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Thema | Warum Landesicherung für Rettungshubschrauber? | 62 Beträge | |||
Rubrik | Taktik | ||||
Autor | Helm8ut 8M., Stuttgart / Württemberg | 628955 | |||
Datum | 11.06.2010 16:50 | 24356 x gelesen | |||
Hallo Zusammen bei verschiedenen Feuerwehren ist mir aufgefallen, dass bei einer Landung eines RTH eine Landesicherung durchgeführt wird. Ich hab das bei uns hier in der Region aber noch nicht so häufig gesehen. Vor allem bei der Feuerwehr Ratingen ist mir dies aufgefallen, die darüber berichten. Ist dies nötig? Weil auf einem Dorf landet der RTH ja auch ohne Feuerwehrabsicherung. Wenn ein RTH in einer Großstadt mitten auf der Kreuzung landet und man dazu den Brandschutz sicher stellt ist verständlich. Aber auch wenn es ein Sportplatz oder der ähnlichen ist? Gibt es dazu bestimmte Richtlinien oder Anforderungen der Betreiber oder Behörden? Vielen Dank für die Antworten | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 628958 | |||
Datum | 11.06.2010 16:55 | 18715 x gelesen | |||
Geschrieben von Helmut Meier
Stellt sich in erster Linie die Frage ob das Tags oder Nachts war.. darüber hinaus fährt bei uns im Saarland die Polizei IMMER mit zur Landehilfe. Es geht dort viel mehr um ggf geeignete Plätze zu sperren / räumen aber auch das der NA auch zeitig zum Pat kommt. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Helm8ut 8M., Stuttgart / Württemberg | 628967 | |||
Datum | 11.06.2010 17:14 | 18054 x gelesen | |||
Meine Frage bezieht sich auf den Tagfall. Dass Polizei absperrt und man den Notarzt verbringt ist selbstverständlich. Aber muss es immer ein wasserführendes Fahrzeug sein? Häufig aufgefallen ist mir diese Praktik bei den Hubschrauber des Bundesministerium des Inneren. | |||||
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Autor | Andy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG | 628969 | |||
Datum | 11.06.2010 17:18 | 17716 x gelesen | |||
Würde mich auch interessieren. Bei uns in der Schweiz sind alle Landungen Tag wie Nacht im Pinzip ohne Fw, oft auch ohne Pol. Wenn Fw schon auf Platz ist wegen VU etc. dann wird der Landeplatz abgesperrt, aber sonst nichts gemacht. Grüsse aus der Schweiz Andy Sulser | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 628970 | |||
Datum | 11.06.2010 17:37 | 17449 x gelesen | |||
Geschrieben von Helmut MeierHäufig aufgefallen ist mir diese Praktik bei den Hubschrauber des Bundesministerium des Inneren. Stellt sich die Frage nach dem beförderten Gut.. Ich erinnere mich ganz dumpf das irgendwann mal die Rede war das bei VIP Geschichten ein TLF erforderlich ist.. hängt wohl an denen Ihren Sicherheitsbedingungen. Für RTH hab ich das nie erlebt. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Helm8ut 8M., Stuttgart / Württemberg | 628971 | |||
Datum | 11.06.2010 18:07 | 17246 x gelesen | |||
Ja bei VIP Flügen ist das normal. Bei Nacht ist es auch klar, dass Ausgeleuchtet und der Brandschutz sichergestellt wird. Ich hab hier mal einen Link von Ratingen. http://www.feuerwehr-ratingen.de/index.php?id=1977 (ich möchte mich an Ratingen nicht aufhängen oder diese Praktik schlecht machen, nur die haben darüber mehrere Einsatzberichte) Mich interessiert ob das Ministerium des Inneren vielleicht verlangt, dass bei Landungen der Brandschutz sichergestellt ist. Oder vielleicht bestehen auch Länderverordnungen. | |||||
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Autor | Maxi8mil8ian8 S.8, KAISERSLAUTERN / Deutschland | 628978 | |||
Datum | 11.06.2010 18:55 | 17134 x gelesen | |||
in Kaiserslautern ist die Absicherung von landenden/ startenden Rettungshubschraubern sowie anderer behördlicher Hubschrauber normal. Dies geschieht im Stadtgebiet durch ein TLF 20/40 (1/1) sowie den ELW 1 (1/1) der BF KL und wird in den Stadtteilen mit eigener Freiwilliger Feuerwehr durch die lokalen Kräfte ergänzt. Die Motivation für die Absicherung liegt darin begründet einen möglichen Unfall bei Start und Landung effektiv und ohne Zeitverlust abzuarbeiten (vor allem Brände). In Kaiserslautern findet diese Absicherung soweit ich weiß immer statt und setzt nicht bestimmte Indikatioren vorraus! | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 628979 | |||
Datum | 11.06.2010 18:59 | 16675 x gelesen | |||
Geschrieben von Helmut MeierIst dies nötig? Als der Christoph 20 das letzte Mal bei mir im Dorf gelandet ist hatten wir jedenfalls keinen Einsatz. Zum Ausleuchten waren wir aber schon unterwegs. MfG Linus | |||||
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Autor | Neum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken | 628982 | |||
Datum | 11.06.2010 19:17 | 16611 x gelesen | |||
Hi, ich denke normalerweise muss ein Landeplatz für ein Luftfahrzeug gewisse Vorgaben erfüllen, u. a. im Hinblick auf den Brandschutz. In Notfällen oder bei Primäreinsätzen kann davon abgewichen werden, bei 'geplanten' Einsätzen (sekundär etc.) ist eine Absicherung möglich. Wir standen offiziell zu meiner Zeit immer beim Landeanflug vom Christoph 20 zum Klinikum Bayreuth mit einem Pulverlöschwägelchen (nach theoretischer Einweisung durch die FW) bereit. Tomy | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 628984 | |||
Datum | 11.06.2010 19:18 | 16799 x gelesen | |||
Geschrieben von Helmut MeierJa bei VIP Flügen ist das normal. Wie verhält es sich denn da mit dem Kostenersatz? Weil orginäre Aufgabe der Feuerwehr ist das ja sicher nicht. Wir sind auch noch nie zur Absicherung einer Landung raus. Warum auch, eh wir da sicn sind die meist am Boden. Selbst die Pol. ist da oft nicht schnell genug. In der Stadt mag das anders sein. Gruß Ralf www.ffw-drebkau.de Das Gute an Feinden ist man weiß wo sie stehen, bei Freunden ist das anders. (Tom Clancy, Gnadenlos) | |||||
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Autor | Maxi8mil8ian8 S.8, KAISERSLAUTERN / Deutschland | 628985 | |||
Datum | 11.06.2010 19:22 | 16699 x gelesen | |||
Ich füge hinzu, dass Landungen von Hubschraubern am Westpfalzklinikum sowie auf dem Gelände der Feuerwache Kaiserslautern Stadt keiner oben genannte Absicherung stattfindet, da in beiden Fällen entsprechende Kräfte bzw. entsprechendes Gerät vor Ort ist! | |||||
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Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 628990 | |||
Datum | 11.06.2010 20:05 | 16608 x gelesen | |||
Geschrieben von Helmut MeierBei Nacht ist es auch klar, dass Ausgeleuchtet und der Brandschutz sichergestellt wird. 1. Der brennt Nachts auch nicht besser wie tagsüber. 2. Gerade das mit der Ausleuchtung ist so eine Sache. Vielfach wäre dem Luftfahrzeugführer eine Landung ohne Beleuchtung lieber als die Form der Beleuchtung zu ertragen die dort vielfach generiert wird. MkG Marc | |||||
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Autor | Helm8ut 8M., Stuttgart / Württemberg | 628991 | |||
Datum | 11.06.2010 20:09 | 16579 x gelesen | |||
Bei Youtube, gibt es mehrere Videos auf denen man sieht wie auf den Feuerwachen ein Tlf 24/50 zur Absicherung bereitgestellt wird. Und ich war der Meinung, dass jemand geschrieben hat, dass dies die übliche Vorgegehensweise sei bei einer Landung auf der Wache. Weil hier im Umkreis landen die Hubschrauber bei Tag fast immer ohne Absicherung. | |||||
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Autor | Juli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS | 628992 | |||
Datum | 11.06.2010 20:13 | 16434 x gelesen | |||
Hallo, die BF Minden musste eine gewisse Zeit lang immer Landungen am neuen Johannes-Wesling-Klinikum absichern, da die dort installierte Löschanlage noch nicht funktionierte. Das dürfte jetzt zwar nicht ganz das Thema treffen, aber ist evtl. informativ. Gruß, Julian Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre. "Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme." Thomas Morus | |||||
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Autor | Olaf8 T.8, Dortmund / NRW | 628997 | |||
Datum | 11.06.2010 20:46 | 16441 x gelesen | |||
Bei uns in Dortmund ist es seit einiger Zeit üblich, daß ein LF und ein ELW bei einer Hubschrauber-Landung im Stadtgebiet dabei sind. Z.B. hier, hier oder hier. In der Regel sucht die Feuerwehr einen Landeplatz aus, das LF bleibt beim Hubi, der ELW transportiert Arzt und RA zur Einsatzstelle. In der Stadt eigentlich nicht verkehrt, manchmal fährt der ELW noch ein paar Meter bis zur Einsatzstelle. Vor ein paar Tagen habe ich mich mal mit einem Piloten unterhalten, seiner Meinung nach begrüßt er dies nicht immer. Nicht jeder Landeplatz sieht aus der Luft so schön aus wie vom Boden. Wie er sagte, wird hauptsächlich im Ruhrgebiet die Feuerwehr mitalarmiert, Richtung Sauerland eher weniger. Meine HP: OT112.de Normfahrzeuge sorgen für Langeweile unter den Fahrzeug-Fans ;-) | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8K., Selm / NRW | 629000 | |||
Datum | 11.06.2010 20:57 | 16504 x gelesen | |||
Die Landeabsicherung wird nicht überall gemacht. Ich kenne das eigentlich nur von Städten mit BF. Eine Vorschrift scheint es ja nicht zu geben. Seitens der Betreiber meines Wissens auch nicht. Warum auch nicht, in der Regel sind Kräfte bereits zur Landung vor Ort und können auch tatsächlich absichern und stellen somit ein Sicherheitsplus dar. Das die FW einen Landeplatz aussucht, ist meines Wissens nicht immer ganz so glücklich, da aus der Luft die Landeplätze nicht immer so geeignet aussehen wie vom Boden. Wir könnten hier gar nicht so schnell sein, um vor dem RTH da zu sein, da muss es ohne gehen. Mit kameradschaftlichen Grüssen Christoph -- Natürlich gebe ich hier nur meine persönlich Meinung ab. | |||||
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Autor | Olaf8 T.8, Dortmund / NRW | 629006 | |||
Datum | 11.06.2010 21:35 | 16291 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph KosianWir könnten hier gar nicht so schnell sein, um vor dem RTH da zu sein, da muss es ohne gehen. Der RTH im Nachbarort hat da schon ein paar Vorteile... ;-) Weißt Du, ob die Hauptamtliche Wache in Lünen ausrückt, wenn der Christoph 8 im Stadtgebiet landet? Meine HP: OT112.de Normfahrzeuge sorgen für Langeweile unter den Fahrzeug-Fans ;-) | |||||
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Autor | Mich8ael8 G.8, Wadersloh / NRW | 629007 | |||
Datum | 11.06.2010 21:37 | 16303 x gelesen | |||
Bei uns im Kreis wird zu jeder RTH-Landung die FW alarmiert, wenn sie nicht schon im Einsatz ist. | |||||
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Autor | Chri8sto8f S8., Vilseck / Bayern | 629019 | |||
Datum | 11.06.2010 22:39 | 16380 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Helmut Meier Ist dies nötig? bei uns kommt weder die Polizei, noch die Feuerwehr wenn am Tag ein RTH landet. Zum ausleuchten bei Nacht: Man muss natürlich nicht den Boden beleuchten auf dem der RTH bzw. ITH landet, das macht der ITH selbst mit seinem Scheinwerfer. Man muss allerdings die Stelle, an der gelandet werden soll kennzeichnen und ggf. Hindernisse (Freileitungen usw.) "anleuchten" und natürlich den Piloten über Funk ansprechen, weil er solche Dinge bei Nacht nicht erkennen kann. Die ITH sind ja eigentlich nur dafür gedacht, Verlegungen von KH zu KH zu fliegen. Dabei starten und landen sie auf Plätzen die vom Luftfahrtbundesamt genehmigt sind, da gibt es keine Hindernisse. Bei Primäreinsätzen schaut das natürlich ganz anders aus. Gruß Christof http://www.feuerwehr-vilseck.de/1.html http://hvo-vilseck.de/index1.html http://www.kvamberg-sulzbach.brk.de/bereitschaft-sulzbach-rosenberg/rettungsdienst-1 | |||||
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Autor | Andy8 S.8, Rheinfelden / CH / AG | 629020 | |||
Datum | 11.06.2010 22:47 | 16370 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey2. Gerade das mit der Ausleuchtung ist so eine Sache. Vielfach wäre dem Luftfahrzeugführer eine Landung ohne Beleuchtung lieber als die Form der Beleuchtung zu ertragen die dort vielfach generiert wird. Bei uns ist es üblich, ohne Ausleuchtung den Heli einzuweisen (nur Stablampen, alle Blaulichter ausgeschaltet). Da die Heli seit Jahren mit dem RLV fliegen, stört zu viel Licht im Endanflug. Grüsse aus der Schweiz Andy Sulser | |||||
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Autor | Mari8o D8., Nettetal / NRW | 629047 | |||
Datum | 12.06.2010 08:51 | 16330 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Olaf Tampier In der Regel sucht die Feuerwehr einen Landeplatz aus Die Feuerwehr mag gerne einen Vorschlag zum Landeplatz machen, aber entscheiden wird das alleine der Pilot. Er trägt auch die Verantwortung. Beispiel: die Polizei sperrt eine Kreuzung für den Hubi und winkt dem Piloten. Der winkt zurück und landet 100 m weiter auf einer schönen Wiese... Grüße vom Niederrhein Mario Es ist nicht strafbar, während der Teilnahme an einem Forum Grundkenntnisse der deutschen Sprache und einen freundlichen Umgangston anzuwenden. "So langsam aber sicher geht mir die hier von einigen öffentlich gelebte Einstellung "Ganz Feuerwehrdeutschland ist hirnlos, außer dem Forum hier" ein wenig auf den Keks. Zumal dieses Auftreten nicht wirklich dazu führt, dass hier getroffene Aussagen und Informationen außerhalb des Forums noch ernst genommen werden. Und es gibt mehr als genug stille Mitleser..." (Ingo Horn) | |||||
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Autor | Uwe 8S., Nordheim / Hessen | 629053 | |||
Datum | 12.06.2010 10:15 | 16015 x gelesen | |||
Hallo, vor einigen Jahren ein Kind im Wald verunglückt RTW Besatzung war die E-Stelle nicht genau bekannt, RTH mehrere Minuten über unserem Ort gekreist. Wir der Lst unsere Hilfe angeboten, welche gerne angenommen wurde. Mit RTH Besatzung (incl. Pilot) zur E-Stelle gefahren und mögliche Landeplätze gezeigt, ergab ein sehr gutes Gespräch auf was die Piloten beim Landeplatz achten. Sehr informativ. Gruß Uwe Glaube nicht, es muss so sein, weil es so ist und immer so war. Unmöglichkeiten sind Ausflüchte steriler Gehirne. Schaffe Möglichkeiten. Hedwig Dohm | |||||
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Autor | Alex8and8er 8 R.8, Feilitzsch / Bayern | 629054 | |||
Datum | 12.06.2010 10:15 | 17368 x gelesen | |||
unser Procedere in der ILS bei Außenlandungen tagsüber: POL: wird grundsätzlich "informiert", kommt aber i.d.R. nicht oder oft später, wenn die Maschine bereits steht; es sei denn, es ergeht der Hinweis, dass der Streifenwagen als Zubringer benötigt wird Feuerwehr: keine nachts (strenge Indikationsstellung für Primäreinsätze, da nur weiter entfernte ITH greifbar): POL: vor Ort erforderlich, wenn nicht eh schon betetiligt Feuerwehr: ebenso, es sei denn es wird ein beleuchtbarer, sicherer Landeplatz angeflogen (Fußballplatz, Landeplatz an Krankenhäusern, usw.) Bei Sekundäreinsätzen erfolgt grundsätzlich keine Information bzw. Alarmierung von POL oder Fw. Aber Feuerwehr aus Brandschutzgründen halte ich für übertrieben und ist mir bei meinen paar Diensten auf RTH und ITH auch niemals vorgekommen. Vorallem jetzt wo es so tolle Löschsprays gibt ... *duckundrenn* Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken ! Gruß, Alexander "Truthahn" Rosenthal | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 629089 | |||
Datum | 12.06.2010 15:44 | 16179 x gelesen | |||
>>Die Landeabsicherung wird nicht überall gemacht.<< Um nicht zu sagen: Fast nirgends (in bundesweiter Betrachtung). Und selbst wenn da irgend eine Durchschnittsfeuerwehr steht. Für welche Lage? Absturz mit Brand? Dann kommt i.d.R. nur ein TLF 24/50 oder Nachfolger in Frage. Denn weder ein Pulverlöscher noch der Aufbau eines konventionellen Schaumangriffs nach dem Ereignis (vorher macht es gar keinen Sinn, da man ja den Crashort nicht kennt) sind eine Alternative. Nur das 24/50 könnte mobil, schnell und auf Distanz Schaum ähnlich einem FLF einsetzen, wenn es darum geht die Besatzung noch zu retten. Wenn es nur ums Trümmer ablöschen geht, dann kann man die Feuerwehr auch noch hinterher alarmieren. Irgend wo im www gibt es auch ein schönes Video, was ein Drehflügler bei Hindernisberührung bei der Landung alles an Bauteilen durch die Luft wirft. Deshalb brauchst Du am besten Abstand von der Landestelle und kannst ohnehin erst nach dem Ereignis eingreifen. Dann gilt aber wieder die Frage der Löschmittelaufbringung s.o. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 629135 | |||
Datum | 12.06.2010 21:48 | 15939 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander RosenthalFeuerwehr: ebenso, es sei denn es wird ein beleuchtbarer, sicherer Landeplatz angeflogen (Fußballplatz Wie wird dann die Flutlichtanlage eingeschaltet, wenn die Feuerwehr nicht vor Ort ist? | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Ratingen / NRW | 629141 | |||
Datum | 12.06.2010 22:22 | 16196 x gelesen | |||
Hallo zusammen. Das kritische Szenario ist nicht die Landung sondern der Start. Die Triebwerke laufen auf Vollast und jede Panne in diesem Moment schlägt sofort sehr drastisch durch. Gespräche mit einigen Piloten der RTH aus Köln und Duisburg haben uns immer wieder in dem vorgehen bestätigt. Die Resonanz ist absolut positiv. Zum Personalansatz (HLF und TLF 24/50): In unserem Fall kann die parallel mitalarmierte Polizei in der Regel bei der Absicherung der Landestelle mit zwei Beamten nicht viel ausrichten. Der RTH landet meist mitten in der Stadt. Oder der Landeort ist z.B. auf Sportplätzen oder Schulhöfen zu denen die Feuerwehr über Schlüsseltresore jederzeit Zutritt hat. Der RTW kann den Patienten somit wettergeschützt direkt bis zum Hubschrauber fahren. Auf dem "platten Land" mit reichlich Wiesen oder Feldern neben der Straße ist die Sache natürlich ein wenig entspannter und das ganze mag dann überzogen erscheinen. Grüße aus Ratingen Das war jetzt meine Meinung. Man muss sie nicht unbedingt mögen aber akzeptieren. Mach ich auch so... ;-) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8 R.8, Feilitzsch / Bayern | 629142 | |||
Datum | 12.06.2010 22:30 | 15846 x gelesen | |||
gerade in den Abendstunden sind die meisten Sportheime/Vereinsheime "besetzt" und telefonisch erreichbar, muß natürlich kurz abgeklärt werden, nicht nur wegen des Lichtes, sondern auch wegen der "Öffnung" und der Zugänglichkeit zum Gelände; ein eingesperrter ITH bringt ja auch nix ;-) Fakt ist jedoch, dass man nachts in den seltensten Fällen um eine Fw-Ausleuchtung herum kommt ... Bei uns sind jedoch primäre ITH-Einsätze nachts recht selten, aufgrund der langen Vorlauf- und Anflugzeiten in unsere Region (CH R, CH N und CH Thüringen jeweils so um die 40 Minuten). Bitte niemals den Sand in den Kopf stecken ! Gruß, Alexander "Truthahn" Rosenthal | |||||
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Autor | Kons8tan8tin8 T.8, Berlin / Berlin | 629143 | |||
Datum | 12.06.2010 22:35 | 15906 x gelesen | |||
Also nun, sich tagsüber mit nem Feuerwehrfahrzeug neben den landenden Hubschrauber zu stellen muss grenzenlose Langeweile bedingen. Was soll dies eine Fahrzeug tun, wenn dem RTH etwas geschieht? Wie oft ist dies schon passiert, bei dem die Feuerwehr etwas hätte ausrichten können? Hier fahren zur Hubilandung STW und das wars dann auch... | |||||
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Autor | Sasc8ha 8T., Limbach-Oberfrohna / Sachsen | 629144 | |||
Datum | 12.06.2010 22:45 | 16258 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Markus Meyer Das kritische Szenario ist nicht die Landung sondern der Start. Insbesondere dann, wenn kein Patient aufgenommen wurde (also das Gewicht konstant bleibt), unterscheidet sich die benötigte Leistung bei Start und Landung des Hubschraubers nicht. Da unterscheiden sich Hubschrauber und Flugzeug... MkG Sascha | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 629149 | |||
Datum | 12.06.2010 23:20 | 15856 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Christian Fischer
Der hier? http://www.youtube.com/watch?v=3F2k-GWKW-w&feature=related Gruß, Thorben | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 629182 | |||
Datum | 13.06.2010 11:18 | 15573 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorben GruhlDer hier? Den hatte ich zwar nicht im Kopf, aber man sieht auch gut was da unterwegs ist. Das Video das ich eine zeigte einen älteren US-Heli der irgend wi in einem städtischen Umfeld landet und dann mit dem Hauptrotor Hindernisberührung hat. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Robi8n B8., Kreis Unna / NRW | 629192 | |||
Datum | 13.06.2010 11:37 | 15692 x gelesen | |||
Geschrieben von Olaf TampierWeißt Du, ob die Hauptamtliche Wache in Lünen ausrückt, wenn der Christoph 8 im Stadtgebiet landet? @Olaf, nein wird sie nicht, genauso wie die anderen HAW´s im Kreis auch nicht. Die Landesicherung erfolgt im Regelfall durch die Polizei. MkG Robin! Ich betone hiermit ausdrücklich, dass es es sich bei dem o.g. um meine persönliche Meinung handelt, und ich hier nicht im Namen anderer spreche! Desweiteren muss meine Meinung nicht zwangsläufig mit der anderer Leute übereinstimmen! | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Ratingen / NRW | 629355 | |||
Datum | 13.06.2010 22:39 | 15729 x gelesen | |||
Hallo Sascha, ich geb nur die Aussagen der Piloten wider... Grüße aus Ratingen Das war jetzt meine Meinung. Man muss sie nicht unbedingt mögen aber akzeptieren. Mach ich auch so... ;-) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 629356 | |||
Datum | 13.06.2010 22:44 | 15630 x gelesen | |||
Seltsam, in deren Heimatstädten wird das nicht so praktiziert........ mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 629360 | |||
Datum | 13.06.2010 23:02 | 15760 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus MeyerDer RTH landet meist mitten in der Stadt. Oder der Landeort ist z.B. auf Sportplätzen oder Schulhöfen zu denen die Feuerwehr über Schlüsseltresore jederzeit Zutritt hat. Bisher dachte ich das die primär RTH nur unter Sichtflug arbeiten, das dürfte überweigend tagsüber sein. Dann sind i.d.R. aber die Schulhausmeister eh vor Ort. Geschrieben von Markus Meyer Der RTW kann den Patienten somit wettergeschützt direkt bis zum Hubschrauber fahren. Wie kommt der RTW den bei eine Schulunfall auf den Sportplatz ? Rückt dann auch immer der komplette LZ aus ? mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Fred8eri8c S8., Monnerich / Kanton Esch | 629365 | |||
Datum | 14.06.2010 00:57 | 15708 x gelesen | |||
Wir werden grundsätzlich nicht alarmiert um den Brandschutz bei Hubschrauberlandungen sicherzustellen. Ausleuchten bei Nacht tun wir ebenfalls nicht, da in Luxemburg Nachtflüge mit Hubschraubern verboten sind. (auch wenn alle Piloten ehemalige Bundeswehr- oder französchische Luftwaffenpiloten sind - und wohlverstanden das nötige Know-How sowie Material besitzen...) Die Polizei wird meistens dazu alarmiert - jedoch kommen diese ebenfalls desöfteren erst nach der Landung... Es gab schon mal ein waghalsiges Manöver, dass der Pilot seinen Hubschrauber auf der nicht-gesperrten Autobahn geparkt hat... dazu ist er einige Meter auf niedriger Höhe dem Verkehr entgegengeflogen um diese zu stoppen und hat sich danach hinter die Unfallstelle auf die Autobahn gestellt... Ob es wirklich so lebensnotwendig war ist mir jedoch nicht bekannt... +++ Alles nur meine eigene Meinung +++ www.spm.lu | |||||
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Autor | Mark8us 8M., Ratingen / NRW | 629513 | |||
Datum | 14.06.2010 21:33 | 15444 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael RoleffWie kommt der RTW den bei eine Schulunfall auf den Sportplatz ? Nö, aber der steht in der Regel dann schon beim Patienten und der Hubschrauber ist u.U. einige hundert Meter weiter Weg gelandet weil da halt eben der bessere Platz war. ... und die Erfahrungen mit den Reaktionen der Hausmeister (wenn sie schnell genug da waren) sind öfter eher "geht so"... Wir haben auch jahrelang ohne Landesicherung gelebt. Aber seitdem wir damit vor einigen Jahren angefangen haben, sind die Erfahrungen so positiv, dass keiner mehr das Ausrücken ernsthaft in Frage stellt. Grüße aus Ratingen Das war jetzt meine Meinung. Man muss sie nicht unbedingt mögen aber akzeptieren. Mach ich auch so... ;-) | |||||
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Autor | Sasc8ha 8M., Hamburg / Hamburg | 630324 | |||
Datum | 19.06.2010 22:58 | 15268 x gelesen | |||
- Wenn ein RTH in einer Großstadt mitten auf der Kreuzung landet und man dazu den Brandschutz sicher stellt ist verständlich. - Hallo Zusammen, gerade in der Großstadt kommt niemand um eine Wasserversorgung sicherzustellen. Maximal wenn der RTH vor einer Wache landet - dann aber auch nur für "Absperrmaßnahmen" wenn die Polizei noch nicht vor Ort ist. Bei Hubschraubern die einen anderen Zweck als RTH haben kann es anders geregelt sein. Z.B. die Maschinen die Politiker fliegen. Hier wird sehr oft das "volle Sicherheitspaket" vorgehalten. Gruß, Sascha | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wunstorf / Niedersachsen | 709017 | |||
Datum | 05.01.2012 13:24 | 12508 x gelesen | |||
Mahlzeit! ich habe mal etwas investigiert, und ein paar daten für eine EC 135 (weit verbreitet als RTH) gefunden. klick mich wenn man jetzt noch von einem Kraftstoff verbrauch von 225 l/std. ausgeht (Christoph 9) wird man also logischerweise nie einen voll betankten RTH auf dem Hof stehen haben. Also würde ich auch mit nem TLF 8/18 schon effektiv arbeiten können. Und bei den Einsatzzahlen: Einsatzzahlen RTH BRD und den Flugunfällen ist es doch sehr übervorsichtig jedesmal den Brandschutz sicherzustellen. Aus beruflicher erfahrung (Flugzeugmechaniker) kann ich sagen, dass die Brandgefahr nicht höher als bei einem Auto ist. Auch bei einem Unfall siehe: Hubschrauberabsturf POL NI ist eine Explosion wie bei Alarm für Cobra 11 eher Ausgeschlossen. Zumal die Kennzahlen von JET A-1 (Kerosin) keine explosive gefahr anzeigen: JET A1. Vom Einweisen via Stableuchten rate ich auch ab, weil der Pilot weiß nie, welche vorkenntnisse der Einweiser hat, und kommt auch alleine Klar. einfach mit Handscheinwerfer ein kreuz ausleuchten und ggf. Hindernisse anstrahlen, den rest schafft der pilot ;-) MkG Christian | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 842619 | |||
Datum | 08.09.2018 08:43 | 3251 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Helmut M. Gibt es dazu bestimmte Richtlinien oder Anforderungen der Betreiber oder Behörden? Aktuell in BaWü zur Ausleuchtung und zum Kostenersatz: -> KFV-HN " Ausleuchtung von Landeplätzen für Rettungshubschrauber " Mit einem Schreiben über die Regierungspräsidien hat das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration über die Anforderungen für die Ausleuchtung von Landeplätzen informiert, wenn die Landung auf einem Landeplatz erfolgen soll, der nicht nach den Vorgaben des Luftfahrt-Bundesamtes (LBA) ausgeleuchtet ist.[...] Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 842621 | |||
Datum | 08.09.2018 10:14 | 2988 x gelesen | |||
Guten Tag Geschrieben von Helmut M. bei verschiedenen Feuerwehren ist mir aufgefallen, dass bei einer Landung eines RTH eine Landesicherung durchgeführt wird. wir sichern auch schon mal bei Hubschrauberlandungen den RTH-Landeplatz gegen fließenden Verkehr ab wenn der RTH ( warum auch immer ? ) vor der Feuerwache und nicht wie öfters im FW-Hof landet. Speziell zu sonstigen Außenlandungen wird unsere FF nicht alarmiert wenn sich nicht schon beim Einsatzgeschehen ( z,B, VU etc. ) vor Ort ist. Will ein RTH im Hof der FW-Wache landen wird ein RIC alarmiert damit jemand im FW-Haus anwesend ist. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 842623 | |||
Datum | 08.09.2018 17:58 | 2372 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.wir sichern auch schon mal bei Hubschrauberlandungen den RTH-Landeplatz gegen fließenden Verkehr ab wenn der RTH ( warum auch immer ? ) vor der Feuerwache und nicht wie öfters im FW-Hof landet. Die Praxis ist wahrscheinlich deutschlandweit sehr vertreten, RTH landet bei der Feuerwehr aufm Hof und wird dann weiterverbracht. Luftfahrtrechtlich ist das ein ganz heißes Eisen und sollte sich jemand beschweren gibt es mächtig Ärger. Ein RTH darf zwar zum Zwecke der Hilfeleistung eine Außenlandung (Außerhalb von Flugplätzen) durchführen, landet der RTH aber immer an der gleichen Stelle ist dies luftfahrtrechtlich keine Ausnahme mehr und somit müßte der Platz mit allen drum und dran ertüchtigt werden. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 842624 | |||
Datum | 08.09.2018 18:08 | 2362 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Alexander H. Ein RTH darf zwar zum Zwecke der Hilfeleistung eine Außenlandung (Außerhalb von Flugplätzen) durchführen, landet der RTH aber immer an der gleichen Stelle ist dies luftfahrtrechtlich keine Ausnahme mehr und somit müßte der Platz mit allen drum und dran ertüchtigt werden. "aber immer an der gleichen Stelle" - die Frage ist wie oft in welchem Zeitraum. ich denke das in einer hü Stadt / Gemeinde das kein Thema sein wird. Falls der hier dort nochmals landet müsste ich dann mein Acker (der da direkt angrenzt) für Einrichtungen eines Hubschrauber-Landeplatzes hergeben? duck & renn ;-) MkG Jürgen Mayer, Weinstadt | |||||
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Autor | Dirk8 S.8, Lindau / Bayern | 842626 | |||
Datum | 08.09.2018 19:55 | 2179 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Alexander H ."Ein RTH darf zwar zum Zwecke der Hilfeleistung eine Außenlandung (Außerhalb von Flugplätzen) durchführen, landet der RTH aber immer an der gleichen Stelle ist dies luftfahrtrechtlich keine Ausnahme mehr und somit müßte der Platz mit allen drum und dran ertüchtigt werden." Geschrieben von Jürgen M@yer- "aber immer an der gleichen Stelle" - die Frage ist wie oft in welchem Zeitraum. Ich würde sagen das spielt keine Rolle. Bei planbaren Landungen muss, wie Alexander geschriben hat, der Landeplatz ertüchtigt und als solcher genehmigt sein - klar. Rettungseinsätze mit Außenladung sind nicht geplant. Nur weil es an einer Kreuzung z.B. mehrmals im Monat rumpelt, muss kein Landeplatz eingerichtet werden. (soweit sind die EU Experten in Brüssel mit ihnen Vorschriftenwahn dann doch nicht) In diesem Fall würde ich auch sagen, wenn der Hof der FF der nächste geeignete Ladeplatz ist, muss auch der nicht dafür ertüchtigt werden. FF ist mit Sportplatz oder sonstigen Freiflächen etc. austauschbar. Gruß Dirk | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 842627 | |||
Datum | 08.09.2018 20:02 | 2150 x gelesen | |||
So schreibt es das Luftfahrtbundesamt. Zitat:"Aufgrund dieses Flugplatzzwangs kommt eine Anwendung der Ausnahmevorschrift des § 25 Abs. 2 Nr. 2 LuftVG lediglich im Einzelfall in Betracht. Sie greift daher insbesondere nicht für einen regelmäßigen, flugplatzähnlichen Verkehr. In der Praxis wird der restriktive Anwendungsbereich dieser Vorschrift jedoch oftmals überstrapaziert, so dass es an einer belastbaren luftrechtlichen Grundlage für einen solchen Betrieb fehlt." Wenn ein Hubschrauber unter Umständen sogar mehrmals im Monat landet kann hier definitiv nicht mehr vom Einzelfall geredet werden. | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 842629 | |||
Datum | 08.09.2018 22:37 | 2067 x gelesen | |||
Geschrieben von Bernhard D.Das Ausleuchten einer Einsatzstelle zur Landung eines RTH/ITH in der Nacht ist eine technische Hilfeleistung komisch, dass die öfters nachts landen, als dass die Feuerwehr zum Ausleuchten (mit)alarmiert wird Geschrieben von Bernhard D. zur Rettung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen gilt das auch, auch wenn der Hubi mal nur als NA-Zubringer fungiert, bzw die Situation nicht lebensbedrohlich ist? Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | |||||
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Autor | Klau8s P8., Heinsberg / NRW | 842630 | |||
Datum | 09.09.2018 09:25 | 1938 x gelesen | |||
hallo und einen guten Morgen, Geschrieben von Jürgen M. Falls der hier dort nochmals landet müsste ich dann mein Acker (der da direkt angrenzt) für Einrichtungen eines Hubschrauber-Landeplatzes hergeben? direkt hinter dem RTH kann man doch ein paar Reben erkennen... wenn das Deine sind wüsste ich schon mal eine Antwort ;-) ich suche solange schon mal nen Korkenzieher ... mkg Klaus jedes Ding hat 3 Seiten ... Eine, Die Du siehst ... Eine, die Ich sehe... sowie Eine, die wir Beide nicht sehen .... | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 842631 | |||
Datum | 09.09.2018 12:42 | 1649 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph R.gilt das auch, auch wenn der Hubi mal nur als NA-Zubringer fungiert, bzw die Situation nicht lebensbedrohlich ist? Wenn nachts ein Hubschrauber als NA-Zubringer fungiert, ist allein aufgrund der Verhältnismäßigkeit (erhöhte Gefahr für die Besatzung in Nachteinsätzen) geboten, dass Gefahr im Verzug ist, die eine Anwesenheit eines NA erfordert. Auch nicht-lebensbedrohliche Zustände können in Deutschland durchaus die Anwesenheit eines NA erforderlich machen, wenn Notfallsanis eine entsprechende Behandlung nicht durchführen dürfen, diese aber den nachfolgenden Transport absichert. | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 842632 | |||
Datum | 09.09.2018 12:56 | 1693 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Die Praxis ist wahrscheinlich deutschlandweit sehr vertreten, RTH landet bei der Feuerwehr aufm Hof und wird dann weiterverbracht. - Luftfahrtrechtlich ist das ein ganz heißes Eisen und sollte sich jemand beschweren gibt es mächtig Ärger. Wenn neben einem KH ein Sportplatz oder ein öffentlicher Park regelmäßig für die Landungen genutz wird, bin ich bei Dir. Bei Nutzung des Geländes einer Feuerwehr und anschließendem Weitertransport des NA und Sanitäters zum eigentlichen Einsatzort jedoch nicht, da es sich hier nur um einen Ausweichplatz für eine Außenlandung handelt, die nach der Einschätzung des Piloten direkt am Einsatzort nicht möglich ist. | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 842636 | |||
Datum | 09.09.2018 14:43 | 1665 x gelesen | |||
Denke ich auch. Wenn der Pilot nicht direkt an der Einsatzstelle landen kann/will und daher das ihm bekannte Landeziel (z.b. Sportplatz, Feuerwehrgerätehaus, Dorfplatz) öfters anfliegt ist das sicher anders zu werten als der regelmäßige Landeplatz am Krankenhaus oder der Landeplatz am Depot der Bergwacht zur Aufnahme von Mannschaft und Gerät. Sollte allerdings der MTW der Feuerwehr regelmäßig zum Transport des NA eingeplant sein ist dies sicherlich grenzwertig. Gruß Daniel | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 842637 | |||
Datum | 09.09.2018 15:27 | 1820 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg E. J.Bei Nutzung des Geländes einer Feuerwehr und anschließendem Weitertransport des NA und Sanitäters zum eigentlichen Einsatzort jedoch nicht, da es sich hier nur um einen Ausweichplatz für eine Außenlandung handelt, die nach der Einschätzung des Piloten direkt am Einsatzort nicht möglich ist. Du verstehst das glaube ich nicht ganz. Wie im Schreiben des LBAs geht sind Außenlandung im Einzelfall zur Rettung erlaubt. (Außerhalb des Flugplatzzwangs) Mal hier auf der Kreuzung, dort im Garten oder eben auf dem Sport oder Volksfestplatz. Landet aber regelmäßig ein Hubschrauber auf einem bestimmten Platz um von dort aus die Besatzung weiter transportiert zu werden kann hier definitiv nicht mehr vom Einzelfall geredet werden. Ich meine jetzt nicht regelmäßig im Sinne von jedes Jahr 1 oder 2 mal. Wenn aber im Monat 2 oder 3 mal dort gelandet wird ist das ganz sicher schon regelmßig. | |||||
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Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 842641 | |||
Datum | 09.09.2018 22:11 | 1548 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander H.Wenn aber im Monat 2 oder 3 mal dort gelandet wird ist das ganz sicher schon regelmßig. ... und vielleicht auch schon planmäßig, weil wenn man sich ein großes "H" mitten auf den Feuerwehrhof pinselt, und das sogar in den Geodaten als Landeplatz eingetragen ist, dann ist dort sicher keine Bushaltestelle vorgesehen, oder etwa doch? Was ist denn in der Genehmigung für Eueren Außenlandeplatz an "Sicherheit" gefordert? Im Gegensatz zu dem ganzen Brimborium mit Riesentanker und Wasserwerfer, das manche veranstalten, sind das erfahrungsgemäß doch nur 4 Feuerlöscher und a bissl Handwerkszeug auf dem Stand der Technik aus den 80ern. Grüßla, FP Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin. Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit Besucht uns unter: Feuerwehr Hilpoltstein Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz Informationen aus dem Fachbereich 4 VB | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 842645 | |||
Datum | 10.09.2018 09:16 | 1193 x gelesen | |||
Geschrieben von Jörg E. J.Wenn nachts ein Hubschrauber als NA-Zubringer fungiert, ist allein aufgrund der Verhältnismäßigkeit (erhöhte Gefahr für die Besatzung in Nachteinsätzen) geboten, dass Gefahr im Verzug ist, die eine Anwesenheit eines NA erfordert habe ich auch nicht bezweifelt. Geschrieben von Jörg E. J. Auch nicht-lebensbedrohliche Zustände können in Deutschland durchaus die Anwesenheit eines NA erforderlich machen, wenn Notfallsanis eine entsprechende Behandlung nicht durchführen dürfen, diese aber den nachfolgenden Transport absichert ist auch richtig. Wenn ich aber das Schreiben aus BW so lese, steht da eben nur: Pflichteinsatz Ausleuchten "zur Rettung von Menschen aus lebensbedrohlichen Lagen" Aber nicht jeder NA-Einsatz ist eine Rettung aus einer lebensbedrohlichen Lage. Wie ist es dann da? Zudem finde ich diesen Absatz auch interessant, bzw verwirrend: Geschrieben von KFV-HN Etwas anderes gilt, wenn der Einsatz durch den Betrieb von Kraftfahrzeugen, Anhängefahrzeugen, Schienen-, Luft- oder Wenn ich nen VU P-klemm habe, kostet das Ausleuchten zur Landung was, wenn der Hubi zu nem HI kommt, nicht? (sorry, ich kenn das FwG-BW nicht, aber so liest sich das für mich auf der Seite) Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | |||||
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Autor | Dani8el 8Z., Ansbach / Bayern | 842646 | |||
Datum | 10.09.2018 09:48 | 1143 x gelesen | |||
Das mit dem Regelmäßig bezieht sich doch eher auf im vorraus festgelegten Zeiten und Orte an besagtem Punkt. Regelmäßig jeden Dienstag um 10.00 Uhr. Nicht regelmäßig 2 mal im Monat. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 842647 | |||
Datum | 10.09.2018 10:08 | 1138 x gelesen | |||
Geschrieben von Franz-Peter L.... und vielleicht auch schon planmäßig, weil wenn man sich ein großes "H" mitten auf den Feuerwehrhof pinselt, und das sogar in den Geodaten als Landeplatz eingetragen ist, dann ist dort sicher keine Bushaltestelle vorgesehen, oder etwa doch? Falls das eine Anspielung auf meinen Wohnort ist. Es gibt mehrere Neuburg, nicht nur Neuburg an der Donau. Aber ja, dass wäre so zum Beispiel. | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 842648 | |||
Datum | 10.09.2018 10:10 | 1181 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Z.Das mit dem Regelmäßig bezieht sich doch eher auf im vorraus festgelegten Zeiten und Orte an besagtem Punkt. Ein geplanter Zeitpunkt gibt es nur auf Verkehrsflughäfen. Selbst auf "Sportflugplätzen" gibt es keinen Flzgplan mehr. Dann bräuchten auch die ganzen Krankenhäuser keine Landebefeuerung, da ein Rettungshubschrauber nie regelmäßig am Dienstag um 10 Uhr landet. | |||||
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Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 842650 | |||
Datum | 10.09.2018 11:18 | 1028 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph R.Wenn ich nen VU P-klemm habe, kostet das Ausleuchten zur Landung was, wenn der Hubi zu nem HI kommt, nicht? Jo, da ist dann die Haftpflichtversicherung des Fahrzeugs gefragt. Das ist also eine gerechte Verteilung der Kosten. Wenn ein Ersthelfer sich bei seinem "Einsatz" seine Kleidung ruiniert, kann er das ja auch der Haftpflichtversicherung des Verunfallten gegenüber geltend machen. Wie wir hier allerdings in Bezug auf die Straßenreinigung (durch die FW) schon lesen konnten, übernimmt bspw. die Kfz-Haftpflicht oft nur einen Teil dieser Kosten - auf den Rest bleibt der Verunfallte bzw. seine Erben sitzen... | |||||
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Autor | Dani8el 8Z., Ansbach / Bayern | 842651 | |||
Datum | 10.09.2018 11:21 | 1116 x gelesen | |||
Am Sportflugplatz wird auch nicht überall eine Feuerwehr stehen. Obwohl da die Anzahl an Start und Landevorgängen beträchtlich höher sein wird, Und auch Regelmäßiger ( nicht nach einem festen Flugplan aber Tag und Uhrzeitgebunden) als auf dem Hof der Feuerwache | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 842655 | |||
Datum | 10.09.2018 12:04 | 1114 x gelesen | |||
Geschrieben von Daniel Z.Obwohl da die Anzahl an Start und Landevorgängen beträchtlich höher sein wird, Deswegen schreibt das Luftfahrtbundesamt auch. Zitat:"In der Praxis wird der restriktive Anwendungsbereich dieser Vorschrift jedoch oftmals überstrapaziert, so dass es an einer belastbaren luftrechtlichen Grundlage für einen solchen Betrieb fehlt." | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 842658 | |||
Datum | 10.09.2018 12:59 | 1057 x gelesen | |||
Bitte erläutere ein mal welche speziellen Voraussetzungen den eine Landestelle für einen Hubschrauber benötigt? Wie müssen denn Landeplätze an einem Krankenhaus ausgestattet sein? Und was ist der Unterschied wenn der Hubschrauber öfter auf einem bestimmten Platz herunterkommt gegenüber dem Platz wo er nur einmal landet? Gerade in Städten dürfte es an guten Plätzen Mängeln und dadurch eben bestimmte Orte für bestimmte Bereiche öfter genutzt werden. Sollen diese dann alle als ausenlandestelle ertüchtigt werden? Also jeder Fußballplatz jeder offene Park oder bestimmte Kreuzungen. Gruß Basti | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 842659 | |||
Datum | 10.09.2018 13:40 | 953 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian A.Bitte erläutere ein mal welche speziellen Voraussetzungen den eine Landestelle für einen Hubschrauber benötigt? Schau in die LuftVO Anlage 3. Dort steht es genau beschrieben. Geschrieben von Sebastian A. Und was ist der Unterschied wenn der Hubschrauber öfter auf einem bestimmten Platz herunterkommt gegenüber Es gibt eigentlich 3 Abstufungen. Flugplätze. Landestellen im öffentlichen Interesse. Außenlande"plätze". Prinzipiell herscht in Deutschland Flugplatzzwang und zwar für alle Luftfahrzeuge. Nun wurden aber für bestimmte Bereiche vereinfachte Maßnahmen getroffen. Wie zB Landeplätze im öffentlichen Interesse zB an Krankenhäuser. Hier einen Flugplatz einzurichten wäre völlig überzeugen. Dafür gibts die Plätze im öffentlichen Interesse mit regelmäßigen Flugbetrieb. Aufgrund der Flugsicherheit sind hier eben div Vorraussetzungen zu erfüllen wie Windrichtungsanzeiger, Sicherheitsflächen und eben auch Löschmittel. Und dann gibts noch die Außenlandeplätze, hier darf zur Rettung von Menschen überall und ohne Genehmigung gestartet und gelandet werden. Früher wurden die Landeplätze am Krankenhaus einfach nicht als Plätze im öffentlichen Interesse deklariert, sondern als Außenlandeplatz zur Rettung von Menschen und hier sagte eben das Luftfahrtbundesamt das diese Regel früher überstrapaziert wurde. Edit: Das LuftG oder LuftVO enthält einfach keinen Paragraphen. "Zur Rettung von Menschenleben sind Rettungshubschrauber von diesem Gesetz/dieser Verordnung befreit." | |||||
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Autor | Simo8n S8., Gomaringen / Baden Württemberg | 842660 | |||
Datum | 10.09.2018 13:52 | 1013 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian A.Bitte erläutere ein mal welche speziellen Voraussetzungen den eine Landestelle für einen Hubschrauber benötigt? Genau sagen kann ich es dir nicht. Scheinbar ist es allerdings nicht so einfach. Siehe Bericht über den Heliport am Kreiskrankenhaus im benachbarten Landkreis. Da gibt es dann auch einen Hinweis, wo die Vorschriften für solche Heliport zu finden sind. Gruß Simon | |||||
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