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ThemaAusbildung Freiwillige Feuerwehr und Schule10 Beträge
RubrikAusbildung
 
AutorMich8ael8 E.8, Aachen / NRW625008
Datum12.05.2010 15:215918 x gelesen
Hallo Ihr,
ich würde mal gerne wissen, ob Ihr eine Lösung für mein "Problem" habt.
Ich besuche bei der Freiwilligen Feuerwehr in NRW einen Funkerlehrgang. Die Feuerwehr hat mich per Anschreiben dort hin bestellt und vermerkt, dass eine Zulassung nur nach Teilnahme an ALLEN Ausbildungterminen erfolgt.
Dieser Lehrgang findet immer Freitags im Zeitraum von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr statt.
Zurzeit bin ich Schüler, 18 Jahre und mache mein Abitur.
Mein Politiklehrer hat eine Besichtigung des Ford-Werkes in Köln angesetzt, die im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr (In Köln, Hin- und Rückfahrt nicht mit einberechnet) stattfindet.
Die Frage ist, ob ich mitfahren muss, oder ob ich aufgrund einer "Gesetzeslage" sagen kann, dass ich Abends zu einem Lehrgang der Feuerwehr muss.
Laut FSHG ist die Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Pflegen etc. Pflicht.
Desweiteren ist ja vermerkt, dass Der ARBEITGEBER einem Freistellen muss, aber die Schule ist ja in dem Sinne kein Arbeitgeber oder?!
[Erledigt hat sich das Thema, da die Fahrt aus anderen Gründen verschoben wurde, aber eine eindeutige Lösung würde ich schon gerne für ein solches Problem finden]

Gruß Michael.


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz625011
Datum12.05.2010 16:023652 x gelesen
Hallo Michael,
in diesem Fall ist es eine KANN-Bestimmung, da Schüler nicht explizit im FSHG aufgeführt sind.
Ein Blick ins Landesschulgesetz hilft da weiter:

Quelle: SchulG §43
(3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts-
oder Schulveranstaltungen befreien

Da du volljährig bist kannst du den Antrag selbst stellen.

Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorChri8sti8an 8T., Hemer / NRW625017
Datum12.05.2010 16:473556 x gelesen
Ich würde mir einfach überlegen was wichtiger ist von der FF bekommst du kein Abi


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AutorStef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen625023
Datum12.05.2010 17:033530 x gelesen
OT: Von einem Ford-Werk aber auch nicht;)


MfG

(Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF)

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AutorDani8el 8G., Überherrn / Saarland625044
Datum12.05.2010 18:293191 x gelesen
Also wenn ich an meine Oberstufenzeit denke........ein Nichtbesuch von Museen, Ausstellungen, Firmen, usw. hatten aber so was von null Einfluss auf das Bestehen des Abiturs.

Wenn die Schulleitung/Sekretariat (nach Antrag des volljährigen Schülers) das OK gibt.....Besuch den Lehrgang.

Evtl. kannst du mal den Vorschlag machen das Ford-Werk (inkl. Werkfeuerwehr) mit deiner Feuerwehr zu besuchen, ist ein schöner Familienausflug für die gesamte Wehr.


________________________________________________

Gruß Daniel

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AutorUwe 8S., Bürstadt / Hessen625066
Datum12.05.2010 19:263343 x gelesen
Geschrieben von Stefan RauOT: Von einem Ford-Werk aber auch nicht;)

Wenn die Ford-Werke ihn anstellen und bis zur Verrentung behalten braucht er keines ;)

MfG/MkG Uwe S.


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW625067
Datum12.05.2010 19:493262 x gelesen
Geschrieben von Uwe StegemannWenn die Ford-Werke ihn anstellen und bis zur Verrentung behalten

Ob das heute noch irgend wo funktioniert ?

(Der einen mit 50 Jahren Betriebszugehörigkeit in der Familie hat)


mit freundlichen Grüßen

Michael

Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

Denkt daran:
"He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht)

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AutorMich8ael8 W.8, Hamminkeln / NRW625098
Datum12.05.2010 22:493360 x gelesen
Hallo,

hier ein Auszug aus dem Kommentar: (FSHG NRW)

Sobald der Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen sowie sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde teilnehmen muß, entfällt für ihn die sich sonst aus dem Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag ergebende Verpflichtung, seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber oder Dienstherren zur Verfügung zu stellen. Ein „Fernbleiben“ von der Arbeitsstelle ist somit nicht nur entschuldigt, sondern es liegt rechtlich überhaupt kein Fernbleiben vor. Diese Regelung gilt für Arbeiter, Angestellte, Beamte, Richter und auch Auszubildende.
Auf Schüler/Studenten findet diese Regelung entsprechende Anwendung.

...

Denke diese Antwort ist fundiert und zur Not auch mit Quelle zu benennen.

Gruß
Michael


Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können.

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AutorMich8ael8 E.8, Aachen / NRW625116
Datum13.05.2010 05:173206 x gelesen
Danke dir Michael,
dein Beitrag hat es präzise erklährt, ohne Schnick schnack drum herum!

Gruß Michael


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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt625129
Datum13.05.2010 10:452957 x gelesen
Ein Gespräch mit dem Lehrer hilft da meist auch, zumal die Werksbesichtigung nicht entscheidend für den Abschluss sein kann.
Wenn es um normalen Unterricht bzw. Prüfungsvorbereitung oder ähnliches geht, sollte man die Priorität eher bei der Schule als bei der Feuerwehr sehen, unabhängig vom Gesetz. Ich habe das zumindest so gehandhabt und bin gut damit gefahren.


Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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 12.05.2010 15:21 Mich7ael7 E.7, Aachen
 12.05.2010 16:02 Stef7an 7J., Birlenbach
 12.05.2010 16:47 Chri7sti7an 7T., Hemer
 12.05.2010 17:03 Stef7an 7R., Garnsdorf
 12.05.2010 19:26 Uwe 7S., Bürstadt
 12.05.2010 19:49 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 12.05.2010 18:29 Dani7el 7G., Überherrn
 12.05.2010 22:49 ., Hamminkeln
 13.05.2010 05:17 Mich7ael7 E.7, Aachen
 13.05.2010 10:45 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
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