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Thema | Erweiterte Führungszeugnisse | 30 Beträge | |||
Rubrik | Jugendfeuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Sven8 G.8, Kleinwallstadt / Bayern | 623355 | |||
Datum | 01.05.2010 17:38 | 15127 x gelesen | |||
Hallo zusammen, diese Berichte habe Ich in der Presse gefunden. http://www.faz.net/s/Rub79FAD9952A1B4879AD8823449B4BB367/Doc~E27C60C8D363E49228B0B968DB926ECBD~ATpl~Ecommon~Scontent.html Mir stellt sich die Frage, - gibt es schon so eine Art Ausführungsverordnung - nach welchen Richtlinien kann soll Ich entscheiden - wer übernimmt die Kosten für das Zeugnis und ggf. weitere Kosten - Wer hat schon erfahrung damit gemacht? - mit welchen folgen muß Ich bei einer fehlentscheidung rechnen - usw. Ich denke da fallen noch viele fragen an. Vielen Dank Sven Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! | |||||
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Autor | Thor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen | 623359 | |||
Datum | 01.05.2010 18:26 | 11378 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Sven Gozdzik - gibt es schon so eine Art Ausführungsverordnung Wie wär's ganz einfach mit sinngemäßer Anwendung von: Die Arbeitgeber entscheiden aber selbst, ob sie so ein erweitertes Führungszeugnis verlangen.und auf diesen symbolischen Aktionismus verzichten? Schwere Sachen stehen schon im klassischen normalen Führungszeugnis. Und solange der allergrößte Teil der Missbrauchsfälle a) im engeren Familienumfeld stattfindet und b) ohnehin nicht zeitnah bekannt werden (siehe aktuelle Katholen-Beispiele), kann man sich diese billigen Wahlkampfmanöver auch schenken. Guß, Thorben | |||||
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Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 623408 | |||
Datum | 01.05.2010 22:56 | 10962 x gelesen | |||
Hallo zusammen, das erweiterte Führungszeugnis konnten Sie doch eh schon verlangen. Kostet meines Wissens nicht viel mehr wie das Normale. Heißt halt nur Behörden-Führungszeugnis. Also was soll das ganze jetzt? Meine Vermutung: Landtagswahl NRW - medienwirksames Thema - Rüttgers go.....(wohin auch immer) Gruß Wolfgang | |||||
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Autor | Sven8 G.8, Kleinwallstadt / Bayern | 623442 | |||
Datum | 02.05.2010 11:04 | 10669 x gelesen | |||
Hallo, Frage: Es kommt zur einer Verfehlung durch einen Jugendbetreuer, - das Führungszeugnis wurde nicht angefordert, bekommt der Arbeitgeber eine teilschuld! - das Führungszeugnis wurde angefordert, aber nicht richtig gedeutet, bzw. durch einen Gutachter nicht bewertet. Ich kann aufgrund dieses " Zeugnises " einen Menschen nicht beurteilen. Die Politik schiebt die Verantwortung auf den kleinen "Mann" vor Ort ab. Gruß Sven Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 623443 | |||
Datum | 02.05.2010 11:08 | 10463 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Gozdzikdas Führungszeugnis wurde angefordert, aber nicht richtig gedeutet, bzw. durch einen Gutachter nicht bewertet. Hast du schon einmal ein Führungszeugnis gesehen? Was daran willst du gutachterlich bewerten lassen? Geschrieben von Sven Gozdzik Die Politik schiebt die Verantwortung auf den kleinen "Mann" vor Ort ab. Mit Verlaub, aber ich brauche keinen Staat, der dem "kleinen Mann" erklärt, wie er seine Jugendfeuerwehr zu führen hat! Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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Autor | Sven8 G.8, Kleinwallstadt / Bayern | 623444 | |||
Datum | 02.05.2010 11:13 | 10490 x gelesen | |||
Hast du schon einmal ein Führungszeugnis gesehen? Was daran willst du gutachterlich bewerten lassen? Ja habe ich, es geht nicht drum ob ich es Lesen kann, sondern darum einen schuldigen zu finden. Sven Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 623445 | |||
Datum | 02.05.2010 11:37 | 10498 x gelesen | |||
Geschrieben von Wolfgang Mohrdas erweiterte Führungszeugnis konnten Sie doch eh schon verlangen. Das erweiterte Führungszeugnis wird/wurde nur an Behörden verschickt. Das erweiterte Führungszeugnis wird dir als Person nicht ausgehändigt. | |||||
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Autor | Magn8us 8H., Pöttmes / Bayern | 623446 | |||
Datum | 02.05.2010 11:39 | 10464 x gelesen | |||
Hallo Sven, kurzer Hinweis der Übersichtlichkeit halber: Zitieren geht so: - gewünschten Text markieren (mit gedrückter linker Maustaste "drüberrubbeln") - auf Schaltfläche "Zitat" klicken - fertig ;-) Geschrieben von Sven Gozdzik es geht nicht drum ob ich es Lesen kann, sondern darum einen schuldigen zu finden. Die Feststellung einer "Schuld" ist eher die Aufgabe eines Richters. Wenn im Führungszeugnis "keine Einträge" zu lesen ist, was soll dir da ein Gutachter mehr dazu sagen können? Grüße Magnus | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 623466 | |||
Datum | 02.05.2010 14:39 | 10309 x gelesen | |||
Mahlzeit Geschrieben von Alexander Horcher Das erweiterte Führungszeugnis wird/wurde nur an Behörden verschickt. Das ist schlecht für den Feuerwehrverein und kein Problem für die Feuerwehr. Geschrieben von Alexander Horcher Das erweiterte Führungszeugnis wird dir als Person nicht ausgehändigt. soweit die Theorie ;-) Ich habe meins hier zu Hause abgeheftet. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Sven8 G.8, Kleinwallstadt / Bayern | 623494 | |||
Datum | 02.05.2010 15:48 | 10353 x gelesen | |||
Geschrieben von Magnus HammerlHallo Sven, Hallo Magnus, Danke Dir,Ich schreibe nicht so oft. Ich sehe halt das problem das die / der Verantwortliche Vor-Ort mit der möglichkeit des Führungszeugnises bei zwischenfällen festgenagelt werden. Bei keinem eintrag ist die sache klar, bei Einträgen die auf andere leichte Straftaten deuten was machen wir da. Nein sagen, ist der Mann weg. Augen zu und es passiert was hast du evtl. "Vorsätzlich" gehandelt und hättest es ja wissen müssen. Gruß Sven Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 623498 | |||
Datum | 02.05.2010 16:00 | 10267 x gelesen | |||
Mahlzeit. Geschrieben von Sven Gozdzik Ich sehe halt das problem das die / der Verantwortliche Vor-Ort mit der möglichkeit des Führungszeugnises bei zwischenfällen festgenagelt werden. das mag im hier diskutierten Problemfeld leicht passieren, ja. Geschrieben von Sven Gozdzik Bei keinem eintrag ist die sache klar, bei Einträgen die auf andere leichte Straftaten deuten was machen wir da. Nein sagen, ist der Mann weg. Bei den hier diskutierten Straftaten und wenn es um die Jugendarbeit geht: ja, genau so. Geschrieben von Sven Gozdzik Augen zu und es passiert was hast du evtl. "Vorsätzlich" gehandelt und hättest es ja wissen müssen. Das gilt bei der Personalauswahl so wie bei der Erkundung im Einsatzfall. Die Befugnis zum Treffen von Entscheidungen gibt es nur in Verbindung mit der Verantwortung für die getroffenen Entscheidungen. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 623614 | |||
Datum | 02.05.2010 20:28 | 10331 x gelesen | |||
Hallo Alexander. Geschrieben von Alexander Horcher Das erweiterte Führungszeugnis wird/wurde nur an Behörden verschickt. Vielleicht gibt es darüber ja eine Vorschrift, vielleicht auch nur auf Landesebene. Fakt ist, dass ich so ein Behördenzeugnis mal über einen Feuerwehrkamerden anfordern wollte. Die Anforderung muss der Kamerad selber machen und dieses auch bezahlen. Soweit die Praxis in unserer Kommune, obwohl ich Dir eigentlich Recht geben würde. Warum sollte es sonst auch Behördenzeugnis heißen? Gruß Wolfgang | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 623615 | |||
Datum | 02.05.2010 20:34 | 10471 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Wolfgang Mohr Fakt ist, dass ich so ein Behördenzeugnis mal über einen Feuerwehrkamerden anfordern wollte. Die Anforderung muss der Kamerad selber machen und dieses auch bezahlen. Der Weg bei uns ist: Der Antragsteller geht mit Personalausweis und IIRC 13 EUR in der Hand zum "Amt", beantragt dort das Führungszeugnis der Belegart "O" und gibt an, an welche Behörde und mit welchem Verwendungshinweis es verschickt werden soll. Für den Fall einer FF-Bewerbung ist hier in NRW vorgeschrieben, dass die Kosten von der Kommune zu erstatten sind. Rein logisch müsste es auch möglich sein, dass die Gebühren intern verrechnet werden (immerhin handelt es sich hier um die selbe Behörde...), aber praktisch klappt das bei uns AFAIK nicht. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 623616 | |||
Datum | 02.05.2010 20:40 | 10386 x gelesen | |||
Hallo, Informationen darüber gibt es hier. Da dürften eigendlich keine Fragen übrig bleiben. Die eizige Frage, die bleibt, ist: Was muß man als Jugendlicher, der in die FF aufgenommen werden will, angestellt haben, damit es eingetragen wird? Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 623619 | |||
Datum | 02.05.2010 20:46 | 10198 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Heinrich Brinkmann Die eizige Frage, die bleibt, ist: Was muß man als Jugendlicher, der in die FF aufgenommen werden will, angestellt haben, damit es eingetragen wird? Das ist ein sehr guter Punkt. Vor allem dann, wenn die Feuerwehr nur das "kleine" Führungszeugnis anfordert, obwohl sie ja auch das für Behörden bekommen könnte. Aber vielleicht hofft man darauf, dass schon die Forderung nach einem Führungszeugnis abschreckend genug ist. Oder man weiss einfach selber nicht so genau, was man da eigentlich tut... Vielleicht gibt es ja nach dem nächsten passenden Anlass dann neben dem besonderen Führungszeugnis für die Jugendarbeit auch ein besonderes Führungszeugnis für die Feuerwehr, in das alle Brandstiftungen und auch alle Sachbeschädigungen durch Inbrandsetzung (ja, da ist ein Unterschied!) eingetragen werden. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 623658 | |||
Datum | 02.05.2010 22:55 | 10236 x gelesen | |||
Mahlzeit Geschrieben von Sven Gozdzik - wer übernimmt die Kosten für das Zeugnis und ggf. weitere Kosten Zeugniss kostet 13€, Kosten die sich für die Gemeinde durchaus im Rahmen des machbaren halten sollten. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 623660 | |||
Datum | 02.05.2010 22:58 | 10332 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Gozdzik
Ein Zeugniss ist wie jedes Gutachten nur die Beurteilung der momentan erkennbaren Datenlage. Steht da nix drin heißt das derjenige Stand Ausstellung des Zeugnisses nicht von der Polizei erwischt wurde. Es steht nicht drin wie derjenige wirklich tickt oder sich noch entwickeln wird. Das ist halt einfach ein Restrisiko, das hab ich mit den Brandstiftern auch. Geschrieben von Sven Gozdzik Die Politik schiebt die Verantwortung auf den kleinen "Mann" vor Ort ab. Was stellst du dir denn vor? Das es eine Bundesprüfstelle für Personal in der Jugendarbeit geben soll? DU hast vor Ort mit den Leuten zu tun also bist du auch der der ggf was erkennen KÖNNTE.. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Sven8 G.8, Kleinwallstadt / Bayern | 623742 | |||
Datum | 03.05.2010 13:17 | 10355 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Florian Besch Was stellst du dir denn vor? Das es eine Bundesprüfstelle für Personal in der Jugendarbeit geben soll? DU hast vor Ort mit den Leuten zu tun also bist du auch der der ggf was erkennen KÖNNTE bleib mal auf dem Boden Kamerad, die entscheidung wird immer vor Ort getroffen, mir gehts nur darum das nun wieder ein Stück der Beweislast gegen uns verwendent werden kann. Vielen Dank an alle teilnehmer, für die rege Diskussion meine anfangs fragen sind erstmal geklärt. Viele Grüße, Sven Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! | |||||
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Autor | Mich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW | 623756 | |||
Datum | 03.05.2010 14:21 | 10117 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Gozdzikmir gehts nur darum das nun wieder ein Stück der Beweislast gegen uns verwendent werden kann. Wo siehst Du das Problem ? Wenn Du dich nicht traust eine Entscheidung eigenständig zu treffen (?,!) binde doch die Dienststellen Deiner Kommune/Kreis mit ein (z.B. Haupt-/Rechtsamt, Jugendamt). Schließlich ist die Jugendarbeit der FW ja Jugendarbeit der Kommune. mit freundlichen Grüßen Michael Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-) Denkt daran: "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller" (wie von Anton ins Forum gebracht) | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 623784 | |||
Datum | 03.05.2010 17:36 | 10026 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Sven Gozdzik mir gehts nur darum das nun wieder ein Stück der Beweislast gegen uns verwendent werden kann. ich würde es anders formulieren: Man kann so seine Entscheidung mehr auf (nachprüfbare) Tatsachen aufbauen. Das macht auch bei Rückfragen die eigene Position besser (wenn man nicht wider alle Vernunft nur nach Bauchgefühl handelt...) Aber wie gesagt: Entscheidungen treffen, die man im Zweifelsfall auch hinterher begrünen können muss, ist ganz normaler Alltag für Führungskräfte überall im Leben, und so auch in der Feuerwehr. Gerade im Einsatz hängt ggf. noch mehr an der Entscheidung und es sind noch weniger objektiv nachweisbare Grundlagen für die Entscheidung vorhanden. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Flor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare | 623913 | |||
Datum | 04.05.2010 06:31 | 10019 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven Gozdzikbleib mal auf dem Boden Kamerad, Ich bin auf dem Boden. Ich habe die lediglich nach einer möglichen Alternative gefragt. Geschrieben von Sven Gozdzik die entscheidung wird immer vor Ort getroffen, mir gehts nur darum das nun wieder ein Stück der Beweislast gegen uns verwendent werden kann. Warum? Sofern du ein Führungszeugniss des Betreffenden anforderst und da steht nichts drin bist du, FALLS es IRGENDWANN zu IRGENDWELCHEN Vorfällen kommt auf der sicheren Seite. Steht da was drin kannst du entweder den Bewerber ablehnen oder musst dir jemand suchen der dir dabei hilft was das zu deuten. Grüße, BeschFl für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei.. "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius) "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy) Ich bin ein Freund der klaren Worte | |||||
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Autor | Mark8 F.8, Wartenberg / Hessen | 624031 | |||
Datum | 04.05.2010 21:10 | 10479 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochDer Antragsteller geht mit Personalausweis und IIRC 13 EUR in der Hand zum "Amt", beantragt dort das Führungszeugnis der Belegart "O" und gibt an, an welche Behörde und mit welchem Verwendungshinweis es verschickt werden soll. Genau richtig! und ein Führungszeugnis der Belegart "O" wird nur an Behörden versendet. Man hat aber als Betroffener die Möglichkeit dieses an das nächste Amtsgericht senden zu lassen und es dort vorher selbst einzusehen. Dies muss aber bei der Beantragung schon angegeben werden. Mit nach Hause bekommt man es aber nicht, es sei denn irgendwo ist was schief gelaufen. Die Kosten werden für den angesprochenen Bereich der Arbeit mit Kindern und Jugendlichen in der Regel vom Arbeitgeber erstattet. So zumindest bei den hiesigen Kindertagesstätten u.ä. Wo ist denn das Problem ? Kein Eintrag = alles OK Problematischer Eintrag = Prüfung, ob eine Arbeit mit Kindern und Jugendlichen vertretbar ist. Gruß Mark | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Bensheim-Gronau / Hessen | 625730 | |||
Datum | 17.05.2010 19:56 | 9931 x gelesen | |||
Hallo hat mittlerweile jemand für "seine" Jugendwarte diese Zeugnisse angefordert`? Ist das irgendwo in Planung? Gruß Thomas Das ist meine persönliche Meinung, und nicht die einer Feuerwehr. Wer Teile meines Beitrages ausserhalb dieses Forum nutzen möchte, muss per Mail anfragen. | |||||
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Autor | Dani8el 8R., Wuppertal / NRW | 626121 | |||
Datum | 20.05.2010 00:45 | 9865 x gelesen | |||
Also grundsätzlich muss jeder, der unserer Feuerwehr beitreten möchte, ein polizeilisches Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Beheörde (Belegart O) beantragen. Weitere Prüfungen erfolgten bisher nicht. Eine nachträgliche Überprüfung halte ich für nicht durchführbar. Denn wo soll man da anfangen? Ale x Jahre, oder welcher Zeitabstand? Aber ich werde das Thema bei uns mal ansprechen. | |||||
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Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 626142 | |||
Datum | 20.05.2010 09:16 | 9924 x gelesen | |||
Wir haben dieses Thema gerade auf der Arbeit diskutiert (Ich bin Sozialpädagoge) und sind zu dem Entschluss gekommen, dass es keinen Zwang zur Vorlage gibt. Erst müsste die zuständige Aufsichtsbehörde die Ihr unterstehenden Einrichtungen dazu anweisen. In meinem Beruflichen Fall wäre dies das Landesjugendamt und bei der Feuerwehr müsste es die Gemeinde /bzw. Innnenminesterium des Landes sein. Ohne einen solche Anweisung könnte es zu Datenschutzproblemen kommen, da es keine eindeutige Regelung gibt, wer dieses Zeugnis einsehen darf. Der Jugendwart, die Wehrleitung, der zuständigebeamte im Gemeindeortnungtsamt? Grade bei Einträgen die für die Jugend-/Feuerwehrarbeit nicht relevant sind, könnte es zu Diskriminierung in der Wehr kommen. Auch müsste das Führungszeugnis regelmäßig wiederholt werden, es stellt sich nur die Frage wie oft. Denn wenn ich ein Führungszeugnis fordere bekomme ich auch ganz schnell Probleme wenn es zu einem Vorfall trotz Eintrag kommt. Ergo, täglich neues Zeugnis, oder wie lange ist jemand mit einem einschlägigen Eintrag tragbar? | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 747441 | |||
Datum | 13.12.2012 17:07 | 6931 x gelesen | |||
Guten Tag Zur Thematik was von der DJF: -> DJF " Position der Deutschen Jugendfeuerwehr zum Bundeskinderschutzgesetz " " Der Deutsche Jugendfeuerwehrausschuss beschloss auf seiner Herbsttagung im saarländischen Bosen die Position der Deutschen Jugendfeuerwehr zum Bundeskinderschutzgesetz. Besonderes Element für die Jugendverbandsarbeit sind die Führungszeugnisse für ehrenamtliche Tätigkeiten. " Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 824869 | |||
Datum | 14.11.2016 13:42 | 3361 x gelesen | |||
Guten Tag nachdem das " Bundeskinderschutzgesetz " seit 01.01.2012 in Kraft ist, wie wird/wurde dieser Absatz: Ausschluss einschlägig Vorbestrafter von Tätigkeiten in der Kinder- und Jugendhilfe in den Feuerwehren/Jugendfeuerwehren praktisch gehandhabt ? Gibt es Länderweisungen etc. ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 824873 | |||
Datum | 14.11.2016 15:14 | 3150 x gelesen | |||
Zwar nicht Feuerwehr, aber in den Vereinen/ Behörden/ Bildungsträgern so üblich: alle, die über 14 und mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, müssen sich das erweitere Führungszeugnis holen. Üblicher weise wird von den Sportverbänden empfohlen bei allen Teilnehmern einer Jugendgruppe das Zeugnis einzuholen, wenn auch unter 14 Jährige in dieser sind. Auf die Gebühren wird regelmäßig verzichtet, wenn man es anspricht und einen Vierzeiler des Vereines dabei hat. Bei Behörden geht das wohl so nicht. Unsere Kindergärtnerinnen, und auch ich im Lehrdienst, mussten das bei Einstellung selbst bezahlen. Für einen Bildungsträger musste ich dagegen nix zahlen. Das Zeugnis muss eine Benannte Person des Vereines sich zeigen lassen, der das dann auf einer Liste führt. Ein Kopieren bzw. einbehalten ist nicht gestattet. Eine interessante Fragestellung ist, ob ein 14 Jähriger, bei dem Einträge im Führungszeugnis sind, überhaupt Teil einer Jugendgruppe sein kann. Es gibt rechtliche Gründe dagegen und Erzieherische Gründe dafür. Ich halte es aber für noch fraglich wenn ich nicht immer in jeder Sekunde meine Aufsichtspflicht unmittelbar wahrnehmen kann. Damit kann ich nicht Alters gerecht erziehen. | |||||
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Autor | Hein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen | 824877 | |||
Datum | 14.11.2016 15:43 | 3022 x gelesen | |||
Hallo, hier mal was vom Bundesamt für Justiz dazu: >> Wer für ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen oder vergleichbaren Einrichtung ein Führungszeugnis benötigt, erhält dieses künftig grundsätzlich gebührenfrei. Anders als bisher wird das Bundesamt für Justiz auch dort von einer Gebühr generell absehen, wo ehrenamtlich Engagierte eine Aufwandsentschädigung erhalten. Das teilte der Präsident des Bundesamts für Justiz, Heinz-Josef Friehe, in Bonn mit. Bisher wurde keine Gebührenfreiheit gewährt, wenn Ehrenamtler für ihre Tätigkeit eine Aufwandsentschädigung erhielten. Friehe: Zahlreiche ehrenamtlich Tätige, vor allem aber auch Sportvereine, karitative Einrichtungen, Träger von sozialen Projekten, in denen Ehrenamtler mitwirken, haben es kritisiert, dass der Erhalt einer Aufwandsentschädigung die Gebührenbefreiung ausschloss. Oftmals sind solche Aufwandsentschädigungen ohnehin gering. Daher werden Führungszeugnisse, die für ehrenamtliche Tätigkeit benötigt werden, generell von der Gebührenerhebung ausgenommen. Auf diese Weise kann das Bundesamt für Justiz einen Beitrag zur Förderung des ehrenamtlichen Engagements leisten. Seit dem 1. Mai 2010 benötigen ehrenamtlich Tätige insbesondere dann ein Führungszeugnis, wenn sie kinder- und jugendnah tätig sind oder tätig werden wollen. Sie haben ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen, in dem etwaige Sexualdelikte länger aufgeführt werden als im normalen Führungszeugnis.<< Dieses ist bereits seit 2012 Stand der Dinge. Gruß Heinrich | |||||
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Autor | Hara8ld 8S., Köln / NRW | 824879 | |||
Datum | 14.11.2016 16:46 | 2884 x gelesen | |||
Das ist bekannt und gelebt. Gilt das auch für die Feuerwehr? Meiner Meinung nicht, da in dem Erlass Behörden nicht entdeke: Geschrieben von Heinrich B. Sportvereine, karitative Einrichtungen, Träger von sozialen Projekten | |||||
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