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Thema | Darf ein KFV so etwas bzw. ist es rechtlich in Ordnung??? | 19 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 622595 | |||
Datum | 26.04.2010 12:08 | 8976 x gelesen | |||
Hallo Kameraden , eine Frage an die Rechtsexperten unter euch, mich bzw. unsere Wehrführung beschäftigt folgendes Problem,unser Kreisfeuerwehrverband will nach Entscheidung am letzten Verbandstag nur noch Anträge für Auszeichnungen an den LFV oder DFV weiterleiten oder Auszeichnugen innerhalb des KFV vornehmen bzw. bearbeiten ,wenn mindestens 1 Delegierter der betroffenen Feuerwehr am entsprechenden vorherigen Verbandstag des KFV teilgenommen hat. Wie sieht die Sache rechtlich aus? Verstößt das nicht gegen das GG ,weil der ggf.auszuzeichnende Kamerad in diesem Moment bei evtl. gleich vorliegenden Voraussetzungen benachteiligt wird,nur weil aus welchen Gründen auch immer ,kein Kamerad aus seiner (Heimat)Wehr zu " Onkel-Hottes-Märchenstunde" kann/will? Eure Meinungen zu dem Thema. Zur Zeit betrifft es uns noch nicht.....könnte ggf. aber irgendwann auf uns zukommen MkG Lars P.S. Ich persönlich kann auch ohne KFV leben... Nachzulesen hier Hier Seite 20 Bericht 15. VV KFV 2009 hier auch angeführt um welche Auszeichnungen es sich handeln würde. | |||||
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Autor | Phil8ipp8 W.8, Hochspeyer/ LK Kaiserslautern / Rheinland-Pfalz | 622598 | |||
Datum | 26.04.2010 12:48 | 5733 x gelesen | |||
Aus meiner Sicht kann das nur falsch sein, selbst wenn es eine Grundlage dafür gibt (ich kann es mir nicht vorstellen, ein kurzer Ausflug nach google hat mir nicht geholfen) kann das nicht der Umgang des Verbandes mit auszuzeichnenden Kameraden sein, der sich mit gesundem Menschenverstand gehört. Sonst würde in den Verleihungsbestimmungen gleich welcher Ehrung sicherlich ein entsprechender Passus finden. mkG Philipp ich gebe ausschließlich meine eigene Meinung weiter! Gruß an alle Mitleser. www.feuerwehr-hochspeyer.de | |||||
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Autor | Mark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg | 622600 | |||
Datum | 26.04.2010 12:55 | 5457 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars BallhauseNur weil aus welchen Gründen auch immer kein Kamerad aus seiner (Heimat)Wehr zu "Onkel-Hottes-Märchenstunde" kann/will? Das ist vermutlich der Grund für diese Regelung... Geschrieben von Lars Ballhause Verstößt das nicht gegen das GG Nein. Gruß, Markus Aus meiner Sicht könnte es dem Einen oder Anderen nicht schaden dass man ihm sagt dass er schlicht und einfach dumm ist, statt ihn bloß nicht auszugrenzen. J. Mäschle, Forums-Philosoph | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 622601 | |||
Datum | 26.04.2010 12:55 | 5265 x gelesen | |||
Hallo, angenommen Ihr möchtet partout nicht mehr zu " Onkel-Hottes-Märchenstunde", dann hättet Ihr doch auch sicher kein Problem damit, auf die lustigen Anstecker vom Onkel zu verzichten? Wäre ja nur konsequent. Der Kreisverband kann natürlich grundsätzlich festlegen wie und unter welchen Voraussetzungen er seinen Klimbim verteilt. Wird interessant sein was der Landesverband sagt, der möchte je in aller Regel schon sein Zeug unter die Leute bringen. Das GG hat damit nichts zu tun. Gruß, Sebastian | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 622602 | |||
Datum | 26.04.2010 13:03 | 5164 x gelesen | |||
Das bestärkt einen in der Ansicht über Verbände allgemein... Mein Ansatzpunkt, wenn ich Verlangen nach dem Auszeichnungskram hätte, wäre: Geschrieben von Lars Ballhause nur noch Anträge für Auszeichnungen an den LFV oder DFV weiterleitenSowohl LFV als auch DFV mal fragen, was die bzw. deren Regelwerke dazu sagen. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Wilh8elm8 S.8, Kierspe / NRW | 622615 | |||
Datum | 26.04.2010 14:11 | 5168 x gelesen | |||
Link Vielleicht kommst du hier weiter. Wilhelm Sperling Dieses Beitrag basiert auf Art. 5 (1) GG Beiträge von mir sind meine persönliche Meinung, da ich keiner Feuerwehr mehr angehöre, sage ich hier was ich zu dem Thema Feuerwehr denke aus ganz privaten Stücken. | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 622729 | |||
Datum | 27.04.2010 08:21 | 4870 x gelesen | |||
Moin, das Problem kann ja damit nicht gelöst sein......ich in meiner Feuerwehr z.B. bin froh wenn ich genug Einsatzkräfte vor Ort habe....andere Feuerwehren haben evtl. das Luxusproblem das Einsatzbereitschaft immer gewährleistet ist und somit 3-4 Kameraden immer zu "Onkel Hotte " können. Es geht ja nicht darum irgendwelche Auszeichnungen die von "Onkel Hotte " gestiftet sind zu bekommen,sondern um die Auszeichnungen die auf Bundes- oder Landesverbandsebene vergeben werden könnten z.B. Ehrenkreuz usw.,da muss ja laut Antrag die Unterschrift von "Onkel Hotte" drunter. Natürlich können wir auf lustige Anstecker verzichten..... ich persönlich hab da keine Probleme mit! Ist nur die Art und Weise wie die Basis wieder mit Füßen getreten wird! Gruß Lars | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 622739 | |||
Datum | 27.04.2010 09:24 | 4818 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Lars Ballhause das Problem kann ja damit nicht gelöst sein......ich in meiner Feuerwehr z.B. bin froh wenn ich genug Einsatzkräfte vor Ort habe....andere Feuerwehren haben evtl. das Luxusproblem das Einsatzbereitschaft immer gewährleistet ist und somit 3-4 Kameraden immer zu "Onkel Hotte " können. die Verbandsversammlungen sind doch überwiegend in der Woche abends oder am WE, oder? Das ist doch jetzt nicht wirklich ein Problem oder? Wenn doch, dann.... na ja. Geschrieben von Lars Ballhause Es geht ja nicht darum irgendwelche Auszeichnungen die von "Onkel Hotte " gestiftet sind zu bekommen,sondern um die Auszeichnungen die auf Bundes- oder Landesverbandsebene vergeben werden könnten z.B. Ehrenkreuz usw.,da muss ja laut Antrag die Unterschrift von "Onkel Hotte" drunter. Siehs mal so. Euer KFV ist ja unter anderem eine Vertretung des Landes/Bundesverbandes "vor Ort", also ein direkter Bestandteil davon. Ob es jetzt Auszeichnungen sind die vom Kreis/Land/Bund sind macht in gewisser Hinsicht keinen Unterschied weil alle K/L/D-FV teil eines ganzen sind. Aber mal konkret: Ich kann mir vorstellen, dass euer LFV ein wenig toleranter mit der Basis ist. Wenn Ihr euch bei eurem "Landesvater" beschweren würdet, gehts evtl. auch ohne "Onkel Hotte". Geschrieben von Lars Ballhause Ist nur die Art und Weise wie die Basis wieder mit Füßen getreten wird! Mal ganz ehrlich. Wenns nicht mal einer aus jeder FW zur Delegiertenversammlung schaftt würde ich mich als KFV fragen ob ich überhaupt noch eine Basis habe. Ich finde es auch nicht, sagen mir mal geschickt, diejenigen "auszugrenzen" und mit "Sanktionen" zu belegen, die sowieso mäßig interresiert sind. Aber es ist zumindest konsequent und mal eher dazu geeignet auf das Problem aufmerksam zu machen als die x-Bitte an die Mitglieder. Evtl. kommt dann bei Euch mal ne offene Diskussion in Gange warum kein Schw.... mehr kommt. Nicht das du mich falsch verstehst, man kann ja viel über die Arbeit und den Wert der Verbände diskutieren. Steht auf einem anderen Blatt. Aber grundsätzlich finde ich es halt schwierig wenn man sich gar nicht(= nicht mal zur Delegiertenversammlung fährt) beteiligt und sich dann beschwert. Gruß, Sebastian | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 622762 | |||
Datum | 27.04.2010 11:20 | 4661 x gelesen | |||
Natürlich ist es ein Problem an KFV-Veranstaltungen z.T. teilzunehmen bzw. gibt es genug Gründe auch von weg zu bleiben, wie schnell sagt dir heutzutage dein AG, du musst heute länger machen oder am Wo-ende arbeiten.Und wenn ich als Arbeitnehmer bzw. arbeitender FA bis um 18:30 Uhr arbeiten muß und um 19:30 ggf. in 40 km Entfernung zur Verbandsversammlung erscheinen soll......Bedarf es da keiner weiteren Erklärung. Die Gründe warum niemand mehr zu solchen Veranstaltungen fahren kann/will sind doch in unserer heutigen Zeit voll nachvollziehbar, jedoch werden diese vom Vorstand eines/des KFV nicht hinterfragt. Was ausreichende Anzahl von Einsatzkräften betrifft..natürlich....ich brauch nur in meine Feuerwehr zu gehen, da sind von 23 Aktiven 7 Leute im 3-4 Schicht-System arbeiten,4 Leute sind die ganze Woche Abwesend(Mo-Fr auf Montage,Bundeswehr usw.) 4 Leute arbeiten als Kraftfahrer sind also auch nicht jeden Tag zur gleichen Zeit zu Hause.....wenn dann noch 3-4 Leute ggf. in anderen Vereinen tätig(z.b. Fußballtraining), dann finde mal noch jemand der zu so einer Versammlung fährt...... Für FA die natürlich in der Verwaltung tätig sind kein Problem.....da fällt nachmittags um 15:30 - 16:00 der hammer und Freitagmittag ist Wo-ende! Zum anderen soll es auch FA geben, die auch noch in anderen Vereinen tätig sind , private Verpflichtungen,Parallelveranstaltungen haben usw. und ganz ehrlich, der KFV erwartet doch das mehr oder weniger ein Delegierter aus der (erweiterten)Wehrführung erscheint und nicht ein 17-jähriger Anwärter. Gruß Lars | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 622776 | |||
Datum | 27.04.2010 12:39 | 4642 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Lars Ballhause Die Gründe warum niemand mehr zu solchen Veranstaltungen fahren kann/will sind doch in unserer heutigen Zeit voll nachvollziehbar Zum Thema "Ich kann nicht": Du hast ja einiges geschrieben, was gar nicht notwendig gewesen wäre. Die von dir angesprochenen Probleme bestehen ja überall mehr oder weniger. Aber selbst wenn du noch 2 Seiten mit Gründen auflistest willst du mir doch jetzt nicht sagen, dass es im Bereich des absolut Unmöglichen liegt einen Kameraden/Kameradin zu einem Termin im Jahr zu schicken? Geschrieben von Lars Ballhause und ganz ehrlich, der KFV erwartet doch das mehr oder weniger ein Delegierter aus der (erweiterten)Wehrführung erscheint und nicht ein 17-jähriger Anwärter. Wenn in eurem KFV schon zu so "drastischen" Maßnahmen gegriffen wird, ist der KFV evtl. auch froh darüber wenn überhaupt irgendeiner, statt gar keiner kommt? Bei sachgerechter Begründung warum niemand aus der Wehrführugn da ist, kann ich mir kaum vorstellen, dass ein jüngeres Mitglied vor die Tür gesetzt wird. Zudem besteht ja eine Wehr nicht nur aus erweiterter Wehrführung und 17-jährigen Anwärtern. Zum Thema "Ich will nicht": Wie bereits geschrieben. Über die Arbeit und den Wert der Verbände kann man ja lange und ausführlich diskutieren. Zu Recht. Aber wenn sich alle Mitglieder einer Wehr kollektiv verweigern und nichts damit zu tun haben wollen kann man meiner Meinung nach auch nicht hingehen und sich später beschweren das man keinen Orden bekommt. Um mal wieder den Schwenk zur Ausgangslage zu kriegen: Mein Vorschlag wäre alle Mitglieder mit in die Verantwortung zu nehmen, dass dieser "Pflichttermin" wahrgenommen wird. Wenn keiner will, über die angedachten "Konsequenzen" aufklären. Zur Not eine arme S.. auslosen. Und wenn man dann schon da ist am besten daran arbeiten, dass der Verband zu dem wird wofür man auch mal das Fußballtraining sausen lässt. Gruß, Sebastian | |||||
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Autor | Lars8 B.8, Zwinge / Thüringen | 623074 | |||
Datum | 29.04.2010 11:35 | 4810 x gelesen | |||
Hallo Markus, kurzer Einwand, aus meiner (Laien)Sicht verstößt die Regelung schon gegen das GG siehe Art.3 Gleichheit vor dem Gesetz Zitat: "Dieser Artikel steht unter dem Motto "Gleiches muss gleich, Ungleiches seiner Eigenart nach ungleich behandelt werden." Der Sinn und Zweck der Sache ist, willkürliches Handeln bei Behörden und in der Justiz zu unterbinden. Vergleichbare Situationen müssen die gleichen oder zumindest ähnliche Konsequenzen nach sich ziehen. Dieses Grundrecht soll eine angemessene und gerechte Behandlung aller Bürger gewährleisten." Das kann bei Gerichtsverhandlungen sein oder auch nur bei einem behördlichen Verwaltungsakt . Siehe z.B. Voraussetzungen für Verleihung der Dt. Feuerwehrkreuz in Silber Warum sollte ein Kamerad diese Auszeichnung z.B. im Jahr 2013 nicht erhalten, wenn er gem. Verleihungsordnung z.B. eigenes Leben bei einem Einsatz im Jahr 2012 selbst stark gefährdet war, aber seine Feuerwehr keinen Delegierten zu einer Verbandsversammlung im Vorjahr schicken konnte und aus einer anderen Feuerwehr eben ein Kamerad dabei war selbe Bedingungen erfüllt,aber es der Feuerwehr möglich war eben 1 oder 2 Delegierte zu entsenden? M.M. ganz klarer Verstoß gegen o.a.Artikel bei behördl. Verwaltungsakt. Der KFV will so gesehen zwar die Feuerwehr als Organisation strafen, bestaft aber in Wirklichkeit einen einzelnen Kameraden,der sich auf deutsch gesagt für Andere/Fremde den Arsch aufgerissen hat. Diese Auszeichnung wird ja nicht an die Feuerwehr als Organisation vergeben und kommt in die Pokalvitrine sondern ist ja personengebunden. Wenn ein KFV z.B. unter solchen Voraussetzungen einen Wanderpokal o.ä. vergeben will und entsprechende Vorgaben zur Bedingung macht, sehe ich das ja noch evtl. ein,aber nicht wenn Auszeichnungen nur einzelne FA betreffen würden. Gruß Lars | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 623076 | |||
Datum | 29.04.2010 11:38 | 4526 x gelesen | |||
KFV-Lametta ist kein Verwaltungsakt. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Weisendorf / Bayern | 623077 | |||
Datum | 29.04.2010 11:43 | 4376 x gelesen | |||
Hallo Lars, Geschrieben von ---Lars Ballhause--- M.M. ganz klarer Verstoß gegen o.a.Artikel bei behördl. Verwaltungsakt. Nein m.M.n. nicht. Der KFV ist seiner Rechtsstellung nach doch ein Verein, oder? Wie du in deinem Beitrag aber selbst zitiert hast, soll das GG ja vor staatlichen Eingriffen schützen, also z.B. bei Eingriffen durch Behördenhandeln. Eine solche Behörde, wie du sie zu Grunde legen willst, ist der KFV aber eben nicht. Sollte ich falsch liegen, berichtigt mich bitte. Alles nur meine ausschließlich private Meinung | |||||
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Autor | Pete8r L8., Frankenberg / Sachsen | 623078 | |||
Datum | 29.04.2010 11:46 | 4420 x gelesen | |||
Geschrieben von Lars BallhauseDas kann bei Gerichtsverhandlungen sein oder auch nur bei einem behördlichen Verwaltungsakt . Wo genau siehst du bei der durch dich genannten Auszeichnung genau einen behördlichen Verwaltungsakt? Dsa Ding wird durch den DFV verliehen. Peter Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci) | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 623079 | |||
Datum | 29.04.2010 11:46 | 4448 x gelesen | |||
Feuerwehr-Ehrenkreuz=DFV-Lametta auch nicht. Rechtlich gesehen ist das nichts anderes als ne Brosche für 5 Jahre Vereinszugehörigkeit bei den Kanickelzüchtern. Gruß, Sebastian | |||||
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Autor | Torb8en 8B., Kiel / Schleswig Holstein | 623080 | |||
Datum | 29.04.2010 11:48 | 4521 x gelesen | |||
Moin jetzt mal aus meiner Laien Sicht: 1. Der KFV ist keine Behörde sondern ein Verband mit einer Satzung. 2, Ihr seid offensichtlich Mitglied in diesem Verband. Nun mit dem GG zu wedeln halte ich persönlich für maßlos überzogen. Wenn es euch nicht passt, das eine Mindestanzahl an Deligierten zu den Sitzungen kommen sollen, dann besprecht es doch erst einmal mit dem Verband! Wenn es dann eine Mehrheit gibt, die an der derzeitigen Regelung festhält dann ist es gelebte Demokratie. Zum Punkt der Auszeichnungen des LFV und DFV, im Zweifel würde ich mich da mal erkundigen wie die es sehen. Mein Tipp für euch ist: Redet mit einander nicht übereinander! MkG Torben Dieser Beitrag gibt einzig und allein meine bescheidene Meinung wieder. Nicht die der Feuerwehr Kastorf oder gar die der Feuerwehr Kiel. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 623135 | |||
Datum | 29.04.2010 20:30 | 4321 x gelesen | |||
Klar. Kein _FV-Lametta ist VA;-) Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8B., Waldbreitbach / Rheinland-Pfalz | 623206 | |||
Datum | 30.04.2010 09:17 | 4224 x gelesen | |||
Hallo, die silberne und goldene, für 25 und 35 Jahre könnten VA sein, kommen zumindest mal vom Ministerium und nicht vom XFV. Gruß, Sebastian | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 623212 | |||
Datum | 30.04.2010 09:48 | 4263 x gelesen | |||
Auszeichnungen/Ordensverleihungen sind generell keine Verwaltungsakte im Sinne des § 35 S. 1 VwVfG. Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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