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ThemaRollcontainer / Ladebordwand7 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
AutorChri8sti8an 8F., Wörth / Bayern626571
Datum23.05.2010 14:425357 x gelesen
Hallo Zusammen!

Ich habe mal folgende Frage:

Gibt es Vorraussetzungen für die Benutzung von Rollcontainern auf einem GW-N (GW-L).
Die Frage ist, welche Vorraussetzung die Ladebordwand haben muss, um einen Rollcontainer zu benutzen?

Gruß
Christian


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen626583
Datum23.05.2010 15:253510 x gelesen
Hm, da bei den Feuerwehren serienmaessige Ladebordwaende verbaut werden, gibt es fuer diesen Bereich also keine feuerwehrtypische Zusatzausstattung.
Eher fuer die Rollwagen, diese sollen eine Bremse haben. Dafuer gibt es feuerwehrseits eine Bauempfehung.


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorChri8sti8an 8F., Wörth / Bayern626587
Datum23.05.2010 15:383502 x gelesen
Serienmäßig bedeutet, dass dieser "Rollschutz"/Abrollsicherung drauf sein müssen?
Also einen "Anschlag" für die Räder des Containers?

Wenn die Ladebordwand, aber ohne diesen Anschlag ist, ist es dann zulässig, Rollcontainer (mit Totmannbremse) zu laden/entladen?

Gruß
Christian


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen626590
Datum23.05.2010 15:423328 x gelesen
Hm , wie alt ist denn die Buehne, dass sie keine Klappsicherung oder Radmulden hat?


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorChri8sti8an 8F., Wörth / Bayern626597
Datum23.05.2010 16:203238 x gelesen
Ja, schon bisschen älter, etwas über 10 Jahre jetzt.

Im moment werden Gitterboxen benutzt, Rollcontainer wären jedoch einfacher.


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AutorHans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen626626
Datum23.05.2010 21:443117 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Christian Fuchs
Serienmäßig bedeutet, dass dieser "Rollschutz"/Abrollsicherung drauf sein müssen?
Also einen "Anschlag" für die Räder des Containers?

Eindeutig: Ja!
Die Norm für den GW-L2 (DIN 14555-22) verlangt ausdrücklich für die LBW eine:
"...Abrollsicherung annähernd über die gesamte Breite..."


mkg hwk

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AutorJens8 R.8, Bremervörde / Niedersachsen626631
Datum23.05.2010 22:163133 x gelesen
Norm schön und gut, aber was hat die mit Dingen zu tun, die schon lange produziert und verkauft sind?

Da kann höchstens die BG was nachträglich fordern, sprich GUV und FUK in den Regelwerken.


Grüße
Jens

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 23.05.2010 14:42 Chri7sti7an 7F., Wörth
 23.05.2010 15:25 Lüde7r P7., Kelkheim
 23.05.2010 15:38 Chri7sti7an 7F., Wörth
 23.05.2010 15:42 Lüde7r P7., Kelkheim
 23.05.2010 16:20 Chri7sti7an 7F., Wörth
 23.05.2010 21:44 Hans7wer7ner7 K.7, Kirnitzschtal
 23.05.2010 22:16 ., Bremervörde
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