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Themaunzumutbare Nachteile durch Einsatz?29 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
Autorjürg8en 8s., Trier / RLP626285
Datum21.05.2010 10:259619 x gelesen
Eine Rechtsfrage (für RLP):

Ein Feuerwehrmann kauft sich online auf den letzten Drücker 2 Karten für ein Top-Fussballspiel. Die Karten ksten regulär 80 Euro, da es jedoch bereits lange ausverkauft war, kann er sie in einem bekannten Auktionshaus für zusammen 220 Euro erstehen.
Kurz vor der Abfahrt zum Spiel beginnt ein bis in die frühen Morgenstunden dauernder Einsatz. Der FwMann überlegt noch fahre ich jetzt zum Spiel oder zum Einsatz...
Pflichtbewusst und auch aufgrund der Meldung (akut Menschenleben in Gefahr) entscheidet er sich (richtig) für den Einsatz. Seine Frau bleibt natürlich alleine zu Hause.
Auf Anfrage, ob ihm denn die Kosten ersetzt werden können bleibt die Gemeinde stur und sagt, es gäbe keine versicherung dafür, man versuche es zwar über kulanz zu regeln, es sehe aber nicht gut aus.

Im LBKG RLP heißt es unter §13 Rechtsstellung der ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen
... 2) Die ehrenamtlichen Feuerwehrangehörigen dürfen durch Ihren Dienst in der Feuerwehr keine unzumutbaren Nachteile ... erleiden

Wie sehen die im Forum vertretenen Rechtsverdreher das? Ist mein Empfinden da so falsch?
Muss man jedem FwMann sagen, sich in einem solchen Fall gegen die Feuerwehr zu entscheiden (damit gegen die Pflicht der Hilfeleistung zu verstoßen) und erst mal an sich zu deken? Oder gibt es doch einen Rechtsanspruch?


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AutorOliv8er 8H., Meppen / Niedersachsen626290
Datum21.05.2010 10:387193 x gelesen
Naja, Rechtsanspruch ... wird schon irgendwo bestehen. Ist dann irgendwann sicherlich die Frage nach der Verhältnismäßigkeit. Was machst du denn, wenn du einen Urlaub für 3.500,- € gebucht hast und du verpaßt den Flieger wegen eines Einsatzes? Auch das Geld zurückholen?

Wäre der Alarm ne halbe Stunde später gekommen, wärest du auf dem Weg gewesen und hättest sicher auch nicht mehr teilgenommen. Ich an deiner Stelle wäre vermutlich zu Hause geblieben, denn ich bin nicht dafür verantwortlich 24 Stunden, 7 Tage die Woche greifbar für die Feuerwehr zu sein. Wenn ich viel Geld für irgendwelche Karten ausgegeben habe, dann gibt es ein Zeitfenster, in dem einfach keine Einsätze mehr mitgefahren werden.

GMV?


Es handelt sich bei dem Geschriebenen um meine persönliche Meinung und nicht um die Auffassung irgendeiner Feuerwehr.

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz626298
Datum21.05.2010 10:517027 x gelesen
Hallo Jürgen,

Geschrieben von jürgen schmitzunzumutbaren

In dem unbestimmten Rechtsbegriff "unzumutbar" liegt das Problem.

Dieser ist m.E. so auszulegen, dass der Kamerad die Kosten für die Karten nicht erstattet bekommt.

§ 13 selbst bestimmt, dass das Nachteilsverbot insbesondere für Nachteile im Arbeits- und Dienstverhältnis besteht.

Gemeint sind also wirklich erhebliche Nachteile - und damit nicht der Ersatz für Karten eines Fußballspiels, Kinokarten usw.

Ein wirkliches Wahlrecht, ob der Kamerad zum Einsatz oder zum Fußball geht hat er (juristisch) nicht, er muss zum Einsatz.
Jedenfalls dann, wenn er den Piepser hört, sich wohl und gesund fühlt ..., ihr versteht worauf ich hinaus will.

MfG, Thomas Klee


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 626300
Datum21.05.2010 10:546937 x gelesen
Hallo!

Also wenn die Gemeinde hier etwas erstattet, dann wird sie nur den "Listenpreis" der Karten erstatten. Also die 80,-- Euro.

Jeder Cent mehr wäre eigentlich Zufall.

Du hättest Dich in diesem Fall wohl besser für das Fußballspiel entschieden.

Ich kann mir denken, dass man Seitens der Gemeinde schon sehr genau abwägen wird was ein "unzumutbarer Nachteil" ist. Ich will für Dich hoffen, das es eine vernünftige Lösung gibt. 200 Tacken sind ja keine Kleinigkeit, da muss eine alte Frau viel Holz hacken.

Aber solange es Kameraden gibt, die auf Lohnausfall verzichten, sich sogar nachträglich wegen eines Einsatzes Urlaub nehmen, nun, egal...
Das muss jeder selbst wissen. Er muss auch wissen, dass er dann mit seinem "selbstlosen" handeln anderen Kameraden das LEben unnötig schwer macht.

GRuß vom Berg

Jakob


Keine Panik auf der Titanic! Es ist genug Wasser für alle da!
Nach der Obduktion steht fest: Willi Bosch ist tot!

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz626306
Datum21.05.2010 10:586623 x gelesen
Hallpo,

Nachtrag:

Geschrieben von jürgen schmitzes gäbe keine versicherung dafür

Eine beliebte Ausrede der Aufgabenträger.

Der Anspruch auf Nachteilsausgleich besteht zwischen FW-Mann und Gemeinde und hat überhaupt nichts damit zu tun, ob die Gemeinde sich dagegen versichert hat.

Hat sie keine Versicherung abgeschlossen (weil sie z.B. die Beiträge sparen will), muss die Gemeinde den berechtigten Nachteilsausgleich aus der eigenen Kasse bezahlen.

MfG, Thomas Klee


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 626308
Datum21.05.2010 10:586833 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Thomas KleeJedenfalls dann, wenn er den Piepser hört, sich wohl und gesund fühlt ..., ihr versteht worauf ich hinaus will.

Klar, mein Piepser nennt sich "Siemens E 57" und ist knappe 35 Meter von meinem Schlafzimmerfenster entfernt. Da wird es mit dem Hören relativ schwer. ;-)

Gruß vom Berg

Jakob


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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP626312
Datum21.05.2010 11:126882 x gelesen
Geschrieben von Jakob TheobaldDu hättest Dich in diesem Fall wohl besser für das Fußballspiel entschieden.
Es geht dabei nicht um mich, sondern um einen Kameraden...

Im Kommentar zum LBKG steht z.B.
7.1 Ersatz barer Auslagen
5 13 bbs. 7 Satz 1 LBKG regelt, dass ehrenamtliche Feuerwehrangehbrige Anspruch
auf Ersatz der notwendigen baren Auslagen haben, Damit werden die
ehrenamtlichen Feuerwehrangehbrigen den Inhabern anderer kommunaler Ehrenämter
gleichgestellt (s. § 18 Abc. 4 Satz 1 GemO). Zu den baren Auslagen
zählen beispielweise
Kosten der Fahrt mit einem privaten PKW zu einer Feuerwehrveranstaltung
oder zu einem Einsatz
Verpflegungsmehraufwand, etwa bei nächtlichen Einsätzen
Kosten der Reinigung der Einsatzkleidung, falls sie von den Feuerwehrangehörigen
selbst gereinigt wird
nachgewiesene Kinderbetreuungskosten, sofern eins entgeltliche Betreuung
erforderlich ist während der durch Einsätze, Übungen, Lehrgänge oder
sonstige Feuerwehrveranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde bedingten
Abwesenheit vom Haushalt oder während einer Arbeitsunfähigkeit
infelge einer Krankheit, die durch diesen Feuerwehrdienst verursacht wurde.


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AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)626331
Datum21.05.2010 12:396831 x gelesen
Hallo,
ich hatte vor ca. 3 Jahren einen Einsatz, der sich von Samstag Vormittag bis in den späten Nachmittag zog, andere sprechen zu der Zeit des Einsatzendes bereits vom frühen Abend. Alarmiert wurde ich während meines samstäglichen Einkaufsbummels.
Kleine Zwischenbemerkung, die jedoch WICHTIG für die folgende Beurteilung ist!!! Ich wäre bei dem Einsatz NIE UND NIMMER nicht ersetzbar gewesen, war also Einsatzleiter, Maschinist, Gruppenführer und Schlauchtruppmann gleichzeitig und wurde dafür mit dem Bundesverdienstkreuz und dem Biebelrieder Kreuz am laufenden Band belohnt!
Zurück zu jenem verhängnisvollen Samstag. Ich also nichtsahnend einkaufskorbschwenkend im Städtele, und plötzlich ging die Hupe! Ich hab dann nur noch einer verdutzen Passantin meinen Bub in die Hand gedrückt (er hat wenn wir unterwegs sind immer einen Zettel um mit der Aufschrift "Mein Papa ist der wichtigste Feuerwehrmann der Welt, bitte unterstützen Sie die Weltrettung und bringen Sie mich heim, ich wohne in .... (Adresse aus Datenschutzgründen unkenntlich gemacht)) und ab zum Ölspurkehren ins verkehrsberuhigte Schulviertel. Dort war einem etwa 16 Jahre Nachwuchs-Topmodel auf dem Weg zum Freibad das Beautycase ausgekommen und der gefährliche Inhalt namens Sonnenöl, Bodylotion, dreierlei Shampoo für jede Art von Körperbehaarung und Gleitgel verteilte sich auf der Straße. Unter Absicherung der Einsatzstelle wurden die Substanzen aufgenommen, getrennt, für die Entsorgung vorbereitet, der Gleitbeiwert gemessen, nach intensiver Diskussion die Straße für den Verkehr wieder freigegeben und nach Abrücken und Eintreffen am Gerätehaus wurde der Einsatz nachbereitet: Geräte einsatzklar machen, PSA reinigen und sortieren, Körperpflege und ausgiebiges Auffüllen des Flüssigkeitshaushaltes.
Leider kam ich also aus einsatztechnischen Gründen nicht mehr dazu, meinen Lottoschein abzugeben. Und bei der Ziehung hat mich dann der Verschlag getroffen: Die Kugeln purzeln in die Becher, und zum Schluss hätte ich 6 Richtige gehabt! Mit Superzahl und allem drum und dran! Bei einem Jackpott von 24 Millionen Euro war es dann auch schon scheißegal, dass ich im Spiel 77 auch noch mal schlappe 2 Mios abgeräumt hätte ;-((
Ich also mir schnell eine Einsatzbestätigung geschrieben (Kinderspiel, war ja selbst Einsatzleiter) und noch mitten in der Nacht zum Bürgermeister. Nach einer kurzen, aber nicht minder intensiven, fast handgreiflichen Diskussion haben wir uns dann darauffolgend nur noch in diversen Gerichtsverhandlungen gesprochen, in denen ich mir durch alle Instanzen meinen entgangenen Gewinn erklagen wollte, den dann ja völlig unberechtigt ein ewig in der Arbeitsagentur rumsandelnder, schwervermittelbarer Hartz IV-Empfänger mit einem Stall voll Kinder abgeräumt hatte.
Mittlerweile kennt auch der EGH meinen Namen in- und auswendig, und die nächste UNO-Vollversammlung hat auch einen interessanten Tagesordnungspunkt, nämlich:
Ehrenamtliche Feuerwehrangehörige dürfen durch Ihren Dienst in der Feuerwehr keine unzumutbaren Nachteile erleiden Und wenn der entgangene Gewinn kein unzumutbarer Nachteil ist, was denn dann???
Unfair finde ich, dass sich weder der zuständige KFV, noch LFV noch der DFV für meine Belange einsatzen, geschweige denn interessieren, und die Bundesregierung rettet lieber Pleiteland statt im eigenen Land zu retten, was zu retten ist.
Aus Protest hab ich das Bundesverdienstkreuz dem Herrn Köhler zusammen mit einer toten Katze (vom Baum gepflückt!) an die Tür genagelt und hab das Biebelrieder Kreuz in alle Richtungen sperren lassen.
Aber egal was kommt, und wenn ich dafür Haus und Hof, mein Vermögen, das Vermögen meiner Frau, meinen Arsch und auch den Arsch meiner Frau dafür hergeben muss, ich werde nicht klein beigeben und weiter für mein Recht kämpfen, zu den glücklichen Lotto-Millionären gehören zu dürfen. Steter Tropfen höhlt den Stein!

Allen anderen ähnlich Geschädigten kann ich nur anbieten, dass wir zusammen eine Selbsthilfegruppe gründen.
SCNR, FP

wer Ironie findet, darf sie behalten ;-))


Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

Besucht uns unter:
Feuerwehr Hilpoltstein
Frühdefibrillation - Laiendefibrillation im BRK-Kreisverband Südfranken
LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 626334
Datum21.05.2010 12:526408 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Franz-Peter LösslUnfair finde ich, dass sich weder der zuständige KFV, noch LFV noch der DFV für meine Belange einsetzen, geschweige denn interessieren, und die Bundesregierung rettet lieber Pleiteland statt im eigenen Land zu retten, was zu retten ist.
Aus Protest hab ich das Bundesverdienstkreuz dem Herrn Köhler zusammen mit einer toten Katze (vom Baum gepflückt!) an die Tür genagelt und hab das Biebelrieder Kreuz in alle Richtungen sperren lassen.
Aber egal was kommt, und wenn ich dafür Haus und Hof, mein Vermögen, das Vermögen meiner Frau, meinen Arsch und auch den Arsch meiner Frau dafür hergeben muss, ich werde nicht klein beigeben und weiter für mein Recht kämpfen.......


Hmmmm..... irgendwoher kenne ich das. Zwar in einem etwas anderen Zusammenhang, aber ich kenne das irgendwoher, hier aus dem Forum......hmmmmm.....ich komm einfach nicht drauf....

Nun ja, auch egal. ;-)

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorFlor8ian8 M.8, Witten / NRW626335
Datum21.05.2010 12:576376 x gelesen
Hab nur ich den Eindruck, dass sich hier die hilfreichen Beiträge zunehmend häufen?

nachdenkliche Grüße

Florian


Fussball ist wie Schach nur ohne Würfel

- Jan Böhmermann -

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW626337
Datum21.05.2010 13:016345 x gelesen
Oskar verdächtig *fg*


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP626338
Datum21.05.2010 13:036488 x gelesen
Geschrieben von Florian MeurerHab nur ich den Eindruck, dass sich hier die hilfreichen Beiträge zunehmend häufen?

nachdenkliche Grüße

Ja denke ich auch gerade, der Beitrag ist zwar amüsant jedoch hilft er nicht wirklich. Ist es denn echt Eure Meinung Pech gehabt?
Wo ist denn die Lobby? Reicht es nciht, wenn Fm seinen A... hinhält? Glaubt ihr im Ernst ein Beamtensesselpupser (bitte nicht negativ verstehen, geht nicht gegen Beamte) würden sich nicht mal den privat abgebrochenen Bleistift ersetzen lassen? Wer von Euch hat denn schon mal Verdienstausfall für nachgeholte Ruhezeiten nach Nachteinsätzen verlangt? Es ließe sich vielfach weiter führen...
Sind wir nicht selber schuld, wenn wir derart ausgenutzt werden?

Aber zurück zum Thema, wo sind die Rechtsexperten, bisher habe ich fundierte Antworten vermisst...


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AutorSven8 K.8, Vogtland / Sachsen626339
Datum21.05.2010 13:046263 x gelesen
OT: mein Mitleid hält sich deutlich in Grenzen, für jmd. der fast das dreifache für Fußballtickets ausgibt und somit indirekt den Ticketschwarzmarkt fördert.

Musste mal gesagt werde - als FA und Fußballfan.


Ansonsten wohl wie die schon aufgeführten Beispiele ein klassischer Fall von pP - persönliches Pech.

Die Entscheidung zum Einsatz war m.M. nach grundsätzlich zwar richtig, wäre ich in einer ähnlichen Situation würde ich aber schleunigst sehen, dass man mich nach der ersten heißen Phase (kein Menschenleben mehr in Gefahr, Lage im Griff) herauslöst. Die zu Hause wartende Frau könnte einen dann ja auch abholen ;-)


MkG Sven

-meine Meinung-

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AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 626343
Datum21.05.2010 13:096314 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von jürgen schmitzEs geht dabei nicht um mich, sondern um einen Kameraden...

Was die Sache im Kern nicht besser macht. Nur ist in "Deinem" Fall ja ein, sagen wir mal "echter" Schaden entstanden.

In dem ironischen Beitrag von @Franz-Peter Lössl eher ein imaginärer.

Ich bin mir absolut nicht Sicher ob der Schaden Deines Kollegen einklagbar ist. Denn in dem von Dir zitierten Kommentar findet sich darüber nichts. Auch ist mir bisher noch nicht bekannt geworden, das "Schäden" dieser Art durch rheinland-pfälzische Gemeinden ersetzt wurden.

Eindacher wäre dies wenn etwas kaputt gegangen wäre. Die Brille, das Handy, die Armbanduhr usw. ;-)

Ein weiterer Knackpunkt dürfte wohl der Preis der Karten sein. Da sie Dein Kollege wohl über die Bucht erworben hat, also keinesfalls den regulären Preis von 80,-- sondern von 200,-- bezahlt hat.
Reelle Chancen sehe ich eher bei der Erstattung des "echten" Preises, also des Originalpreises. Der Kollege wird mit hoher Wahrscheinlichkeit ein Lehrgeld von 120,-- Euro bezahlt haben.

Die Gemeinden sind bei so etwas sehr vorsichtig. Man will keine "Vorbilder" schaffen.

Gruß vom Berg

Jakob


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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz626344
Datum21.05.2010 13:116281 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von jürgen schmitzwo sind die Rechtsexperten

Finger zeig

Geschrieben von jürgen schmitzbisher habe ich fundierte Antworten vermisst

Siehe meine beiden Beiträge.
Auch wenn Sie Dir nicht zusagen, so ist nun mal die Rechtslage.

MfG, Thomas Klee


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen626346
Datum21.05.2010 13:156210 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von jürgen schmitzIst es denn echt Eure Meinung Pech gehabt?

jepp... Denn keiner ist unersetzlich, auch wenn er es gerne hätte.


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz626347
Datum21.05.2010 13:166408 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von jürgen schmitzdass ehrenamtliche Feuerwehrangehbrige Anspruch
auf Ersatz der notwendigen baren Auslagen haben


Ersatz der notwendigen baren Auslagen

Diese Auslagen müssen sich auf das Ehrenamt beziehen, also mit der Feuerwehrtätigkeit in Beziehung stehen.

Im dem geschilderten Fall sehe ich Ersatzpflicht der Kommune.

Mein Tipp: Direkt mit dem Bgm sprechen und versuchen, einen Kompromiss zu erzielen.

MfG, Thomas Klee


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz626348
Datum21.05.2010 13:176344 x gelesen
Geschrieben von Thomas KleeIm dem geschilderten Fall sehe ich Ersatzpflicht der Kommune.

Sorry, sehe ich keine Ersatzpflicht ...


Dies ist ausschließlich meine private Meinung

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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern626351
Datum21.05.2010 13:326197 x gelesen
Hallo,


Danke FPL, du hast alles weitere was noch nötig wäre gesagt.
An die jammerer über die Antwort: Vielleicht einfach ab und an auch GMV walten lassen?


Viele Grüße
Christian





TROLLWUT! Gefährdeter Bezirk! Zwangsregistrierung JETZT!
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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP626354
Datum21.05.2010 13:376151 x gelesen
Geschrieben von Thomas KleeMein Tipp: Direkt mit dem Bgm sprechen und versuchen, einen Kompromiss zu erzielen.
Das sowieso! Mir geht es ja nur um die Rechtslage und Eure Einschätzung.


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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP626357
Datum21.05.2010 13:416272 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerAn die jammerer über die Antwort: Vielleicht einfach ab und an auch GMV walten lassen?
Und das heißt im Zweifel für den Fm Zuhause bleiben und nciht zum Einsatz! Wer will ihn denn deswegen verklagen? ich lasse in Zukunft auch meine Arbeit nicht liegen sondern mache sie fertig und irgendwann wird sich die gemeinde ihrer Fürsorgepflicht erinnern...
Schauen wir über den tellerrand hinaus, in Außerdeutschlang werden Fw-Leute zum Teil ganz anders behandelt...

Aber ich bin ja nicht sauer über Eure Einschätzung und weiß Sie zu würdigen. Mein Rechtsempfinden sagt zwar was andere aber...


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AutorChri8sti8an 8S., Wasserburg/Bodensee / Bayern626359
Datum21.05.2010 13:446177 x gelesen
Geschrieben von jürgen schmitzUnd das heißt im Zweifel für den Fm Zuhause bleiben und nciht zum Einsatz!

Wenns nicht anders geht?
Wäre der Urlaubsflieger verpaßt worden, würdet ihr denn vom BGM den Urlaub für 2 Personen bezahlt haben wollen?

Klar ist es scheiße aber wo hörts auf und wo fängt es an?


Gruß
CS





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AutorSeba8sti8an 8K., Visselhövede / NDS626368
Datum21.05.2010 14:056334 x gelesen
Man man man...

Wenn hier nur jeder 100ste so viel Energie in die ernsthafte Beantwortung von gestellten Fragen stecken würde, wie in die Formulierung eines solchen Stusses (von dem es hier vollkommen überflüssiger Weise auch noch mehr gibt), dann würden wir die Qualität schon mal um 100% steigern können.

Oder anders: Wer nichts konstruktives zu berichten hat, einfach mal die Finger von der Tastatur lassen.


Back to Topic: Ich denke auch, dass hier ein Schadenersatzanspruch besteht. Dieser resultiert meiner Ansicht nach daraus, dass der Feuerwehrangehörige zum Einen zur Teilnahme an den Einsätzen verpflichtet ist, ihm zum Anderen aber kein Schaden daraus entstehen darf. Nirgendwo scheint geschrieben zu stehen, dass diese Regelung explizit nur das Arbeits- oder Dienstverhältnis betrifft, noch steht geschriegen, dass die Verpflichtung zur Einsatzteilnahme bei einem voraussichtlichen Schaden von XX€ (im privaten Bereich) aufgehoben ist. Zumindest in Niedersachsen kann ich davon nichts finden.


Ich möchte betonen, dass ich hier ausschließlich meine eigene Meinung vertrete!
Diese erhebt keinen Anspruch auf allgemeine Gülrtigkeit oder Unfehlbarkeit.
Wie jedem Anderen, unterlaufen auch mir Fehler.
Dieses bitte ich zu berücksichtigen. DANKE

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AutorHara8ld 8D., Edenstetten / Bayern626369
Datum21.05.2010 14:096246 x gelesen
Geschrieben von Christian SchorerWenns nicht anders geht?
Wäre der Urlaubsflieger verpaßt worden, würdet ihr denn vom BGM den Urlaub für 2 Personen bezahlt haben wollen?

Klar ist es scheiße aber wo hörts auf und wo fängt es an?


Ich kann nichts Verwerfliches daran finden, wenn ein FA sich schon vor einer geplanten und wichtigen Abwesenheit, dienstfrei nimmt. Ob er das offizell mit der Wehrleitung ausmacht, muß jeder selbst wissen. Hilfreich wäre es allemal gegen das eigene schlechte Gewissen.

Gruß Harald


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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP626372
Datum21.05.2010 14:126263 x gelesen
Geschrieben von Harald DoliwaIch kann nichts Verwerfliches daran finden, wenn ein FA sich schon vor einer geplanten und wichtigen Abwesenheit, dienstfrei nimmt.
Sewit wann gibts denn sowaas?


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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP626373
Datum21.05.2010 14:156143 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KahlIch denke auch, dass hier ein Schadenersatzanspruch besteht. Dieser resultiert meiner Ansicht nach daraus, dass der Feuerwehrangehörige zum Einen zur Teilnahme an den Einsätzen verpflichtet ist, ihm zum Anderen aber kein Schaden daraus entstehen darf. Nirgendwo scheint geschrieben zu stehen, dass diese Regelung explizit nur das Arbeits- oder Dienstverhältnis betrifft, noch steht geschriegen, dass die Verpflichtung zur Einsatzteilnahme bei einem voraussichtlichen Schaden von XX€ (im privaten Bereich) aufgehoben ist. Zumindest in Niedersachsen kann ich davon nichts finden.
in RLP steht schon geschrieben, dass es sich nicht nur um das Dienst- oder Arbeitsverhältnis dreht. Dies ist durch die Novelierung sogar explizit gestärkt worden. Es scheint sich darum zu drehen, was zumutbar ist?


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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW626375
Datum21.05.2010 14:196193 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KahlWenn hier nur jeder 100ste so viel Energie in die ernsthafte Beantwortung von gestellten Fragen stecken würde, wie in die Formulierung eines solchen Stusses (von dem es hier vollkommen überflüssiger Weise auch noch mehr gibt), dann würden wir die Qualität schon mal um 100% steigern können.

Der Stuss gibt ironisch überspitzt formuliert das wieder was wahrscheinlich sich viele denken

Geschrieben von Sebastian KahlDieser resultiert meiner Ansicht nach daraus, dass der Feuerwehrangehörige zum Einen zur Teilnahme an den Einsätzen verpflichtet ist,

Merkwürdig aber das FSHG steht davon aber nichts. Aber das gilt ja nur für NRW:-)

Trotzdem hat man auch in NRW ausführliche Regelungen zum Kostenersatz, aber ich würde keine 200€ für Fußballtickets zurückverlangen wollen, da ich entweder nicht am Einsatz teilnehmen oder mich rechtzeitig ablösen lassen würde.

Also das ist mal wieder ein klassischer FPL und sollte in seine Sammlung aufgenommen werden.
--> FPL warum fängst du nciht mal an deine Beiträge in einem Blog zu sammeln;-)

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorJuli8an 8H., Stemwede / Osnabrück / NRW / NDS626416
Datum21.05.2010 18:066144 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von jürgen schmitzSewit wann gibts denn sowaas?

Das nennt sich i.d.R. 'Beurlaubung'.

Beispielhaft für NRW:

Geschrieben von LVo FF NRW§ 8 Beurlaubung vom aktiven Dienst (Einsatzabteilung)
Eine Beurlaubung aus wichtigem Grund ist durch die Leiterin oder den Leiter der Feuerwehr befristet möglich. Während dieser Zeit sind Angehörige der Freiwilligen Feuerwehr nicht auf die Sollstärke anzurechnen.


Gruß,
Julian


Ich vertrete hier ausschließlich meine persönliche und private Meinung und nicht die der Organisation, der ich angehöre.

"Tradition ist nicht das Halten der Asche, sondern das Weitergeben der Flamme."
Thomas Morus

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP626426
Datum21.05.2010 18:566105 x gelesen
Geschrieben von jürgen schmitzGlaubt ihr im Ernst ein Beamtensesselpupser (bitte nicht negativ verstehen, geht nicht gegen Beamte) würden sich nicht mal den privat abgebrochenen Bleistift ersetzen lassen? Könnte dir zig Beispiele nennen, wo sich kommunale Mitarbeiter über die eigentliche Pflicht hinaus für ihren Arbeitgeber eingesetzt haben, Beschäftigte und Beamte...

Geschrieben von jürgen schmitzReicht es nciht, wenn Fm seinen A... hinhält? Nach eingängiger Durchforstung von LBKG, FwVO, GemO, UVV und GMV habe ich keine Verpflichtung finden können, dass ich als Feuerwehrangehöriger meinen A.... hinhalten muss.


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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 21.05.2010 10:25 jürg7en 7s., Trier
 21.05.2010 10:38 Oliv7er 7H., Meppen
 21.05.2010 10:51 Thom7as 7K., Hermeskeil
 21.05.2010 10:58 Jako7b T7., Bischheim
 21.05.2010 10:54 Jako7b T7., Bischheim
 21.05.2010 11:12 jürg7en 7s., Trier
 21.05.2010 13:16 Thom7as 7K., Hermeskeil
 21.05.2010 13:17 Thom7as 7K., Hermeskeil
 21.05.2010 13:37 jürg7en 7s., Trier
 21.05.2010 10:58 Thom7as 7K., Hermeskeil
 21.05.2010 12:39 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
 21.05.2010 12:52 Jako7b T7., Bischheim
 21.05.2010 12:57 Flor7ian7 M.7, Witten
 21.05.2010 13:03 jürg7en 7s., Trier
 21.05.2010 13:09 Jako7b T7., Bischheim
 21.05.2010 13:11 Thom7as 7K., Hermeskeil
 21.05.2010 13:15 Chri7sti7an 7F., Fürth
 21.05.2010 18:56 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 21.05.2010 13:01 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 21.05.2010 13:32 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 21.05.2010 13:41 jürg7en 7s., Trier
 21.05.2010 13:44 Chri7sti7an 7S., Wasserburg/Bodensee
 21.05.2010 14:09 Hara7ld 7D., Edenstetten
 21.05.2010 14:12 jürg7en 7s., Trier
 21.05.2010 18:06 Juli7an 7H., Stemwede / Osnabrück
 21.05.2010 14:05 Seba7sti7an 7K., Visselhövede
 21.05.2010 14:15 jürg7en 7s., Trier
 21.05.2010 14:19 Thom7as 7E., Nettetal
 21.05.2010 13:04 Sven7 K.7, Vogtland
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