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Thema | Personalprobleme gelöst? ;-) | 8 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 639508 | |||
Datum | 11.08.2010 17:54 | 5215 x gelesen | |||
Link FF-Dienst auch bis 70? Damit könnten wir die Personalprobleme doch ein wenig abpuffern. ;-) MfG Linus Franken: Frei statt Bayern | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 639510 | |||
Datum | 11.08.2010 18:16 | 3180 x gelesen | |||
Geschrieben von Linus DrescherFF-Dienst auch bis 70? 1. warum nicht? Muss ja nicht jeder AGT sein - und kommt sowieso - wetten? 2. auch da machen uns andere schon was vor: http://www.thw.de/cln_154/SharedDocs/Standardartikel/DE/Startseite/Mitmachen/erich_raabe_hamburg.html#p-content-4 3. kommt da am Schluß vermutlich mehr bei rum, als bei diversen anderen Initiativen... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Mart8in 8G., Linz / Oberösterreich | 639516 | |||
Datum | 11.08.2010 18:43 | 2962 x gelesen | |||
Hallo In Oberösterreich gesetzlich kein Problem. Laut Landesfeuerwehrgesetz geht die "aktive" Zeit in der Feuerwehr von 16 - 65. Mit dem 65 Lebensjahr erfolgt die Überstellung in die "Reserve". Die Mitglieder der Reserve haben die selben Rechte wie das aktive Feuerwehrmitglied, sind jedoch ihrer Pflichten entledigt. Heißt also: ein Mitglied der Reserve kann jederzeit am Übungs- und Einsatzdienst teilnehmen, solange es sich selbst dazu in der Lage fühlt. Klar: Atemschutzträger gewinnt man so keine dennoch können diese erfahrenen Mitglieder eine Stütze im Einsatz sein. MfG Martin Gebhartl Besuchen Sie die Freiwillige Feuerwehr Ebelsberg im Internet: www.feuerwehr-ebelsberg.org | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 639552 | |||
Datum | 11.08.2010 22:53 | 2577 x gelesen | |||
Und dann ist es nur eine Frage der Zeit bis es auf die BF überschwappt... Sauver ou périr | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 639553 | |||
Datum | 11.08.2010 23:01 | 2531 x gelesen | |||
Guten TAbend Geschrieben von Martin Gebhartl In Oberösterreich gesetzlich kein Problem. In BaWü ebenfalls, seit Jahrzehnten endet der aktive FW-Dienst wenn man das 65. Lebensjahr vollendet hat, die Alterskameraden können aber, wenn sie die gesundheitlichen und fachlichen Anforderungen erfüllen, zum Übungs- und Einsatzdienst herangezogen werden; nur wählen dürfen die Angehörigen der Alterabteilung nicht mehr. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 639556 | |||
Datum | 11.08.2010 23:11 | 2591 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Eric Martini Und dann ist es nur eine Frage der Zeit bis es auf die BF überschwappt... Siehe auch schon diese Thematik hier: -> " Feuerwehr: Rente erst mit 62 Jahre". Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Eric8 M.8, Reinheim / Hessen | 639570 | |||
Datum | 12.08.2010 08:34 | 2299 x gelesen | |||
Ja aber das juckt ja leider niemand... Sauver ou périr | |||||
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Autor | Maik8 W.8, Waldfischbach-Burgalben / Rheinland-Pfalz | 639591 | |||
Datum | 12.08.2010 11:30 | 2183 x gelesen | |||
Wenn ich ehrlich bin, finde ich die Verlängerung nach oben nicht so das Wahre ... Ich fände es viel wichtiger, Feuerwehren für die Jungen wieder interessanter zu machen, denn sind wir mal ehrlich, ein junger, atemschutztauglicher Feuerwehrmann bringt der Feuerwehr meines erachtens wesentlich mehr ... Denken wir an die Zeiten zurück, in denen es noch reichlich Wehrdienstbefreite gab, sicher waren einige nur da um ihre Zeit "abzusitzen" aber der eine oder andere ist auch geblieben und während ihrere Dienstzeit standen sie zur Verfühung ... Und die Feuerwehren hatten unteranderem dadurch wesentlich gerimgere bis gar keine Personalprobleme. Aber wie könnte man das gestalten? Zuerst sollten die Kommunen mal anfangen überall die Einsatzgelder auch auszuzahlen und dies nicht von dem effektive Geldeingang der Bescheide abhängig zu machen, denn die Einsätze wurden geleistet ... Dann wären Vergünstigungen eine Möglichkeit, obwohl da der Rechnungshof schon bei der einen oder anderen Kommune Freikarten für Bäder moniert hatte. Dies sollte also auf eine rechtlich einwandfreie Basis gestellt werden. Und mir fallen noch ein paar hilfreiche Punkte ein, die aber nun hier den Rahmen sprengen würden. | |||||
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