.


"NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher"

„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY645151
Datum18.09.2010 18:2512817 x gelesen
Hallo,

eigentlich sollte dich da die Sztaßenverkehrsbehörde (die ist bei uns in Bayern am Landratsamt) weiterhelfen. Ein weiterer Ansprechpartner sollte die Polizei sein. Vielleicht da mal nachfragen. Oder das Ordnungsamt bei euch in der Gemeinde.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorKlau8s S8., München / Bayern645153
Datum18.09.2010 18:3512603 x gelesen
Geschrieben von Anton KastnerOder das Ordnungsamt bei euch in der Gemeinde.


Die machen ohne das genehmigt von Strassenbauverwaltung schon mal glei gar nix

und die Geschrieben von Anton KastnerPolizei nur bei Gefahr im Verzug oder wenn die vo Ordnungsamt angefordert werden :-)


"NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher"

„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorHelm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern645155
Datum18.09.2010 18:3712477 x gelesen
Hallo,

hier gehts um ein ähnliches Thema
Die Erinnerung an meine Führerscheinprüfung sagt etwas von 3m.


MkG Helmut

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AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW645156
Datum18.09.2010 18:3912476 x gelesen
Geschrieben von Klaus SchillerDie machen ohne das genehmigt von Strassenbauverwaltung schon mal glei gar nix

Hier schon.
Denn nicht nur, wo Halten oder Parken durch das entsprechende Verkehrszeichen verboten ist, ist es verboten.


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AutorKlau8s S8., München / Bayern645159
Datum18.09.2010 18:4112471 x gelesen
na dann seit ihr zu beneiden, hier kommt erst mal alles zu uns wenn alles verparkt ist :-)


"NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher"

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Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen645175
Datum18.09.2010 19:1412777 x gelesen
guckst Du


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorKlau8s S8., München / Bayern645179
Datum18.09.2010 19:1812497 x gelesen
cool


"NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher"

„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“
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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW645201
Datum18.09.2010 20:0312837 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Klaus Schillerna meiner Meinung nach kann man mit desem Paragraphen aus der Strasse eine Feuerwehranfahrtszone für die Sportstätte machen und dementsprechend beschildern, das wäre eine Lösung ohne die STVO zu quälen.

Ganz so einfach wird das nicht.

Auch die amtlich gekennzeichnete Fw-Zufahrt bewirkt für den öffentlichen Straßenverkehr erst über §12(1) Nr.5 StVO ein Halteverbot.

Ob ein kompletter Straßenverlauf als solche gekennzeichnet werden darf, wage ich doch stark zu bezweifeln.

Selbst eine Halteverbots-Beschilderung wurde schon von zuständigen Behörden mit der Begründung abgelehnt "da ist wegen der geringen Breite eh Halteverbot, und ein ohnehin geltendes Verbot dürfen wir nicht noch zusätzlich mit Schildern kennzeichnen!".

ja nu.

Gruß,
Henning


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AutorKlau8s S8., München / Bayern645203
Datum18.09.2010 20:0812626 x gelesen
geb ich dir recht Henning und ausserdem ist es immer sehr schwierig wenn man die örtlichen Verhältnisse, Verordnungen, Gemeinderechte nicht kennt, besonders über 500km hinweg,deswegen ist es müssig eigentlich so ein Thema Länderübergreifend auszubauen.Es ist vor Ort meist schon schwierig genug.


"NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher"

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW645206
Datum18.09.2010 20:3612671 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Klaus Schillerausserdem ist es immer sehr schwierig wenn man die örtlichen Verhältnisse, Verordnungen, Gemeinderechte nicht kennt, besonders über 500km hinweg,deswegen ist es müssig eigentlich so ein Thema Länderübergreifend auszubauen.

Ich fürchte, du missverstehst mich.

_Eigentlich_ ist das Thema "Halteverbot" durch Bundesrecht abschliessend geregelt, und damit kein Platz für Landes- oder Ortsrecht.

Geschrieben von Klaus SchillerEs ist vor Ort meist schon schwierig genug.

Das sind dann aber meist keine rechtlichen Gründe.

Wenn seit über 30 Jahren bei jedem Fußballspiel die Zufahrt zum Sportplatz zugeparkt wird, kannst du dich nicht einfach heute hinstellen und sagen "das ist alles illegal! die müssen sofort alle abgeschleppt werden!", auch wenn du noch so viele passende §§ und Urteile zitieren kannst. Das ist leider in vielen Wohngebieten ähnlich....

Gruß,
Henning


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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW645210
Datum18.09.2010 20:5412608 x gelesen
Geschrieben von Adolf HuberText: Es müssen 2,50m frei bleiben VwGH 2003/02/0240

Da wird es für Kühllaster mit 2,55m aber ganz schön eng ;)


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW645213
Datum18.09.2010 21:0812546 x gelesen
Geschrieben von Thomas MiddekeDa wird es für Kühllaster mit 2,55m aber ganz schön eng ;)

2,60

Wenn schon, denn schon ;-)

Gruß,
Henning


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AutorKlau8s S8., München / Bayern645222
Datum18.09.2010 21:3012439 x gelesen
keine Sorge ich hab dich nicht missverstanden,das ist mein täglich Brot, aber du hast es ja selber erkannt wie dein geschriebenes Bundesrecht gehandhabt wird und das was du mit dem Sportplatz schreibst haben wir vor jeder nicht amtlich gesiegelten FWZ.


"NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher"

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AutorHolg8er 8G., Neuwied / Rheinland-Pfalz645231
Datum18.09.2010 21:5212634 x gelesen
Vielen Dank für die Antworten, das hilft auf jeden Fall weiter. Habe heute von einer dritten Person gehört, dass die Polizei der Meinung war, wenn PKW durch kommen, ist das völlig ausreichend. Na, danke schön, dein Freund und Helfer.
Werde mal sehen, was ich aus den Infos machen kann.
Wie immer, es muss erst was passieren, bis was getan wird. Zwei mal war kein Fußballspiel bei einem Brand in der Straße.


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY645237
Datum19.09.2010 07:1413544 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Klaus SchillerDie machen ohne das genehmigt von Strassenbauverwaltung schon mal glei gar nix

wenn die Gemeinde Baulastträger ist, kann sie auch über solche Sachen bestimmen. BEi euch in München sollte dazu eigentlich das Kreisverwaltungsreferat dafür zuständig sein.

Geschrieben von Klaus Schillernur bei Gefahr im Verzug oder wenn die vo Ordnungsamt angefordert werden :-)

dass die Polizei nicht von selbst tätig wird war mir schon klar. Aber sie müßten zumindest die Mindestdurchfahrtsbreiten kennen und auch wissen, an wen man sich wendet, wenn da was geändert werden sollte.

P.S. (und OT): Ich trage bestimmt nicht dazu bei, jetzt die Münchener Straßen zu verschmälern, denn ich bin aktiver Oktoberfestverweigerer.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorKlau8s S8., München / Bayern645244
Datum19.09.2010 09:3812471 x gelesen
Guten Morgen Anton,
Geschrieben von Anton KastnerP.S. (und OT): Ich trage bestimmt nicht dazu bei, jetzt die Münchener Straßen zu verschmälern, denn ich bin aktiver Oktoberfestverweigerer.



dasmachen die schon selber und dann sind wir ja schon zu zweit.:-)


"NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher"

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AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen645247
Datum19.09.2010 10:4912297 x gelesen
Hallo,
die hier geforderten 3m reichen aber auch nur zum durchfahren. Anhalten und aussteigen nd dann vielleicht auch noch Geräte entnehmen ist dabei aber nicht möglich. ihr könnt es ja mal selber Testen: Macht mal die Mannschaftsraumtür 50 cm weit auf und versucht mit PA abzusitzen.
Uns ist das aufgefallen, als in einem neuen Baugebiet die Zufahrt zum Rückhaltebecken, welches auch als Löschteich dienen soll, der Weg erstellt wurde und die Nachbarn entlang des Weges einen Zaun bzw eine Mauereinfassung gesetzt haben. Wir kommen zwar an die Saugstelle, können aber nicht aussteigen.

Gruß
Heinrich


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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW645308
Datum19.09.2010 13:4512234 x gelesen
Geschrieben von Henning Koch
2,60

Wenn schon, denn schon ;-)


jepp


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW645309
Datum19.09.2010 13:5812170 x gelesen
Geschrieben von Klaus Schiller
dasmachen die schon selber und dann sind wir ja schon zu zweit.:-)


da fehlen mir die Worte, diese ehlendige Terrorangst, ... lachhaft Terroranschläge in Deutschland, wer daran glaubt, der glaubt auch an die jungfräuliche empfängniss und den Weihnachtsmann.


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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY645313
Datum19.09.2010 14:1012102 x gelesen
Hallo,

ganz OT:
Geschrieben von Thobias Schürmannda fehlen mir die Worte, diese ehlendige Terrorangst, ... lachhaft Terroranschläge in Deutschland, wer daran glaubt, der glaubt auch an die jungfräuliche empfängniss und den Weihnachtsmann.

das Oktoberfest wurde vor 200 Jahren als Fest für alle Bayern vom damaligen Königshaus gegründet (so hat´s der BR in einer Dokumentation verkündet).
Ich boykottiere dieses Fest wegen der Abzocke, die da gemacht wird, wegen der ganzen Schickmickis, die da umherlaufen usw.
Warum z.B. müssen Australier und Neuseeländer um die halbe Welt reisen, um auf dem Oktoberfest zu raufen. Außerdem "darf" ich ja gar nicht auf die Wiesn, weil mir das Köstüm dazu fehlt. Ich habe ja immer gedacht, dass Fasching irgendwann im Februar oder März ist, aber wenn ich mir die Gestalten da anschaue, dann graust´s mir. Und wenn mir vorgeschrieben wird, dass man nur "in" ist, wenn man mit Lederhose und "Dirndl" auf das komische Fest darf, dann kann es mir gestohlen bleiben. Ich bin jetzt 53 Jahre alt und hatte in meiner Kindheit eine Lederhose. Seither bin ich gabz froh, in jeans herumlaufen zu können.

Mit Terrorangst hat das gar nichts zu tun. Das ist ganz einfach meine ganz persönliche Verweigerungshaltung zu diesem "Preussenfest".


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorKlau8s S8., München / Bayern645317
Datum19.09.2010 14:3012225 x gelesen
Ja da fehlen mir auch die Worte, wie du Preusse :-) auf die Terrorangst kommst ? Ich geh da nicht hin weil ich seit 8 Jahren trockener Alkoholiker bin und das auch bleiben will, mein Freund, dir rate ich bei solchen Äusserungen auch dran zu denken das es Millionen andere Gründe gibt da nicht hinzugehen :-)


"NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher"

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AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW645462
Datum20.09.2010 11:3712019 x gelesen
Hallo, ich bezog mich auf den Inhalt des Links, leider wird der Link in der Zitierfunktion nicht übernommen, euch beide wollte ich damit in keinster Weise einbeziehen, sondern auf die Maßnahmen die die Stadt München wegen dieser unglaublichen Terrorgefahr ergriffen hat und ergreifen will.

Also nichts für ungut

Und wenn wir schon dabei sind, ich bin kein Preuße, ich bin Erdenbürger, also Mensch, sehe da keine unterschiede durch Wohn- und Geburtstort.

;-) *anders als die Bayern konnten wir im Norden uns doch von den tradierten kriegstreibenden unmenschlichen Königs-/ Fürsten-/ und Kaiserreichen und deren Geshcichte und Tradition lösen. ;-)

Grüße
Thobias


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen645555
Datum20.09.2010 19:2911866 x gelesen
wie lang ist die Mauer?


Gruß

A.

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt645629
Datum21.09.2010 07:5411844 x gelesen
Es heißt ja auch Mindestdurchfahrtbreite und nicht Arbeitsfläche.
An der Wasserentnahmestelle brauche ich logischerweise mehr Platz, egal ob das irgendwo steht oder nicht. Darauf komme ich auch nicht erst durch ausprobieren.


Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorOliv8er 8B., Peine / Niedersachsen645630
Datum21.09.2010 08:1111896 x gelesen
Guten Morgen Tobias,

Geschrieben von Thobias Schürmannsondern auf die Maßnahmen die die Stadt München wegen dieser unglaublichen Terrorgefahr ergriffen hat und ergreifen will.

...wobei man es m.E. dort noch nachvollziehen kann, das Oktoberfest war schließlich 1980 (?) Ziel eines richtig bösen Anschlags...

MkG
Oliver


MkG
Oliver

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 18.09.2010 17:07 Holg7er 7G., Neuwied
 18.09.2010 17:14 ., München
 18.09.2010 17:21 Holg7er 7G., Neuwied
 18.09.2010 17:23 ., München
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