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ThemaAU-Befreiung für Feuerwehrfahrzeuge Wo ist es geregelt?16 Beträge
RubrikFahrzeugtechnik
 
Autorjürg8en 8s., Trier / RLP612671
Datum04.03.2010 21:5012847 x gelesen
Die sog. Abgasuntersuchung (AU) wird - zumindest in RLP regelmäßig duchgeführt. In den bestimmungen der SVZO ist jedoch geregelt, dass:

Untersuchungspflichtig sind demnach alle Kraftfahrzeuge und Anhänger mit Ausnahme von

- Fahrzeugen der Bundeswehr und der Bundespolizei und – je nach Entscheidung der Länder- Fahrzeugen der Feuerwehr und des Katastrophenschutzes.


Also in welchen Ländern ist es abweichend geregelt?


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW612673
Datum04.03.2010 22:1510399 x gelesen
Mahlzeit!

Geschrieben von jürgen schmitzDie sog. Abgasuntersuchung (AU) wird - zumindest in RLP regelmäßig duchgeführt.

Aber nur bis zum 31.12.2009

Seit dem 01.01.2010 ist die AU (incl. aller Rechtsgrundlagen) entfallen und die Untersuchung von Motormanagement und Abgasanlage (UMA) ist Teil der Hauptuntersuchung.

Sie ist in allen Bundesländern (ausser Bayern...) auch jeweils zusammen mit der Hauptuntersuchung durchzuführen.

In Bayern gilt nun für die Gültigkeit des UMA-Nachweises die bisherige AU-Frist von 8 Jahren, und zwar auch für Fahrzeuge ohne abweichende HU-Frist (jedenfalls verstehe ich die Tabelle so).

Gruß,
Henning

P.S.: Eine AU-Pflicht für Anhänger hat es nie gegeben.


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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP612674
Datum04.03.2010 22:2210157 x gelesen
Eine generelle Untersuchungspflicht für alle (zulassungspflichtige) Fahrzeuge gibt es auch nach dem 31.12.2009 nicht. Zahlreiche Ausnahmen sind nach wie vor möglich.
M.E. wurde die STVO dahingehend auch nicht geändert.

Sollte es also keine Feuerwehr-Ausnahmen mehr geben?


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW612675
Datum04.03.2010 22:3310109 x gelesen
Geschrieben von jürgen schmitzEine generelle Untersuchungspflicht für alle (zulassungspflichtige) Fahrzeuge gibt es auch nach dem 31.12.2009 nicht.

äh?

Ich sag mal so: Die UMA-Ausnahmen nach §29 sind IIRC identisch mit den AU-Ausnahmen nach §47a (abzüglich der dort aufgeführten Fahrzeuge, für die schon länger der §29 zuständig war).

Geschrieben von jürgen schmitzM.E. wurde die STVO dahingehend auch nicht geändert.

Die StVO ist dafür nicht zuständig, sondern die StVZO.

Die für Feuerwehren interessante Regelung in §29 ist übrigens wortgleich mit der im (weggefallenen) §47a (*). Daher hat sich mit dem Wegfall des §47a an der Befugnis der Länder bezüglich der Untersuchungen nichts geändert.

Geschrieben von jürgen schmitzSollte es also keine Feuerwehr-Ausnahmen mehr geben?

Diese Schlussfolgerung kann ich insofern nicht verstehen.

Gruß,
Henning

(*) "Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes
entscheiden die zuständigen obersten Landesbehörden
im Einzelfall oder allgemein."


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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP612678
Datum04.03.2010 22:549965 x gelesen
Hm, noch verwirrter...

Geschrieben von Henning KochDie StVO ist dafür nicht zuständig, sondern die StVZO.
Klar, meinte ich, sorry



Geschrieben von Henning KochDie für Feuerwehren interessante Regelung in §29 ist übrigens wortgleich mit der im (weggefallenen) §47a (*). Daher hat sich mit dem Wegfall des §47a an der Befugnis der Länder bezüglich der Untersuchungen nichts geändert.
Geschrieben von Henning Koch(*) "Über die Untersuchung der Fahrzeuge der Feuerwehren und des Katastrophenschutzes
entscheiden die zuständigen obersten Landesbehörden
im Einzelfall oder allgemein."


Geschrieben von Henning KochSeit dem 01.01.2010 ist die AU (incl. aller Rechtsgrundlagen) entfallen und die Untersuchung von Motormanagement und Abgasanlage (UMA) ist Teil der Hauptuntersuchung.

Sie ist in allen Bundesländern (ausser Bayern...) auch jeweils zusammen mit der Hauptuntersuchung durchzuführen.

Ixh interpretierte dies so, dass es keine Ausnahmen mehr gibt...


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AutorMart8in 8G., Straß / Bayern612679
Datum04.03.2010 22:569953 x gelesen
Achtung Bayern Stand gestern:

Feuerwehrfahrzeuge über 3,5t alle 8 Jahre Au pflichtig
Fahrzeuge unter 3,5 t ganz normal alle 2 Jahre

So wurde es mir beim Tüv gesagt.


www.feuerwehr-strass.de

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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW612680
Datum04.03.2010 22:579883 x gelesen
Hallo,

Geschrieben von jürgen schmitzGeschrieben von Henning KochSeit dem 01.01.2010 ist die AU (incl. aller Rechtsgrundlagen) entfallen und die Untersuchung von Motormanagement und Abgasanlage (UMA) ist Teil der Hauptuntersuchung.

Sie ist in allen Bundesländern (ausser Bayern...) auch jeweils zusammen mit der Hauptuntersuchung durchzuführen.
Ixh interpretierte dies so, dass es keine Ausnahmen mehr gibt...


Genau genommen hat sich für die praktische Durchführung nichts geändert.
Auch bisher war Bayern (mit der 8-Jahres-Frist) die einzige Ausnahme von der Regel, dass auch bei Fw-Fahrzeugen für AU und HU die selben Fristen gelten.

Gruß,
Henning


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Autorjürg8en 8s., Trier / RLP612681
Datum04.03.2010 22:589902 x gelesen
Ja diesbezüglich liegt mir ein Schreiben per PN vor, desser Veröffentlichung mir jedoch noch nicht freigegeben wurde.
Bayern macht gerne Ausnahmen.

Mich interessiert aber ob es weitere gibt.


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AutorOliv8er 8M., München / Bayern612683
Datum04.03.2010 23:329826 x gelesen
Arbeitsanleitung zur StVZO des BayStWiVT vom 12.2.2010.


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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW612695
Datum05.03.2010 06:129828 x gelesen
Geschrieben von Henning KochEine AU-Pflicht für Anhänger hat es nie gegeben.

Trotzdem hat eine große Prüforganisation mich damals angeschrieben,
das ich mir für einen Anhänger eine Feinstaubplakette abholen könnte.


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP612700
Datum05.03.2010 07:349781 x gelesen
Mal nachgehört, welche Schadstoffgruppe es wird? ;-)


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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AutorMich8ael8 R.8, GL (Köln) / NRW612701
Datum05.03.2010 07:429764 x gelesen
Geschrieben von Sebastian KruppMal nachgehört, welche Schadstoffgruppe es wird? ;-)

Als ich die Plakette abholen wollte hat man dann doch gekniffen ,-)


mit freundlichen Grüßen

Michael


Wer Schreibfehler findet darf sie behalten ,-)

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AutorAlex8 D.8, Helpsen / Niedersachsen612705
Datum05.03.2010 08:409795 x gelesen
Hallo,
ich habe eine ähnliche Frage. Müssen FwFzg mit mehr als 7,5to noch zur Sp (ehemals bsu)?
Bei dekra steht "gewerblich genutzte Güterverkehr"


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AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW612715
Datum05.03.2010 09:249779 x gelesen
Hallo!

Geschrieben von Alex Diedlerich habe eine ähnliche Frage. Müssen FwFzg mit mehr als 7,5to noch zur Sp

Im Prinzip ja.

Länderspezifische Sonderregelungen kenne ich da nur für die Untersuchungsfristen (i.d.R. 12 Monate nach der HU, welche alle 24 Monate fällig ist).

In BaWü dürfen allerdings HU und SP scheinbar zum gleichen Zeitpunkt durchgeführt werden, in anderen Bundesländern gibt es teilweise Beschränkungen der maximalen Jahresfahrleistung.

Für Anhänger (regulär SP-pflichtig >10t zGM) gibt es wieder eigene Regelungen.

Geschrieben von Alex DiedlerBei dekra steht "gewerblich genutzte Güterverkehr"

Das ist etwas seltsam und entspricht nicht der StVZO.

Gruß,
Henning


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AutorOlaf8 S.8, Hirschberg / Baden-Württemberg612767
Datum05.03.2010 15:389610 x gelesen
Geschrieben von Henning KochIn BaWü dürfen allerdings HU und SP scheinbar zum gleichen Zeitpunkt durchgeführt werden, ...Korrekt. Galt auch für die AU. Aber das hat sich ja erledigt.

Geschrieben von Henning Koch... in anderen Bundesländern gibt es teilweise Beschränkungen der maximalen Jahresfahrleistung.
Auch das gilt (galt?) für Ba-Wü. Hab die Anzahl der Kilometer nicht im Kopf, ich meine die Grenze liegt bei 5000 km/Jahr. Für unsere Fahrzeuge jedenfalls unerreichbar. ;-)


Gruß
Olaf

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AutorSeba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP612788
Datum05.03.2010 17:159586 x gelesen
Ich hab schon gedacht, machste ne Geschäftsidee draus, aber mir ist schon wieder einer zuvor gekommen: Klick...


Wie üblich: meine private Meinung, nix dienstliches.

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 04.03.2010 21:50 jürg7en 7s., Trier
 04.03.2010 22:15 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 04.03.2010 22:22 jürg7en 7s., Trier
 04.03.2010 22:33 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 04.03.2010 22:54 jürg7en 7s., Trier
 04.03.2010 22:57 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 04.03.2010 22:56 Mart7in 7G., Straß
 04.03.2010 22:58 jürg7en 7s., Trier
 04.03.2010 23:32 Oliv7er 7M., München
 05.03.2010 06:12 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 05.03.2010 07:34 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 05.03.2010 07:42 Mich7ael7 R.7, GL (Köln)
 05.03.2010 17:15 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 05.03.2010 08:40 Alex7 D.7, Helpsen
 05.03.2010 09:24 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 05.03.2010 15:38 Olaf7 S.7, Hirschberg
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