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ThemaEinsatz von Schaummittel bei Biolandwirtschaft31 Beträge
RubrikFeuerwehrtechnik
 
AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP643129
Datum03.09.2010 18:2812069 x gelesen
Achtung, Einsatz für den Forumsbauern (und andere Wissende/Interessierte natürlich auch):

Anlässlich einer Diskussion über Netzwassereinsatz kam von einem Teilnehmer der Einwand, man möge den Einsatz von Netzwasser (natürlich auch Schaum generell) auf landwirtschaftlichen Flächen möglichst mit dem Landwirt absprechen. Grund sei ein Zertifikat o.ä. für ökologische Anbauweisen, das verfallen würde, sobald Schaummittel auf dem Feld eingesetzt wird. Dann sei vereinfacht gesagt ein Biobauer durch den Einsatz der Feuerwehr für Jahre (angeblich mind. 10) kein Biobauer mehr.
Dabei würde es nichtmal eine Rolle spielen, wie biologisch abbaubar das verwendete Schaummittel ist, sondern allein der Gebrauch auf der zertifizierten Fläche.

Was ist da dran, und gab es diesbezüglich schon Problemfälle?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW643164
Datum04.09.2010 10:109560 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppDann sei vereinfacht gesagt ein Biobauer durch den Einsatz der Feuerwehr für Jahre (angeblich mind. 10) kein Biobauer mehr.
Dabei würde es nichtmal eine Rolle spielen, wie biologisch abbaubar das verwendete Schaummittel ist, sondern allein der Gebrauch auf der zertifizierten Fläche.


hmmm wozu sollte man auf einer zertifizierten Fläche für Biolandwirtschaft Netzmittel einsetzen?
Wenn ein Mähdrescher brennt? - Ist da aber nicht das abtropfende Öl und die ausgewaschenen Verbrennungsprodukte (die dann MEHR entstehen) schlimmer?


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen643169
Datum04.09.2010 10:499217 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Ulrich Cimolinohmmm wozu sollte man auf einer zertifizierten Fläche für Biolandwirtschaft Netzmittel einsetzen?

keine Ahnung ob das sich mit dem Thema Biolandwirtschaft verträgt, aber hier wurde das öfteren mal Netzmittel bei Misthaufenbränden eingesetzt. Misthaufen gibt's hier teilweise in größen bis 150 x 10 m.

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW643172
Datum04.09.2010 11:479153 x gelesen
Ganz ehrlich! Wenn es brennt und ich zwingend Netzmittel benötigt um die Gefahr zu beseitigen, dann ist mir das erst einmal egal. Wenn der Bio Bauer will, dass wir hier ein spezielles Netzmittel verwenden, dann soll er das vorhalten und auch entsprechend kund tun.

Was bringt ihm die ganze Bio-Geschichte, wenn er keinen Hof mehr hat! Von daher eine Begleiterscheinung die ebenso wie andere Giftstoffe (Fuorane, Dioxine u.s.w.) bei einem Brand entstehen. Wahrscheinlich dürfte er schon allein aus diesem Grund keine BIO-Artikel mehr verkaufen.


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg643173
Datum04.09.2010 12:058966 x gelesen
hallo,

Geschrieben von Jürgen RinghoferWas bringt ihm die ganze Bio-Geschichte, wenn er keinen Hof mehr hat!

Die Problematik dürfte sich da eher im Bereich der Anbauflächen aber weniger im Bereich der Hoffläche bzw. der Hofgebäude ergeben.

Bei Bränden im Bereich der Anbauflächen dürfte sich das Schadensbild anders darstellen als bei den eigentlichen Hofgebäuden.

Da ist der Hinweis auf die Flächenbelastung mit Löschmittel meiner Ansicht nach schon angebracht.

Wenn da Strohballen brennen kann durch die Verwendung von Netzmitteln ein grosser Folgeschaden entstehen. Wenn Flächen von Biolandwirten durch so was aus dem Bioanbau herausfallen kann das ein höherer Schaden bedeuten als der Mehraufwand für das Löschen ohne Netzmitteln.

Im Bereich der Hofgebäude ist das kein Problem. Solange das Löschwasser nicht auf die Anbaufläche gelangt.


MkG Jürgen Mayer

Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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AutorDenn8is 8E., Menden / NW643175
Datum04.09.2010 12:338936 x gelesen
Geschrieben von Jürgen RinghoferGanz ehrlich! Wenn es brennt und ich zwingend Netzmittel benötigt um die Gefahr zu beseitigen, dann ist mir das erst einmal egal.

Man sollte da auch den wirtschaftlichen Gesamtschaden in Betracht ziehen. Ein Verlust dieses Bio-Zertifikats könnte (falls es so sein sollte) für den Bauer gravierender sein als ein abgebrannter Mähdrescher, der wenn er einmal brennt bis zum Eintreffend der Feuerwehr wahrscheinlich sowieso Totalschaden ist.

Sie dazu auch Pulm, falsche Taktik - Großer Schaden. IMHO ist das oben genannte ein gutes Beispiel dafür, das das nicht immer das Löschen des Feuers an erster Stelle steht, sondern eben auch die wirtschaftliche Betrachtungsweise mit den daraus entstehenden Schäden


mit kameradschaftlichen Grüßen

Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes!

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW643177
Datum04.09.2010 12:519138 x gelesen
Geschrieben von Dennis Ednerfür den Bauer gravierender sein als ein abgebrannter Mähdrescher, der wenn er einmal brennt bis zum Eintreffend der Feuerwehr wahrscheinlich sowieso Totalschaden ist.

der verbrennt aber nicht "rückstandsfrei"...


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorAdol8f H8., Rosenheim / Bayern643178
Datum04.09.2010 13:138741 x gelesen
Dann lass es die schon genannten Heu- oder Strohballen sein. Ich finde es gerechtfertigt in so einem Fall kein Netzmittel einzusetzen.


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AutorDani8el 8R., Peine / Niedersachsen643180
Datum04.09.2010 13:218813 x gelesen
Hallo,

geschrieben von Ulrich Cimolino:
der verbrennt aber nicht "rückstandsfrei"...
schon klar, darum geht es hier aber nicht.

Keine Ahnung, wie es sich konkret mit Schaummittel auf Anbauflächen verhält. Bekannt ist mir aber, daß es sehr ausführliche Regelwerke, Dukumentationspflichten (die auch streng überprüft werden) usw. usf. im Bereich der biologischen Landwirtschaft gibt. Das ist alles schön und gut (und sicherlich auch irgendwo berechtigt), seltsame Dinge kommen auch dort trotzdem am Ende zu stande. So kann ich mir z.B. gut vorstellen, daß der Einsatz von Schaummittel / Netzwasser auf einer Anbaufläche für den betreffenden Bio-Landwirt zu einem echten Problem wird, dar Abbrand des Mähdreschers aber nicht, weil schlicht in diesem Zusammenhang nicht relevant (wird nicht dokumentiert / Dokumentation nicht vorgesehen -> interessiert niemanden; aber wehe, es kommt auch nur irgend etwas auf / in den Boden, was da nicht hin soll...).


Gruß

Daniel


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP643184
Datum04.09.2010 13:458625 x gelesen
Wie schon von anderen geschrieben, kam dieser Einwand im Zusammenhang mit Heu-, Stroh- oder Mistlagern auf den landwirtschaftlichen Flächen. Dein Einwand mit den Maschinenbränden ist aber auch nicht verkehrt (und in der weiteren Betrachtung auch interessant), aber dann würde das Bioproblem durch die gegebenen Umstände erzeugt und nicht durch unsere Löschmittelwahl, daher kann mir das dann erstmal egal sein (vorausgesetzt, das Problem entsteht durch einen Maschinenbrand wirklich, Daniels Überlegung erscheint mir da auch denkbar).


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorJürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW643188
Datum04.09.2010 13:508620 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolinoder verbrennt aber nicht "rückstandsfrei"...

Genau das was ich meine! Ob dann das Netzmittel oder die Dioxine und andere Giftstoffe vom brennenden Mähdräscher im Boden sind dürfte keinen Unterschied i. S. Bio machen ;-)


Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten!

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AutorJoch8en 8W., Ltb.-Nellmersbach / Baden Württemberg643192
Datum04.09.2010 14:088592 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppWas ist da dran, und gab es diesbezüglich schon Problemfälle?
Ja, bei uns vor ca. 10 Jahren.
Damals brannte ein Strohlager eines Biobauern mit ca. 120 Rundballen.
Wir hatten damals auch Schaummittel als Schaum und Netzwasser eingesetzt. Der Biobauer war vor Ort und hat auch die Löscharbeiten mit seinem Traktor unterstützt. Während den Löscharbeiten war das kein Thema.
Tage später haben wir erfahren, dass auf dem betroffenen Acker sogar teilweise der Boden ausgetauscht wurde und das restliche Stroh zur Entsorgung abtransportiert wurde.


MkG
Jochen
http://feuerwehr.leutenbach.de

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen643207
Datum04.09.2010 15:258691 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Sebastian Krupp
Dabei würde es nichtmal eine Rolle spielen, wie biologisch abbaubar das verwendete Schaummittel ist, sondern allein der Gebrauch auf der zertifizierten Fläche.


hat mal wer die entsprechenden Zertifizierungsregeln zur hand? So ganz glaub ich das noch nicht, dass ClassA-Schaum dort eine nennenswertes Problem sein soll. Freut nich die Bodentierchen, bringt das eine oder andere von ihnen um, ist aber nach kurzer Zeit wieder vergessen und von den Abbauprodukten eigentlich nich sehr kritisch?!


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg643213
Datum04.09.2010 17:038854 x gelesen
Geschrieben von Thorben Gruhlhat mal wer die entsprechenden Zertifizierungsregeln zur hand?

Ganz kurz weil keine Zeit: brauchst du nicht zu suchen, Ausgangsbeitrag ist völliger Nonsens. Wenn dann wäre die Sperrfrist für Bio-Flächen 5 Jahre und auch nur exakt dort wo der Schaum lag. Mit an den Haaren herbeigezogenen Begründungen könnte man das durchziehen. Da die Feuerwehr aber kaum einige Hektar unter Schaum setzen wird, kann der Bauer, wenn er Freude dran hat die 20m² liegen lassen. Ich frag mich dann aber schon, warum der Biobauer bspw. Kupferverbindungen ganz offiziell im Bestand einsetzen darf...

Gruß,
MaWe


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorEser8 R.8, Wertingen / Bayern643713
Datum08.09.2010 16:458501 x gelesen
Hallo Sebastian,

was mich zum Abschluß der Diskusionsrunde noch interessiert:

Wo steht den das geschrieben was der Kamerad behauptet / in den Raum geworfen hat. Weil, wenn es irgendwo steht, dann gibts auch jemanden, der das ganze geschrieben haben muss :-) und genau diese Person / Abteilung / Amt kann Dir dann genauere Auskünfte erteilen. Ansonsten, bin ich ebenfalls der Meinung, wenn ich zur Brandbekämpfung / Schaum / Netzmittel benötige, dann wird es eingesetzt! Biobauer hin oder her!


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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP643733
Datum08.09.2010 18:488287 x gelesen
Geschrieben von Eser RudiWo steht den das geschrieben was der Kamerad behauptet / in den Raum geworfen hat. Weil, wenn es irgendwo steht, dann gibts auch jemanden, der das ganze geschrieben haben muss :-) und genau diese Person / Abteilung / Amt kann Dir dann genauere Auskünfte erteilen. Ich frage zwar auch gerne nach schriftlichen Belegen, wenn mir dann aber eine solche erstmal nicht angeboten wird (so wie in der Ausgangsdiskussion), aber das ganze trotzdem einen Hauch von Glaubwürdigkeit aufkommen lässt (EU-Landwirtschaftsvorgaben z.B. sind ja kein unbekanntes Feld für Kuriositäten), gehe ich der Sache nach. Es gibt hin und wieder Entwicklungen, denen man auch Beachtung schenken darf und sollte, solange sie noch nicht irgendwer irgendwo schriftlich fixiert hat ;-)


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorHolg8er 8M., Maintal / Hessen643742
Datum08.09.2010 20:168229 x gelesen
Sind das alles Annahmen oder kann das hier auch jemand mal schriftlich nachweisen?

Aktuelle Thesen:

- Biobauer wird für mind. 10 Jahre kein Biobauer mehr sein wenn Netzmittel auf seine Anbaufläche läuft
- Abgebrannter Mähdrescher mit auslaufenden Betriebsstoffen und Rückständen abgebrannter Kunststoffteilen ist für das Biobauerzertfikat kein Problem
- Biologische Verträglichkeit von Schaummitteln (Abbaubarkeit) ist für das Biobauernzertifikat irrelevant

Wäre mal interessant zu wissen was davon nun wirklich stimmt?


Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die einer Feuerwehr.

Besucht uns doch mal: Feuerwehr Stadt Maintal
Rechnergestützte Einsatzverwaltung für BOS

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg643754
Datum08.09.2010 21:338805 x gelesen
Geschrieben von Eser RudiWo steht den das geschrieben was der Kamerad behauptet / in den Raum geworfen hat.

Gut, dann eben die harte Tour. ;-)

Folgende Rechtsgrundlagen bitte selbst erarbeiten, weil ich froh bin, wenn ich die nicht mehr lesen muss:


  • Richtlinie zum Verbot von u. a. Hormonen in der Tierhaltung (RL 96/22)

  • Pflanzenschutz-Zulassungsrichtlinie (RL 91/414)

  • Schafkennzeichnungsrichtlinie

  • Kennzeichnungs-, Registrierungs- und Etikettierungsverordnungen (VO 2629/97 und VO 1760/2000)

  • Kennzeichnungsrichtlinie (RL 92/102)

  • FFH-Richtlinie (RL 92/43)

  • Nitratrichtlinie (RL 91/676)

  • Klärschlammrichtlinie (RL 86/278)

  • Grundwasserrichtlinie (RL 80/68)

  • Vogelschutzrichtlinie (RL 79/409)

  • VO zum Lebensmittelrecht, Lebensmittelsicherheit (VO 178/2002)

  • VO zur TSE-Bekämpfung (VO 999/2002)

  • Richtlinie zur Bekämpfung von Maul- und Klauenseuche (RL 85/511)

  • Richtlinie zur Bekämpfung von Tierseuchen (RL 92/119)

  • Richtlinie zur Bekämpfung von Blauzungenkrankheit (RL 2000/75)

  • Kälberhaltungsrichtlinie (RL 91/629)

  • Schweinehaltungsrichtlinie (RL91/630)

  • Richtlinie zum Schutz von Nutztieren (RL 98/58)




Wird gegen eine dieser Richtlinien verstoßen, dann wird es eng. Nicht nur für den Bio-Bauern, sondern für jeden Landwirt. Die relevanten Richtlinien habe ich mal fett markiert. Diese Richtlinien sind in diverse Bundesgesetze eingeflossen. Hauptsächlich relevant für unsere Fragestellung dürfte ein Verstoß gegen folgende Rechtsgrundlagen sein:

# Absatzfondsgesetz - AbsFG

# Absatzfondsgesetz: Verordnung über die Beiträge nach dem ~ - AbsFBeitrV

# Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz - AFIG

# Agrarabsatzförderungsdurchführungsgesetz - AgrarAbsFDG
Enthält Durchführungs- und Bußgeldbestimmungen zur EG-Agrarabsatzförderung.

# Agrarstatistikgesetz - AgrStatG

# Altenteilsverträge: Gesetz über die anderweitige Festsetzung von Geldbezügen aus ~n - AltTVGVG

# Alterssicherung der Landwirte: Gesetz über die ~ - ALG

# Altguthabentilgungsverordnung - ATV

# Anbaumaterialverordnung - AGOZ

# Artenverzeichnis: Verordnung über das ~ zum Saatgutverkehrsgesetz - ArtenVerzV

# Ausfuhrerstattungsverordnung - AusfErstV

# BLE-ÖLG-Kostenverordnung - BLEÖLGKostV

# Betriebsprämiendurchführungsgesetz - BetrPrämDurchfG

# Betriebsprämiendurchführungsverordnung - BetrPrämDurchfV

# Bienenschutzverordnung - BienenSchV

# Blauschimmelkrankheit: Verordnung zur Bekämpfung der ~ des Tabaks - BlauschimmelV

# Blauzungenkrankheit: Verordnung zum Schutz gegen die ~ - BlauZKrSchV
Wichtig: Die Regelungen zum aktuellen Ausbruch der Krankheit in Deutschland, Belgien und den Niederlanden stehen überwiegend nicht in dieser Verordnung Sie sind auf einer Sonderseite zur Blauzungenkrankheit zusammengefasst.

# Blauzungenkrankheit: Verordnung zum Schutz vor der Verschleppung der ~ - BlauZKrVSchV
Diese Verordnung legt das (deutsche) Gebiet fest, aus dem wegen des aktuellen Ausbruchs der Blauzungenkrankheit in Deutschland, Belgien und den Niederlanden keine Schafe, Ziegen und Rinder verbracht werden dürfen und legt weitere Beschränkungen sowie Ausnahmen fest.

# Branntweinmonopol: Gesetz über das ~ - BranntwMonG
Neben dem (löcherigen) Einfuhrmonopol des Bundes für Branntwein sind hier auch die Branntweinsteuer und die Subventionierung des Brennereibetriebs durch Landwirte usw. geregelt.

# Branntweinmonopolverordnung - BrMV

# Brennereiordnung - BO

# Bundesamt-Futtermittel-Gebührenverordnung - BVLFuttmGebV

# Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung: Gesetz über die Errichtung einer ~ - BLEG

# Bundesjagdgesetz - BJagdG

# Bundesmonopolverwaltung für Branntwein: Gesetz über die Errichtung der ~ - BrMonopVEG

# Bundeswaldgesetz - BWaldG

# Direktzahlungen-Verpflichtungenverordnung - DirektZahl-VerpflV

# Direktzahlungen-Verpflichtungsgesetz - DirektZahlVerpflG

# Düngegesetz - DuengeG

# Düngemittel: Gesetz zur Sicherung der ~- und Saatgutversorgung - DüMSaatGVSichG

# Düngemittelgesetz - DüngemittelG
Das Gesetz wurde zum 6.2.2009 aufgehoben und durch das Düngegesetz ersetzt.

# Düngemittelverordnung - DüMV

# Düngeverordnung - DüV

# Düngungsbeiratsverordnung - DüBV

# EG-Rohtabak-Durchführungsverordnung - EGRohTabDV

# EG-TSE-Bußgeldverordnung - EGTSEBV

# Erhaltungssortenverordnung - ErhSortV

# Feuerbrandverordnung - FeuerbrandV

# Flächengleichstellungsgesetz - FlächengleichstellungsG

# Flächenstilllegungsverordnung - FSV

# Flurbereinigungsgesetz - FlBerG

# Forstschäden-Ausgleichsgesetz - FoSchAusglG

# Forstvermehrungsgut-Durchführungsverordnung - FoVDV

# Forstvermehrungsgut-Herkunftsgebietsverordnung - FoVHgV

# Forstvermehrungsgut-Zulassungsverordnung - FoVZV

# Forstvermehrungsgutgesetz - FoVG

# Futtermittel-Probenahme- und -Analyse-Verordnung - FuMiPrAV

# Futtermittel: Zweite ~-Verwertungsverbotsverordnung - 2.FuMiVerwVerbV

# Futtermittelgesetz - FuMiG

# Futtermittelkontrolleur-Verordnung - FuttMKontrV

# Futtermittelverordnung - FuMiV

# Geflügelpest-Verordnung - GeflPestV

# Genossenschaften: Verordnung über die Zugehörigkeit von Zusammenschlüssen landwirtschaftlicher ~ zu den Industrie- und Handelskammern - LwGenIHKV

# Gentechnik-Pflanzenerzeugungsverordnung - GenTPflEV

# Gesetz über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAKG

# Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes" - GAKÄndG

# Gesetz zur Förderung der Einstellung der landwirtschaftlichen Erwerbstätigkeit - FELEG

# Grundstücksverkehrsordnung - GVO

# Grundstückverkehrsgesetz - GrdstVG

# Hanfeinfuhrverordnung - HanfEinfV

# Höfeordnung - HöfeO

# Höfesachen: Verfahrensordnung für ~ - HöfeVfO

# Holzabsatzfondsgesetz - HAfG

# Holzabsatzfondsverordnung - HAfV

# Hopfengesetz - HopfenG

# Hopfenrecht: Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen ~s - HopfDV

# Hufbeschlag-Anerkennungsverordnung - HufBeschl-AnerkennV

# Hufbeschlagverordnung - HufBeschlV

# InVeKoS-Daten-Gesetz - InVeKoSDG

# InVeKoS-Verordnung - InVeKoSV

# Kartoffelkrebs: Verordnung zur Bekämpfung des ~es und der Kartoffelnematoden - KartKrebsV

# Kartoffelstärkeprämienverordnung - KartStPrV

# Klärschlamm-Entschädigungsfondsverordnung - KlärEV

# Landarbeiterwohnungen: Verordnung über Steuervergünstigungen zur Förderung des Baues von ~ - LArbWoBFöV

# Landpachtverkehrsgesetz - LPachtVG

# Landwirtschaft: Gesetz zur Förderung der agrarstrukturellen und agrarsozialen Anpassung der ~ der DDR an die soziale Marktwirtschaft - AgrAnpFöG

# Landwirtschaftliche Siedlung: Gesetz zur Förderung der ~ - LwSiedlFöG

# Landwirtschafts-Altschuldengesetz - LwAltschG

# Landwirtschafts-Altschuldenverordnung - LwAltschV

# Landwirtschafts-Veranlagungsverordnung - LwVeranlV

# Landwirtschaftsanpassungsgesetz - LAnpG

# Landwirtschaftsgesetz - LwG

# Landwirtschaftssachen: Gesetz über das gerichtliche Verfahren in ~ - LwVfG

# Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuch - LFGB

# Lebensmittel: Gesetz über den Übergang auf das neue ~- und Futtermittelrecht - LFMUebG

# Legehennenbetriebsregistergesetz - LegRegG

# Legehennenbetriebsregisterverordnung - LegRegV

# Melamin-Lebensmittel-Futtermittel-Einfuhrverbotsverordnung - MelLFMEVerbV

# Milch-Güteverordnung - MilchGüteV

# Milchquotenverordnung - MilchQuotV

# Nelkenwickler: Verordnung zur Bekämpfung von ~n - NelkenwicklerV

# Öko-Kennzeichengesetz - Öko-KennzG

# Öko-Kennzeichenverordnung - ÖkoKennzV

# Öko-Landbaugesetz - ÖLG
Die Kontrolle der EG-Vorschriften zum ökologischen Landbau wird privaten Stellen zugewiesen. Deren Zulassung und Pflichten regelt dieses Gesetz, das außerdem Straf- und Bußgeldbestimmungen gegen falsche Werbung mit ökologischem Landbau und andere Verstöße enthält.

# Öko-Landbaugesetz - ÖLG
Die Kontrolle der EG-Vorschriften zum ökologischen Landbau wird privaten Stellen zugewiesen. Deren Zulassung und Pflichten regelt dieses Gesetz, das außerdem Straf- und Bußgeldbestimmungen gegen falsche Werbung mit ökologischem Landbau und andere Verstöße enthält.

# Pachtkreditgesetz - PachtKredG

# Pflanzenbeschauverordnung - PflBeschV

# Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung - PflSchAnwV

# Pflanzenschutz-Sachkundeverordnung - PflSchSachKV

# Pflanzenschutzgesetz - PflSchG

# Pflanzenschutzmittel-Gebührenverordnung - PflSchMGebV

# Pflanzenschutzmittelverordnung - PflSchMV

# Pflanzkartoffelverordnung - PflKartV

# Qualitätsnormenverordnung Blumen - BlumenQNV

# Rebenpflanzgutverordnung - RebPflGV

# Reblausverordnung - ReblausV

# Rinder- und Schafprämien-Verordnung - RSchPrV

# Rinderregistrierungsdurchführungsgesetz - RiRegDG

# Rohholz: Gesetz über gesetzliche Handelsklassen für ~ - RohholzHKlG

# Saatgut: Verordnung über die Meldung und Vorführung von ~ bei der Einfuhr - SaatGEinfMVV

# Saatgutaufzeichnungsverordnung - SaatGAufzV

# Saatgutverkehrsgesetz - SaatVerkG

# Saatgutverordnung - SaatGV

# Samenverordnung - SamenV

# Scharkakrankheit: Verordnung zur Bekämpfung der ~ - ScharkaV

# Schweine-Salmonellen-Verordnung - SchSalV

# Schweinehaltungshygieneverordnung - SchHaltHygV

# Seefischerei-Bußgeldverordnung - SeeFBußGV

# Seefischereigesetz - SeefischereiG

# TSE-Resistenzzuchtverordnung - TSEResZV

# Tierhalter-Arzneimittel-Nachweisverordnung - TierHAMNachwV

# Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz - TierNebG

# Tierschutz-Nutztierhaltungsverordnung - TierSchNutztV

# Tierschutztransportverordnung - TierSchTrV

# Tierzuchtgesetz: Verordnung über Lehrgänge nach dem ~ - TierZLehrV

# Tierzuchtorganisationsverordnung - TierZOV

# Verordnung über Stoffe mit pharmakologischer Wirkung - PharmaStoffV

# Verordnung über die Kosten des Verfahrens im Rahmen der Festsetzung der Rückstandshöchstgehalte in Lebens- und Futtermitteln - RHG-GebV

# Verordnung zur Bekämpfung der Bakteriellen Ringfäule und der Schleimkrankheit - RingfSchleimKrV

# Verordnung zur Durchführung des EG-Rebflächenrodungsprogramms - EG-RebFlRDVO

# Verordnung zur Durchführung des gemeinschaftlichen Hopfenrechts - HopfenDV

# Verordnung zur Durchsetzung des gemeinschaftlichen Weinrechts - WeinRDV

# Weinverordnung - WeinV

# Zuchtorganisationen: Verordnung über ~ - ZOrgV
An die Stelle dieser aufgehobenen Verordnung ist die Tierzuchtorganisationsverordnung getreten.

# Zuchtwertfeststellung: Verordnung über die Leistungsprüfungen und die ~ bei Pferden - PfZLPrV

# Zuchtwertfeststellung: Verordnung über die Leistungsprüfungen und die ~ bei Rindern - RZLPrV

# Zuchtwertfeststellung: Verordnung über die Leistungsprüfungen und die ~ bei Schafen und Ziegen - SchZLPrV

# Zucker: Verordnung zur Aufteilung der Erhöhung der Obergrenze auf die Regionen sowie über Daten für die Festsetzung des betriebsindividuellen ~grundbetrags und der zusätzlichen betriebsindividuellen ~beträge nach dem Betriebsprämiendurchführungsgesetz - ZuckerAuftV

# Zusatzversorgungskasse: Gesetz über die Errichtung einer ~ für Arbeitnehmer in der Land- und Forstwirtschaft - ZVALG



Wird gegen diese Gesetze verstoßen, dann sieht es auch mit der Bio-Zertifizierung schlecht aus.

Neben oben genannten Richtlinien, die für alle Landwirte gelten müssen Biobauern besondere Anforderungen erfüllen. Grundsätzlich muss die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91 beachtet werden -damit darf man dann seine Ware mit dem EU-Bio-Siegel labeln. Je nachdem, welchem nationalen Verband (Bioland, Naturland, Demeter, etc.) der Landwirt angehört, müssen weitere Vorgaben eingehalten werden.

Bioland-Richtlinie (46 Seiten)
Demeter-Richtlinie (109 Seiten)
Naturland-Richtlinien (49 Seiten, Achtung, weiterführende Richtlinien auf naturland.de!)

Geschrieben von Eser RudiWeil, wenn es irgendwo steht, dann gibts auch jemanden, der das ganze geschrieben haben muss :-) und genau diese Person / Abteilung / Amt kann Dir dann genauere Auskünfte erteilen.

Eben, das sollte der Fragesteller demjenigen sagen, der das behauptet hat. Wo steht das? Wer hat das gesagt? Ich bin es mittlerweile leid irgendwelche unbelegten Behauptungen ständig zu widerlegen. Bei Feuerwehrthemen kann man das, dank einfacher Rechtslage noch relativ leicht bewerkstelligen, im Agrarrecht würde das jetzt in eine mehrseitige, sehr eloquente Beweisführung meinerseit münden - zu der ich nicht die geringste Lust habe.

Geschrieben von Eser RudiAnsonsten, bin ich ebenfalls der Meinung, wenn ich zur Brandbekämpfung / Schaum / Netzmittel benötige, dann wird es eingesetzt! Biobauer hin oder her!

Eben. Wenn der Bauer Angst hat, dann kann er die 20m² immer noch fünf Jahre liegen lassen. Sehe ich zwar keine rechtliche Grundlage, aber wenn der Kollege der fundamentalen Richtung angehört und es ihm Spass macht...

Wer Lust hat das abschließend klären zu lassen kann gerne den Weg durch die Instanzen gehen. Ich würde beim zuständigen LW-Amt bzw. der Kammer anfangen. Nach etlichen Mannarbeitstagen wird man übers RP beim Ministerium anfragen lassen. Dort bekommt man dann eine rechtsverbindliche Auskunft für sein Bundesland. Vielleicht kümmert sich am Schluß gar Bundesverbraucherschutzmuckel Aigner um die Sache und startet eine Rats-Initiative. Herauskommen dürfte eine Löschschaum-Bioflächenverordnung durch das Bundeslöschschaumgesetz in nationales Recht umgesetzt. Genau das fehlt uns nämlich noch, nicht das irgendein Biomüsli-Frühstücker Getreide bekommt, das von einem Acker stammt auf dem Schaum ohne EU-Biosiegel eingesetzt wurde.

Hugh, ich habe gesprochen!

Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorPhil8ipp8 H.8, Engelsbrand / Baden-Württemberg643755
Datum08.09.2010 21:418242 x gelesen
Steht das Erschlagen mit Gesetzen und Vorschriften auch unter Strafe? *g*

Wollte man all das lesen...man bräuchte Tage...


Gruß Philipp H.
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Alles, was ich schreibe ist lediglich meine private Meinung!!!

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AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg643757
Datum08.09.2010 22:028309 x gelesen
Hallo zusammen,
okay ich habs kapiert. Bisher dachte ich in meiner Arbeitswelt bin ich mit Gesetzen, Verordnungen, Richtlinien und Hinweisen ordentlich versorgt und glücklich. Nun muss ich erkennen, dass die heutigen Landwirte das auch haben und dazu noch den ganzen Tag Trekker fahren dürfen. Eindeutig Berufsziel verfehlt.
Gruß vom See
Jürgen


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AutorEser8 R.8, Wertingen / Bayern643782
Datum09.09.2010 09:418124 x gelesen
Hallo Markus,

egal was Du Rauchst, aber hör auf damit :-)

Respekt und ich dachte immer ich schreib viel über Gesetze !!


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AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen643784
Datum09.09.2010 09:498123 x gelesen
Geschrieben von Markus Weberwarum der Biobauer bspw. Kupferverbindungen ganz offiziell im Bestand einsetzen darf...

Eine sehr gute Frage. Und die dürfen noch ganz andere Dinge. Zum Beispiel das großflächige Aufbringen vom bööööösen Bt-Toxin, dass - kommt es aus MON810 - im höchsten Maße apokalyptisch ist.

Wenn man es aus dem Kanister nimmt, dann ist das auch für Biobauern völlig OK.



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg643788
Datum09.09.2010 12:028031 x gelesen
Geschrieben von Stefan BrüningWenn man es aus dem Kanister nimmt, dann ist das auch für Biobauern völlig OK.

Mensch Stefan, jetzt hast du gerade eine ganze Herde gutgläubiger Trottel desillusioniert, die alles kaufen, was "Gentechnikfrei" gelabelt ist. Dass Rinder nur drei Viertel ihres Lebens, Schweine nur die letzten vier Monate vor der Schlachtung gentechnikfreies Futter bekommen müssen um ein entsprechendes Siegel zu bekommen, das will ja keiner so genau wissen. Medikamente, die auf GVO beruhen dürfen IMMER eingesetzt werden.

Gentechnik ist seit JAHREN überall drin, kratzt keine Sau. Wenn die "Aktivisten" nicht den Forschungsstandort Deutschland (Europa) kaputt machen würden könnte man sich über die Kasper sogar amüsieren.

Naja, wird jetzt aber OT. Einigen wir uns darauf, dass Agrarpolitik für 99% der Bevölkerung unverständlich ist und wir weiterhin mit Schaum löschen, wenn die obligatorische Risikoabwägung dies erfordert. Einen Unterschied zwischen biologischer und konventioneller Landwirtschaft hinsichtlich der Nutzenabwägung kann ich für mich nicht erkennen. Wenn das jemand anders sieht, dann kann er mir gerne die jeweiligen Grundlagen für seine Einschätzung kund tun. Ganz davon ab, dass der Landwirt von der Versicherung für den temporären Nutzungsentzug einer Fläche entschädigt wird. Das kommt sogar so häufig vor, dass es in meinem Studium ein eigenes Fach mit einer recht verzwickten Prüfung dafür gab. Der Papst der Taxationslehre dürfte nach wie vor Prof. Köhne, Lehrstuhl für Einzelbetriebliches Rechnungswesen an der Universität Göttingen sein. Im verlinkten Buch findet auch der interessierte FA (mit BWL-Hintergrund) Fachwissen zu Entschädigungsfragen rund um die Landwirtschaft. Mein Prüfungsthema war damals der Brand eines Anwesens mit Teilverlust an Gebäude, Vieh, Einrichtung und beweglichem Mobilar. War auch aus Feuerwehrsicht interessant zu erfahren, wie eine Versicherung an einen solchen Schaden rangeht. Auf die Idee mit dem Löschschaum auf Bioflächen ist aber nicht mal mein -für obskure Beispiele bekannter- Prof gekommen. Vielleicht schreib ich ihm mal ne Mail. ;-)

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg643790
Datum09.09.2010 12:108058 x gelesen
Geschrieben von Eser Rudiegal was Du Rauchst, aber hör auf damit :-)

Sag das den Herren in Bonn, Berlin, Straßburg und Brüssel nicht mir. Falls dich das Thema interessiert kannst du auch den Markus M. aus deiner Gemeinde fragen. Sein Vater hat die Landwirtschaft dort noch. Der ist durch seine berufliche Tätigkeit bestens geeignet Agrarrechtsfragen zu beantworten. Außerdem war er in den entsprechenden Prüfungen immer besser als ich und er hat noch einen einschlägigen Master draufgepackt. Und richte ihm einen schönen Gruß von mir aus. ;-)

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW643795
Datum09.09.2010 14:098005 x gelesen
Geschrieben von Philipp HermannWollte man all das lesen...man bräuchte Tage...

du bist doch noch jung *fg*


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 644046
Datum12.09.2010 15:537783 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberHerauskommen dürfte eine Löschschaum-Bioflächenverordnung durch das Bundeslöschschaumgesetz in nationales Recht umgesetzt. Genau das fehlt uns nämlich noch, nicht das irgendein Biomüsli-Frühstücker Getreide bekommt, das von einem Acker stammt auf dem Schaum ohne EU-Biosiegel eingesetzt wurde.

Dir fehlt einfach die Vision.

Lass uns ein Bioschaummittelkonzentrat entwickeln. Mit Tensiden aus Waschnüssen., eingefärbt mit Pflanzenfarben (natürlich grün) lieferbar nur in 100% wiederverwendbaren Holzfässern.

Damit werden wir reich.


Grüße, BeschFl

für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

"Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

"Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

Sehen Sie, es gibt nur eine Konstante, eine Universalität. Es ist die einzige echte Wahrheit:
Kausalität. Aktion - Reaktion. Ursache und Wirkung

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW644048
Datum12.09.2010 16:027702 x gelesen
Geschrieben von Florian BeschLass uns ein Bioschaummittelkonzentrat entwickeln. Mit Tensiden aus Waschnüssen., eingefärbt mit Pflanzenfarben (natürlich grün) lieferbar nur in 100% wiederverwendbaren Holzfässern

Aber nur wenn die Plantage von Demeter oder einem vergleichbaren Verband zertifiziert wurde, das ganze Fair gehandelt wird und biologisch unbedenklich transportiert wird.
Und dann braucht ihr noch eine Norm für biologisch hergestellte Schaummittel:-)

Gruß

thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorPhil8ipp8 H.8, Engelsbrand / Baden-Württemberg644054
Datum12.09.2010 17:067641 x gelesen
Geschrieben von Michael Roleffdu bist doch noch jung *fg*Und will nicht damit alt werden ;-)


Gruß Philipp H.
-----------------------------------------------------------
Alles, was ich schreibe ist lediglich meine private Meinung!!!

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen644060
Datum12.09.2010 19:047848 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Thomas Edelmann
Aber nur wenn die Plantage von Demeter oder einem vergleichbaren Verband zertifiziert wurde, das ganze Fair gehandelt wird und biologisch unbedenklich transportiert wird.
Und dann braucht ihr noch eine Norm für biologisch hergestellte Schaummittel:-)

Darf man eigentlich auch "Kernuser" des Forums mal auf Nuhr verweisen?

Es ist eben so, das das (Schadens-)Feuer dem Menschen schon immer Kopfzerbrechen bereitet hat und jede Neuerung mit nachweislicher Verbesserung zur effektiveren Brandbekämpfung mit Euphorie bedacht wurde.

War es im Mittelalter das "Ausschwefeln", kamen im Industriezeitalter z.B. die Inhibitoren, wie Tetrachlorkohlenstoffe (gut aber giftig), die halogenisierten (chlorfreien) ... usw. Wer redet noch davon? (ja ich weiß, die priviligierte Luftfahrt, das Militär...)

Und jetzt stellt man eben fest, das verschiedene "High-tech-Schaummittel" eben auch nicht so ganz ohne "Nebenwirkungen" sind!
Na und? - das muß man eben, wie vieles in der (ehrlichen) technischen Entwicklung akzeptieren und Verbesserungen anstreben.

Und bei der Problematik dieses Thread gibt es nicht mal den Anschein einer Alternativlosigkeit...?


mkg hwk

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW644080
Datum12.09.2010 20:567740 x gelesen
Geschrieben von Hanswerner KöglerDarf man eigentlich auch "Kernuser" des Forums mal auf Nuhr verweisen?

Ich hoffe du hast die Ironie in meinem Beitrag gefunden. Mir sind die Unterschiede diverserer Schaummittel und ihre Nebenwirkungen durchaus bekannt

Gruß

thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen644163
Datum13.09.2010 18:367551 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Thomas Edelmann
Ich hoffe du hast die Ironie in meinem Beitrag gefunden. Mir sind die Unterschiede diverserer Schaummittel und ihre Nebenwirkungen durchaus bekannt
Warum dann dieses sinnbefreite Palaver?
Natürlich brauchen wir umweltverträgliche Lösungen, auch beim SM. Solange das nicht in jedem Fall geht, muß man halt immer wieder eine Gefährdungsabwägung machen.


mkg hwk

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 03.09.2010 18:28 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 04.09.2010 10:10 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 04.09.2010 10:49 Matt7hia7s O7., Waldems
 04.09.2010 11:47 ., Kirchheim unter Teck
 04.09.2010 12:05 Jürg7en 7M., Weinstadt
 04.09.2010 12:33 Denn7is 7E., Menden
 04.09.2010 12:51 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
 04.09.2010 13:13 Adol7f H7., Rosenheim
 04.09.2010 13:21 Dani7el 7R., Peine
 08.09.2010 20:16 Holg7er 7M., Maintal
 04.09.2010 13:50 ., Kirchheim unter Teck
 04.09.2010 13:45 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 04.09.2010 14:08 Joch7en 7W., Ltb.-Nellmersbach
 04.09.2010 15:25 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 04.09.2010 17:03 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 09.09.2010 09:49 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
 09.09.2010 12:02 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
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 08.09.2010 18:48 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 08.09.2010 21:33 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 08.09.2010 21:41 ., Engelsbrand
 09.09.2010 14:09 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 12.09.2010 17:06 ., Engelsbrand
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 09.09.2010 09:41 Eser7 R.7, Wertingen
 09.09.2010 12:10 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 12.09.2010 15:53 Flor7ian7 B.7, Völklingen
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