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Thema | Mindestdurchfahrtsbreite von Straßen | 30 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Holg8er 8G., Neuwied / Rheinland-Pfalz | 645140 | |||
Datum | 18.09.2010 17:07 | 18186 x gelesen | |||
Hallo zusammen, habe ein aktuelles Problem in unserem Ort. Unser Fußballplatz liegt in einer engen Straße. Am Platz selber sind nur begrenzt Parkmöglichkeiten, also wird die Straße davor zum Parken genutzt. Leider ist es dann teilweise nicht mehr möglich, mit unserem Großfahrzeug diese Straße zu passieren. Jetzt habe ich mal in der StVO nachgesehen und habe nur den § 12 zum Thema gefunden, da steht nur was davon, dass das Halten an engen und unübersichtlichen Stellen unzulässig ist. Leider steht da nichts von einer Mindestdurchfahrbreite die eingehalten werden muss. Weiß jemand, wo ich noch nachsehen kann? § 12 StVO Halten und Parken | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 645141 | |||
Datum | 18.09.2010 17:14 | 13502 x gelesen | |||
Paragraph 50 Landesbauordnung Rheinland-Pfalz da ich vermute das du da herkommst laut Visitenkarte. "NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher" „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Holg8er 8G., Neuwied / Rheinland-Pfalz | 645142 | |||
Datum | 18.09.2010 17:21 | 13162 x gelesen | |||
Der § 50 Landesbauordnung RLP trifft es glaube ich nicht ganz. Ich bräuchte irgendwas, wo eine konkrete Breite steht, oder das Großfahrzeuge der Feuerwehr trotzdem noch durch passen. | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 645143 | |||
Datum | 18.09.2010 17:22 | 12851 x gelesen | |||
Es müssen 2,50m frei bleiben VwGH 2003/02/0240 | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 645144 | |||
Datum | 18.09.2010 17:23 | 13072 x gelesen | |||
na meiner Meinung nach kann man mit desem Paragraphen aus der Strasse eine Feuerwehranfahrtszone für die Sportstätte machen und dementsprechend beschildern, das wäre eine Lösung ohne die STVO zu quälen. "NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher" „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 645151 | |||
Datum | 18.09.2010 18:25 | 12817 x gelesen | |||
Hallo, eigentlich sollte dich da die Sztaßenverkehrsbehörde (die ist bei uns in Bayern am Landratsamt) weiterhelfen. Ein weiterer Ansprechpartner sollte die Polizei sein. Vielleicht da mal nachfragen. Oder das Ordnungsamt bei euch in der Gemeinde. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 645153 | |||
Datum | 18.09.2010 18:35 | 12603 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton KastnerOder das Ordnungsamt bei euch in der Gemeinde. Die machen ohne das genehmigt von Strassenbauverwaltung schon mal glei gar nix und die Geschrieben von Anton Kastner Polizeinur bei Gefahr im Verzug oder wenn die vo Ordnungsamt angefordert werden :-) "NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher" „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Helm8ut 8R., Ezelsdorf / Bayern | 645155 | |||
Datum | 18.09.2010 18:37 | 12477 x gelesen | |||
Hallo, hier gehts um ein ähnliches Thema Die Erinnerung an meine Führerscheinprüfung sagt etwas von 3m. MkG Helmut | |||||
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Autor | Manu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW | 645156 | |||
Datum | 18.09.2010 18:39 | 12476 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus SchillerDie machen ohne das genehmigt von Strassenbauverwaltung schon mal glei gar nix Hier schon. Denn nicht nur, wo Halten oder Parken durch das entsprechende Verkehrszeichen verboten ist, ist es verboten. | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 645159 | |||
Datum | 18.09.2010 18:41 | 12471 x gelesen | |||
na dann seit ihr zu beneiden, hier kommt erst mal alles zu uns wenn alles verparkt ist :-) "NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher" „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 645175 | |||
Datum | 18.09.2010 19:14 | 12777 x gelesen | |||
guckst Du Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 645179 | |||
Datum | 18.09.2010 19:18 | 12497 x gelesen | |||
cool "NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher" „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 645201 | |||
Datum | 18.09.2010 20:03 | 12837 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Klaus Schiller na meiner Meinung nach kann man mit desem Paragraphen aus der Strasse eine Feuerwehranfahrtszone für die Sportstätte machen und dementsprechend beschildern, das wäre eine Lösung ohne die STVO zu quälen. Ganz so einfach wird das nicht. Auch die amtlich gekennzeichnete Fw-Zufahrt bewirkt für den öffentlichen Straßenverkehr erst über §12(1) Nr.5 StVO ein Halteverbot. Ob ein kompletter Straßenverlauf als solche gekennzeichnet werden darf, wage ich doch stark zu bezweifeln. Selbst eine Halteverbots-Beschilderung wurde schon von zuständigen Behörden mit der Begründung abgelehnt "da ist wegen der geringen Breite eh Halteverbot, und ein ohnehin geltendes Verbot dürfen wir nicht noch zusätzlich mit Schildern kennzeichnen!". ja nu. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 645203 | |||
Datum | 18.09.2010 20:08 | 12626 x gelesen | |||
geb ich dir recht Henning und ausserdem ist es immer sehr schwierig wenn man die örtlichen Verhältnisse, Verordnungen, Gemeinderechte nicht kennt, besonders über 500km hinweg,deswegen ist es müssig eigentlich so ein Thema Länderübergreifend auszubauen.Es ist vor Ort meist schon schwierig genug. "NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher" „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 645206 | |||
Datum | 18.09.2010 20:36 | 12671 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Klaus Schiller ausserdem ist es immer sehr schwierig wenn man die örtlichen Verhältnisse, Verordnungen, Gemeinderechte nicht kennt, besonders über 500km hinweg,deswegen ist es müssig eigentlich so ein Thema Länderübergreifend auszubauen. Ich fürchte, du missverstehst mich. _Eigentlich_ ist das Thema "Halteverbot" durch Bundesrecht abschliessend geregelt, und damit kein Platz für Landes- oder Ortsrecht. Geschrieben von Klaus Schiller Es ist vor Ort meist schon schwierig genug. Das sind dann aber meist keine rechtlichen Gründe. Wenn seit über 30 Jahren bei jedem Fußballspiel die Zufahrt zum Sportplatz zugeparkt wird, kannst du dich nicht einfach heute hinstellen und sagen "das ist alles illegal! die müssen sofort alle abgeschleppt werden!", auch wenn du noch so viele passende §§ und Urteile zitieren kannst. Das ist leider in vielen Wohngebieten ähnlich.... Gruß, Henning | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 645210 | |||
Datum | 18.09.2010 20:54 | 12608 x gelesen | |||
Geschrieben von Adolf HuberText: Es müssen 2,50m frei bleiben VwGH 2003/02/0240 Da wird es für Kühllaster mit 2,55m aber ganz schön eng ;) Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 645213 | |||
Datum | 18.09.2010 21:08 | 12546 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas MiddekeDa wird es für Kühllaster mit 2,55m aber ganz schön eng ;) 2,60 Wenn schon, denn schon ;-) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 645222 | |||
Datum | 18.09.2010 21:30 | 12439 x gelesen | |||
keine Sorge ich hab dich nicht missverstanden,das ist mein täglich Brot, aber du hast es ja selber erkannt wie dein geschriebenes Bundesrecht gehandhabt wird und das was du mit dem Sportplatz schreibst haben wir vor jeder nicht amtlich gesiegelten FWZ. "NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher" „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Holg8er 8G., Neuwied / Rheinland-Pfalz | 645231 | |||
Datum | 18.09.2010 21:52 | 12634 x gelesen | |||
Vielen Dank für die Antworten, das hilft auf jeden Fall weiter. Habe heute von einer dritten Person gehört, dass die Polizei der Meinung war, wenn PKW durch kommen, ist das völlig ausreichend. Na, danke schön, dein Freund und Helfer. Werde mal sehen, was ich aus den Infos machen kann. Wie immer, es muss erst was passieren, bis was getan wird. Zwei mal war kein Fußballspiel bei einem Brand in der Straße. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 645237 | |||
Datum | 19.09.2010 07:14 | 13544 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Klaus Schiller Die machen ohne das genehmigt von Strassenbauverwaltung schon mal glei gar nix wenn die Gemeinde Baulastträger ist, kann sie auch über solche Sachen bestimmen. BEi euch in München sollte dazu eigentlich das Kreisverwaltungsreferat dafür zuständig sein. Geschrieben von Klaus Schiller nur bei Gefahr im Verzug oder wenn die vo Ordnungsamt angefordert werden :-) dass die Polizei nicht von selbst tätig wird war mir schon klar. Aber sie müßten zumindest die Mindestdurchfahrtsbreiten kennen und auch wissen, an wen man sich wendet, wenn da was geändert werden sollte. P.S. (und OT): Ich trage bestimmt nicht dazu bei, jetzt die Münchener Straßen zu verschmälern, denn ich bin aktiver Oktoberfestverweigerer. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 645244 | |||
Datum | 19.09.2010 09:38 | 12471 x gelesen | |||
Guten Morgen Anton, Geschrieben von Anton Kastner P.S. (und OT): Ich trage bestimmt nicht dazu bei, jetzt die Münchener Straßen zu verschmälern, denn ich bin aktiver Oktoberfestverweigerer. dasmachen die schon selber und dann sind wir ja schon zu zweit.:-) "NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher" „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 645247 | |||
Datum | 19.09.2010 10:49 | 12297 x gelesen | |||
Hallo, die hier geforderten 3m reichen aber auch nur zum durchfahren. Anhalten und aussteigen nd dann vielleicht auch noch Geräte entnehmen ist dabei aber nicht möglich. ihr könnt es ja mal selber Testen: Macht mal die Mannschaftsraumtür 50 cm weit auf und versucht mit PA abzusitzen. Uns ist das aufgefallen, als in einem neuen Baugebiet die Zufahrt zum Rückhaltebecken, welches auch als Löschteich dienen soll, der Weg erstellt wurde und die Nachbarn entlang des Weges einen Zaun bzw eine Mauereinfassung gesetzt haben. Wir kommen zwar an die Saugstelle, können aber nicht aussteigen. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Thom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW | 645308 | |||
Datum | 19.09.2010 13:45 | 12234 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning Koch
jepp Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung. frei n.Bmark | |||||
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Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 645309 | |||
Datum | 19.09.2010 13:58 | 12170 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus Schiller
da fehlen mir die Worte, diese ehlendige Terrorangst, ... lachhaft Terroranschläge in Deutschland, wer daran glaubt, der glaubt auch an die jungfräuliche empfängniss und den Weihnachtsmann. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 645313 | |||
Datum | 19.09.2010 14:10 | 12102 x gelesen | |||
Hallo, ganz OT: Geschrieben von Thobias Schürmann da fehlen mir die Worte, diese ehlendige Terrorangst, ... lachhaft Terroranschläge in Deutschland, wer daran glaubt, der glaubt auch an die jungfräuliche empfängniss und den Weihnachtsmann. das Oktoberfest wurde vor 200 Jahren als Fest für alle Bayern vom damaligen Königshaus gegründet (so hat´s der BR in einer Dokumentation verkündet). Ich boykottiere dieses Fest wegen der Abzocke, die da gemacht wird, wegen der ganzen Schickmickis, die da umherlaufen usw. Warum z.B. müssen Australier und Neuseeländer um die halbe Welt reisen, um auf dem Oktoberfest zu raufen. Außerdem "darf" ich ja gar nicht auf die Wiesn, weil mir das Köstüm dazu fehlt. Ich habe ja immer gedacht, dass Fasching irgendwann im Februar oder März ist, aber wenn ich mir die Gestalten da anschaue, dann graust´s mir. Und wenn mir vorgeschrieben wird, dass man nur "in" ist, wenn man mit Lederhose und "Dirndl" auf das komische Fest darf, dann kann es mir gestohlen bleiben. Ich bin jetzt 53 Jahre alt und hatte in meiner Kindheit eine Lederhose. Seither bin ich gabz froh, in jeans herumlaufen zu können. Mit Terrorangst hat das gar nichts zu tun. Das ist ganz einfach meine ganz persönliche Verweigerungshaltung zu diesem "Preussenfest". Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Klau8s S8., München / Bayern | 645317 | |||
Datum | 19.09.2010 14:30 | 12225 x gelesen | |||
Ja da fehlen mir auch die Worte, wie du Preusse :-) auf die Terrorangst kommst ? Ich geh da nicht hin weil ich seit 8 Jahren trockener Alkoholiker bin und das auch bleiben will, mein Freund, dir rate ich bei solchen Äusserungen auch dran zu denken das es Millionen andere Gründe gibt da nicht hinzugehen :-) "NeindernichtaufsOktoberfestgehtdamitdieTourisplatzhabengeher" „Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“ Hier geschriebenes ist alles privat und nicht meines Dienstherrn's | |||||
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Autor | Thob8ias8 S.8, Dortmund / NRW | 645462 | |||
Datum | 20.09.2010 11:37 | 12019 x gelesen | |||
Hallo, ich bezog mich auf den Inhalt des Links, leider wird der Link in der Zitierfunktion nicht übernommen, euch beide wollte ich damit in keinster Weise einbeziehen, sondern auf die Maßnahmen die die Stadt München wegen dieser unglaublichen Terrorgefahr ergriffen hat und ergreifen will. Also nichts für ungut Und wenn wir schon dabei sind, ich bin kein Preuße, ich bin Erdenbürger, also Mensch, sehe da keine unterschiede durch Wohn- und Geburtstort. ;-) *anders als die Bayern konnten wir im Norden uns doch von den tradierten kriegstreibenden unmenschlichen Königs-/ Fürsten-/ und Kaiserreichen und deren Geshcichte und Tradition lösen. ;-) Grüße Thobias | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 645555 | |||
Datum | 20.09.2010 19:29 | 11866 x gelesen | |||
wie lang ist die Mauer? Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 645629 | |||
Datum | 21.09.2010 07:54 | 11844 x gelesen | |||
Es heißt ja auch Mindestdurchfahrtbreite und nicht Arbeitsfläche. An der Wasserentnahmestelle brauche ich logischerweise mehr Platz, egal ob das irgendwo steht oder nicht. Darauf komme ich auch nicht erst durch ausprobieren. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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Autor | Oliv8er 8B., Peine / Niedersachsen | 645630 | |||
Datum | 21.09.2010 08:11 | 11896 x gelesen | |||
Guten Morgen Tobias, Geschrieben von Thobias Schürmann sondern auf die Maßnahmen die die Stadt München wegen dieser unglaublichen Terrorgefahr ergriffen hat und ergreifen will. ...wobei man es m.E. dort noch nachvollziehen kann, das Oktoberfest war schließlich 1980 (?) Ziel eines richtig bösen Anschlags... MkG Oliver MkG Oliver | |||||
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