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ThemaDienstunfähigkeits Versicherung28 Beträge
RubrikBerufsfeuerwehr
 
AutorMüll8er 8A., Ibbenbüren / Nordrhein Westfalen643830
Datum09.09.2010 18:5718647 x gelesen
Hallo,
hat jemand Erfahrungen mit Dienstunfähigkeitsversicherungen bzw. welche Anbieter sind für einen verbeamteten Berufsfeuerwehrmann die Richtigen?


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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW643832
Datum09.09.2010 19:0315845 x gelesen
Geschrieben von Müller Andreashat jemand Erfahrungen mit Dienstunfähigkeitsversicherungen bzw. welche Anbieter sind für einen verbeamteten Berufsfeuerwehrmann die Richtigen?

Vorab: m.E. v.a. wichtig für die Berufsanfänger bzw. jüngere Kollegen (weil da die Pensionsansprüche so gering sind).

die das Risiko auch versichern ...

Bitte das Kleingedruckte lesen, sonst ist man ggf. dienstunfähig, aber findet sich doch als Parkwächter wieder...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW643834
Datum09.09.2010 19:2315518 x gelesen
Wichtig ist darauf zu achten, ob es eine Dienstunfähigkeits- oder Arbeitsunfähigkeitsversicherung ist. Da zocken m. W. nach einige ab und im Falle eines Falles bist zu zwar dienstunfähig aber nicht arbeitsunfähig und dann zahlen die mal nix!

Wie bereits von UC gesagt ist es Berufsanfängern bis zur Lebzeitverbeamtung zu empfehlen. Ich kann mit ruhigem Gewissen die DBK und die Signal Iduna empfehlen. Wird sehr oft von Polizeibeamten genommen!


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorKevi8n 8K., München / Bayern643919
Datum10.09.2010 17:5514877 x gelesen
Hallo, du musst darauf achten das die Beamtenklausel enthalten ist...

Da steht drin...das du in den Ruhestand versetzt wirst. Es gibt in Deutschland wohl nur noch 5 Versicherungen die dies so haben...

Ich bin bei der DBV Wintertur, werde aber evt. zur Allianz wechseln, da ich da noch das eingezahlte Geld wieder rausbekomme nach Laufzeitende. Was ich im Moment nicht bekomme.


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AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW643924
Datum10.09.2010 18:4214760 x gelesen
Geschrieben von Kevin KaiserHallo, du musst darauf achten das die Beamtenklausel enthalten ist...

Da steht drin...das du in den Ruhestand versetzt wirst.


Kannst du mir näher erläutern, was du meinst?

Also wann da der Versicherungsfall eintritt?


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW643925
Datum10.09.2010 18:5114777 x gelesen
Mit Beamtenklausel dürfte gemeint sein, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung auch greift, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Beamter aber wohl noch viele andere Berufe ausüben könntest.

So wie ich es bereits oben geschrieben habe! Dienstunfähigkeit ist eben nicht gleich Arbeitsunfähigkeit und du solltest eine Dienstunfähigkeitsversicherung abschließen!


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorDirk8 G.8, Edewecht / Niedersachsen643929
Datum10.09.2010 19:3814677 x gelesen
Wichtig wäre auch zu schauen, wie die Dienstunfähigkeit festgestellt wird. Bei meiner reicht es aus, wenn der Hausarzt dies feststellt, eine zusätzliche Untersuchung durch einen Amtsarzt entfällt dabei. Und wie viele schon sagten, Dienstunfähigkeit ist nicht Arbeitsunfähigkeit.


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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern643938
Datum10.09.2010 20:2214937 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferWie bereits von UC gesagt ist es Berufsanfängern bis zur Lebzeitverbeamtung zu empfehlen.

Ein Lebenszeitbeamter ist aber auch nicht zwingend in den Ruhestand zu versetzen ...
Er braucht zusätzlich 5 Jahre ;-)


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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen643941
Datum10.09.2010 20:5514648 x gelesen
Geschrieben von Dirk Gerdes-RöbenBei meiner reicht es aus, wenn der Hausarzt dies feststellt,

Das KANN der Hausarzt zwar gar nicht, aber trotzdem schöne Klausel...


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW643942
Datum10.09.2010 21:5214457 x gelesen
Die Dienstunfähigkeit wird vom Dienstherren festgestellt und der entscheidet dabei auf Grundlage eines Gutachtens des Amtsarztes oder nach eigenem Ermessen. Der Amtsarzt oder der Hausarzt kann niemanden für Dienstunfähig erklären. Das kann beamtenrechtlich nur der Dienstherr!

Hört sich komisch an, ist aber so ;-)

Wenn z. B. ein Beamter nicht zum Amtsarzt geht, kann der Dienstherr die Dienstunfähigkeit erklären und eine Beweislastumkehr erzeugen. Dann muss der Beamte beweisen, dass er dienstfähig ist und hierzu muss er dann zum Amtsarzt, da Privatgutachten im Beamtenrecht allenfalls den Charakter eines frommen Wunsches haben (Problematik der Gefälligkeitsgutachten u.s.w.).


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg643943
Datum10.09.2010 22:2914604 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferMit Beamtenklausel dürfte gemeint sein, dass die Dienstunfähigkeitsversicherung auch greift, wenn du aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr Beamter aber wohl noch viele andere Berufe ausüben könntest.

Das gilt auch für jede BErufsundfähigkeitszusatzversicherung für zivile Berufe. Nennt sich wenn ich mich recht erinnere "abstrakte Verweisung". d.h. solange Du noch irgend was arbeiten kannst, gibt es keine Kohle.
Deshalb immer darauf achten, dass auf die abstrakte Verweisung verzichtet wird. Kostet dann zwar etwas mehr im Monat, bringt dafür aber überhaupt erst mal was. Denn wenn ich so kaputt bin, dass ich nicht mal mehr theretisch etwas arbeiten könnte, ob ich dann noch was von dem Geld habe?


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorGerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg643944
Datum10.09.2010 22:4714543 x gelesen
Hallo,

zumindest früher gab es eine Versicherung, die analog zur Flugtauglichkeit bei Piloten, bei FA die Atemschutztauglichkeit als Kriterium vertraglich festschrieb. Sich bei der Suche Zeit lassen und vor allem vor Vertragsabschluss mal versicherungstechnisch Versierte den Vertrag lesen lassen!

Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart

Gerhard Pfeiffer


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AutorAlex8and8er 8F., Bochum / NRW643946
Datum10.09.2010 23:0714493 x gelesen
Hi!
Habe nun auch endlich meine Dienstunfähigkeitsversicherung abgeschlossen. Wie die Kollegen bereits schrieben, sind hier ziemlich viele Abzocker unterwegs in Deutschland. Mich hat mein langjähriger Versicherungsberater auch versucht zu linken, ob Absicht oder Unwissenheit sei mal offen gelassen.

Zum Thema, wichtig ist es hier eine echte Dienstunfähigkeit ab zu schließen. Es gibt auch welche die nicht zahlen, wenn du noch in der Verwaltung eingesetzt werden kannst.
Nett ist hier auch wenn du eine sogenannte G26.3- Klausel drin hast, in dem Fall tritt die Versichrung bereits ein, wenn du Verdienstausfall aus einer nicht bestandenen G26.3- Untersuchung hast.

Es scheint wohl auch Gang und Gebe zu sein, dass die Versicherer einzelne Punkte ausnehmen. Rücken und Lunge, für 3 Jahre, danach können diese dann mit ärztlicher Untersuchung nachversichert werden ohne mehr Preis. So mein jetziger Versicherungsmakler.

Nr.1- Anbieter in dem Segment scheint die DBV zu sein. Die hat mich wegen einer Allergie nicht genommen. So dass ich jetzt bei der Signal Iduna gelandet bin, aber nur mit den bisher schon genannten Ausnahmen.

Ganz wichtig ist, dass dein Versichrungsvertreter/-makler mit dir eine Bedarfsanalyse macht. Also ausrechnet, welche Lücke du schließen musst, wenn dir was passiert. Da du ja auch nachversichert wirst vom Dienstherrn.

Setze die Versichrung jetzt ruhig ein wenig höher an, so bald du auf Lebenszeit verbeamtet wirst, kannst du die Versichrung ändern.

Falls du noch weitere Fragen hast oder dir was auffällt was ich falsch verstanden habe, kannst du dich gerne per Mail bei mir melden.


Grüße aus Bochum, der Stadt an der Ruhr.


Wir verbinden Einsatzkräfte... http://www.iuk-bochum.de

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW643947
Datum10.09.2010 23:2114751 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherEin Lebenszeitbeamter ist aber auch nicht zwingend in den Ruhestand zu versetzen ...
Er braucht zusätzlich 5 Jahre ;-)


Derartige Dinge regeln die jeweiligen Landesbeamtengesetzte o. ä. Vorschriften auf kommunaler Ebene wohl insgesamt uneinheitlich in Deutschland. Auch hier ist es der Föderalismusreform zu verdanken, dass wir in eine Kleinstaaterei mit unterschiedlichsten Regelungen zurückfallen.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern643988
Datum11.09.2010 16:0714571 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferDerartige Dinge regeln die jeweiligen Landesbeamtengesetzte o. ä. Vorschriften auf kommunaler Ebene wohl insgesamt uneinheitlich in Deutschland.

Dürfte es eigentlich, denn nach meinem Wissen gibt es zwar für jedes Land eigene Beamtengesetze, die Dienstunfähigkeit und Versetzung in den Ruhestand wird aber im BeamtVG geregelt und meines Wissens nach gilt dieses Beamtenversorgungsgesetz für alle Beamten. (Bundes-, Landes und Kommunalbeamte) etc


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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW643991
Datum11.09.2010 17:3614381 x gelesen
Geschrieben von Alexander HorcherDürfte es eigentlich, denn nach meinem Wissen gibt es zwar für jedes Land eigene Beamtengesetze, die Dienstunfähigkeit und Versetzung in den Ruhestand wird aber im BeamtVG geregelt und meines Wissens nach gilt dieses Beamtenversorgungsgesetz für alle Beamten. (Bundes-, Landes und Kommunalbeamte) etc

Noch! Die tolle Föderalismusbewegung wird da viel Unruhe mit sich bringen! Da verdient dann der A9er in Hamburg mehr oder weniger Geld wie der A9er in Bayern u.s.w.


Auf meinem Grabstein soll stehen: "Ich wäre jetzt auch lieber am Strand!"

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AutorAlex8and8er 8H., Neuburg / Bayern643995
Datum11.09.2010 18:2914331 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferNoch! Die tolle Föderalismusbewegung wird da viel Unruhe mit sich bringen! Da verdient dann der A9er in Hamburg mehr oder weniger Geld wie der A9er in Bayern u.s.w.

Die Besoldung ist ja im Beamtengesetz geregelt im Gegensatz zur Versorgung ...
Das ein A9er in Hamburg anders verdient als in Bayern ein A9er is ja jetzt schon so.


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AutorMarc8el 8B., Bochum / NRW644009
Datum12.09.2010 08:1714263 x gelesen
Also ich weis nicht welcher Anbieter der beste ist aber habe diese informative Seite gefunden wo drin steht was der vertrag bzw. die Versicherung alles beinhalten sollte.

Klick

Ich selber bin auch noch auf der suche nach der richtigen Versicherung. Die meisten wollten mir immer eine Arbeitsunfähigkeitsversicherung aufschwatzen.

Gruß
Marcel


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AutorDavi8d D8., Kerpen / NRW644012
Datum12.09.2010 09:4714251 x gelesen
Geschrieben von Marcel Becker
...Arbeitsunfähigkeitsversicherung...

Ich möchte gerne mal eine kurze begriffliche Erläuterung in den Raum werfen.

Die Arbeitsunfähigkeit ist eine vorübergehende Erwerbsminderung. Die einzige Möglichkeit diese zu versichern ist über eine Krankentagegeldversicherung.
Diese leistet bei einer 100%igen Arbeitsunfähigkeit (idR.) nach einer Karenzzeit (z.B. 6 Wochen analog zur Lohnfortzahlung des Arbeitgebers) eine vorher vereinbarte kalendertägliche Summe zur Absicherung des entstehenden Verdienstausfalles.

Für alle, die eine unbegrenzte Lohnfortzahlung im Krankheitsfall haben macht diese natürlich keinen Sinn, ist aber für Angestellte und Selbständige elementar wichtig.

Die Berufsunfähigkeit/Dienstunfähigkeit stellt auf die zuletzt ausgeübte berufliche Tätigkeit ab, die Erwerbsminderungsrente beurteilt die Restleistungsfähigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Ein Hinweis noch, mit dem ich mir wahrscheinlich keine Freunde mache. Bei Außendienstvermittlern und Maklern gibt es leider viele, die keine Ahnung von der tiefergehenden Materie haben - trifft übrigens leider oft auch auf die viele Verbraucherzentralen zu.

Achtet bei Eurem Vermittler neben Eurem guten Bauchgefühl auch auf die berufliche Qualifikation. Ein Versicherungsfachmann (BWV) ist ein Quereinsteiger, der eine berufsbegleitende Ausbildung genossen hat um diese Produkte verkaufen zu dürfen.

Versicherungskaufleute, -fachwirte, -betriebswirte und Dipl.-Versicherungskaufleute haben Ihren Job auch grundlegend gelernt bzw. studiert und daher auch Ahnung von den tiefergehenden Bedingungen und Klauseln, die im Leistungsfall greifen.


Mit kameradschaftlichen Grüßen
David


An unsere stillen und nicht so stillen Mitleser: Ich gebe hier nur meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder.

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AutorJoch8en 8W., Ltb.-Nellmersbach / Baden Württemberg644018
Datum12.09.2010 11:3614088 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerNennt sich wenn ich mich recht erinnere "abstrakte Verweisung".
korrekt

Geschrieben von Christian FischerDenn wenn ich so kaputt bin, dass ich nicht mal mehr theretisch etwas arbeiten könnte, ob ich dann noch was von dem Geld habe?
Dafür gibt´s dann von Vater Staat die halbe, bzw. volle Erwerbsminderungsrente. Die braucht man dann aber warscheinlich dann zum größten Teil für den Pflegedienst usw.


MkG
Jochen
http://feuerwehr.leutenbach.de

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AutorEber8har8d C8., Marl / NRW644020
Datum12.09.2010 11:5214236 x gelesen
Hatte mich auch mal darum bemüht aber bei denen, über die ich mich näher informiert hatte, war mit 55 Ende, sprich nach dem 55 Lebensjahr gab es keinen Versicherungsschutz mehr und all die, die bei uns eher gehen mussten waren alle über 55 und wie weit unsere unsere "Pensionsgrenze" nach hinten geschoben wird kann man ja "erahnen".
Beste Versicherung ist eh die, die man nicht benötigt



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AutorPete8r H8., Wolfsburg / Deutschland644835
Datum16.09.2010 21:0714166 x gelesen
Hallo zusammen!

Da ich mich ab dem 01.01.2011 in der Brandmeisterausbildung befinden werde und diesbezüglich natürlich auch das Thema Dienstunfähigkeitsversicherung aufgeworfen wurde, wollte ich mich mit meinen bisherigen Erkenntnissen einfach mal beteiligen bzw. weitere Fragen stellen.

Erste Erkenntnisse:

- Es existiert eine unüberschaubare Anzahl von Beratungs- und Informationsseiten im Netz von denen der größte Teil jedoch nach Registrierung "garantiert unabhängige" Angebote verschiedener Versicherungsdienstleister unterbreiten möchte.

- Zumindest mein langjähriger Versicherungsvertreter hat mich auf die meisten Fallstricke und Besonderheiten nicht hingewiesen. Ob aus Unwissenheit oder Kalkül vermag ich nicht zu sagen.

- Man liest zwar häufig, dass nur noch "eine Handvoll" Anbieter eine spezielle Feuerwehrdienstunfähigkeits-Versicherung statt bloßer Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten. Welche das sein sollen bleibt jedoch nebulös.

Ich habe mich daher entschlossen neben der Aktivität in diesem Forum nächste Woche einem AWD-Berater sowie der Verbraucherzentrale einen Besuch abzustatten.

- Insbesondere während der Ausbildung / der Zeit als Beamter auf Widerruf aber auch in der Probezeit erscheint eine Dienstunfähigkeitsversicherung mit großer Deckung aufgrund fehlender Absicherung durch den Dienstherrn als besonders sinnvoll.

Folgende Anforderungen an eine gute Dienstunfähigkeitsversicherung und eine gute Beratung habe ich bis jetzt zusammengetragen. Für Anmerkungen / Ergänzungen bin ich dankbar!

* Leistung ab einem Grad der Berufsunfähigkeit von 50%,

* Tarif mit echter Dienstunfähigkeitsklausel,

* Keine Arztanordnungsklausel (Mögliche Verpflichtung des Versicherungsnehmers zur Durchführung einer ärztlichen Behandlung oder Therapie - Bei Verweigerung Kürzung oder Aussetzung der Leistungen aus der DU-Versicherung)

* Weltweiter Versicherungsschutz,

* Verzicht auf abstrakte Verweisung (Verweigerung der Leistung durch den Versicherer, wenn die versicherte Person auf einen anderen Beruf verwiesen werden kann, der „ihrer bisherigen Lebensstellung“ sowie „Ausbildung und Erfahrung“ entspricht - unabhängig vom tatsächlichen Vorhandensein bzw. der gleichrangigen Bezahlung dieses Berufes),

* Versicherungsschutz ohne Einschränkung bis zum Endalter (wo auch immer das zukünftig liegen wird - Gibt es so etwas überhaupt noch?)

* Ausbildungsklausel / Karriereklausel (insbesondere die Bedeutung der Karriereklausel erschließt sich mir nicht...),

* Versicherungsschutz auch für Beamtenanwärter, Beamte auf Probe und Beamte auf Widerruf,

* G26.3- Klausel,

* ohne Verweisung auf einen Zivilberuf als "Nichtbeamter"

* Bedarfsanalyse durch den Versicherungsmakler - d.h. dynamische Anpassung an die jeweilige Versorgungslücke (Differenz zwischen der benötigten Absicherung bei Dienstunfähigkeit und der tatsächlichen Versorgung durch den Dienstherrn)

Insbesondere die Frage ob es sich um eine echte Dienstunfähigkeitsklausel oder um eine unvollständige handelt, scheint besonders wichtig zu sein.

Siehe: echte Dienstunfähigkeitsklausel


Soweit, so kompliziert. Ich bin wie gesagt über jegliche Hinweise, Anregungen, Erfahrungsberichte und vor allem Hinweise auf Versicherer überaus dankbar.

Einen schönen Abend noch!

Beste Grüße,

Raphael


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP644842
Datum16.09.2010 21:4813908 x gelesen
Geschrieben von Raphael A.AWD-BeraterWas die dir raten, würde ich lieber mehrfach prüfen (lassen).


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorPete8r H8., Wolfsburg / Deutschland644848
Datum16.09.2010 22:1413891 x gelesen
Geschrieben von ---Sebastian Krupp--- Was die dir raten, würde ich lieber mehrfach prüfen (lassen).

So ist der Plan. Danach gehts zur Verbraucherzentrale ;-)


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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 644862
Datum17.09.2010 06:1814119 x gelesen
Geschrieben von Raphael A.
- Man liest zwar häufig, dass nur noch "eine Handvoll" Anbieter eine spezielle Feuerwehrdienstunfähigkeits-Versicherung statt bloßer Berufsunfähigkeitsversicherungen anbieten. Welche das sein sollen bleibt jedoch nebulös.


Ich weiß das die DBV Winterthur früher spezielle DU Versicherungen für Beamte angeboten hat.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorMark8us 8S., Lüdenscheid / NRW644886
Datum17.09.2010 09:5913827 x gelesen
Geschrieben von Raphael A.So ist der Plan. Danach gehts zur Verbraucherzentrale ;-)
...die leider aus meiner Erfahrung oft am wenigsten Ahnung haben...

Egal, ob AWD-Berater, Makler, Versicherungsmensch, oder Verbraucherzentrale.
Es kommt immer(!) auf den Berater an. In jeder Sparte gibt es Leute, die keine/wenig Ahnung von dieser Materie haben und einige, die viel Ahnung haben. Leider ist es manchmal Glücksache, wen man vor sich hat.



....nein, ich bin nicht die Signatur, ich putz hier nur!....

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AutorTim 8S., Gernsheim / Hessen654151
Datum15.11.2010 14:5813617 x gelesen
Hallo,
könnt ihr mir helfen mit meiner Frage?
Ich besitze aus meinem alten Beruf noch ne BU die auch den Job bei der BF akzeptiert und versichert als BU. Reicht mir das oder bringt das gar nichts im Fall wenn ich Dienstunfähig werde? Mir kann keiner bisher nee klare Antwort geben. Wenn sie nicht greift kündige ich sie lieber und mache nee DU. Wäre dankbar für Tipps.


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AutorTim 8S., Gernsheim / Hessen657095
Datum06.12.2010 09:0813609 x gelesen
Hallo,
ich habe nun mal mehrere Versicherungstermine hinter mir. Ich finde die DBV bietet eine gute DU an. Allerdings stört mich daran das die DU nur abschließbar ist mi einer Zusatzrente die im Vertrag dabei ist. Ich möchte gerne eine reine DU, wo die Überschüsse gleich bei den Beiträgen gutgeschrieben werden. Weiß einer ob das bei der DBV geht?


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 09.09.2010 18:57 Müll7er 7A., Ibbenbüren
 09.09.2010 19:03 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 09.09.2010 19:23 ., Kirchheim unter Teck
 10.09.2010 20:22 ., Neuburg
 10.09.2010 23:21 ., Kirchheim unter Teck
 11.09.2010 16:07 ., Neuburg
 11.09.2010 17:36 ., Kirchheim unter Teck
 11.09.2010 18:29 ., Neuburg
 10.09.2010 17:55 Kevi7n 7K., München
 10.09.2010 18:42 ., jetzt Dortmund
 10.09.2010 18:51 ., Kirchheim unter Teck
 10.09.2010 22:29 Chri7sti7an 7F., Wernau
 10.09.2010 22:47 Gerh7ard7 P.7, Stuttgart
 10.09.2010 23:07 ., Bochum
 12.09.2010 11:36 Joch7en 7W., Ltb.-Nellmersbach
 10.09.2010 19:38 Dirk7 G.7, Edewecht
 10.09.2010 20:55 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 10.09.2010 21:52 ., Kirchheim unter Teck
 12.09.2010 08:17 Marc7el 7B., Bochum
 12.09.2010 09:47 Davi7d D7., Kerpen
 12.09.2010 11:52 Eber7har7d C7., Marl
 16.09.2010 21:07 ., Wolfsburg
 16.09.2010 21:48 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 16.09.2010 22:14 ., Wolfsburg
 17.09.2010 09:59 Mark7us 7S., Lüdenscheid
 17.09.2010 06:18 Flor7ian7 B.7, Völklingen
 15.11.2010 14:58 ., Gernsheim
 06.12.2010 09:08 ., Gernsheim
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