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Thema | zusätzliche Heckblinkleuchten oben vorgeschrieben? | 12 Beträge | |||
Rubrik | Fahrzeugtechnik | ||||
Autor | Ludg8er 8F., Melle / Niedersachsen | 638451 | |||
Datum | 06.08.2010 18:49 | 5869 x gelesen | |||
Gibt es für Feuerwehr-Mannschaftstransportzfahrzeuge (oder insgesamt für Feuerwehrfahrzeuge) eine Vorschrift, dass am Heck neben den Standard-Blinkern (Originalausrüstung des Herstellers) zusätzlich im oberen Bereich Blinker (für Warnblinklicht und Blinker als Richtungsanzeige) angebracht sein müssen? Wenn ja, wo ist das geregelt (DIN o.ä.?) und wie? Mir fehlt diesbezüglich der Zugriff auf die einschlägigen DIN. Ich vermute, dass z. B. in der DIN 14502-2 etwas stehen könnte. Bereits jetzt Danke für Infos! LF | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 638453 | |||
Datum | 06.08.2010 18:54 | 4305 x gelesen | |||
Geschrieben von Ludger FlohreGibt es für Feuerwehr-Mannschaftstransportzfahrzeuge (oder insgesamt für Feuerwehrfahrzeuge) alle... Geschrieben von Ludger Flohre Wenn ja, wo ist das geregelt (DIN o.ä.?) und wie? ja. aktuell ist hier auf die Schnelle m.W. die E-DIN 14502-2:2009-07, Kap. 3.2.8, c) ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Ludg8er 8F., Melle / Niedersachsen | 638458 | |||
Datum | 06.08.2010 19:30 | 4062 x gelesen | |||
Danke für die schnelle Info! Dann schaue ich jetzt mal nach dem "wie"... Gruß LF | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 638461 | |||
Datum | 06.08.2010 19:48 | 4011 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Ludger Flohre Dann schaue ich jetzt mal nach dem "wie"... Das "wie" ist nicht so ganz einfach: UC hatte ja bereits die Fundstelle genannt, festzustellen ist aber noch, ob die Anwendung dieser Norm (bzw. es ist doch immer noch 'nur' ein Entwurf?) überhaupt vorgeschrieben ist. Das ist zumindestens vom Bundesland abhängig, ggf. aber auch von noch deutlich mehr Faktoren. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Regenstauf / Bayern | 638462 | |||
Datum | 06.08.2010 20:00 | 3918 x gelesen | |||
Die deutlichste Vorgabe, die mir spontan einfällt, entstammt der Richtlinie für MZF (Bayern): http://www.stmi.bayern.de/imperia/md/content/stmi/sicherheit/feuerwehr/ausstattungundtechnischerpruefdienst/techn_baubeschreibg_mzf_0509_9125.pdf (Punkt 3.2.2) 3.2 Aufbau: 3.2.2 Zwei zusätzliche bauartgenehmigte Blinkleuchten (Fahrtrichtungsanzeiger) oben an der Rückseite des Fahrzeuges, die mit den übrigen Blinkleuchten zu schalten sind, sind anzubringen. Wobei solche Vorgaben (wie so oft) nur dann relevant sind, wenn man vorhat, für das Fahrzeug Fördermittel zu beantragen. Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 638512 | |||
Datum | 07.08.2010 09:04 | 3792 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochUC hatte ja bereits die Fundstelle genannt, festzustellen ist aber noch, ob die Anwendung dieser Norm (bzw. es ist doch immer noch 'nur' ein Entwurf?) überhaupt vorgeschrieben ist. Das ist zumindestens vom Bundesland abhängig, ggf. aber auch von noch deutlich mehr Faktoren. Die Anwendung des Normentwurfs ist höchstens dann "vorgeschrieben", wenn es über Zuschußrichtlinien vorgegeben ist. Aufgrund der Problematik um die europäische Normung ist es seit längerem leider nicht mehr möglich, allgemeine Dinge zu Einsatzfahrzeugen zu normen, weil es dafür europäische Regelwerke gibt, die aber aus Sicht der Anwender einige Lücken lassen. Diese zu füllen dienen weiterhin die Normen bzw. Entwürfe rund um 14502... Wenn man allerdings schon wegen dieser sehr sinnvollen Blinkleuchten (vor den unteren können nämlich an diversen Einsatz-/Übungsstellen schnell mal FA o.ä.) stehen Rechtfertigungen braucht, um die anbringen zu dürfen/müssen, dann will ich eigentlich schon gar nicht mehr wissen, was da ggf. noch alles an (gar nicht erkannten) Fragen offen ist... Für die weitere Diskussion: Das "wie" ist eine Frage - der ausgewählten Blinkleuchte (nein, man darf nicht jede Funzel da oben aufs Dach kleben/nageln!) - der Fahrzeugkonstruktion (nein, es ist nicht schlau, beliebig hinten außen Löcher ins Dach zu bohren) - der Fahrzeugelektrik (nein, ein neueres Fahrzeug mit CANBUS-System muss das nicht toll finden - und kann da ganz komische Dinge interpretieren) uvm.... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 638574 | |||
Datum | 07.08.2010 16:35 | 3651 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Ulrich Cimolino Die Anwendung des Normentwurfs ist höchstens dann "vorgeschrieben", wenn es über Zuschußrichtlinien vorgegeben ist. Ich will nicht ausschliessen, dass in dem einen oder anderen Land die Norm auch ohne Zuschuss vorgeschrieben ist. So wie in NRW ja auch die Farbgebung von RD-Fahrzeugen ohne Zuschuss "vorgeschrieben" ist. Der eine hält sich dran (weil er es für zwingend hält), der andere nicht (weil er da anderer Meinung ist). Geschrieben von Ulrich Cimolino Wenn man allerdings schon wegen dieser sehr sinnvollen Blinkleuchten (vor den unteren können nämlich an diversen Einsatz-/Übungsstellen schnell mal FA o.ä.) stehen Rechtfertigungen braucht, um die anbringen zu dürfen/müssen, dann will ich eigentlich schon gar nicht mehr wissen, was da ggf. noch alles an (gar nicht erkannten) Fragen offen ist... Ack. Die "üblichen Verdächtigen" für MTW-Fahrgestelle bieten solche Blinkleuchten ohnehin als Wunschausstattung an. Wirklich vorgeschrieben sind die Dinger ja im Schülertransport, und da sind oft die gleichen Fahrgestelle im Einsatz. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 638642 | |||
Datum | 08.08.2010 08:25 | 3633 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochSo wie in NRW ja auch die Farbgebung von RD-Fahrzeugen ohne Zuschuss "vorgeschrieben" ist. Der eine hält sich dran (weil er es für zwingend hält), der andere nicht (weil er da anderer Meinung ist). ja, interessanter Erlass... meine Meinung dazu ist bekannt... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 638731 | |||
Datum | 08.08.2010 15:35 | 3269 x gelesen | |||
Moin, wie Ulrich schon sagte gibt es Vorschriften, mit den Noren und so kennt er sich besser aus. Aber mir würde es schon reichen, daß die oberen "Blinker" nicht verboten sind, weil die doch eine sehr gute Wirkung haben. Das wie ist recht einfach bei Relais-Gesteuerten Anlagen. Einfach vom Serienblinker ein Kabel zum oberen Blinker gezogen und dort den Blinker nach Herstellervorschrift montieren. Bei Elektronischer Ansteuerung kann es etwas kniffeliger sein wenn du den Ausgang mit einer höheren Last belegst als von der Serie vorgesehen, da wird dir der Hersteller weiter helfen. In der Regel kann aber auch hier einfach die normale Ansteuereung angezapft werden. Gruß Lutz | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 638733 | |||
Datum | 08.08.2010 15:44 | 3121 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz RichterBei Elektronischer Ansteuerung kann es etwas kniffeliger sein wenn du den Ausgang mit einer höheren Last belegst als von der Serie vorgesehen LED - Blinker verwenden, dann ist die Stromaufnahme so gering, dass das Lichtsteuergerät das akzeptiert. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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Autor | Lutz8 R.8, Weener / Niedersachsen | 638744 | |||
Datum | 08.08.2010 16:00 | 3130 x gelesen | |||
Moin, gute Idee, die sieht man sowieso viel besser. Evtl macht es auch aus Gründen der Sichbarkeit Sinn die normalen Blinker gegen LED Bestückte zu tauschen, aber das ist eine andere Baustelle und ich denke auch nicht ganz so einfach, weil da eine karosserieangepasste und zugelassene Lösung her müsste. Gruß aus dem Rheiderland Lutz | |||||
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Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 638748 | |||
Datum | 08.08.2010 16:03 | 3206 x gelesen | |||
Geschrieben von Lutz Richterinn die normalen Blinker gegen LED Bestückte zu tauschen, Da müsste man prüfen ob das mittlerweile zulässig ist. Problematisch ist bei LED Modulen immer die Funktionsüberwachung / "Glühlampenkontrolle". Meist hilft sich der Aufbauerhersteller aus dem Dilemma raus in dem er auch herkömmliche Glühlampen verbaut, die leichter zu überwachen sind. Grüße Lüder Pott Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint... | |||||
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