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Thema | Polizist als Ortsbrandmeister (Niedersachsen) | 32 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Patr8ik 8G., Nordstemmen/ OT Heyersum / Niedersachsen | 641006 | |||
Datum | 20.08.2010 23:47 | 23322 x gelesen | |||
Moin! Ich habe eine Frage, auf die ich auf die schnelle weder per Google noch per Forumssuche eine Antwort gefunden habe. Darf in Niedersachsen ein Polizeibeamter Ortsbrandmeister einer FF werden? Für hauptamtliche Feuerwehrler (BF und WF) ist es ja nicht zulässig, siehe Niedersächsisches Brandschutzgesatz § 7. Bitte mit Link oder Quelle, falls es eine gibt, die es zulässt oder verbietet. Danke euch! Alles ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 641008 | |||
Datum | 20.08.2010 23:52 | 19407 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrik GriegerDarf in Niedersachsen ein Polizeibeamter Ortsbrandmeister einer FF werden? Für hauptamtliche Feuerwehrler (BF und WF) ist es ja nicht zulässig, siehe Niedersächsisches Brandschutzgesatz § 7. Hallo, so lange Du keine Quelle kennst die das verbietet, - ist es einfach erlaubt! Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Patr8ik 8G., Nordstemmen/ OT Heyersum / Niedersachsen | 641009 | |||
Datum | 20.08.2010 23:55 | 19156 x gelesen | |||
Das war ja auch meine Antwort. Aber mein Bekannter (der Polizist ist) meinte, er hätte mal irgendwo gelesen, dass es verboten wäre, war sich aber nicht mehr sicher wo. Deswegen meine Frage, ob vielleicht von euch jemand auf die schnelle vielleicht eine Antwort weiß. Hier ist ja sicher der ein oder andere Polizist im Forum unterwegs. Alles ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 641011 | |||
Datum | 20.08.2010 23:59 | 18947 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrik GriegerHier ist ja sicher der ein oder andere Polizist im Forum unterwegs. Aber der müsste dann auch aus Niedersachsen kommen... Im übrigen: ich kenne zwar die niedersächsische Rechtslage nicht, in Bayern könnte er es jedenfalls nicht werden. Hatten den Fall erst vor einigen Jahren bei mir in der Gemeinde. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 641012 | |||
Datum | 21.08.2010 00:06 | 18200 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrik GriegerAber mein Bekannter (der Polizist ist) meinte, er hätte mal irgendwo gelesen, dass es verboten wäre, war sich aber nicht mehr sicher wo. Deswegen meine Frage, ob vielleicht von euch jemand auf die schnelle vielleicht eine Antwort weiß. Hallo, wenn es da Probleme gäbe, wäre es die Rechtslage ja von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich. Wenn der Polizist jedoch bei euch für die diese Funktion offensichtlich anerkannt wurde, warum sucht ihr dann nach Rechtsgrundlagen? Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Patr8ik 8G., Nordstemmen/ OT Heyersum / Niedersachsen | 641013 | |||
Datum | 21.08.2010 00:10 | 18170 x gelesen | |||
Er wurde noch nicht anerkannt. Er stellt sich einfach die Frage, ob es erlaubt ist oder nicht, bevor er sich wählen lässt. Alles ganz private Meinung! | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 641014 | |||
Datum | 21.08.2010 00:18 | 17951 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrik GriegerEr wurde noch nicht anerkannt. Er stellt sich einfach die Frage, ob es erlaubt ist oder nicht, bevor er sich wählen lässt. Hat er mit seinem Dienstherrn schin mal darüber gesprochen? Der sollte es ihm eigentlich auch sagen können... | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 641019 | |||
Datum | 21.08.2010 04:49 | 18190 x gelesen | |||
Geschrieben von Patrik GriegerDarf in Niedersachsen ein Polizeibeamter Ortsbrandmeister einer FF werden? Ja, er darf! Kenne selber im Kollegenkreis zwei, die es sind oder waren! Der § 7 (1) NBrandSchG regelt lediglich ob der Angehörige eines unbestimmten Berufstandes überhaupt Mitglied einer FF in Nds. werden kann/darf. Die Entscheidung ob, obliegt dem Träger des Brandschutzes! Der § 7 (2) NBrandSchG bezieht sich lediglich auf den angesprochenen Personenkreis, nicht aber auf Angehörige anderer Berufsstände! MfG Sven R. Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 641022 | |||
Datum | 21.08.2010 07:34 | 18090 x gelesen | |||
Da habe ich mich schon ausgiebig damit befasst und es gibt keine schriftliche Anordnung die das einem Polizeibeamten verbietet. Warum auch? Es ist ein Beruf wie jeder andere! In Esslingen ist der Kdt. der Freiwilligen auch Polizeibeamter. Bei uns in der Abteilung sind 4 Polizeibeamte in Führungsfunktion (Zug- und Gruppenführer). Es sollte intern nur vorab abgeklärt werden, ob und wie die Verhinderungsvertretung organisiert wird. Das ist aber bei jedem anderen Beruf auch nötig. Ich glaube nämlich nicht, dass der Bankangestellte als Kdt. bei einer Kreditvermittlung seinen Arbeitsplatz verlassen kann u.s.w. Dieser Mythos wurde in den 70ern geboren und war ein frommer Wunsch einiger hoher Polizeibeamter die aber von Anfang an wussten, dass sie keine Chance haben damit rechtlich durchzukommen. Von daher ist es also keine Besonderheit und NICHT VERBOTEN!!! Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken | 641029 | |||
Datum | 21.08.2010 09:05 | 18579 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Reichartin Bayern könnte er es jedenfalls nicht werden. Hatten den Fall erst vor einigen Jahren bei mir in der Gemeinde. Warum nicht? Ich kenne einen Polizeibeamten, der war sogar KBM. Grüße Bernd | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 641037 | |||
Datum | 21.08.2010 10:44 | 17784 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferDieser Mythos wurde in den 70ern geboren und war ein frommer Wunsch einiger hoher Polizeibeamter die aber von Anfang an wussten, dass sie keine Chance haben damit rechtlich durchzukommen. Und dieser Mythos hält sich bis heute nicht nur in den Reihen der Feuerwehr, sondern auch in den Reihen der Polizei(-führer)! Musste ich die Jahre über am eigenen Leibe erfahren. Es gab (glaube ich) Mitte der 80er Jahre eine Bezirksregierung in Nds., die einem Kollegen die Tätigkeit als Abschnittsleiter einer FF untersagen wollte. Die sind damit schlank weg vor dem Verwaltungsgericht gescheitert! MfG Sven R. Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 641043 | |||
Datum | 21.08.2010 11:35 | 18532 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernd SchallerWarum nicht? Das Stichwort heißt "Pflichtenkollission". Torsten Goss aus Kirchethumbach hat da mal was hochgeladen Auszug Kommentar zu Art. 8 BayFwG, vgl. auch die Diskussion zu Darf ein .............. Kommandant werden??. Es bleibt zwar eine Einzelfallentscheidung, nachdem die Polizei aber in aller Regel die notwendigen Freistellungen nicht erteilt (weil die dienstrechtlichen polizeilichen Verpflichtungen Vorrang haben), erledigt sich oft schon im vorhinein das Ganze. Geschickter wäre es für jeden Polizisten, die Übernahme einer entsprechenden Feuerwehr-Position im voraus mit seiner Dienststelle/ seinem Dienstherren zu klären... dann liegen die Karten offen auf dem Tisch. Aber das hatte ich ja schon geschrieben. Denn die Gemeinen müssen ja in die Abwägung ihrer Bestätigung eben diese Punkte auch mit einbeziehen. Geschrieben von Bernd Schaller Ich kenne einen Polizeibeamten, der war sogar KBM. Vielleicht hatte er das vorab geklärt? Gruß Markus | |||||
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Autor | Jako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre | 641080 | |||
Datum | 21.08.2010 15:34 | 17976 x gelesen | |||
Hallo! Kurz mal zur Lage in Rheinland-Pfalz. § 10 des Landesgesetz über den Brandschutz, die allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz Angehörige der Gemeindefeuerwehren Die Feuerwehrangehörigen sind hauptamtlich oder ehrenamtlich tätig. Sie sollen nicht gleichzeitig aktives Mitglied anderer Organisationen oder Einrichtungen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können. Wie man das, "Sie sollen nicht..." im jeweiligen Einzelfall auslegt, nun ja, ich kenne BF Angehörige in der Führungsrige von FF, Polizeibeamte, DRK-Angehörige. Ich denke man möchte eigentlich keine genaue Definition von "Sie sollen nicht..." haben. Besser man lässt das mal so stehen bevor es unangenehme Überraschungen gibt. Bei detailierter Nachfragen an den maßgebenden Stellen könnte man schlafende Hunde wecken, Das alte Sprichwort: "Gehe niemals zu Deinem Fürst wenn Du nicht gerufen wirst" trifft hier gut zu. Gruß vom Berg Jakob Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da! Nach der Obduktion steht fest: Willi Bosch ist tot! | |||||
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Autor | Jörg8 W.8, Dortmund / NRW | 641096 | |||
Datum | 21.08.2010 16:45 | 17499 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Patrik Grieger Darf in Niedersachsen ein Polizeibeamter Ortsbrandmeister einer FF werden? Hat es zumindest in Osnabrück schon gegeben. Der ehem. OrtsBM der FF Osnabrück-Haste war bzw ist Polizist. Vielleicht fragst du mal da nach FF Haste mkG Jörg Wißmann ___________________________________________________ Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 641099 | |||
Datum | 21.08.2010 16:57 | 17500 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven ReimerUnd dieser Mythos hält sich bis heute nicht nur in den Reihen der Feuerwehr, sondern auch in den Reihen der Polizei(-führer)! Musste ich die Jahre über am eigenen Leibe erfahren. Da wurde er m. E. auch geboren. War damals ein Beamter der aufgrund eines Einsatzes nicht zum Dienst kam und dann wurde der Mythos geboren. Wie gesagt ist es auch Schwachsinn! Ein Busfahrer, Lokomotivführer, Pilot o. ä. kann ja auch nicht seinen Arbeitsplatz verlassen wenn es brennt. Dafür haben sie oftmals den Vorteil, dass sie aufgrund des Schichtdienstes auch tagsüber zur Verfügung stehen - wenn der "normale" Arbeiteiter seiner beruflichen Tätgkeit nachgehen darf. Wie gesagt sind bei uns 4 Polizeibeamte (Stell. Kdt., Zugführer und als Gruppenführer) tätig und es hat nicht mehr Vor- und Nachteile wie bei anderen Berufen. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Henr8y B8., Obernkirchen / Niedersachsen | 641102 | |||
Datum | 21.08.2010 17:07 | 17400 x gelesen | |||
Moin Moin, Pol. - Beamter als OrtsBM; Fakt bei einer mir bekannten Schwerpunktwehr. H3. Alle meine Beiträge sind meine eigene Meinung und nicht die anderer ! Nach Rechtschreibreformen 1876- 2006 alles richtig ! | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 641120 | |||
Datum | 21.08.2010 21:32 | 17633 x gelesen | |||
Servus, mit Geschrieben von Jakob Theobald Bei detailierter Nachfragen an den maßgebenden Stellen könnte man schlafende Hunde wecken, Das alte Sprichwort: "Gehe niemals zu Deinem Fürst wenn Du nicht gerufen wirst" trifft hier gut zu. hast Du ja durchaus Recht, nur: Geschrieben von Jakob Theobald Ich denke man möchte eigentlich keine genaue Definition von "Sie sollen nicht..." haben. wenn man dann in ein Amt oder eine Position gewählt wurde, dies seinem Dienstherren mitteilt (vielleicht auch deswegen, weil es hierzu eine Verpflichtung gibt, Stichwort: Anzeige einer Nebentätigkeit)... und dann mehr oder weniger eine Abfuhr erhält (so ähnlich war das damals bei uns im Landkreis), spätestens dann ist das Kind in den Brunnen gefallen. Das kann auch nicht Sinn der Sache sein! Gruß Markus | |||||
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Autor | Mark8us 8F., Altencelle / Niedersachsen | 641164 | |||
Datum | 21.08.2010 23:48 | 17415 x gelesen | |||
Hallo!Wir haben als Ortsbrandmeister einen Polizisten.Auch bei der Feuerwehr Celle Hauptwache ist ein Polizist stellvertretender Zugführer und fährt BvD. Kameradschaftlicher Gruß aus Altencelle | |||||
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Autor | Klau8s-D8iet8er 8H., Bad Harzburg / Niedersachsen | 641176 | |||
Datum | 22.08.2010 08:50 | 17240 x gelesen | |||
Hallo, auch wir hatten einen Polizisten als Ortsbrandmeister.Hat mit seinem Arbeitgeber nie ärger gegeben.Ist jetzt noch Kreisbereitschaftsführer.Den Ortsbrandmeister hat er aus zeitlichen Gründen abgegeben. Gruss Klaus-Dieter | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 641200 | |||
Datum | 22.08.2010 12:41 | 17429 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus ReichartGeschrieben von Jakob Theobald Hi, ich denke, die Vorgesetzten solcher Polizisten werden sich im Verwaltungsrecht (gut) auskennen und wissen, dass "Sollen" eigentlich im Verwaltungsrecht (fast) immer ein "muss" bedeutet, wenn nicht besondere Gründe für eine "nicht muss-Auslegung" sprechen; im konkreten Fall ist also "sollen nicht" fast gleichzusetzen mit "dürfen nicht", wenn nicht besondere Gründe dafür sprechen, dass sie es doch dürfen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 641216 | |||
Datum | 22.08.2010 15:54 | 17273 x gelesen | |||
Geschrieben von Werner GreifHi, ich denke, die Vorgesetzten solcher Polizisten werden sich im Verwaltungsrecht (gut) auskennen und wissen, dass "Sollen" eigentlich im Verwaltungsrecht (fast) immer ein "muss" bedeutet, wenn nicht besondere Gründe für eine "nicht muss-Auslegung" sprechen; im konkreten Fall ist also "sollen nicht" fast gleichzusetzen mit "dürfen nicht", wenn nicht besondere Gründe dafür sprechen, dass sie es doch dürfen. Sollen im Verwaltungsrecht bedeutet auf keinen Fall fast immer müssen! Dazu gibt es unzählige Urteile. Von daher wohl immer eine Einzelfallentscheidung die augrund der Grundrechte (die m. W. auch Polizeibeamten zustehen) immer zugunsten des Beamten ausfallen werden. Vor allem, weil die Verpflichtung zur Wohnsitznahme u.s.w. auch gefallen sind. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Manu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW | 641218 | |||
Datum | 22.08.2010 16:14 | 17211 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus ReichartEs bleibt zwar eine Einzelfallentscheidung, nachdem die Polizei aber in aller Regel die notwendigen Freistellungen nicht erteilt (weil die dienstrechtlichen polizeilichen Verpflichtungen Vorrang haben), erledigt sich oft schon im vorhinein das Ganze. Da ich kein Polizist bin: Welche dienstrechtlichen polizeilichen Verpflichtungen können dies alles sein? | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 641219 | |||
Datum | 22.08.2010 16:19 | 17165 x gelesen | |||
Es gibt keine Verpflichtungen, da der Polizeibeamte bei der Übernahme eines solchen Amts keine Meldeverpflichtung hat. Das ist keine Nebentätigkeit, sondern ein Ehrenamt! Von daher kann der Polizeibeamte in seiner Freizeit dieses Ehrenamt ausüben und sein Dienstherr hat hier keine Entscheidungskompetenz. Die kommt erst, wenn er seinen Dienstpflichten bei der Polizei nicht mehr nachkommen könnte und das ist das Einzige was es im Vorfeld (mit seinem Stellvertreter) abzuklären gilt. Sollte der Polizeibeamte im Tagesdienst ggf. auch noch Gleitzeit haben, dann kann er es ja drehen und wenden wie er will und man sollte es nicht glauben! "Es gibt auch verständnisvolle Chefs" die einem sogar aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit Sonderurlaub genehmigen und jährlich eine Ehrung der ehrenamtlichen Helfer im Polizeidienst (DRK, DLRG, FEUERWEHRu.s.w.) durchführen. Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Klau8s-D8iet8er 8 B.8, Borken / NRW | 641221 | |||
Datum | 22.08.2010 16:27 | 17198 x gelesen | |||
Wenn der Kamerad bei seiner Feuerwehr eine so hohe Anerkennung hat, dass sie ihn als Ortsbrandmeister haben wollen, ist das doch erstmal ganz wichtig. Solche Leute fallen doch nicht vom Himmel. Da müssten doch dann Politik und Polizeichefs mal Gas geben und was tun. Der Beitrag mit den Vertretungsreglungen geht schon in die richtige Richtung. Wenn Politik und Polizeiverantwortliche diesem Feuerwehrkameraden Steine in den Weg legen wollen, dann wirds schwer für ihn, aber mit Förderung des Ehrenamtes hat das dann auch nichts mehr zu tun. Da würden sich dann alle Sprüche zur Förderung des Ehrenamtes besonders als Lippenbekenntnis bewahrheiten. Hier heißt es doch wohl: GEHT NICHT-GIBTS NICHT! Oder sind da so wenig Leute, dass den Kameraden keiner vertreten kann? Oder noch besser: Keiner vertreten will. | |||||
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Autor | Jürg8en 8R., Kirchheim unter Teck / BW | 641222 | |||
Datum | 22.08.2010 16:34 | 17200 x gelesen | |||
Geschrieben von Klaus-Dieter BeckerWenn der Kamerad bei seiner Feuerwehr eine so hohe Anerkennung hat, dass sie ihn als Ortsbrandmeister haben wollen, ist das doch erstmal ganz wichtig. Solche Leute fallen doch nicht vom Himmel. Da müssten doch dann Politik und Polizeichefs mal Gas geben und was tun. Der Beitrag mit den Vertretungsreglungen geht schon in die richtige Richtung. Wenn Politik und Polizeiverantwortliche diesem Feuerwehrkameraden Steine in den Weg legen wollen, dann wirds schwer für ihn, aber mit Förderung des Ehrenamtes hat das dann auch nichts mehr zu tun. Da würden sich dann alle Sprüche zur Förderung des Ehrenamtes besonders als Lippenbekenntnis bewahrheiten. Hier heißt es doch wohl: GEHT NICHT-GIBTS NICHT! Oder sind da so wenig Leute, dass den Kameraden keiner vertreten kann? Oder noch besser: Keiner vertreten will. Die bisherigen Meldungen sprechen ja auch klar dafür, dass keine Steine in den Weg gelegt werden. Der Dienst darf nur nicht darunter leiden. Das darf der eines Piloten, Lokomotivführers u. a. aber auch nicht und von daher auch hier nichts besonderes! Mitleid bekommt man geschenkt! Neid muss man sich erarbeiten! | |||||
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Autor | Matt8hia8s S8., Coppenbrügge / Niedersachsen | 641231 | |||
Datum | 22.08.2010 19:03 | 17103 x gelesen | |||
Moin! Mir sind auch keine rechtlichen Grundlagen über ein Ja oder Nein bekannt. Jedoch war der letzte KBM des LK Hameln-Pyrmont auch Beamter der nieders. Landespolizei. Da gab es zwar wohl damals bei der Wahl und Ernennung auch Diskussionen, jedoch wurden keine Gründe bzw. Regelungen die dagegen sprachen gefunden. Befragen dazu kann man ihn leider nicht mehr da er 2007 einer Krebserkrankung erlegen ist. Grüße | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 641239 | |||
Datum | 22.08.2010 20:55 | 17589 x gelesen | |||
Ich war mal so frei und habe mir die Erläuterungen zum § 7 (1) NBrandSchG noch mal vor geholt und überflogen. Da reine Gesetzestexte meist wenig über den wahren Inhalt und die Auslegung von Vorschriften aussagen, ist das immer ganz hilfreich. Dort steht kurz gefasst geschrieben: - Angehörige von Feuerwehren soll vor einer Pflichtenkollision geschützt werden - Organisationen und Einrichtungen im Sinne der Virschrift sind z.B. DRK, MHD, Johanniter, ASB, THW - Weitere Organisationen und Einrichtungen die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können sind die Brandschutz- und Sicherheitseinrichtungen von Unternehmen, Behörden und öffentlichen Einrichtungen wie z.B. Bundeswehr, Bundespolizei, Landespolizei, Flughafenfeuerwehr, etc. soweit die Beschäftigten auch oder ausschließlich dort Brandbekämpfungs- und Hilfeleistungsaufgaben wahrnehmen oder bei der Katastrophenbekämpfung zum Einsatz kommen! - Zuständige Stelle für eine etwaige Entscheidung ist die zuständige Gemeinde oder der zuständige Landkreis - Bei leitenden Funktionen innerhalb einer FF wird dies nur in Ausnahmefällen hingenommen werden können - Hat man sich seitens des Trägers der Feuerwehr jedoch dazu entschlossen, geht die Dienstpflicht in der Feuerwehr u.a. auch dem allgemeinen beamtenrechtlichen Dienstpflichten vor. - Es ist Aufgabe der Verwaltung, die Zugehörigkeit zur Gemeindefeuerwehr der betreffenden Organisation oder Einructung mitzuteilen. Unterm Strich betrachtet lese ich folgendes heraus: Es gibt keinerlei Hinderungsgründe warum a) ein Polizeibeamter nicht in eine FF eintreten darf und b) er keine Führungsfunktion einnehmen darf und c) er nicht Ortsbrandmeister werden dürfte. Nachzulesen ist das Ganze im Kommentar von Scholz/Runge über das Niedersächsische Brandschutzgesetz, ISBN 978-3-555-20320-1. Wenn auch nicht ganz günstig kann ich es nur empfehlen, dort mal nachzulesen. MfG Sven R. Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 641248 | |||
Datum | 22.08.2010 23:32 | 17113 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Sven Reimer - Organisationen und Einrichtungen im Sinne der Virschrift sind z.B. DRK, MHD, Johanniter, ASB, THW Ich dagegen lese: - Auch die Polizei ist ganz selbstverständlich eine der Stellen, die bei der Katastrophenbekämpfung eingesetzt wird - damit muss über die Aufnahme eines Polizeibeamten in die FF im Einzelfall entschieden werden - eine leitende Funktion wird er nur in Ausnahmefällen übernehmen dürfen - die Dienstpflicht in der FF geht der Dienstpflicht bei der Polizei vor - die Gemeinde teilt genau das dem polizeilichen Dienstherren mit (und ich bin gespannt, wie der darauf reagieren würde...) Das alles halte ich aber für blanke Theorie, genauso wie der Vorrang der FF-Dienstpflicht gegenüber einem privatrechtlichen Arbeitsverhältnis. Von daher sehe ich praktisch keinen Unterschied zwischen einem Polizeibeamten oder einem x-beliebigen Arbeitnehmer, der an seinem Arbeitsplatz nicht abkömmlich ist. Letztlich braucht man noch nichtmals das Arbeitsverhältnis dafür, auch mit kleinen Kindern zu Hause kann man/frau nicht einfach so zur Feuerwehr weglaufen. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 641264 | |||
Datum | 23.08.2010 08:06 | 16889 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochDas alles halte ich aber für blanke Theorie,... 100%ige Zustimmung! Alles reine Rechtstheorie! Patrik wollte allerdings eine zitierfähige Quelle und ich denke die hat er jetzt! Ich muss mal schauen, ob ich das angesprochen VG-Urteil noch irgend wo habe. Da sind einige sehr interessante Passagen drin enthalten, da es sich damals ja auch um einen Polizeibeamten des Landes Niedersachsen handelte. MfG Sven R. Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | |||||
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Autor | Mark8us 8P., Heukewalde / Thüringen | 641322 | |||
Datum | 23.08.2010 17:15 | 16680 x gelesen | |||
Ich kenne einen Ort im Landkreis, da war ein Polzeibeamter Wehrführer (bis er weg zog). OrtsBM hatten die keinen, da die FW nur OT-Wehr einer Stützpunkt Wehr waren. Alles meine persönliche Meinung, nicht die meiner FFW !! Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. | |||||
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Autor | Wern8er 8G., Blankenburg (Harz) / Sachsen-Anhalt | 641350 | |||
Datum | 23.08.2010 21:35 | 16633 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen RinghoferSollen im Verwaltungsrecht bedeutet auf keinen Fall fast immer müssen! Seh ich anders....Einzelurteile hin oder her, wir haben hier ja (zum Glück) in Deutschland kein reines Richterrecht ;-) "Soll" im verwaltungsrechtlichem Sinne bedeutet ein sog. "intendiertes Ermessen"; d.h. i.d.R. muss so entschieden werden, bei untypischen Fällen aber Ermessen oder: im Normalfall gebundene Verwaltung, aber Ausnahme in atypischen Fällen. Mit kameradschaftlichen Grüßen Werner "Kleine Taten die man ausführt sind besser als große, über die man nur redet!" | |||||
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Autor | Klau8s-D8iet8er 8 B.8, Borken / NRW | 641356 | |||
Datum | 23.08.2010 22:21 | 16651 x gelesen | |||
"Es gibt auch verständnisvolle Chefs" die einem sogar aufgrund der ehrenamtlichen Tätigkeit Sonderurlaub genehmigen und jährlich eine Ehrung der ehrenamtlichen Helfer im Polizeidienst (DRK, DLRG, FEUERWEHRu.s.w.) durchführen. null Hallo Jürgen, auch wenn es den echten Ehrenamtlern ansich nicht auf die ein oder andere Ehrung ankommt, so kann man den Mitarbeitern dieses Chefs nur gratulieren. Hab neulich auf einem Seminar auf Landesebene gehört, dass es irgendwo hier in Westfalen eine Behörde geben soll, wo es für Ehrenamtler richtig "dünne Luft" gibt. Dabei soll es neben Ratsmitgliedern auch um Feuerwehrleute gehen. Wie man hört, kommt das aber nicht mal bei der Politik gut an und man hörte, dass dem Ehrenamt nun ordentlich unter die Arme gegriffen wird. Mal ehrlich: FÜr die öffentliche Verwaltung, egal ob Polizei, Post oder Finanzamt, ein Armutszeugnis. Als wenn eine leistungsfähige Behörde sowas nicht regeln kann. Der Kamerad aus Niedersachsen soll seinen Weg gehen, wenn er es selber und die Feuerwehr so möchte. | |||||
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