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ThemaKann man Super-Gau steigern?116 Beträge
RubrikFreiw. Feuerwehr
Infos:
  • MZ-Artikel 06.04.2010
  • NTV-Artikel 06.04.2010
  •  
    AutorJan 8S., Wallenhorst / 618276
    Datum06.04.2010 23:3141658 x gelesen
    Lachen oder Weinen - ich weiß es nicht. Vielleicht wenn der erste Gewaltverbrecher Polizist oder der erste Sittenstrolch Frauenarzt wird..

    LINK

    Seufz. Jan


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP618278
    Datum06.04.2010 23:3736496 x gelesen
    Wenn der Mitgliedermangel das einzige Argument zur Aufnahme (Wiederaufnahme) ist: Gute Nacht.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorVolk8er 8L., Erlangen / Bayern618279
    Datum06.04.2010 23:3735778 x gelesen
    ..ich bin entsetzt ! Ich dachte so wenig sensibel kann selbst die jämmerlichste D...wehr nicht sein - und stelle fest ich irre mich...


    ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...

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    AutorFlor8ian8 B.8, Völklingen / Departement Saare 618280
    Datum06.04.2010 23:3935820 x gelesen
    Jedem das seine ...

    Da wären wir bei der geistigen Eignung auch von Führungskräften..

    Vor allem wäre es interessant wie 1 Mann sich so dermaßen auf die Einsatzbereitschaft auswirken kann..


    Grüße, BeschFl

    für die stillen Mitleser aus gegebenen Anlass: Die Gedanken sind frei..

    "Eine kleine Revolution ab und zu ist eine gute Sache." (Marko Ramius)

    "Die Talente machen die Arbeit, und die Marktschreier bestimmen wo's lang geht." (Tom Clancy)

    Ich bin ein Freund der klaren Worte

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    AutorAndr8eas8 R.8, Stuttgart / Ba-Wü618281
    Datum06.04.2010 23:4235852 x gelesen
    Hi,

    Geschrieben von Jan SüdmersenVielleicht wenn der erste Gewaltverbrecher Polizist




    Nun ja.....


    Gruß Andi


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP618283
    Datum06.04.2010 23:4536497 x gelesen
    Wobei sich das hier wieder anders liest (und die Quelle mit vier Buchstaben auch eher naja...):
    KLICK
    "Der 20-Jährige ist kein Mitglied der Feuerwehr. Es liegt auch kein Aufnahmeantrag vor", wies (Verbandsgemeindebürgermeister) Hofmann am Nachmittag Berichte anderer Medien zurück. Vor etwa vier Wochen sei auf Wunsch des jungen Mannes lediglich darüber gesprochen worden, ob er im Feuerwehrverein der Gemeinde mitarbeiten könne. Die Vereinsmitglieder hätten mit großer Mehrheit zugestimmt. Hofmann: "Man muss das aber strikt trennen. Der Feuerwehrverein kümmert sich um das kulturelle Leben, organisiert zum Beispiel das Osterfeuer. Die Feuerwehr selbst ist für die Brandeinsätze zuständig." Damit habe der Mann auch weiter nichts zu tun.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 618284
    Datum06.04.2010 23:4836104 x gelesen
    Das hört sich besser an, aber die presserelevante "Message" ist raus...


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    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern618285
    Datum06.04.2010 23:4835883 x gelesen
    Servus,


    oder auch:

    Fischer


    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


    --
    Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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    AutorJörg8 F.8, Nonnenhorn/Bodensee / Bayern618288
    Datum06.04.2010 23:5435676 x gelesen
    Hallo Thorsten,

    jetzt tut mir der Bauch weh ... ich habe mich nun für das Lachen anstelle des Weinens entschieden. Bei Facebook würde ich jetzt den "gefällt mir" Knopf drücken ...

    Gruß, Jörg


    meine pers. Meinung, welche nicht zwangsweise deckungsgleich mit der offiziellen Feuerwehr-/Landkreismeinung sein muss. Eigentlich klar ...

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    AutorJörn8 P.8, Briesen (Mark) / Brandenburg618293
    Datum07.04.2010 07:2435741 x gelesen
    Hallo,
    wenn ich denn richtig zusammen fasse, gibt es also ein Mitgliedermangel Feuerwehrverein???

    Dann stimmt doch schon generell etwas nicht...


    MkG
    Gruss Jörn

    Ich vertrete hier nur meine Meinung.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP618294
    Datum07.04.2010 07:4535632 x gelesen
    Warum? Ist doch schön, wenn es eine derartige Trennung gibt, dass Feuerwehrmann nicht gleich Feuerwehrvereinsmitglied ist.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorHara8ld 8D., Edenstetten / Bayern618299
    Datum07.04.2010 08:5935456 x gelesen
    Stand bei uns heute auch in der Tageszeitung. Am besten hängt man diesem "Kollegen" gleich noch etwas Lametta um und ernennt ihn zum KBS (Kreisbrandstifter). (Ironie Ende)

    Gruß Harald


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    AutorStef8an 8G., Wuppertal / NRW618304
    Datum07.04.2010 09:3035145 x gelesen
    Geschrieben von Harald DoliwaStand bei uns heute auch in der Tageszeitung. Am besten hängt man diesem "Kollegen" gleich noch etwas Lametta um und ernennt ihn zum KBS (Kreisbrandstifter). (Ironie Ende)

    Anscheinend handelt es sich hier "nur" um den Feuerwehrverein und nicht um die Feuerwehr.

    Allgemein betrachtet wäre natürlich eine Aufnahme eines verurteilten Brandstifters in die Feuerwehr, egal aus welchem Grund, komplett unverständlich. Es sollte bei den Freiwilligen Feuerwehren damit aufgehört werden "jeden" aufzunehmen um irgendwelche Scheinzahlen halten zu können. Oftmals sinkt hierdurch auch die Qualität der gesamten Feuerwehr.


    Gruß
    Stefan Ganzke

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    AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg618309
    Datum07.04.2010 09:4835294 x gelesen
    hallo,

    Geschrieben von Stefan GanzkeAnscheinend handelt es sich hier "nur" um den Feuerwehrverein und nicht um die Feuerwehr.

    Kann dieser kleine aber feine Unterschied auch in der Aussenwirkung bei der Bevölkerung verständlich gemacht werden?

    Ich bezweifle das stark. Otto Normalverbraucher kennt doch diesen Unterschied in der Regel gar nicht. Für den ist das "die Feuerwehr"


    MkG Jürgen Mayer

    Neu: Jürgens WebBlog auf www.FEUERWEHR.de

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    AutorMark8us 8R., Höhenrain / Bayern618310
    Datum07.04.2010 09:5034994 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yer
    Kann dieser kleine aber feine Unterschied auch in der Aussenwirkung bei der Bevölkerung verständlich gemacht werden?
    Mit Sicherheit nein!

    Geschrieben von Jürgen M@yer
    Ich bezweifle das stark.
    Ich auch.

    Geschrieben von Jürgen M@yer
    Otto Normalverbraucher kennt doch diesen Unterschied in der Regel gar nicht. Für den ist das "die Feuerwehr"
    Richtig. Und für die meisten Politiker auch.

    Gruß
    Markus


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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg618311
    Datum07.04.2010 09:5234978 x gelesen
    Hallo zusammen!

    *Ernsthaftigkeit aus*

    Man braucht doch auch einen der die Übungsfeuer legt

    *Ernsthaftigkeit an*

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW618312
    Datum07.04.2010 09:5335351 x gelesen
    Hallo Jan,

    interessanter Link, der neben Lachen oder Weinen vielleicht auch ein bischen zum Nachdenken anregen sollte.

    Zum Nachdenken darüber, ob die massgeblichen Leute in einem 'Dorf' wirklich so verkehrt handeln, wenn sie einem 20-jährigen Mitbürger die Tür zur Gemeinschaft nicht für immer verschließen. Dass es hier um die Wiederaufnahme in den Feuerwehrverein und nicht in die Einsatzabteilung geht, ist ja schon herausgearbeitet worden. Ich habe jedenfalls Respekt vor der Entscheidung, diesem jungen Mann eine Chance zur Umkehr zu geben.

    Ich zitiere mal aus der MZ:Verbandsbürgermeister Hofmann warb dafür, dem 20-Jährigen die Möglichkeit zur Resozialisierung zu geben. Er müsse zeigen können, dass er sich geändert habe. "Jeder Schwerverbrecher, der nach 15 Jahren aus dem Knast kommt, bekommt eine zweite Chance." Man sollte sie auch dem 20-Jährigen einräumen.

    Hier haben ein Bürgermeister und auch sämtliche Mitglieder des Feuerwehrvereins noch den sprichwörtlichen 'Ar... in der Hose'. Schön, dass solche Eigenschaften wie Verständnis, Verzeihen, Vertrauen oder auch Gemeinschaftsgefühl noch nicht vollständig dem blinden Verfolgen gesetzlicher Bestimmungen zum Opfer gefallen sind. Schön, dass es neben der sprichwörtlichen "Schwarz-Weiß-Denke" auch noch Menschen gibt, die über ihren Tellerrand hinausschauen. Schön, dass es einen gewichteten Unterschied zwischen Gewaltverbrechern, Sittenstrolchen, und 'Wertstoffcontainerabfacklern' gibt :~)

    Ich drück dem jungen Mann jedenfalls ganz feste die Daumen, dass er diese einmalige Chance nutzt und sich des in ihn gesetzten Vertrauens als würdig erweist.



    Grüßle
    Jürgen


    „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
    Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)

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    AutorStef8an 8G., Wuppertal / NRW618313
    Datum07.04.2010 09:5534968 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerKann dieser kleine aber feine Unterschied auch in der Aussenwirkung bei der Bevölkerung verständlich gemacht werden?

    Ich bezweifle das stark. Otto Normalverbraucher kennt doch diesen Unterschied in der Regel gar nicht. Für den ist das "die Feuerwehr"


    Wenn man bei Pressemitteilungen auf diesen "kleinen aber feinen" Unterschied deutlich hinweist kann man es dem Großteil vielleicht verständlich machen. Ich meine prinzipiell hat er seine Strafe bekommen und wenn er durch seine Mitarbeit im Verein positiv bei der Gestaltung mitarbeiten kann, geht das in Ordnung.
    Aber wie du schon oben bemängelst, es muss der Bevölkerung klar gemacht werden, dass er nicht mehr mit den "roten Autos" zum Einsatz fährt.


    Gruß
    Stefan Ganzke

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen618316
    Datum07.04.2010 10:0234944 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen M@yerOtto Normalverbraucher kennt doch diesen Unterschied in der Regel gar nicht. Für den ist das "die Feuerwehr"


    Das liegt auch vielfach an einem oder mehrerer folgender Gründe:

    - bei Vereinstätigkeiten wird Uniform getragen
    - man nutzt Fw-Fahrzeuge
    - der Name des Vereins unterscheidet sich von der Kommunalen Einrichtung gar nicht oder nur um ein "e.V."
    - man möchte nach außen hin gar nicht den Unterschied aufzeigen
    - ...

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen618318
    Datum07.04.2010 10:0435189 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppWobei sich das hier wieder anders liest

    Wobei man sich jetzt fragen muß wie es zu sich direkt widersprechenden Aussagen des Wehrleiters und des Bürgermeisters kommen kann.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorHara8ld 8D., Edenstetten / Bayern618322
    Datum07.04.2010 10:1435040 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen KahlIch habe jedenfalls Respekt vor der Entscheidung, diesem jungen Mann eine Chance zur Umkehr zu geben.

    Schön und gut, aber wie schon von anderen geschrieben ist die Außenwirkung auf die simple Schlagzeile beschränkt: "Feuerwehr nimmt Brandstifter auf."

    Diese unseelige Dualität von Verein und FF ist nunmal bei aller Öffentlichkeitsarbeit nicht hinreichend vermittelbar. Vor diesem Hintergrund ist selbst der an sich lobenswerte Gedanke an eine Eingliederung in die Dorfgemeinschaft falsch. Das Presseecho beweist es.

    Gruß Harald


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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW618326
    Datum07.04.2010 10:2335111 x gelesen
    Geschrieben von Harald DoliwaDas Presseecho beweist es.

    Wobei zu bedenken ist, dass die Presse ein 'berechtigtes' Interesse daran hat, ihre Auflage zu steigern.
    Und da ist eine "Sensationsreportage" i.d.R. wertvoller als die Wahrheit.

    Was sagen die unmittelbar Betroffenen, also die Einwohner des Örtchens dazu?



    Grüßle
    Jürgen


    „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
    Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 618329
    Datum07.04.2010 10:3035182 x gelesen
    Hallo!

    Ja, da kann man drüber nachdenken.

    Wenn ich aber (verbeamtet) anfange, GEbäude anzustecken, erwischt und verurteilt werde, wird es mir nicht mehr möglich sein, mit roten Autos und Blaulicht durch die Gegend zu fahren.

    Resozialisierung ist ein tolle Idee, aber warum um Himmels Willen gerade in dem Bereich (oder eben so nah dran, dass es für die Öffentlichkeit nicht unterscheidbar ist), in dem er schon einmal das öffentliche Vertrauen mißbraucht hat?

    Wieviele verurteilte Kinderschänder bekommen die Chance zur Resozialierung im Kindergarten, wieviele Junkies dürfen in der Apotheke arbeiten und wieviele Räuber hinterm Sparkassenschalter? Wäre dir das recht, wenn dein Kind von einem Resozialisierungsanwärter betreut wird?

    Ich hoffe auch, dass er sich des Vertrauens würdig erweist, denn wenn nicht, hängen da viele andere Existenzen mit dran.

    Das hört sich alle schön ab, aber es gibt Grenzen, da ist es einfach nicht anwendbar und sollte es auch nicht gemacht werden. Feuerwehr ist eben nicht nur ein beliebiger Verein, sondern schon etwas, was ernstgenommen werden sollte.

    Grüße, Jan


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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 618330
    Datum07.04.2010 10:3034908 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Harald DoliwaDiese unseelige Dualität von Verein und FF ist nunmal bei aller Öffentlichkeitsarbeit nicht hinreichend vermittelbar. Vor diesem Hintergrund ist selbst der an sich lobenswerte Gedanke an eine Eingliederung in die Dorfgemeinschaft falsch.

    Das ist korrekt.

    In wie weit man verurteilte Straftätern eine zweite Chance geben kann oder soll hängt wohl auch mit dem Fingerspitzengefühl der Verantwortlichen zusammen.

    Während man bei der Aufnahme eines "Brandstifters" in die Reihen des Feuerwehrfördervereine wohl eher wohlwollend über die Straftat hinwegsieht, würde es wohl bei der Aufnahme eines Pädophilen in den Förderverein eines Kindergartens einen lauteren Aufschrei geben und keiner würde das Thema zweite Chance auch nur im Entferntesten in Erwägung ziehen.

    Aber nicht alles was hinkt ist ein Vergleich.

    Ich sehe das Problem dann größer werden, wenn es in diesem Ort wieder einmal zu Bränden kommen sollte, deren Urasche, sagen wir mal so, eher "verdächtig" ist.
    Kennt Ihr das "Sündenbock" Suchspiel?
    In diesem Fall macht man es den potenziellen Spekulanten nicht nur einfach, man ermutigt diese sogar noch.

    Meine persönliche Meinung, lasst den Jungen in den Sport-, Gesangs-, Kleingarten-, Hundezucht-, Kultur- und Landfrauenverein seine zweite Chance haben, aber haltet ihn bei der Feuerwehr raus. Brandstifter und Feuerwehr egal in welcher Kombination passt eben nicht wirklich.

    Ich denke man hat da zu schnell geschossen. Ärger ist vorprogrammiert.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Keine Panik auf der Titanic!
    Es ist genug Wasser für alle da!

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 618332
    Datum07.04.2010 10:3434848 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Jan SüdmersenJa, da kann man drüber nachdenken.

    Wenn ich aber (verbeamtet) anfange, GEbäude anzustecken, erwischt und verurteilt werde, wird es mir nicht mehr möglich sein, mit roten Autos und Blaulicht durch die Gegend zu fahren.

    Resozialisierung ist ein tolle Idee, aber warum um Himmels Willen gerade in dem Bereich (oder eben so nah dran, dass es für die Öffentlichkeit nicht unterscheidbar ist), in dem er schon einmal das öffentliche Vertrauen mißbraucht hat?

    Wieviele verurteilte Kinderschänder bekommen die Chance zur Resozialierung im Kindergarten, wieviele Junkies dürfen in der Apotheke arbeiten und wieviele Räuber hinterm Sparkassenschalter? Wäre dir das recht, wenn dein Kind von einem Resozialisierungsanwärter betreut wird?

    Ich hoffe auch, dass er sich des Vertrauens würdig erweist, denn wenn nicht, hängen da viele andere Existenzen mit dran.

    Das hört sich alle schön ab, aber es gibt Grenzen, da ist es einfach nicht anwendbar und sollte es auch nicht gemacht werden. Feuerwehr ist eben nicht nur ein beliebiger Verein, sondern schon etwas, was ernstgenommen werden sollte.

    Grüße, Jan


    Danke Jan, Du sprichst mit aus der Seele. Da sind wir ausnahmsweise mal zu 100% eine Meinung. ;-)

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Keine Panik auf der Titanic!
    Es ist genug Wasser für alle da!

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    AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW618334
    Datum07.04.2010 10:3535131 x gelesen
    Geschrieben von Jan SüdmersenWieviele verurteilte Kinderschänder bekommen die Chance zur Resozialierung im Kindergarten,

    Frag mal in der Kirche nach....

    Geschrieben von Jan SüdmersenIch hoffe auch, dass er sich des Vertrauens würdig erweist, denn wenn nicht, hängen da viele andere Existenzen mit dran.

    Wie wahr.


    mit freundlichen Grüßen

    Michael


    Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg618344
    Datum07.04.2010 11:1534950 x gelesen
    Hallo zusammen!

    Geschrieben von Michael RoleffFrag mal in der Kirche nach....

    Da sind ja die wenigsten bisher verurteilt.

    Geschrieben von Jan Südmersen
    Ich hoffe auch, dass er sich des Vertrauens würdig erweist, denn wenn nicht, hängen da viele andere Existenzen mit dran.

    Andererseits könnte das dann dazu führen, dass solche Jungs vermehrt bei uns zur Resozialisierung aufschlagen könnten. Frei nach dem Motto "Dort gings doch auch!"
    Jetzt mach so einem mal klar, dass du als Wehrleiter ihn nicht haben willst, nur weil er verurteilter Brandstifter ist, selbst wenns nur wie in dem Fall Container waren.

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP618345
    Datum07.04.2010 11:2134857 x gelesen
    Geschrieben von Patrick WeegenJetzt mach so einem mal klar, dass du als Wehrleiter ihn nicht haben willst, nur weil er verurteilter Brandstifter ist, selbst wenns nur wie in dem Fall Container waren.Da dürften in deinem Bundesland die kleinsten Probleme auftreten. Ihr habt es doch im Gesetz stehen, oder?


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg618350
    Datum07.04.2010 11:3234897 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Sebastian KruppIhr habt es doch im Gesetz stehen, oder?

    Musste ich jetzt auch nachschauen, aber tatsächlich:
    Geschrieben von Feuerwehrgesetzt BaWü § 10
    Aufnahme der ehrenamtlich Tätigen in die Einsatzabteilung der Gemeindefeuerwehr

    (1) In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die

    1. das 17. Lebensjahr vollendet haben; sie dürfen erst nach Vollendung des 18. Lebensjahres an Einsätzen teilnehmen,
    2. den gesundheitlichen Anforderungen des Feuerwehrdienstes gewachsen sind,
    3. geistig und charakterlich für den Feuerwehrdienst geeignet sind,
    4. sich zu einer längeren Dienstzeit bereit erklären,
    5. nicht infolge Richterspruchs nach § 45 des Strafgesetzbuchs (StGB) die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren haben,
    6. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind und
    7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306 c StGB verurteilt wurden.


    Unter 7. werden hier tatsächlich solche Leute ausgeschlossen. Wie sieht das dann in anderen Ländern aus? Sollte doch eigentlich allen klar sein, dass man nach entsprechender Verurteilung nicht mehr ganz so geeignet ist.

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP618351
    Datum07.04.2010 11:3235010 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen KahlIch drück dem jungen Mann jedenfalls ganz feste die Daumen, dass er diese einmalige Chance nutzt und sich des in ihn gesetzten Vertrauens als würdig erweist.Welches "Vertrauen" setzt man in ein Feuerwehrvereinsmitglied?


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP618352
    Datum07.04.2010 11:3734797 x gelesen
    Geschrieben von Patrick WeegenWie sieht das dann in anderen Ländern aus?In RLP wäre es rechtlich kein Problem.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorCars8ten8 S.8, Bous / Saarland618353
    Datum07.04.2010 11:4134870 x gelesen
    Hallo,

    meinst du mit man einen Feuerwehrangehörigen oder einen Mitbürger.

    Als Mitbürger würde ich sagen, dass ich hohes Vertrauen in ihn setzen würde, da, glaube ich, nicht jeder den Unterschied zwischen Feuerwehrmitglied und Feuerwehrvereinsmitglied kennt. Das wurde ja hier auch schon angesprochen.

    Gruß Carsten


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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg618356
    Datum07.04.2010 11:4934937 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppIn RLP wäre es rechtlich kein Problem.
    Was wäre da kein Problem? Das Aufnehmen oder das Ablehnen?


    Das war meine Meinung

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    AutorHara8ld 8D., Edenstetten / Bayern618357
    Datum07.04.2010 11:5034656 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen KahlWobei zu bedenken ist, dass die Presse ein 'berechtigtes' Interesse daran hat, ihre Auflage zu steigern.
    Und da ist eine "Sensationsreportage" i.d.R. wertvoller als die Wahrheit.
    q>

    Eben darum darf man ihnen nicht so einen Brocken vor die Füße werfen. Ich will ja nichtmal abstreiten, daß ich, wenn bei uns so ein Fall aufträte, im Einzelfall nicht auch für eine zweite Chance wäre. Besser gesagt: Ich kann mir vorstellen, einem jungen Burschen unter bestimmten Voraussetzungen diese Chance zu gönnen. Allerdings wäre eine Wiederaufnahme, ob FF oder Verein, schädlich für die FFen insgesamt und ich würde mich aus Überzeugung dagegen aussprechen.

    Gruß Harald


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP618360
    Datum07.04.2010 11:5334777 x gelesen
    Geschrieben von Carsten Siewingda, glaube ich, nicht jeder den Unterschied zwischen Feuerwehrmitglied und Feuerwehrvereinsmitglied kennt. Das sind wir doch selber schuld?

    Aber etwas seltsam ist es schon: Wir trauen dem Bürger nicht zu, den Unterschied Feuerwehrorganisation und -verein zu unterscheiden, auf der anderen Seite äußern wir anlässlich bestimmter Umfragen große Bedenken, ob der (in vielen Fällen sicher gleiche) Bürger überhaupt weiß, dass die sich im Ernstfall um seinen A**** kümmernde Feuerwehr die ehrenamtliche Truppe ist, oder ob er da generell Berufler erwartet. Irgendwie passt das nicht.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP618361
    Datum07.04.2010 11:5434712 x gelesen
    (Leider) das Aufnehmen.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW618362
    Datum07.04.2010 11:5734717 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppAber etwas seltsam ist es schon: Wir trauen dem Bürger nicht zu, den Unterschied Feuerwehrorganisation und -verein zu unterscheiden, auf der anderen Seite äußern wir anlässlich bestimmter Umfragen große Bedenken, ob der (in vielen Fällen sicher gleiche) Bürger überhaupt weiß, dass die sich im Ernstfall um seinen A**** kümmernde Feuerwehr die ehrenamtliche Truppe ist, oder ob er da generell Berufler erwartet. Irgendwie passt das nicht.

    Na ist doch ganz einfach [1]:

    Feuerwehr und Verein ist das gleiche. Es gibt keinen Unterschied.
    Saufen, Feiern, schlechte ARbeit machen die Ehrenamtlichen.
    Ist es schlimm oder muss mal einer gerettet werden, macht das die Berufsfeuerwehr wo nachher die Freiwillige Feuerwehr kommt die Schläuche aufrollen und eventuell nch ein paar kleine Glutnester löscht damit sich die Berufsfeuerwehr um das wichtige kümmern kann.


    [1]
    Zumindest scheint es hier im Forum so einfach zu sein.


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    AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW618363
    Datum07.04.2010 12:0134902 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian Krupp(Leider) das Aufnehmen.

    Das Ablehnen doch auch nicht, oder?

    Da eine rechtskräftige Verurteilung wegen Brandstiftung ein "wichtiger Grund" nach §12(5) LBKG ist, der zur Entpflichtung führen kann, ist denke ich unstrittig.

    Daher gehe ich davon aus, dass die Ablehnung mit ebend Nennung dieses Grundes auch vor einem Verwaltungsgericht stand halten würde.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP618364
    Datum07.04.2010 12:0334811 x gelesen
    Vor dieser vereinfachten Sichtweise ist es eben merkwürdig, wenn man nun argumentiert, indem man den Brandstifter (in der Sauf-und-Glutnest-Wehr ) mit Vertrauen der Bevölkerung in Verbindung bringt.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorStef8an 8S., Halle / Sachsen-Anhalt618365
    Datum07.04.2010 12:0534974 x gelesen
    Hallo,

    ich selbst war sehr betroffen von dem Artikel. Leider aus anderer Sicht.
    Meine PERSÖNLICHE Meinung dazu: Der Verband hat vor einigen Jahren deutschlandweit mit einem Projekt zur Wiederinterration von jugendglichen Straftätern Schlagzeilen gemacht.
    Warum soll es nicht auch mit Brandstiftern gehen.
    Ich selbst habe damals die "Knastfeuerwehr" mit betreut. Einige Mitglieder sind auch in Feuerwehren untergekommen. Solche Dinge sind immer im Einzelfall zu prüfen.
    Und der 20jährige kann ja seine "Jugendsünden" (vor über 2,5 Jahren) bereuen und sich jetzt dem Gemeinwohl hingeben.
    Ich finde es nicht gut, wenn hier Pauschal über Menschen geurteilt wird. Nicht jeder Kind, was mal geklaut hat ist für immer eine potentiellen Straftäter.

    Mit Grüßen

    Stefan


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP618366
    Datum07.04.2010 12:0534579 x gelesen
    Würde ich auch so sehen.
    Nur stehts halt nicht so direkt im Gesetz, und da kann nunmal der o.a. Fall eintreten, das der Wehrleiter erstmal Argumentationsschwierigkeiten hat, wenn er einen Brandstifter ablehnt (und dieser anderenorts keine Ablehnung erwarten müsste).


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorThor8ste8n S8., Eltingshausen / Bayern618367
    Datum07.04.2010 12:0834624 x gelesen
    Servus,

    Geschrieben von Patrick WeegenWie sieht das dann in anderen Ländern aus?

    Im Bay. Feuerwehrgesetz steht unter Art. 6:

    Geschrieben von ---Bay. FwG--- Feuerwehrdienst können alle geeigneten Gemeindebewohner [...] leisten


    Schönen Gruss

    Thorsten Schlotter


    --
    Mein Beitrag --- Meine persönliche Meinung ---

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    AutorHara8ld 8D., Edenstetten / Bayern618369
    Datum07.04.2010 12:1034620 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppVor dieser vereinfachten Sichtweise ist es eben merkwürdig, wenn man nun argumentiert, indem man den Brandstifter (in der Sauf-und-Glutnest-Wehr ) mit Vertrauen der Bevölkerung in Verbindung bringt.

    Es hat nunmal alles mindestens zwei Seiten:

    Es gibt Leute mit Vertrauen in die Feuerwehr alllgemein, ebenso wie diejenigen, die uns FFler belächeln oder denen es einfach egal ist.

    Dann gibt es leider auch diese "Sauf- und Glutnesterwehren" neben den ordentlich arbeitenden. Ich erinnere an den Tread über den GF-Lehrgang bzw. den auslösenden Bericht.

    Gruß Harald


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    AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg618379
    Datum07.04.2010 12:5134704 x gelesen
    Hallo Stefan!

    Fuindest du nicht dass sich das Delikt, wegen dem der gute Mann verurteilt wurdemit den Zielen einer Feuerwehr etwas beisst?
    Ich hab weniger Probleme damit, wenn einer der wegen z. B. Körperverletzung gesessen ist in die Feuerwehr eintritt. Da hat das eine nur sehr wenig mit dem anderen zu tun. Aber Brandstiftung ist halt genau dieses Delikt, das uns von Amtswegen am meisten gegen den strich geht.
    Natürlich kann man auch nicht alle Brandstifter unter einen Hut stecken, da gibts auch unterschiedliche Motivationen. Wenn sich ein Wehrleiter dannn nach sorgfältiger abwegung wirklich dazu entscheided einen verurteilten Brandstifter aufzunehmen, würde ich es wenigstens nicht so an die große Glocke hängen, es aber auch nicht verschweigen, wenn jemand drauf kommt.
    Da ist dann Öffentlichkeitsarbeit mit Fingerspitzengefühl gefragt.

    Gruß Patrick


    Das war meine Meinung

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    AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen618380
    Datum07.04.2010 12:5234711 x gelesen
    Wie sieht es denn in anderen Bereichen aus?

    Berufsverbote bei Ärzten, Anwälten usw. ?

    Wenn die von den Gerichten ausgesprochenen Berufsverbote zeitlich begrenzt waren, dürfen diese Personen ihre Tätigkeit doch auch wieder aufnehmen.

    Warum sollte dies bei verurteilten Brandstiftern aus Freiwilligen Feuerwehren nicht gelten?

    Oder gilt der Gleichheitsgrundsatz überall und nur nicht bei den Feuerwehren?


    Grµß Rüdiger

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen618382
    Datum07.04.2010 12:5634854 x gelesen
    Geschrieben von Bach RüdigerWenn die von den Gerichten ausgesprochenen Berufsverbote zeitlich begrenzt waren, dürfen diese Personen ihre Tätigkeit doch auch wieder aufnehmen.

    Mag sein. Dennoch werden die kaum die Möglichkeit haben dies im Staatsdienst (SB) zu tun.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW618386
    Datum07.04.2010 13:0134583 x gelesen
    Geschrieben von Patrick WeegenNatürlich kann man auch nicht alle Brandstifter unter einen Hut stecken, da gibts auch unterschiedliche Motivationen. Wenn sich ein Wehrleiter dannn nach sorgfältiger abwegung wirklich dazu entscheided einen verurteilten Brandstifter aufzunehmen, würde ich es wenigstens nicht so an die große Glocke hängen, es aber auch nicht verschweigen, wenn jemand drauf kommt.
    Da ist dann Öffentlichkeitsarbeit mit Fingerspitzengefühl gefragt.


    Ich glaube nicht, dass die Aufnahme des 20jährigen an "die Große Glocke" gehangen wurde.
    Da braucht nur der falsche (oder richtige) Wind vn bekommen haben und schon steht man mit "Feuerwehr nimmt Brandstifter auf" in manch einer Zeitung.
    Ohne, dass man als Feuerwehr um Stellungnahme gefragt wurde.
    Und selbst wenn: mag das nicht so in der Zeitung stehen wie es korrekt ist.


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    AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW618387
    Datum07.04.2010 13:0334572 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyMag sein. Dennoch werden die kaum die Möglichkeit haben dies im Staatsdienst (SB) zu tun.

    Wieso nicht? [1]


    Manuel

    [1]
    In der MZ steht: "Er muss sich jetzt zwei Jahre bewähren."
    Das heißt nicht, dass er "2 Jahre Freiheitsstrafe" bekommen hat, die zur Bewährung ausgesetzt wurde.
    Das kann auch deutlich weniger sein (oder auch nur eine Geldstrafe), die zur Bewährung ausgesetzt ist, wo die Bewährungszeit 2 Jahre beträgt.


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    AutorStef8an 8G., Wuppertal / NRW618388
    Datum07.04.2010 13:0334597 x gelesen
    Geschrieben von Patrick WeegenNatürlich kann man auch nicht alle Brandstifter unter einen Hut stecken, da gibts auch unterschiedliche Motivationen. Wenn sich ein Wehrleiter dannn nach sorgfältiger abwegung wirklich dazu entscheided einen verurteilten Brandstifter aufzunehmen, würde ich es wenigstens nicht so an die große Glocke hängen, es aber auch nicht verschweigen, wenn jemand drauf kommt.

    Gegen eine Aufnahme in die Feuerwehr bin ich auch und das definitiv. Hier war ja die Rede vom Feuerwehrverein.

    Geschrieben von Patrick WeegenFuindest du nicht dass sich das Delikt, wegen dem der gute Mann verurteilt wurdemit den Zielen einer Feuerwehr etwas beisst?

    Es mag sich schon etwas beissen, aber wenn die richterliche Strafe abgebüßt wurde und es mit sozialem Fingerspitzengefühl erkennbar wird das er die Tat bereut, dann spricht doch nichts gegen die Aufnahme in den FeuerwehrVerband. Abhängig von den Tätigkeiten die der Verband ausübt wäre hier vielleicht auch die Brandschutzerziehung möglich. Nachdem Motto lernt aus meinen Fehlern.


    Gruß
    Stefan Ganzke

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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW618395
    Datum07.04.2010 13:3234605 x gelesen
    Geschrieben von Jan SüdmersenWenn ich aber (verbeamtet) anfange, GEbäude anzustecken, erwischt und verurteilt werde, wird es mir nicht mehr möglich sein, mit roten Autos und Blaulicht durch die Gegend zu fahren.
    hmmm,
    der Junge war zur tatzeit ca. 17,5 Jahre alt. Ich unterstelle Dir jetzt einfach, dass Du ein ganz anderes Bewußtsein, eine ganz andere Lebenserfahrung, ein ganz anderes Wissen über Recht und Unrecht mitbringst, als ein Heranwachsender.

    Geschrieben von Jan SüdmersenResozialisierung ist ein tolle Idee, aber warum um Himmels Willen gerade in dem Bereich (oder eben so nah dran, dass es für die Öffentlichkeit nicht unterscheidbar ist), in dem er schon einmal das öffentliche Vertrauen mißbraucht hat?

    Alle, die in diesem Thread schreiben, kennen die Details nicht und, mit Verlaub, was eine Bild Zeitung schreibt, lese ich zwar häufig gerne, weiss aber auch, dass man nicht Alles für bare Münze nehmen darf.

    Geschrieben von Jan SüdmersenIch hoffe auch, dass er sich des Vertrauens würdig erweist, denn wenn nicht, hängen da viele andere Existenzen mit dran.
    Nun, zunächst soll er im Verein (andere Vereinsmitglieder befürworten das) das Vertrauen zurück gewinnen. Vielleicht erfahren wir irgendwann, wie es weiter geht.

    Nur wer frei von Schuld ist, werfe den ersten Stein
    Wenn das in diesem Forum Alle beherzigen würden, wäre so manches posting nicht geschrieben worden.


    nur am Rande: in NRW hätte der Junge keine Chance bekommen - gut? -nicht gut? Ich weiss es nicht.




    Grüßle
    Jürgen


    „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
    Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen618396
    Datum07.04.2010 13:3234607 x gelesen
    Geschrieben von Carsten SiewingAls Mitbürger würde ich sagen, dass ich hohes Vertrauen in ihn setzen würde, da, glaube ich, nicht jeder den Unterschied zwischen Feuerwehrmitglied und Feuerwehrvereinsmitglied kennt. Das wurde ja hier auch schon angesprochen.


    Offenkundig hat auch der Leiter der betreffenden Feuerwehr ein Problem das zu trennen, sofern man dem Ursprungsartikel glauben schenkt. Die führt dann spontan wieder zu dieser Betrachtung.

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorBach8 R.8, Weitolshausen / Hessen618400
    Datum07.04.2010 13:5734764 x gelesen
    In diesem Fall in einem Teil der komunalen Verwaltung.

    Wiso nicht?

    Haben doch schon Bundeskanzler Blackouts gehabt und sind schon mehrere Minister auch Bundesminister zu hohen Geldstrafen verurteilt worden, andere wären sofort eingefahren und alle haben ihr Mandat behalten!


    Grµß Rüdiger

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen618401
    Datum07.04.2010 14:0234591 x gelesen
    Geschrieben von Bach RüdigerHaben doch schon Bundeskanzler Blackouts gehabt und sind schon mehrere Minister auch Bundesminister zu hohen Geldstrafen verurteilt worden, andere wären sofort eingefahren und alle haben ihr Mandat behalten!

    1. Ministerjob und Mandat sind grundverschiedene Dinge.

    2. Es gibt einen Unterschied zwischen dem Einstellen und dem nicht Entlassen.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder?618415
    Datum07.04.2010 15:2034773 x gelesen
    Nun lieber Jan,

    so gerne ich andere Meinungen von Dir teile, muss ich hier leider anders denken.
    Der junge Mann, der mit 17 Jahren "Jugendsünden" (der leider sehr schweren Art) begangen hat, ist nun auch drei Jahre gereift. In diesem Alter kann das sehr viel sein. (In unserem gehts leider langsamer) Er hatte drei Jahre Zeit, darüber nachzudenken, was er getan hat. Die Entscheidung des Vereins, denke ich, bedurfte sehr vieler Diskussion, die Entscheidung wird nicht leicht gefallen sein.

    In einem Dorf mit gut 1.000 Einwohnern wird auch die Möglichkeit, sich anderweitig sozial zu engagieren, begrenzt sein.

    Der Terminus der Resozialisierung - so ungern ich ihn höre - trifft aber hier zu.

    Ich kann einen 17 Jährigen Brandstifter nicht mit einem 30-jährigem Kinderschänder (Gewaltverbrecher) vergleichen. Da dürfte es in meinem kleinen geistigem Denken keine Resozialisierung geben...

    Nun - leider ist dieser artikel erschienen und in falschem Licht gibt es Fakten wider welche falsch interpretiert eine aktive Mitgliedschaft erahnen lassen. Ob dies sinnvoll wäre oder nicht, muss die örtliche Wehr alleine für sich entscheiden, aber Bratwürstchen grillen für die Kameraden, die damals sein Feuer (oder waren es sehr viele...? Ich weiß es nicht) löschten, was soll daran vergleichen sein mit einem Junkie, der in einer Apotheke arbeitet. (Da fällt mir ein, ich kenne sogar einen - allerdings Ex-Junkie) Gelegenheit macht Diebe heisst es oft, er kann nun seine Ambitionen - sofern es welche sind, am Grill oder Sonnwendfeuer in Kameradschaft und kontrollierten Bedingungen ausleben ;-)

    Ich finde an dieser Situation nix befremdliches - habt Ihr mit 17 nix angestellt und daraus gelernt?

    Jeder unbefleckte werfe den ersten Stein...

    my 2 cents


    http://www.feuerwehr-saal.de

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY618422
    Datum07.04.2010 15:3934522 x gelesen
    Hallo Michael,

    es mag ja sein, dass du Recht hast mit deiner Behauptung.
    Geschrieben von Michael MehrlIch finde an dieser Situation nix befremdliches - habt Ihr mit 17 nix angestellt und daraus gelernt?

    Jeder unbefleckte werfe den ersten Stein...


    Aber ein verurteilter Brandstifter bei der Feuerwehr?
    Ich denke, da haben die meisten unserer Mitbürger wenig Verständnis. Auch wenn es nur die Mitgliedschaft im Verein ist. Wer trennt das, wer kennt die Unterschiede?


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 618423
    Datum07.04.2010 15:3934617 x gelesen
    Hallo!

    Ich kann deine und Jürgens Gedanken ja nachvollziehen. Aber vielleicht bin ich schon zu sehr Dinosaurier, um ein anderes Ergebnis hinzubekommen: Der jungen Mann hat sicher jeder Chance verdient, aber eben nicht bei der Feuerwehr. Sollte es denn der Förderverein der Feuerwehr sein, würde ich das auch vom Einzelfall abhängig machen, aber auf jeden Fall muss das dann anders kommuniziert werden.

    Verantworten muss es letztlich der LdF, wenn die Gesetzeslage hergibt. Und ich als ein LdF hätte da recht massive Bedenken. Das hat auch was von meiner Vorstellung der frewilligen Feuerwehr als Ehrenamt zu tun, und da hängt das Wörtchen Ehre mit drin: Nicht jeder kann und darf zur Feuerwehr.

    Aber da mögen andere anders denken.

    Grüße, Jan


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    AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW618424
    Datum07.04.2010 15:4134532 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyOffenkundig hat auch der Leiter der betreffenden Feuerwehr ein Problem das zu trennen, sofern man dem Ursprungsartikel glauben schenkt.

    Wenn man dem MZ-Artikel glauben schenkt, dann ist er durchaus zur Trennung fähig.



    Manuel, wissend welcher Informationsquelle er mehr traut


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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 618426
    Datum07.04.2010 15:4534490 x gelesen
    Aber mit dem Gedanken gespielt hat der Bürgermeister schon:

    Bis er aber Feuerwehrmitglied sein könne, werde noch Zeit vergehen. Hofmann: "Darüber muss gesondert entschieden werden."

    Und ich bin mir nicht sicher, ob das mit dem Feuerwehrverein nicht die Hintertür ist, wo jetzt schnell alle rausrennen, nachdem Presse und LFV empört aufjaulen.

    Grüße, Jan


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    AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW618427
    Datum07.04.2010 15:4534389 x gelesen
    Geschrieben von Jan SüdmersenSollte es denn der Förderverein der Feuerwehr sein, würde ich das auch vom Einzelfall abhängig machen, aber auf jeden Fall muss das dann anders kommuniziert werden.

    Wie denn anders außer:

    "Die Feuerwehr selbst ist für die Brandeinsätze zuständig." Damit habe der Mann auch weiter nichts zu tun."?

    Bis auf weiteres vermute ich, dass die Aussage "Brandstifter löscht wieder wegen Mitgliedermangel" in der von NTV als Quelle angegebenen Zeitung nicht dem Sachinhalt der Aussage von Herrn Weidemann entspricht.


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    AutorKim 8S., Hambergen / Niedersachsen618429
    Datum07.04.2010 15:5634565 x gelesen
    Geschrieben von Jan SüdmersenVerantworten muss es letztlich der LdF, wenn die Gesetzeslage hergibt. Und ich als ein LdF hätte da recht massive Bedenken.

    Hättest Du nicht Lust für einpaar Jahre mal anden Rand des schönen Teufelsmoor zu ziehen und hier danneinenLdF zu machen? ;-)

    Geschrieben von Jan SüdmersenDas hat auch was von meiner Vorstellung der frewilligen Feuerwehr als Ehrenamt zu tun, und da hängt das Wörtchen Ehre mit drin: Nicht jeder kann und darf zur Feuerwehr.

    Doch, jeder darf und auch jeder darf bleiben,egal wieviel Scheisse er baut, jedenfalls sieht es danach aus.


    Gruß Kim

    "Wer Visionen hat, der muß mal zum Arzt gehen" Helmut Schmidt

    Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherrschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun.
    Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de

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    AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW618431
    Datum07.04.2010 16:0034457 x gelesen
    Geschrieben von Jan SüdmersenAber mit dem Gedanken gespielt hat der Bürgermeister schon:

    Bis er aber Feuerwehrmitglied sein könne, werde noch Zeit vergehen. Hofmann: "Darüber muss gesondert entschieden werden."


    Er hätte natürlich auch sagen können:
    "Ich verurteile diese Geschmacklosigkeit hoch 3 auf's schärfste und werde noch am heutigen Tage rechtliche schritte mit dem Ziel des ausschlusses des Betroffenen sowie der Führung der Feuerwehr einleiten."

    Hat er aber nicht.
    Er hat das gemacht, was ein Politiker tun sollte.
    Er hat gesagt: "Darüber muss gesondert entschieden werden".
    Das entspricht zunächst einmal den Tatsachen und der Wahrheit.
    Beinhaltet, vermutlich mit Absicht [1], weder Zeit noch Ausgang dieser Entscheidung.


    Es geht denke ich nur um "Brandstifter/Feuerwehr", oder?
    Wie sähe es, bei dem gleichen Strafmaß, aus bei Vergehen/Straftagen wie Körperverletzung oder Sachbeschädigung, Diebstahl aus? [2]

    Nicht minder schlimm, aber der konkrete Bezug zum Feuer fehlt und daher wäre das bei der Feuerwehr wieder in Ordnung?

    Wie bereits schon mehrfach erwähnt:
    Ich kenne weder die dem Urteil zugrunde liegenden Taten noch das genaue Strafmaß [3].

    Fakt ist jedoch:
    Er wird sich nicht nur vor dem Gesetz Bewähren müssen.
    Sondern auch vor dem gesamten Ort, seinem gesamten Umfeld.
    Er wird nicht nur der Aufsicht eines Bewährungshelfers o.ä. unterstehen. Sondern auch der Aufsicht seines gesamten Umfeldes und seinem gesamten Ortes.
    Und die vom Bürgermeister erwähnte Entscheidung, wird weder heute, noch morgen der übermorgen getroffen.


    [1]
    Die ich nachvollziehen kann und was ich im konkreten Fall auch für gut heiße.
    [2]
    Wie sieht's eigentlich aus mit Trunkenheitsfahrten?
    Oder fahrlässiger Körperverletzung/Tötung?
    Ich sehe ja durchaus die negative Wirkung der Schlagzeile "Feuerwehr stellt Brandstifter wieder ein weil sie s verzweifelt ist und jeden nehmen muss". Aber ich persönlich finde Brandstiftung nicht besonders schlimm, im vergleich zu den anderen aufgeführten Vorsatz-Taten.
    [3]
    Wenn er sich zwei Jahre bewähren muss, heißt das ja noch lange nicht "2 Jahre Freiheitsstrafe die zur Bewährung ausgesetzt wird".


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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 618432
    Datum07.04.2010 16:0134475 x gelesen
    Hi!

    Ganz ehrlich: Ich würde einen schlechten Leiter einer FF abgeben, zumindest was die Mitgliederzahlen und das kulturelle Leben angeht. Früher oder später würde es das gleiche Getöse wie am Bodensee oder wie in vielen anderen FF geben. Und wenn ich dann tagsüber noch Hauptamtliche in Verbund mit anderen Gemeinden habe möchte, ist vermutlich Schicht im Schacht...

    Grüße, Jan


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    AutorKim 8S., Hambergen / Niedersachsen618433
    Datum07.04.2010 16:0434560 x gelesen
    Geschrieben von Jan SüdmersenHi!

    Ganz ehrlich: Ich würde einen schlechten Leiter einer FF abgeben, zumindest was die Mitgliederzahlen und das kulturelle Leben angeht. Früher oder später würde es das gleiche Getöse wie am Bodensee oder wie in vielen anderen FF geben. Und wenn ich dann tagsüber noch Hauptamtliche in Verbund mit anderen Gemeinden habe möchte, ist vermutlich Schicht im Schacht...

    Grüße, Jan


    Ich würds begrüßen.


    Gruß Kim

    "Wer Visionen hat, der muß mal zum Arzt gehen" Helmut Schmidt

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    Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 618434
    Datum07.04.2010 16:1334466 x gelesen
    Die Äußerung des Bürgermeisters an sich ist ja nicht negativ, sie zeigt nur, dass der Gedanke der Aufnahme in die aktive Wehr schon mal gedacht worden ist. Das würde auch eher zu den ersten Worten des LdF passen, der über die Verfügbarkeit geredet hat - wenn das alles stimmt.

    Wie gesagt, ich bin vielleicht schon zu konservativ, aber ich würde das gleiche Disziplinarrecht wie für Beamte anwenden, da ich der Meinung bin, dass Ehrenamt mit ehrenhaft zusammenhängt. Das schließt eine erneute Verwendung nicht zu 100% aus, setzt aber hohe Hürden davor.

    @fire und einige andere FF verlangen auch ein Führungszeugnis. Darin stehende Einträge verhindern ein Mitgleidschaft nicht automatisch, aber es muss dann im Einzelfall entschieden werden. Wer kein Führungszeugnis vorzeigen will, muss dies auch nicht - nur dann wird er nicht aufgenommen. Hat uns auch ca. 5 Mitglieder gekostet

    Grüße, Jan


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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 618435
    Datum07.04.2010 16:1334565 x gelesen
    Ja, aber wir beide allein auf dem LF sähe auch albern aus.


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    AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Hamburg618436
    Datum07.04.2010 16:1434417 x gelesen
    Geschrieben von Jan Südmersen Ja, aber wir beide allein auf dem LF sähe auch albern aus.

    Wir wären zu dritt...


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorBern8d S8., Münchberg-Mechlenreuth / Genußregion Oberfranken618437
    Datum07.04.2010 16:1734387 x gelesen
    Geschrieben von Michael MehrlIch finde an dieser Situation nix befremdliches - habt Ihr mit 17 nix angestellt und daraus gelernt?

    Doch. Nachbars Pflaumen geklaut, nachts den Dorfteich abgelassen, Maibäume geklaut und andere solche Sachen. Aber garantiert nichts angezündet.


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    AutorKim 8S., Hambergen / Niedersachsen618441
    Datum07.04.2010 16:2834568 x gelesen
    Hat Magirus nicht mal diese Beklebung für "besetzte Fensterplätze" gehabt? ;-)


    Gruß Kim

    "Wer Visionen hat, der muß mal zum Arzt gehen" Helmut Schmidt

    Alle meine Beiträge im Forum sind meine persönliche Meinung und haben aber auch sowas von nichts mit der vorherrschenden Meinung in meiner Feuerwehr zu tun.
    Aber Anschauen könnt ihr sie euch ja mal: www.feuerwehr-hambergen.de

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    AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder?618450
    Datum07.04.2010 16:5434365 x gelesen
    Die könnt Ihr beide auch von mir kriegen ;-)


    http://www.feuerwehr-saal.de

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    AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder?618451
    Datum07.04.2010 16:5534289 x gelesen
    Siehste - Diebstahl ist ne Straftat. Man könnte beim Maibaum sogar noch bandenmässiges Vorgehen unterstellen... ;-)


    http://www.feuerwehr-saal.de

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    AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder?618452
    Datum07.04.2010 16:5934224 x gelesen
    Geschrieben von Jan SüdmersenDarin stehende Einträge verhindern ein Mitgleidschaft nicht automatisch

    Und genau diese Einstellung ist die, die ich oben ansprechen wollte. Das finde ich nämlich klasse!


    http://www.feuerwehr-saal.de

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    AutorMich8ael8 M.8, Saal a.d. Donau / Bayern - logisch oder?618453
    Datum07.04.2010 17:0234320 x gelesen
    Kinderschänder in der Kirche sind doch weiterhin im Staatsdienst???


    http://www.feuerwehr-saal.de

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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW618459
    Datum07.04.2010 17:3334438 x gelesen
    Geschrieben von Bernd SchallerAber garantiert nichts angezündet.
    Mönsch Bernd,

    wir diskutieren hier über einen "Dumme-Jungen-Streich". Der Bengel hat Sachschaden von 36.000€ angerichtet - das sind ein paar Raummeter Holz, noch nicht mal eine Scheune, dann wären´s allein an die 100.000.
    Was meinste wohl, warum der Richter ihn mit dem erhobenen Zeigefinger hat laufen lassen, wenn da regulär drastische Strafen anstehen. Lies mal hier im Strafkatalog, insbesondere Punkt 6.

    Der Richter gibt ihm ´ne Chance, Bürgermeister und LdF ebenso und nun wird er hier im Forum zerrissen. Und das Alles nur wegen eines Artikels in der "Bild"? Ich lach mich weg und klink mich aus dieser Diskussion aus, bis sachliche und vertrauenswürdige Informationen vorliegen ;-)


    Grüßle
    Jürgen


    „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
    Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)

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    AutorPete8r K8., Hamburg/Zürich / Hamburg618460
    Datum07.04.2010 17:3934462 x gelesen
    Tach,

    sorry Jürgen, aber deiner Argumentation kann ich nicht folgen:

    Der 20-Jährige, der früher Mitglied der Jugendfeuerwehr war, hatte im Sommer 2007 in Edersleben mehrere Brände gelegt. Strohdiemen und Wertstoffcontainer gingen in Flammen auf. Der angerichtete Schaden soll insgesamt 36 000 Euro betragen. Im September 2009 wurde der Mann dann von einem Jugendgericht in Sangerhausen wegen Brandstiftung schuldig gesprochen. Nach Angaben von Halles Oberstaatsanwalt Andreas Schieweck muss er sich nun zwei Jahre bewähren.


    Ich seh da keinen "dummen-Jungen-Streich". Das hat schon massivere Auswirkungen. Und bei 36.000 Euro hätte das auch ein Auto sein können.

    Ja Resozalisierung muss sein, aber nicht in dem Bereich in dem man Schaden angerichtet hat.

    Peter


    Alles meine eigene Meinung....wie immer...

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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW618463
    Datum07.04.2010 17:4634274 x gelesen
    Ich spendier Euch ´ne TS-light und ´ne Schiebeleiter Marke Balsa ;-)


    Grüßle
    Jürgen *und flitz*


    „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
    Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)

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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen618464
    Datum07.04.2010 17:4634271 x gelesen
    Geschrieben von Jan SüdmersenUnd ich bin mir nicht sicher, ob das mit dem Feuerwehrverein nicht die Hintertür ist, wo jetzt schnell alle rausrennen, nachdem Presse und LFV empört aufjaulen.

    Ich gehe fest davon aus.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 618480
    Datum07.04.2010 18:5234445 x gelesen
    Hallo!

    So lange andere davon betroffen sind kann man ruhig der Meinung sein man müsse resozialisieren.

    Wenn ich einige Beiträge hier lese, gewinne ich den Eindruck das man hier etwas anderes schreibt als man in wirklichkeit denkt.
    Ich möchte mal einigie Leute hören, wenn ihre Wehr oder ihr Förderverein einen verurteilten Brandstifter aufnimmt.
    Man würde sich wundern wie schnell sich bei einigen die hier zur Schau gestellte "soziale" Einstellung ändert wenn sie selbst betroffen sind.


    Geschrieben von Peter KofflerIch seh da keinen "dummen-Jungen-Streich". Das hat schon massivere Auswirkungen. Und bei 36.000 Euro hätte das auch ein Auto sein können.

    Wenn ich das alles richtig verstehe, hat der Junge die Tat aus "Frust" begangen.
    Schon das alleine lässt mich an der geistigen Reife und Eignung zumindest für den Dienst in der Feuerwehr zweifeln.

    Aber ich befürchte, das die Mitgliedschaft im Verein ganz einfach nur der erste Schritt ind Richtung aktive Mitgliedschaft ist. Da ich die Situation in keinen Gemeinden kenne, kann ich mir schon denken wie die Aufnahme in den Verein zu stande gekommen ist.
    Ob man dem jungen Mann damit einen Gefallen tut? Also ich weiß nicht, für den Verein war das allerdings nicht gut.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Keine Panik auf der Titanic!
    Es ist genug Wasser für alle da!

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    AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg618492
    Datum07.04.2010 20:0634289 x gelesen
    Für Ba-Wü recht einfach:



    § 10 Abs. 1 FwG Ba-Wü


    (1) In die Einsatzabteilungen der Gemeindefeuerwehr können auf Grund freiwilliger Meldung Personen als ehrenamtlich Tätige aufgenommen werden, die

    1. ....

    6. keinen Maßregeln der Besserung und Sicherung nach § 61 StGB mit Ausnahme der Nummer 5 (Entziehung der Fahrerlaubnis) unterworfen sind und

    7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306 c StGB verurteilt wurden.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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    AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg618502
    Datum07.04.2010 20:3534151 x gelesen
    Guten Tag

    Geschrieben von Christian Fischer

    § 10 Abs. 1 FwG Ba-Wü


    7. nicht wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306 c StGB verurteilt wurden.



    Interessant auch § 12 Abs. 8:

    " § 12 Beendigung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes

    Der Feuerwehrdienst in der Einsatzabteilung endet, wenn der ehrenamtlich tätige Angehörige der Gemeindefeuerwehr:

    8. wegen Brandstiftung nach §§ 306 bis 306 c StGB verurteilt wurde.


    Gruß aus der Kurpfalz

    Bernhard


    " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

    (Heinrich Heine)

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    AutorJens8 O.8, Keitum/Sylt / Schleswig-Holstein618506
    Datum07.04.2010 20:5834372 x gelesen
    Hallo Jan!

    Eigentlich ist ja schon alles gesagt - aber noch nicht von mir:

    Ich habe natürlich keine Ahnung, was du so in deiner Jugend getrieben hast, ich jedenfalls hab nicht vergessen, was ich so alles angestellt hab. Erwischt worden bin ich nie, vielleicht war ich klüger als andere, oder hatte mehr Glück - und ganz sicherlich auch Beziehungen. Wie dem auch sei - wir können eigentlich stolz sein auf unser Rechtssystem. Möchtest du so etwas wie in den USA haben, wo Jugendliche und "Naturbelassene" auf viele Jahre weggesperrt werden für Geringfügigkeiten? Ich nicht! Inofern ist es doch eine schöne Resozialisierungsmaßnahme, den Knaben in den Feuerwehrverein einzubinden. Vielleicht wird er später mal ein guter "Feuerfresser".

    Soweit der Rat vom Brandrat ;-)

    Gruß Jens


    Vieles ist möglich, manches wahrscheinlich, einiges plausibel, wenig gewiß - aber sicher ist nichts!

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    AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW618510
    Datum07.04.2010 21:0534244 x gelesen
    Geschrieben von Jens ObergIch nicht! Inofern ist es doch eine schöne Resozialisierungsmaßnahme, den Knaben in den Feuerwehrverein einzubinden.

    Nunja, ich sehe das jetzt nicht als "spezielle Resozialisierungsmaßnahme" im Sinne von "Der Brandstifter soll zur Feuerwehr, weil das was mit sienem Verbrechen zu tun hat".

    Eher ein:
    "Wir kennen den jungen seit Jahren und lassen ihn jetzt nicht eiskalt fallen".

    Geschrieben von Jens ObergVielleicht wird er später mal ein guter "Feuerfresser".
    Davor muss eine "angemessene Bewährungszeit" abgewartet werden.
    Man kennt sich ja eh auf dem Ort und wird daher wissen, wei diese Person sich entwickelt. Die Persönlichkeitsentwicklung zwischen 17 und 25 ist ja durchaus recht rasant.
    Jenachdem was genau er getan hat und wie er sich als Person danach entwickelt hat, kann man weiter sehen.


    Nur mal so am Rande:
    Brandstifter+Feuerwehr ist ja ohne zweifel ein Zusammenhang mit Schlagzeilengarantie.
    Aber würd der gleiche Aufstand auch passieren bei
    - einem Dieb? Immerhin ergibt sich im Feuerwehrdienst oft genug gelegenheit etwas zu stehlen.
    - einer Person die wg. fahrlässiger Tötung verurteilt wurde?
    - einer Person die wg. Trunkenheitsfahrt verurteilt wurde?
    [1]


    Manuel

    [1]
    Ja, auch da sollte man sich überlegen, wann und ob überhaupt diese Person in der Feuerwehr eingesetzt wird.


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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen618513
    Datum07.04.2010 21:1534150 x gelesen
    Geschrieben von Jens ObergIch habe natürlich keine Ahnung, was du so in deiner Jugend getrieben hast, ich jedenfalls hab nicht vergessen, was ich so alles angestellt hab. Erwischt worden bin ich nie, vielleicht war ich klüger als andere, oder hatte mehr Glück - und ganz sicherlich auch Beziehungen. Wie dem auch sei - wir können eigentlich stolz sein auf unser Rechtssystem. Möchtest du so etwas wie in den USA haben, wo Jugendliche und "Naturbelassene" auf viele Jahre weggesperrt werden für Geringfügigkeiten? Ich nicht! Inofern ist es doch eine schöne Resozialisierungsmaßnahme, den Knaben in den Feuerwehrverein einzubinden. Vielleicht wird er später mal ein guter "Feuerfresser".

    Lieber Brandrat :-),

    versuche einfach mal eine für normale, sterbliche Menschen zu verstehende Erklärung hinzubekommen, weshalb ein Brandstifter unter den Helfenden ist.

    Nimms mir nicht übel, aber Jan hat mit seinen Überspitzungen recht. Oder möchte wer den "Kinderf..." im Umfeld seines Kindes haben?(Bewußt plakativ und leider dadurch auch ein wenig grenzwertig...)

    Nein, auch von mir ein klares Nein. Man kann gern über den fahrlässigen Totfahrer reden, nicht aber über Brandstifter(vorsätzlich) oder Diebe und Mörder und Totschläger(vorsätzlich) in Reihen der Feuerwehr.

    Und die Leier anderer von wegen 17 und ach so unreif mag ich persönlich auch nicht.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen618515
    Datum07.04.2010 21:1934194 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtNur mal so am Rande:
    Brandstifter+Feuerwehr ist ja ohne zweifel ein Zusammenhang mit Schlagzeilengarantie.
    Aber würd der gleiche Aufstand auch passieren bei
    - einem Dieb? Immerhin ergibt sich im Feuerwehrdienst oft genug gelegenheit etwas zu stehlen.
    - einer Person die wg. fahrlässiger Tötung verurteilt wurde?
    - einer Person die wg. Trunkenheitsfahrt verurteilt wurde?
    [1]


    Hallo Manuel,

    ich habe nicht bei dir abgeschrieben....:-).

    Nur gingen mir die selben Fragen auch durch den Kopf.
    Und für all die Eventualitäten wäre es schön eine Regelung zu haben.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 618519
    Datum07.04.2010 21:2734237 x gelesen
    Hi!

    Wenn ich in meiner Jugend Feuer gelegt hätte und dabei 36k Schaden angerichtet und verknackt worden wäre, hätte ich "meine" Feuerwache nur noch von der Straße aus gesehen.

    Im Prinzip muss das Mangels gesetzlicher Vorgabe in den meisten BL individuell entschieden werden, damit kann ich leben.

    Wie ist eigentlich das Signal für andere "GAU-Kandidaten" in der FW? Geh ruhig ein wenig stiften, pass auf, dass es nicht zuviel wird und wenn du erwischt wirst, gibt es dudu af Bewährung und nach zwei Feuerwehrfesten und 4mal Geschirrspülen darfst du weitermachen? Wollen wir das?

    Nö, daher: Verurteilte Brandstifter haben in der Feuerwehr nix zu suchen.

    Grüße, Jan


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    AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW618522
    Datum07.04.2010 21:3534164 x gelesen
    Geschrieben von Peter Lieffertzich habe nicht bei dir abgeschrieben....:-).

    Nur gingen mir die selben Fragen auch durch den Kopf.


    Naja, Brandstifter+Feuerwehr ist halt medienwirksamer als Dieb+Feuerwehr.
    Deshalb hat es einzug in diverse (IIRC 2?) LAndesfeuerwehrgesetze gefunden.

    Geschrieben von Peter LieffertzUnd für all die Eventualitäten wäre es schön eine Regelung zu haben.
    Ich habe schon eine. Und sogar eine, die mir persönlich gefällt.

    Ich halte nicht's von generellen Regelungen, wie sie hier gefordert werden oder die es Teilweise schon gibt.

    In jedem Landesbrandschutzgesetz steht ja nunmal etwas in der Art wie:
    "Personen können aus wichtigem Grund aus der Feuerwehr ausgeschlossen werden."
    Wenn ein solcher wichtiger Grund vor eintritt in die Feuerwehr vorliegt, bedeutet dass natürlich auch die Möglichkeit ein Aufnahmegesuch abzulehnen. [1]
    Das ist natürlich mehr arbeit als zu sagen: "Isst nicht, wegen steht hier!"
    Allerdings eröffnet genau dieses die Würdigung des konkreten Einzelfalles.
    Und das kann IMO auch bedeuten, einen ehemaligen Dieb, Trinker oder auch Brandstifter in die Fw aufzunehmen.
    Darüber braucht man sich nicht eine Woche oder ein Jahr nach der Tat [2] gedanken zu machen.


    Manuel


    [1]
    Besteht überhaupt ein Rechtsanspruch auf Aufnahme?
    [2]
    Die Tat selbst und die Tatumstände sind natürlich auch entsprechend zu berücksichtigen. Das kann auch zu einer "Wartezeit" führen, die unendlich ist.


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    AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW618525
    Datum07.04.2010 21:4134234 x gelesen
    Geschrieben von Jan SüdmersenIm Prinzip muss das Mangels gesetzlicher Vorgabe in den meisten BL individuell entschieden werden, damit kann ich leben.

    Und gerade das finde ich gut.

    Geschrieben von Jan SüdmersenWie ist eigentlich das Signal für andere "GAU-Kandidaten" in der FW? Geh ruhig ein wenig stiften, pass auf, dass es nicht zuviel wird und wenn du erwischt wirst, gibt es dudu af Bewährung und nach zwei Feuerwehrfesten und 4mal Geschirrspülen darfst du weitermachen? Wollen wir das?
    Gegen dieses vorgehen wie du es beschreibst habe ich etwas.

    Aber ich habe eine etwas andere Grundeinstellung zum deutschen Feuerwehrwesen als die allgemeine Forumsmeinung. [1]

    Geschrieben von Jan SüdmersenNö, daher: Verurteilte Brandstifter haben in der Feuerwehr nix zu suchen.
    Das musst du konsequenterweise auf diverse andere Vergehen und Vebrechen ausdehnen.
    Diebstahl, Körperverletzung, Trunkenheitsfahrten, Untreue, Sachbeschädigung und noch vieles andere.


    Manuel


    [1]
    Während sich einige hier z.B. sicher sind, dass die Aussage mit dem Feuerwehrverein nur eine SChutzbehauptung ist, nachdem "Brandstifter darf wieder löschen" in der Bildzeitung stand, gehe ich davon aus, dass der BILD-Artikel nicht dem Sachinhalt der Aussagen von Herrn Weidemann entspricht, sondern vielmehr der MZ-Artikel.
    Ich denke nicht, dass sich die Ederslebener Feuerwehr die Sache so einfach gemacht hat oder machen will wie "2 Feste und 4mal Geschirrspülen".


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    AutorJens8 O.8, Keitum/Sylt / Schleswig-Holstein618526
    Datum07.04.2010 21:4234128 x gelesen
    Hallo Peter,

    wir waren beide nicht dabei, aber wenn ich die Berichte richtig lese, hat der Typ Strohmieten und Container angesteckt und keine Wohnhäuser, Altersheime und Tanklager. Außerdem ist er rechtskräftig verurteilt worden, und zwar auf Bewährung. Was dein Beispiel vom Kinderf..... betrifft, fällt mir dazu nur der Kalauer ein, nachdem nicht alles ein Vergleich ist, was hinkt! Im übrigen sind 17jährige nunmal tatsächlich i. d. R. ziemlich unreif, ob es dir nun gefällt oder nicht. Aus gutem Grund berücksichtigt unser Rechtssystem dieses auch. Ich kann dir auch gerne den (juristischen) Unterschied zwischen Mord und Totschlag erklären, wenn du es möchtest.

    Wie gesagt, ich kenn den speziellen Fall nicht, ziehe aber meinen hut vor den verantwortlichen, daß sie den Knaben nicht fallenlassen.

    Gruß Jens


    Vieles ist möglich, manches wahrscheinlich, einiges plausibel, wenig gewiß - aber sicher ist nichts!

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen618527
    Datum07.04.2010 21:4634041 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtBesteht überhaupt ein Rechtsanspruch auf Aufnahme?

    Schwierig zu beantworten.

    Geschrieben von Manuel SchmidtDie Tat selbst und die Tatumstände sind natürlich auch entsprechend zu berücksichtigen. Das kann auch zu einer "Wartezeit" führen, die unendlich ist.

    Und Das ist dann konsequent?

    Geschrieben von Manuel SchmidtUnd das kann IMO auch bedeuten, einen ehemaligen Dieb, Trinker oder auch Brandstifter in die Fw aufzunehmen.
    Darüber braucht man sich nicht eine Woche oder ein Jahr nach der Tat [2] gedanken zu machen.


    Und genau hier unterscheiden sich unsere Gedanken.
    Ein Dieb oder ein Brandstifter ist erst einmal genau dies. Und er wurde ja zumindest mehrheitlich verurteilt.
    Beim Trinker oder gern auch Unterschlager etc. kann man gern reden. Muss man aber nicht.

    Hättest du nicht ein flaues Gefühl im Magen beim Gedanken das dies Feuer nicht ganz uneigennützig brennt(Hintergrund:Brandstifter(Vorsatz) in der Feuerwehr)?

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen618528
    Datum07.04.2010 21:4734123 x gelesen
    Hallo,

    Geschrieben von Jens ObergEigentlich ist ja schon alles gesagt - aber noch nicht von mir:


    ... dann sag ich auch noch mal was dazu:

    Ohne Wertung des zugrundeliegenden Vorganges:

    Lt. Internetseiten des Bundesamtes für Justiz (unter Führungszeugnis):
    - werden Jugendstrafen (!), die zur Bewährung ausgesetzt werden, nicht in das Führungszeugnis aufgenommen
    - "Die Nichtaufnahme einer Verurteilung in das Führungszeugnis bewirkt, dass die Verurteilten sich insoweit als unbestraft bezeichnen dürfen und den der Verurteilung zugrunde liegenden Sachverhalt nicht mehr zu offenbaren brauchen. Bis zum Ablauf der Tilgungsfrist steht den Verurteilten dieses Recht gegenüber den oben genannten unbeschränkt auskunftsberechtigten Stellen nicht zu, falls sie hierzu von diesen ausdrücklich belehrt werden."

    ... fraglich also, wie eine Gemeinde (die ist keine Strafverfolgungsbehörde) bei Jugendstrafen (1) z.B. wg. Brandstiftung davon überhaupt erfahren will und ob die möglichen Paragraphen in den jeweiligen Brandschutzgesetzen überhaupt wirksam sind, weil "die Verurteilten sich insoweit als unbestraft bezeichnen dürfen".

    ... bin aber nicht der Jurist, die wüßten hier sicher mehr dazu ...

    Gruss
    Gerhard


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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 618530
    Datum07.04.2010 21:5034122 x gelesen
    Hi!

    Die allgemeine Forumsmeinung -wenn es sie denn gibt- interessiert mich einen Dreck und sollte es dich auch nicht, wenn man man von einem Standpunkt überzeugt ist und ihn vertreten will. Wird nur dann interessant, wenn man Fakte nicht zur Kenntnis nimmt. Und Fakten haben wir gerade recht wenig.

    Aber du triffst mit deinem [1] auch nur Annahmen, eben nur im positiven Sinne.

    Geschrieben von Manuel SchmidtDas musst du konsequenterweise auf diverse andere Vergehen und Vebrechen ausdehnen.
    Diebstahl, Körperverletzung, Trunkenheitsfahrten, Untreue, Sachbeschädigung und noch vieles andere.


    Jep, aber mit Wichtung. Und, was spricht dagegen?

    Grüße,

    Jan


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP618531
    Datum07.04.2010 21:5034277 x gelesen
    Geschrieben von Manuel Schmidtnachdem "Brandstifter darf wieder löschen" in der Bildzeitung stand, gehe ich davon aus, dass der BILD-Artikel nicht dem Sachinhalt der Aussagen von Herrn Weidemann entspricht,Ich gehe auch davon aus, und wunder mich auch noch immer, diese Bild-Meldung nirgendwo im Netz zu finden. Wenn die (und das ist ja am ehesten zu erwarten) da so ein Skandälchen drin sehen würden, wie das die ganzen zitierenden Meldungen vermitteln, sollte man doch annehmen, dass die Bild das im regionalen Bereich auch online bringt.
    Um die Verwirrung perfekt zu machen, bringt google mir noch einen anderen Wehrleiternamen, als die ganzen Zeitungsmeldungen Das muss natürlich nix heißen, lässt aber doch etwas Interpretationsspielraum, wenn der genannte Leiter noch nicht allzu lange im Amt ist (könnte aber auch heißen: eine Zeitung schreibt Mist, die anderen schreiben ab - halte ich aber für unwahrscheinlich).


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen618533
    Datum07.04.2010 21:5133992 x gelesen
    Geschrieben von Jens ObergWas dein Beispiel vom Kinderf..... betrifft, fällt mir dazu nur der Kalauer ein, nachdem nicht alles ein Vergleich ist, was hinkt! Im übrigen sind 17jährige nunmal tatsächlich i. d. R. ziemlich unreif, ob es dir nun gefällt oder nicht. Aus gutem Grund berücksichtigt unser Rechtssystem dieses auch. Ich kann dir auch gerne den (juristischen) Unterschied zwischen Mord und Totschlag erklären, wenn du es möchtest.

    Deshalb hatte ich den Zusatz hingemeiselt....

    Geschrieben von Jens Obergwir waren beide nicht dabei, aber wenn ich die Berichte richtig lese, hat der Typ Strohmieten und Container angesteckt und keine Wohnhäuser, Altersheime und Tanklager.

    Sind wir uns einig das genau Das auch ein Einstieg sein kann?

    Geschrieben von Jens ObergAußerdem ist er rechtskräftig verurteilt worden, und zwar auf Bewährung.

    Eben, das genau ist ein Grund ihn nicht mehr mitspielen zu lassen.

    Und sorry, resozialisierung ist ja gut und schön. Nur darf es nicht auf die "Bock und Gärtner-Geschichte" rauslaufen.

    Schönen Restabend
    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW618536
    Datum07.04.2010 22:0234132 x gelesen
    Geschrieben von Peter LieffertzUnd Das ist dann konsequent?

    Die Bewertung des konkreten Einzelfalles ist doch nicht "konsequent".
    Im Strafrecht orientiert man sich am Strafrahmen und an vorrangegangenen Grundsatzurteilen.
    Damit ähnliche Fälle auch ähnlich abgeurteilt werden.

    Mangels "masse" wird das so bei der Feuerwehr nicht gehen. Glücklicherweise.
    Inkonsequent ist es, wenn bei einem ähnlichen Fall nicht ähnliche Maßstäbe angelegt werden.

    Geschrieben von Peter LieffertzUnd genau hier unterscheiden sich unsere Gedanken.
    Tja, ich glaube ja auch noch daran, dass das deutsche Feuerwehr wesen im wesentlichen gar nicht so schlimm ist, wie es hier immer verallgemeinert dargelegt wird.

    Geschrieben von Peter LieffertzEin Dieb oder ein Brandstifter ist erst einmal genau dies. Und er wurde ja zumindest mehrheitlich verurteilt.
    Genau. Erstmal.
    Und dsa Gericht sieht die Chance, dass er nicht weiter Brände legt.

    Geschrieben von Peter LieffertzHättest du nicht ein flaues Gefühl im Magen beim Gedanken das dies Feuer nicht ganz uneigennützig brennt(Hintergrund:Brandstifter(Vorsatz) in der Feuerwehr)?
    Wie gesagt: "Kommt drauf an".
    Wie sich diese Person in den Jahren nach der Tat verhalten und entwickelt hat.

    Und etwa bei einer "kleinen Brandstiftung um Jugendlichen Alter" [unabhängig vom Ursprungsfall dieses Threads. Um das etwas näher beurteilen zu können müsste ich halt viel mehr kennen] wie etwa einem angezündeten Container schon zu sagen: "Du hast auf Lebenszeit keine Chance mehr dich der Feuerwehr als würdig zu erweisen" empfinde ich als unverhältnismäßig.

    Wie gesagt: Verhältnismäßigkeit und Augenmaß.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP618538
    Datum07.04.2010 22:0434201 x gelesen
    Geschrieben von Sebastian KruppUm die Verwirrung perfekt zu machen, bringt google mir noch einen anderen Wehrleiternamen, als die ganzen ZeitungsmeldungenKurioserweise auch die Homepage der betroffenen Verbandsgemeinde.
    Der Name Renato Weidemann, den die Zeitungen nennen, taucht da in einem anderen Zusammenhang auf: Er sitzt als "FFW" im Gemeinderat des Ortes Edersleben. Der Verbandsgemeindebürgermeister gehört einer anderen Partei an.
    Auch hier: muss nix heißen, kann aber.


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen618541
    Datum07.04.2010 22:1333986 x gelesen
    Geschrieben von Manuel SchmidtWie gesagt: Verhältnismäßigkeit und Augenmaß.

    Da geh ich ja ein Stück weit mit. Nur ist es mir persönlich und ehrlich verwehrt, einen Brandstifter(Schadenssumme egal) oder einen Dieb etc. in der Feuerwehr haben zu wollen oder zu müssen.

    Peter


    Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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    AutorStef8an 8S., Hambergen / Niedersachsen618542
    Datum07.04.2010 22:2334139 x gelesen
    jetzt sind wir schon vier-dauert nicht mehr lange und das LF ist voll.


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    AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP618547
    Datum07.04.2010 22:3834052 x gelesen
    Ich würd ja mitmachen, aber euer Ausrücke- bzw. Einzugsgebiet ist jetzt schon recht umfangreich ;-)


    Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen618551
    Datum07.04.2010 22:5034046 x gelesen
    Geschrieben von Michael MehrlKinderschänder in der Kirche sind doch weiterhin im Staatsdienst???

    Nein. Im Kirchendienst.


    Gruß

    A.

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    INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW618588
    Datum08.04.2010 01:1934154 x gelesen
    Geschrieben von Peter Kofflersorry Jürgen, aber deiner Argumentation kann ich nicht folgen:

    Hi Peter, na macht ja nix, ich hab mal ein bischen gestöbert, damit´s verständlicher wird. ;-)
    Interessant ist allerdings, dass alle diejenigen, die sich hier über die Wiederaufnahme des jungen Mannes in die Feuerwehr echauffieren, es letztendlich gar nicht mitbekommen, wenn sich Dieser mit einem blitzsauberen Führungszeugnis vorstellt.

    Hier unterscheidet die Rechtsprechung nämlich eindeutig, ob eine Tat von einem Jugendlichen oder einem Erwachsenen begangen wurde und dreht allen denjenigen, die einen 17-jährigen in alle Ewigkeit verdammt sehen wollen, eine lange Nase.

    Ich darf mal zitieren:
    Das Bundeszentralregistergesetz (BZRG) regelt, dass jeder Person ab 14 Jahren auf Antrag und ohne Angaben von Gründen ein Führungszeugnis erteilt wird. Ob eine Verurteilung in ein Führungszeugnis aufgenommen wird, richtet sich grundsätzlich nach der Höhe des Strafmaßes; das zugrundeliegende Delikt spielt dabei in der Regel keine Rolle. Nach geltendem Recht erscheinen im Führungszeugnis Erstverurteilungen nur bei einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten, um dem verfassungsrechtlich verankerten Resozialisierungsgebot Rechnung zu tragen.

    Wenn der Junge die Kurve kriegt, steht seiner möglichen Karriere bei Feuerwehrs nichts mehr im Wege. Jetzt fehlt eigentlich nur noch die Empfehlung an die Führungsetagen der Feuerwehr, sich hin und wieder mit dem Verfassungsrecht auseinander zu setzen. Aber das wissen die bestimmt schon.

    Ach so, hier noch der Link zu obigem Zitat

    Wer´s immer noch nicht glaubt, klickt noch mal hier, §§13, Abs.2

    und anschließend noch ins Jugendgerichtsgesetz, so um den §30 herum.



    Grüßle
    Jürgen


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    Heraklit von Ephesus (ca. 550 - ca. 480)

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    AutorFran8k E8., Schlüchtern / Hessen618589
    Datum08.04.2010 03:0134169 x gelesen
    Hallo,

    Ich bin einerseits ebenso verwundert, dass die Bild das scheinbar mal wieder anders darstellt als es ist, aber das kennt man ja bereits zu genüge.

    Ich denke es ist ein Weg zur Integration und Resozialisation des Täters in der Gemeinschaft.
    Der Feuerwehrverein ist eine selbstständige Einrichtung, die vom Aufbau und Wirken einen hohen Grad an sozialer Bindung vermitteln kann. Natürlich können das auch andere Vereine, aber einen FWV dürfte man öfter finden.

    Wenn der Täter jetzt natürlich in die Einsatzabteilung zurück will, so sehe ich eine nicht unerhebliche Konkurrenz zum ständigen Bestreben der Feuerwehren nicht mit Brandstiftern in einen Hut gesteckt zu werden, und den Generalverdacht bei Brandstiftung gegenüber Feuerwehrangehörigen, der leider nur zu oft schnell über die Lippen rutscht, aus den Köpfen der Bevölkerung zu bekommen.

    Nichts desto trotz glaube ich an eine 2. Chance für jeden. Was kann er denn im FWVerein kaputt machen? Sollte er rückfällig werden, dann wird er das auch wenn er nicht im FWVerein ist!

    MFG

    Frank


    Meine Meinung und nicht meiner Organisation.

    Grundgesetz Artikel 5

    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 618592
    Datum08.04.2010 06:2334045 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Frank EckhardtNichts desto trotz glaube ich an eine 2. Chance für jeden.

    Warum auch nicht, nur an der richtigen Stelle.

    Geschrieben von Frank EckhardtWas kann er denn im FWVerein kaputt machen?

    Zunächst mal nichts, aber

    Geschrieben von Frank EckhardtSollte er rückfällig werden, dann wird er das auch wenn er nicht im FWVerein ist!

    dann ist der Schaden für den Verein nicht mehr zu raparieren.

    Wenn schon, dann hätte man die Bewärungszeit abwarten und danach über eine Aufnahme in den Verein entscheiden sollen.
    Bei allem sozialen Engagement, etwas mehr Fingerspitzengefühl.

    Und das wohl nicht alle Mitglieder des Vereins für eine Aufnahme des Jungen gewesen sein dürften zeigt ja der Artikel. Also ist etwas "durchgesickert", mal überspitzt formuliert.
    Und schon ist der erste Grundstein für weitere Probleme gelegt.

    Leider wird man wohl zu der Sache erst wieder etwas hören, wenn es negatives zu berichten gibt.

    Gruß vom Berg

    Jakob


    Keine Panik auf der Titanic!
    Es ist genug Wasser für alle da!

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    AutorJose8f M8., Bad Urach / BaWü618596
    Datum08.04.2010 08:3434182 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Frank EckhardtNichts desto trotz glaube ich an eine 2. Chance für jeden.

    Sagt Dir Jack Unterweger etwas?

    In welcher Form hatten da denn die Opfer des Resozialisierten eine zweite Chance?

    Das ist aus meiner Sicht das Hauptproblem:

    Ob ein ehemaliger Täter wirklich resozialisiert werden konnte weißt Du letztendlich erst viel später.

    Potentielle Opfer, die in der Zwischenzeit geschädigt werden haben nun einmal auch ein Recht auf Leben, körperliche Unversehrtheit und freie Entfaltung der Persönlichkeit.

    Damit wird die Resozialisierung zu einem Experiment mit Leib, Leben und seelischer Gesundheit dritter.

    Unter diesen Voraussetzungen sehe ich die zweite Chance eben nicht für jeden straffällig gewordenen, sondern eher als seltene Ausnahme.


    mit freundlichen Grüßen

    Jo(sef) Mäschle



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    AutorJan 8S., Wallenhorst / 618598
    Datum08.04.2010 08:3633999 x gelesen
    Hallo!

    Noch jemand fürs Hardliner-LF ;-)

    Willkommen an Bord.


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen618634
    Datum08.04.2010 10:3333980 x gelesen
    Geschrieben von Josef MäschleOb ein ehemaliger Täter wirklich resozialisiert werden konnte weißt Du letztendlich erst viel später.

    Jap. Und oft genug wurde sich dabei geirrt. Nicht selten aufgrund von Gutmenschen Psychiatern und Sozialpädagogen mit rosaroter Brille.

    Ich hab ja nichts gegen Resozialisierung und dem Bieten von Chancen und so aber dies bitte erst nach Verbüßung der Strafe (bzw. in diesem Fall der Bewährung) und am besten in einem Bereich der nicht in einem Zusammenhang mit der Tat steht bzw. damit assoziiert werden könnte.

    Wenn dieser Feuerwehrverein meint dem jungen Mann helfen zu wollen, dann ist das erstmal deren Problem. Als Träger der kommunalen Feuerwehr würde ich jedoch darauf achten, daß dieser im Rahmen seiner Vereinstätigkeit weder in Kontakt mit Dienstgebäuden sowie Dienstfahrzeuge kommt und auch jeder andere Anlaß unterbunden wird, der die Öffentlichkeit zu dem Schluß verleiten könnte, dieser Mensch wäre Angehöriger der kommunalen Feuerwehr.

    MkG
    Marc


    Mein StatusArtikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...

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    AutorAnto8n K8., Mühlhausen / BY618641
    Datum08.04.2010 10:5133854 x gelesen
    Geschrieben von Jan SüdmersenWillkommen an Bord.

    Hallo Jan,

    da heuere ich auch an!


    Mit kameradschaftlichen Grüßen

    Anton Kastner

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    AutorJürg8en 8K., Castrop-Rauxel / NRW618651
    Datum08.04.2010 11:3033945 x gelesen
    Hallo Josef,

    findest Du nicht, dass es mehr als übertrieben ist, einen Jugendlichen, der sich eine Bewährungsstrafe eingefangen hat, die bei ordentlichem Benehmen in keinem Führungszeugnis mehr auftaucht, mit einem potenziellen mehrfachen Mörder auf eine Stufe zu stellen?

    Geschrieben von Josef MäschleIn welcher Form hatten da denn die Opfer des Resozialisierten eine zweite Chance?
    Nun, im konkreten Fall sind wohl einige Strohballen unwiederbringlich verloren gegangen und ob die betroffenen Wertstoffcontainer einen seelischen Schaden erlitten haben, ist nicht geklärt - wie schrecklich.

    Frage an alle diejenigen, die sich für´s Hardliner-LF bewerben:"Wie könnt Ihr 100% nachweisen, dass Ihr Euch in Eurer Jugend einwandfrei benommen und keine Bewährungsstrafe kassiert habt? Und jetzt kommt mir nicht mit eurem Führungszeugnis an - da stehen Jugendsünden nach guter Führung nämlich nicht mehr drin;-) Was ist mit Euren aktiven Kameraden/Kollegen/Teammitgliedern oder gar Vorgesetzten? Seid Ihr da auch ganz sicher? Was macht Ihr, wenn da Zweifel bestehen? Wie könnt Ihr mit dieser Ungewissheit leben?

    Wie wollt Ihr aktiv verhindern, dass sich dieser junge Mann nach anständiger Führung und Löschung seiner Verfehlungen nicht bei Euch für den aktiven Dienst bewirbt?

    So, und jetzt kommt mal alle wieder runter und seht endlich ein, dass es völlig gesetzeskonform ist, wenn einem straffällig gewordenen Jugendlichen unter bestimmten Voraussetzungen die Integration in die Gesellschaft ermöglicht wird. Wer diesen Jugendlichen nicht haben will, schaut am besten genau in sein Führungszeugnis.

    Die Alternative für Euch wäre, Eure Ansichten niederzuschreiben und der Bundesministerin der Justiz zwecks Bearbeitung zukommen zu lassen. In diesem Forum erreicht Ihr nichts ;-)


    Entspannte Grüße
    Jürgen


    „Den Namen des Rechts würde man nicht kennen, wenn es das Unrecht nicht gäbe.”
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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW618661
    Datum08.04.2010 11:5633889 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeySozialpädagogen

    Die haben damit aber nichts zu tun. Das ist in etwa so als ob du einen TM1 Absolventen auf den ELW 2 setzt und ihn einen Einsatz leiten läßt.

    Gruß

    Thomas


    Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
    Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen618664
    Datum08.04.2010 12:0033904 x gelesen
    Geschrieben von Marc DickeyIch hab ja nichts gegen Resozialisierung und dem Bieten von Chancen und so aber dies bitte erst nach Verbüßung der Strafe (bzw. in diesem Fall der Bewährung)

    Ich will ja nicht kleinlich sein, aber: Hier wird keine Strafe verbüßt. Der Täter ist zwar verurteilt, aber das Gericht entscheidet in 2 Jahren, ob die Strafe verhängt wird oder nicht. Das ist etwas anderes als eine Bewährungsstrafe! Nachzulesen im sechsten Abschnitt des JGG.


    Gruß

    A.

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 618673
    Datum08.04.2010 12:4634088 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Andreas BräutigamHier wird keine Strafe verbüßt. Der Täter ist zwar verurteilt, aber das Gericht entscheidet in 2 Jahren, ob die Strafe verhängt wird oder nicht.

    Richtig.

    Und wenn das Gericht entschieden hat, das sich der Straftäter bewährt und eine Strafe nicht "verdient" hat, dann kann man darüber reden ihm eine zweite Chance zu geben.

    Geschrieben von Marc DickeyAls Träger der kommunalen Feuerwehr würde ich jedoch darauf achten, daß dieser im Rahmen seiner Vereinstätigkeit weder in Kontakt mit Dienstgebäuden sowie Dienstfahrzeuge kommt und auch jeder andere Anlaß unterbunden wird, der die Öffentlichkeit zu dem Schluß verleiten könnte, dieser Mensch wäre Angehöriger der kommunalen Feuerwehr.

    Das wird aber sehr schwer bis unmöglich sein.

    Geschrieben von Josef MäschleUnter diesen Voraussetzungen sehe ich die zweite Chance eben nicht für jeden straffällig gewordenen, sondern eher als seltene Ausnahme.

    Na, ganz so selten sollten die Ausnahmen auch nicht sein.

    Geschrieben von Marc DickeyIch hab ja nichts gegen Resozialisierung und dem Bieten von Chancen und so aber dies bitte erst nach Verbüßung der Strafe (bzw. in diesem Fall der Bewährung) und am besten in einem Bereich der nicht in einem Zusammenhang mit der Tat steht bzw. damit assoziiert werden könnte.

    Da bin ich ganz Deiner Meinung.

    Geschrieben von Anton KastnerHallo Jan, da heuere ich auch an!

    Wollte ich erst auch, aber Hard-Liner LF dürfte schon besetzt sein?

    Gruß vom Berg

    Jakob


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    AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW618676
    Datum08.04.2010 12:5333766 x gelesen
    Geschrieben von Jürgen KahlNun, im konkreten Fall sind wohl einige Strohballen unwiederbringlich verloren gegangen und ob die betroffenen Wertstoffcontainer einen seelischen Schaden erlitten haben, ist nicht geklärt - wie schrecklich.

    Nur mal am Rande:
    Wären keine Landwirtschaftlichen Erzeugnisse dabei gewesen und es ansonsten nur Müllcontainer gewesen, wäre er gar nicht wegen Brandstiftung angeklagt worden.


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    AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW618677
    Datum08.04.2010 13:0033746 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldWollte ich erst auch, aber Hard-Liner LF dürfte schon besetzt sein?

    Dann fang schonmal das zweite an, dann wird halt ein Hardliner Zug draus:-)

    Gruß
    Thomas


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen618689
    Datum08.04.2010 13:2533940 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldDas wird aber sehr schwer bis unmöglich sein.

    Warum sollte das ein Problem darstellen?

    MkG
    Marc


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    (2) ...

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 618695
    Datum08.04.2010 13:3833767 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Marc DickeyWarum sollte das ein Problem darstellen?

    Nun, wenn der Förderverein einer Feuerwehr eine Festlichkeit begeht, wird dazu in der Regel auch mal Material bzw. werden Fahrzeuge der Feuerwehr verwendet. Manche Veranstaltungen von Fördervereinen finden mangels geeigneter Räumlichkeiten direkt in der Feuerwache oder im Gerätehaus statt (Versammlungen, Festlichkeiten).

    Was ist bei einem TdoT der ja auch von den Fördervereinen bewirtschaftet wird?

    Es gibt da sehr viele Berührungspunkte da eine saubere Trennung Verein/Feuerwehr aufgrund jahrelanger Praxis nicht mehr so einfach möglich ist.

    Gruß vom Berg

    Jakob


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    AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen618696
    Datum08.04.2010 13:4233813 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldNun, wenn der Förderverein einer Feuerwehr eine Festlichkeit begeht, wird dazu in der Regel auch mal Material bzw. werden Fahrzeuge der Feuerwehr verwendet. Manche Veranstaltungen von Fördervereinen finden mangels geeigneter Räumlichkeiten direkt in der Feuerwache oder im Gerätehaus statt (Versammlungen, Festlichkeiten).

    Davon hab ich auch schon gehört. Was ich von der Praxis halte, kannst du dir denken.

    Geschrieben von Jakob TheobaldEs gibt da sehr viele Berührungspunkte da eine saubere Trennung Verein/Feuerwehr aufgrund jahrelanger Praxis nicht mehr so einfach möglich ist.

    Das hat mir auch mal ein Ordnungsamtsleiter (Jurist) geschrieben . Er meinte sogar eine Trennung sei unmöglich und man müsse das alles als ein Ganzes sehen.

    Das Grundproblem vielerorts ist meines Erachtens, daß man es gar nicht sauber trennen möchte!

    MkG
    Marc


    "Mehr als 130 Jahre Problemlösung haben nicht das Problem gelöst, sondern eine Institution geschaffen, die inzwischen selbst ein Problem ist. Dieses Dilemma kann so wenig aus sich gelöst werden, wie sich ein Hammer hämmern kann." (Prof. Dr. W.R. Dombrowski)

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    AutorJako8b T8., Bischheim / Département du Mont-Tonnerre 618700
    Datum08.04.2010 13:5133941 x gelesen
    Hallo!

    Geschrieben von Marc DickeyDavon hab ich auch schon gehört. Was ich von der Praxis halte, kannst du dir denken.

    Jepp, da dürften wir völlig einer Meinung sein.

    Geschrieben von Marc DickeyDas Grundproblem vielerorts ist meines Erachtens, daß man es gar nicht sauber trennen möchte!

    Oder auch kann. Es besteht immer die Gefahr bei einer "zu sauberen" Trennung das der Förderverein ein Selbstläufer wird und am Ende sich hauptsächlich selbst fördert.

    Nach einigen Gesprächen mit Kollegen die mir solches berichtet haben bin ich zu dem Schluss gekommen, das es in bestimmten Fällen sogar besser ohne einen Förderverein laufen würde.
    Nur wenn es schon so weit gekommen ist, dann haben einige Leutchen tief und fest geschlafen.

    GRuß vom Berg

    Jakob


    Keine Panik auf der Titanic!
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    AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen618721
    Datum08.04.2010 14:4733812 x gelesen
    Geschrieben von Jakob TheobaldEs besteht immer die Gefahr bei einer "zu sauberen" Trennung das der Förderverein ein Selbstläufer wird und am Ende sich hauptsächlich selbst fördert.

    Das wär das erste, was mir als Vorsitzender programmatisch einfallen würde, wenn die Feuerwehr auf einer deart drastischen Trennung bestehen würde. Es soll auch Schulfördervereine geben, die sogar in den jeweiligen Schulen iher Sitzungen abhalten dürfen und dabei auf von Steuerzahlern bezahlten Stühlen sitzen. Kann man sowas überhaupt dulden?


    Gruß

    A.

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     06.04.2010 23:31 Jan 7S., Wallenhorst
     06.04.2010 23:37 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.04.2010 23:45 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     06.04.2010 23:48 Jan 7S., Wallenhorst
     07.04.2010 07:24 Jörn7 P.7, Briesen (Mark)
     07.04.2010 07:45 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     07.04.2010 10:04 ., Bad Hersfeld
     06.04.2010 23:37 Volk7er 7L., Erlangen
     06.04.2010 23:39 Flor7ian7 B.7, Völklingen
     06.04.2010 23:42 Andr7eas7 R.7, Stuttgart
     06.04.2010 23:48 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
     06.04.2010 23:54 Jörg7 F.7, Nonnenhorn/Bodensee
     07.04.2010 08:59 Hara7ld 7D., Edenstetten
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     07.04.2010 09:48 Jürg7en 7M., Weinstadt
     07.04.2010 09:50 Mark7us 7R., Höhenrain
     07.04.2010 09:55 Stef7an 7G., Wuppertal
     07.04.2010 10:02 ., Bad Hersfeld
     07.04.2010 09:52 Patr7ick7 W.7, Albstadt
     07.04.2010 09:53 ., Castrop-Rauxel
     07.04.2010 10:14 Hara7ld 7D., Edenstetten
     07.04.2010 10:23 ., Castrop-Rauxel
     07.04.2010 11:50 Hara7ld 7D., Edenstetten
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     07.04.2010 10:30 Jan 7S., Wallenhorst
     07.04.2010 10:34 Jako7b T7., Bischheim
     07.04.2010 10:35 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
     07.04.2010 11:15 Patr7ick7 W.7, Albstadt
     07.04.2010 11:21 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     07.04.2010 11:32 Patr7ick7 W.7, Albstadt
     07.04.2010 11:37 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     07.04.2010 11:49 Patr7ick7 W.7, Albstadt
     07.04.2010 11:54 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     07.04.2010 12:01 ., jetzt Dortmund
     07.04.2010 12:05 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     07.04.2010 12:08 Thor7ste7n S7., Eltingshausen
     07.04.2010 13:32 ., Castrop-Rauxel
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     07.04.2010 15:39 Anto7n K7., Mühlhausen
     07.04.2010 15:39 Jan 7S., Wallenhorst
     07.04.2010 15:45 ., jetzt Dortmund
     07.04.2010 15:56 Kim 7S., Hambergen
     07.04.2010 16:01 Jan 7S., Wallenhorst
     07.04.2010 16:04 Kim 7S., Hambergen
     07.04.2010 16:13 Jan 7S., Wallenhorst
     07.04.2010 16:14 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
     07.04.2010 22:23 Stef7an 7S., Hambergen
     07.04.2010 22:38 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     07.04.2010 16:28 Kim 7S., Hambergen
     07.04.2010 16:54 Mich7ael7 M.7, Saal a.d. Donau
     07.04.2010 17:46 ., Castrop-Rauxel
     07.04.2010 16:17 Bern7d S7., Münchberg-Mechlenreuth
     07.04.2010 16:55 Mich7ael7 M.7, Saal a.d. Donau
     07.04.2010 17:33 ., Castrop-Rauxel
     07.04.2010 17:39 Pete7r K7., Hamburg/Zürich
     07.04.2010 18:52 Jako7b T7., Bischheim
     07.04.2010 20:06 Chri7sti7an 7F., Wernau
     07.04.2010 20:35 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
     08.04.2010 01:19 ., Castrop-Rauxel
     08.04.2010 03:01 Fran7k E7., Schlüchtern
     08.04.2010 06:23 Jako7b T7., Bischheim
     08.04.2010 08:34 Jose7f M7., Bad Urach
     08.04.2010 08:36 Jan 7S., Wallenhorst
     08.04.2010 10:51 Anto7n K7., Mühlhausen
     08.04.2010 12:46 Jako7b T7., Bischheim
     08.04.2010 13:00 Thom7as 7E., Nettetal
     08.04.2010 13:25 ., Bad Hersfeld
     08.04.2010 13:38 Jako7b T7., Bischheim
     08.04.2010 13:42 ., Bad Hersfeld
     08.04.2010 13:51 Jako7b T7., Bischheim
     08.04.2010 14:47 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     08.04.2010 10:33 ., Bad Hersfeld
     08.04.2010 11:56 Thom7as 7E., Nettetal
     08.04.2010 12:00 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     08.04.2010 11:30 ., Castrop-Rauxel
     08.04.2010 12:53 ., jetzt Dortmund
     07.04.2010 11:32 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     07.04.2010 11:41 Cars7ten7 S.7, Bous
     07.04.2010 11:53 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     07.04.2010 11:57 ., jetzt Dortmund
     07.04.2010 12:03 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     07.04.2010 12:10 Hara7ld 7D., Edenstetten
     07.04.2010 13:32 ., Bad Hersfeld
     07.04.2010 15:41 ., jetzt Dortmund
     07.04.2010 15:45 Jan 7S., Wallenhorst
     07.04.2010 16:00 ., jetzt Dortmund
     07.04.2010 16:13 Jan 7S., Wallenhorst
     07.04.2010 16:59 Mich7ael7 M.7, Saal a.d. Donau
     07.04.2010 17:46 ., Bad Hersfeld
     07.04.2010 12:05 Stef7an 7S., Halle
     07.04.2010 12:51 Patr7ick7 W.7, Albstadt
     07.04.2010 13:01 ., jetzt Dortmund
     07.04.2010 13:03 Stef7an 7G., Wuppertal
     07.04.2010 12:52 Bach7 R.7, Weitolshausen
     07.04.2010 12:56 ., Bad Hersfeld
     07.04.2010 13:03 ., jetzt Dortmund
     07.04.2010 17:02 Mich7ael7 M.7, Saal a.d. Donau
     07.04.2010 22:50 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
     07.04.2010 13:57 Bach7 R.7, Weitolshausen
     07.04.2010 14:02 ., Bad Hersfeld
     07.04.2010 20:58 ., Keitum/Sylt
     07.04.2010 21:05 ., jetzt Dortmund
     07.04.2010 21:19 Pete7r L7., Frankenberg
     07.04.2010 21:35 ., jetzt Dortmund
     07.04.2010 21:46 Pete7r L7., Frankenberg
     07.04.2010 22:02 ., jetzt Dortmund
     07.04.2010 22:13 Pete7r L7., Frankenberg
     07.04.2010 21:15 Pete7r L7., Frankenberg
     07.04.2010 21:42 ., Keitum/Sylt
     07.04.2010 21:51 Pete7r L7., Frankenberg
     07.04.2010 21:27 Jan 7S., Wallenhorst
     07.04.2010 21:41 ., jetzt Dortmund
     07.04.2010 21:50 Jan 7S., Wallenhorst
     07.04.2010 21:50 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     07.04.2010 22:04 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     07.04.2010 21:47 Gerh7ard7 B.7, Pfungstadt
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