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ThemaAufgaben der FW, nach Landesgesetz; war: Feuerwehr als Ladearbeiter4 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorThob8ias8 S.8, Dortmund / NRW643461
Datum06.09.2010 21:213543 x gelesen
Geschrieben von Daniel SchillingUnd was ist mit dem Grundsatz der Feuerwehr????

RETTEN, LÖSCHEN, BERGEN, SCHÜTZEN

retten: Die Feuerwehr rettet Menschen und Tiere.

löschen: Die Feuerwehr löscht Brände aller Art.

bergen: Von der Feuerwehr werden Sachen, aber auch tote Personen geborgen..

schützen: Die Feuerwehr schützt Umwelt und Menschen.

Hat dieser Leitsatz keine Bedeutung mehr????


Nach der Diskussion zum Thema Feuerwehr als Ladearbeiter mit dem 12 Stundeneinsatz und den verschiedenen Meinungen dazu, (ich sehe es aus dem vorherigen Theard auch, dass dies kein Feuerwehreinsatz mehr war, die lange Einsatzzeit nicht gerechtfertigt war) frage ich mich, wie es in den Bundesländern allgemein mit den Aufgaben der Feuerwehr aus den Landes-Feuerwehr-Gesetzen aussieht.

Für NRW habe ich folgendes gelernt und verinnerlicht

Aufgaben der Feuerwehr nach §1 FSHG
1. Bekämpfung von Schadenfeuern,
2. Hilfeleistung bei Unglücksfällen,
3. Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen, die durch Naturereignisse, Explosionen oder ähnlichen Ereignissen verursacht werden.
Dies sind die originären Pflichtaufgaben.

Dazu kommen noch weitere Aufgaben, die die Feuerwehren aufgrund des FSHG und anderer Rechtsgrundlagen wahrnemen können.
-Mitwirkung bei der Abwehr von Großschadensereignissen;
-Mitwirkung im Rettungsdienst gemäß Rettungsgesetz;
-Tätigkeiten in Amtshilfe;
-Durchführung von kostenpflichtigen Einsätzen gemäß § 41 Abs. 4 FSHG.

Die originären Aufgaben sind definiert.
Schadenfeuer: selbständig fortschreitendes, unkontrolliertes Feuer außerhalb einer Feuerstätte, das nicht zum Verbrennen bestimmte oder nicht wertlose Gegenstände vernichtet.

Unglücksfall: mit einer gewissen Plötzlichkeit eintretendes Ereigniss, das eine Gefahr für Menschen oder Sachen birgt oder zu bringen droht.

Öffentlicher Notstand: konkrete Gefahr für eine unbestimmte Anzahl von Menschen oder zahlreiche Sachen von insgesamt hohem Wert oder eine die Allgemeinheit betreffende Notlage.

Ausserdem können noch auf Grundlage des § 631 des BGB ein Werkvertrag geschlossen werden der die Feuerwehr tätig werden lassen kann.

Ansonsten habe ich immer zu höhren bekommen, das gerade für die Bergung und Aufräumarbeiten der Leitsatz "Privat vor Staat" berücksichtigt werden soll.

Wie sieht es für die anderen Bundesländer aus?

Habe ich für NRW etwas vergessen?

Das würde mich mal sehr interessieren ob die Feuerwehren in den anderen Bundesländern eine andere Grundlage/ andere Voraussetzungen für das tätig werden im Einsatzfall haben, weniger ode rmehr Aufgaben übernehmen sollen/ müssen.

Grüße
Thobias


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AutorStef8fen8 H.8, Esens / Niedersachsen643486
Datum06.09.2010 23:052085 x gelesen
Also im Brandschutzbedarfsplan der örtlichen Feuerwehr steht:

2.2.1 Originäre Aufgaben
Die Aufgabenzuweisung obliegt der Organisationshoheit der Gemeinde. Folgende
Aufgaben werden in der Regel von der Feuerwehr wahrgenommen:
􀂃 Bekämpfung von Schadenfeuer
􀂃 Hilfeleistung bei Unglücksfällen oder öffentlichen Notständen. Unter Hilfeleistung
ist vorrangig das Retten von Menschenleben zu verstehen, daneben
auch das Bergen von Tieren und Sachwerten aus unmittelbarer Gefahr, die
vom Besitzer nicht mit eigenen Mitteln beseitigt werden kann.
􀂃 Mitwirkung von Brandschutz – oder ABC-Einheiten im Zivilschutz
􀂃 Stellung von Brandsicherheitswachen nach baurechtlichen Vorschriften (Sonderbauverordnung)
􀂃 Aufklärung der Bevölkerung über das Verhalten bei Bränden, sachgerechten
Umgang mit Feuer, das Verhüten von Bränden sowie die Möglichkeit der
Selbsthilfe
􀂃 Mitwirkung bei der Erstellung und Fortschreibung von Brandschutzbedarfsplänen
􀂃 Beteiligung bei der Erstellung von Gefahrenabwehrplänen für Großschadensereignisse
sowie von Sonderschutzplänen für besonders gefährliche Objekte
􀂃 Aus- und Fortbildung, Übungen, Durchführung der Grundausbildung, Erprobung
der Leistungsfähigkeit durch Übungen
6
I. Allgemeiner Teil
___________________________________________________________________
2.2.2 Zusätzliche Aufgaben, Serviceaufgaben
Neben den zuvor genannten originären Aufgaben wird eine Vielzahl von weiteren
zusätzlichen Aufgaben von der Feuerwehr wahrgenommen:
• Dienstleistungen für die jeweils zuständigen Straßenbaulastträger:
Beseitigung von Öl- und Kraftstoffspuren auf öffentlichen Verkehrs- und Wasserflächen
Aufstellen von Absperrungen
Beseitigung von Verkehrshindernissen
• Technische Hilfeleistung für Dritte auf freiwilliger, privatrechtlicher Basis, z.B. Sicherungsmaßnahmen
durch Einsetzen von Notverglasungen, Gestellungen von
Fahrzeugen und Geräten der Feuerwehr, Beseitigung von Gefahrenquellen auf
Privatgrundstücken, z.B. nach Zerstörung durch Dritte: Entfernen von Dachziegeln,
Mauerstücken, usw.
• Dienstleistungen für die Polizei, z.B. Ausleuchten von Einsatzstellen
• Gestellung von Fahrzeugen und Geräten
• Leichenbergung
• Bereich abwehrender Brandschutz, z.B. Überprüfung von Löschwasserentnahmestellen,
Kontrolle von Hydranten, Überprüfung von Flächen für die Feuerwehr,
Funktionskontrolle von Brandmeldeanlagen
• Bereich Aus- und Fortbildung
• Überwachung / Wartung und Pflege der eigenen Fahrzeuge und Geräte
• Atemschutzwerkstatt
• Desinfektion
• Ordnungsdienste bei öffentlichen Veranstaltungen
• Sportveranstaltungen, Musikfeste, Schützenfeste, Heimatfeste
• Begleitung bei Umzügen
• Sicherheitsdienste bei Feuerwerken und Osterfeuern
• Feuerwehrverbandsveranstaltungen (Umzüge, Übungen)
• Leistungsnachweise (Wettkämpfe)


Gruß
Steffen


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg643488
Datum06.09.2010 23:141964 x gelesen
Also bei dem was unter 2.2.2 aufgeführt ist habe ich doch schon erhebliche Bauchscmerzen, das sowas in einem BSBP steht...

Ich weiß ja nicht wer sowas in einen BSBP schreibt, aber da würde ich als Ratsmitglied herzlich lachen und fragen, ob derjenige das wirklich ernst meint...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen643542
Datum07.09.2010 11:031843 x gelesen
Geschrieben von Christian FischerIch weiß ja nicht wer sowas in einen BSBP schreibt, aber da würde ich als Ratsmitglied herzlich lachen und fragen, ob derjenige das wirklich ernst meint...

Das würde ich als Feuerwehrmitglied dann auch fragen.

Da stehen im übrigen auch einige Dinge drin, für die man entsprechende Fachleute braucht. Wenn man die hat, ok. Dann frage ich mich aber, ob die ihre Arbeit sonst auch für Umme machen, wenn es um den Broterwerb machen.

Oder dient das Ganze der Arbeitsbeschaffung?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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 05.09.2010 23:39 Dani7el 7S., Preetz Feuerwehr als Ladearbeiter - war: Feuerwehrfrau gekündigt ...
 06.09.2010 21:21 ., Dortmund
 06.09.2010 23:05 Stef7fen7 H.7, Esens
 06.09.2010 23:14 Chri7sti7an 7F., Wernau
 07.09.2010 11:03 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
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