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Thema | Ausbildung Freiwillige Feuerwehr und Schule | 10 Beträge | |||
Rubrik | Ausbildung | ||||
Autor | Mich8ael8 E.8, Aachen / NRW | 625008 | |||
Datum | 12.05.2010 15:21 | 5918 x gelesen | |||
Hallo Ihr, ich würde mal gerne wissen, ob Ihr eine Lösung für mein "Problem" habt. Ich besuche bei der Freiwilligen Feuerwehr in NRW einen Funkerlehrgang. Die Feuerwehr hat mich per Anschreiben dort hin bestellt und vermerkt, dass eine Zulassung nur nach Teilnahme an ALLEN Ausbildungterminen erfolgt. Dieser Lehrgang findet immer Freitags im Zeitraum von 19:00 Uhr bis 22:00 Uhr statt. Zurzeit bin ich Schüler, 18 Jahre und mache mein Abitur. Mein Politiklehrer hat eine Besichtigung des Ford-Werkes in Köln angesetzt, die im Zeitraum von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr (In Köln, Hin- und Rückfahrt nicht mit einberechnet) stattfindet. Die Frage ist, ob ich mitfahren muss, oder ob ich aufgrund einer "Gesetzeslage" sagen kann, dass ich Abends zu einem Lehrgang der Feuerwehr muss. Laut FSHG ist die Teilnahme an Einsätzen, Übungen, Pflegen etc. Pflicht. Desweiteren ist ja vermerkt, dass Der ARBEITGEBER einem Freistellen muss, aber die Schule ist ja in dem Sinne kein Arbeitgeber oder?! [Erledigt hat sich das Thema, da die Fahrt aus anderen Gründen verschoben wurde, aber eine eindeutige Lösung würde ich schon gerne für ein solches Problem finden] Gruß Michael. | |||||
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Autor | Stef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 625011 | |||
Datum | 12.05.2010 16:02 | 3652 x gelesen | |||
Hallo Michael, in diesem Fall ist es eine KANN-Bestimmung, da Schüler nicht explizit im FSHG aufgeführt sind. Ein Blick ins Landesschulgesetz hilft da weiter: Quelle: SchulG §43 (3) Die Schulleiterin oder der Schulleiter kann Schülerinnen und Schüler auf Antrag der Eltern aus wichtigem Grund bis zur Dauer eines Schuljahres vom Unterricht beurlauben oder von der Teilnahme an einzelnen Unterrichts- oder Schulveranstaltungen befreien Da du volljährig bist kannst du den Antrag selbst stellen. Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8T., Hemer / NRW | 625017 | |||
Datum | 12.05.2010 16:47 | 3556 x gelesen | |||
Ich würde mir einfach überlegen was wichtiger ist von der FF bekommst du kein Abi | |||||
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Autor | Stef8an 8R., Garnsdorf / Sachsen | 625023 | |||
Datum | 12.05.2010 17:03 | 3530 x gelesen | |||
OT: Von einem Ford-Werk aber auch nicht;) MfG (Dies ist meine persönliche Meinung und nicht die meiner FF) | |||||
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Autor | Dani8el 8G., Überherrn / Saarland | 625044 | |||
Datum | 12.05.2010 18:29 | 3191 x gelesen | |||
Also wenn ich an meine Oberstufenzeit denke........ein Nichtbesuch von Museen, Ausstellungen, Firmen, usw. hatten aber so was von null Einfluss auf das Bestehen des Abiturs. Wenn die Schulleitung/Sekretariat (nach Antrag des volljährigen Schülers) das OK gibt.....Besuch den Lehrgang. Evtl. kannst du mal den Vorschlag machen das Ford-Werk (inkl. Werkfeuerwehr) mit deiner Feuerwehr zu besuchen, ist ein schöner Familienausflug für die gesamte Wehr. ________________________________________________ Gruß Daniel | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 625066 | |||
Datum | 12.05.2010 19:26 | 3343 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan RauOT: Von einem Ford-Werk aber auch nicht;) Wenn die Ford-Werke ihn anstellen und bis zur Verrentung behalten braucht er keines ;) MfG/MkG Uwe S. | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 625067 | |||
Datum | 12.05.2010 19:49 | 3262 x gelesen | |||
Geschrieben von Uwe StegemannWenn die Ford-Werke ihn anstellen und bis zur Verrentung behalten Ob das heute noch irgend wo funktioniert ? (Der einen mit 50 Jahren Betriebszugehörigkeit in der Familie hat) mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Hamminkeln / NRW | 625098 | |||
Datum | 12.05.2010 22:49 | 3360 x gelesen | |||
Hallo, hier ein Auszug aus dem Kommentar: (FSHG NRW) Sobald der Angehörige einer Freiwilligen Feuerwehr an Einsätzen, Übungen und Lehrgängen sowie sonstigen Veranstaltungen auf Anforderung der Gemeinde teilnehmen muß, entfällt für ihn die sich sonst aus dem Arbeits- oder Dienstleistungsvertrag ergebende Verpflichtung, seine Arbeitskraft dem Arbeitgeber oder Dienstherren zur Verfügung zu stellen. Ein „Fernbleiben“ von der Arbeitsstelle ist somit nicht nur entschuldigt, sondern es liegt rechtlich überhaupt kein Fernbleiben vor. Diese Regelung gilt für Arbeiter, Angestellte, Beamte, Richter und auch Auszubildende. Auf Schüler/Studenten findet diese Regelung entsprechende Anwendung. ... Denke diese Antwort ist fundiert und zur Not auch mit Quelle zu benennen. Gruß Michael Was den Inhalt meiner Beiträge betrifft, geben diese nur meinen eigenen aktuellen Kenntnisstand und damit resultierend meine eigene, persönliche Meinung wieder. Einige Beiträge sind veraltet, andere müssen im richtigen Kontext des gesamten Themas betrachtet werden. Für fehlerhafte oder verwirrende Darstellung oder Äußerungen, die Fehlinterpretationen zulassen, bitte ich bereits im Voraus um Entschuldigung und bitte ebenfalls mich zeitgemäß darüber zu unterrichten um einen gegebenenfalls erregten Irrtum augenblicklich abstellen zu können. | |||||
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Autor | Mich8ael8 E.8, Aachen / NRW | 625116 | |||
Datum | 13.05.2010 05:17 | 3206 x gelesen | |||
Danke dir Michael, dein Beitrag hat es präzise erklährt, ohne Schnick schnack drum herum! Gruß Michael | |||||
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Autor | Andr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt | 625129 | |||
Datum | 13.05.2010 10:45 | 2957 x gelesen | |||
Ein Gespräch mit dem Lehrer hilft da meist auch, zumal die Werksbesichtigung nicht entscheidend für den Abschluss sein kann. Wenn es um normalen Unterricht bzw. Prüfungsvorbereitung oder ähnliches geht, sollte man die Priorität eher bei der Schule als bei der Feuerwehr sehen, unabhängig vom Gesetz. Ich habe das zumindest so gehandhabt und bin gut damit gefahren. Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder. | |||||
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