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Thema | Doppelmitgliedschaft als Einsatzkraft | 14 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | Mich8ael8 S.8, Beeskow / Brandenburg | 618469 | |||
Datum | 07.04.2010 18:03 | 8571 x gelesen | |||
Hallo! Auch auf die Gefahr hin das ich dieses Thema schon einmal gebracht habe, oder aber zumindest bringen wollte: Wie seht ihr das mit den Doppelmitgliedschaften? Habe von einigen Leuten gehört die nicht nur in der FF, sondern auch beim THW und bei der SEG als Einsatzkraft offiziell geführt sind. Das wäre zwar schon der Fall der Dreifachmitgliedschaft, was das Problem aus meiner Sicht noch größer macht. Hier einmal meine Sichtweise: Mitglied kann man sein wann und wo man will, geht es um den Einsatzdienst so kann es nur eine Organisation sein. Beispiel Waldbrand: Die Fw wird wie üblich zuerst alarmiert, gegen Abend dann aus welchen Gründen auch immer das THW. Wer kommt mit dem THW wenn doch schon alle bei der Fw gebunden sind??? Naja, so oder halt anders herum. Gibt es da eine einheitliche Regelung??? | |||||
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Autor | Ralf8 H.8, Drebkau / Brandenburg | 618472 | |||
Datum | 07.04.2010 18:32 | 5631 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael SchrobbachAuch auf die Gefahr hin das ich dieses Thema schon einmal gebracht habe, oder aber zumindest bringen wollte Du vielleicht nicht aber gib mal "Doppelmitgliedschaft in die Suche ein, da hast du jede menge Lesestoff. ;-) Geschrieben von Michael Schrobbach Gibt es da eine einheitliche Regelung??? Na für uns in Brandenburg gibt es da die Tätigkeitsverordnung Freiwillige Feuerwehr - TVFF da steht: §1 (6) Die ehrenamtliche Tätigkeit eines aktiven Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr in einer privaten Hilfsorganisation oder dem Technischen Hilfswerk bedarf der vorherigen Zustimmung des Trägers. Ich persönlich hätte da Bauchschmerzen und würde ihn/sie zumindest nicht in der Sollstärke führen, aber bei uns gibts ja im Umkreis von 10 km kein THW o. SEG :-) Gruß www.ffw-drebkau.de Das Gute an Feinden ist man weiß wo sie stehen, bei Freunden ist das anders. (Tom Clancy, Gnadenlos) | |||||
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Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 618482 | |||
Datum | 07.04.2010 19:26 | 5536 x gelesen | |||
Da macht es sich Sachsen-Anhalt leichter § 14 (1) BrSchG Mitglieder der Feuerwehren, die Einsatzdienst leisten, sollen nicht gleichzeitig aktive Mitglieder anderer Organisationen oder Einrichtungen sein, die neben der Feuerwehr eingesetzt werden können. Im Falle einer Doppelmitgliedschaft hat grundsätzlich die Dienstpflicht in der Feuerwehr Vorrang vor anderweitigen Verpflichtungen. | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 618505 | |||
Datum | 07.04.2010 20:56 | 5148 x gelesen | |||
Geschrieben von Maik ZeugnerDa macht es sich Sachsen-Anhalt leichter In NDS ist es gleichlautend! Woher das wohl kommt? :) Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | |||||
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Autor | Kevi8n L8., Oberkirch / BW | 618507 | |||
Datum | 07.04.2010 20:59 | 4999 x gelesen | |||
naja, ich seh in dem text folgendes: "soll nicht sein"! es ist nirgends die rede von "darf nicht"! ich würde das so auffassen, das einzelfallentscheidungen getroffen werden können! mfg kevin Alle hier geschriebenen Beiträge sind meine eigene, persönliche Meinung! | |||||
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Autor | Fran8k H8., Wethautal / Sachsen-Anhalt | 618508 | |||
Datum | 07.04.2010 21:02 | 4997 x gelesen | |||
Stimmt, jedoch frage ich mich inwieweit das wirklich Sinn macht bzw. wie man das überhaupt umsetzen soll ... Der anderen Organisation ist ja auch nicht geholfen, wenn der Grossteil des eigenen Personals aus FA besteht und diese dann im Einsatzfall bereits gebunden sind und nicht zur Verfügung stehen... Der Klügere gibt nach - doch wenn der Klügere immer nachgibt, dann regieren die Dummen die Welt. | |||||
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Autor | Sven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen | 618509 | |||
Datum | 07.04.2010 21:03 | 4902 x gelesen | |||
Geschrieben von Kevin Leguttkyich würde das so auffassen, das einzelfallentscheidungen getroffen werden können! Genauso ist es gedacht! Es obliegt dem Träger des Brandschutzes zu entscheiden, ob er die Person, die schon in einer anderen HiOrg oder BOS tätig ist, in den Feuerwehrdienst übernimmt oder nicht. So war es letztendlich bei mir. Mein Brötchengeber hatte ein Problem damit; die Stadt hat mich aber als FM aufgenommen! MfG Sven R. Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915) | |||||
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Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 618512 | |||
Datum | 07.04.2010 21:13 | 4980 x gelesen | |||
Geschrieben von Sven ReimerIn NDS ist es gleichlautend! Woher das wohl kommt? :) Eigentlich relativ einfach. Sehr viele Landesgesetze von NDS wurden in LSA übernommen. Sachsen bspw. hat sich nach der Wende an Bayern orientiert. Nur ganz langsam gibt sich LSA einen eigenen Stil. Alte Gesetze sind ganz im Stil von NDS.^^ | |||||
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Autor | Maik8 Z.8, Naumburg / Sachsen- Anhalt | 618514 | |||
Datum | 07.04.2010 21:17 | 4901 x gelesen | |||
Also bei den FA's, die ich kenne ist keiner beim RD tätig. Beim RD ist das meines Wissens auch so das ein größerer Teil hauptamtlich beschäftigt ist. | |||||
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Autor | Fran8k H8., Wethautal / Sachsen-Anhalt | 618516 | |||
Datum | 07.04.2010 21:19 | 4826 x gelesen | |||
Muss ja nicht der RD sein - kann auch das THW sein... Der Klügere gibt nach - doch wenn der Klügere immer nachgibt, dann regieren die Dummen die Welt. | |||||
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Autor | Ingo8 z.8, Handeloh / Niedersachsen | 618537 | |||
Datum | 07.04.2010 22:03 | 4937 x gelesen | |||
Über die rechtliche Seite wurde schon gesprochen. Wir haben viele Doppelmitglieder und bisher profitieren die FF mehr als die Hiorg. Die FF bekommen kostenfrei aus und fortgebildete San/RS. Die Helfer können ihren Neigungen nachgehen. Ich sehe ansonsten eigentlich kein Unterschied, ob der FA in einer Tauchgruppe der FW (zulässig) oder in einer Tauchgruppe der DLRG (nicht zulässig) ist. Wenn er Taucht kann er nicht löschen, wenn er löscht kann er nicht tauchen. Wenn er arbeitet kann er häufig beides nicht. Die doppelte Verplanung in KatS Einheiten und Führungsaufgaben in beiden Org funktionieren natürlich nicht. Gruß Ingo | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 618549 | |||
Datum | 07.04.2010 22:42 | 4834 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Frank Hauwetter Der anderen Organisation ist ja auch nicht geholfen, wenn der Grossteil des eigenen Personals aus FA besteht der Vorteil des THW liegt darin, dass sich die Helfer aus einem ganzen Kreis, bzw. einem bestimmten Einzugsgebiet rekrutieren. Sofern mal einzelne oder mehrere (sofern es nicht die Mehrheit ist!) FM (SB) bei einem Einsatz gebunden sind, werden bei einer Alarmierung des THW immer noch Kräfte aus anderen Städten/ Gemeinden, deren Fw gerade keinen Einsatz hat, zur Verfügung stehen. So ist es zumindest hier. Aber auch hier hilft, vorher ein klärendes Gespräch zu führen. Gruß Dies alles ist meine Meinung! Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun! | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 618606 | |||
Datum | 08.04.2010 09:10 | 4775 x gelesen | |||
Bei uns im Ortsverband sind drei Mitglieder im Roten Kreuz. Was bisher noch zu keinen Problemen geführt hat. Im Gegenteil das THW profitiert von den Mitgliedern Ganz klar das der Helfer bei der Organisation seinen Dienst Vorrangig leistet in der er zu erst eingetreten ist oder seine frei Stellung laufen lässt. Gunnar Kreidl | |||||
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Autor | Uwe 8S., Bürstadt / Hessen | 618722 | |||
Datum | 08.04.2010 14:47 | 4772 x gelesen | |||
Geschrieben von Christoph ReberSofern mal einzelne oder mehrere (sofern es nicht die Mehrheit ist!) FM (SB) bei einem Einsatz gebunden sind, werden bei einer Alarmierung des THW immer noch Kräfte aus anderen Städten/ Gemeinden, deren Fw gerade keinen Einsatz hat, zur Verfügung stehen. Das setzt allerdings auch voraus, dass die Doppelmitglieder keine "Schlüsselfunktionen" innehaben. Wenn jetzt der Zugführer Feuerwehrmann ist und der stellv. Zugführer beruflich fest gebunden ist (oder alternativ am Tag des Einsatzes verreist ist), wer führt dann den Zug? (Zur Erläuterung: Das THW sieht halt nur einen Zugführer und einen Stellvertreter vor.) Ich persönlich halte von Doppelmitgliedschaften für Einsatzkräfte nichts. Lediglich für den Bereich außerhalb der Einsätze aber im rahmen des täglichen Dienstbetriebes halte ich Doppelmitgliedschaften für sinnvoll. Beispiel: Ein Feuerwehrmann möge besondere Qualifikationen im Bereich Kraftfahrerschulung haben und in seiner Gemeine als Ausbilder für die Kraftfahrer tätig sein. Nun möge eine andere befreundete BOS Interesse daran haben, dass dieser Ausbilder auch für sie Ausbildungen durchführe. In diesem konkreten Fall kann eine Doppelmitgliedschaft durchaus den Verwaltungskram (darf der externe Referent das KFZ führen, ist alles versichert ...) vereinfachen, da nicht ein Externer Referent geladen wird, sondern eine eigene Kraft tätig wird. Nur mal so als Gedanke am Rande: Wer fühlt sich eigentlich vom Beruf und von der Mitarbeit in einer Organisation so unterfordert, dass er Zeit hat, die erforderliche Ausbildung für zwei Organisationen mitzumachen?!? Mir reicht mein Beruf plus eine BOS (plus eigener Haushalt und eine Modellbahn) schon völlig aus, sonst machts irgendwann doch keinen Spass mehr! Geschrieben von Christoph Reber Aber auch hier hilft, vorher ein klärendes Gespräch zu führen. Ja, und dann noch eine kleine Tüte GMV, und alles wird gut :-) | |||||
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