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ThemaHelfer Verurteilt12 Beträge
RubrikEinsatz
 
AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü622430
Datum24.04.2010 15:316571 x gelesen
Hallo!

In Anbetracht der immer häufigeren Übergriffe auf Einsatzpersonal stelle ich dies zur Diskussion:


Helfer verurteilt


mit freundlichen Grüßen

Jo(sef) Mäschle



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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen622431
Datum24.04.2010 15:373820 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleIn Anbetracht der immer häufigeren Übergriffe auf Einsatzpersonal stelle ich dies zur Diskussion:


Deutschland im 21. Jahrhundert: Will man helfen und kommt dabei um kriegt man posthum einen Orden. Schafft man es einzuschreiten und zu überleben wird man verknackt.

Und da soll man Zivilcourage erwarten?

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen622432
Datum24.04.2010 15:503697 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyDeutschland im 21. Jahrhundert: Will man helfen und kommt dabei um kriegt man posthum einen Orden. Schafft man es einzuschreiten und zu überleben wird man verknackt.

Deutschland im 21. Jahrhundert: Wir lesen einen Artikel in einer Zeitung auf BILD-Niveau und glauben ernsthaft uns eine Meinung bilden zu können über einenen Vorfall, das folgende Gerichtsverfahren und dessen Ausgang...

Und da soll man eine Diskussionsgrundlage erwarten?

Stammtisch lässt grüßen...


Gruß, Claus

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen622434
Datum24.04.2010 15:533617 x gelesen
Geschrieben von Claus KempWir lesen einen Artikel in einer Zeitung auf BILD-Niveau und glauben ernsthaft uns eine Meinung bilden zu können über einenen Vorfall, das folgende Gerichtsverfahren und dessen Ausgang...

Die Meinung hatte ich aufgrund mehrerer anderer Vorfälle dieser Art schon bevor ich den verlikten Artikel gelesen habe. Er paßt nur irgendwie ins Bild.

MkG
Marc


Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
(2) ...

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AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY622436
Datum24.04.2010 16:073483 x gelesen
Okay, die TZ hat wirklich das Niveau der Bild. Aber trotzdem ist es irgendwie bedenklich was da so passiert. Wenn´s denn so gewesen ist, wie geschildert.


Mit kameradschaftlichen Grüßen

Anton Kastner

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AutorKlau8s S8., München / Bayern622437
Datum24.04.2010 16:193557 x gelesen
Also ich weiss ja nicht ob der Knabe weitsichtig ist, aber, da ich seit Jahren, jeden Tag zweimal durch die Implerstrasse fahre, kann ich sagen, das der *andere Bahnsteig* nicht mal 5 Meter entfernt ist, es ist einer der wenigen U-Bahnhöfe, an denen die 2 Gleise parallel nebeneiander laufen, also die Bahnsteige 2 U-Bahnbreiten auseinander sieht und die gegenüberliegenden Personen ein perfektes Sichtfeld haben.
Ausserdem ist es von den offiziellen Stellen U-Bahnwache,Pol ermittelt, das die Lage bereits gesichert war und der letzendlich bestrafte Schupser, der zum strafbaren Eingriff in den Schienenverkehr geführt hat, unnötig erschien, ausserdem ist es für mich zweifelhaft, das nur die TZ vom Boulevardblätterwald in München, diesen Artikel in der reisserischen Form gebracht hat, was in der Münchner Presselandschaft schon eine gewisse Aussagekraft hat.
Gruss Klaus


„Egal wie tief man die Messlatte des geistigen Verstandes eines Menschen legt, es gibt jeden Tag jemanden der bequem darunter durchlaufen kann!“

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AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen622438
Datum24.04.2010 16:263549 x gelesen
Geschrieben von Marc DickeyDie Meinung hatte ich aufgrund mehrerer anderer Vorfälle dieser Art schon bevor ich den verlikten Artikel gelesen habe. Er paßt nur irgendwie ins Bild.

Dann wirst du ja sicher mal Beispiele nennen können, wo Helfer auch nur halbwegs angemessen gehandelt haben und verknackt wurden. Wäre auch klasse, wenn als Beleg dafür dann Medien oberhalb der Gürtellinie zu finden wären. Oder doch eher "ein Schwager meines Nachbarn hat mal gehört, dass dessen Kollegin einen Bekannten hat, der..."?


Ich bin sicher nicht derjenige, der alles für bare Münze und kritiklos hinnimmt, nur weil es von einem Gericht kommt - aber Parolen, die dann wirklich zum Verlust der letzten Zivilcourage führen, machen es nicht besser!


Gruß, Claus

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg622469
Datum24.04.2010 20:243425 x gelesen
Geschrieben von Josef MäschleHelfer verurteilt

Den Staatsanwalt und Richter sofort entlassen bzw. für 3 Jahre in den Streifendienst mit einer beliebigen U-Banh-Wachschutz verurteilen. Aber das geht ja nicht und wir haben sie ein Leben lang am Hals...
Warum können wir Richter und StA nicht auch wählen wie tlw. in Amerika üblich? Dann könnte sich der Bürger wenigstens aussuchen, ob sie eine eher liberale oder eine eher strikte Auslegung der Gesetze wollen. Und klar wäre: Die beiden würden dann nach 4 Jahren nicht wieder gewählt und könnten irgend wo in einer Sozietät als angestellter Anwalt dann Bußgeldverfahren bearbeiten.

Das ist genau das Problem bei uns. Es wird in Notwehrsituationen in den meisten Fällen unangenehm für den der sich darauf berufen muß. Egal ob Polizeibeamter, Sicherheitskraft oder einfacher Bürger der sich, andere personen oder auch nur sein Eigentum verteidigen muß, da der Staat das Gewaltmonopol schon lange verloren hat.
Und das auch, weil die Robenträger das nachher in Ruhe und Tagelang am grünen Tisch auskarteln können.

Deshalb gehört §32 StGB Abs. 2 schon lange dringend geändert. Aus "die erforderlich ist" in "die wirksam ist". dann würde die Verhältnismäßigkeitsprüfung so wit zurüc gedrüngt, dass nur noch das Ergebnis im Bezug auf den Schutz des Rechtsgutes geprüft wird, d.h. hat es funktioniert.

Aber auch bei heutiger Rechtslage hätten sowohl StA aber auch Richter genügend Möglichkeiten gehabt, da sauber raus zu kommen. Sei es über § 33 StGB oder über eine Fiktion des §127 Abs. 1 StPO.


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorSeba8sti8an 8W., Linden / Hessen622488
Datum25.04.2010 02:403186 x gelesen
Moin

Geschrieben von Christian FischerWarum können wir Richter und StA nicht auch wählen wie tlw. in Amerika üblich? Dann könnte sich der Bürger wenigstens aussuchen, ob sie eine eher liberale oder eine eher strikte Auslegung der Gesetze wollen. Der selbe Bürger, der die Weitsicht besitzt, die Rechtsaußen in Landesparlamente und die Linksaußen gar in den Bundestag zu wählen? Dieser Bürger, dessen Kommentare auf Bild-online (bewusst gewählt, denn der Durchschnitt schreibt eben nicht auf Spiegel.de...) unter diversen Artikeln zu Rechtsfragen mir die Nackenhaare aufstellt? Versteh mich nicht falsch, nichts gegen weitreichende Demokratie - aber die Gewaltenteilung mit der absoluten Unabhängigkeit der Judikative halte ich so wie wie ist für nicht ganz schlecht.

Geschrieben von Christian FischerUnd klar wäre: Die beiden würden dann nach 4 Jahren nicht wieder gewählt und könnten irgend wo in einer Sozietät als angestellter Anwalt dann Bußgeldverfahren bearbeiten.Eben. Ist es nicht genau das, was wir bei den Politikern so gerne bemängeln? Dass sie mehr die eigene Wiederwahl als die Sache selbst im Blick haben? Das als Richter, der nun eben den "Vielleicht-Mörder" für 15 Jahre einfahren lässt, weil das Volk das fordert und der Typ eh ein Unsympath war? Da hätte ich gelinge gesagt Bauchweh dabei - vor allem wenn ich der "Vielleicht-Mörder" wäre, der es eben halt doch nicht war.

Geschrieben von Christian FischerUnd das auch, weil die Robenträger das nachher in Ruhe und Tagelang am grünen Tisch auskarteln können.Dein Gegenvorschlag zu gründlichen Sachverhaltsanalysen lautet also wie? Richterliche Schnellschusspflicht, weil der Angeklagte ja auch nur wenig Zeit zum Entscheiden hatte? Und bei Feuerwehr-Unfallberichten dann die detailreiche, schonungslose Aufklärung durch möglichst unabhängigste Kommissionen fordern, dabei hatte der EL doch auch nur ganz wenig Zeit zum Überlegen... ja wie denn nun?

Geschrieben von Christian FischerDeshalb gehört §32 StGB Abs. 2 schon lange dringend geändert. Aus "die erforderlich ist" in "die wirksam ist". dann würde die Verhältnismäßigkeitsprüfung so wit zurüc gedrüngt, dass nur noch das Ergebnis im Bezug auf den Schutz des Rechtsgutes geprüft wird, d.h. hat es funktioniert.Im Rahmen des §32 StGB gibt es genau genommen schon jetzt keine Verhältnismäßigkeitsprüfung, auch wenn Erforderlichkeits- und Gebotenheitsprüfung in die grobe Richtung zeigen.
Beim Fischer'schen Ansatz fehlt mir aber wiedermal die Grenze zum Blutbad. Zweifelsohne ist es "wirksam", die Obst klauenden Kinder im Kirschbaum mit Opas MG42 unter Feuer zu nehmen, aber....?

Geschrieben von Christian FischerAber auch bei heutiger Rechtslage hätten sowohl StA aber auch Richter genügend Möglichkeiten gehabt, da sauber raus zu kommen.Da bin ich bei dir, das hier erzeugte Ergebnis missfällt mir (ausschließlich auf Basis des verlinkten Artikels bewertet!) auch.

Gruß
Sebastian


--
Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel)

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AutorFran8k E8., Diepersdorf / Bayern622502
Datum25.04.2010 10:233113 x gelesen
(Eine Bekannte): Krankenschwester unterwegs im Auto, sieht bei schlechtem Wetter hinter sich Kradfahrer stürzen, dreht um und leistet erste Hilfe. später behauptet der Kradfahrer, sie hätte ihn geschnitten und abgedrängt. Keine weiten Zeugen. Wird verklagt und muss zahlen.
Folge: Sie wird nie wieder erste Hilfe bei Unfall leisten.


Hej då - muss mich nicht mehr lange in Deutschland ärgern. Der für mich schönste Beruf der Welt hat wieder Perspektiven.

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AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen622505
Datum25.04.2010 11:203059 x gelesen
In dem Artikel steht m.E. eigentlich alles, was man wissen muss. Und da würde ich die Nothilfe für die Frau und den "Festnahmeversuch mit Verletzungsfolge" inhaltlich und zeitlich GANZ sauber voneinander trennen wollen.

Das eine war ja scheinbar schon beendet (--> Angriffsituation bereinigt), als das andere begann. Und das eine hat sich bei der Bewertung des anderen nach dem Artikel sogar strafmildernd ausgewirkt. Was wäre hier wohl geschrieben worden, wenn der Angreifer von der einfahrenden UBahn getötet worden wäre. Wie ich das Forum kenne, etwa "Immer diese Hilfssherrifs, die sich für schlauer als als Poilizei halten. Nur weil der meinte, er müsse Strafverfolgung betreiben, ist jetzt ein Mensch tot!"

Kamerad R. Fischer hat mal ganz plakativ erklärt: Wenn Dir einer in der Kneipe sein Bier über den Kopf schütten will und Du schlägst ihm das Glas aus der Hand, ist das Notwehr. Schüttet er doch und anschließend schüttest Du ihm Dein eigenes Bier über seinen Kopf, ist das (strafbare!) Rache.


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorClau8s K8., Wetzlar / Hessen622512
Datum25.04.2010 13:203017 x gelesen
Geschrieben von Frank Eisenblaetter(Eine Bekannte): Krankenschwester unterwegs im Auto, sieht bei schlechtem Wetter hinter sich Kradfahrer stürzen, dreht um und leistet erste Hilfe. später behauptet der Kradfahrer, sie hätte ihn geschnitten und abgedrängt. Keine weiten Zeugen. Wird verklagt und muss zahlen.

Sie ist aber mitnichten wegen der Qualität und des Umfangs ihrer Hilfeleistung verurteilt worden und genau darum geht es ja hier. So tragisch und sch**** es sein mag, sie ist die Dumme gewesen, weil sie an einen A**** geraten ist, der schlichtweg die Gunst der Stunde genutzt hat, um sich von jemandem den Schaden ersetzen zu lassen. Der brauchte vermutlich lediglich ein Kennzeichen, einen Doofen. Ätzend, aber mit der Ausgangslage IMO nicht zu vergleichen.

Geschrieben von Frank EisenblaetterFolge: Sie wird nie wieder erste Hilfe bei Unfall leisten.

"Persönlich" kann ich sie (sehr gut) verstehen, ändert aber nix dran, dass unterlassene Hilfeleistung mit Fug und Recht genauso eine Straftat ist wie Hilfe, die zu Selbstjustiz wird...


Gruß, Claus

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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 24.04.2010 15:31 Jose7f M7., Bad Urach
 24.04.2010 15:37 ., Bad Hersfeld
 24.04.2010 15:50 Clau7s K7., Wetzlar
 24.04.2010 15:53 ., Bad Hersfeld
 24.04.2010 16:26 Clau7s K7., Wetzlar
 24.04.2010 16:07 Anto7n K7., Mühlhausen
 25.04.2010 10:23 ., Diepersdorf
 25.04.2010 13:20 Clau7s K7., Wetzlar
 24.04.2010 16:19 ., München
 24.04.2010 20:24 Chri7sti7an 7F., Wernau
 25.04.2010 02:40 Seba7sti7an 7W., Linden
 25.04.2010 11:20 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
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