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ThemaVerantwortlichkeit BMA - wer schaltet ab4 Beträge
RubrikRecht + Feuerwehr
 
AutorHube8rt 8K., Erkelenz / NRW612771
Datum05.03.2010 16:006642 x gelesen
Hallo zusammen,
mal eine Frage an die Fachwelt. Wer ist für die Abschaltung einer BMA zuständig und verantwortlich? Bzw. schaltet ihr als Feuerwehr / Einsatzzentrale / Leitstelle eine BMA, einzelne Gruppen / Schleifen oder Melder ab?
Folgendes Beispiel. In einer "Versammlungsstätte" oder Gaststätte, findet soll eine Veranstaltung durchgeführt werden. Die Örtlichkeiten sind mit einer BMA versorgt. Für diese Veranstaltung ist normalerweise KEINE Brandsicherheitswache erforderlich. Nun möchte aber der Veranstalter während dieser Veranstaltung Rauch (Disconebel) einsetzen. Da er (zu Recht) befürchtet, das dadurch die Rauchmelder aktiviert werden, hat er sich an die Feuerwehr gewandt, mit der Bitte, die BMA für den Zeitraum (einige Stunden) abzuschalten. (Technisch über BMA PC in der Einsatzzentrale möglich). Der Veranstalter wurde durch die Feuerwehr "abgewiesen" und an den technischen Dienst der BMA verwiesen. Dieser verweigert die Abschaltung mit dem Hinweis, das es sich NICHT um einen techniche Störung handelt, sondern um eine geplante Störung. Außerdem sei nach "Risikoanalyse" eine BMA vorhanden, so das eine Brandsicherheitswache erforderlich sei. (Toller Hinweise des Kundendienstes, oder ?)
Unabhängig von einer Brandsicherheitswache weigert sich die Feuerwehr die BMA für den Zeitraum abzuschalten und später wieder einzuschalten.
Wie sieht es rechtlich aus? Darf eine Feuerwehr eine BMA in einem solchen Fall außer Betrieb nehmen?
Wie sehen Eure Einsatzerfahrungen mit ähnlichen Fällen aus?
Gerne auch PM.


Gruß Hubert

Keine Kommune schafft die Feuerwehr ab, weil es ein paar Tage nicht gebrannt hat.
Eckart Werthebach (*1940), dt. Jurist, v. 1991 bis 1995 Präs. Bundesamt f.d. Verfassungsschutz

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AutorChri8sti8an 8F., Fürth / Hessen612772
Datum05.03.2010 16:034780 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von Hubert KohnenDarf eine Feuerwehr eine BMA in einem solchen Fall außer Betrieb nehmen?
Wie sehen Eure Einsatzerfahrungen mit ähnlichen Fällen aus?


bei meinen bisherigen AG war es immer ähnlich - kurze Meldung an die LS und der Betreiber schaltet die Melderlinien selbst ab...


Viele Grüße

Christian

Meine Meinung und nicht die meiner Feuerwehr!

besucht die Feuerwehr Steinbach


"Die Feuerwehrmannschaft hat sich für ihre Verrichtungen gut einzuüben, so daß jedes einzelne Mitglied sämmtliche ihm zugewiesene Arbeiten mit der nöthigen Sicherheit und Kennntniß ausführen kann"
(Übungsbuch, Dienst- und Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großhergzogtum Hessen, 1891)

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AutorManu8el 8S., jetzt Dortmund / jetzt NRW612775
Datum05.03.2010 16:124812 x gelesen
Geschrieben von Hubert KohnenWie sehen Eure Einsatzerfahrungen mit ähnlichen Fällen aus?

Ja eigentlich recht einfach:
Der, der die BMA Abschaltet (bzw. nur die entsprechende(n) Melderlinien) ist für die Konsequenzen verantwortlich.

Abschalten tut entweder der Besitzer bzw. Betreiber des Objektes.

Je nachdem warum es die BMA im anbgeschalteten Bereich gibt, können auf verschiedener Grundlagen verschiedene Kompensationsmaßnahmen notwendig sein.
Ist die BMA in diesem Bereich Bestandteil einer wie auch immer gearteten Nutzungsgenehmigung, wird die genehmigende Behörde kompensationsmaßnahmen fordern und diese näher Beschreiben.
Ähnlich wird es aussehen, wenn die BMA teil der Versicherungsbedingungen ist.

Da die BMA der Früherkennung eines Entstehungsbrandes dient, ist es i.d.R. ausreichend, diese Früherkennung anderweitig sicherzustellen.
Das kann z.B. sein:
"Wir haben hier ne nrmale Verantstaltung, lassen nur Luftballons aufsteigen [die durch die Lichtschranken der Linienmelder fligen]. Wenn soviel rauch an der Decke ist, dass diese auslösen würden wird schon ein Gast Alarm schlagen."
PErsonal des Betreibers das in diesen Bereichen eh eingesetzt wird, zeigt erhöhte Wachsamkeit auf ein Feuer und meldet, etwa über einen Druckknopfnebenmelder, einen entdeckten Brand.
Der Betreiber stellt Personal, dass nur zur Überwachung des entsprechenden Bereiches auf einen möglichen Brandausbruch und deren MEldung eingesetzt wird.
Eine Brandsicherheitswache durch die Feuerwehr wird angeordnet.


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AutorCars8ten8 G.8, Dormagen / NRW612776
Datum05.03.2010 16:154721 x gelesen
Hallo!

Wir halten es im Betrieb so, dass wenn einzelne Gruppen oder auch die ganze BMA abgeschaltet werden, die "ständig besetzte Stelle" informiert wird. (Sprinklerproben, kleinere Wartungsarbeiten) Handelt es sich um eine längere Außerbetriebnahme, wird die Brandschutzdienststelle, die ja seinerzeit die BMA gefordert hat informiert, damit diese zusätzliche Maßnahmen anordnen kann. Außerdem muss zwingend die Feuerversicherung informiert werden, da die Anlage bei denen prämiensenkend berücksichtigt wurde!

Hatten wir z.B. als für eine Änderung der Spinkleranlage das gesamte Rohrnetz entwässert werden musste. Da wurde dann angeordnet, dass außerhalb der Betriebszeiten ein ständiger Wachmann da sein muss, der im Brandfall den Druckknopfmelder betätigt.

Die FW/Leitstelle, kann die Anlage nicht steuern. Das können wir nur selber. Wenn in der Leitstelle ein Alarm aufläuft, dann alarmieren die. Unabhängig vom gemeldeten Status der BMA.

Grundsätzlich sollte man sich die Frage stellen, wenn die Anlage Bestandteil der Bau-/Betriebsgenehmigung ist, ob diese dann geeignet projektiert wurde, wenn sie beim normalen Gebrauch der Versammlungsstätte auslöst..... Disconebel ist ja nicht so ungewöhnlich. Ggfs. sollte man Melder mit zusätzlich termischer Auswertung einsetzen.

Grüße aus dem Rheinland!

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 05.03.2010 16:00 Hube7rt 7K., Erkelenz
 05.03.2010 16:03 Chri7sti7an 7F., Fürth
 05.03.2010 16:12 ., jetzt Dortmund
 05.03.2010 16:15 Cars7ten7 G.7, Dormagen
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