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ThemaDarf man US pers. Ausrüstung bei uns im Einsatzdienst tragen ?7 Beträge
Rubrikpers. Ausrüstung
 
AutorSeba8sti8an 8G., Baunatal / Hessen625299
Datum14.05.2010 09:146203 x gelesen
Hallo
Eine Frage vieleicht kann mir jemand weiterhelfen. Darf man US Schutzkleidung bei uns im Einsatzdienst tragen ?
Gruß Sepp


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AutorPhil8ip 8K., Saarbrücken / Saarland625302
Datum14.05.2010 09:254052 x gelesen
Kurze Antwort :

Wenn sie die EN Normen erfüllt und diese auch auf dem Etikett des Herstellers angegeben ist.

Gruß Philip


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg625303
Datum14.05.2010 09:353965 x gelesen
Geschrieben von Philip KochWenn sie die EN Normen erfüllt und diese auch auf dem Etikett des Herstellers angegeben ist.

...und ein CE-Zeichen angebracht ist. Wenn es sich um komplexe PSA handelt gefolgt von einer vierstelligen Nummer, die die Bennante Stelle angibt.

Gruß,
Markus


Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen.

J. Mäschle, Forums-Philosoph

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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional625304
Datum14.05.2010 09:394009 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Sebastian GerlachEine Frage vieleicht kann mir jemand weiterhelfen. Darf man US Schutzkleidung bei uns im Einsatzdienst tragen ?

Wenn die Schutzkleidung mit eibnem CE-Kennzeichen versehen ist ja, wenn nicht, dann nein.
Mit Normen hat das zunächst mal nichts zu tun.


MkG,
Christi@n

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Fumus ignem

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AutorKlau8s K8., Mittweida / Sachsen625338
Datum14.05.2010 16:463287 x gelesen
Hallo,
Geschrieben von Christi@n PannierMit Normen hat das zunächst mal nichts zu tun.
Mit Normen sehrwohl, ich glaube sogar an diesen wird das Ansinnen scheitern. Denn die UVV
Feuerwehren GUV- V C53 fordert im § 12 PSA, dass die PSA den landesrechtlichen Regelungen entsprechen muß. Bekannterweise darf von diesen Forderungen nur zu Rettung von Menschenleben abgewichen werden. Da sich die einzelnen Bundesländer mit ihren landesrechtlichen Regelungen ziemlich eingeigelt haben, dürfte diese Nachweisführung äußerst hoffnungslos sein.

Freundliche Grüsse

Klaus


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AutorChri8sti8@n 8P., ein Badner in Troisdorf / NRW physisch, Baden emotional625343
Datum14.05.2010 16:593108 x gelesen
Tach, Post!

Geschrieben von Klaus KilianMit Normen sehrwohl, ich glaube sogar an diesen wird das Ansinnen scheitern. Denn die UVV
Feuerwehren GUV- V C53 fordert im § 12 PSA, dass die PSA den landesrechtlichen Regelungen entsprechen muß. Bekannterweise darf von diesen Forderungen nur zu Rettung von Menschenleben abgewichen werden. Da sich die einzelnen Bundesländer mit ihren landesrechtlichen Regelungen ziemlich eingeigelt haben, dürfte diese Nachweisführung äußerst hoffnungslos sein.


Die UVV Feuerwehren schreibt in Durchführungsanweisungen zu § 12, dass
Diese Forderung ist z.B. erfüllt, wenn die universelle Feuerwehrschutzkleidung
den landesrechtlichen Regelungen entspricht.


Man beachte das "z.B.".
Es gibt Bundesländer, die haben gar keine landesrechtlichen Regelungen mehr (z.B. Baden-Württemberg) und alle mir bekannten Bundesländer haben ihre Regelungen (sofern vorhanden) mittlerweile EU-konform geändert (Sachsen war da m.W. übrigens das letzte Bundesland). Nach PSA-Richtlinie ist das einzig ausschlaggebende die Konformitätserklärung des Herstellers bzw. bei Kat. II und III PSA die Baumusterprüfung durch eine benannte Stelle und für letztere sind die Normen nicht ausschlaggebend. Das ist ein gängiger Irrtum. Ich habe gerade einen Anzug zertifizieren lassen, der nicht den Anforderungen nach EN 15614 (harmonisierte Norm) entspricht, sondern denen von ISO 15384 (keine harmonisierte Norm), das ist gar kein Problem, wenn man weiß wie es geht.


MkG,
Christi@n

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen625345
Datum14.05.2010 17:043048 x gelesen
Jetzt muss ich dem Klaus auch mal wiedersprechen.

Nee, stimmt so nicht.

Geschrieben von Christi@n Pannieralle mir bekannten Bundesländer haben ihre Regelungen (sofern vorhanden) mittlerweile EU-konform geändert (Sachsen war da m.W. übrigens das letzte Bundesland)

Hat er recht.

Den Rest hat MaWe schön plakativ erklärt....

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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 14.05.2010 09:14 Seba7sti7an 7G., Baunatal
 14.05.2010 09:25 Phil7ip 7K., Saarbrücken
 14.05.2010 09:35 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 14.05.2010 09:39 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 14.05.2010 16:46 Klau7s K7., Mittweida
 14.05.2010 16:59 Chri7sti7@n 7P., ein Badner in Troisdorf
 14.05.2010 17:04 Pete7r L7., Frankenberg
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