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Thema | Ist der ehrenamtliche Kreisbrandrat noch zeitgemäß ? Bayern | 93 Beträge | |||
Rubrik | Freiw. Feuerwehr | ||||
Infos: | |||||
Autor | Mark8us 8H., Friedberg / Bayern | 618413 | |||
Datum | 07.04.2010 15:13 | 43206 x gelesen | |||
Hallo, bei uns in der Region, wird im Forum der örtlichen Zeitung gerade über die anstehenden Neuwahlen des Kreisbrandrates diskutiert. In persönlichem E-Mail Kontakt, konnte ich die Probleme der Feuerwehren erfahren. Meine Frage nun, ist es noch zeitgemäß, und kann ein ehrenamtlicher Kreisbrandrat noch die Anforderungen und Bedürfnisse der heutigen zeit abdecken? Wo gibt es Probleme? | |||||
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Autor | Chri8sto8ph 8S., Neuenbürg / Württ / Baden-Württemberg | 618416 | |||
Datum | 07.04.2010 15:23 | 38912 x gelesen | |||
Die Links funtionieren bei mir nicht. Kannst Du für die Nicht-Bayern hier im Forum mal kurz das Aufgabengebiet eines Kreisbrandrates verdeutlichen? Gruß Christoph Everybody's Darling is everybody's Depp!!!! (F.J. Strauss) | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Friedberg / Bayern | 618417 | |||
Datum | 07.04.2010 15:25 | 38870 x gelesen | |||
bei euch heißt er Kreisbrandmeister | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Friedberg / Bayern | 618418 | |||
Datum | 07.04.2010 15:32 | 38907 x gelesen | |||
wo gibt es haubberufliche Kreisbrandräte? Was haben diese für eine Ausbildung, feuerwehrbezogen und beruflicher Seite? | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder? | 618419 | |||
Datum | 07.04.2010 15:33 | 38699 x gelesen | |||
Ich denke, ein rein ehrenamtlicher KBR kann sein Amt nicht wirklich mit all seinen Aufgaben erfüllen. Noch dazu, wenn er im normalen Berufsleben steht. Wie soll er alle Termine wahrnehmen, Begehungen in Firmen etc. Dies funktioniert nur mit einem äusserst toleranten Arbeitgeber, - welcher idealerweise das entsprechende Landratsamt ist - unter Einbeziehung aller anderen KBI und KBMs... Aber wie soll er ein schlüssiges Konzept für seinen Landkreis mit nach Norm bedachten Fahrzeugen aufstellen/durchsetzen (1 RW pro Landkreis, K-Schutz, Hilfsfristen etc. päpä), daneben sich in allen Feuerwehren sehen lassen, BMAs abnehmen, Firmen begehen, Öffentlichkeitsarbeit durchführen und was weiß ich noch alles? Ich denke, ein KBR hat ein unglaublich weit gefächertes Spektrum. (Selbst im sonst Feuerwehrdeutschland untauglichen Bayern - ) Dieses nur halbtags abzuarbeiten halte ich schon für schwierig. P.s. ich habe keine Ambitionen auf so einen Job. aber realistisch betrachtet ist halt das der erste und oberste Löschknecht im Landkreis... http://www.feuerwehr-saal.de | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Friedberg / Bayern | 618420 | |||
Datum | 07.04.2010 15:36 | 38480 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Hier Namen einfügen--- und das macht der Löschknecht alles bei euch im Landkreis? | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 618421 | |||
Datum | 07.04.2010 15:39 | 38504 x gelesen | |||
hallo, In BaWü ist seit der letzten Novellierung des Feuerwehrgesetzes (Ende 2010) der Kreisbrandmeister hauptamtlich zu bestellen. MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Friedberg / Bayern | 618425 | |||
Datum | 07.04.2010 15:43 | 38183 x gelesen | |||
die sind den Bayern im Feuerwehrwesen ja immer schon weit voraus... in Bayern ist dahingehend das Feuerwehrgesetz veraltet. | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 618428 | |||
Datum | 07.04.2010 15:54 | 38420 x gelesen | |||
Hallo Markus, wir haben bei uns im Landkreis seit weit mehr als 10 Jahren einen hauptamtlichen KBR. Dieser ist am Landratsamt dem Referat "Brand- und Katstrophenschutz" angegliedert.(soweit ich weiß) In seiner Tätigkeit als oberster Feuerwehrmann des Kreises nimmt er auch Aufgaben im abwehrenden und vorbeugenden Brandschutz in Zusammenarbeit mit dem Bauamt wahr. So überprüft er bei Erschließungen von NEubaugebieten die Löschwasserversorgung ober bei Bauten die Flucht- und Rettungswege. Auf Grund seiner vielen Aufgaben, mitunter auch am späten Abend, ist meiner Meinung nach ein solcher "Posten" nur in einer hauptamtlichen Tätigkeit zu erfüllen. Wir haben bei uns im Landkreis die besten Erfahrungen mit unseren bisherigen KBR gehabt. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8S., Velburg / Bayern | 618438 | |||
Datum | 07.04.2010 16:17 | 38029 x gelesen | |||
Da kann ich den Anton nur beipflichten. Einen ehrenamtlichen KBR könnte ich mir auf Grund der Aufgaben- und Terminfülle schlecht vorstellen. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 618439 | |||
Datum | 07.04.2010 16:20 | 38200 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus HuberMeine Frage nun, ist es noch zeitgemäß, und kann ein ehrenamtlicher Kreisbrandrat m.E. nein. In Ba-Wü war es bisher so, dass der KBM ehrenamtlich war. Die allermeisten (kennt noch jemand einen der bisher ehrenamtlich KBM war und eines "zivilen" Tätigkeit nachging? Der Amtsvorgänger unseres jetzigen KBM bis vor ca. 5? Jahre war so ein seltenes Exemplar) waren "zufällig" beim Landratsamt als Angestelter oder Beamter tätig z.B. im Bereich VB oder KatS. Der Arbeitgeber hat dann (mehr oder weniger großzügig) für die ehrenmtliche Tätigkeit freigestellt. Aber eine Tätigkeit im Bereich VB oder KatS ist auch kein 400€-Job. Also war die Arbeitsbelastung entsprechend. Es gab aber keine Kollission mit den Abeitspflichten eines zivilen Unternehmens oder einer selbständigen Tätigkeit. Seit der letzten Novelle des FwG Ba-Wü wurde - wie von Jürgen erwähnt - dieses Thema erledigt. Der KBM hat hauptamtich zu sein - was dazu führt dass KBM im deutlich fortgeschrittenen Alter auf den Lehrgängen zum gD Feu auftauchen, da sie diese Ausbildung für ihre Wiederbestellung als (dann hauptamtlicher) KBM nach Ablauf ihrer aktuellen Amtszeit dieses brauchen. m.E. ist es nicht mehr zeitgemäß, diese Tätigkeit im Nebenamt oder ehrenamtlich auszuführen. Ich gehe sogar noch weiter. Wenn man zukünftig noch ausreichend geeignete! Führungskräfte für die operative Tätigeit in den Wehren (Einsatzdienst, lfd. Übungsdienst,...) finden will, muß man hauptamtliche Stellen im Kreis schafen, die z.B. administrative Tätigkeiten oder auch die Vorbereitung von Ausbildungen zentral oder teilweise zentral übernehmen. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Kars8ten8 W.8, Heikendorf / Schleswig-Holstein | 618442 | |||
Datum | 07.04.2010 16:31 | 38073 x gelesen | |||
Moin,seit der letzten Novellierung des Feuerwehrgesetzes (Ende 2010) Glaskugel? MkG Karsten Wallath Auch hier handelt es sich um meine private Meinung, nicht um die Meinung der FF Altheikendorf oder des LZG Kr. Plön. Feuerwehr Heikendorf LZG Kreis Plön | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 618443 | |||
Datum | 07.04.2010 16:33 | 38000 x gelesen | |||
hallo, nö - Tippfehler -> Ende 2009 soll das heissen. grmpfl MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder? | 618446 | |||
Datum | 07.04.2010 16:46 | 38251 x gelesen | |||
Der "oberste"? Na ja siehe mein Posting. Der Job ist schon ziemlich umfangreich... http://www.feuerwehr-saal.de | |||||
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Autor | Mich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder? | 618448 | |||
Datum | 07.04.2010 16:47 | 38060 x gelesen | |||
Ach ja, in diesem Fall sollte der Begriff nicht abwertend sondern als Euphemismus verstanden werden auf die oftmals gehörte herabwertende Bezeichnung der Floriansjünger. http://www.feuerwehr-saal.de | |||||
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Autor | Linu8s D8., Thierstein / Bayern | 618457 | |||
Datum | 07.04.2010 17:19 | 37862 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Huberkann ein ehrenamtlicher Kreisbrandrat noch die Anforderungen und Bedürfnisse der heutigen zeit abdecken? Ich glaube, dass das auch von der Fläche, der Einwohnerzahl und der Anzahl der Feuerwehren im Landkreis abhängt. Bei mir im LK (Wunsiedel i.F.) gibts 78.000 EW, in Rosenhein z.B. 248.000. Oder anhand der Fläche: LK Ansbach 1971 km², LK Wunsiedel nur 606 km². Von diesen Werten (u.a.) hängt dann die Anzahl der Feuerwehren ab, um die sich der KBR kümmern muss. Und da es da so große Unterschiede gibt glaube ich, dass man nicht pauschal sagen kann, ob dafür ein hauptamtlicher KBR benötigt wird. MfG Linus | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 618479 | |||
Datum | 07.04.2010 18:49 | 38188 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Huberbei uns in der Region, wird im Forum der örtlichen Zeitung gerade über die anstehenden Neuwahlen des Kreisbrandrates diskutiert. das war mind. 1992 schon mal Thema bis in oberste Ebenen des Landes, das war damals aber ein nicht gewünschtes Thema von Seiten des "Ehrenamtes"... ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 618489 | |||
Datum | 07.04.2010 19:53 | 37722 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas war mind. 1992 schon mal Thema bis in oberste Ebenen des Landes, das war damals aber ein nicht gewünschtes Thema von Seiten des "Ehrenamtes" Nun mal als Zitat die Aussage eines KBR: " Als ich damit angefangen habe (so 1970) hatte ich 2 Ordner, jetzt (das war so um 1985) habe ich zweit Wände voller Regale." Der hatte es damals noch ehrenamtlich und beim Kreis beschäftigt gemacht. Ist heute nicht mehr machbar. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 618496 | |||
Datum | 07.04.2010 20:21 | 37774 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerIch gehe sogar noch weiter. Wenn man zukünftig noch ausreichend geeignete! Führungskräfte für die operative Tätigeit in den Wehren (Einsatzdienst, lfd. Übungsdienst,...) finden will, muß man hauptamtliche Stellen im Kreis schafen, die z.B. administrative Tätigkeiten oder auch die Vorbereitung von Ausbildungen zentral oder teilweise zentral übernehmen.Werkstattbetrieb kann so auch wunderbar abgewickelt werden. Die Gerätewarte sind auch vielerorts überfordert (vom Zeitaufwand her, nicht von der Arbeitsqualität). Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 618503 | |||
Datum | 07.04.2010 20:36 | 37750 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppWerkstattbetrieb kann so auch wunderbar abgewickelt werden. Die Gerätewarte sind auch vielerorts überfordert (vom Zeitaufwand her, nicht von der Arbeitsqualität). Da sind wir wieder bei einem meiner Lieblingsthemen. Feuerwehrtechnische Zentralen auf Landkreisebene (in einigen Bundesländern ja in ersten Ansätzen schon der Normalfall). Dort zentral neben der Leitstelle und Stabsräumen dann die zentralen Werkstätten für AT, Schlauch, CSA, Wäscherei für PSA, Reparatur von Fw-Spezifischen Material, Prüfstelle für alles und jedes was Feuerwehr betrifft (von Sprungretter über Leinen, Hebezeuge, Abstusi, Meßgeräten,...). Führt auf Wund auch die jährlichen Pflichtprüfungen z.B. von Leiter etc. vor Ort mobil durch. Materiransport mit Hol-/ Bringedienst (z.B. nach Brandeinsatz PSA, AT und Schläuche abholen und 2 Tage später zurückbringen. Optimiert natürlich durch kreiseinheitliches Poolsystemen bei PSA, Schlauch und AT... Und angegliedert ein Feuerwehrausbildungszentrum. Dort von Lehrsälen, eine kleine Übungshallte (Platz für 2-3 LF), Leiteübungsmöglichkeit, Brandübungsanlage Gas+ Holz, Brandfläche auch für Schaumübungen. TH-Übungsanlage mit kurzen Abschnitten verschiedener Straße-7 Schienenanlagen, Verformungsmöglichkeit für Unfallpkw die dort auch vorgehalten werden. Dazu Gefahrgutübungsmaterial (verschiedene Gebunde, Rohrabschnitte, Tankfahrzeuge,... Dort auch zentral Vorhaltung von Sonderfahrzeugen Landkreis wie ELW 2, GW-AS, WLF-/ AB-Flotte, Logistikfahrzeuge. Außerdem 2-3 (alte) Reserve-LF für Ausbildung und techn. Reserve. Und natürlich ein Alarmgerätelager neben den AB für die WLF auch palettierte Ware. Und natürlich zentraler Krafstoffnachschub, Sonderlöschmittelvorhaltung, Versorgung/ Entsorgung von Einsatzstellen,... Erster Abmarsch (vor allem tagsüber) mit HA-Personal. Nachts geringere Stärke HA, dafür EA-Personal der Umgebung. Hach ja. Man wird ja noch träumen dürfen... Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Helg8e A8., Pinneberg / Schleswig-Holstein | 618520 | |||
Datum | 07.04.2010 21:28 | 37618 x gelesen | |||
Hallo Christian, Geschrieben von Christian Fischer Hach ja. Man wird ja noch träumen dürfen... du musst nicht träumen. Sowas haben wir seit Jahren zumindest weitgehendst am Laufen: KFV Pinneberg Gruß Helge | |||||
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Autor | Joha8nn 8S., Regensburg / Bayern | 618535 | |||
Datum | 07.04.2010 21:53 | 37822 x gelesen | |||
Ich hätte da eine andere Frage! Mal ganz klare Worte: Hauptamtlich hin oder her. Wie kann man dann als KBR so wenig zu tun haben das man gleichzeitig führende Ämter im Landesfeuerwehrverband wahrnimmt? Ist das der Sinn des Feuerwehrverband oder des KBR Posten? Der Mann für alles? Was bleibt da wohl auf der Strecke? Wie ich vor kurzem an einer anderen Stelle schon mal erwähnt habe, Statistik, Zahlen, Löschabzeichen, Juhu... Ist das unter dem Amt KBR zu verstehen? Wirklich? Vielleicht sollten sich die Führungskräfte auch mal wieder mit dem wesentlichen befassen und so manche Statistik links liegen lassen. Dann wäre es möglich mit beiden Füssen hinter Systemen zu stehen. Ansonsten kann es sehr leicht sein das andere mit schnüren an den Füssen ziehen... | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 618545 | |||
Datum | 07.04.2010 22:28 | 37708 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Johann Schreiber Hauptamtlich hin oder her. Wie kann man dann als KBR so wenig zu tun haben das man gleichzeitig führende Ämter im Landesfeuerwehrverband wahrnimmt? Ist das der Sinn des Feuerwehrverband oder des KBR Posten? Der Mann für alles? Was bleibt da wohl auf der Strecke? Du musst dir in nächster Zeit auf jeden Fall keine Sorgen mehr machen, dass du in der Verbandsarbeit Karriere machst ;-) Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Joha8nn 8S., Regensburg / Bayern | 618546 | |||
Datum | 07.04.2010 22:35 | 37563 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten SchlotterDu musst dir in nächster Zeit auf jeden Fall keine Sorgen mehr machen, dass du in der Verbandsarbeit Karriere machst ;-) Ich glaube damit kann ich leben... :-) | |||||
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Autor | Joha8nne8s H8., Dingolfing / Bayern | 618557 | |||
Datum | 07.04.2010 23:08 | 37768 x gelesen | |||
Abend Geschrieben von Johann Schreiber Wie kann man dann als KBR so wenig zu tun haben das man gleichzeitig führende Ämter im Landesfeuerwehrverband wahrnimmt? Ist das der Sinn des Feuerwehrverband oder des KBR Posten Falls du den LFV-Bayern Vorsitzenden meinst, der ja aus unserem Landkreis kommt, der hat sein Amt letztes Jahr u.a. aus diesen Gründen niedergelegt. Mkg | |||||
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Autor | Mich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg | 618561 | |||
Datum | 07.04.2010 23:13 | 37777 x gelesen | |||
Hallo Christian, Hallo Forum, Geschrieben von Christian Fischer In Ba-Wü war es bisher so, dass der KBM ehrenamtlich war.Ich geb Dir recht. Aber war es nicht bis zur Gebietsreform oft so: Kreisbaumeister war zugleich ehrenamtlicher Kreisbrandmeister? Und den Traum mit der FTZ träume ich auch mit. Ach ja, bei meiner GA im Hochtaunuskreis 1979 sagte der damalige Hauptamtliche KBI vorraus das es bis ca 1990 keinen ehrenamtlichen KBI in Hessen mehr gibt. Es hat meines Erachtens nicht solange gedauert. Für alle die mit den diversen Bezeichnungen nicht klar kommen: Oberster Feuerwehrmann im Landkreis Hessen: KBI Kreisbrandinspektor Baden Würtemberg: KBM Kreisbrandmeister Bayern: KBR Kreisbrandrat Gruß Michael Auch schlechter Ruf verpflichtet | |||||
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Autor | Joha8nn 8S., Regensburg / Bayern | 618562 | |||
Datum | 07.04.2010 23:16 | 37751 x gelesen | |||
Geschrieben von Johannes HartmannFalls du den LFV-Bayern Vorsitzenden meinst, der ja aus unserem Landkreis kommt, der hat sein Amt letztes Jahr u.a. aus diesen Gründen niedergelegt. Nein, ich meine nicht einen oder jenen, ich sage nur das es allgemein häufig der Fall ist... | |||||
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Autor | Gerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen | 618564 | |||
Datum | 07.04.2010 23:17 | 37535 x gelesen | |||
Hallo, Geschrieben von Michael Bayer Ach ja, bei meiner GA im Hochtaunuskreis 1979 sagte der damalige Hauptamtliche KBI vorraus das es bis ca 1990 keinen ehrenamtlichen KBI in Hessen mehr gibt. Es hat meines Erachtens nicht solange gedauert. ... in der Masse stimmt das, aber m.W. hatten wir (HE) noch bis ins 21. Jahrhundert einen ehrenamtlichen (der war zwar beim Kreis angestellt aber in Funktion des KBI nur ehrenamtlich) ... Gruss Gerhard | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 618567 | |||
Datum | 07.04.2010 23:36 | 37792 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerIn BaWü ist seit der letzten Novellierung des Feuerwehrgesetzes (Ende 2010) der Kreisbrandmeister hauptamtlich zu bestellen. 1. Das war faktisch vorher auch schon so. Bis auf einzelne Ausnahmen waren alle KBMs bei den Landkreisen beschäftigt und haben da hauptamtlich VB, KatS und Feuerwehrwesen gemacht. 2. Zusätzliche Stellen in den Landkreisen wird es durch die hauptamtlichen KBMs nicht geben. 3. Die KBM-Entschädigung fürs Ehrenamt (bis zu 500-750,- steuerfrei) wird es für die hauptamtlichen KBMS logischerweise nicht mehr geben. 4. Der KBM ist kein Einsatzbeamter, macht also Dienst bis 65. Oder er ist "nur" Tarifbeschäftigter und macht bis 67. Für einen BF'ler kaum eine Alternative. 5. Es gibt keine Qualifikationsanforderungen für den KBM. FF-Ausbildung oder Verwaltungslaufbahn ist ausreichend. Insgesamt nicht unbedingt ein Zeichen für Qualität und Fortschritt. Gruß, Stefan Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 618568 | |||
Datum | 07.04.2010 23:38 | 37756 x gelesen | |||
Geschrieben von Johann SchreiberNein, ich meine nicht einen oder jenen, ich sage nur das es allgemein häufig der Fall ist... Streiche "Häufig" und setze "fast immer". Wie sieht denn die Realität aus: - welcher BFV-Vorsitzende ist kein KBR/ SBR? Ich glaube, keiner. - welcher KFV-Vorsitzende ist kein KBR/ SBR? Da gibt's nur sehr wenige... Je "höher" man in die Verbandsarbeit eingebunden ist, desto mehr Zeit braucht man dafür, wenn man es richtig machen möchte gerade als Vorsitzender oder Stellvertreter. Die Terminflut ist da schon ganz schön beachtlich. Gleichzeitig fehlt u.U. gerade diese Zeit für die eigentliche Tätigkeit z.B. als KBR. Also letztlich ein Teufelskreis? Die personelle Trennung KBR/ SBR und Vorsitz des ...verbandes funktioniert, wenn diese beiden Amtsinhaber gut miteinander harmonieren. Dann funktioniert auch der Zusammenschluss "aktive Feuerwehrarbeit" (über den KBR/ SBR) und "passive/ Vereinsarbeit" (über den ...vorsitzenden), der aufgrund der vielfältigen Verzahnungen auch in der Facharbeit auch funktionieren muss. Dafür gibt es Beispiele in Bayern. Und vor Alfons Weinzierl und seiner Entscheidung zugunsten der Arbeit im LFV seine Tätigkeit als KBR einzustellen, habe ich Respekt. Gruß Markus | |||||
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Autor | Stef8an 8H., Essen / NRW | 618569 | |||
Datum | 07.04.2010 23:38 | 37766 x gelesen | |||
Geschrieben von Christian FischerDer KBM hat hauptamtich zu sein - was dazu führt dass KBM im deutlich fortgeschrittenen Alter auf den Lehrgängen zum gD Feu auftauchen, da sie diese Ausbildung für ihre Wiederbestellung als (dann hauptamtlicher) KBM nach Ablauf ihrer aktuellen Amtszeit dieses brauchen. BaWü kennt nur für den Bezirksbrandmeister (hier: Feuerschutzdezernent) beim Regierungspräsidium eine feuerwehrtechnische Qualifikationsanforderung! Gruß, Stefan Gruß, Stefan | |||||
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Autor | Joha8nn 8S., Regensburg / Bayern | 618570 | |||
Datum | 07.04.2010 23:46 | 37497 x gelesen | |||
Danke, Jetzt sind wir bei dem Thema auf das ich hinaus wollte. Genauso habe ich die gleiche Meinung wie du zu Alfons Weinzierl. Es gibt 2 passende Sprichwörter in Bayern: 1. Man kann ned auf jeder Hochzeit tanzen 2. Entweder gscheit oder gar ned | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 618571 | |||
Datum | 07.04.2010 23:48 | 37679 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Stefan Heck 5. Es gibt keine Qualifikationsanforderungen für den KBM. FF-Ausbildung oder Verwaltungslaufbahn ist ausreichend. da hast sich schon was ins Positive geändert: „Sie müssen Beamte sein und sollen die Befähigung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst besitzen.“ Geschrieben von Stefan Heck 4. Der KBM ist kein Einsatzbeamter, macht also Dienst bis 65. Oder er ist "nur" Tarifbeschäftigter und macht bis 67. Für einen BF'ler kaum eine Alternative. ist das vielleicht ein Grund warum hier alle eingeladenen Kandidaten vor der Wahl abgesprungen sind? MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 618577 | |||
Datum | 08.04.2010 00:03 | 37482 x gelesen | |||
Geschrieben von Stefan HeckBaWü kennt nur für den Bezirksbrandmeister (hier: Feuerschutzdezernent) beim Regierungspräsidium eine feuerwehrtechnische Qualifikationsanforderung! Ergibt sich m.W. aus einer Regelung, die über §23 Abs.4 FwG zu Stande kommt. Bei meinem letzten Aufenthalt auf der LFS lief doch der eine oder andere Teilnehmer bei einem parallel laufenden Inspektorenlehrgang mit, der (sagen wir mal) aus dem Alterdurchschnitt deutlich nach oben herausragte. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 618578 | |||
Datum | 08.04.2010 00:08 | 37814 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerist das vielleicht ein Grund warum hier alle eingeladenen Kandidaten vor der Wahl abgesprungen sind? Nein. Die erste Ausschreibung bei Euch erolgte IIRC noch nach dem FwG (alt). d.h. ehrenamtlicher KBM neben einem anderen Job im LRA (KatS, VB,...). Und Wiederwahl alle 5 Jahre. Dann kam der Entwurf des FwG (neu). Dort wird quasi der KBM auf Lebenszeit bestellt und auch noch hauptamtlich als KBM. Und ich gehe doch davon aus, dass die meisten (zurückgezogenen) Bewerber der ersten Runde nach der (dann nach FwG (neu) ) erneut erfolgten Ausschreibung ihre Bewerbung wieder eingereicht haben. oder? Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 618580 | |||
Datum | 08.04.2010 00:28 | 37914 x gelesen | |||
hallo, Geschrieben von Christian Fischer Nein. Die erste Ausschreibung bei Euch erolgte IIRC noch nach dem FwG (alt). d.h. ehrenamtlicher KBM neben einem anderen Job im LRA (KatS, VB,...). Und Wiederwahl alle 5 Jahre. richtig - die zweite Auschreibung wurde dann der kommenden Novellierung des FW-Gesetzes angepasst. ich bezieh mich in meinem Beitrag auf die Attraktivität dieses Amtes bzw. Stelle im Bezug auf eine Stelle im Einsatzdienst einer BF. Geschrieben von Christian Fischer Und ich gehe doch davon aus, dass die meisten (zurückgezogenen) Bewerber der ersten Runde nach der (dann nach FwG (neu) ) erneut erfolgten Ausschreibung ihre Bewerbung wieder eingereicht haben. oder? Da ist mir (noch) nichts bekannt. Ende April sind wir dann schlauer. Da hat der Kreistag dann (hoffentlich) gewählt. MkG Jürgen Mayer Neu: ![]() | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 618587 | |||
Datum | 08.04.2010 01:13 | 37575 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinodas war mind. 1992 schon mal Thema bis in oberste Ebenen des Landes, das war damals aber ein nicht gewünschtes Thema von Seiten des "Ehrenamtes"... Wobei es im Landkreis Augsburg ja primär um den vom Landrat vorgeschlagenen Kandidaten geht, den die (meisten?) Feuerwehren offenbar nicht haben wollen... dass die anderen Kandidaten offenbar teilweise aufgrund des Aufgabenumfangs abgesprungen sind, ist in diesem Zusammenhang ein zweites Thema. Allerdings wird im LFV zwischenzeitlich wieder über das Thema "regelmäßige Freistellung" gesprochen. Ist zwar noch nicht die Hauptamtlichkeit, wäre aber ein (erster) guter Schritt in die richtige Richtung... Gruß Markus | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 618608 | |||
Datum | 08.04.2010 09:21 | 37533 x gelesen | |||
Geschrieben von Jürgen M@yerich bezieh mich in meinem Beitrag auf die Attraktivität dieses Amtes bzw. Stelle im Bezug auf eine Stelle im Einsatzdienst einer BF. Es kommt immer darauf an. Dafür arbeitest (und wohnst) Du nicht in einer Großstadt --> geringere Kosten. Und je nach Gestaltung kann es ja auch eine Stelle A12 oder A13 sein. Für jemand der bei einer BF noch in A10/11 hängt und nicht weiß wann die A12 kommt kann das auch ein Anreiz sein. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 618610 | |||
Datum | 08.04.2010 09:30 | 37542 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastnerwir haben bei uns im Landkreis seit weit mehr als 10 Jahren einen hauptamtlichen KBR. Schön, jetzt hab ich aber ne dumme Frage... Was macht ihr wenn euer KBR alle 5 Jahre ein anderer ist, weil er sichs immer mit den Kommandanten verscherzt hat? Solange ein KBR gewählt wird, bringts in meinen Augen auch nichts wenn er im LRA angestellt ist. | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 618613 | |||
Datum | 08.04.2010 09:32 | 37382 x gelesen | |||
Im Hohenlohe Kreis ist es wohl beschlossene Sache das der nächste KBM nicht mehr Ehrenamtlich tätig ist. Er wird Hauptamtlich eingestellt. Ich glaube 2014 ist es dann so weit Wenn ich mich mit den Kollegen der einzelnen Feuerwehren unterhalte, würde sich auch kein Freiwilliger mehr finden lassen Gunnar Kreidl OB THW Pfedelbach | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Friedberg / Bayern | 618620 | |||
Datum | 08.04.2010 09:52 | 37607 x gelesen | |||
das Problem wird sein überhaupt einen Kreisbrandrat zu finden, der den Forderungen der heutigen Zeit, bezogen auf die Kenntnisse im VB und bei Gutachten gerecht wird. Der Kreisbrandat, wird ja zur Stellungnahme bei größeren Bauprojekten aufgefordert. Kann dies fachlich und zeitlich überhaupt geleistet werden? Was für eine Ausbildung wäre dazu gewünscht bzw. erforderlich? | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Friedberg / Bayern | 618627 | |||
Datum | 08.04.2010 10:11 | 37337 x gelesen | |||
Geschrieben von Anton Kastner wir haben bei uns im Landkreis seit weit mehr als 10 Jahren einen hauptamtlichen KBR. Schön, jetzt hab ich aber ne dumme Frage... Was macht ihr wenn euer KBR alle 5 Jahre ein anderer ist, weil er sichs immer mit den Kommandanten verscherzt hat? Solange ein KBR gewählt wird, bringts in meinen Augen auch nichts wenn er im LRA angestellt ist. Ich finde, da sollte dringend am Feuerwehrgesetzt in Bayern , was die Ausbildung, Ernennung, Wahl des Kreisbrandrates angeht, etwas geändert werden. Zeitgemäß wäre eine haubtberufliche Feuerwehrausbildung, zusätzlich noch die Fachrichtung Vorbeugender Brandschutz. | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 618628 | |||
Datum | 08.04.2010 10:19 | 37350 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Huberdas Problem wird sein überhaupt einen Kreisbrandrat zu finden, der den Forderungen der heutigen Zeit, bezogen auf die Kenntnisse im VB und bei Gutachten gerecht wird. Das kommt immer auf die Verhältnisse im jeweiligen Landkreis an. In Oberbayern gab es im letzten halben Jahr zwei neue KBR, da gab's wohl keine Probleme mit den Nachfolgern. Und im nächsten halben Jahr sollen wieder zwei neue KBR's gewählt werden... was man so hört, sind auch dort bereits (akzeptierte!) Kameraden in Aussicht. Geschrieben von Markus Huber Der Kreisbrandat, wird ja zur Stellungnahme bei größeren Bauprojekten aufgefordert. Gegenfrage: Zu WAS GENAU muss der KBR denn im Rahmen der Bauprojekte Stellung nehmen? Und bei welchen Bauprojekten wird er denn überhaupüt beteiligt? | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 618644 | |||
Datum | 08.04.2010 11:03 | 37329 x gelesen | |||
In unseren Fall musste unser KBM nachträglich die Nutzungsänderung unsere Liegenschaft bewerten und fordert jetzt nachträglich eine Menge Bauliche Maßnahmen damit wir weiter unsere Unterkunft so nutzen können wie wir es gewohnt sind Gunnar Kreidl OB THW Pfedelbach | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 618645 | |||
Datum | 08.04.2010 11:11 | 37477 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Alexander Horcher Was macht ihr wenn euer KBR alle 5 Jahre ein anderer ist, weil er sichs immer mit den Kommandanten verscherzt hat? Dann wird der neue angestellt. Wo ist da denn das Problem? Wir haben auch einen hauptamtlichen gewählten Bürgermeister. Und weißt du was wir machen, wenn wir einen neuen wählen? Wir stellen denn auch an ;-) Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 618646 | |||
Datum | 08.04.2010 11:13 | 37152 x gelesen | |||
Servus, Geschrieben von Markus Huber Der Kreisbrandat, wird ja zur Stellungnahme bei größeren Bauprojekten aufgefordert. unser KBR hat dafür extra einen KBI, der sich um den VB kümmert. Steht ja nirgendwo, dass er alles selber machen muss, wenn er Spezialisten dafür hat.... Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Anto8n K8., Mühlhausen / BY | 618648 | |||
Datum | 08.04.2010 11:19 | 37201 x gelesen | |||
Hallo Alexander, Geschrieben von Alexander Horcher Schön, jetzt hab ich aber ne dumme Frage... ich kann jetzt nur von unserem Landkreis berichten. Unsere KBR wurden (und werden) alle 6 Jahre von den Kommandanten der 153 Feuerwehren des Landkreises gewählt. Bis jetzt wurden alle KBR immer wieder in ihren Ämtern bestätigt und übten ihr Amt bis zum Erreichen der Altersgrenze aus. Normalerweise war es bis jetzt so, dass der stellv. KBR dann die Nachfolge angetreten hat. Der wurde dann auch schon vorher in die Tätigkeit eingebunden, damit ihn die anderen Kameraden kennen, bzw. er sie kennen lernt. Vor ca. 20 Jahren gab es einmal Probleme bei der Wahl, als die Mehrzahl der Kommandanten einen anderen KBR wollten als der Landrat.Es gab da dann mehrere Wahlgänge, auch auf mehrere Sitzungen verteilt. Schlußendlich fand man dann die Lösung mit einem "Kompromisskandidaten", der sich dann am Ende auch nicht als Notlösung präsentierte. Ich denke, die Feuerwehren des Landkreises sind mit dem von uns praktizierten System nicht schlecht gefahren. Warum also sollte man es ändern? Dass es sich der KBR mal mit dem einen oder anderen Kdt verscherzt, liegt in der Natur der Sache. Aber dass er die Mehrheit der Kdt. gegen sich aufbringt, wage ich zu bezweifeln. Mein Fazit ist, dass das System, so wie es bisher gut bis sehr gut funktoniert hat, beibehalten wird. Ich denke nicht, dass ein gDFeu im Landkreis da was bringen würde. Mit kameradschaftlichen Grüßen Anton Kastner | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 618649 | |||
Datum | 08.04.2010 11:22 | 37360 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten SchlotterDann wird der neue angestellt. Und was machst Du, wenn er dann nicht mehr KBR ist? Entlassen? Auf welcher Grundlage? Oder anderweitig im LRA verwenden? Mit welcher Ausbildung? Geschrieben von Thorsten Schlotter Wir haben auch einen hauptamtlichen gewählten Bürgermeister. Und den anderen aus. Tja, da geht das halt relativ einfach, weil eben explizit im Gesetz geregelt... der Status heißt "Ehrenbeamter auf Zeit"... ist halt kein Vergleich zum KBR! Gruß Markus | |||||
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Autor | Thor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern | 618652 | |||
Datum | 08.04.2010 11:37 | 37340 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus ReichartUnd was machst Du, wenn er dann nicht mehr KBR ist? Entlassen? Auf welcher Grundlage? Oder anderweitig im LRA verwenden? Mit welcher Ausbildung? Zeitvertrag. Ganz einfach. Schönen Gruss Thorsten Schlotter -- Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung --- | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 618653 | |||
Datum | 08.04.2010 11:42 | 37233 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten SchlotterZeitvertrag. Ganz einfach. Und was glaubst du wieviele den Beruf dann ausüben werden? Wer kommt denn nach ein oder zwei Wahlperioden noch in seinem vorherigen Job unter? | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 618654 | |||
Datum | 08.04.2010 11:44 | 38075 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Huberwo gibt es haubberufliche Kreisbrandräte? Hauptberufliche im Sinne von "nur die KBR-Tätigkeit" ausübende KBR gibt es meines Wissens in Bayern überhaupt nicht. Allerdings gibt einige KBR, die - in welcher Form auch immer - beim Landratsamt angestellt sind. Da gibt es dann die unterschiedlichsten Konstellationen: - Kreisbauhof - Kreisbauamt - Sachgebiet Brand-/ Katastrophenschutz - Sachgebiet Umwelt Das hängt auch maßgeblich davon ab, ob dieser KBR schon vorher beim LRA beschäftigt war (Stichwort: Ausbildung, Voraussetzungen für irgendwelche Laufbahnen) oder nicht. War er das, gibt es meines Erachtens häufig eine Freistellung zu seinem "eigentlichen" Aufgabenbereich im LRA. Sollte er dann irgendwann nicht mehr KBR sein, kann er ganz einfach in seiner ursprünglichen Position wieder verwendet werden, oder auf einem anderen geeigneten Dienstposten. Anders sieht es aus, wenn er nach seiner KBR-Wahl am LRA angestellt wird. Nach seiner Amtszeit bleibt ihm dann - wegen der fehlenden Ausbildung im Verwaltungsbereich - meist keine geeignete Aufgabe, der Verdienst ist zudem dann auch nicht üppig. Also wird sich das jeder überlegen, ob er es wirklich macht, dass er sich für die KBR-Zeit im öffentlichen Dienst anstellen lässt. Geschrieben von Markus Huber Was haben diese für eine Ausbildung, feuerwehrbezogen und beruflicher Seite? feuerwehrbezogen: steht in den einschlägigen Vorschriften (Bayeriscvhes Feuerwehrgesetz, mit Ausführungsverordnung und Vollzugsbekanntmachung), mindestens Verbandsführer-Lehrgang, idealerweise auch Kenntnisse im VB (muss aber nicht sein) berufliche Seite: jetzt kann er das vorweisen, was er ist; wenn er im LRA angestellt ist (oder werden sollte), müsste es eigentlich ja auch eine Verwaltungsausbildung sein... sonst hat er dort eigentlich keine Perspektiven. Ob das unbedingt so erstrebenswert ist? | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 618655 | |||
Datum | 08.04.2010 11:46 | 37386 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten SchlotterZeitvertrag. Ganz einfach. Und wer lässt sich in der heutigen Zeit darauf ein, noch dazu ohne Arbeitsplatzgarantie? Gruß Markus | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 618656 | |||
Datum | 08.04.2010 11:46 | 37376 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus ReichartUnd was machst Du, wenn er dann nicht mehr KBR ist? Entlassen? Auf welcher Grundlage? Oder anderweitig im LRA verwenden? Mit welcher Ausbildung? Hat es doch alles schon gegeben. Es gibt auch in Bayern z. B. SBR die das hauptberuflich machen, da sie auch eine HAW haben. Und da hat es schon den Fall gegeben das ein SBR wieder abgewählt wurde. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 618657 | |||
Datum | 08.04.2010 11:47 | 37289 x gelesen | |||
Geschrieben von Thorsten SchlotterWir haben auch einen hauptamtlichen gewählten Bürgermeister. Joa, dann mach dich mal schlau, nem Bürgermeister steht schon seine Pension zu wenn er 10 Jahre Bürgermeister war, da lohnt sich sowas. So würd ich mich auch als KBR aufstellen lassen, einmal wiedergewählt und man is ausm Schneider. | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 618660 | |||
Datum | 08.04.2010 11:53 | 37410 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannHat es doch alles schon gegeben. Es gibt auch in Bayern z. B. SBR die das hauptberuflich machen, da sie auch eine HAW haben. Und da hat es schon den Fall gegeben das ein SBR wieder abgewählt wurde. Stimmt, kann es geben, muss es aber nicht. Aber diese SBR sind/ waren häufig im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (und sind dann verbeamtet, jetzt aktuell wieder in Schweinfurt? Stellv. wird dort eine ehem. Lehrkraft aus WÜ...), weil eben hauptamtliches Personal zu führen ist, und die Kommune hier eine Verknüpfung (auch verwaltungstechnisch) mit dem Sachgebiet Brand-/ Katastrophenschutz vorgenommen hat. Dann kommt vorrangig eigentlich nur eine Umsetzung innerhalb des Hauses in Betracht, weil einem Beamten ja nicht so einfach gekündigt weren kann. Bei Angestellten sieht's allerdings etwas anders aus... aber auch da greifen Arbeitsschutzgesetze:-) Gruß Markus | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 618662 | |||
Datum | 08.04.2010 11:56 | 37176 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherJoa, dann mach dich mal schlau, nem Bürgermeister steht schon seine Pension zu wenn er 10 Jahre Bürgermeister war, da lohnt sich sowas. Ja, wie auch bei anderen Politikern (Land/ Bund). Geschrieben von Alexander Horcher So würd ich mich auch als KBR aufstellen lassen, einmal wiedergewählt und man is ausm Schneider. Das wäre dann doch mal eine Idee, die man beim Verband einbringen könnte :-) Gruß Markus | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 618665 | |||
Datum | 08.04.2010 12:00 | 37144 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus ReichartAber diese SBR sind/ waren häufig im gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst (und sind dann verbeamtet, jetzt aktuell wieder in Schweinfurt? Stellv. wird dort eine ehem. Lehrkraft aus WÜ...), weil eben hauptamtliches Personal zu führen ist, und die Kommune hier eine Verknüpfung (auch verwaltungstechnisch) mit dem Sachgebiet Brand-/ Katastrophenschutz vorgenommen hat. Ich kenne da nur den Fall aus Ab, da hat der Nachfolger des langjährigen SBR nur ganz kurz ausgehalten und wurde durch einen weiteren Nachfolger ersetzt, der sich aber jetzt auch schon länger im Amt hält. Gruß thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 618667 | |||
Datum | 08.04.2010 12:13 | 37232 x gelesen | |||
Geschrieben von Gunnar KreidlIn unseren Fall musste unser KBM nachträglich die Nutzungsänderung unsere Liegenschaft bewerten und fordert jetzt nachträglich eine Menge Bauliche Maßnahmen damit wir weiter unsere Unterkunft so nutzen können wie wir es gewohnt sind Warst Du nicht brav zu Deinem KBM, bei so vielen Nachforderungen? :-) Aber Scherz beiseite: ist Eure OV-Unterkunft schon älter? Weil sich die Bauordnungen der Länder die letzten Jahre ja auch in einigen Bereichen verschärft haben, und somit bei einer Beurteilung nach derzeitigem Recht die eine oder andere Kompensation notwendig wird... bei uns brauchen die Feuerwehrgerätehäuser jetzt in der Regel einen zweiten baulichen Rettungsweg aus dem Lehrsaal, wegen der möglichen Personenzahlen. Und für eine Nutzungsänderung braucht man halt mal (zumindest bei uns in Bayern, aber wird bei Euch auch nicht anders sein) eine Baugenehmigung. Gruß Markus | |||||
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Autor | Fran8k B8., Roßtal / Bayern | 618669 | |||
Datum | 08.04.2010 12:23 | 37210 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherSo würd ich mich auch als KBR aufstellen lassen, einmal wiedergewählt und man is ausm Schneider. Jeep, aber auch nur dann, wenn er die erforderliche Altersgrenze erreicht hat. Ich finde den Vergleich mit einem Bgm. gut. Wer eine beamtenrechtliche Laufbahn für einen KBM/KBI/KBR fordert, müsste konsequenterweise auch für einen Bgm. eine entsprechende Verwaltungsausbildung fordern. | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 618670 | |||
Datum | 08.04.2010 12:30 | 37250 x gelesen | |||
Geschrieben von Frank BauerJeep, aber auch nur dann, wenn er die erforderliche Altersgrenze erreicht hat. Ich finde den Vergleich mit einem Bgm. gut. Beim Bürgermeister entscheidet der Gemeinderat, wann er seine Pension erhält - wenn er die Voraussetzungen hierfür natürlich erfüllt hat... wäre aber wirklich eine gute Lösung! Geschrieben von Frank Bauer Wer eine beamtenrechtliche Laufbahn für einen KBM/KBI/KBR fordert Genau die müsste aber doch nicht unbedingt sein... gibt doch Angestellte auch. Und wenn schin unbedingt beamtenrechtliche Laufbahn: technischer oder nichttechnischer Dienst? Weil es soll auch gute Verwaltungsleute geben, die das leisten können... Geschrieben von Frank Bauer müsste konsequenterweise auch für einen Bgm. eine entsprechende Verwaltungsausbildung fordern. Gibt Beispiele, wo das so ist und ganz gut funktioniert... und eben auch das Gegenteil. Ich glaube aber, ich höre gerade ganz deutlich unzählige geschäftsleitende Beamte in den Gemeinden aufschreien. :-)) Gruß Markus | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Ainring / BY | 618694 | |||
Datum | 08.04.2010 13:33 | 37403 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus ReichartGibt Beispiele, wo das so ist und ganz gut funktioniert... und eben auch das Gegenteil. Ich glaube aber, ich höre gerade ganz deutlich unzählige geschäftsleitende Beamte in den Gemeinden aufschreien. :-)) Hast aber ganz schön gute Ohren, wenn du das bis STA hörst :-)) Gruß Thomas | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 618704 | |||
Datum | 08.04.2010 14:11 | 37029 x gelesen | |||
Servus Thomas, Geschrieben von Thomas Schlosser Hast aber ganz schön gute Ohren, wenn du das bis STA hörst :-)) Den Hörtest bestehe ich eigentlich immer ganz ordentlich :-)) Gruß Markus | |||||
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Autor | Gunn8ar 8K., Wüstenrot / BW | 618705 | |||
Datum | 08.04.2010 14:11 | 37115 x gelesen | |||
Ist bei uns ein wenig kompliziert Unterkunft ist angemietet, war früher ein Gewerbebetrieb. Vermieter hat eine Nutzungsänderung bei der Gemeinde beantragt. hat Sie mit Auflagen bekommen. Den Auflagen ist er nie nachgekommen Jetzt wurden alle Immobilien ob eigen oder gemietet von der BIMA übenommen , ( http://www.bundesimmobilien.de/ ) und die drücken bei einigen Themen jetzt dem THW ganz schön auf die Füße. Zum Bsp Brandschutz War alles zur einer Zeit wo ich noch nicht OB war, nur muss ich mich jetzt mit BIMA, THW, Hochbauamt, und Vermieter rum schlagen Unser KBM ist dem THW zwar nicht gerade wohl gesonnen aber er war sehr Gnädig , gerade was zweiten Rettungsweg angeht. Sonst wäre unser Vermieter Tod umgefallen Gunnar Kreidl OB THW Pfedelbach | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Friedberg / Bayern | 618752 | |||
Datum | 08.04.2010 16:49 | 37248 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Reichart, Höhenrain Streiche "Häufig" und setze "fast immer". Wie sieht denn die Realität aus: - welcher BFV-Vorsitzende ist kein KBR/ SBR? Ich glaube, keiner. - welcher KFV-Vorsitzende ist kein KBR/ SBR? Da gibt's nur sehr wenige... Je "höher" man in die Verbandsarbeit eingebunden ist, desto mehr Zeit braucht man dafür, wenn man es richtig machen möchte gerade als Vorsitzender oder Stellvertreter. Die Terminflut ist da schon ganz schön beachtlich. Gleichzeitig fehlt u.U. gerade diese Zeit für die eigentliche Tätigkeit z.B. als KBR. Also letztlich ein Teufelskreis? Das sehe ich auch als großes Problem an, die KBR haben viel zu viele Jobs und Funktionen angenommen für die Zeit, welche sie zur Verfügung haben. Somit bleibt was anderes auf der Strecke und nichts kann mehr " gescheit" erledigt werden. Somit wieder zum Nachteil für alle. Die sollten halt dann auch mal über den Tellerrand hinausschauen und Jobs und Aufgaben weitervergeben.... Ich weiß, das kann nicht jeder... manche sind zu uneinsichtig dafür und wollen mit aller Gewalt alles an sich hinanziehen.... | |||||
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Autor | Marc8 B.8, Gehrden / Niedersachsen | 618816 | |||
Datum | 08.04.2010 22:46 | 37081 x gelesen | |||
Geschrieben von ---Markus Reichart--- Und wer lässt sich in der heutigen Zeit darauf ein, noch dazu ohne Arbeitsplatzgarantie? Da täusch Dich mal nicht. Heutzutage gibt es doch nahezu keinen Arbeitsplatz mehr, auf dem Du sofort fest bis in alle Ewigkeit angestellt wirst... | |||||
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Autor | Stef8an 8S., Birlenbach / Rheinland-Pfalz | 618820 | |||
Datum | 08.04.2010 23:10 | 37224 x gelesen | |||
Geschrieben von Michael BayerFür alle die mit den diversen Bezeichnungen nicht klar kommen:Kleiner Förderalismusführer: KBI Kreisbrandinspektor Hessen KBM Kreisbrandmeister Baden Würtemberg KBR Kreisbrandrat Bayern KFI Kreisfeuerwehrinspektor Rheinland-Pfalz LBF Landesbereichsführer Hamburg in Berlin gibt es nur einen Direktionsbeauftragten ich weiss leider nicht wo der einzuordenen wäre daneben gibt es teilweise aber noch einen höheren ehrenamtlichen im Regierungsbezirk!: BBM Bezirksbrandmeister NRW RBM Regierungsbrandmeister Niedersachsen BBI Bezirksbrandinspektor in Baden Würtemberg ist der KBM und der BBM nicht mehr ehrenamtlich Ich hoffe es stimmt so, ansonsten müsste man noch mal korrigieren Grüße Stefan "In Ägypten haben früher 150.000 Leute 35 Jahre lang an einer Pyramide gearbeitet - aber bei uns arbeiten doppelt so viele Leute doppelt so lange allein an der Baugenehmigung." ...Frei nach Dieter Nuhr | |||||
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Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / NRW | 618821 | |||
Datum | 08.04.2010 23:13 | 36921 x gelesen | |||
Hallo! Man möge mich korrigieren. Aber auch in NRW gibt es die ersten, die das nicht mehr im Ehrenamt ausführen, oder? Gruß | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 618831 | |||
Datum | 09.04.2010 00:42 | 37097 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc BrandesDa täusch Dich mal nicht. Heutzutage gibt es doch nahezu keinen Arbeitsplatz mehr, auf dem Du sofort fest bis in alle Ewigkeit angestellt wirst... Ich weiß ja nicht, wie das bei Euch in Niedersachsen so läuft, aber bis man in Bayern mal alle Voraussetzungen erfüllt um überhaupt KBR werden zu können, braucht man schon ein paar Jährchen... mal schnell die einschlägigen Lehrgänge absolvieren ist da nicht drin. Also wirst Du in der Zwischenzeit einer geregelten Arbeit nachgehen (müssen). Willst ja Dich selbst (und evtl. Deine Familie) ernähren. Denn ob Du KBR wirst, hängt ja maßgeblich auch von vielen anderen Faktoren ab. Wenn Du dann zum LRA wechselst (als gewählter KBR) verlässt Du also Deinen erlernten Beruf, in der Hoffnung möglichst lange KBR zu sein. Gut. Nur: was machst Du dann, wenn Du plötzlich nicht mehr KBR bist? Stempeln gehen? Weil in den eigentlich erlernten Beruf wirst Du nicht mehr zurückkehren können, weil Dein Arbeitsplatz schlichtweg anderweitig vergeben ist... Zum Thema Festanstellung: im öffentlichen Dienst bekommst Du in der Regel nur dann befristete Arbeitsverträge (und das auch nur als Angestellter!), wenn Du eine Stelle antrittst, die einer beurlaubten Kraft (in Elternzeit) "gehört". Ansonsten werden bei uns - neben der normalen Probezeit - nur feste/ unbefristete Arbeitsverhältnisse geschlossen. Alles andere macht hier allein wegen der Einarbeitung keinen Sinn. Kenne ich bein uns in Bayern nicht anders, und diesbezüglich komme ich doch relativ viel rum... Abgesehen davon dürfen befristete Arbeitsverhältnisse meines Wissens nur einmal (befristet) verlängert werden, dann werden sie ohnehin zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Oder liege ich da falsch? | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 618833 | |||
Datum | 09.04.2010 00:49 | 37037 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus HuberDas sehe ich auch als großes Problem an, die KBR haben viel zu viele Jobs und Funktionen angenommen für die Zeit, welche sie zur Verfügung haben. Welche Job's haben die KBR denn sonst noch? Und haben wirklich alle diese Job's? Geschrieben von Markus Huber Somit bleibt was anderes auf der Strecke und nichts kann mehr " gescheit" erledigt werden. Unter Umständen. Hängt aber sicherlich von mehreren Faktoren ab, nämlich mindestens von a) der beruflichen Belastung b) dem Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit(en) c) dem familiären Umfeld Geschrieben von Markus Huber Somit wieder zum Nachteil für alle. Wer ist in diesem Zusammenhang "alle"? Geschrieben von Markus Huber Die sollten halt dann auch mal über den Tellerrand hinausschauen und Jobs und Aufgaben weitervergeben.... Ich denke, das ist wie in jedem anderen Bereich: muss ich alles selbst erledigen, oder kann ich Aufgaben delegieren? Geschrieben von Markus Huber Ich weiß, das kann nicht jeder... Richtig, aber das kann man ja evtl. auch lernen. Geschrieben von Markus Huber manche sind zu uneinsichtig dafür und wollen mit aller Gewalt alles an sich hinanziehen.... Leider gibt es auch diese Kameraden... :-( | |||||
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Autor | Thom8as 8S., Ainring / BY | 618856 | |||
Datum | 09.04.2010 09:10 | 37188 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Reichartum Thema Festanstellung: im öffentlichen Dienst bekommst Du in der Regel nur dann befristete Arbeitsverträge (und das auch nur als Angestellter!), wenn Du eine Stelle antrittst, die einer beurlaubten Kraft (in Elternzeit) "gehört". Ansonsten werden bei uns - neben der normalen Probezeit - nur feste/ unbefristete Arbeitsverhältnisse geschlossen. Alles andere macht hier allein wegen der Einarbeitung keinen Sinn. Kenne ich bein uns in Bayern nicht anders, und diesbezüglich komme ich doch relativ viel rum... Abgesehen davon dürfen befristete Arbeitsverhältnisse meines Wissens nur einmal (befristet) verlängert werden, dann werden sie ohnehin zu einem unbefristeten Arbeitsverhältnis. Oder liege ich da falsch? Ist zwar noch etwas komplexer, aber hier mal ein "kurzer" Abriss zur Befristung von Tarifbeschäftigten im öD: Nach dem Grundsatz der Vertragsfreiheit, der auch für das Arbeitsrecht gilt, können Arbeitsverhältnisse nicht nur auf unbestimmte Dauer, sondern auch für eine bestimmte Zeit - befristet - geschlossen werden. Nach Ablauf der Frist endet das Arbeitsverhältnis bei befristeten Verträgen automatisch, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Da das Arbeitsverhältnis ohne Ausspruch einer Kündigung endet, finden die Kündigungsschutzbestimmungen keine Anwendung. Auch die bei Kündigungen vorgesehene Beteiligung des Betriebs- bzw. Personalrats entfällt. Durch die Vereinbarung von befristeten Arbeitsverträgen wird dem Arbeitgeber folglich der bedarfsgerechte Einsatz von Arbeitskräften erheblich erleichtert. Um der Gefahr des Missbrauchs der vertraglichen Gestaltungsfreiheit zu begegnen und um Nachteile für den Arbeitnehmer wegen des Fehlens jeglicher Kündigungsbeschränkungen zu vermeiden, fordert die Rechtsprechung grundsätzlich, dass die Befristung durch sachliche Gründe gerechtfertigt sein muss. Im Wege der Rechtsfortbildung wurde und wird damit der Grundsatz der Vertragsfreiheit durch die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts eingeschränkt und in das Gesetz übernommen. * Um die geschilderte Umgehung des Kündigungsschutzgesetzes zu vermeiden, ist die Vereinbarung eines befristeten Arbeitsverhältnisses grundsätzlich nur dann zulässig, wenn für die Befristung ein sachlicher Grund vorliegt. Das zum 1.1.2001 in Kraft getretene Gesetz über Teilzeitarbeit und befristete Arbeitsverträge regelt die Voraussetzungen der Befristung aus sachlichem Grund in § 14 Abs. 1 TzBfG (näher unten Punkt 5). * Ausnahmsweise ist jedoch nach § 14 Abs. 2 TzBfG eine Befristung ohne sachlichen Grund (sog. erleichterte Befristung ) zulässig, wenn es sich um ein Arbeitsverhältnis mit einem neu eingestellten Arbeitnehmer handelt. Die Möglichkeit, mit Arbeitnehmern, die das 52. Lebensjahr vollendet haben, eine sachgrundlose Befristung zu vereinbaren, die in § 14 Abs. 2 und 3 TzBfG enthalten ist, wurde nach der Rechtsprechung des EuGH wegen des Diskriminierungsverbots älterer Mitarbeiter neu gefasst (näher unten Punkt 4). * § 30 TVöD erklärt beide Formen der Befristung - die mit und ohne Sachgrund - für zulässig. Die Vorschrift enthält jedoch einige Sonderregelungen zur Abwicklung der befristeten Verträge, insbesondere zur Dauer der Befristung , zur Kündigung, zur Probezeit und zur Frage einer möglichen Weiterbeschäftigung. - Anwendungsbereich des § 30 TVöD Für befristete Arbeitsverträge gelten gemäß § 30 Abs. 1 Satz 1 TVöD grundsätzlich die Vorschriften des Teilzeit- und Befristungsgesetzes (TzBfG). Allerdings haben sich die Tarifvertragsparteien im Wesentlichen auf den Status quo verständigt, dass die Inhalte der bisherigen Sonderregelung (SR) 2y BAT - wie bisher auch - nur für die Angestellten im Tarifgebiet West weitergelten. Danach finden die Besonderheiten des § 30 Abs. 1 S. 2 und der Abs. 2 bis 5 TVöD keine Anwendung auf Angestellte im Tarifgebiet Ost sowie Arbeiter im gesamten Tarifgebiet. Für letztere Beschäftigtengruppen finden die Vorschriften des TzBfG unmittelbar Anwendung. Es gelten somit die in Punkt 3, 4 und 5 dargestellten Grundsätze unmittelbar, auch hinsichtlich der Vertragsgestaltung. Für die letztgenannte Beschäftigtengruppe muss im Arbeitsvertrag das Recht zur ordentlichen Kündigung sowie eine Probezeit ausdrücklich vereinbart werden (näher unten 7.2). Hinsichtlich der Angestellten im Tarifgebiet West haben die Tarifvertragsparteien zwischenzeitlich ein Redaktionsversehen bereinigt. In § 30 Abs. 1 Satz 2 TVöD wurde in der ursprünglichen Fassung auf die in den Absätzen 2 bis 4 geregelten Besonderheiten verwiesen. Die die Sonderregelungen zum BAT ablösenden Vorschriften umfassen jedoch die Absätze 2 bis 5 des § 30 TVöD. Die redaktionell korrigierte Textfassung des TVöD lautet: Für Beschäftigte, auf die die Regelungen des Tarifgebiets West Anwendung finden und deren Tätigkeit vor dem 1. Januar 2005 der Rentenversicherung der Angestellten unterlegen hätte, gelten die in den Absätzen 2 bis 5 geregelten Besonderheiten. Einzelheiten unten 4.7 und 5.3. Der TVöD und der TV-L sind vereinbart mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (ver.di) und der dbb tarifunion. Die in der Ärztegewerkschaft Marburger Bund organisierten Ärztinnen und Ärzte hatten die bestehende Tarifgemeinschaft mit der Gewerkschaft ver.di gekündigt und erstrebten eigenständige tarifliche Sonderregelungen. Nach langen Verhandlungen kam es zur Vereinbarung eines Tarifvertrags für die Ärztinnen und Ärzte an kommunalen Krankenhäusern (TV Ärzte/VKA) vom 17.8.2006 (in Kraft seit 1.8.2006) sowie eines Tarifvertrags für die Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) vom 30.10.2006 (in Kraft seit 1.11.2006). Die Befristungsregelungen sind im Kern identisch. Gruß Thomas | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Friedberg / Bayern | 619351 | |||
Datum | 10.04.2010 18:40 | 37124 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus Huber Das sehe ich auch als großes Problem an, die KBR haben viel zu viele Jobs und Funktionen angenommen für die Zeit, welche sie zur Verfügung haben. Welche Job's haben die KBR denn sonst noch? Und haben wirklich alle diese Job's? Geschrieben von Markus Huber Somit bleibt was anderes auf der Strecke und nichts kann mehr " gescheit" erledigt werden. Unter Umständen. Hängt aber sicherlich von mehreren Faktoren ab, nämlich mindestens von a) der beruflichen Belastung b) dem Umfang der ehrenamtlichen Tätigkeit(en) c) dem familiären Umfeld Geschrieben von Markus Huber Somit wieder zum Nachteil für alle. Wer ist in diesem Zusammenhang "alle"? ja eben die Feuerwehren Geschrieben von Markus Huber Die sollten halt dann auch mal über den Tellerrand hinausschauen und Jobs und Aufgaben weitervergeben.... Ich denke, das ist wie in jedem anderen Bereich: muss ich alles selbst erledigen, oder kann ich Aufgaben delegieren? Geschrieben von Markus Huber Ich weiß, das kann nicht jeder... Richtig, aber das kann man ja evtl. auch lernen. evtl. hoffs mer mal... Geschrieben von Markus Huber manche sind zu uneinsichtig dafür und wollen mit aller Gewalt alles an sich hinanziehen.... Leider gibt es auch diese Kameraden... :-(nullnull ja dann appeliere doch mal an Deine Kameraden...null | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 619384 | |||
Datum | 10.04.2010 20:36 | 36927 x gelesen | |||
das muss in erster Linie jeder für sich entscheiden... hängt also auch sehr viel von der jeweiligen Persönlichkeit ab. Könntest Du eigentlich auch mal die an Dich gestellten Fragen beantworten? | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 619814 | |||
Datum | 11.04.2010 23:49 | 36978 x gelesen | |||
vielen Dank für die "kurzen" Ausführungen... ist doch komplexer, als ich gedacht habe :-))) Gruß Markus | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 619835 | |||
Datum | 12.04.2010 09:09 | 36957 x gelesen | |||
Das nächste Problem, was macht man wenn er die Altersgrenze erreicht? Dann fehlen ihm Momentan noch 4 Jahre bis zur Rente. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 619854 | |||
Datum | 12.04.2010 11:08 | 37044 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherDas nächste Problem, was macht man wenn er die Altersgrenze erreicht? Warum? Ein KBR kann bis 63 Jahre, hat sich da was geändert? Gruß thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 619865 | |||
Datum | 12.04.2010 11:57 | 36741 x gelesen | |||
Servus Thomas, Geschrieben von Thomas Edelmann Warum? Ein KBR kann bis 63 Jahre, hat sich da was geändert? kurze Antwort: nein. Gruß Markus | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 619866 | |||
Datum | 12.04.2010 11:58 | 36699 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherDas nächste Problem, was macht man wenn er die Altersgrenze erreicht? Inwiefern? | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 619879 | |||
Datum | 12.04.2010 12:38 | 36902 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannWarum? Ein KBR kann bis 63 Jahre, hat sich da was geändert? Ja und wann gehst du in Rente? Mit 67 oder? So, wenn man nun dem KBR im LRA einen Zeitvertrag anbietet bis seine Amtszeit als KBR abläuft fehlen ihm also noch 4 Jahre Rentenzahlungen bis ihm eine Rente zusteht. Nen neuen Job findet der sicher niergends mehr und geht mit dicken Abzügen in Vorruhestand. | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 619882 | |||
Datum | 12.04.2010 12:42 | 36790 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherJa und wann gehst du in Rente? Wenn alles klappt mit 65, ist aber uninteressant für mich, da ich eh nie KBR werde :-) Geschrieben von Alexander Horcher So, wenn man nun dem KBR im LRA einen Zeitvertrag anbietet bis seine Amtszeit als KBR abläuft fehlen ihm also noch 4 Jahre Rentenzahlungen bis ihm eine Rente zusteht. Wenn ein Landrat glaubt, so einen KBR finden zu können, dann bitte. Ich glaube nicht das man das dann eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nennen kann. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 619888 | |||
Datum | 12.04.2010 12:48 | 36763 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannWenn alles klappt mit 65, ist aber uninteressant für mich, da ich eh nie KBR werde :-) Schön für dich, aber selbst 2 Jahre vorzeitig gibt saftige Abzüge. :-) Geschrieben von Thomas Edelmann Wenn ein Landrat glaubt, so einen KBR finden zu können, dann bitte. Ich glaube nicht das man das dann eine vertrauensvolle Zusammenarbeit nennen kann. Das war ja nur noch ein Beispiel, über was man sich so alles Gedanken machen muß, wenn man sowas rausläßt nen KBR im LRA einzustellen während seiner Amtszeit. | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 619978 | |||
Datum | 12.04.2010 18:04 | 36939 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherDas war ja nur noch ein Beispiel, über was man sich so alles Gedanken machen muß, wenn man sowas rausläßt nen KBR im LRA einzustellen während seiner Amtszeit. Deswegen wird das ja auch derzeit nirgendwo gemacht, dass ein KBR nur wegen seiner KBR-Tätigkeit im LRA angestellt wird. "Hauptanstellungsgrund" ist ja immer ein anderer, z.B. im Kreisbauhof oder irgendwo in der Verwaltung... und dann stellt sich auch in aller Regel das Problem mit dem Rentenalter nicht. | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Friedberg / Bayern | 619994 | |||
Datum | 12.04.2010 18:59 | 36962 x gelesen | |||
Im Landkreis Augsburg wird doch gerade ein neuer Kreisbrandrat gesucht. Wie sieht es da mit einer Anstellung im Landratsamt aus? Weiß zufällig jemand mehr, warum es bei denen so nen Zoff gibt wegen dem neuen Kreisbrandrat? | |||||
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Autor | Marc8o K8., Hannover / Niedersachsen | 620143 | |||
Datum | 13.04.2010 09:09 | 36803 x gelesen | |||
Moin. Geschrieben von Alexander Horcher So, wenn man nun dem KBR im LRA einen Zeitvertrag anbietet bis seine Amtszeit als KBR abläuft fehlen ihm also noch 4 Jahre Rentenzahlungen bis ihm eine Rente zusteht. Dann ändert man eben das Gesetz und verfügt, das diese Feuerwehrleute Dienst bis 67 machen dürfen. Gibts in Nds. schließlich auch: Allgemein aktiver Dienst bis 62, die obersten im Land dürfen bis 65. MkG Marco | |||||
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Autor | Matt8hia8s O8., Waldems / Hessen | 620145 | |||
Datum | 13.04.2010 09:20 | 36705 x gelesen | |||
Moin, dir ist schon bewusst, das die Tätigkeit in Verbänden bei vielen Führungskräften in der Wirtschaft wichtiger und integraler Bestandteil des Jobs ist? Warum soll das bei Feuerwehrs jetzt nicht der Fall sein? Gruß, otti "You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa | |||||
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Autor | Alex8and8er 8H., Neuburg / Bayern | 620148 | |||
Datum | 13.04.2010 09:34 | 36847 x gelesen | |||
Geschrieben von Marco Kolleckerdie obersten im Land dürfen bis 65. Wo dir dann immernoch 2 Jahre, sprich 7,2% fehlen. | |||||
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Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 620153 | |||
Datum | 13.04.2010 09:56 | 36822 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus HuberIm Landkreis Augsburg wird doch gerade ein neuer Kreisbrandrat gesucht. Wollen das die Bewerber/ Will das der Bewerber überhaupt? Geschrieben von Markus Huber Weiß zufällig jemand mehr, warum es bei denen so nen Zoff gibt wegen dem neuen Kreisbrandrat? Nein. | |||||
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Autor | Chri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg | 620288 | |||
Datum | 13.04.2010 20:48 | 36894 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus ReichartWollen das die Bewerber/ Will das der Bewerber überhaupt? Da würde ich ihn gar nicht fragen. Und außerdem mindestens die Ausbildung gD-Feu fordern und dann verbeamten und die 5-Jahresperioden abschaffen. Das sorgt dann auch für eine gewisse Auslese und eine bessere Stellung der ufsichtsbehörde gegenüber den Kommandanten, da er sich von diesen nicht mehr wählen lassen muß. Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder! Christian Fischer Wernau P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de | |||||
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Autor | Tobi8 M.8, Friedberg / Bayern | 620349 | |||
Datum | 14.04.2010 09:48 | 36846 x gelesen | |||
http://www.community.augsburger-allgemeine.de/forum/augsburg-und-umgebung/35364-landkreis-augsburg-die-schwierige-wahl-eines-kreisbrandrats-3.html jetzt schreibt die Zeitung immer mehr Details und Probleme... bei denen ist " Feuer unterm Dach" | |||||
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Autor | Tobi8 M.8, Friedberg / Bayern | 620350 | |||
Datum | 14.04.2010 09:50 | 36564 x gelesen | |||
der Link ist auch im Threadcontainer | |||||
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Autor | Marc8o K8., Hannover / Niedersachsen | 620437 | |||
Datum | 14.04.2010 17:34 | 36656 x gelesen | |||
Geschrieben von Alexander HorcherWo dir dann immernoch 2 Jahre, sprich 7,2% fehlen. Dann schreibt man halt ins Gesetz "darf bis zum Erreichen des Rentenalters aktiv bleiben" und fertig. | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Friedberg / Bayern | 620637 | |||
Datum | 15.04.2010 13:22 | 36626 x gelesen | |||
so langsam sickert doch in dem anderen Forum einige der Probleme durch... | |||||
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Autor | Bern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken | 620661 | |||
Datum | 15.04.2010 15:08 | 36652 x gelesen | |||
Geschrieben von Markus ReichartBeim Bürgermeister entscheidet der Gemeinderat, wann er seine Pension erhält - wenn er die Voraussetzungen hierfür natürlich erfüllt hat... wäre aber wirklich eine gute Lösung! Und beim Landrat der Kreistag. Deswegen bekam Frau Pauli (18Jahre Landrätin) keine Pension. Zu jung. Landespolitiker kriegen ihre Pension erst mit 60. Also: Mit 30 Mdl, mit 35 wiedergewählt. Mit 40 nicht mehr gewählt -> Arbeit suchen oder stempeln gehn. | |||||
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Autor | Mark8us 8H., Friedberg / Bayern | 620930 | |||
Datum | 16.04.2010 14:49 | 36492 x gelesen | |||
wie ich aus dem anderen Forum "siehe Thread" entnehmen konnte, dann beruht die rege Diskussion um die Nachfolge des Kreisbrandrates im Landkreis Augsburg hauptsächlich auf Personalentscheidungen des Landrates, da dieser offensichtlich mit der Kreisbrandinspektion einen Disbut hatte. Gefordert wurde vom Kreisbrandrat, eine fachliche Eignung ? Wie sollte die denn eurervMeinung nach aussehen? Was ist für den Kreisbrandrat erforderlich? Oder ist uns (Bayern) das Nachbarland Baden Würtemberg schon voraus ? | |||||
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