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Thema | Kosten Drehleitereinsatz zum Patiententransport Sache der Krankenkasse | 4 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Jan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein | 633097 | |||
Datum | 10.07.2010 10:07 | 4688 x gelesen | |||
Hallo, aktuelle im Ländle zumindestens für den Krankentransport bedeutsam entschieden: Der bei der Klägerin versicherte Patient P.E. wurde in der Zeit von Oktober bis Dezember 2006 mehrmals ambulant und stationär im Krankenhaus behandelt. Am 06.10., 14.10., 14.11. und 13.12.2006 erfolgte der Transport von der Wohnung des Patienten zum Krankenhaus bzw. der Rücktransport durch Krankenwagen des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) und des Malteser Hilfsdienstes (MHD). Die Fahrt zu einer ambulanten Behandlung am 06.10.2006 wurde medizinisch-fachlich durch einen Notarzt begleitet; die anderen Fahrten standen im Zusammenhang mit stationären Krankenhausbehandlungen. Aufgrund des starken Übergewichts des gehunfähigen Patienten war es dem Personal des Krankenwagens jeweils nicht möglich, ihn mit einer Trage durch das Treppenhaus aus bzw. zu seiner im 3. Obergeschoss gelegenen Wohnung zu bringen. Deswegen wurde die Hilfe der Freiwilligen Feuerwehr der Beklagten in Anspruch genommen, die ihn mittels einer Drehleiter und eines Schleifkorbzugs durch ein Fenster seiner Wohnung auf die Straße zum Krankenwagen und umgekehrt hievte. Die vom DRK und vom MHD für ihre Leistungen erstellten Rechnungen wurden von der Klägerin beglichen. Die Entscheidung findet Ihr hier: Verwaltungsgerichtshof Somit ist zumindestens im Ländle die Sache geklärt. Gruß Jan | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 633107 | |||
Datum | 10.07.2010 11:19 | 2360 x gelesen | |||
Geschrieben von Jan OsnabrüggeSomit ist zumindestens im Ländle die Sache geklärt. Erfreuliches Urteil, weil bisher zu oft "umsonst" die Fw eingespannt wird, weil "kostenlos" ist das ja für die Fw bzw. die jeweiligen Gemeinden mitnichten! Allerdings eben als Urteil m.E. nicht allgemeingültig, sondern konkret fallbezogen. Es steht zu erwarten, dass bei häufigerer Verrechnung von DLs im RD-/KT-Einsatz die Versicherungen da solange gegen an gehen, bis ein allgemeines Urteil gesprochen ist. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | mich8ael8 s.8, Nierendorf / RLP | 633228 | |||
Datum | 10.07.2010 19:26 | 2065 x gelesen | |||
Hallo bei der Hitze, ich kann aus der Vergangenheit in NRW nur berichten, dass die Dachverbände der gesetzlichen Krankenkassen ihren Mitgliedskassen geraten haben, die selten berechneten DL-Einsätze im KTP und RD zu bezahlen, damit diese nicht von den Kommunen in die jeweilige Gebührensatzung aufgenommen werden. Was letztlich wieder zu verpflichtenden Mehrkosten der KK führen würde. Gruß michael | |||||
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Autor | Jan 8O., Trennewurth / Schleswig-Holstein | 633353 | |||
Datum | 11.07.2010 11:23 | 1912 x gelesen | |||
Hier das nächste Bundesland mit einem Fall Northeim Gruß Jan | |||||
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