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ThemaVorgehen Gasgeruch / Gasaustritt43 Beträge
RubrikTaktik
 
AutorRich8ard8 N.8, Rühningen / B-W617502
Datum03.04.2010 21:4822880 x gelesen
Hallo!

Welche Taktik ist beim Einsatz Gasgeruch / Gasaustritt anzuwenden?
Welche Verhaltensweisen und Einsatzmittel sind angebracht?

Danke.


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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg617504
Datum03.04.2010 21:5020349 x gelesen
Welches Objekt. Welche Art von Gas,...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorRich8ard8 N.8, Rühningen / B-W617507
Datum03.04.2010 21:5320139 x gelesen
Erdgas bei Wohngebäuden.


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg617512
Datum03.04.2010 21:5820261 x gelesen
- Löschzuglage
- Trümmerschatten beachten bei Fahrzeugaufstellung
- Atemschutz und vollständige Ausrüstung zur BBK
- keine Zündquellen (FuG, Handy, Nicht-Ex-Leuchten,..) und Metallgegenstände (Unsicherheitsgurt)
- erster Trupp schiebert ab und führt Ex-Messung durch
- Belüften, Lüfter nicht im Ex-Bereich betreiben (auch Abluftöffnung beachten)
- keine Schalter etc. betätigen. Heizungsnotschalter ist Philosophiefrage. Der kann ebenso Funken erzeugen wie der anlaufende Brenner
- Evakuieren: lieber einmal zu viel, als einmal zu wenig, wenn im Treppenraum auch schon Ex-Atmosphäre herrscht notfalls über Leitern.
- 2. Trupp geht auf jeden Fall dann Richtung Dachgeschoss und schaut nach den Bewohnern
- Löschangriff mit Bereitstellung
- Versorgung der evakuierten Bewohner beachten
- Trümmerschatten absperren
- Stell jemand neben die Klingel, sonst drückt der erste Polizist, der sich unbefugt im Gefahrenbereich rumtreibt drauf (erst erlebt!)

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW617513
Datum03.04.2010 22:0119725 x gelesen
Glasfronten meiden, gibt bei einer Druckwelle sonst Splitter


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMarc8o K8., Hohenlockstedt / Schleswig-Holstein617516
Datum03.04.2010 22:0919693 x gelesen
Zusätzlich Gasversorger anfordern, bzw. bei der Leitstelle nachfragen ob das schon passiert ist und der unterwegs ist.

Beste Grüße

Marco


http://lzg.kfv-steinburg.de/

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AutorJörg8 S.8, Grünberg / Hessen617517
Datum03.04.2010 22:1219357 x gelesen
ergänzend:

- Gasversorgungsunternehmen verständigen (lassen). Irgendwo muss ja die Leckage sein, und die Bewohner werden es danken, wenn sie (wenn alles wieder OK ist) möglichst schnell wieder einen warmen Hintern haben.


Grüße,

Jörg


--
Dieser Beitrag gibt nur meine eigene, persönliche Meinung wieder !

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AutorRich8ard8 N.8, Rühningen / B-W617518
Datum03.04.2010 22:2119243 x gelesen
Welcher Abstand ist bei der Fahrzeugaufstellung zur Einsatzstelle einzuhalten?
Wie groß den Absperrbereich wählen? Evakuierung aller Personen in diesem Bereich?


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW617523
Datum03.04.2010 22:4519570 x gelesen
Geschrieben von Marco KirsteinZusätzlich Gasversorger anfordern,

Wenn der nicht von der LTS alarmiert wird, stimmt da was nicht.


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMarc8o K8., Hohenlockstedt / Schleswig-Holstein617528
Datum03.04.2010 22:5719550 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffWenn der nicht von der LTS alarmiert wird, stimmt da was nicht.
Kenn ich bei uns auch so. Wird dennoch nicht schaden und es gibt möglicherweise ja nicht überall fitte Leitstellen(mitarbeiter) und es kann auch nicht schaden zu wissen wann die denn kommen werden.

Geschrieben von Richard NumbertWelcher Abstand ist bei der Fahrzeugaufstellung zur Einsatzstelle einzuhalten?
Wie groß den Absperrbereich wählen? Evakuierung aller Personen in diesem Bereich?

Bei Gefahrstoffeinsätzen üblich ist als Gefahrenbereich ja mindestens 50m. Absperrbereich 100m. Je nach Lage (Gebäudehöhe, Gasgeruch auch schon draußen wahrnehmbar, bzw. Gas messbar…) würde ich auch mehr wählen wollen. Ist aber die Frage, ob das immer möglich ist. Den Gefahrenbereich muss man dann natürlich komplett räumen. Es ist dort ja gefährlich.

Beste Grüße

Marco


http://lzg.kfv-steinburg.de/

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW617532
Datum03.04.2010 23:0619401 x gelesen
Geschrieben von Marco KirsteinKenn ich bei uns auch so. Wird dennoch nicht schaden und es gibt möglicherweise ja nicht überall fitte Leitstellen(mitarbeiter)

Das sagt der ELR dem, wenn der das nicht aktiv bestätigt nervt der ELR,
daher dürfte das ziemlich sicher funktionieren, wenn es in der AAO steht.

Geschrieben von Marco KirsteinDen Gefahrenbereich muss man dann natürlich komplett räumen. Es ist dort ja gefährlich.

Manchmal habe ich den Verdacht, das das auch das Kriterium für die Dimension des Bereichs wird.


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorMarc8o K8., Hohenlockstedt / Schleswig-Holstein617535
Datum03.04.2010 23:1519248 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffDas sagt der ELR dem, wenn der das nicht aktiv bestätigt nervt der ELR,
daher dürfte das ziemlich sicher funktionieren, wenn es in der AAO steht.

Wenn das bundesweit inzwischen so ist, gut.

Geschrieben von Michael RoleffManchmal habe ich den Verdacht, das das auch das Kriterium für die Dimension des Bereichs wird.
Den Verdacht teile ich.

Beste Grüße

Marco


http://lzg.kfv-steinburg.de/

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AutorPaul8 B.8, Neunkirchen / Saar / Saarland617569
Datum04.04.2010 10:3319192 x gelesen
Hallo Markus,


also mit Deiner Liste bin ich soweit einverstanden, aber

Geschrieben von Markus Webererster Trupp schiebert ab und führt Ex-Messung durch das musst Du mir bitte näher erläutern -
abschiebern
-vorm Haus? gewagt, ist nicht unser Bereich, zumal wir eh nicht wissen, ob wir am richtigen Gebäude sind bzw. den richtigen Schieber finden > Aufgabe Gasversorger (ok, wir sind hier verwöhnt, die sind echt schnell vor Ort und auch sehr kooperativ, klappt gut)
- im Haus? d.h. zuerst an den Hauptzugang, abschiebern, dann messen?
Wie schaut es aus, wenn Warnschwelle vorher erreicht?

Geschrieben von Markus WeberStell jemand neben die Klingel, sonst drückt der erste Polizist, der sich unbefugt im Gefahrenbereich rumtreibt drauf (erst erlebt!) und lasst Euch nicht von Hausbewohnern den Weg in den Keller zeigen - nur erklären, dann kommen die auch nicht in Versuchung, Euch das Licht einzuschalten (sonst könnte man ein wenig blass um die Nasenspitze werden...),

so denn,
frohe Osterhasen,
viele Grüße Paul


alles meine persönliche Meinung, wer Rechtschreibfehler findet, kann diese behalten

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt617629
Datum04.04.2010 13:1719145 x gelesen
Habe ich schon einmal erlebt. Wir gingen, zum Gasgeruch, mit Ex-geschützten Handscheinwerfern in den Keller. Der Kommentar vom Hausbesitzers bei gleichzeitiger Betätigung des Lichtschalters: "Die brauchen Sie nicht. Wir haben Licht im Keller." Zum Glück war da keine Ex-Atmosphäre.


Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW617630
Datum04.04.2010 13:1918952 x gelesen
Geschrieben von Andreas KolbeDer Kommentar vom Hausbesitzers bei gleichzeitiger Betätigung des Lichtschalters: "Die brauchen Sie nicht. Wir haben Licht im Keller."

Was macht der Zivilist eigentlich im Gefahrenbereich ?


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP617631
Datum04.04.2010 13:3118835 x gelesen
Sich herausbringen lassen vielleicht?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW617632
Datum04.04.2010 13:3718829 x gelesen
Deshalb geht der mit der FW und macht das Licht im Keller an ?
Ne ist klar ,-)


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt617633
Datum04.04.2010 13:4118693 x gelesen
Wir waren gerade angekommen, wollten ihn wegbringen und parallel einen Trupp in den Keller gehen lassen.


Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP617635
Datum04.04.2010 13:4418884 x gelesen
Sind Lichtschalter für'n Keller zwangsläufig im Keller?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt617637
Datum04.04.2010 14:0319116 x gelesen
Geschrieben von Sebastian K.Sind Lichtschalter für'n Keller zwangsläufig im Keller?
Bei einigen Gebäuden hätte in diesem Fall mindestens der Elektriker versagt.


Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW617640
Datum04.04.2010 14:1926744 x gelesen
Geschrieben von Richard NumbertWelche Taktik ist beim Einsatz Gasgeruch / Gasaustritt anzuwenden?
Welche Verhaltensweisen und Einsatzmittel sind angebracht?


Auszug aus www.einsatzleiterhandbuch.org

3 - Erdgas

Allgemeines

- Versorgung von Wohnungen und Gewerbereichen über Rohrnetzsystem bis zum Hausanschluss und durch die Hausinstallation bis zum Verbraucher.
- Leitungsdurchführungen aus dem öffentlichen Verkehrsbereichen in Gebäude werden durch einen gelben Punkt, der einen Durchmesser von ca. 40 mm aufweist, gekennzeichnet.
- In der Industrie wird Erdgas unter verschiedenen Handelsnamen (z.B. Grison) auch tiefkalt (!) verflüssigt (LNG, -160 °C, 2 bar) oder als Druckgas bei Drücken von 200 bar (CNG = Compressed Natural Gas) in Druckbehältern bevorratet. Es dient z.B. zum Antrieb von Fahrzeugen (entspannter Tankinhalt zwischen ca. 35 m³ (PKW), 100 m³ (LKW) und 230 m³ (Busse)), Block-HKW oder von Gasturbinen. (Achtung: Erfrierungsgefahr bei tiefkalten Gasen!)
- Leitungsdrücke bei Verteilungsnetzen und Hausanschlüssen:
* Hoch-Druck bis 100 bar
* Mittel-Druck 100 mbar - 1 bar
Nieder-Druck 100 mbar
- Leitungsdrücke in Pipelines:* 16 – 100 bar, u.U. auch höher

Eigenschaften
 3 - GSG-GRENZWERTE GASE/DÄMPFE; 3-SICHERHEITSTECHNISCHE KENNZAHLEN

Erdgas:
Summenformel Methan (Hauptteil) : CH4
Dichte /Luft : leichter als Luft (Dichteverhältnis 0,55-0,60)
Achtung: Tiefkalt ausströmendes Gas bildet Nebel und Gasseen am Boden!
Wahrnehmbar : Geruchlos
Bei Odorierung,
- durch den schwefelhaltigen Geruchsstoff THT (Tetrahydrothiophen) nach faulen Eiern, oder
- mit Gasodor S-free eher nach Klebstoff (NICHT nach faulen Eiern!)
Achtung: Erdgas aus einer Pipeline ist noch NICHT odoriert!
Zündtemperatur: 595 oC
Ex.-Bereich: 4 - 17 VOL.%
Gesundheitsgefahren Ungiftig
schwach betäubend
Erstickend bei mehr als 19 Vol.% Raumanteil
Eigenschaften bei Austritt Gasförmig/CNG:
Keine/geringe Bildung von Kondensationswolken

LNG:
Achtung: Tiefkalt ausströmendes Gas bildet Nebel und Gasseen am Boden! Erfrierungsgefahr

- Nachweis: * Geruch
* Ex-Meter (indirekt über Ex-Messung)
* Hommel-Merkblatt-Nr.: 399 a + c




Hausanschlüsse

Niederdruck Einzelabnehmer Erhöhter Niederdruck und Mitteldruck



(Skizzen einfügen)





















Maßnahmen

Ausreichenden Sicherheitsabstand (v.a. für die Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor) einhalten!
Sicherheitsabstände bei üblichen Anlagen oder Erdgas-KFZ: Mind. 30 – 60 m;
bei Hochdruckanlagen auch mehr als 100 m in Ausströmrichtung;
bei Beflammung von Behältern (BLEVE-Gefahr!) mehrere hundert Meter!
Dabei Windrichtung beachten!

Allgemein
• Eigenschutz bachten (Ex-Gefahr)!
• Weiträumig absperren! (s.o.)
• Bei Brandbekämpfung von tiefkalt ausströmenden (Erd-)Gas die Hitzeschutzanzüge bzw. Einsatzkleidung so tragen, daß von unten kein Gas einströmen kann, d.h. Jacke in die Hose, Hosen- und Jackenbündchen in jedem Fall schließen!
• Brandschutz bereit stellen.
• Nachweis der Ex-Gefahr (damit indirekt das Erdgas) mittels Ex-Meter.
• Bei allen Einsätzen im Bereich von Gasversorgungsanlagen ist das örtliche EVU/Gas zu verständigen.
• Maßnahmen sind mit dem Leiter EVU/Gas möglichst abzusprechen.
• Einmal geschlossene Absperreinrichtungen an Gasinstallationen werden durch die Feuerwehr nicht wieder geöffnet! (Ringleitungen müssen zu beiden Seiten der Einsatzstelle abgesperrt werden!)
• Nicht ex-geschützte elektrische Geräte (Handfunkgeräte, FME, Handpumpen etc.) deshalb außerhalb des Gefährdungsbereiches ablegen! (Dies gilt erst recht für private Gegenstände wie Mobiltelefone etc.)
• Ex-geschützte elektrische Geräte vor dem Betreten des Gefährdungsbereiches einschalten.
• Betroffene bzw. benachbarte Gebäude bzw. Umgebung durch  3 – EVAKUIERUNG/RÄUMUNG sichern!


Gasaustritt im Freien, nicht brennend
• Abstand halten, Windrichtung beachten, Gefahrenbereich weiträumig absperren.
• Bei Erdgasfahrzeug: Fahrzeugmotor abstellen.
• Kein offenes Licht, nicht rauchen, Schalter und Elektrogeräte innerhalb des Gefahrenbereiches nicht betätigen.
• Nur exgeschützte Elektrogeräte verwenden. ( 3 TEMPERATUR-KLASSEN, 4-10 EXPLOSIONSGESCHÜTZTE GERÄTE)
• Gasaustritt eindämmen oder unterbinden. (Rohr verstopfen, abknicken, abquetschen, evt. Baugrube zuschütten.)
• Eindringen des Gases in geschlossene Räume bzw. Kanäle und Schächte verhindern.
• Austretende Erdgaswolke kann mit Hilfe einer Wärmebildkamera gesehen werden.
• Löschangriff mit Wasser und Löschpulver vorbereiten.


Gasaustritt im Freien, brennend
• Bei Erdgasfahrzeug: Fahrzeugmotor abstellen.
• Weiträumig absperren, Windrichtung beachten.
• Löschmittel: Wasser (Sprühstrahl), Löschpulver.
• Wärmestrahlenschutzkleidung (Hitzeschutz Form III) für den Angriffstrupp!
• Brennendes Gas nicht löschen!
(Außer zur Menschenrettung, dabei Gefahr der Rückzündung beachten!)
• Gefährdete Objekte und Umgebung kühlen/naßhalten.
Kühlwasserbedarf:
beflammte Objekte: ca. 15 l/(m² * min)
Objekte unter Wärmestrahlung: ca. 1,5 l/(m² * min)
• Wenn durch das Nachlassen des Ausströmdruckes die Gasflamme zusammensinkt und dadurch ein Flammenrückschlag droht, ist die Gasflamme sofort zu löschen!
• Hochdruckflanschbrände sind mit Pulver kaum zu löschen, hier hat sich der Einsatz von mehreren kombiniert vorgetragenen (Hohl-)Strahlrohren bewährt.


Hinweis: Rauschen oder zischende Geräusch im Straßenbereich (also klassische Anzeichen einer undichten Gasleitung) OHNE Anzeige in Ex-Meßgeräten kann auch von neuartigen Kabelverlegetechniken z.B. der Telekom verursacht werden! Dabei werden die Kabel mit Pressluft statt mit Seilzügen eingeblasen statt eingezogen. Ggf. daher bei entsprechenden Geräuschen, aber keinerlei Anzeige im Ex-Meßgerät, die Einsatzstelle weiträumig auf entsprechende Kabelverlegearbeiten erkunden.



Gasaustritt in Gebäuden, nicht brennend
• Nur ex-geschützte Geräte verwenden, nicht rauchen, kein offenes Licht.
• Elektrische Schalter, Türglocken etc. nicht betätigen.
• Absperreinrichtung in oder vor Gebäuden schließen. Lage des Hauptschiebers durch gelben Punkt an der Gebäudewand gekennzeichnet.
• Querlüften des Gebäudes durch Öffnen von Türen und Fenstern. Ggf. zusätzlich → 3 DRUCKBELÜFTUNG einsetzen.
• Wenn nötig Trennung des Gebäudes von der elektrischen Stromversorgung. → 3 ELEKTRISCHE ANLAGEN
• Feststellung einer gefährlichen ex-fähigen Atmosphäre mittels Ex-Meter durchführen.
• Erstickungsgefahr durch Sauerstoffverdrängung.


Gasaustritt in Gebäuden, brennend
• Brennendes Gas nicht löschen! (Außer zur Menschenrettung, dabei Gefahr der Rückzündung beachten!)
• Brennende Gasleitung erst löschen, wenn sichergestellt, daß die Leitung sofort abgeschiebert werden kann!
• Löschmittel: Wasser (Sprühstrahl), Löschpulver.
• Ggf. Wärmestrahlenschutzkleidung (Hitzeschutz Form III) für den Angriffstrupp!
• Absperreinrichtung in oder vor Gebäuden schließen. Lage des Hauptschiebers durch gelben Punkt an der Gebäudewand gekennzeichnet.
• Gefährdete Objekte und Umgebung kühlen/naßhalten.
Kühlwasserbedarf:
beflammte Objekte: ca. 15 l/(m² * min)
Objekte unter Wärmestrahlung: ca. 1,5 l/(m² * min)
• Wenn durch das Nachlassen des Ausströmdruckes die Gasflamme zusammensinkt und dadurch ein Flammenrückschlag droht ist die Gasflamme sofort zu löschen!



Benachrichtigen:
- Rettungsdienst
- Polizei
- GVU/ Gas___:_______________
- ___________:_______________
- ___________:_______________
- ___________:_______________


Literaturhinweise:
- Der Feuerwehrmann 12/92: Erdgasversorgung in Gebäuden, Kohlhammer Verlag, Stuttgart, 1992
- Feuerwehrmagazin 03/2009 und 09/2009, Ebner Verlag, Bremen, 2009
- Hettler, Ralf: Seminar: Bekämpfung von Gasbränden, in: FFZ 1/2005, UDER Verlag, Naumburg, 2005
- Klingsohr, Kurt: Brennbare Flüssigkeiten und Gase, Rotes Heft Nr. 41, Verlag W. Kohlhammer
- Österreichischer Bundesfeuerwehrverband: RL Einsatz bei unkontrolliertem Erdgasaustritt, E-08, Wien, 2002 (Entwurf)
- VDGW: Erdgas - Information für die Feuerwehr (DVGW)


Autor: U. Cimolino


-----

mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP617642
Datum04.04.2010 14:3218865 x gelesen
Geschrieben von Ulrich Cimolino- VDGW: Erdgas - Information für die Feuerwehr (DVGW)
Link zur Quelle


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorDani8el 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden-Württemberg617654
Datum04.04.2010 15:5618793 x gelesen
Geschrieben von Markus Weber keine Zündquellen (FuG, Handy, Nicht-Ex-Leuchten,..)
Wie stellt ihr das eigentlich sicher das A-Trupp wirklich kein Handy etc. dabei hat??
Das ist ja heutzutage so selbstverständlich dass, dies manche viell. vergessen!
V.a wenn man während d. Übung/ Dienst alarmiert wird und nicht von daheim.
@Markus: Du hattest dran gedacht?! ;-)


Feuerwehr. Schnell. Professionell.

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen617655
Datum04.04.2010 15:5818735 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Daniel WeissWie stellt ihr das eigentlich sicher das A-Trupp wirklich kein Handy etc. dabei hat??

indem man es im Fahrzeug nochmal anspricht.
Wir haben sowas zum Glück nicht wirklich häufig, seit ich dabei bin hatten wir 1 x Flüssiggasaustritt, da wurde das auf der Anfahrt nochmal angesprochen und im Handschuhfach dann Melder, Handy, Uhren etc. gesammelt...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg617672
Datum04.04.2010 19:4318593 x gelesen
Geschrieben von Daniel Weiss@Markus: Du hattest dran gedacht?! ;-)

Natürlich Handy und Melder. Allerdings fand ich einiges andere suboptimal. Nicht nur den Polizisten... ;-)

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorFlor8ian8 B.8, Mödling / Niederösterreich617673
Datum04.04.2010 19:4418682 x gelesen
Punkto Evakuierung:

Wie lautet eure Empfehlung bei einer notwendigen Evakuierung in den Abend/Nachtstunden? Wie verhindert ihr das jemand Schalter betätigt? Strom abdrehen? Nimmt dann nicht ein Raucher gleich das Feuerzeug zur Hand? Evakuierungsdurchsagen mittels Lautsprecher?


Sämtliche Aussagen entsprechen meiner persönlichen Meinung / Ansicht und dürfen nicht als Meinung der FF Mödling widergegeben werden.

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW617675
Datum04.04.2010 19:5818733 x gelesen
Geschrieben von Florian BergerWie verhindert ihr das jemand Schalter betätigt? Strom abdrehen? Nimmt dann nicht ein Raucher gleich das Feuerzeug zur Hand? Evakuierungsdurchsagen mittels Lautsprecher?

Erstmal erkunden wo die eigentliche Ex-Zone sein könnte. Nicht das ganze Haus/ Straße Ort ist voller Gas über der Ex-Grenze.

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorFlor8ian8 B.8, Mödling / Niederösterreich617692
Datum04.04.2010 23:5718591 x gelesen
Ok dann konkretisiere ich meine Frage: was tun bei der Evakuierung eines EX Bereiches


Sämtliche Aussagen entsprechen meiner persönlichen Meinung / Ansicht und dürfen nicht als Meinung der FF Mödling widergegeben werden.

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AutorMich8ael8 B.8, Münsingen / Baden- Württemberg617693
Datum05.04.2010 00:3218594 x gelesen
Hallo Forum, Hallo Markus,

Geschrieben von Markus Weber- Stell jemand neben die Klingel, sonst drückt der erste Polizist, der sich unbefugt im Gefahrenbereich rumtreibt drauf (erst erlebt!)Den braucht´s dafür nicht.
Vor ca. 30 Jahren bei meiner 2. FW so passiert. War nur eine kleine Gasflasche ausgelaufen, daher keine Ex- Atmosphäre. Aber mein damaliger Wehrführer hat sich wegen der von ihm betätigten Klingel, grün und blau geärgert. Er hat es aber, damit wir daraus lernen, weiter erzählt.

Gruß
Michael


Auch schlechter Ruf verpflichtet

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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg617695
Datum05.04.2010 01:1918561 x gelesen
Geschrieben von Michael BayerVor ca. 30 Jahren bei meiner 2. FW so passiert. War nur eine kleine Gasflasche ausgelaufen, daher keine Ex- Atmosphäre. Aber mein damaliger Wehrführer hat sich wegen der von ihm betätigten Klingel, grün und blau geärgert. Er hat es aber, damit wir daraus lernen, weiter erzählt.

Das geht verdammt schnell und ich hätte aus Dusseligkeit bei dem Gaseinsatz, auf den Daniel weiter oben anspielt auch fast den Fehler gemacht. Als AGT war ich im ersten Trupp, der ins Haus vorging. Ausströmendes Gas an einer Gastherme, an der durch die offene Abdeckung ersichtlich war, dass da vor kurzem dran gewerkelt wurde. Die Bewohner haben freundlicherweise in diesem Raum, in dem auch der Absperrschieber war schon mal geguckt, ob es Bumm macht, wenn man das Licht einschaltet...

Wir haben dann abgeschiebert und das Fenster geöffnet. Beim rausgehen, ich hinter meinem Truppmann- wollte ich Depp tatsächlich das Licht ausschalten. Ich hab das noch rechtzeitig bemerkt, aber es war ein Reflex, der in einem drin ist (weil man es ja immer tut, der Letzte macht das Licht aus.). Hat mir mal wieder gezeigt, dass man immer voll bei der Sache sein muss, auch wenn in dem Moment schon die nächsten Tätigkeiten durchgedacht werden, weil der Auftrag ja erfüllt ist.

Saudämlicher (Fast-)Fehler, der mich immer noch ärgert. Hoffentlich liest meine Freundin das nicht, davon hab ich ihr nämlich wohlwissend nix erzählt.

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW617700
Datum05.04.2010 07:5918317 x gelesen
Geschrieben von Michael BayerAber mein damaliger Wehrführer hat sich wegen der von ihm betätigten Klingel, grün und blau geärgert. Er hat es aber, damit wir daraus lernen, weiter erzählt.


Diese Größe im Umgang mit eigenen Fehlern wünsche ich mir von allen FüKr.


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg617839
Datum05.04.2010 14:2418313 x gelesen
Geschrieben von Markus WeberBeim rausgehen, ich hinter meinem Truppmann- wollte ich Depp tatsächlich das Licht ausschalten. Ich hab das noch rechtzeitig bemerkt, aber es war ein Reflex, der in einem drin ist (weil man es ja immer tut, der Letzte macht das Licht aus.).

Jepp. Diese "Routinen" können dötlich sein. Auch in anderen Fällen baut man darauf. Frag mal einen Pionier, warum er im Einsatz kein Bild das schief an der Wand hängt wieder gerade hängt (Stichwort Druckentlastungszünder).

Das Problem ist, dass Du Dich auf das Ausschalten von antrainierten Routinehandgriffen kaum vorbereiten kannst. Außer durch Abtrainieren. Und das wird bei unserem Job dann doch etwas schwierig...


Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

Christian Fischer
Wernau


P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW617854
Datum05.04.2010 15:5718307 x gelesen
Geschrieben von Florian BergerOk dann konkretisiere ich meine Frage: was tun bei der Evakuierung eines EX Bereiches

Da stellt sich mir die Frage, ob eine Wohnung die Ex-Zone ist, nachts überhaupt noch evakuiert werden braucht?

Gruß

Thomas


Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF.
Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW617856
Datum05.04.2010 16:2418230 x gelesen
Ist die Ex-Bedrohung auf den Bereich des Gasgemisches beschränkt ? Nein ?


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW617933
Datum05.04.2010 20:2118162 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffIst die Ex-Bedrohung auf den Bereich des Gasgemisches beschränkt ? Nein ?

Nein, aber die Ex-Zone, sprich da wo tatsächlich ausgetretenes Gas vorhanden ist. Und sollte bei Erdgas, Propangas ein ex-fähiges Gemisch vorhanden sein oder schon darüber, dann stellt sich mir die Frage ob die Evakuierung nicht eher eine Bergung ist.

Gruß

Thomas


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW617936
Datum05.04.2010 20:2518188 x gelesen
Geschrieben von Thomas EdelmannNein, aber die Ex-Zone, sprich da wo tatsächlich ausgetretenes Gas vorhanden ist. Und sollte bei Erdgas, Propangas ein ex-fähiges Gemisch vorhanden sein oder schon darüber, dann stellt sich mir die Frage ob die Evakuierung nicht eher eine Bergung ist.

Im Sinne eines Atemgiftes ?
Aber wir dürfen nicht vergessen, das der Gefahrenbereich ja auch aus den Bereichen besteht, die bei einer thermischen Umsetzung z.B. durch Druckwelle/Trümmerteile ect. ungemütlich wird.
Und das kann deutlich größer sein als der EX-Bereich!


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW617942
Datum05.04.2010 20:3618283 x gelesen
Geschrieben von Michael RoleffIm Sinne eines Atemgiftes ?

richtig

Geschrieben von Michael RoleffAber wir dürfen nicht vergessen, das der Gefahrenbereich ja auch aus den Bereichen besteht, die bei einer thermischen Umsetzung z.B. durch Druckwelle/Trümmerteile ect. ungemütlich wird.

richtig, da muß ich auch evakuieren, aber da besteht dann nicht die Gefahr, das "der Licht einschaltende Bewohner" das Haus in die Luft sprengt.

Geschrieben von Michael RoleffUnd das kann deutlich größer sein als der EX-Bereich!

auch richtig.

Ich hatte mal in meiner Zeit bei einer WF einen Gasaustritt, da hätte die Evakuierung einen MANV 3 bedeutet :-)

Zum Glück hat einer den Geruch bemerkt und ein anfahren der Maschinen verhindert. Dann wurde belüftet und frei gemessen und alles war gut. :-)

Gruß

Thomas


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AutorMart8in 8G., zz. Reutlingen / 617959
Datum05.04.2010 22:0018256 x gelesen
Die üblichen Mehrgasmessgeräte zeigen mir doch den CH4-Wert der bei einem Erdgasaustritt interessant ist? Und dort einen Prozentwert UntereExplosionsGrenze.

Gehe ich richtig, dass ein zündfähiges Gemisch ab 100% UEG existiert?
Wie werden "fette" Gemische angezeigt, > 100%?


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AutorMart8in 8G., zz. Reutlingen / 618788
Datum08.04.2010 20:3317918 x gelesen
Kann denn niemand hierauf eine Antwort geben?


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AutorMark8us 8W., Schwäbisch Gmünd / Baden - Württemberg618792
Datum08.04.2010 20:4218048 x gelesen
Geschrieben von Martin MünichGehe ich richtig, dass ein zündfähiges Gemisch ab 100% UEG existiert?

Ganz ehrlich? Nachdem ich -nach eigener schlechter Erfahrung mit dem Gerät eines großen Herstellers- mal ein wenig unter der Hand rumgefragt habe:

Die von mir gemessenen 'interessanten' Ergebnisse, die entscheidend und signifikant von den Ergebnissen des Geräts der Stadtwerke abgewichen sind, sind kein Einzelfall, auf die Genauigkeit eines Feuerwehrgeräts gebe ich persönlich keinen Cent mehr, bis mir jemand das Gegenteil beweist.

Im Übrigen ist die UEG von Gas zu Gas verschieden. Die UEG (Erdgas) liegt -je nach Qualität- bei 3,9 Vol.-% und ist damit um 0,5 Vol.-% niedriger als bei reinem CH4 (4,4 Vol.-%). Im praktischen Messeinsatz wirst du Wolkenbildung haben, Orte an denen es Gasansammlungen gibt. Die 100% UEG sind also, selbst wenn man von einem exakt messenden Gerät ausgeht viel zu hoch gegriffen. In Publikationen wird gerne der Wert von 50Vol% UEG herangezogen, im praktischen Einsatz empfinde ich das aber eher als oberste Schmerzgrenze...

Gruß,
Markus


Im gesamten Vertrag werden die Worte Gemeinschaft oder Europäische Gemeinschaft ersetzt durch Union, die Worte Europäische Gemeinschaften oder EG oder gegebenenfalls Europäische Wirtschaftsgemeinschaft durch Europäische Union, der Wortbestandteil Gemeinschafts- durch Unions- und das Adjektiv gemeinschaftlich durch der Union, außer in Artikel 299 Absatz 6 Buchstabe c, wo der Artikel 311a Absatz 5 Buchstabe c wird. In Artikel 136 Absatz 1 betrifft die vorstehende Änderung nicht das Wort Gemeinschaftscharta.

Auszug aus der Europäischen "Verfassung"

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt618845
Datum09.04.2010 08:3618167 x gelesen
Geschrieben von Martin M.Gehe ich richtig, dass ein zündfähiges Gemisch ab 100% UEG existiert?
Theoretisch richtig. Praktisch kannst Du, durch die von Markus schon beschriebene Wolkenbildung, an einer Stelle z.B. 50%UEG messen an anderer Stelle aber schon 150% haben. Verschärft wird das Ganze noch durch die unterschiedlichen Gase. Die UEG ist bei Gasen unterschiedlich. Dabei sinkt sie, grob gesagt, mit steigendem C-Anteil des Gases. Methan hat eine UEG von 4,4Vol%, Erdgas der Gasversorger ca. 3,9 Vol% durch zugemischte Gase. Die UEG von Propan liegt bei 2,1Vol% und von Butan bei 1,2Vol%. Wenn man bei Propan also mit einem auf Methan geeichten Ex-Messgerät vorgeht, hat man bei angezeigten 50% UEG faktisch schon 100% UEG erreicht. Daher gibt es die Empfehlung die Vorwarnung bei den Ex-Messgeräten standardmäßig auf 25% und den Alarm auf 50% zu legen. Dann erwischt man ohne Umstellung viele Gase bevor es gefährlich wird. Man sollte jedoch im konkreten Einsatz, wenn das Gas bekannt ist, die Grenzen nach unten anpassen. Es gibt auch auf Nonan geeichte Ex-Messgeräte. Hier liegt die UEG bei 0,7Vol%. Da wird man bei allen gängigen Gasen rechtzeitig gewarnt.

Geschrieben von Martin M.Wie werden "fette" Gemische angezeigt, > 100%?
Das kann ich Dir jetzt nicht mit Sicherheit sagen.


Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt618846
Datum09.04.2010 08:4217830 x gelesen
Korrektur:
Geschrieben von Andreas K.Daher gibt es die Empfehlung die Vorwarnung bei den Ex-Messgeräten standardmäßig auf 25% und den Alarm auf 50% zu legen.
Werksseitig liegen die beim PacEx bei 10% bzw. 20%.
Da habe ich wohl was verwechselt. ;-) Ich werde nochmal meine ABC-Unterlagen konsultieren.


Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorTobi8as 8S., Wittlich / Rheinlandpfalz619036
Datum09.04.2010 16:5417841 x gelesen
Hallo,

In RLP sollen laut LFKS nur auf Nonan (da UEG Benzin 0,6Vol% / UEG Nonan 0,7Vol%) geeichte Ex-Messgeräte verwendet werden. So ist man immer auf der sicheren Seite.


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 03.04.2010 21:48 Rich7ard7 N.7, Rühningen
 03.04.2010 21:50 Chri7sti7an 7F., Wernau
 03.04.2010 21:53 Rich7ard7 N.7, Rühningen
 03.04.2010 21:58 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 03.04.2010 22:01 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 03.04.2010 22:09 Marc7o K7., Hohenlockstedt
 03.04.2010 22:45 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 03.04.2010 22:57 Marc7o K7., Hohenlockstedt
 03.04.2010 23:06 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 03.04.2010 23:15 Marc7o K7., Hohenlockstedt
 03.04.2010 22:12 Jörg7 S.7, Grünberg
 03.04.2010 22:21 Rich7ard7 N.7, Rühningen
 04.04.2010 10:33 Paul7 B.7, Neunkirchen / Saar
 04.04.2010 13:17 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 04.04.2010 13:19 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
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 04.04.2010 13:37 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 04.04.2010 13:44 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 04.04.2010 14:03 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 04.04.2010 13:41 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 04.04.2010 15:56 Dani7el 7W., Schwäbisch Gmünd
 04.04.2010 15:58 Chri7sti7an 7F., Fürth
 04.04.2010 19:43 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 05.04.2010 00:32 Mich7ael7 B.7, Münsingen
 05.04.2010 01:19 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 05.04.2010 14:24 Chri7sti7an 7F., Wernau
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 04.04.2010 19:58 Thom7as 7E., Nettetal
 04.04.2010 23:57 Flor7ian7 B.7, Mödling
 05.04.2010 15:57 Thom7as 7E., Nettetal
 05.04.2010 16:24 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 05.04.2010 20:21 Thom7as 7E., Nettetal
 05.04.2010 20:25 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 05.04.2010 20:36 Thom7as 7E., Nettetal
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 08.04.2010 20:33 Mart7in 7G., zz. Reutlingen
 08.04.2010 20:42 Mark7us 7W., Schwäbisch Gmünd
 09.04.2010 08:36 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 09.04.2010 08:42 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 09.04.2010 16:54 Tobi7as 7S., Wittlich
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