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Thema | Petition: Kostenerstattung bei RD-Einsätzen ohne Transport ins KH | 8 Beträge | |||
Rubrik | Rettungsdienst | ||||
Autor | Mich8ael8 B.8, Freigericht-Somborn / Hessen | 625188 | |||
Datum | 13.05.2010 15:14 | 4295 x gelesen | |||
Hallo Forum, auf der Petitionsseite des deutschen Bundestages https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=11044 läuft derzeit folgende Petition: Zitatanfang: Text der Petition Die gesetzlichen Krankenkassen sollen Einsätze des Rettungsdienstes auch dann bezahlen, wenn der Patient/die Patientin nicht zu einem Krankenhaus transportiert wird. Begründung Nach § 60 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (Gesetzliche Krankenkassen) sind die Krankenkassen verpflichtet, Fahrkosten zu tragen, wenn der Transport eines Patienten zur ärztlichen Behandlung oder von dort zurück medizinisch notwendig ist. Das Bundessozialgericht hat daraus in seinem Urteil B 1 KR 38/07 R vom 06.11.2008 geschlossen, dass die Krankenkasse gar nichts zahlen muss, wenn wenn der Rettungsdienst lediglich beim Patienten tätig wird, ohne ihn jedoch zu einer ärztlichen Behandlung zu transportieren. Der Rettungsdienst muß diese Kosten dann dem Patienten selbst in Rechnung stellen. Dabei ist nach der Behandlung durch den Rettungsdienst oft gar kein Transport mehr notwendig. Z. B. genügt bei Diabetikern mit Unterzuckerung oft eine Gabe von Glukose, ohne diese Gabe kann der Patient jedoch in Lebensgefahr geraten. Ähnliches gilt auch für Sturz- und Schnittverletzungen: Der Laie kann of nicht einschätzen, wie schwer die Verletzung wirklich ist (Gehirnerschütterung?) und ruft lieber den Rettungsdienst, der stellt dann fest, das eine Abdeckung der Wunde ausreicht. Warum sollte man den Patienten dann noch zum Krankenhaus fahren und so weitere Kosten erzeugen, fragen sich Patienten und Rettungsdienst. Tatsache ist aber, dass die Krankenkasse die Einsatzkosten nicht zahlt, wenn der Patient nicht transportiert wird. Zitatende. Da es die meisten von uns als Versicherte bzw. Patienten und viele Kollegen im RD beruflich betreffen kann, habe ich die Petition hier mal eingestellt. Ich persönlich habe sie gezeichnet weil ich der Meinung bin das es sich hier um eine Leistung handelt die die GKV bezahlen sollte / müsste. Wer gleicher Meinung ist den würde ich bitten sich der Petition anzuschließen.;-) MkG MB Dieser Beitrag gibt wie immer nur meine ganz private Meinung wieder. Hier bin ich beschäftigt: http://www.proff.me | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 625196 | |||
Datum | 13.05.2010 16:05 | 2725 x gelesen | |||
Bei der Gelegenheit könnte man ja gleich glatt ziehen, dass NACH dem Transport ein Arzt entscheidet, ob der Transport notwendig war oder nicht. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 625198 | |||
Datum | 13.05.2010 16:11 | 2800 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Andreas Bräutigam Bei der Gelegenheit könnte man ja gleich glatt ziehen, dass NACH dem Transport ein Arzt entscheidet, ob der Transport notwendig war oder nicht. Ich fasse zusammen: Es geht darum, eine Behandlung durch einen nicht-Arzt abzurechnen und du schlägst vor, dass der nicht-Arzt auch gleich die Notwendigkeit des Transportes verordnen dürfen soll. Daraus ergibt sich meine Einschätzung für die Erfolgsaussichten ;-) Gruß, Henning | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 625200 | |||
Datum | 13.05.2010 16:15 | 2737 x gelesen | |||
Das Ding hat eh keine Aussicht auf Erfolg, aber das andere Problem ist IMNSHO dringender. Ambulante Arztbehandlungen werden ja sowieso abgerechnet. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8K., Selm / NRW | 625203 | |||
Datum | 13.05.2010 16:31 | 2643 x gelesen | |||
Ist es aber nicht letztendlich so, dass die Krankenkasse die Gesamtkosten (incl. Fehlfahrten usw.) soweiso tragen. Mehr Fehlfahrten würden bei der nächsten Festsetzung der Gebühren einen erhöten Gebührsatz pro Fahrt erfordern und die tragen wieder die Krankenkassen. Hier beisst sich doch die Katze in den eigenen Schwanz. Mit kameradschaftlichen Grüssen Christoph -- Natürlich gebe ich hier nur meine persönlich Meinung ab. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 625204 | |||
Datum | 13.05.2010 16:35 | 2566 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Christoph Kosian Ist es aber nicht letztendlich so, dass die Krankenkasse die Gesamtkosten (incl. Fehlfahrten usw.) soweiso tragen. Deswegen besteht im Grunde auch keine Notwendigkeit für den in der Petition (wenn auch indirekt) geforderten revolutionären Systembruch. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8K., Selm / NRW | 625205 | |||
Datum | 13.05.2010 16:43 | 2563 x gelesen | |||
Das Problem der im nachhinein verordneten Notfalltransporte ist ja genau gleich gelagert. Ich muss als Transportführer z.T. allein entscheiden. Leider ist vermehrt zu beobachten dass RD-Personal aus Angst vor Regress so gut wie jeden Patienten ins Krankenhaus transportiert. In meinen Augen verständlich, aber die Petition die das ändern könnte läuft ja auch schon länger *g* Mit kameradschaftlichen Grüssen Christoph -- Natürlich gebe ich hier nur meine persönlich Meinung ab. | |||||
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Autor | Andr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen | 625233 | |||
Datum | 13.05.2010 20:37 | 2466 x gelesen | |||
Nein, das ist nicht ganz so. Die Kassen differenzieren nämlich bei den Fehlfahrten durchaus zwischen vermeidbaren (diese werden auch nicht ertstattet) und unvermeidbaren (diese dürfen in die Gebühr einfließen). Näheres dazu steht im Kommentar zum RettG NRW. Welche Zahl aus Sicht der Kassen immer die höhere ist, darfst Du raten. Und ich kenne ohnehin nur sehr wenige RD-Bereiche, in denen die Kassen die gesamten Echtkosten tragen. Gruß A. Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung. INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN! | |||||
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