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ThemaFeuerwehrführerschein in BW94 Beträge
RubrikAusbildung
Infos:
  • CDU-Fraktion beschließt Einführung eines Feuerwehrführerscheins
  • CDU-PM: CDU-Landtagsfraktion beschließt Einführung eines Feuerwehrführerscheins
  • Fahrberechtigungsgesetz Baden-Württemberg
  • Fahrberechtigungsverordnung Baden-Württemberg
  •  
    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg623107
    Datum29.04.2010 15:3951138 x gelesen
    Soodele, jetzertle...

    hat's offensichtlich auch unser schönes Land erwischt:

    CDU-Fraktion beschließt Einführung eines Feuerwehrführerscheins,

    wir können halt doch alles :-(


    Grüße aus Mannem
    Jochen

    Hier bin ich "zu Hause": http://www.FF-Friedrichsfeld.de
    Hier im Forum vertrete ich aber immer MEINE EIGENE Meinung.

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    AutorMich8ael8 K.8, Waldachtal / BaWü623114
    Datum29.04.2010 16:4546184 x gelesen
    Geschrieben von ---PM der CDU---
    Somit können auch alle jungen Mitglieder mit dem B-Führerschein wieder an allen Einsätzen als Fahrer teilnehmen

    Ist doch saugeil so eine Aussage und eine Regelung ...
    endlich darf ich DLK und HLF fahren ;-) Aber nur bis 4,75 to. Schwachsinn da !!! *kopfschüttelt*

    Und das Ding heisst FW Führerschein und der RD reibt sich die Hände danach.
    Aber hauptsache FW vorschieben damit die CDU gut da steht.


    MkG

    Michael Krüger
    Feuerwehr Waldachtal
    www.feuerwehr-waldachtal.de

    Meine persönliche Meinung ....

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg623116
    Datum29.04.2010 16:4946112 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Michael KrügerUnd das Ding heisst FW Führerschein und der RD reibt sich die Hände danach.
    Aber hauptsache FW vorschieben damit die CDU gut da steht.


    tja - wenn der Vorsitzende des Arbeitskreises Innenpolitik, Hans Heinz, Landesgeschäftsführer des DRK BaWü ist ...


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorMich8ael8 K.8, Waldachtal / BaWü623118
    Datum29.04.2010 16:5446064 x gelesen
    Dachte ich mir fast dass da einer von den "Roten" die Finger im Spiel hat :-(


    MkG

    Michael Krüger
    Feuerwehr Waldachtal
    www.feuerwehr-waldachtal.de

    Meine persönliche Meinung ....

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    AutorFlor8ian8 E.8, Winnenden / Ba-Wü623124
    Datum29.04.2010 18:1845926 x gelesen
    Jetzt bin ich etwas verwirrt:

    Ich kann hier diese Grenze von 4,75to lesen, aber hier reden die von 7,5 to.

    Was gilt den nun?


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    AutorJoch8en 8P., Edingen-Neckarhausen / Baden-Württemberg623125
    Datum29.04.2010 18:2645656 x gelesen
    Geschrieben von Florian EcksteinWas gilt den nun?

    Aus der PM der CDU-BW:Da der Bund es aber den Ländern überlassen hat, im Bereich von 3,5 bis 7,5 Tonnen eigene Landesregelungen zu treffen, führen wir in unserem Land den Feuerwehrführerschein ein.

    Die Organisationen können damit intern eine Ausbildung und Prüfung anbieten, der das Führen eines Fahrzeugs mit 4,75 Tonnen Maximalgewicht erlaubt.



    Grüße aus Mannem
    Jochen

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    AutorDenn8is 8R., Gernsbach / BW623150
    Datum29.04.2010 21:3545753 x gelesen
    Da sieht man mal wieder das die Politik überhaupt keine Ahnung hat, was bei Feuerwehren, Rettungsdienst und anderen Hilfsorganisationen läuft!

    Das z.B. ein HLF 14,5 Tonnen hat! Was bringt der Feuerwehr dann ein Feuerwehrführerschein mit 4,5 bzw. 7,5 t???

    Die heutigen guten RTW's haben meist auch über 5 t!

    Hauptsache Stunden lang zusammengesessen, und erst ein sche.... gemacht!


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP623159
    Datum29.04.2010 22:0745501 x gelesen
    Geschrieben von Dennis ReiserDa sieht man mal wieder das die Politik überhaupt keine Ahnung hat, was bei Feuerwehren, Rettungsdienst und anderen Hilfsorganisationen läuft!Wer hatte der Politik noch gleich erzählt, was bei Feuerwehren läuft/laufen muss?


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen623161
    Datum29.04.2010 22:0845550 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Dennis ReiserDa sieht man mal wieder das die Politik überhaupt keine Ahnung hat, was bei Feuerwehren, Rettungsdienst und anderen Hilfsorganisationen läuft!

    Das z.B. ein HLF 14,5 Tonnen hat! Was bringt der Feuerwehr dann ein Feuerwehrführerschein mit 4,5 bzw. 7,5 t???


    ... ich kann es nur für Hessen sagen, aber:

    Von hier ca. 2500 Feuerwehrstandorten haben:
    - ca. 850 (= 35%) als größtes Fahrzeug ein TSF (i.d.R. irgendwas was bisher 3,5t hatte und damit aber neu nicht/kaum mehr darstellbar ist)
    - ca. 750 (= 30%) als größtes Fahrzeug ein TSF-W oder LF 8 alt (d.h. irgendwas, was unter 7,5t liegt und meist durch irgendwas in der Größe ersetzt wird - TSF-W oder StLF)

    ... d.h. "nur" ca. 1/3 der Feuerwehrstandorte hätten mittelfristig nichts von einer der beiden Regelungen ...

    Das mal ganz unabhängig davon, ob man das aus Ausbildungssicht ("Schmalspurausbildung") gut findet (zumindest beim 7,5t bin ich da nur mäßig begeistert) ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorMark8us 8R., Stockach / Baden-Württemberg623195
    Datum30.04.2010 07:2145695 x gelesen
    Da passt ja das hier perfekt rein:
    gerade gesehen

    Dann wird ja wohl bald auf 12to erweitert ;-)


    -----------------------------------------------------------
    Gruß
    Markus

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    AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg623196
    Datum30.04.2010 07:4745662 x gelesen
    Für kleine Feuerwehren die sich im TSF-W Bereich bewegen (früher LF8) oder vom TSF
    zum TSF-W aufsteigen wollten würde eine Erweiterung der Fahrerlaubnis für Solofahrzeuge bis 7,5t
    efektiv etwas bringen (deckt einen Großteil der Wehren auf dem Land ab).

    größere Fahrzeuge brauchen den Führerschein der Klasse C war ja bisher auch so mit den Klasse 2 Fahrzeugen.

    Das Unterscheidet sich immer noch von der nach Klasse 3 Alt einst möglichen Kombination Zugfahrzeug 7,5t Tandemhänger druckluftgebremst 1,5 fache Anhängelast mit fast 18,5 Tonnen Gesamtgewicht. wegen der Unfallgefahr dieser Geschosse wurde der Stufenführerschein eingeführt
    von einem Solofahrzeug geht nicht ganz die Gefahr aus.

    mfg Peter


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    AutorGunn8ar 8K., Wüstenrot / BW623224
    Datum30.04.2010 10:5745554 x gelesen
    Geschrieben von Peter LippDas Unterscheidet sich immer noch von der nach Klasse 3 Alt einst möglichen Kombination Zugfahrzeug 7,5t Tandemhänger druckluftgebremst 1,5 fache Anhängelast mit fast 18,5 Tonnen Gesamtgewicht. wegen der Unfallgefahr dieser Geschosse wurde der Stufenführerschein eingeführt
    von einem Solofahrzeug geht nicht ganz die Gefahr aus.


    Da widerspreche ich Dir ganz klar, habe vor dem und wärend dem Studium immer als Fahrer auf 7,5t gejobed . Und es gab nicht eine Woche in unsere Spedition wo nicht irgend etwas an den Autos ( 7,5t ) kaputt gefahren wurde. Bei den Kollegen mit den großen LKW hat man davon nie was mitbekommen

    Und aus meiner Erfahrung raus, wirklich umgehen mit so einen 7,5 Tonner habe ich auf den Bau gelernt. Habe 5 Jahre neben bei in einer kleineren Baufirma gearbeitet und Baustellen beliefert

    Gunnar Kreidl


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    AutorPete8r L8., Trochtelfingen / Baden Württemberg623245
    Datum30.04.2010 14:5645338 x gelesen
    Wir haben um uns herum viele dieser 7,5 t Fahrzeuge gehabt. hat bei der Feuerwehr über Jahrzehnte funktioniert mit dieser Lösung.

    und bei Speditionen fahren ja zum teil echt Spezialisten siehe die ganzen Rennwagen Sprinter.

    mfg Peter


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW623248
    Datum30.04.2010 15:1645381 x gelesen
    Geschrieben von Peter LippWir haben um uns herum viele dieser 7,5 t Fahrzeuge gehabt. hat bei der Feuerwehr über Jahrzehnte funktioniert mit dieser Lösung.


    die einen sagen so, die anderen anders... ich kenne sehr viele Fw, die haben am Schluß die Fahrzeuge soweit möglich alle über 7,5 t angehoben, um die Klasse 2 zu erzwingen....


    Geschrieben von Peter Lippund bei Speditionen fahren ja zum teil echt Spezialisten siehe die ganzen Rennwagen Sprinter.

    genau diese Fahrgestelle mit 4 - 5 t zGM fahren dann künftig als ELW 1, MTF, MZF, TSF mit bis zu 190 PS....


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg623262
    Datum30.04.2010 16:1945092 x gelesen
    Moin!

    Geschrieben von Peter Lipphat bei der Feuerwehr über Jahrzehnte funktioniert mit dieser Lösung.

    Die Rechtsgrundlage war seit 1999 (!) aber nunmal anders. Und wieso man die Fahrausbildung trotz deutlich höherem Unfallrisiko auf der Einsatzfahrt reduziert, konnte man mir bisher nicht erklären und wird es auch nicht können.

    1999 habe ich meinen Führerschein mit einem Golf 3 gemacht und durfte das LF 8 auf 7,5 t nach einer Einweisungsfahrt steuern. Ganz großes Tennis...:/


    Beste Grüße Sven

    Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de

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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW623272
    Datum30.04.2010 17:3145331 x gelesen
    Geschrieben von Sven Koopmann1999 habe ich meinen Führerschein mit einem Golf 3 gemacht und durfte das LF 8 auf 7,5 t nach einer Einweisungsfahrt steuern. Ganz großes Tennis...:/

    Bei mir auf Golf auf Golf 1 und dann einige Zeit später ein TLF 8/21 ohne Lenkhilfe. Da waren die Einweisungsfahrten auch etwas länger;-)

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorSven8 K.8, Hamburg / Hamburg623276
    Datum30.04.2010 18:2545200 x gelesen
    Moinsen folks,

    Geschrieben von Thomas EdelmannBei mir auf Golf auf Golf 1 und dann einige Zeit später ein TLF 8/21 ohne Lenkhilfe. Da waren die Einweisungsfahrten auch etwas länger;-)


    Ich will auf etwas anderes hinaus:

    Wer einen LKW fährt, der muss vorher auch das LKW-Fahren gelernt haben. Und das habe ich später an der LFS der Feuerwehr Hamburg als ich meinen C-Lappen gemacht habe.


    Beste Grüße Sven

    Hamburgs Freiwillige Feuerwehr im Netz www.feuerwehr-hamburg.de

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    AutorChri8sti8an 8T., Hemer / NRW623395
    Datum01.05.2010 21:1345184 x gelesen
    Der FW-Führerschein ist doch nur eine reine Kosten ersparniss für die Gemeinden damit sie die Teure Ausbildung nicht bezahlen brauchen!
    Nur mal Tatsache ist das es zu einem grossen Teil nur den RD was bringt wenn man mit der Klasse B
    3,5to aufgelasstet auf 4,25to fahren darf!


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen623463
    Datum02.05.2010 13:5745158 x gelesen
    Geschrieben von Christian TrösterNur mal Tatsache ist das es zu einem grossen Teil nur den RD was bringt wenn man mit der Klasse B
    3,5to aufgelasstet auf 4,25to fahren darf!


    Und selbst das ist auch nicht unbedingt immer der Fall. Viele moderne RTW dürften gewichtsmäßig auch schon darüber liegen.
    Und ich vermute mal, dass sehr viele, die auf dem Papier das Gewicht haben, in der Realität mit Patient, NA, usw. auch darüber liegen...



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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    AutorChri8sti8an 8T., Hemer / NRW623610
    Datum02.05.2010 20:1145072 x gelesen
    Das kann sehr gut sein am besten wäre es wenn man den Führerschein Klasse C1 macht also bis 7,5to


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    AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg623626
    Datum02.05.2010 21:3644904 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Christian TrösterDas kann sehr gut sein am besten wäre es wenn man den Führerschein Klasse C1 macht also bis 7,5to

    Wer kennt eine Fahrschule die einen echten C1 anbietet?
    Wie groß ist der Unterschied in € zwischen C und C1?

    Viele Fahrschulen bieten keinen C1 an, weil es sich nicht rentiert ein eigenes oder gemietetes Fahrzeug für C1 zu besorgen und insgesamt für den Kunden der Unterschied in € minimalst ist.

    Grüße
    Matthias


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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen623638
    Datum02.05.2010 21:5944842 x gelesen
    Geschrieben von Matthias MartinViele Fahrschulen bieten keinen C1 an, weil es sich nicht rentiert ein eigenes oder gemietetes Fahrzeug für C1 zu besorgen und insgesamt für den Kunden der Unterschied in € minimalst ist.


    Ich soll also Helfer die z.B. einen KTW/MTW der neuen Bundesausstattung besetzen sollen oder einen RTW-Kasten fahren sollen (alle mit 3,88 to) einen Führerschein machen lassen mit dem man auch einen 40 to 4-Achser fahren kann. Darin kann ich keinen Sinn erkennen.

    Gruß
    Ingo


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    AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg623679
    Datum03.05.2010 08:1344930 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Ingo zum FeldeIch soll also Helfer die z.B. einen KTW/MTW der neuen Bundesausstattung besetzen sollen oder einen RTW-Kasten fahren sollen (alle mit 3,88 to) einen Führerschein machen lassen mit dem man auch einen 40 to 4-Achser fahren kann. Darin kann ich keinen Sinn erkennen.

    Wo ist unter der Annahme, dass beide Führerscheine sich in € nicht wesentlich unterscheiden, der Schaden für dich, deine Org, die Helfer oder ...?

    Hingegen, wer einen 14t durch den Verkehr bewegen kann, sollte das auch mit Fahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5t schaffen und das Angebot an Fahrschulen dürfte mEn höher sein.

    Grüße
    Matthias


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    AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland623682
    Datum03.05.2010 08:4745118 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Matthias Martinsollte das auch mit Fahrzeugen zwischen 3,5 und 7,5t schaffen und das Angebot an Fahrschulen dürfte mEn höher sein. genau,

    fragt doch einfach mal bei Fahrschulen in Eurer Umgebung nach, wer überhaupt den C1 anbietet und was der dann im Vergleich zum C kostet. Ich durfte mich beruflich mit dem Thema beschäftigen, war ein echtes Problem, überhaupt in der näheren Umgebung eine Fahrschule zu finden, die den C1 überhaupt angeboten hat. Der hat aber gleich gesagt, macht den richtigen C, kostet nicht viel mehr (und er hatte Recht, die anderen Angebote der Fahrschulen waren nur geringfügig teurer und in der Betrachtung Zeitaufwand/ Fahrt/ Fahrten zur Fahrschule etc, war ein normales C-Angebot im Endeffekt die bessere Alternative),

    also ist das auch eine Option, oder?

    viele Grüße Paul


    alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen623695
    Datum03.05.2010 09:2744753 x gelesen
    Geschrieben von Paul Bohlenalso ist das auch eine Option, oder?

    Eine Option schon, nur eben nicht sinnvoll.

    Die Politik könnte hier übrigens außer für FW+Hiorg auch für das Handwerk etwas tun wenn sie den C1(E) den EU Forderungen anpasst:
    *Prüfungsfahrzeug 4,0 to anstatt 5,5 to
    *Verzicht auf die Wiederholungsfragen, nur Prüfung der zusätzlichen Theorie (Das sind im wesentlichen EG-Kontrollgerät und Fahrzeitenregelungen)
    *gleichzeitige Prüfung von C1+C1E an einem Termin für einen Kostensatz

    Gruß
    Ingo


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    AutorAlex8and8er 8H., Weissach / BaWü623699
    Datum03.05.2010 10:1644619 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum Felde*Verzicht auf die Wiederholungsfragen, nur Prüfung der zusätzlichen Theorie (Das sind im wesentlichen EG-Kontrollgerät und Fahrzeitenregelungen)
    Na also die paar Wiederholunsfragen sind ja hoffentlich nicht das Problem. Sowohl von den Kosten her gesehen, als auch dem Zeitaufwand da nochmal was zu lernen.

    Gruß Alex


    Das ist meine persönliche Meinung!

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    AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland623700
    Datum03.05.2010 10:2344643 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ingo zum FeldeDie Politik könnte hier übrigens außer für FW+Hiorg auch für das Handwerk etwas tun da stimme ich Dir zu,

    aber Geschrieben von Ingo zum FeldeEine Option schon, nur eben nicht sinnvoll.
    im Moment halt die für mich praktikabelste Lösung , besser als die halbseidene Regelung und auch noch privat nutzbar (quasi ein Mehrwert, why not?), mal schauen, in welche Richtung sich das weiterentwickelt,

    viele Grüße Paul


    alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen623710
    Datum03.05.2010 10:4944742 x gelesen
    Geschrieben von Paul Bohlenwhy not?

    Weil wir dann Fahrer ausbilden die keine Fahrpraxis auf entsprechenden Fahrzeugen erlangen können. Die kommen dann nach 10 Jahren auf die Idee sich in einen LKW zu setzen.

    Gruß
    Ingo


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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen623712
    Datum03.05.2010 10:5644869 x gelesen
    Geschrieben von Paul BohlenDer hat aber gleich gesagt, macht den richtigen C, kostet nicht viel mehr

    Denkt auch an die Untersuchungen, die bei C sofort und bei C1 erst nach mit 50. anfallen.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen623713
    Datum03.05.2010 10:5744700 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum Felde
    Weil wir dann Fahrer ausbilden die keine Fahrpraxis auf entsprechenden Fahrzeugen erlangen können. Die kommen dann nach 10 Jahren auf die Idee sich in einen LKW zu setzen.


    Das Problem hast Du prinzipiell mit jedem Führerschein. Logischer folgerung wäre dann nur eine zeitlich begrenzte Erteilung der Klassen.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
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    AutorMatt8hia8s M8., Stockach / Baden-Württemberg623722
    Datum03.05.2010 11:2445461 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Stefan BrüningDenkt auch an die Untersuchungen, die bei C sofort und bei C1 erst nach mit 50. anfallen.

    Wenn man die Klasse C dann (auch privat) wirklich nicht als notwendig erachtet, entfällt diese nach 5 Jahren. Die Klasse C1 bleibt davon unberührt.
    Also ändert sich nichts daran, dass C vs. C1 in € nur einen minimalen Unterschied ergibt. Jedoch das Angebot an Fahrschulen höher ist und es für Fahrten mit einem 4,5t Fahrzeug auch keinen Nachteil bedeutet die Ausbildung auf einem 14t Fahrzeug erhalten zu haben.

    Grüße
    Matthias


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg660042
    Datum28.12.2010 16:3743190 x gelesen
    Das "Fahrberechtigungsgesetz" für Baden-Württemberg wurde am 20.12.2010 im GBl. 2010, Seite 1056, veröffentlicht. (siehe Threadcontainer)


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein: www.helferportal.org

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW660051
    Datum28.12.2010 17:0643101 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardDas "Fahrberechtigungsgesetz" für Baden-Württemberg wurde am 20.12.2010 im GBl. 2010, Seite 1056, veröffentlicht. (siehe Threadcontainer)

    hab ich gelesen, versucht zu verstehen, bin gescheitert...

    Wer darf denn nun bis 7,5 und wer bis 4,75 t?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg660056
    Datum28.12.2010 17:2642778 x gelesen
    Gute Frage ...

    Warten wir mal die dazugehörenden Verordnungen ab - wenn es die denn irgendwann mal geben sollte ..


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen660057
    Datum28.12.2010 17:2642787 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich Cimolinohab ich gelesen, versucht zu verstehen, bin gescheitert...

    Wer darf denn nun bis 7,5 und wer bis 4,75 t?



    ... ist da doch überhaupt nicht geregelt ! Das Gesetz ermächtigt nur wieder die Landesregierung zu (Detail-) Regelungen im Rahmen der Rechtsverordnung.

    Gruß
    Gerhard


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW660103
    Datum29.12.2010 10:4542723 x gelesen
    Geschrieben von Gerhard Bayer... ist da doch überhaupt nicht geregelt ! Das Gesetz ermächtigt nur wieder die Landesregierung zu (Detail-) Regelungen im Rahmen der Rechtsverordnung.

    Heißt dann der Satz

    (2) Die Landesregierung wird ermächtigt, die Zuständigkeit
    der obersten Landesbehörde nach Absatz 1 zur Erteilung
    von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen
    bis zu einer zulässigen Gesamtmasse von
    7,5 t beziehungsweise 4,75 t für die Mitglieder der in § 1
    Abs. 1 Satz 2 genannten Organisationen durch Rechtsverordnung
    auf nachgeordnete Behörden zu übertragen.

    Deiner Meinung nach, dass auch die Frage ob 7,5 oder 4,75 t gemacht werden, in einer RechtsVO geregelt werden können? (So wie auch alles andere in dem Zusammenhang...)


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz660109
    Datum29.12.2010 11:2342633 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Ulrich Cimolinoob 7,5 oder 4,75 t gemacht werden

    Hand auf's Herz, wer glaubt denn hier wirklich, dass sich diese Frage überhaupt noch stellt ?

    Das "Ding" ist durch und keine Landesregierung kann es sich mehr leisten, jetzt noch den Rückwärtsgang einzulegen.
    Gerade in BW wäre dies vor der Landtagswahl katastrophal, weil dies der politische Gegner sofort als Anschlag auf das Ehrenamt und Schwächung der Einsatzbereitschaft der Einsatzkräfte in der Fläche geißeln würde.

    Ich hoffe halt darauf, dass in der Ausgestaltung eine vernüftige Ausbildung bei raus kommt, dann wäre schon viel gewonnen.

    MfG, Thomas


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    AutorJürg8en 8G., Gaienhofen / Baden-Württemberg660114
    Datum29.12.2010 11:5642761 x gelesen
    Hallo zusammen,
    also ich lese das so:

    in § 1 wird in Absatz 1 nur von der Ermächtigung zu 4,75 to Gebrauch gemacht. Von 7,5 to steht da nix drin.
    in § 1 Abs. 2 wird dann die Landesregierung ermächtigt durch Rechtsverordnung (RV) näheres zu Ausbildung und Durchführung zu regeln.

    in 2 § Abs. 1 wird das zuständige Ministerium bestimmt,
    in Abs. 2 kann die Landesregierung diese Zuständigkeit durch RV an die dem Ministerium nachgeordneten Behörden delegieren. Komischerweise steht hier was von 7,to obwohl die Ermächtigung dazu nach § 1 nicht erteilt wurde.

    Meiner Rechtsaufassung nach gilt in BaWü nun nur die 4,75 to Regelung, wobei näheres noch durch RV geregelt werden muss.

    Der "tolle" Erfolg und bahnbrechende Fortschritt fürs Ehrenamt dieser Regelung wurde mir (und unseren Bürgermeistern im Kreis) bereits mehrmals von Vertretern der Parteien jeglicher Coleur mitgeteilt.

    Meine persönliche Meinung die ich auch gerne gegenüber den Mandatsträgern, Vertretern der Verbände und anderen gegenüber vertrete:

    Solange ich in der Führungs- und Verantwortungsfunktion einer Freiwilligen Feuerwehr bin fährt bei mir keiner ein Fahrzeug aufgrund einer solchen "Leicht-Erlaubnis".

    Gruß vom See
    Jürgen Graf


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW660153
    Datum29.12.2010 17:0042591 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Thomas KleeDas "Ding" ist durch und keine Landesregierung kann es sich mehr leisten, jetzt noch den Rückwärtsgang einzulegen.

    Bisher waren sich doch in NRW sowohl das Land als auch der LFV einig, dass man hier sowas nicht braucht (und dass wenn es irgendwo zu wenig Fahrer gibt, die Gemeinden auf ihre Kosten welche ausbilden müssen...).

    Ich hoffe erstmal, dass es dabei auch bleibt *auf Holz klopf*

    Gruß,
    Henning


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    AutorAndr8eas8 B.8, Haan / Rhld / NRW660158
    Datum29.12.2010 17:1442369 x gelesen
    Geschrieben von Henning Koch
    Ich hoffe erstmal, dass es dabei auch bleibt *auf Holz klopf*

    Warten wir es ab.
    Der "Bedarf" wird, von ein paar Feuerwehren in der Eifel, eher bei den HiOrgs bestehen.

    Bleibt zu hoffen das Land und VdF bei ihrer derzeitigen Position bleiben.


    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Andreas Becker

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP660168
    Datum29.12.2010 18:1342420 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochBisher waren sich doch in NRW sowohl das Land als auch der LFV einig, dass man hier sowas nicht braucht (und dass wenn es irgendwo zu wenig Fahrer gibt, die Gemeinden auf ihre Kosten welche ausbilden müssen...).Ich muss die paar Meter doch noch umziehen ;-)


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorVolk8er 8E., Eydelstedt / Niedersachsen660171
    Datum29.12.2010 19:1142434 x gelesen
    Tach

    Geschrieben von Jürgen Graf
    Solange ich in der Führungs- und Verantwortungsfunktion einer Freiwilligen Feuerwehr bin fährt bei mir keiner ein Fahrzeug aufgrund einer solchen "Leicht-Erlaubnis".

    Ich hoffe, dies sehen alle Verantwortlichen so ....


    Gruß,
    Volker

    Alles jederzeit und immer meine persönliche Meinung! Irrtümer vorbehalten!

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    AutorHein8ric8h B8., Osnabrück / Niedersachsen660174
    Datum29.12.2010 19:3142361 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochBisher waren sich doch in NRW sowohl das Land als auch der LFV einig, dass man hier sowas nicht braucht (und dass wenn es irgendwo zu wenig Fahrer gibt, die Gemeinden auf ihre Kosten welche ausbilden müssen...).

    Ich hoffe erstmal, dass es dabei auch bleibt *auf Holz klopf*


    Warte mal ab, bis die ersten HiOrg´s beim Bund anfragen wegen Zuschüsse für Führerscheine für die KatS-Fahrzeuge und der ihnen sagt:" Wieso, wir haben doch die rechtliche Grundlage geschaffen, das ihr die nicht mehr braucht."
    Mal schauen, ob das Land dann in die Bresche springt und die Führerscheine bezahlt oder ob dann doch die erweiterte Fahrerlaubnis eingeführt wird.

    Gruß
    Heinrich


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW660226
    Datum30.12.2010 13:2642481 x gelesen
    Geschrieben von Henning KochBisher waren sich doch in NRW sowohl das Land als auch der LFV einig, dass man hier sowas nicht braucht (und dass wenn es irgendwo zu wenig Fahrer gibt, die Gemeinden auf ihre Kosten welche ausbilden müssen...).


    was macht Ihr denn, wenn einer aus einer anderen Fw mit so einer Fahrberechtigung in Eurer Fw aufschlägt?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW660231
    Datum30.12.2010 13:3642237 x gelesen
    Mahlzeit.

    Geschrieben von Ulrich Cimolinowas macht Ihr denn, wenn einer aus einer anderen Fw mit so einer Fahrberechtigung in Eurer Fw aufschlägt?

    Das müssen die zuständigen Leute dann entscheiden.

    Falls die mich nach meiner Meinung fragen sollten, werde ich vorschlagen, dem Betreffenden _keine_ Erlaubnis zum Fahren von Dienst-Kfz. der entsprechenden "Klasse" zu erteilen.

    Gruß,
    Henning


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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz660234
    Datum30.12.2010 13:4342394 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Henning KochBisher waren sich doch in NRW sowohl das Land als auch der LFV einig, dass man hier sowas nicht braucht (und dass wenn es irgendwo zu wenig Fahrer gibt, die Gemeinden auf ihre Kosten welche ausbilden müssen...).

    Glaubt denn wirklich noch jemand, dass ein FW-Sachbearbeiter / Ordnungsamtsleiter / Kämmerer oder Bürgermeister Tausende von Euronen in die Hand nimmt, seinen FW-Leuten einen richtigen Führerschein bis 7,5 t bezahlt, wenn er den gleichen Zweck durch den kostengünstigen Erwerb einer Fahrberechtigung erzielen kann ?
    Da ich aufgrund meines Job's sowohl das FW-Lager als auch die Abläufe im Rathaus kenne, kann ich mir dies nicht vorstellen.

    Die öffentlichen Kassen sind nicht nur leer, man müsste erst mal rund 1,8 Billionen Euro hineintun, damit nix drin ist . (Schuldenstand)

    Geschrieben von Henning KochIch hoffe erstmal, dass es dabei auch bleibt *auf Holz klopf*

    Beim klopfen will ich mich gerne anschließen, es wird aber wohl ungehört verhallen, fürchte ich.

    MfG, Thomas Klee


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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW660237
    Datum30.12.2010 13:4642289 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Thomas KleeGlaubt denn wirklich noch jemand, dass ein FW-Sachbearbeiter / Ordnungsamtsleiter / Kämmerer oder Bürgermeister Tausende von Euronen in die Hand nimmt, seinen FW-Leuten einen richtigen Führerschein bis 7,5 t bezahlt, wenn er den gleichen Zweck durch den kostengünstigen Erwerb einer Fahrberechtigung erzielen kann ?

    vor dieser Entscheidung steht der Betreffende in NRW nicht, hier gibt es schlichtweg keine Rechtsgrundlage für die Fw-Fahrberechtigung.

    Gruß,
    Henning


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    AutorJoha8nne8s S8., Singen / BaWü660246
    Datum30.12.2010 14:3542385 x gelesen
    Geschrieben von ---Henning Koch--- Bisher waren sich doch in NRW sowohl das Land als auch der LFV einig, dass man hier sowas nicht braucht Richtig in NRW in einem Bundesland, das viel mehr Berufsfeuerwehren hat als andere Bundesländer und somit in einer völlig anderen Situation ist.

    Rein aus Interesse diese Frage noch: Gabs früher eigentlich Feuerwehren die gegen eine allgemeine Fahrerlaubnis bis 7,5t protestiert haben und man gefordert hat, dass der Führerschein abgewertet werden soll, weil der Stand der Dinge unzumutbar war?
    Sind wir doch mal ehrlich was nützt ein "richtiger" Führerschein, wenn hinterher nicht regelmäßig Bewegungsfahrten gemacht werden und das FW-Mitglied auch beruflich oder privat nicht regelmäßig mit solchen Fahrzeugen fährt? Das gibt es leider viel zu viel. Ich stelle die These auf, dass der EU Führerschein nicht dazu beigetragen hat, dass sich das Fahrkönnen verbessert hat. Ich behaupte auch, dass ein Modell mit FW Führerschein und regemäßigen Maschinisten Weiterbildungen in der Wehr (Fahrsicherheitstraining, Geschicklichkeitsfahren usw.) durchaus funktionieren kann.

    Gruß
    Johannes


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW660248
    Datum30.12.2010 14:4042401 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Schnell Rein aus Interesse diese Frage noch: Gabs früher eigentlich Feuerwehren die gegen eine allgemeine Fahrerlaubnis bis 7,5t protestiert haben und man gefordert hat, dass der Führerschein abgewertet werden soll, weil der Stand der Dinge unzumutbar war?

    Das eine hat mit dem anderen NICHTS zu tun....

    Vgl. zig Diskussionen vorher.


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorThom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz660249
    Datum30.12.2010 14:4242178 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Johannes Schnell Ich behaupte auch, dass ein Modell mit FW Führerschein und regemäßigen Maschinisten Weiterbildungen in der Wehr (Fahrsicherheitstraining, Geschicklichkeitsfahren usw.) durchaus funktionieren kann.

    Als "Verlegenheitsfahrer" mit einem richtigen LKW-FS kann ich dieser Aussage nur zustimmen.

    MfG, Thomas Klee


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW660250
    Datum30.12.2010 14:4342227 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Schnell Geschrieben von ---Henning Koch--- "Bisher waren sich doch in NRW sowohl das Land als auch der LFV einig, dass man hier sowas nicht braucht" Richtig in NRW in einem Bundesland, das viel mehr Berufsfeuerwehren hat als andere Bundesländer und somit in einer völlig anderen Situation ist.


    Verstehe ich nicht, glaubst du das der BS in NRW nur durch die BFen sichergestellt wird ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

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    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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    AutorJoha8nne8s S8., Singen / BaWü660252
    Datum30.12.2010 14:4542410 x gelesen
    Geschrieben von ---Ulrich Cimolino--- Das eine hat mit dem anderen NICHTS zu tun....

    Das hat schon auch ein bisschen etwas mit einander zu tun. Dazu muss ich sagen die Begründung "das war schon immer so halte ich für nichtssagen" aber man redet hier etwas schlecht, das vorher funktioniert hat.


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    AutorJoha8nne8s S8., Singen / BaWü660254
    Datum30.12.2010 14:4942374 x gelesen
    Geschrieben von --- Michael Roleff--- Verstehe ich nicht, glaubst du das der BS in NRW nur durch die BFen sichergestellt wird ?

    Natürlich nicht, aber besteht die Möglichkeit sich um die Problematik zu drücken. Z.b. fahren viele BFs schwach besetzt raus und haben so schon einmal Material an der Einsatzstelle. Im Schlimmsten Fall kommt dann die Manpower eben mit nem Mannschaftstransporter nach und bedient sich an den Fahrzeugen die schon da sind.
    Der FW Führerschein betrifft z.B. kleine Gemeinden auf der schwäbischen Alb - viele kleine abgelegene Dörfer, die zu einer Stadt ohne BF gehören. Da kann es durchaus ein Finanzielles Problem werden bis man genug Fahrer für die TFS-Ws hat


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW660256
    Datum30.12.2010 14:5342304 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Schnell aber man redet hier etwas schlecht, das vorher funktioniert hat.

    Hm ich habe irgend wie in Erinnerung, das die (Bagatell-?) Unfälle bei den Fahrzeugen höher waren.......


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW660257
    Datum30.12.2010 14:5642119 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Schnell aber besteht die Möglichkeit sich um die Problematik zu drücken. Z.b. fahren viele BFs schwach besetzt raus und haben so schon einmal Material an der Einsatzstelle. Im Schlimmsten Fall kommt dann die Manpower eben mit nem Mannschaftstransporter nach und bedient sich an den Fahrzeugen die schon da sind.

    Welche BF arbeitet so in NRW ? Keine mir bekannte.

    Geschrieben von Johannes Schnell Der FW Führerschein betrifft z.B. kleine Gemeinden auf der schwäbischen Alb - viele kleine abgelegene Dörfer, die zu einer Stadt ohne BF gehören.

    Dann geh mal in den Kreis Euskirchen, der ist da gar-nicht so viel anders.......

    Geschrieben von Johannes Schnell Da kann es durchaus ein Finanzielles Problem werden bis man genug Fahrer für die TFS-Ws hat

    Was kostet ein TSF-W ? was 4-6 FE C1 ?
    Sorry, aber da hat man IMO vorher was verpennt............


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW660260
    Datum30.12.2010 15:0242313 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Schnell Das hat schon auch ein bisschen etwas mit einander zu tun. Dazu muss ich sagen die Begründung "das war schon immer so halte ich für nichtssagen" aber man redet hier etwas schlecht, das vorher funktioniert hat.

    Nö hats nicht wirklich, weil die Entwicklung der Unfallzahlen der Grund war, warum man den Führerschein verändert hat... also hats vorher eben NICHT "funktioniert"...
    Jetzt gibt man denen die ein weit höheres Unfallrisiko (für sich, die Kollegen und die Umwelt) darstellen einen leichteren Führerschein, während die, die wirklich häufig mit solchen Fahrzeugen fahren weiterhin einen "richtigen" FS machen müssen...
    ICH kann das nicht verstehen!


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJoha8nne8s S8., Singen / BaWü660261
    Datum30.12.2010 15:0642249 x gelesen
    Geschrieben von ---Michael Roleff--- Hm ich habe irgend wie in Erinnerung, das die (Bagatell-?) Unfälle bei den Fahrzeugen höher waren.......

    ...mag stimmen aber sind wir doch einmal Ehrlich, woher das kommt.

    In meinem Umkreis habe ich es bisher so gesehen, dass die Städte ziemlich zurückgehalten habe, was das Finanzieren von Führerscheinen anbelangt. In der Regel blieben dann die übrig, die beruflich mit solchen Gerät fahren. Allerdings ist die Anzahl dieser Kameraden nicht ausreichend. Ich behaupte würde man die Regelungen mit dem EU Führerschein nicht antasten, würden die (Bagatell-)Unfälle spätestens dann wieder Ansteigen, wenn mehr Gelegenheitsfahrer wieder von den Gemeinden durch gestiegenen Problemdruck plötzlich einen "echten" LKW Führenschein haben und dadruch dann automatisch auch immer die LKWs beherrschen.

    Meine Beobachtungen sehen auch, dass in Wehten mit TSF-W oft einen Stillstand gab, was die Maschinisten angeht, da man ja noch viele Leute mit altem Führerschein hat, die man einsetzen kann. Komisch, dass es hierdurch zu sinkenden Unfallzahlen kam.


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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW660264
    Datum30.12.2010 15:1242347 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Schnell In meinem Umkreis habe ich es bisher so gesehen, dass die Städte ziemlich zurückgehalten habe, was das Finanzieren von Führerscheinen anbelangt. In der Regel blieben dann die übrig, die beruflich mit solchen Gerät fahren. Allerdings ist die Anzahl dieser Kameraden nicht ausreichend.

    Und?

    In jedem Bundesland gelten solche bzw. sinngemäße §§ für die Aufgaben der Gemeinden:

    § 3
    Aufgaben der Gemeinden
    (1) Jede Gemeinde hat auf ihre Kosten eine den örtlichen Verhältnissen entsprechende leistungsfähige Feuerwehr aufzustellen, auszurüsten und zu unterhalten. Sie hat insbesondere

    1.die Feuerwehrangehörigen einheitlich zu bekleiden, persönlich auszurüsten sowie aus- und fortzubilden,

    2.die für einen geordneten und erfolgreichen Einsatz der Feuerwehr erforderlichen Feuerwehrausrüstungen und -einrichtungen sowie die Einrichtungen und Geräte zur Kommunikation zu beschaffen und zu unterhalten,

    3.für die ständige Bereithaltung von Löschwasservorräten und sonstigen, der technischen Entwicklung entsprechenden Feuerlöschmitteln zu sorgen,

    4.die für die Aus- und Fortbildung und Unterkunft der Feuerwehrangehörigen sowie für die Aufbewahrung der Ausrüstungsgegenstände erforderlichen Räume und Plätze zur Verfügung zu stellen und


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorJoha8nne8s S8., Singen / BaWü660266
    Datum30.12.2010 15:1442241 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinohöheres Unfallrisiko (für sich, die Kollegen und die Umwelt)
    Durchaus nachvollziehbar. Aber überlegen wir uns folgenden Fall: Eine Freiwillige Feuerwehr muss viele Leute ausbilden, um das Ausrücken des Fahrzeugs sicherstellen zu können. Sie beschließt also relativ vielen Mitgliedern einen Führenschein zu zahlen. --> hohe Kosten, rechtlich alles geregelt nach bisherigem Stand. Auf diesem Punkt kann und darf man sich doch nicht ausruhen! Die Diskussion ist falsch, denn meiner Meinung nach sollten wir eher darüber reden, wie Maschinisten mit einem "echten" Führerschein ausgebildet werden. Wird darauf geachtet, dass sie dass Fahrzeug wirklich kennen lernen und nicht nur damit ein paar mal um den Block fahren. Wenn man das mit einem TSF-W ebenso macht, sinken die Unfallzahlen sicherlich auch, ohne dass jede Menge Geld für einen Führerschein ausgegeben wird

    Das Gesetz nimmt immerhin die Feuerwehr in die Pflicht, die Vergabe der Sondererlaubnis zu regeln. Für mich ist das auch der Auftrag die Leute weiterzubilden und dafür zu sorgen, dass die Fahrer trainiert werden.


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    AutorJoha8nne8s S8., Singen / BaWü660268
    Datum30.12.2010 15:1842264 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolino§§

    Ich zahle jemandem einen Führerschein, damit bin ich aus der Verantwortung und habe die Vorgaben erfüllt - Willkommen in Deutschland


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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen660269
    Datum30.12.2010 15:1942061 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Johannes Schnell
    Das Gesetz nimmt immerhin die Feuerwehr in die Pflicht, die Vergabe der Sondererlaubnis zu regeln.


    Eben! Der Gesetzgeber nimmt die kommunalen Dienstherren aus der Pflicht und bürdet dafür den meist ehrenamtlichen Leitern der Feuerwehr die Pflicht auf, auch noch Fahrerlaubnisse zu verteilen. Klar soll dieser auch jetzt bei ausgebildeten Klasse C Fahrern einen Blick darauf haben, wen er hinter's Steuer lässt... aber er muss nicht Führerscheinprüfer spielen!

    Das was mit dem Feuerwehrführerschein passiert zieht bei Haftungsfragen eine für mich noch nicht durchschaubare Rechtsunsicherheit für die Feuerwehrführungskräfte nach sich.

    MFG

    Ingo


    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW660270
    Datum30.12.2010 15:1942173 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Schnell Ich behaupte würde man die Regelungen mit dem EU Führerschein nicht antasten, würden die (Bagatell-)Unfälle spätestens dann wieder Ansteigen, wenn mehr Gelegenheitsfahrer wieder von den Gemeinden durch gestiegenen Problemdruck plötzlich einen "echten" LKW Führenschein haben und dadruch dann automatisch auch immer die LKWs beherrschen.

    Und weniger Ausbildung = FW-FE ist da die bessere Lösung ?
    Sorry, aber mit der Argumentation hast du dich gerade selber abgeschossen.

    Geschrieben von Johannes Schnell Meine Beobachtungen sehen auch, dass in Wehten mit TSF-W oft einen Stillstand gab, was die Maschinisten angeht, da man ja noch viele Leute mit altem Führerschein hat, die man einsetzen kann. Komisch, dass es hierdurch zu sinkenden Unfallzahlen kam.

    Erfahrungsgemäß sinkt die Risikobereitschaft mit zunehmendem Alter und wenn man nur wenige Fahrer hat,
    erhöht sich zwangsläufig die Fahrpraxis, weil man öfter "dran" kommt.

    Nochmals was kostet das TSF-W und wie viel % dazu einige reguläre FE ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

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    Denkt daran:
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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW660271
    Datum30.12.2010 15:2142501 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Schnell Eine Freiwillige Feuerwehr muss viele Leute ausbilden, um das Ausrücken des Fahrzeugs sicherstellen zu können.

    wenn die TSF-W-Feuerwehr hier schon das Problem hat, wie siehts dann erst mit AGT (4x soviele wie Maschinisten!) bzw. Führungskräften aus?
    Da braucht man üblicherweise so ca. den Faktor 5 - x, um das erfüllen zu können!

    Verzichtet Ihr auch auf die FwDV7-Ausbildung und macht das nach eigenem Gutdünken, weil die Regeln für den Rest (BGR 190) eh zu kompliziert und v.a. zu teuer sind?

    Wieviele Verletzte und wie hohe Sachschäden haben wir jährlich durch schief gegangene Atemschutzeinsätze und wieviele durch Unfälle im Verkehr (und sei es nur im Rangierbetrieb?

    Bzw. wann fangt Ihr dann "endlich" auch an, andere zeit-/kostenintensive Ausbildungen genauso zu diskutieren?


    Geschrieben von Johannes Schnell Das Gesetz nimmt immerhin die Feuerwehr in die Pflicht, die Vergabe der Sondererlaubnis zu regeln. Für mich ist das auch der Auftrag die Leute weiterzubilden und dafür zu sorgen, dass die Fahrer trainiert werden.

    Die Aus- und Fortbildung für die Fw (FwDV 2) regelt vieles und ist m.W. in dem Sinne überall eingeführt. Du willst gar nicht wissen, was die Feuerwehren vor Ort so alles NICHT danach machen...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW660272
    Datum30.12.2010 15:2242278 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Schnell Ich zahle jemandem einen Führerschein, damit bin ich aus der Verantwortung und habe die Vorgaben erfüllt -

    Nein, damit ist es nicht getan..........
    Aber wie wäre es für den Anfang mal damit die richtige FE zu erwerben ?
    Danach dann Einweisung auf das Fahrzeug (wer macht das wie und dokumentiert dass auch?)
    Und als Ergänzung Einweisungsfahrten, Fahrsicherheitstraining ect...........


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

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    Denkt daran:
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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW660273
    Datum30.12.2010 15:2242265 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Schnell zahle jemandem einen Führerschein, damit bin ich aus der Verantwortung und habe die Vorgaben erfüllt - Willkommen in Deutschland

    alles besser als

    ich zahlen den Führerschein nicht, drücke die Verantwortung auf die ab, die oft nicht wissen was sie tun und habe dafür weniger direkte Kosten und hoffe, dass bei meiner Gemeinde nichts passiert.... Willkommen in Deutschland...


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen660274
    Datum30.12.2010 15:2742183 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Schnell Fahrsicherheitstraining

    Nur so aus Interesse: wer zahlt für den Schaden wenn dabei ein TSF-W auf die Seite gepackt wird?

    Gruß
    Ingo


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    AutorJoha8nne8s S8., Singen / BaWü660275
    Datum30.12.2010 15:2742262 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich Cimolinowenn die TSF-W-Feuerwehr hier schon das Problem hat, wie siehts dann erst mit AGT (4x soviele wie Maschinisten!) bzw. Führungskräften aus?
    Da braucht man üblicherweise so ca. den Faktor 5 - x, um das erfüllen zu können!
    #


    AGT kann man sich selbst ausbilden. Das tun die FWs in der Regel auch - Brandübungsanlagen, Container, verrauchte Räume - alles wird betrieben um diese Leute fit zu bekommen.

    Dieses Engagement bei der Ausbildung übertragen auf einen Maschinisten würde ihn meiner Meinung nach dazu befähigen ein TSF-W zu fahren.

    Abschießendes Statement zu diesem Thema: Die momentane Regelung mit dem Führerschein alleine nutzt den Feuerwehren und den Fahrkünsten kaum etwas, solange hier nicht noch mehr darauf geachtet wird. Hier ist die größere Baustelle, denn alleine dadruch, dass ich als Gemeinde den Geldbeutel auf mache, fahren die Leute nicht besser.


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    AutorJoha8nne8s S8., Singen / BaWü660276
    Datum30.12.2010 15:3042061 x gelesen
    Geschrieben von Ingo zum Felde
    Nur so aus Interesse: wer zahlt für den Schaden wenn dabei ein TSF-W auf die Seite gepackt wird?


    Das müsste eben die Gemeinde zahlen. Wie wärs denn man macht es so wie teilweise bei der Selbstrettung das wird ja aus Sicherheitsgründen mancher orts nur noch theoretisch durchgesprochen - aber im Ernstfall sollte es kann funktionieren. Willkommen in Deutschland


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    AutorIngo8 H.8, Vockenhausen / Hessen660277
    Datum30.12.2010 15:3042118 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Johannes Schnell AGT kann man sich selbst ausbilden. Das tun die FWs in der Regel auch - Brandübungsanlagen, Container, verrauchte Räume - alles wird betrieben um diese Leute fit zu bekommen.

    Und auch da hat man eingesehen, dass es Geld kostet, diese richtig auszubilden. Beim Führerschein soll es die entsprechende Erlaubnis aber wieder für umme geben? Irgendwas passt doch da nicht ;).

    Geschrieben von Johannes Schnell Dieses Engagement bei der Ausbildung übertragen auf einen Maschinisten würde ihn meiner Meinung nach dazu befähigen ein TSF-W zu fahren.

    Ja, Fahrertrainings auf entsprechendem Gelände mit einem dazu befähigten Ausbilder mit abschließender Prüfung. Im Endeffekt würde das auf eine vernünftige Fahrschulausbildung, oder zumindest eine ordnungsgemäße Führerscheinprüfung hinauslaufen.

    MfG

    Ingo


    --

    "Der Erfolg der Kommunikation misst sich an dem Verstandenen, nicht an dem Gesagten." [Unbekannt]

    -
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen (btw privaten) Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesem Forum gedacht. Sollte jemand den Inhalt für andere Zwecke verwenden wollen, kann man mich jederzeit via Mail kontaktieren und dieses klären ;)

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP660278
    Datum30.12.2010 15:3242334 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Schnell Z.b. fahren viele BFs schwach besetzt raus und haben so schon einmal Material an der Einsatzstelle. Im Schlimmsten Fall kommt dann die Manpower eben mit nem Mannschaftstransporter nach und bedient sich an den Fahrzeugen die schon da sind. Wo soll das denn sein? Der erste Satz ist noch verbreitet nachvollziehbar, die weitere "Manpower" parkt dann aber eher mit noch mehr Material die Einsatzstelle zu, als mit MTF.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW660279
    Datum30.12.2010 15:3242087 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Schnell Aber überlegen wir uns folgenden Fall: Eine Freiwillige Feuerwehr muss viele Leute ausbilden, um das Ausrücken des Fahrzeugs sicherstellen zu können.

    Das wären bei dem TSF-W eine Staffel als
    1x GF
    1x MA
    2x TF (=AGT)
    2x TM (=AGT)

    Für die Ausbildung zum GF fallen da in den meisten BL 2 Wochen Lohnfortzahlung für den Lehrgang an der LFS an.
    Für die AGT sind da u.U. Ausbildung, regelmäßige Fortbildung, G26.3 Untersuchungen
    Für alle Funktionen ist eine Ausbildung gemäß FwDV 2 erforderlich.

    Wenn wir das jetzt real sicherstellen wollen dürfen wir irgendwo zw. 3 und 6 facher Besetzung als notwendig er trachten.
    IMO besteht daher eh ein Ausbildungsbedarf. Oder schaffen wir die Ausbildung da auch ab ?

    Geschrieben von Johannes Schnell Sie beschließt also relativ vielen Mitgliedern einen Führenschein zu zahlen. --> hohe Kosten, rechtlich alles geregelt nach bisherigem Stand. Auf diesem Punkt kann und darf man sich doch nicht ausruhen! Die Diskussion ist falsch, denn meiner Meinung nach sollten wir eher darüber reden, wie Maschinisten mit einem "echten" Führerschein ausgebildet werden. Wird darauf geachtet, dass sie dass Fahrzeug wirklich kennen lernen und nicht nur damit ein paar mal um den Block fahren.

    Wer es nicht macht macht IMO etwas falsch.
    Nur das Vorhandensein einer FE reicht nicht aus um ein Einsatzfahrzeug sicher bewegen zu können.Geschrieben von

    Johannes Schnell Das Gesetz nimmt immerhin die Feuerwehr in die Pflicht, die Vergabe der Sondererlaubnis zu regeln. Für mich ist das auch der Auftrag die Leute weiterzubilden und dafür zu sorgen, dass die Fahrer trainiert werden.

    wie oft haben wir hier schon darüber diskutiert, wo überall selbst die banalen Forderungen der FwDV nicht eingehalten werden. Bei der FW-FE soll das dann nicht passieren ?


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

    Denkt daran:
    "He Mann, die Intelligenz verfolgt euch, aber ihr seid schneller"

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    AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW660280
    Datum30.12.2010 15:3242052 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Johannes Schnell Rein aus Interesse diese Frage noch: Gabs früher eigentlich Feuerwehren die gegen eine allgemeine Fahrerlaubnis bis 7,5t protestiert haben und man gefordert hat, dass der Führerschein abgewertet werden soll, weil der Stand der Dinge unzumutbar war?

    Ich kenne zumindestens eine Feuerwehr, die sich mit der Argumentation "wir bilden für viel Geld genügend LKW-Fahrer aus (und zwar umfangreicher und gründlicher, als es für die FE-Prüfung notwendig wäre), dann wollen wir dieses Niveau auch für die Autos haben, die zufällig grad unter der 7,5t-Grenze liegen!" _gegen_ den Einsatz von Klasse-3-Fahrern auf 7,5-Tonnern ausgesprochen hat.

    Gruß,
    Henning


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP660281
    Datum30.12.2010 15:3342109 x gelesen
    Versicherung.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW660282
    Datum30.12.2010 15:3342208 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Schnell AGT kann man sich selbst ausbilden. Das tun die FWs in der Regel auch - Brandübungsanlagen, Container, verrauchte Räume - alles wird betrieben um diese Leute fit zu bekommen.

    Ich bin erstaunt, was "jede Fw" bei Euch so selbst hin bekommt bzw. an Ausbildungsmöglichkeiten hat...

    Schon mal über diese Kosten nachgedacht? Wieso geht das?


    -----

    mit privaten und kommunikativen Grüßen


    Cimolino

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW660285
    Datum30.12.2010 15:3642238 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Schnell Hier ist die größere Baustelle, denn alleine dadruch, dass ich als Gemeinde den Geldbeutel auf mache, fahren die Leute nicht besser.

    Das glaube ich wiederum nicht, da eine Fahrschule zumindest die Grundlagen für dieses Fahrzeuggewicht vermittelt.
    Und es sind Fahrstunden vorgesehen, sowie eine Prüfung.
    Insofern wurde der "neue" Fahrer von 2 Leuten (Fahrlehrer und Prüfer) unabhängig voneinander bewertet.
    Gefälligkeitsbeurkundungen sind da eher unwahrscheinlich....


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

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    AutorJoha8nne8s S8., Singen / BaWü660286
    Datum30.12.2010 15:4042194 x gelesen
    Geschrieben von Ulrich CimolinoIch bin erstaunt, was "jede Fw" bei Euch so selbst hin bekommt bzw. an Ausbildungsmöglichkeiten hat...

    Nen Raum zu verrauchen sollte nicht die Welt sein. Den jährlichen Container gibts mit Sponsoring dann gibts noch ein lokale Weiterbildungprogramm in einem Luftschutzkeller, der Wasserverbrauch bei regelmäßigem Strahlrohtraining macht auch nicht arm. Alles realtiv kostensparend, weil sich Leute mal Gedanken gemacht haben was man sinnvolles vor Ort Leisten kann - Ich rede nicht von Anlagen wie in Rotterdam


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    AutorJoha8nne8s S8., Singen / BaWü660287
    Datum30.12.2010 15:4242134 x gelesen
    und wenn man nach der Prüfung nicht weiter regelmäßig übt, hatte man zum Zeitpunkt der Prüfung vll den Stand diese zu schaffen und das wars dann aber auch. Das ist ein Problem das mindestens genau so groß ist.


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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen660288
    Datum30.12.2010 15:4242109 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppVersicherung.

    Welche Versicherung zahlt mehr als das Grundfahrzeug?

    Gruß
    Ingo


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW660290
    Datum30.12.2010 15:4542080 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Schnell und wenn man nach der Prüfung nicht weiter regelmäßig übt, hatte man zum Zeitpunkt der Prüfung vll den Stand diese zu schaffen und das wars dann aber auch. Das ist ein Problem das mindestens genau so groß ist.

    Man hat aber einen Stand auf den man aufbauen kann und IMO auch muss.
    wie ist dieser Stand dazu bei der FW-FE ? besser ? Nicht wirklich.....


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

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    AutorJoha8nne8s S8., Singen / BaWü660291
    Datum30.12.2010 15:4942197 x gelesen
    Die Ausbildung für AGT hat fürher auf Landesebene stattgefunden. Dann wurden die Möglichkeiten und die Infrastruktur geschaffen das auf Kreisebene durchzuführen. ES gäbe die Möglichkeit das sinnvoll mit dem Führerschein zu machen - Lehrgang entwickeln - Fahrlehrer ins Boot holen - Auf Kreisebene einen Fläche zur Übung einrichten. Man könnte schon Geld sparen. Ich bin absolut kein Freund davon blind die Scheine zuvergeben, da möchte ich nicht falsch verstanden werden. Es kann aber auch nicht sein, dass man sich hier wieder an der Gemeinde dumm und dämlich verdient. Das solls ja bei der Feeurwehr geben, gibt Leute, die sich schon über mangelnde Qualität und Preis/Leistung bei Drehleitergerstellern beklagt haben...


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW660292
    Datum30.12.2010 15:5342199 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Schnell Es kann aber auch nicht sein, dass man sich hier wieder an der Gemeinde dumm und dämlich verdient.

    Du bist doch als Gemeinde frei in der Wahl deiner Leistungserbringer (Fahrschule).
    Wenn hier die Qualität nicht stimmt bietet der Markt im Gegensatz zu FW-Fahrzeugen
    sogar eine sehr große Auswahl.........


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

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    AutorJoha8nne8s S8., Singen / BaWü660293
    Datum30.12.2010 16:0042132 x gelesen
    Geschrieben von Michael RoleffUnd weniger Ausbildung = FW-FE ist da die bessere Lösung ?
    Sorry, aber mit der Argumentation hast du dich gerade selber abgeschossen.


    Ich hab schon einmal geschrieben: blinde Vergabe: NEIN - Das Gesetz bietet die Möglichkeit einen Sinnvollen "Lehrgang" zu entwickeln - z.B. in Kooperation mit einem Fahrlehrer.

    Geschrieben von Michael RoleffNochmals was kostet das TSF-W und wie viel % dazu einige reguläre FE ?

    Kommt auf die Ausstattung an und wie sicher man dann auch tatsächlich einen Fahrer da haben möchte zu jeder Tageszeit, aber ich kenn auf jeden Fall Gemeinden, denen ein Fahrer mehr oder weniger deutlich weh tut.


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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW660294
    Datum30.12.2010 16:1042170 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Schnell Ich hab schon einmal geschrieben: blinde Vergabe: NEIN - Das Gesetz bietet die Möglichkeit einen Sinnvollen "Lehrgang" zu entwickeln - z.B. in Kooperation mit einem Fahrlehrer.

    Welche Teile der regulären FE-Ausbildung möchtest Du den streichen ?
    IMO fehlt bei FW eher die konsequente weitere Schulung/Ausbildung.
    Und ds sollte man heute schon so ausbilden, wer macht das ?
    Oder anders warum macht man das nicht schon über all so ?


    Geschrieben von Johannes Schnell Geschrieben von Michael Roleff"Nochmals was kostet das TSF-W und wie viel % dazu einige reguläre FE ?"

    Kommt auf die Ausstattung an und wie sicher man dann auch tatsächlich einen Fahrer da haben möchte zu jeder Tageszeit


    Was kostet eine C1 ? 3.000,-€ ? Das TSF-W dürfte kaum unter 100.000,-€ zu kriegen sein.........
    Und mir ist kein BL bekannt wo TSF-W zu 100% bezuschusst werden.
    => Eigenanteil der Kommune >> Größer als FE C1.
    Nochmals, wenn man die Technik braucht, muss man als Träger des Brandschutzes auch dafür sorgen das genügend Personal dafür zu Verfügung steht und das dieses Ausgebildet ist.

    Geschrieben von Johannes Schnell aber ich kenn auf jeden Fall Gemeinden, denen ein Fahrer mehr oder weniger deutlich weh tut.

    FW ist eine Pflichtaufgabe, wenn ich tw. mitbekomme für was alles Geld versenkt wird.........


    mit freundlichen Grüßen

    Michael

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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg660301
    Datum30.12.2010 18:3742182 x gelesen
    Bei den Fahrsicherheitstrainigs z.B. der Automobilclubs ist in der Teilnahmegebühr eine Vollkaskoversicherung mit IMHO 1000 SB drin.


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
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    AutorIngo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen660308
    Datum30.12.2010 19:1242047 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardBei den Fahrsicherheitstrainigs z.B. der Automobilclubs ist in der Teilnahmegebühr eine Vollkaskoversicherung mit IMHO 1000 SB drin.

    Wir haben die Auskunft erhalten, dass diese Versicherung das Basisfahrzeug aber nicht Ausbau und Ausrüstung versichert.

    Gruß
    Ingo


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg660309
    Datum30.12.2010 19:1942128 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Schnell ES gäbe die Möglichkeit das sinnvoll mit dem Führerschein zu machen - Lehrgang entwickeln - Fahrlehrer ins Boot holen - Auf Kreisebene einen Fläche zur Übung einrichten.

    Warum um Himmels Willen sollte man bei einem bestehenden und funktionierenden Marktangebot eigene Strukturen aufbauen?
    Es kommt ja auch keiner auf die Idee, dass man für die Feuerwehren gesonderte Kreis-LKW-Werkstätten einrichtet wo dann der Kfz-Meister der örtlichen Nfz-Werkstatt abends oder am Wochenende (auch gegen Geld) die Einsatzfahrzeuge wartet/ repariert.

    Geschrieben von Johannes Schnell Man könnte schon Geld sparen.

    Unterm Strich kaum. Das wäre bei Nutzung eines Einsatzfahjrzeugs als Schulungsfahrzeug maximal der Anteil, den die Fahrschule für die (Ab-)nutzung ihres Schulungsfahrzeugs einkalkuliert. Die reine Vorhaltung muß der Fahrlehrer/ die Fahrschule trotzdem verlangen.

    Und das (feuerwehreigene) Schulungsfahrzeug müßte den Vorschriften entsprechen. Einfach nur eine Lehrpedalerie wie "früher" reich nicht mehr.

    Dazu kommt, dass die Kapazität begrenzt wäre. Bei einem Schulungsfahrzeug kannst Du an einem Abend einen, maximal zwei Schüler fahren lassen. Für den Bedarf eines ganzen Landkreises.
    Und komm mir nicht mit Vollzeitausbildung. Da ist dann der Lohnersatz höher als die Kosten einer zivilen Fahrschule...


    Geschrieben von Johannes Schnell Es kann aber auch nicht sein, dass man sich hier wieder an der Gemeinde dumm und dämlich verdient.

    Das hat die Gemeinde in der Hand. Leistung ausschreiben und vergleichen. Oder einen durchnittlichen Ausbildungskostenbetrag (ehrlich) ermitteln. Den bekommt der Teilnehmer ersetzt. Stellt er sich "dämlich" an bzw. nimmt eine teure Fahrschule - sein Problem.


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    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg660310
    Datum30.12.2010 19:2941974 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Schnell Der FW Führerschein betrifft z.B. kleine Gemeinden auf der schwäbischen Alb - viele kleine abgelegene Dörfer, die zu einer Stadt ohne BF gehören.

    Ach erzähl doch nicht solchen Blödsinn.
    Hier in der Gegend um Stuttgart hast Du fast ausschließlich Wehren mit Fahrzeugen Klasse 2/C (wenn nicht Klase B). Da müssen die Gemeinden auch bisher schon die Kosten für die FE Klasse C(E) bezahlen. Und das sogar viel mehr Exemplare (da mehr Fahrzeuge), als bei irgend einer EIn-TSF-W-Wehr auf der Alb.

    Geschrieben von Johannes Schnell Da kann es durchaus ein Finanzielles Problem werden bis man genug Fahrer für die TFS-Ws hat

    Es ist schlicht eine Frage der Weitsicht und des Wollens.
    Die Regelung auf der die Neueinteilung der FE-Klassen erfolgt ist, ist fast 20 Jahre alt. Wenn die Kommandanten und die Bürgermeister sowie Stadtverwaltungen diese 20 Jahre verpennen sind sie einfach nur als dämlich zu bezeichnen.
    Man hat sich einfach darauf ausgeruht, dass man ja genügend Fahrer Klasse 3 hat. Und dass Ausbildung ja auch in den letzten 30 Jahren quasi nichts gekostet hat. Und plötzlich müßte man eben 1500€ alle 2 Jahre in die Hand nehmen, um immer mal wieder einen Fahrer Klasse C1 oder C auszubilden. Wenn man sich das bei einem Fahrzeug das 80-100 T€ in der Anschaffung kostet nicht mehr leisten kann sollte man überlegen, den Standort zu schließen.


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    Christian Fischer
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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg660311
    Datum30.12.2010 19:3241975 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Schnell Ich hab schon einmal geschrieben: blinde Vergabe: NEIN - Das Gesetz bietet die Möglichkeit einen Sinnvollen "Lehrgang" zu entwickeln - z.B. in Kooperation mit einem Fahrlehrer.

    Ja klar. Und die Erde ist eine Scheibe. Dei deutschen Feuerwehren schaffen es heute schon in der Fläche nicht, die bestehenden Vorgaben der FwDV 2 und weiterer mitgeltender Vorschriten einzuhalten.

    Und da soll man nun plötzlich bei der Vergabe von Feuerwehrverarschungsführerscheinen das große Verantwortungsbewußtsein entwickeln und da mehr machen als unbedingt sein muß?

    Nimms mir nicht übel, aber ich komme etwas in Feuerwehrdeutschland rum. Den Zahn dass da auch nur der Hauch einer Verantwortung vorhanden ist kann ich Dir ziehen.


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    Christian Fischer
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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg660314
    Datum30.12.2010 19:5141958 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Schnell Eine Freiwillige Feuerwehr muss viele Leute ausbilden, um das Ausrücken des Fahrzeugs sicherstellen zu können.

    Eine BErufsfeuerwehr bildet sogar alle MA (mindestens des mD) dafür aus. Und das obwohl sie jeden Morgen genau weiß, wer Dienst hat. d.h. von einer (rechnerischen) Fahrzeugbesatzung mit 6 Mann würden 3 Mann (incl. Reserve) mit Fahrer C reichen.


    Geschrieben von Johannes Schnell Sie beschließt also relativ vielen Mitgliedern einen Führenschein zu zahlen. --> hohe Kosten, rechtlich alles geregelt nach bisherigem Stand.

    Das ist der weit vebreitet Irrtum. Ich zitiere mal aus der "Unfallverhütungsvorschrift
    Fahrzeuge"

    "§ 35
    (1) Der Unternehmer darf mit dem selbstständigen Führen von maschinell angetriebenen Fahrzeugen nur Versicherte beschäftigen,
    1. die das 18. Lebensjahr vollendet haben,
    2. die körperlich und geistig geeignet sind,
    3. die im Führen des Fahrzeuges unterwiesen sind und ihre Befähigung
    hierzu gegenüber dem Unternehmer nachgewiesen haben
    und von denen
    4. zu erwarten ist, dass sie die ihnen übertragenen Aufgaben zuverlässig
    erfüllen."

    Also ist es auch bisher mit "nur" der Fahrerlaubnis nicht getan. Insbsondere Punkt 3. ist sehr interessant.

    Und eine Gemeinde tut auch im eigenen Interesse (Minimierung möglicher Folgeschäden) gut daran, hierauf zu achten.



    Geschrieben von Johannes Schnell Die Diskussion ist falsch, denn meiner Meinung nach sollten wir eher darüber reden, wie Maschinisten mit einem "echten" Führerschein ausgebildet werden. Wird darauf geachtet, dass sie dass Fahrzeug wirklich kennen lernen und nicht nur damit ein paar mal um den Block fahren. Wenn man das mit einem TSF-W ebenso macht, sinken die Unfallzahlen sicherlich auch, ohne dass jede Menge Geld für einen Führerschein ausgegeben wird

    Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun.

    Das eine ist (Erst)Ausbildung, das andere Fortbildung.
    Es geht hier um die (Erst)Ausbildung.
    Beim Thema Fortbildung (incl. Einweisung, Überprüfung,...) bin ich voll bei Dir. Aber auch die beste Fortbildung entbindet nicht von einer vorangegangenen (guten) Ausbildung. Und gerade die Möglichkeit dazu hat man den Feuerwehren mit der neuen Regelung genommen.

    Und Du glaubst doch nicht wirklich, dass in der deutschen (Freiwilligen) Feuerwehr jemand der sich bisher einen Dreck um das Thema Einweisung und Fortbildung von Kraftfahrern geschert hat nun plötzlich dazu mutiert die weltbeste interne Ausbildung auf die Beine zu stellen...


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg660316
    Datum30.12.2010 20:0241918 x gelesen
    Geschrieben von Johannes Schnell AGT kann man sich selbst ausbilden.

    Aber auch da wird das i.d.R. zentral im Landkreis an einer Ausbildungsstätte gemacht. Und nicht in jeder Wehr selbst. Das ist vergleichbar mit Fahrschule und Feuerwehr.


    Geschrieben von Johannes Schnell Das tun die FWs in der Regel auch - Brandübungsanlagen, Container, verrauchte Räume - alles wird betrieben um diese Leute fit zu bekommen.

    Ähm. Das sind löbliche Ausnahmen. Die Regelausbildung besteht aus der Pflichtausbildung nach FwDV 2 und 7 in Form des Lehrgangs. Das war es. Samstag nachmittags Lehrgangsabschluss. Danach kommt das "A" an den Helm und fertig.

    Schon eine geregelte Einweisung in die in der jeweilgen Wehr verwendeten PA ist nicht die Regel. Geschweige denn eine geregelte Ausbildung z.B. zur Bedienung der Halterungen (z.B. im Mannschaftsraum, Schlitten,...).


    Geschrieben von Johannes Schnell Hier ist die größere Baustelle, denn alleine dadruch, dass ich als Gemeinde den Geldbeutel auf mache, fahren die Leute nicht besser.


    Wie an anderer Stelle geschrieben. Du willst die Fortbildung verbessern. Da bin ich voll bei Dir. Aber dafür die Ausbildung aufzugeben. Nein danke.


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    Christian Fischer
    Wernau


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg660324
    Datum30.12.2010 20:5641924 x gelesen
    hmm ... interessant, und ich habe bereits mehrere Trainings mit Dienstfahrzeugen hinter mir.
    Bei Gelegenheit hake ich da mal nach ...
    Ausrüstung könnte ich ja noch verstehen ...


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
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    AutorDani8el 8R., Ulm / Baden-Württemberg666007
    Datum08.02.2011 10:3443459 x gelesen
    Geschrieben von Udo BurkhardDas "Fahrberechtigungsgesetz" für Baden-Württemberg wurde am 20.12.2010 im GBl. 2010, Seite 1056, veröffentlicht. (siehe Threadcontainer)

    Hallo,

    Die zugehörige Verordnung

    "Verordnung der Landesregierung zur Erteilung von Fahrberechtigungen zum Führen von Einsatzfahrzeugen für die Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste und der technischen Hilfsdienste (Fahrberechtigungsverordnung)"

    vom 18.01.2011 wurde am 25.01.2011 im Gesetzblatt veröffentlicht.

    Öffentlich zugänglich im Netz hab ich sie bisher leider noch nicht gefunden.

    Da geht's jetzt allerdings um 4,75t.

    An Ausbildung werden 5 UE a 45 Minuten mit vorgegebenen Inhalten gefordert, anschließend eine Prüfung a 60 Minuten mit Grundfahraufgaben und mind. 45 Minuten Prüfungsfahrt. Die Prüfung wird durch einen Prüfer abgenommen, der nicht der Ausbilder ist. Qualifikation ist jeweils mindestens 30 Jahre, 5 Jahre Besitz C1, Mitglied der ausbildenden Organisation, max. 3 Punkte.

    Grüße
    Daniel


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    AutorUdo 8B., Aichhalden / Baden-Württemberg666022
    Datum08.02.2011 11:0142260 x gelesen
    Die Verordnung kann bei juris im Landesrecht-BW-Bürgerservice eingesehen werden:

    GBl 2011 Nr. 1 Seite 2-8


    Beste Grüße
    Udo Burkhard
    -----------------------------------
    schau mal rein:
    www.helferportal.org www.arbeitsschutz-im-ehrenamt.de

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg803956
    Datum12.02.2015 08:2929579 x gelesen
    Guten Tag

    wie weit wird von der Regelung dieses Feuerwehrführerscheines in BaWü Gebrauch gemacht ?
    Hier in der näheren Umgebung spielt die Thematik bei den FF kaum eine Rolle.



    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard

    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)


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     29.04.2010 15:39 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
     29.04.2010 16:45 Mich7ael7 K.7, Waldachtal
     29.04.2010 16:49 Jürg7en 7M., Weinstadt
     29.04.2010 16:54 Mich7ael7 K.7, Waldachtal
     29.04.2010 18:18 Flor7ian7 E.7, Winnenden
     29.04.2010 18:26 Joch7en 7P., Edingen-Neckarhausen
     01.05.2010 21:13 Chri7sti7an 7T., Hemer
     02.05.2010 13:57 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     02.05.2010 20:11 Chri7sti7an 7T., Hemer
     02.05.2010 21:36 Matt7hia7s M7., Stockach
     02.05.2010 21:59 Ingo7 z.7, Handeloh
     03.05.2010 08:13 Matt7hia7s M7., Stockach
     03.05.2010 08:47 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
     03.05.2010 09:27 Ingo7 z.7, Handeloh
     03.05.2010 10:16 Alex7and7er 7H., Weissach
     03.05.2010 10:23 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
     03.05.2010 10:49 Ingo7 z.7, Handeloh
     03.05.2010 10:57 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     03.05.2010 10:56 Stef7an 7B., Alpen/Aachen
     03.05.2010 11:24 Matt7hia7s M7., Stockach
     29.04.2010 21:35 Denn7is 7R., Gernsbach
     29.04.2010 22:07 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     29.04.2010 22:08 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     30.04.2010 07:21 Mark7us 7R., Stockach
     30.04.2010 07:47 Pete7r L7., Trochtelfingen
     30.04.2010 10:57 ., Wüstenrot
     30.04.2010 14:56 Pete7r L7., Trochtelfingen
     30.04.2010 15:16 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.04.2010 16:19 Sven7 K.7, Hamburg
     30.04.2010 17:31 Thom7as 7E., Nettetal
     30.04.2010 18:25 Sven7 K.7, Hamburg
     28.12.2010 16:37 Udo 7B., Aichhalden
     28.12.2010 17:06 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     28.12.2010 17:26 Udo 7B., Aichhalden
     28.12.2010 17:26 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
     29.12.2010 10:45 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     29.12.2010 11:23 Thom7as 7K., Hermeskeil
     29.12.2010 17:00 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     29.12.2010 17:14 ., Haan / Rhld
     29.12.2010 18:13 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     29.12.2010 19:31 Hein7ric7h B7., Osnabrück
     30.12.2010 13:26 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.12.2010 13:36 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     30.12.2010 13:43 Thom7as 7K., Hermeskeil
     30.12.2010 13:46 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     30.12.2010 14:35 Joha7nne7s S7., Singen
     30.12.2010 14:40 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.12.2010 14:45 Joha7nne7s S7., Singen
     30.12.2010 14:53 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     30.12.2010 15:06 Joha7nne7s S7., Singen
     30.12.2010 15:12 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.12.2010 15:18 Joha7nne7s S7., Singen
     30.12.2010 15:22 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     30.12.2010 15:22 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.12.2010 15:49 Joha7nne7s S7., Singen
     30.12.2010 15:53 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     30.12.2010 19:19 Chri7sti7an 7F., Wernau
     30.12.2010 15:19 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     30.12.2010 16:00 Joha7nne7s S7., Singen
     30.12.2010 16:10 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     30.12.2010 19:32 Chri7sti7an 7F., Wernau
     30.12.2010 15:02 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.12.2010 15:14 Joha7nne7s S7., Singen
     30.12.2010 15:19 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     30.12.2010 15:21 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.12.2010 15:27 Joha7nne7s S7., Singen
     30.12.2010 15:30 Ingo7 H.7, Vockenhausen
     30.12.2010 15:33 Ulri7ch 7C., Düsseldorf
     30.12.2010 15:40 Joha7nne7s S7., Singen
     30.12.2010 15:36 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     30.12.2010 15:42 Joha7nne7s S7., Singen
     30.12.2010 15:45 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     30.12.2010 20:02 Chri7sti7an 7F., Wernau
     30.12.2010 15:32 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     30.12.2010 19:51 Chri7sti7an 7F., Wernau
     30.12.2010 14:42 Thom7as 7K., Hermeskeil
     30.12.2010 14:43 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     30.12.2010 14:49 Joha7nne7s S7., Singen
     30.12.2010 14:56 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     30.12.2010 15:32 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     30.12.2010 19:29 Chri7sti7an 7F., Wernau
     30.12.2010 15:27 Ingo7 z.7, Handeloh
     30.12.2010 15:30 Joha7nne7s S7., Singen
     30.12.2010 15:33 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     30.12.2010 15:42 Ingo7 z.7, Handeloh
     30.12.2010 18:37 Udo 7B., Aichhalden
     30.12.2010 19:12 Ingo7 z.7, Handeloh
     30.12.2010 20:56 Udo 7B., Aichhalden
     30.12.2010 15:32 Henn7ing7 K.7, Dortmund
     29.12.2010 11:56 Jürg7en 7G., Gaienhofen
     29.12.2010 19:11 Volk7er 7E., Eydelstedt
     08.02.2011 10:34 Dani7el 7R., Ulm
     08.02.2011 11:01 Udo 7B., Aichhalden
     12.02.2015 08:29 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
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