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Thema | Falschparker: Feuerwehr Bremen führt Testfahrt im Viertel durch | 33 Beträge | |||
Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit | ||||
Infos: | |||||
Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 622702 | |||
Datum | 26.04.2010 23:25 | 16800 x gelesen | |||
Die Feuerwehr Bremen hat unter Federführung des Bremer Innensenators Ulrich Mäurer kürzlich Testfahrten im "Viertel" (Wiki-Link) in Bremen durchgeführt. Das regionale Magazin "buten un binnen" berichtet darüber wie folgt: Keine Gnade für Falschparker Wenn es brenzlig wird, dann ist eine reibungslose Anfahrt der Feuerwehr wichtig. Häufig sind die Straßen zum Einsatzort jedoch durch Falschparker blockiert. Deshalb lässt die Bremer Feuerwehr jetzt gnadenlos abschleppen. Ein buten-un-binnen-Reporter war bei einer Testfahrt in Bremen dabei. zum Video Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 622706 | |||
Datum | 26.04.2010 23:47 | 13394 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars TiedemannKeine Gnade für Falschparker Hallo, das Problem ist leider derzeit so, dass sich in den Problemzonen der Innenstädte die Bürger freuen, wenn ein Fahrzeug abgeschleppt wird, - dann steht ja eine neuer Parkplatz zur Verfügung. Zumindest bei uns sind die Probleme seit Jahrzehnten bekannt und teilweise auch dokumentiert. Ich kann nur noch einen früheren Abteilungsleiter zitieren: "Das Problem wird politisch erst dann gelöst, wenn mal ein kompletter Straßenzug/Stadtteil abgebrannt ist." Vorher wird sich nichts ändern, da ja auch Politiker sagen: "Wo sollen denn die Bürger ihre Fahrzeuge abstellen." Traurig, - aber derzeit offensichtlich nicht lösbar! Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 622709 | |||
Datum | 27.04.2010 00:02 | 13221 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard PfeifferZumindest bei uns sind die Probleme seit Jahrzehnten bekannt.... Und ab und zu fährt die Feuerwehr unter den Augen der Presse Streife, es hilft ein paar Tage, aber auch nur in dem betreffenden Viertel, danach buisness as usual... Die Idee, die Schichtzulage (+ Bonus) selbst zu verdienen, indem man in jeden RTW und jedes Löschfahrzeug ein Eingabegerät des Strassenverkehrsamtes legt, hat einen gewissen Charme und hätte eine nachhaltigere Wirkung als solche punktuellen Aktionen. :-))) Geschrieben von Gerhard Pfeiffer Vorher wird sich nichts ändern, da ja auch Politiker sagen: "Wo sollen denn die Bürger ihre Fahrzeuge abstellen." Man könnte ja auch mal hundert Meter laufen... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Gerh8ard8 P.8, Stuttgart / Baden-Württemberg | 622711 | |||
Datum | 27.04.2010 00:07 | 13059 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerMan könnte ja auch mal hundert Meter laufen... Hallo, wenn Du das heutzutage forderst kann es Dir passieren, dass Du als Rassist bezeichnet wirst:-))) Mit freundlichen Grüßen aus Stuttgart Gerhard Pfeiffer | |||||
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Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 622714 | |||
Datum | 27.04.2010 00:46 | 12958 x gelesen | |||
Geschrieben von Gerhard Pfeifferwenn Du das heutzutage forderst kann es Dir passieren, dass Du als Rassist bezeichnet wirst:-))) Es muss ja nicht gleich ein Marathon sein... In manchen Stadtteilen ist es mit hundert Metern nicht getan, wenn man nach 22h nach Hause kommt, und trotzdem noch korrekt parken will.... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer *Planung ersetzt den Zufall durch Irrtum* | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 622718 | |||
Datum | 27.04.2010 06:25 | 12692 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerIn manchen Stadtteilen ist es mit hundert Metern nicht getan, wenn man nach 22h nach Hause kommt, und trotzdem noch korrekt parken will.... Als ich das erste mal mit dem Auto in Barcelona war, schaute ich schon verwundert als ich endlich einen legalen Parkplatz gefunden hatte , das ich 10 Minuten S Bahn fahren durfte um in meine Unterkunft zu kommen . Als Mensch vom Lande glaubt man so etwas erst wenn man es selber erlebt hat. Dennoch geht es, und bringt einen nicht um Gunnar | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 622725 | |||
Datum | 27.04.2010 08:06 | 12642 x gelesen | |||
Geschrieben von Dietmar ReimerMan könnte ja auch mal hundert Meter laufen... Man muß ja nicht gleich laufen, gehen dürfte in der Regel ausreichen... :-) Aber ob Du´s glaubst oder nicht, das ist sogar hier auf´m Dorf so. Wenn manche Eltern ihre Stöpsel morgens zur KiTa bringen, wird auch gerne direkt vor der Tür und halb auf der Straße geparkt, beidseitig versteht sich. 50m zu Fuß zu bewältigen ist ja auch zu viel verlangt... Ist insbesondere zu den Stoßzeiten ganz "nett", da hätte ich auch schon öfter mal die Idee sich dann mit großem, rotem Auto auf die Straße zu stellen und "Krach" zu machen.... Wobei die Wirkung wohl ähnlich wie bei Euch wäre... Geschrieben von Dietmar Reimer es hilft ein paar Tage, aber auch nur in dem betreffenden Viertel, danach buisness as usual... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Feli8x H8., Winsen-Scharmbeck / Niedersachsen | 622726 | |||
Datum | 27.04.2010 08:07 | 12701 x gelesen | |||
Da stellt sich mir doch die Frage, was passiert, wenn auf der Einsatzfahrt ein falsch geparktes Auto angefahren wird? Stehen bleiben? Wie bei "normalen" Blechschäden? Weiter fahren? Ist das Fahrerflucht? Wie sieht das mit der Haftung aus? Wie verhält man sich am sinnvollsten? | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg | 622746 | |||
Datum | 27.04.2010 10:31 | 12356 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Mmmh! Geschrieben von Lars Tiedemann Deshalb lässt die Bremer Feuerwehr jetzt gnadenlos abschleppen. Diese Aussage hat für mich einen faden Beigeschmack. Abschleppen (lassen) darf doch nur das Ordungsamt, oder jetzt Stadtpolizei genannt? Mkg Ralf Haas, Seebach (Baden) "Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....." Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind. -Albert Einstein (1876-1955) Hunde, haben Herrchen und Katzen, haben Personal...! Rechtschreibfehlermodus: EIN | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 622764 | |||
Datum | 27.04.2010 11:23 | 12402 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf HaasDiese Aussage hat für mich einen faden Beigeschmack. Abschleppen (lassen) darf doch nur das Ordungsamt, oder jetzt Stadtpolizei genannt? a) stammt diese Aussage nicht von mir, sondern aus dem einleitenden Text von "buten un binnen" b) lief die Aktion unter Regie des Bremer Innensenators und der ist "Chef" sowohl der Bremer Feuerwehr als auch der Bremer Polizei und des Innen- und Sportressorts. Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Seebach / Baden-Würrtemberg | 622770 | |||
Datum | 27.04.2010 11:42 | 12321 x gelesen | |||
Hallo zusammen! Geschrieben von Lars Tiedemann a) stammt diese Aussage nicht von mir, sondern aus dem einleitenden Text von "buten un binnen" Ich habe auch nicht behauptet, dass Du den Text verfasst hast und das der Innensenator diese Aktion veranlasst hat, habe ich im Videobeitrag gesehen. Der Text stammte ja offensichtlich von einer "Pressetstelle". Ich finde nur solche Formulierungen seitens der Presse problematisch, da es meißt dann heißt "die Feuerwehr" kassiert das Knöllchen, "die Feuerwehr" will ein neues Auto, "die Feuerwehr" ... . Da es "der Feuerwehr" aber dabei um das Wohl der Allgemeinheit geht, wird meißt gar nicht erwähnt (ausnahmen bestätigen die Regel) aber dann doch seitens der Bevölkerung Ignoriert, weil die Mesasge nicht verstanden wird. Dann wird rumgeheult "die Feuerwehr" hat mich abgeschleppt, haben die keine Brände zu löschen? Mkg Ralf Haas, Seebach (Baden) "Drum grüß´ ich Dich, mein Badnerland....." Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind. -Albert Einstein (1876-1955) Hunde, haben Herrchen und Katzen, haben Personal...! Rechtschreibfehlermodus: EIN | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg | 622775 | |||
Datum | 27.04.2010 12:35 | 12399 x gelesen | |||
Geschrieben von Felix HoppeDa stellt sich mir doch die Frage, was passiert, wenn auf der Einsatzfahrt ein falsch geparktes Auto angefahren wird? Rechtlich: Weiterfahren = Fahrerflucht Gruß Christoph Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 622779 | |||
Datum | 27.04.2010 12:55 | 12262 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph SchönthalerRechtlich: Weiterfahren = Fahrerflucht Hallo, hast du für die Aussage eine belastbare Quelle? Gruß, Sebastian | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 622780 | |||
Datum | 27.04.2010 13:06 | 12287 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian Böntgenhast du für die Aussage eine belastbare Quelle? §142 Strafgesetzbuch gilt auch für Feuerwehrautos. Die §§ 35, 38 StVO befreien nicht von den Regelungen des StGB. Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 622782 | |||
Datum | 27.04.2010 13:19 | 12480 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Markus Weber §142 Strafgesetzbuch gilt auch für Feuerwehrautos. Die §§ 35, 38 StVO befreien nicht von den Regelungen des StGB. Das ist insoweit unstrittig. Lies aber mal bitte im Link das Unterthema zum Strafrecht Wikipedia-Rechtfertigungsgrund Das ist natürlich zugegebenermassen dünnes Eis und wird im Einzelfall vor Gericht entschieden. Ich würde es mir je nach Einsatzsituation mehr als dreimal überlegen es drauf ankommen zu lassen. Die Aussage "weiterfahren gleich automatisch Fahrerflucht" geht zwar in die richtige Richtung, weil Vorischt ist beser als Nachsicht. Aber meiner Vermutung nach ist das, ich sag mal, nicht ganz vollständig. Deshalb wollte ich wissen ob er für seine Aussage belastbare Quellen hat. Gruß, Sebastian | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 622787 | |||
Datum | 27.04.2010 14:00 | 12250 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian BöntgenDeshalb wollte ich wissen ob er für seine Aussage belastbare Quellen hat. Du hast doch mit deiner Argumentation schon bewiesen, dass es die nicht geben kann. Sicherlich KANN eine Entscheidung bei Vollbrand Krankenhaus für die primäre DLK bei einem abgefahrenen Spiegel anders aussehen als für das n-te LF nach Frontalzusammenstoß mit PKlemm. Grundsätzlich gilt, dass bei Unfall die Einsatzfahrt abgebrochen wird, eine Meldung an die Leitstelle abgesetzt wird und das Fahrzeug dort erst mal verbleibt. Alles andere sind Einzelfallentscheidungen, die hier schon in epischer Breite diskutiert worden sind, weil jedem bei genug Phantasie ein Beispiel einfällt, wann es doch anders sein könnte/muss. Diese Diskussion führt aber zu nichts. Du hast das Problem doch bereits erkannt, es gibt nicht für jeden denkbaren Sonderfall eine einheitliche Regelung (wie viel km/h darf ich nach §35 StVO übertreten, etc.). Prinzipiell ist der Fahrer der Angeschissene, wenn er weiterfährt. Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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Autor | Lars8 J.8, Krefeld / NRW | 622788 | |||
Datum | 27.04.2010 14:05 | 12154 x gelesen | |||
Dazu hat der §142 StGB schon einen Notanker eingebaut. Es bedarf daher keiner zusätzlichen Rechtfertigungsgründe, solange man im Nachhinein die Feststellung seiner Personalien etc. ermöglicht. Meist kommt ja sowieso die Polizei mit zu den Einsätzen und sollte etwas passieren, ist der Draht zwischen beiden Leitstellen ja meist dementsprechend kurz, dass die Abgabe einer Meldung über Funk mit Angabe des Unfallortes, eigenen Kennzeichens und der Fahrerdaten zuerst genügen sollte. Denn es steht ja geschrieben: (2) Nach Absatz 1 wird auch ein Unfallbeteiligter bestraft, der sich Das Ausfüllen einer Unfallmitteilung ist dadurch schonmal möglich und man zeigt ja, dass man sich nicht vorsätzlich der Feststellung seiner Beteiligung entziehen will. In der Praxis würd da dann im Nachhinein ein normaler Unfall zu aufgenommen werden - wenn's 200%ige Kollegen von Grün-Weiß sind, wird auch erst einmal die Anzeige wegen Verdacht geschrieben (Polizei darf ja nicht eigenverantwortlich einstellen), aber bei der Situation Menschenleben in Gefahr wird meiner Einschätzung nach kein Staatsanwalt das bis zum Richter durchwinken, sondern ehr einstellen. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 622790 | |||
Datum | 27.04.2010 14:26 | 12159 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus WeberGeschrieben von Sebastian Böntgen Ist richtig, hätte das auch schon direkt schreiben können. Hatte nur gedacht, dass Christoph merkt, das seine Aussge etwas zu platt war, ohne das ich jetzt "ewig" ausholen muss. Geschrieben von Markus Weber Grundsätzlich gilt, dass bei Unfall die Einsatzfahrt abgebrochen wird, eine Meldung an die Leitstelle abgesetzt wird und das Fahrzeug dort erst mal verbleibt. Alles andere sind Einzelfallentscheidungen, die hier schon in epischer Breite diskutiert worden sind, weil jedem bei genug Phantasie ein Beispiel einfällt, wann es doch anders sein könnte/muss. So ist es. Gruß, Sebastian | |||||
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 622791 | |||
Datum | 27.04.2010 14:29 | 12039 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars JansenIn der Praxis würd da dann im Nachhinein ein normaler Unfall zu aufgenommen werden - wenn's 200%ige Kollegen von Grün-Weiß sind, wird auch erst einmal die Anzeige wegen Verdacht geschrieben (Polizei darf ja nicht eigenverantwortlich einstellen), aber bei der Situation Menschenleben in Gefahr wird meiner Einschätzung nach kein Staatsanwalt das bis zum Richter durchwinken, sondern ehr einstellen. Genau. Es ist eben eine Frage der Verhältnismäßigkeit. Ein Unfall mit Personenschaden ist da auch ganz sicher anders zu bewerten wie ein kaputter Außenspiegel. Wir hatten einmal den Fall, wo ein geringer Blechschaden entstand und die Einsatzfahrt fortgesetzt wurde. Meldung über Funk an Lst. (weitergabe an Pol) und Ansprache der Beamten an der Einsatzstelle. Nach dem Einsatz wurde das Ganze in Augenschein genommen und alles war geregelt. Natürlich kann es da zu einem Ermittlungsverfahren kommen, insbesondere, wenn der Geschädigte darauf besteht. Damit muss man nunmal auch rechnen. Nicht alle Bürger sehe das so locker. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 622792 | |||
Datum | 27.04.2010 14:31 | 12010 x gelesen | |||
Geschrieben von Ralf HaasIch finde nur solche Formulierungen seitens der Presse problematisch, da es meißt dann heißt "die Feuerwehr" kassiert das Knöllchen, "die Feuerwehr" will ein neues Auto, "die Feuerwehr" ... . Da es "der Feuerwehr" aber dabei um das Wohl der Allgemeinheit geht, wird meißt gar nicht erwähnt (ausnahmen bestätigen die Regel) aber dann doch seitens der Bevölkerung Ignoriert, weil die Mesasge nicht verstanden wird. Dann wird rumgeheult "die Feuerwehr" hat mich abgeschleppt, haben die keine Brände zu löschen? Du hast Recht, dass das sicher keine so gute PR ist. Aber die Menschen, die diese Aussagen tätigen würden, werden sich sicher nicht über den Unterschied Stadt/OA/FW/wasauchimmer scheren. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 622794 | |||
Datum | 27.04.2010 14:39 | 12114 x gelesen | |||
Man muss auch differenzieren ob es sich um einen Unfall oder um eine absolut für den Einsatzerfolg notwendige Amtshandlung war, bei der ein verhältnismäßiger Schaden nicht zu vermeiden war. Ein Entfernen von Sachen, die den Einsatz behindern, dürfen laut BayFwG von Feuerwehrleuten entfernt werden. Ein dabei verursachter Schaden muss dann von der Gemeinde ersetzt werden. Allerdings kann es schon passieren, dass der Schaden nicht ersetzt wird, da ja falsch geparkt wurde. Bei Bagatellschäden habe ich die Erfahrung gemacht, dass eine telefonische Meldung bei der Polizei ausreichend ist, falls der Eigentümer nicht erreichbar ist. | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg | 622801 | |||
Datum | 27.04.2010 15:50 | 12080 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian BöntgenIst richtig, hätte das auch schon direkt schreiben können. Hatte nur gedacht, dass Christoph merkt, das seine Aussge etwas zu platt war, ohne das ich jetzt "ewig" ausholen muss. Deswegen hatte ich das "Rechtlich:" vorgestellt und mich aus den von Markus genannten Gründen sehr kurz gehalten. Wollte damit verhindern, dass der Thread in Richtung OT abdriftet, was nun doch mehr oder weniger eingetreten ist. Gruß Christoph Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss) | |||||
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Autor | Mich8ael8 W.8, Engen / BW | 622808 | |||
Datum | 27.04.2010 16:43 | 11842 x gelesen | |||
Zum Thema: http://www.suedkurier.de/region/kreis-konstanz/konstanz/Falschparker-behindern-Feuerwehr;art372448,4256871 -Ganz private Meinung- | |||||
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Autor | Kim 8S., Hambergen / Niedersachsen | 622811 | |||
Datum | 27.04.2010 17:00 | 12106 x gelesen | |||
Nicht ganz so aber ähnlich. Vor 4 Wochen hatten wir bei uns auf Kreisebene eine TM2-Prüfung, an der ich noch als Ausbilder teilgenommen habe. Auf dem Unterflurhydranten, den wir für unsere Übung ausgewählt hatten,stand ein PKW. Bebaung in der Gegend: weitläufig, überwiegend Reeteindeckung. Also fuhren wir erst zum Prüfungssszenario "offenes Gewässer", auf dem Weg da hin, kam uns eine Dame mit Hund entgegen, ich ließ anhalten und habe die Dame gefragt ob ihr das Fahrzeug gehören würde. Die Dame war völlig erschüttert und den Tränene nahe, das ihr sowas passiert ist,ich konnte sie aber soweit beruhigen, das sie weiß, das wir in dem Moment gerade keinen Einsatz haben. Habe ihr noch erklärt wie sie die Unterflurhydranten der Feuerwehr erkennen kann und das der Scheitelpunkt einer T-Kreuzung auch ohne Hydrant keine tolle Parkmöglichkeit ist. Nach der Übung "offenes Gewässer",wollten wir nun wieder zu WE Unterflurhydrant fahren. Ca. 50 Meter hiervon entfernt, sehe ich wie ein PKW dreht und auf dem Hydranten parkt. Ich weiß,war nicht richtig, aber ich habe die bekannte Tonfolge einmal durchlaufen lassen, ohne Reaktion. Als ich austieg um den Fahrer des Pkw anzusprechen, stieg dieser aus. Ich habe gedacht ich falle um, ein mir bekannter Feuerwehrmann, noch besser, 2 seiner Kameraden, saßen gerade bei mir im Auto zur Prüfung. Den Hinweis, das er auf einemHydranten steht, nahm er als Scherz auf, als er realisierte, dass ich nicht scherzte, sagte er: Wollt ihr da jetzt ran?, Ja,das wollen wir. begeistert war er nicht. 50 Meter neben dem Hydranten steht ein Reetdachhaus. Also auf dem Lande ists genauso, und die Naivität kennt keine Grenzen. Gruß Kim "Wer Visionen hat, der muß mal zum Arzt gehen" Helmut Schmidt Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 622818 | |||
Datum | 27.04.2010 18:08 | 11979 x gelesen | |||
Mahlzeit! Geschrieben von Kim Schmidt Auf dem Unterflurhydranten, den wir für unsere Übung ausgewählt hatten,stand ein PKW. Das Parken auf Unterflurhydranten ist (entgegen weitläufiger Meinung) _nicht_ automatisch verboten. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 622819 | |||
Datum | 27.04.2010 18:14 | 11802 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Adolf Huber Man muss auch differenzieren ob es sich um einen Unfall oder um eine absolut für den Einsatzerfolg notwendige Amtshandlung war, bei der ein verhältnismäßiger Schaden nicht zu vermeiden war. Genau das ist der springende Punkt. Im ersten Fall Verschuldenshaftung bzw. Haftung des Fahrzeughalters, jeweils i.V.m. Amtshaftung (wenn keine Ausschlussgründe dagegen sprechen), sprich: die Gemeinde als Träger der Feuerwehr und Halter des Fahrzeugs zahlt. Im zweiten Fall muss man unterscheiden ob der Geschädigte Störer oder Nichtstörer war. Der Nichtstörer bekommt seinen Schaden von der Behörde ersetzt (wenn man z.B. wegen eines anderen, verkehrswidrig geparkten Fahrzeugs ein ordnungsgemäß geparktes Fahrzeug beschädigt hat). Rein praktisch ist für die beteiligten FM(SB) der erste Fall einfacher: "ups, tut mir leid!", Unfallbericht schreiben, fertig. Im zweiten Fall muss man (dann aber nicht der Fahrer sondern die Führungskraft, die es angeordnet hat!) Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit (und ggf. noch Auswahl des zu "entfernenden" Fahrzeugs, wenn es ein Nichtstörer war) begründen. Zuständigkeit usw. erstmal vorausgesetzt. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Kim 8S., Hambergen / Niedersachsen | 622820 | |||
Datum | 27.04.2010 18:21 | 12015 x gelesen | |||
Geschrieben von Henning KochDas Parken auf Unterflurhydranten ist (entgegen weitläufiger Meinung) _nicht_ automatisch verboten. §12 StVO ... auf Schächten und anderen Verschlüssen ist das Parken verborten. Ich sehe einen UH als "anderen Verschluss" an. Wohingegen das Parken vor einem Hydranten, wie z. B. in den USA nicht verboten ist. Gruß Kim "Wer Visionen hat, der muß mal zum Arzt gehen" Helmut Schmidt Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung. | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 622821 | |||
Datum | 27.04.2010 18:21 | 11914 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Henning Koch Das Parken auf Unterflurhydranten ist (entgegen weitläufiger Meinung) _nicht_ automatisch verboten. kannst du uns das mal näher erklären? MkG Jürgen Mayer Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de | |||||
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Autor | Pete8r L8., Köln / St. Wendel / NRW / Saarland | 622823 | |||
Datum | 27.04.2010 18:52 | 11717 x gelesen | |||
Geschrieben von Kim Schmidt§12 StVO ... auf Schächten und anderen Verschlüssen ist das Parken verboten. Schön wäre nur, wenn dies auch die zuständigen Behörden wüssten und entsprechende Bereiche nicht als Parkfläche ausweisen würden. Alles was ich schreibe ist ausschließlich meinen Meinung. | |||||
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Autor | Hans8wer8ner8 K.8, Kirnitzschtal / Sachsen | 622837 | |||
Datum | 27.04.2010 20:02 | 11766 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Kim Schmidt §12 StVO ... auf Schächten und anderen Verschlüssen ist das Parken verborten. Und ich sehe darin den lustigsten Versprecher der StVO...;-) Da dürften doch auch Gas- und Wasserabsperrschieber (die noch gar nichts mit der Löschwasserbereitstellung zu tun haben) gar nicht in Straßen oder Verkehrswegen eingebracht werden? Oder der Kraftfahrer u.ä. braucht eine Pfadfinderlizenz? mkg hwk | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 622841 | |||
Datum | 27.04.2010 21:36 | 11936 x gelesen | |||
Hallo! Geschrieben von Kim Schmidt §12 StVO ... auf Schächten und anderen Verschlüssen ist das Parken verborten. nein, das steht dort (so) eben nicht! Geschrieben von Kim Schmidt Ich sehe einen UH als "anderen Verschluss" an. Da könnten wir uns drauf einigen, ja. Aber das Parkverbot dafür gilt halt nur auf Gehwegen. Geschrieben von Kim Schmidt Wohingegen das Parken vor einem Hydranten, wie z. B. in den USA nicht verboten ist. Auch da stimme ich dir zu. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 622843 | |||
Datum | 27.04.2010 21:46 | 11740 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Jürgen M@yer kannst du uns das mal näher erklären? Die nicht-Existenz eines Verbots zu belegen ist nicht ganz trivial. Das hier schon angesprochene Verbot aus §12, Abs. 3 Nr. 4 ist dort auf wenige Ausnahmefälle ("auf Gehwegen") begrenzt und gilt deswegen nicht automatisch für alle Hydranten. Gruß, Henning | |||||
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Autor | Lars8 T.8, Oerel / Niedersachsen | 670728 | |||
Datum | 07.03.2011 19:10 | 10475 x gelesen | |||
Und das kommt dabei raus, wenn man es doch nicht lernt.... Gruß Lars "Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. " J. Dalhoff **************************************************************************** Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder. Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen. | |||||
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