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Thema | Absicherung (oder Teilnahme) an Karnevalsumzügen mit Feuerwehr melden | 13 Beträge | |||
Rubrik | Recht + Feuerwehr | ||||
Autor | jürg8en 8s., Trier / RLP | 608912 | |||
Datum | 11.02.2010 10:09 | 8120 x gelesen | |||
Ist einem ein Schreiben vom Land (LFV? IM?) für RLP bekannt, demnach Feuerwehrfahrzeuge die an Umzügen zu Karneval teilnehmen explizit der Versicherung (des Fahrzeugs) gemeldet werden müssen, da sie ansonsten keinen Versicherungsschutz genießen? | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 608915 | |||
Datum | 11.02.2010 10:33 | 6024 x gelesen | |||
Geschrieben von jürgen schmitzIst einem ein Schreiben vom Land (LFV? IM?) für RLP bekannt, demnach Feuerwehrfahrzeuge die an Umzügen zu Karneval teilnehmen explizit der Versicherung (des Fahrzeugs) gemeldet werden müssen, da sie ansonsten keinen Versicherungsschutz genießen? Das nicht, aber was hat ein FW-Fahrzeug (ich gehe jetzt von einem Einsatzfahrzeug aus und keinem Oldtimer o.ä.) in einem Karnevalszug verloren? mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 608917 | |||
Datum | 11.02.2010 10:41 | 5906 x gelesen | |||
Geschrieben von Dennis EdnerDas nicht, aber was hat ein FW-Fahrzeug (ich gehe jetzt von einem Einsatzfahrzeug aus und keinem Oldtimer o.ä.) in einem Karnevalszug verloren? Als Absicherung gegen den fließenden Verkehr an der Spitze bzw. am Ende des Zuges? Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 608919 | |||
Datum | 11.02.2010 10:50 | 5910 x gelesen | |||
Geschrieben von Thomas EdelmannAls Absicherung gegen den fließenden Verkehr an der Spitze bzw. am Ende des Zuges? dann wäre das ja ggf. im Auftrag zur Gefahrenabwehr - und damit darüber zu regeln! ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | |||||
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Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 608926 | |||
Datum | 11.02.2010 11:23 | 5782 x gelesen | |||
Geschrieben von Ulrich Cimolinodann wäre das ja ggf. im Auftrag zur Gefahrenabwehr - und damit darüber zu regeln! Genau deshalb machen das ja viele FF. "Früher" in meiner alten Heimat, kam regelmäßig die Polizei um zu kontrollieren ob der Zug abgesichert wird. Wenn die FF vor Ort war haben die Beamten sich höfflich recht schnell wieder verabschiedet. Heute hier, machen wir das zusammen mit der Polizei. Gruß Thomas Ich schreibe hier nur für mich und nicht für meine FF. Sollte das mal wirklich offiziell sein, dann mit Dienstgrad und Funktion | |||||
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Autor | Tom 8S., Burgkunstadt / Bay | 608932 | |||
Datum | 11.02.2010 11:52 | 5549 x gelesen | |||
warum sollte das die Versicherung interessieren? Wenn es eine Absicherung und damit ein begründeter Auftrag ist, sollte das der Versicherung doch sch... egal sein... | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 608934 | |||
Datum | 11.02.2010 11:55 | 5622 x gelesen | |||
Geschrieben von Tom Schneiderwarum sollte das die Versicherung interessieren? Wenn es eine Absicherung und damit Dann ja, fraglich nur wenn das Fahrzeug als Teilnehmer im Zug mit fährt, wie ich erst angenommen hatte. Weil das ist bestimmt keine Tätigkeit für die das Fahrzeug eigentlich gedacht ist mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Mitj8a S8., Pinneberg / SH | 608942 | |||
Datum | 11.02.2010 12:37 | 5329 x gelesen | |||
Moin, Geschrieben von Dennis Edner Dann ja, fraglich nur wenn das Fahrzeug als Teilnehmer im Zug mit fährt, wie ich erst angenommen hatte. Weil das ist bestimmt keine Tätigkeit für die das Fahrzeug eigentlich gedacht ist Das wäre dann ja Öffentlichkeitsarbeit und sollte doch kein Prblem darstellen, oder? Gruß, Mitja Ich spreche grundsätzlich und immer nur für mich! | |||||
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Autor | Denn8is 8E., Menden / NW | 608944 | |||
Datum | 11.02.2010 12:39 | 5375 x gelesen | |||
Geschrieben von Mitja SuchorskiDas wäre dann ja Öffentlichkeitsarbeit und sollte doch kein Prblem darstellen, oder? Je nachdem was man als ÖA ansieht. IMHO kann man bei so was auch ganz schnell die altbekannten Vorurteile bekräftigen. mit kameradschaftlichen Grüssen Das ist nur meine persönliche Meinung und nichts anderes! | |||||
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Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 609091 | |||
Datum | 11.02.2010 22:56 | 5226 x gelesen | |||
Wenn es um Versicherungsschutz geht, wäre mein erster Gedanke weder LFV, noch Innenmysterium - eher würde ich mich bei der Versicherung erkundigen... Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches. | |||||
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Autor | Thom8as 8K., Hermeskeil / Rheinland-Pfalz | 609163 | |||
Datum | 12.02.2010 12:28 | 5053 x gelesen | |||
Geschrieben von Sebastian KruppInnenmysterium Süß Dies ist ausschließlich meine private Meinung | |||||
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Autor | Wolf8gan8g M8., Kerpen / NRW | 613914 | |||
Datum | 11.03.2010 19:20 | 4903 x gelesen | |||
Hallo, das FSHG RLP kenne ich nicht. Aber wofür ist die Feuerwehr laut FSHG da? Die Antwort steht im § 1. Und da steht nichts von Karnevalsumzügen, Schützenzügen o.ä. Damit ich richtig verstanden werde, bei uns begleitet die FF auch, aber ob das versichert ist??? Es ist zumindest nicht die Aufgabe der Feuerwehr. Die Absicherung obliegt der Polizei. Die könnte maximal ein Amtshilfeersuchen stellen, aber das halte ich für unwahrscheinlich. Fazit meines Erachtens: Hoffentlich passiert nichts. Grüße Wolfgang | |||||
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Autor | Adol8f H8., Rosenheim / Bayern | 613915 | |||
Datum | 11.03.2010 19:23 | 4876 x gelesen | |||
Geschrieben von Wolfgang MohrDie könnte maximal ein Amtshilfeersuchen stellen, aber das halte ich für unwahrscheinlich. Genau das ist bei uns Gang und Gäbe! | |||||
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