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ThemaNotrufmissbrauch oder Bärendienst?13 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorAndr8eas8 B.8, Düsseldorf / Nordrhein-Westfalen613679
Datum10.03.2010 14:077292 x gelesen
urteilen Sie selbst...


Gruß

A.

Die Inhalte dieses Beitrags sind eine rein PRIVATE Äußerung.

INTUITION IST DIE GABE, DIE LAGE IN SEKUNDENSCHNELLE FALSCH ZU BEURTEILEN!

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen613686
Datum10.03.2010 14:194699 x gelesen
Mh,

von so einem Fall habe ich bislang wirklich noch nicht gehört. M.W. wird üblicherweise ein solcher Vorgang nur an die entsprechenden Behörden weiter gegeben, wenn deutliche Anzeichen für einen absichtlichen Fehlalarm vorliegen. Man stelle sich mal vor, was dann allerorten die Behörden an Ermittlungsarbeit leisten müssten...

Und für die Bereitschaft "hinzusehen" und aktiv zu werden, den Notruf zu wählen und Hilfe zu holen, ist das sicher auch nicht besonders hilfreich, dieser Artikel. Ich erinner mich an ein paar Situationen, in denen ich auch mit mir gerungen habe, den Notruf zu wählen. Aber nicht, weil ich Angst vor einer Strafverfolgung hatte, sondern weil ich die Kameraden nicht aus dem Bett klingeln wollte. Also habe ich immer erstmal selbst nachgeschaut. Jedes mal hat sich ein Brandverdacht nicht bestätigt. Aber im Ernst, wenn wirklich ein Brand vorgelegen hätte, dann hätte ich vielleicht wertvolle Minuten verschenkt, bis sich selbst vor Ort war.

Also ein zweischneidiges Schwert, und eigentlich muss doch den Bürgern gegenüber gelten dass wer sich nicht sicher ist, lieber einmal zuviel als zuwenig anrufen sollte...

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW613698
Datum10.03.2010 15:254040 x gelesen
ich halte die Kommentare unter dem Artikel für sehr bedenkenswert - Man soll sich Gedanken machen, was der Bürger da schreibt (und auch so meint). Dann können wir Brandschutzaufkärung / Brandschutzerziehung gleich in die Tonne werfen.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorPatr8ick8 W.8, Albstadt / Baden-Württemberg613701
Datum10.03.2010 15:524111 x gelesen
Hallo zusammen!

Auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt gleich in der Luft zerissen werde:
IMHO ist die gute Frau da auch mit selbst dran schuld. warum bleibt sie nicht vorort und wartet auf die Feuerwehr?
Wenn das Feuer in der zwischenzeit von jemandem gelöscht worden wäre bzw. es von selber ausgegangen wäre, hätte sie das den anrückenden Einsatzkräften mitteilen können.
Wir hatten mal einen ähnlichen Fall, in dem Feuerchein im Wald gemeldet wurde. Beim Eintreffen war nichts mehr zu sehen, allerdings war der anrufer vor Ort und konnte uns sagen, aus welcher richtung der Feuerschein kam, so dass wir tatsächlich ein von selbst erloschenes Feuer finden konnten.

Gruß Patrick


Das war meine Meinung

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen613703
Datum10.03.2010 16:043902 x gelesen
Zereissen mag ich dich nicht.

Aber man sollte bei der Erwartungshaltung dem gemeinen Bürger gegenüber ein bissl realistisch sein.
Sie hat den vermuteten Brand mit Name und ihrer Nummer gemeldet. Der Hinweis was es ist noch dazu. Wen der Disponent vernünftig abgefragt hat weiß die alarmierte Einheit von wo aus das Feuer gesehen wurde. Was möchtest du denn noch?
Warten bei der Entfernung kanns ja nun für den unbedarften Bürger auch nicht unbedingt sein. Und der Disponent wollte sich ja darum kümmern...

Trotz gelegentlicher Täuschungsalarme, seien wir doch froh das es noch solche Bürger gibt. Allemal besser wie an allen Sachen vorbeizuschauen.

Und das sich die Frau und hoffentlich jeder andere Bürger anwaltlichen Rat holt(zumindest bei einer Vorladung mit dieser Unterstellung) ist jedem nur zu raten.

Peter


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP613704
Datum10.03.2010 16:123858 x gelesen
Geschrieben von Peter LieffertzUnd das sich die Frau und hoffentlich jeder andere Bürger anwaltlichen Rat holt(zumindest bei einer Vorladung mit dieser Unterstellung) ist jedem nur zu raten.Grundsätzlich schon, aber sie hatte ja auch noch 2 Freundinnen dabei, die das Feuer auch gesehen haben dürften. Vor dem Hintergrund erscheint mir der Gang zum Anwalt dann doch wieder etwas vorschnell.

Außerdem: Was mag der Anwalt alles unternommen haben? 500€ erscheinen mir in einem solchen Fall, der sich doch eigentlich früh wieder erledigt hat, nicht gerade wenig. Oder hab ich als stets braver Bürger falsche Vorstellungen von Anwaltskosten?


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorMatt8hia8s O8., Waldems / Hessen613705
Datum10.03.2010 16:143754 x gelesen
Moin,

Geschrieben von Patrick Weegenwarum bleibt sie nicht vorort und wartet auf die Feuerwehr?

ist ja nicht immer so einfach. Zunächst mal müsste Sie, um direkt vor Ort zu kommen, sich dort auskennen. Wenn die Feuerwehr zu ihr kommen soll, muss sie genau beschreiben können, wo sie sich befinden und die Feuerwehreinheit muss sich aufteilen - einer fährt zum vermuteten Ort des Feuers, einer zur Frau. Und nur um festzustellen, dass die auch wirklich da wartet würde ich in der Erstphase eines Brandeinsatzes keine Mannschaft und kein gerät investieren wollen.

Gruß, otti


"You can't be a real country unless you have a Beer and an airline. It helps if you have some kind of a football team, or some nuclear weapons, but at the very least you need a Beer!" Frank Zappa

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AutorAndr8eas8 K.8, Magdeburg / Sachsen-Anhalt613706
Datum10.03.2010 16:393744 x gelesen
Wenn ich bei folgendem Link etwas spiele, habe ich die 500€ schnell zusammen.


Ich gebe hier nur meine rein private Meinung wieder.

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AutorThom8as 8M., Menden/ Sauerland / NRW613708
Datum10.03.2010 16:523637 x gelesen
Geschrieben von Patrick Weegenwarum bleibt sie nicht vorort und wartet auf die Feuerwehr?

Ist mir ähnlich auch schon passiert.
Man fährt so dahin und sieht "etwas", dieses "etwas" wird im Kreis der Anwesenden bewertet und dann eine entsprechende Meldung abgesetzt.
Blöd das man zu diesem Zeitpunkt bereist X Km weit gefahren ist.


Ich leiste mir den Luxus einer eigenen Meinung.
frei n.Bmark

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AutorPete8r L8., Frankenberg / Sachsen613710
Datum10.03.2010 17:013729 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppGrundsätzlich schon, aber sie hatte ja auch noch 2 Freundinnen dabei, die das Feuer auch gesehen haben dürften. Vor dem Hintergrund erscheint mir der Gang zum Anwalt dann doch wieder etwas vorschnell.

Wann genau werden die Mädels realistisch gefragt?
Ich würde als unbescholtener Bürger schon erschrecken und mir Hilfe suchen.

Geschrieben von Sebastian KruppAußerdem: Was mag der Anwalt alles unternommen haben? 500€ erscheinen mir in einem solchen Fall, der sich doch eigentlich früh wieder erledigt hat, nicht gerade wenig. Oder hab ich als stets braver Bürger falsche Vorstellungen von Anwaltskosten?

Scheinbar ja. So nette Beratungen und ein bissl Schriftwechsel können ganz schön ins Geld gehen.
Ärgert den Unterlegenen und freut den Gewinner ;-).


Wer wenig denkt, der irrt viel. (da Vinci)

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AutorLars8 K.8, Lüneburg / Niedersachsen613725
Datum10.03.2010 18:043688 x gelesen
Hallo Sebastian,

Geschrieben von Sebastian Krupp500€ erscheinen mir in einem solchen Fall, der sich doch eigentlich früh wieder erledigt hat, nicht gerade wenig. Oder hab ich als stets braver Bürger falsche Vorstellungen von Anwaltskosten?
ja, hast Du! ;-)

Soweit ich weiß wird im Strafrecht die Anwaltsgebühr nach Gebührenordnung am Streitwert bemessen. Sprich: Egal ob ein Schriftstück ausreicht, oder der Anwalt mehrfach tätig werden muss, die Kosten bleiben die gleichen. Ausgenommen davon sind meines Wissens Auslagen für Fahrten zum Gericht etc., die zusätzlich nach Gebührenordnung abgerechnet werden können.

Berichtigt mich, wenn ich falsch liege.


Grüße aus Lüneburg,

Lars

Alles natürlich nur meine persönliche Meinung!

www.feuerwehrtaucher-lueneburg.de

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AutorSven8 R.8, Cuxhaven / Niedersachsen613734
Datum10.03.2010 19:073535 x gelesen
Geschrieben von Lars KonradSoweit ich weiß wird im Strafrecht die Anwaltsgebühr nach Gebührenordnung am Streitwert bemessen.

Gilt meines Wissen nach nur im Rahmen des Zivilrechtes! Da ergeben sich die Anwaltskosten aus dem Streitwert.

Im Strafverfahren ist es offensichtlich etwas anders. Siehe hier unter §§ 83, 84 BRAGebO.

MfG

Sven R.


Die Dummen haben das Pulver nicht erfunden, aber sie schießen damit. (Gerhard Uhlenbruck, *1915)


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AutorLars8 T.8, Oerel / Niedersachsen613736
Datum10.03.2010 19:113459 x gelesen
Hallo.

Hab ich´s überlesen: hat man bei der anschließenden Suche die Ursache des Notrufes überhaupt gefunden? Dann hätte sich die Anzeige vielleicht auch erledigt...

In welchem Verhältnis wollen wir denn jetzt die Notrufe bewerten, wo unbescholtene Bürger die 112 wählen weil sie Feuer-/schein im Haus gegenüber sehen und es tatsächlich "nur" der Fernseher war (der das nächtliche Kaminfeuer eines Fernsehsenders zeigte?!)?!

andere/ähnliche Beispiele:
Beispiel 1:
Autofahrerin befährt eine Bundesstraße als sie an einem Haus direkt an der Bundesstraße eine Rauchentwicklung bemerkt, sie wählt die 112 und die eintreffenden Einsatzkräfte treffen einen verdutzten Hausbesitzer an, der zuvor seinen Feststoffbrennofen angefeuert hatte.
Im Nachhinein könnte man fragen:
- warum ist sie nicht vor Ort geblieben?
- warum hat sie nicht am Haus geklingelt?

Beispiel 2:
mehrere Autofahrer bemerken abseits einer Bundesstraße eine starke Rauchentwicklung im Wald. Der Notruf wird gewählt, mehrere Feuerwehren alarmiert. Am Ende waren´s ausländische Erntehelfer osteuropäischer Herrkunft, die im Auftrag ihres Arbeitgebers Laub verbrannten.
Auch hier kann man fragen:
- warum hat man nicht genauer nachgesehen bzw. hat versucht im zumutbaren Rahmen die Ursache des Feuers zu erkunden?

Beispiel 2:
Ein Lokführer einer Regionalbahn bemerkt kurz nach dem Anfahren nach dem Halt an einer Haltestelle ein Feuer am Gleis. Er läßt durch seinen Fahrdienstleiter den Notruf absetzen und eine Feuerwehr alarmieren. Die Feuerwehr (also in dem Fall wir) kann sich zunächst mal zwischen zwei fraglichen Bahnstrecken im Ort entscheiden und muß sich an der Bahnstrecke dann noch teilen und in zwei Richtungen fahren, da der genaue Einsatzort nicht gemeldet wurde.
Sollte der Lokführer da auch
Geschrieben von Patrick WeegenIMHO ist die gute Frau da auch mit selbst dran schuld. warum bleibt sie nicht vorort und wartet auf die Feuerwehr?
warten?!

Ich glaub nicht, da der Schaden durch einen verspäteten Zug (wesentlich) größer gewesen wäre als die Kosten eines "Feuerwehrsucheinsatzes", der noch nicht mal aufgrund einer böswilligen Alarmierung sondern aufgrund besten "Wissens und Gewissens" des Anrufers ausgelöst wurde.
(Ursache war übrigens eines Hausfrau, die seit angeblich mehr als zwanzig Jahren ihr Altpapier durch Verbrennen am Bahngleis "entsorgt"...).

Geschrieben von Matthias Ott
Also ein zweischneidiges Schwert, und eigentlich muss doch den Bürgern gegenüber gelten dass wer sich nicht sicher ist, lieber einmal zuviel als zuwenig anrufen sollte...
Also ich persönlich fahre dann auch lieber zu einem Kaminfeuer im Fernseher als zu einem "richtigen" Dachstuhlbrand.

Aber den Bürger deswegen gleich bestrafen?!


Gruß
Lars

"Nutze Deine Fähigkeiten, beschränke Dich nicht auf Zuständigkeiten. "
J. Dalhoff

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Natürlich gebe ich hier nur meine eigene, persönliche Meinung wieder.
Wer meint, meine Worte irgendwo drucken oder zitieren zu müssen, möge mich vorher fragen.

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 10.03.2010 14:07 Andr7eas7 B.7, Düsseldorf
 10.03.2010 14:19 Matt7hia7s O7., Waldems
 10.03.2010 15:25 Hube7rt 7K., Erkelenz
 10.03.2010 15:52 Patr7ick7 W.7, Albstadt
 10.03.2010 16:04 Pete7r L7., Frankenberg
 10.03.2010 16:12 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 10.03.2010 16:39 Andr7eas7 K.7, Magdeburg
 10.03.2010 17:01 Pete7r L7., Frankenberg
 10.03.2010 18:04 ., Lüneburg
 10.03.2010 19:07 Sven7 R.7, Cuxhaven
 10.03.2010 16:14 Matt7hia7s O7., Waldems
 10.03.2010 16:52 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
 10.03.2010 19:11 Lars7 T.7, Oerel
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