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ThemaBezuschussung KatS LF6 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
 
AutorStef8an 8R., Goslar / NDS622504
Datum25.04.2010 10:546075 x gelesen
Hallo,
ich habe mal eine Frage zur Richtlinie zur Beschaffung von KatS LF's. Und zwar ist meine Frage, ob nur Gemeinden bzw. Städte bezuschusst werden die bereits KatS Fahrzeuge haben und diese Ersatzbeschaffen wollen oder gelten die Zuschüsse auch für Gemeinden und Städte die erstmalig ein KatS Fahrzeug erwerben wollen. Falls dieses nur für Ersatzbeschaffungen gilt, muss es sich dann z.B. um ein spezielles Baujahr des alten KatS LF 16-TS handeln? Vielen Dank!


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AutorStef8an 8J., Birlenbach / Rheinland-Pfalz622506
Datum25.04.2010 11:243835 x gelesen
Hi Stefan,
Es gibt keine Beschaffung von KatS-Fahrzeugen durch Gemeinden, daher auch keine Bezuschussung vom Land. Weiteres hier
Grüße
Stefan


"In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg622510
Datum25.04.2010 12:203665 x gelesen
Lieber Stefan

Bitte ergänze dein Profil so, wie Du es mit der Annahme der Forumsregeln bestätigt hast. also mit vollständigem Vor- und Nachnamen.

Danke.


Christian Fischer

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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen622513
Datum25.04.2010 13:203552 x gelesen
Geschrieben von Stefan R.ich habe mal eine Frage zur Richtlinie zur Beschaffung von KatS LF's.

Es gibt bzwei Arten vo KatS - LF:
Fahrzeuge des Bundes, beschafft vom Bund in den letzten 30 Jahren. Diese werden wohl auch durch den Bund ersetzt. Wo diese genau hinkommen, wann diese kommen und ob diese 1:1 ersetzt werden, haengt von vielen verschiedenen Dienststellen ab.
Fahrzeuge vom /Bund kosten die Gemeinde nichts, allerdings hat die Gemeinde auch kein Mitspracherecht beim Ausbau.

Davon unabhaenig gibt es vom Land pro Gemeinde ein Hessen KatS LF10/6, die gefoerdert werden. Die Fahrzeuge werden vom Land als Sammelbeschaffung realisiert. Dabei muss die Gemeinde AFAIK das Fahrgestell bezahlen. Bei der Ausstattung des Fahrgestells und bei der Bestueckung eines Rolladens bestewht Gestaltungsmoeglichkeit. Benoetigt die Gemeinde weitere LF 10/6, kann man sich bei der Beschaffung des Landes draufhaengen, zahlt aber mehr Eigenanteil...


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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AutorThor8ben8 G.8, Leese <-> OS / Niedersachsen622516
Datum25.04.2010 14:313339 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Lüder Pott

Davon unabhaenig gibt es vom Land pro Gemeinde ein Hessen KatS LF10/6, die gefoerdert werden. Die Fahrzeuge werden vom Land als Sammelbeschaffung realisiert. Dabei muss die Gemeinde AFAIK das Fahrgestell bezahlen. Bei der Ausstattung des Fahrgestells und bei der Bestueckung eines Rolladens bestewht Gestaltungsmoeglichkeit. Benoetigt die Gemeinde weitere LF 10/6, kann man sich bei der Beschaffung des Landes draufhaengen, zahlt aber mehr Eigenanteil...


tja, in Hessen... In Nds kannst dich bestenfalls auf die jährlich zwei-Fzg-pro-Jahr-Lotterie des Landes bewerben. Also recht aussichtslos...

Gruß,
Thorben


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AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen622518
Datum25.04.2010 14:533259 x gelesen
Geschrieben von Thorben Gruhltja, in Hessen...

Stimmt, wollte das deutlicher schreiben, habe aber gepfuscht - gilt nur in Hessen... Koennte aber Ursache der Frage sein, weil viele, die hessische KatS-LF mit der Aufschrift "Katastrophenschutz" sehen, auf den Bund schliessen.


Grüße

Lüder Pott

Wer sich getroffen fühlt, war mit großer Wahrscheinlichkeit gemeint...

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 25.04.2010 10:54 ., Goslar
 25.04.2010 11:24 Stef7an 7J., Birlenbach
 25.04.2010 12:20 Chri7sti7an 7F., Wernau
 25.04.2010 13:20 Lüde7r P7., Kelkheim
 25.04.2010 14:31 Thor7ben7 G.7, Leese <-> OS
 25.04.2010 14:53 Lüde7r P7., Kelkheim
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