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ThemaKistenklettern57 Beträge
RubrikÖffentlichkeitsarbeit
Infos:
  • Kistenklettern: Mädchen stürzt bei Feuerwehrfest aus fünf Meter Höhe zu Boden
  •  
    AutorMatt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg626279
    Datum21.05.2010 10:0135668 x gelesen
    Hallo, wir sind gerade voll mit der Planung unseres 110-jährigen Jubiläums beschäftigt.
    Uns kam die Idee auch Kistenklettern als Abwechslung zur normalen Hüpfburg anzubieten.
    Nur leider hat hier in der Gegend noch keiner Erfahrung damit gemacht.
    Deshalb meine Frage... Wer hat schon Erfahrungen damit bei Tag der offenen Türen oder Ähnlichem gemacht?
    Was in etwa kostet eine Veranstalterhaftpflicht für so etwas?
    Welche Alternativen zur DL als Anschlagpunkt kennt ihr?

    Zur Info... Gerätesatz Absturzsicherung ist vorhanden. Auffanggurte in Kindergröße kann man evtl. beim Hochseilgarten ausleihen...
    Geschultes Personal ist auch vor Ort (ich bin selber Ausbilder für den Gerätesatz...)


    MfG Matthes Wilke


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    AutorRalf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg626281
    Datum21.05.2010 10:1630365 x gelesen
    Geschrieben von Matthes WilkeWelche Alternativen zur DL als Anschlagpunkt kennt ihr?


    Hallo zusammen!

    Unsere Nachbarwehr hat das schon zeitweise durchgeführt. Sie benutzten vom örtlichen Baustoffhändler den Lkw mit Kran (Palfinger), dessen Fahrer auch in der Feuerwehr ist. Zeitweise hatten sie einen Autokran im Einsatz. Die Sicherung des Kletterer übernahm damals die Bergwacht.
    Woher sie die Getränkekiste (Bier-) hatten weiß ich nicht, ob sie direkt von der Brauerei waren oder vom örtlichen Händler. Ich weiß nur, dass nicht wenige kaputt gingen.

    Mkg
    Rafl Haas, Seebach (Baden)

    Die verlinkungen sind nur als Beispiele gedacht. Die Kfz-Halter waren an diesen Veranstaltungen nicht Beteiligt!


    "Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....."

    "Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind." -Albert Einstein (1879-1955)

    Hunde, haben Herrchen und Katzen, haben Personal...!

    Rechtschreibfehlermodus: EIN

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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW626282
    Datum21.05.2010 10:1929229 x gelesen
    Wir im THW haben das früher oft gemacht. Anschlagpunkt war unser Palfinger Kran
    Wurde bis vor kurzen verboten wegen Unfälle.

    Jetzt wurde ein Gutachten von der Dekra eingeholt

    lt. Gutachten der DEKRA bezieht sich das Gutachten und Dienstanweisung ausschließlich auf die Verwendung des LKR MAN 7t gl. Es ist aber nicht der Krantyp genannt.

    Andere Fahrzeuge und Kräne müssten demnach begutachtet und für diesen Zweck freigegeben werden. Aufbauen aus das existierende Gutachten dürfte das aber kein Problem sein.

    Der Schwerpunkt der Gefährdung wird bei der Absturzsicherung gesehen.
    Der Kran ist nur ein kleines Randthema. Bei der Begutachtung ging es daher um die Standsicherheit und Überlastung durch den Impuls, die Mindestbelastung wurde mit 1800kg festgelegt.

    Ansonsten dürfte es für den Helfer bzw. durchführenden OV genügen, dass das eingesetzte Gerät bei Einhaltung der Rahmenbedingungen für das Kistenklettern geprüft und zugelassen ist.

    Die Kranführerverantortung reduziert sich auf die fachgerechte Aufstellung und Sicherung des Fahrzeugs!


    Es ist wieder erlaubt Kisten zu stappeln, bis zur einer Höhe von 7m oder 20 Kisten hoch, je nachdem was zu erst erreicht wird.


    Es ist NICHT das Rollgliss zu verwenden, dafür ist es nicht ausgelegt .


    Gunnar Kreidl


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    AutorMatt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg626284
    Datum21.05.2010 10:2329800 x gelesen
    Geschrieben von Ralf HaasSie benutzten vom örtlichen Baustoffhändler den Lkw mit Kran

    Ja ich hatte auch an so etwas gedacht... Auch an einen Teleskolader, der bis zu 12m hoch ausfahrbar ist. (Selbst hier noch mit mind. 22kN belastbar) nur schreibt im I-Net ein Anbieter, das die Betriebserlaubnis erlöschen kann (und somit auch der Versicherungsschutz), sofern dies nicht in den Unterlagen der Maschine angegeben ist...

    Geschrieben vom Anbieter ...Das ein Kran mehrere Tonnen heben kann und darf steht hier außer Frage, aber zum sichern von Personen wurde dieser nicht gebaut, somit steht in jeder Betriebserlaubnis der og. Geräte/Maschine, dass das Heben/Anhängen von Personen nicht erlaubt ist.....



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    AutorMatt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg626286
    Datum21.05.2010 10:2729276 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar KreidlEs ist NICHT das Rollgliss zu verwenden, dafür ist es nicht ausgelegt .

    Was ist eigentlich mit Höhensicherungsgeräten, wie sie z.B. beim Hakenleitersteigen verwendet werden?


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    AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW626287
    Datum21.05.2010 10:2929100 x gelesen
    Geschrieben von Matthes WilkeWas ist eigentlich mit Höhensicherungsgeräten, wie sie z.B. beim Hakenleitersteigen verwendet werden?

    Beim Hakenleitersteigen werden Höhensicherungsgeräte eingesetzt? Nie gehört...


    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Reimer


    *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen626288
    Datum21.05.2010 10:3528711 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Matthes WilkeWelche Alternativen zur DL als Anschlagpunkt kennt ihr?

    ich kenne eine Wehr, die nutzt dazu eine AL, beim letzten von mir besuchten Fest, bei dem sowas angeboten wurde, stand da ein Teleskopstapler über den gesichert wurde.


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorMatt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg626289
    Datum21.05.2010 10:3629058 x gelesen
    Bei uns im FTZ in Luckenwalde JA!
    Zumindest beim Üben wird das von der FUK so gefordert.


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    AutorBend8er 8R., Schönbrunn / Thüringen626291
    Datum21.05.2010 10:3928661 x gelesen
    Also wir machen das bei jeder größeren Veranstaltung, dazu haben wir unsere Bergrettung aktiviert, die alles rundum die Sicherung absichert (Fanggurte, Seile etc.), als Kran haben wir einem im Ort gefragt der seinen LKW mit Ausleger zur Verfügung gestellt hat (mehr wie 10m brauchst du auch nicht, da du eh nicht über 8m darfst) . Zum Klettern haben wir in einer Brauerei 25 leere Limokästen Leihweise zur Verfügung gestellt bekommen (0,00€). Sollten Kinder klettern, dann solltet ihr eine Einverständniserklärung machen mit den Eltern.


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    AutorRalf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg626293
    Datum21.05.2010 10:4128659 x gelesen
    Geschrieben von Christian Fleschhutstand da ein Teleskopstapler über den gesichert wurde.

    Hallo zusammen!

    Das halte ich für fragwürig! Man stelle sich vor, der Stapler fährt, von mir aus, auf sieben Meter, die Person fällt in das Geschirr und Pendelt unkontrolliert herum, schlägt mehrfach gegen den Hubmast und der Stapler schwank besorgniserregend.

    Hmm: EIne Anhängeleiter (AL) freis stehend? Muß man die nciht auflegen, wenn man ein Haus entert?

    Mkg
    Ralf Haas, Seebach (Baden)


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    AutorDiet8mar8 R.8, Essen / NRW626294
    Datum21.05.2010 10:4629048 x gelesen
    Geschrieben von Matthes WilkeBei uns im FTZ in Luckenwalde JA!

    Bei sportlichen Wettkämpfen habe ich davon schon mal gehört.

    Geschrieben von Matthes WilkeZumindest beim Üben wird das von der FUK so gefordert.

    Das sagt sich so leicht...
    Entweder sagt die hier zuständige was anderes oder Beamte halten sich besser fest:-), jedenfalls kenne ich Hakenleitersteigen nur ohne Sicherung, genau wie bei allen anderen Leitern auch...


    Mit freundlichen Grüßen

    Dietmar Reimer


    *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum*

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    AutorFran8k W8., Marl / NRW626295
    Datum21.05.2010 10:4828527 x gelesen
    Das ist völliger Humbug, weil wenn die Person aufgefangen wurde hängt sie da und muss mit dem Kran abgelassen werden....


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    AutorFran8k W8., Marl / NRW626296
    Datum21.05.2010 10:5028416 x gelesen
    wer richtig Sichern kann, dem fällt die Person weder unkontrolliert ins Geschirr, noch pendelt diese wild rum...

    An erster Stelle sollte geeignetes Sicherungspersonal gefunden werden, im zweiten Schritt der Festpunkt...

    Und ein Teleskoplader werft Ihr bei einer Toprope-Sicherung im Leben nicht um.


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    AutorJens8 N.8, Ohorn / Sachsen626297
    Datum21.05.2010 10:5028540 x gelesen
    Geschrieben von ---Ralf Haas---

    Das halte ich für fragwürig! Man stelle sich vor, der Stapler fährt, von mir aus, auf sieben Meter, die Person fällt in das Geschirr und Pendelt unkontrolliert herum, schlägt mehrfach gegen den Hubmast und der Stapler schwank besorgniserregend.

    >> Ich finde es ebenfalls für sehr fragwürdig. Auf alle Fälle sollte vorher die zuständige UK kontaktiert werden. Bei uns sind solche Aktionen abgeblasen wurden, da ebenfalls die Versicherungen der aufstellenden Unternehmer(Baustoffhandel oder Dachdecker) sich quergestellt haben und uns als FW die alleinige und volle Verantwortung überlassen haben. Das hat unsere UK dann natürlich abgelehnt....
    Ebenfalls gibt es zu bedenken, das wenn einer abstürzt, mit dem vollen Gewicht ins Seil fällt. Die Seile sind aber nicht dafür ausgelegt, dies mehrmals zu absolvieren!

    Gruß Jens


    Kommentar des Wertungsrichters: Hier pfeift nur eine Pfeife, und die bin ich!

    Ich gebe hier ausschließlich meine persönliche Meinung wieder. Oder eher die meiner Frau........

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    AutorFran8k W8., Marl / NRW626299
    Datum21.05.2010 10:5228334 x gelesen
    Geschrieben von Bender Rene(mehr wie 10m brauchst du auch nicht, da du eh nicht über 8m darfst)

    Ein Mythos wie er vom Leben geschrieben ist.... wer erzählt so einen Quatsch? Wenn du nen 30m Ausleger hast kannst du den auch so hoch steigen lassen (vorausgesetzt du bekommst den auch bis auf den Boden wieder abgelassen).


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    AutorFran8k W8., Marl / NRW626301
    Datum21.05.2010 10:5428312 x gelesen
    Geschrieben von Jens NobisEbenfalls gibt es zu bedenken, das wenn einer abstürzt, mit dem vollen Gewicht ins Seil fällt. Die Seile sind aber nicht dafür ausgelegt, dies mehrmals zu absolvieren!

    Ich glaub es nicht.... hier werden ja Mythen aufgebaut!!! Guck mal in eine Kletterhalle.... da hängen die Seile auch ein paar Tage...

    Es wird niemand per Definition "aufgefangen" sondern "gehalten"---> großer Unterschied...

    Google mal nach "Normsturz Dynamikseil Anzahl" dann wirst du staunen was so ein Seil aushält.


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    AutorMatt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg626302
    Datum21.05.2010 10:5529682 x gelesen
    Geschrieben von Frank WolterDas ist völliger Humbug, weil wenn die Person aufgefangen wurde hängt sie da und muss mit dem Kran abgelassen werden....

    Nein, das stimmt so nicht... Höhensicherungsgeräte ziehen automatisch straff und lassen die Person im Falle eines Sturzes danach langsam nach unten. Sie dürfen deswegen nicht über Wasser oder in Silos eingesetzt werden, da die Person versinken könnte.


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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern626303
    Datum21.05.2010 10:5628109 x gelesen
    Geschrieben von Ralf HaasHmm: EIne Anhängeleiter (AL) freis stehend? Muß man die nciht auflegen, wenn man ein Haus entert?

    Nein, die kann man auch prima freistehend betreten, wenn alles paßt und sie sicher steht. Sollten aber die Leut wissen die sowas haben und auch damit üben.


    Viele Grüße
    Christian





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    AutorMatt8hes8 W.8, Hohenseefeld / Brandenburg626304
    Datum21.05.2010 10:5728068 x gelesen
    Geschrieben von Frank Wolterhier werden ja Mythen aufgebaut

    JOPP... ich sag nur Straffseilführung!!! ;)


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    AutorRalf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg626305
    Datum21.05.2010 10:5828058 x gelesen
    Hallo Christian!

    Wir besitzen so etwas eben nicht, daher mein grübeln,...

    Mkg
    Ralf Haas, Seebach (Baden)


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    AutorFran8k W8., Marl / NRW626307
    Datum21.05.2010 10:5828295 x gelesen
    Geschrieben von Matthes Wilke

    Nein, das stimmt so nicht... Höhensicherungsgeräte ziehen automatisch straff und lassen die Person im Falle eines Sturzes danach langsam nach unten. Sie dürfen deswegen nicht über Wasser oder in Silos eingesetzt werden, da die Person versinken könnte.


    Jepp und die Welt ist eine Scheibe.... ich arbeite beruflich mit den Dingern... ruf mal ein paar Firmen an (Skylotec, Sperian, Mittelmann, etc) die blockieren...

    Du darfst damit nit über diese Medien, weil du darin einsinkst, aber langsamer als erforderlich um mit der Fliehkraftblockierung auszulösen...


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    AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern626309
    Datum21.05.2010 10:5928108 x gelesen
    Servus,


    Geschrieben von Ralf HaasWir besitzen so etwas eben nicht, daher mein grübeln,...

    Drum sag ichs, wir besitzen sowas (noch) und üben auch damit. :-)
    Falls ihr sie haben wollt melden, ab Herbst verfügbar. ;-)


    Grüßle
    Christian





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    AutorFran8k W8., Marl / NRW626310
    Datum21.05.2010 11:0228193 x gelesen
    http://www.steigschutz.de/xist4c/web/Hoehensicherungsgeraete-HSG_id_6624_.htm


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    AutorBend8er 8R., Schönbrunn / Thüringen626319
    Datum21.05.2010 11:2828063 x gelesen
    dabei geht es rein um die Kletterhöhe,und schaukelt euch nicht immer so auf...........


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    AutorFran8k W8., Marl / NRW626320
    Datum21.05.2010 11:2928099 x gelesen
    es schaukelt niemand.

    Die Kletterhöhe ist nicht begrenzt. Steht nicht im Kistenkletterhöhenbegrenzungsgesetz...


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    AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW626323
    Datum21.05.2010 11:4728102 x gelesen
    Geschrieben von ---Gunnar Kreidl--- Es ist wieder erlaubt Kisten zu stappeln, bis zur einer Höhe von 7m oder 20 Kisten hoch, je nachdem was zu erst erreicht wird.
    Dann frag doch mal Gunnar, wie er darauf gekommen ist, er scheint sich doch damit befasst zu haben, weswegen ich nicht von einem reinen Fantasieprodukt ausgehen. Zumindest scheint es eine sinnvolle Richtgröße zu sein.

    Abgesehen davon sollte man vielleicht den allseits (zu Recht) gerühmten GMV nicht aus dem Auge verlieren.

    entspannter Gruß Florian


    Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

    - Jan Böhmermann -

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    AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland626325
    Datum21.05.2010 12:0528159 x gelesen
    Hallo,

    die 7m oder 20 Kisten sind in der Dienstanweisung Kistenklettern des THW so geregelt. Die Dienstanweisung fußt auf dem Gutachten der Dekra wie von Gunar bereits erwähnt.

    In der Dienstanweisung ist genau geregelt wie , womit, wer, wen klettern lassen darf, und wie die Rahmenbedingungen sein müssen.

    Sie ist für das THW bindent. Wie das jetzt bei anderen Organisationen und Veranstaltern gehandhabt wird, kann gänzlich verschieden sein. Man sollte sich nur immer die Frage stellen was passiert, wenn mal etwas ungeplantes passiert.

    Gruß Philip


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    AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW626326
    Datum21.05.2010 12:1627966 x gelesen
    Geschrieben von Philip KochSie ist für das THW bindent.
    Das habe ich mir so gedacht.

    Geschrieben von Philip KochDie Dienstanweisung fußt auf dem Gutachten der Dekra wie von Gunar bereits erwähnt.
    Und genau deswegen vermute ich, dass die DEKRA sich dabei schon was gedacht haben wird und nur dadurch, dass das von der Feuerwehr veranstaltet wird ändert sich am Risiko ja erstmal wenig.

    Gruß Florian


    Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

    - Jan Böhmermann -

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    AutorFran8k W8., Marl / NRW626327
    Datum21.05.2010 12:1927822 x gelesen
    und wenn ich mir den Ladekran so ansehe, dann kommen die 7m Höhe wahrscheinlich daher, dass der Kran von seiner Reichweite7Höhe begrenzt ist. Wird der Umlenkpunkt höher gewählt, ist man zu nah am Fahrzeug.

    Die Dekra hat den Kran im Zusammenhang mit dem Kistenklettern geprüft, mehr nicht.


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    AutorFran8k W8., Marl / NRW626328
    Datum21.05.2010 12:2227827 x gelesen
    Geschrieben von Florian MeurerUnd genau deswegen vermute ich, dass die DEKRA sich dabei schon was gedacht haben wird und nur dadurch, dass das von der Feuerwehr veranstaltet wird ändert sich am Risiko ja erstmal wenig.

    Höher geht nicht, wird sich der Gutachter gedacht haben ------------> http://www.thw-kitzingen.de/page.php?14


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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW626329
    Datum21.05.2010 12:2527946 x gelesen
    Geschrieben von Frank Wolterund wenn ich mir den Ladekran so ansehe, dann kommen die 7m Höhe wahrscheinlich daher, dass der Kran von seiner Reichweite7Höhe begrenzt ist. Wird der Umlenkpunkt höher gewählt, ist man zu nah am Fahrzeug.

    Die Dekra hat den Kran im Zusammenhang mit dem Kistenklettern geprüft, mehr nicht.


    Bin mir nicht sicher ob nicht der PK11gemeint ist, mach mich noch mal schlau
    PK7 findet man im THW selten. Der PK11 ist aber Standard an den KAT1 der Fachgruppe Wassergefahren . Und die sind in der Fläche oft vertreten


    Gunnar Kreidl

    PS: Ganz persönlich finde ich 7m eigentlich ausreichend , da Stapeln keine Helfer sondern Kids im Alter zwischen 8 und 14 Jahren .


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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW626330
    Datum21.05.2010 12:2727735 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar Kreidlin mir nicht sicher ob nicht der PK11gemeint ist, mach mich noch mal schlau
    PK7 findet man im THW selten. Der PK11 ist aber Standard an den KAT1 der Fachgruppe Wassergefahren . Und die sind in der Fläche oft vertreten


    Gunnar Kreidl


    Blödsinn alles zurück


    Gunnar


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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg626336
    Datum21.05.2010 13:0127839 x gelesen
    Geschrieben von Frank WolterGoogle mal nach "Normsturz Dynamikseil Anzahl" dann wirst du staunen was so ein Seil aushält.

    Mal davon abgesehen, dass man beim Topropen gar nicht in den Bereich eines Normsturzes (Sturzfaktor 1,7 / Sturzhöhe ~5m) kommt...


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorStef8an 8R., Regenstauf / Bayern626342
    Datum21.05.2010 13:0827894 x gelesen
    ich hätte mich auf die GUV-V C53 berufen.

    Geschrieben von GUV-V C53 (S. 18f.)§ 22. Rettungs- und Selbstrettungsübungen sind so durchzuführen, dass die Übenden nicht gefährdet werden.

    Zu § 22:
    Verletzungen werden z.B. vermieden, wenn
    – Abseilübungen nur bis zur Höhe von 8 m durchgeführt werden und eine Sicherungsleine angelegt wird,


    wenn für unsereins als ausgebildete Einsatzkräfte schon 8m als vertretbare Obergrenze für Übungen angesehen werden, dann doch für die Kinder und Jugendlichen erst recht, meinst nicht?
    Natürlich steht es dir frei, diese Empfehlungen zu ignorieren, aber ich würde das Risiko nicht eingehen wollen.

    MkG,
    Stefan


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    AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen626345
    Datum21.05.2010 13:1327713 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Stefan Rücklwenn für unsereins als ausgebildete Einsatzkräfte schon 8m als vertretbare Obergrenze für Übungen angesehen werden, dann doch für die Kinder und Jugendlichen erst recht, meinst nicht?

    Komisch, dass es dann in Klettergärten auch gerne mal auf 10 m + geht und das dann auch Kinder drüfen, mir sind sogar Hochseilgärten bekannt, die Kinder und Jugendliche besuchen dürfen, die wesentlich anspruchsvoller als Kisten stapeln sind, über 10 m hinaus gehen und wo sogar die Gruppen sich selbst sichern...

    Alles ein Thema von Treiben udn Übertreiben...


    Viele Grüße

    Christian

    Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

    besucht die Feuerwehr Steinbach


    "Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
    (Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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    AutorFran8k W8., Marl / NRW626349
    Datum21.05.2010 13:2127981 x gelesen
    Geschrieben von Stefan Rückl

    wenn für unsereins als ausgebildete Einsatzkräfte schon 8m als vertretbare Obergrenze für Übungen angesehen werden, dann doch für die Kinder und Jugendlichen erst recht, meinst nicht?
    Natürlich steht es dir frei, diese Empfehlungen zu ignorieren, aber ich würde das Risiko nicht eingehen wollen.

    MkG,
    Stefan


    aus dem Zusammenhang gerissen ist der von dir angeführte Text natürlich richtig! LOB

    Nur, lies dir das nochmal durch, nicht nur die Höhenangaben... Er bezieht sich auf Abseilübungen mit Feuerwehrleine.... mit Sicherungsleine ist noch eine zweite Feuerwehrleine mit Brustbund gemeint...

    Also für mich keine Regeln bei der Verwendung von einem Absturzsicherungs-Sets mit dynamischen Kernmantelseil und Auffanggurt...

    Wenn Ihr Euch mal die armen gefährdeten kinder sehen würdet, wie die schon bei drei Metern zittern.... so ein Schmarrn...


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    AutorFran8k W8., Marl / NRW626350
    Datum21.05.2010 13:2327567 x gelesen
    ... mal die UK anrufen, die Höhenretter die bösen Buben verstossen regelmäßig gegen die Vorschriften, hahahaha


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    AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen626352
    Datum21.05.2010 13:3327905 x gelesen
    Abgesehen von der Diskussion um die Verantwortlichkeiten, das "dürfen" und "Nichtdürfen", hierzu möchte ich mich nicht äußern.

    Bei uns wird das Kistenstapeln seit mehreren Jahren am T.d.o.T. durch Kameraden, die bei der Höhenrettung sind angeboten, halt mit der Drehleiter als Anschlagpunkt.
    Aber vielleicht doch ein paar brauchbare Tipps:
    - wie schon gesagt wurde, haltet einen Kindergeeigneten Klettergurt bereit!
    - die Kinder sind wie Verrückt auf das Kistenstapeln, richtet euch auf entsprechenden Andrang ein, bei uns wurde das auf Grund der hohen Wartezeiten und der langen Schlange dann mit nummerierten Kärtchen gelöst.
    - ich weiß nicht genau wie hoch die Colakisten für 1l-Flaschen sind, aber ich habe ein Bild von meiner Tochter, wo sie oben freistehend auf 16 Kästen zu sehen ist, da war sie 8. Ich würde sagen, die sind so um die 40 cm. Das heißt 6,40m plus die größe vom Kind, da wirds mit einem Kranausleger und 7m schon knapp. Ich habs auf einem Kinderfest auch schon gesehen, dass die dass unter einer riesen großen Kastanie gemacht haben und einen entsprechend dicken Ast als Anschlag genommen haben.
    - was mir zumindest so vorkam, es sind überwiegend Kinder in diesem Alter, die vor der Höhe keine Angst haben und entsprechend so hoch kommen, alle Anderen sind zu vorsichtig und "stürzen" meist vorher schon ab.
    - schaut euch die Stelle, wo ihr das machen wollt vorher genau an. Der Untergrund sollte logischer Weise eben sein, ist er das nicht, könnt ihr das mit einem entsprechend unterbauten stabilen Brett, welches evtl. noch gummiert ist ausgleichen.
    - es sollte genügend Platz außen rum sein, denn wenn der Kistenturm mit sechs oder noch mehr Metern einstürzt.....

    Ansonsten, viel Spaß dabei.
    Gruß Markus


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    AutorFran8k W8., Marl / NRW626353
    Datum21.05.2010 13:3727765 x gelesen
    Geschrieben von Markus Middel- es sollte genügend Platz außen rum sein, denn wenn der Kistenturm mit sechs oder noch mehr Metern einstürzt.....

    ...Kann es wehr tun, oder man hängt ein zweites Seil ein, an dem die Kisten mit einem Karabiner laufen, dann fliegen die nicht so weit...


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    AutorMark8us 8M., Idstein / Hessen626358
    Datum21.05.2010 13:4127617 x gelesen
    Gut, da kann ich jetzt so nicht mitreden.
    Ich weiß, dass durch ein zweites Seil die einzelnen Kisten hochgezogen werden, so dass die Teilnehmer an diese rankommen. Aber noch ein Seil, durch das dann 16 Kästen gesichert werden, kann ich mir nicht so richtig vorstellen, wie das aussehen soll, aber wie gesagt, mit diesem Thema kenn ich mich nicht wirklich aus.


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    AutorStef8an 8R., Regenstauf / Bayern626363
    Datum21.05.2010 13:5427590 x gelesen
    Geschrieben von Frank WolterNur, lies dir das nochmal durch, nicht nur die Höhenangaben... Er bezieht sich auf Abseilübungen mit Feuerwehrleine.... mit Sicherungsleine ist noch eine zweite Feuerwehrleine mit Brustbund gemeint...

    in dem Punkt hast du natürlich recht, aber ich denke trotzdem, dass diese Höhe für eine solche Veranstaltung ausreichend ist.

    Geschrieben von Frank WolterWenn Ihr Euch mal die armen gefährdeten kinder sehen würdet, wie die schon bei drei Metern zittern.... so ein Schmarrn...

    Dass die Kinder und Jugendlichen in der Regel kein Problem damit haben, da raufzuklettern, ist mir schon klar. Aber die mangelnde Fähigkeit der Kinder, das Risiko richtig einzuschätzen, oder die aktive Suche (pubertierender) Jugendlicher nach dem Risiko sollten für uns nicht als Maßstab gelten!


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    AutorFran8k W8., Marl / NRW626365
    Datum21.05.2010 13:5727544 x gelesen
    Siehst du das Risiko bei 15 Metern höher ein, als bei 8 Metern? Ich nicht wirklich...

    Das erfahren von Grenzen kann für pubertierende Jugendliche ganz gut sein... besser gut gesichert beim Kistenstapeln, als ungesichert als Mutprobe auf dem Baukran


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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW626367
    Datum21.05.2010 14:0427715 x gelesen
    Geschrieben von Frank Wolteraus dem Zusammenhang gerissen ist der von dir angeführte Text natürlich richtig! LOB

    Nur, lies dir das nochmal durch, nicht nur die Höhenangaben... Er bezieht sich auf Abseilübungen mit Feuerwehrleine.... mit Sicherungsleine ist noch eine zweite Feuerwehrleine mit Brustbund gemeint...

    Also für mich keine Regeln bei der Verwendung von einem Absturzsicherungs-Sets mit dynamischen Kernmantelseil und Auffanggurt...

    Wenn Ihr Euch mal die armen gefährdeten kinder sehen würdet, wie die schon bei drei Metern zittern.... so ein Schmarrn...


    Frank es bleibt persönlich Dir überlassen was Du mit Deinen Kenntnisstand und Erfahrung an Höhen für zumutbar hältst.


    Nur mir gibt es soweit zu denken das es innerhalb des THW bei solchen Events zu Unfällen gekommen ist. Und man eben wegen diesen Unfällen ein Dekra Gutachten erstellt hat um den Ortsverbänden eine gewisse Handlungssicherheit zu geben.

    Als OB und Verantwortlicher für solche Veranstaltungen, bin ich froh um eine klare Aussage an die sich die THW Helfer halten.


    Wenn nichts passiert hast Du innerhalb des THW 80000 Freunde die es voll klasse finden was DU auf die Beine stellst, passiert etwas bist Du ganz alleine

    Daher ist eine Risiko Eingrenzung für mich nicht verkehrt. Und ob immer höher weiter unbedingt das Ziel sein muss , kann man geteilter Meinung sein. Schon allein weil wie schon geschrieben es meist einen großen Andrang gibt und jeder einmal mitmachen möchte .


    Gunnar Kreidl


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    AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW626377
    Datum21.05.2010 14:2528294 x gelesen
    Geschrieben von Matthes Wilkenur schreibt im I-Net ein Anbieter, das die Betriebserlaubnis erlöschen kann (und somit auch der Versicherungsschutz), sofern dies nicht in den Unterlagen der Maschine angegeben ist...

    Wenn der also meint, dass die Verwendung als Anschlagpunkt für's Kistenklettern nicht explizit erlaubt ist, sei das verboten dürfte es schwer fallen, hierfür Anschlagpunkte zu finden.

    Letztendlich ist ja dann die Frage:
    Braucht es für die Verwendung als Anschlagpunkt überahupt eine Betriebserlaubnis und wenn ja von wem? ;-)


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    AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW626381
    Datum21.05.2010 14:2827861 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar KreidlWir im THW haben das früher oft gemacht. Anschlagpunkt war unser Palfinger Kran
    Wurde bis vor kurzen verboten wegen Unfälle.


    Da ich mich für Seil- und Sicherungstechnik interessiere: Welcher Art und Ursache waren diese Unfälle?


    Grüße

    Manuel, auch PNs entgegen nehmend


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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg626386
    Datum21.05.2010 14:3627628 x gelesen
    Geschrieben von Philip Kochin der Dienstanweisung Kistenklettern des THW so geregelt. Die Dienstanweisung fußt auf dem Gutachten der Dekra wie von Gunar bereits erwähnt.


    Kann man die Dienstanweisung und das Gutachten online lesen?


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland626404
    Datum21.05.2010 16:3227579 x gelesen
    Hallo ,

    die Dienstanweisung ja, das Gutachten nein, ABER nur wenn du im THW bist. Zufinden im Extranet von THW.de ....
    Bei Interesse wende dich an die THW-Leitung Referat E5. Die können es frei geben. Steht mir nicht zu.

    Gruß Philip


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    AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü626436
    Datum21.05.2010 21:1227906 x gelesen
    Geschrieben von Matthes WilkeZumindest beim Üben wird das von der FUK so gefordert.


    Wenn die FUK das so fordern würde, hätte sie das meiner Meinung nach in der UVV Feuerwehren auch erwähnt.

    Da darüber hinaus auch in der FwDV 10 nichs in dieser Art steht halte ich das für eine Ente.


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorAlex8and8er 8H., Leipzig / Sachsen626447
    Datum21.05.2010 22:0527633 x gelesen
    Wir machen das seit mehreren Jahren. Dazu haben wir uns ein Holzpodest gebaut, 2,5x2,5m, welches wir mit Holzkeilen waagerecht ausrichten. Für den Turm nehmen wir Bierkisten. Der Rekord liegt meines Wissens bei 27 Kisten. Ihr solltet also eine entsprechend große Sicherheitszone haben, Radius ca. 15m. Als Anschlag nutzen wir die DLK, Sicherung mit Gurt und Dynamikseil. Anfangs haben wir die Kisten nach oben geworfen, inzwischen nutzen wir ein zweites Seil, an dem mit einem Schachthaken die Kisten hoch gezogen werden. Es dürfen nur die Leute klettern, bei denen auch der Gurt passt. Jeder Teilnehmer unterschreibt vorher eine Erklärung, dass er das Kistenstapeln auf eigene Gefahr macht.

    Da die Kisten beim Umfallen des Turmes beschädigt werden können, solltet ihr einige Kisten zum Austausch vorhalten.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Alexander Henze
    --------------------------------------------------------------
    Dieser Beitrag ist meine persönliche Meinung.

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    AutorNorm8an 8A., Neuried Ichenheim / Baden Würtemberg626453
    Datum21.05.2010 22:4127590 x gelesen
    Hallo,
    frag mal beim THW nach die haben das Equipment und das wissen für solche sachen.
    Die machen das bei uns auch immer .

    Gruß
    Norman


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    AutorFran8k W8., Marl / NRW626568
    Datum23.05.2010 14:3627230 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar KreidlNur mir gibt es soweit zu denken das es innerhalb des THW bei solchen Events zu Unfällen gekommen ist. Und man eben wegen diesen Unfällen ein Dekra Gutachten erstellt hat um den Ortsverbänden eine gewisse Handlungssicherheit zu geben.

    Gibt es Links zu den Unfällen, bzw. Untersuchungsergebnissen? Unfallursache? Verletzungsfolgen?


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    AutorStef8an 8M., Alfter / NRW626826
    Datum25.05.2010 22:1827548 x gelesen
    Ich rate von meinem heutigen Kenntnisstand eindringlich davon ab, einfach mal so Kistenstapeln durchzuführen.

    Beim THW haben sich zig Leute in fast allen Referaten 1 1/2 Jahre den Kopf zerbrochen wie man im rechtlichen Rahmen so eine Aktion überhaupt noch durchziehen kann.

    Beispiele?
    - Gutachten
    - Ausbildung der Durchführenden
    - Versicherungsschutz
    - Geräteprüfung der Sätze
    - Sicherheit Dritter/Umstehender
    - Keine Verwendung von Pfandkisten
    - ...

    Beim Kindertag der BePo Bruchsal gab es geschätzt Ende der 80 Anfang der 90er Jahre einen Unfall bei dem ein Kind vom Turm mit dem Rücken auf eine untere Kiste gefallen ist. Warum kann ich nicht sagen.

    Gruß
    Stefan Müller

    ________________________

    Alles meine rein private Meinung / U. U. NICHT die Meinung meines Arbeitgebers!

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    AutorAlex8and8er 8W., Linden / Hessen626866
    Datum26.05.2010 14:1627150 x gelesen
    Geschrieben von Gunnar KreidlNur mir gibt es soweit zu denken das es innerhalb des THW bei solchen Events zu Unfällen gekommen ist. Und man eben wegen diesen Unfällen ein Dekra Gutachten erstellt hat um den Ortsverbänden eine gewisse Handlungssicherheit zu geben.

    Als OB und Verantwortlicher für solche Veranstaltungen, bin ich froh um eine klare Aussage an die sich die THW Helfer halten.


    Natürlich KANN es sinnvoll sein, das ganze in irgendeiner Weise zu beschränken. Interessant wäre hier natürlich der Zusammenhang zu den tatsächlichen Unfällen und ob diese durch die Regelung verhindet worden wären.
    Aber mir persönlich ist es lieber, ich nehme mir jemanden zur Hand, der sich mit der Materie auskennt, auch wenn der das ganze vielleicht ein paar Meter höher betreibt, als wenn jeder Hinz und Kunz dieses Regelwerk als Freifahrtschein nimmt und dann - obwohl in dessen Rahmen - dennoch gefährlichere Sachen zusammen bastelt. Damit meine ich Leute, die ohne Regelung vielleicht die Finger davon gelassen hätten, das Risiko sehe ich nämlich auch.

    MkG,
    Alex


    "Eigentlich bin ich ganz anders, ich komm' nur so selten dazu" (Ödön von Horváth)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP626869
    Datum26.05.2010 14:2727162 x gelesen
    Geschrieben von Stefan Müller- Keine Verwendung von PfandkistenWelchen Hintergrund hat das?


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorNeum8ann8 T.8, Bayreuth / Bayern / Franken626895
    Datum26.05.2010 17:2927240 x gelesen
    Hi,

    aus meiner Eventerfahrung kann ich noch folgendes sagen:

    - Darauf achten, dass die Spielzeit pro Kind nicht zu hoch wird, d.h. die Anzahl der Kisten begrenzen. Sonst wird's für die Umstehenden zu langweilig.
    - Klare Ansagen machen bezüglich Pausenzeiten (wenn geplant) oder genug qulifiziertes Personal vorhalten (zwei Stunden pausenloses Kistenanreichen/werfen in praller Sonne ist nicht ohne)
    - Absperrungen vorsehen
    - Klare Regeln wer darf und wer nicht und das jeder nur einmal darf.
    - Ein oder zwei 'Jokerkids' in der Hinterhalt halten, um bei Flaute (oft traut sich keiner anfangen, weil er Angst hat sich zu blamieren) diese 'ins Rennen' zu schicken.

    Tomy


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    AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)626927
    Datum26.05.2010 22:0127429 x gelesen
    Hallo,
    Geschrieben von Matthes WilkeWelche Alternativen zur DL als Anschlagpunkt kennt ihr? Es gibt einen (sehr netten und rührigen) Feuerwehrkameraden, der betreibt die Aktion professionell mit entsprechendem Equipment und allem drum und dran. Dass dieser Kamerad nicht die Heilsarmee ist, müsste klar sein, somit ist natürlich ein entsprechneder finanzieller Obelix für den Einsatz des Gerätes abzugeben.
    Allerdings würde man sich beim Einsatz dieser Vorrichtung im Gegenzug sämtliche Einwände der Forums-RBT`s sparen, das sollte einem schon ein mehrstelliger Betrag wert sein.

    Grüßla,
    FP


    Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

    Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

    Besucht uns unter:
    Feuerwehr Hilpoltstein
    Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
    LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
    Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü790710
    Datum22.06.2014 06:2320588 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Manuel S.Da ich mich für Seil- und Sicherungstechnik interessiere: Welcher Art und Ursache waren diese Unfälle?

    Aktueller Unfall


    Gruß Andi

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     21.05.2010 10:01 Matt7hes7 W.7, Hohenseefeld
     21.05.2010 10:16 Ralf7 H.7, Seebach
     21.05.2010 10:23 Matt7hes7 W.7, Hohenseefeld
     21.05.2010 14:25 ., jetzt Dortmund
     21.05.2010 10:19 ., Wüstenrot
     21.05.2010 10:27 Matt7hes7 W.7, Hohenseefeld
     21.05.2010 10:29 Diet7mar7 R.7, Essen
     21.05.2010 10:36 Matt7hes7 W.7, Hohenseefeld
     21.05.2010 10:46 Diet7mar7 R.7, Essen
     21.05.2010 21:12 Jose7f M7., Bad Urach
     21.05.2010 10:48 Fran7k W7., Marl
     21.05.2010 10:55 Matt7hes7 W.7, Hohenseefeld
     21.05.2010 10:58 Fran7k W7., Marl
     21.05.2010 11:02 Fran7k W7., Marl
     21.05.2010 14:28 ., jetzt Dortmund
     22.06.2014 06:23 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     21.05.2010 10:35 Chri7sti7an 7F., Fürth
     21.05.2010 10:41 Ralf7 H.7, Seebach
     21.05.2010 10:50 Fran7k W7., Marl
     21.05.2010 10:50 Jens7 N.7, Ohorn
     21.05.2010 10:54 Fran7k W7., Marl
     21.05.2010 10:57 Matt7hes7 W.7, Hohenseefeld
     21.05.2010 13:01 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
     21.05.2010 10:56 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     21.05.2010 10:58 Ralf7 H.7, Seebach
     21.05.2010 10:59 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
     21.05.2010 10:39 Bend7er 7R., Schönbrunn
     21.05.2010 10:52 Fran7k W7., Marl
     21.05.2010 11:28 Bend7er 7R., Schönbrunn
     21.05.2010 11:29 Fran7k W7., Marl
     21.05.2010 11:47 Flor7ian7 M.7, Witten
     21.05.2010 12:05 Phil7ip 7K., Saarbrücken
     21.05.2010 12:16 Flor7ian7 M.7, Witten
     21.05.2010 12:22 Fran7k W7., Marl
     21.05.2010 12:19 Fran7k W7., Marl
     21.05.2010 12:25 ., Wüstenrot
     21.05.2010 12:27 ., Wüstenrot
     21.05.2010 14:36 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
     21.05.2010 16:32 Phil7ip 7K., Saarbrücken
     21.05.2010 13:08 Stef7an 7R., Regenstauf
     21.05.2010 13:13 Chri7sti7an 7F., Fürth
     21.05.2010 13:21 Fran7k W7., Marl
     21.05.2010 13:54 Stef7an 7R., Regenstauf
     21.05.2010 13:57 Fran7k W7., Marl
     21.05.2010 14:04 ., Wüstenrot
     23.05.2010 14:36 Fran7k W7., Marl
     26.05.2010 14:16 Alex7and7er 7W., Linden
     21.05.2010 13:23 Fran7k W7., Marl
     21.05.2010 13:33 Mark7us 7M., Idstein
     21.05.2010 13:37 Fran7k W7., Marl
     21.05.2010 13:41 Mark7us 7M., Idstein
     21.05.2010 22:05 Alex7and7er 7H., Leipzig
     21.05.2010 22:41 Norm7an 7A., Neuried Ichenheim
     25.05.2010 22:18 Stef7an 7M., Alfter
     26.05.2010 14:27 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     26.05.2010 17:29 Neum7ann7 T.7, Bayreuth
     26.05.2010 22:01 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
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